JURAGRAR sowie Rechtsschutz für Landwirte
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- Eleonora Zimmermann
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1 JURAGRAR sowie Rechtsschutz für Landwirte Tarif 01/2007 Mit diesem Angebot haben Landwirte und ihre Familien die Möglichkeit, einen umfassenden, individuell auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Rechtsschutz zu wählen. Nehmen Sie sich die Zeit, unser Angebot zu prüfen.... wenn Leistung und Preis entscheiden, ist der Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. mit seinen Versicherungsgesellschaften der richtige Partner für Sie. Die preiswerte Alternative. Ihr direkter Draht für alle Rechtsfragen 089 / Stunden-Service KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Automobilclub AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG KS Versicherungs-AG Postfach München Telefon (0 89) Telefax (0 89) zentrale@auxilia.de Internet:
2 AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG Ein Unternehmen der KS-Gruppe J U R A G R A R sowie Rechtsschutz für Landwirte J U R A G R A R, Rechtsschutzkombination aus: 1. Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz ( 27 ARB/2007 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) Leistungsbeschreibung siehe rechts. Wichtige Besonderheit: Mitversichert sind wirtschaftlich im Verhältnis zum landwirtschaftlichen Hauptbetrieb untergeordnete Nebenbetriebe, auch wenn diese gewerbesteuerpflichtig sind, auf den Inhaber oder die mitversicherten Personen zugelassene LKWs und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kennzeichen, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren ( 27 Abs. 4 ARB/2007). 2. Spezial-Straf-Rechtsschutz für Landwirte (gemäß Sonderbedingungen SSR/2007) Leistungsbeschreibung siehe rechts. JURAGRAR für Landwirte kann mit gleichbleibender Selbstbeteiligung von 250, je Rechtsschutzfall, als auch mit fallender Selbstbeteiligung versichert werden. Definition zum Vorsorge-Rechtsschutz (Klausel zu 27, 29 ARB/2007, Klausel 4) Versicherungsumfang: Mit der Vorsorgeversicherung sind noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ohne Wartezeit versichert. Der Versicherungsnehmer, die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ) sowie die namentlich genannten Hoferben, Miteigentümer und Altenteiler sind versichert, wenn sich deren Risiko ändert, indem ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt, oder ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt, oder die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt. In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko. Besondere Hinweise: Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung anzuzeigen. Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer dem neuen Versicherungsschein binnen vier Wochen nach dessen Zugang schriftlich widerspricht. Beispiel: Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung. SB-Stufe: 1.000, 700, Staffelung der Selbstbeteiligung 500, 400, 250, Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren: Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle. Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2 und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht besteht. Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 6 und vor Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht besteht. Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei 250, ; es erfolgt keine Rückstufung mehr. Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr. Familiendefinition Soweit in den vorgenannten Rechtsschutzprodukten Familienangehörige mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers oder des mitversicherten Lebenspartners. Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) und der Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit keine Vorsorgeversicherung besteht.
3 1. Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz ( 27 ARB/2007 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) Versicherter Personenkreis: Versichert sind der Versicherungsnehmer als Inhaber eines land- und/oder forstwirtschaftlichen Betriebes sowie im Privatbereich der Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ). Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Hoferben, den im Grundbuch eingetragenen Miteigentümer, wenn diese im Versicherungsschein namentlich benannt und ausschließlich im Betrieb wohnhaft und beschäftigt sind, oder den namentlich genannten Altenteiler sowie deren eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner und die minderjährigen Kinder. Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft (mit Ausnahme von LKWs und Nutzfahrzeugen mit schwarzen amtlichen Kennzeichen), Anhänger, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel und als Fahrgast. Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten und zugelassenen Fahrzeuge. Versicherungsschutz erhalten weiterhin alle Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit im oder für den land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb des Versicherungsnehmers. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist nur dann versichert, wenn sich diese auf den land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb bezieht, diese Tätigkeit nicht gewerbesteuerpflichtig und die Zugehörigkeit zur land- oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gegeben ist. Berechnungsschema: Der Beitrag berechnet sich nach Hektar-Größen der gesamten land- und/oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen, nämlich: der eigenen, selbstbewirtschafteten Flächen, zuzüglich der fremden, zum Betrieb hinzugepachteten Flächen, zuzüglich der verpachteten Flächen Äcker, Wiesen, Grünbrachen, Gemüse-, Obst- und Weinbauflächen werden mit 100 % berechnet. Wald und Park werden mit 50 % berechnet. Moor und Ödflächen werden nicht berechnet. 1 Hektar entspricht: 3 Badische Morgen, 3 Bayerische Tagwerk, 3 Frankfurter Waldmorgen, 3 Württembergische Morgen, 4 Preußische Morgen, 4 Hannoversche Morgen, 4 Hessische Morgen, 4 Nassauische Morgen, 4 Meisenheimer Morgen, 4 Kasseler Acker, 5 Frankfurter Feldmorgen, 5 Hamburg Morgen. Wichtige Besonderheit: Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 (siehe hierzu Definition) ist beitragsfrei mitversichert. Besondere Hinweise: LKWs und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kennzeichen sind gesondert zu versichern. Für Landwirtschaftsbetriebe, die gewerbesteuerpflichtig sind, ist der Rechtsschutz / der Spezial-Rechtsschutz / JURAFIRM für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige abzuschließen. Gewerbesteuerpflichtige Nebentätigkeiten sind nicht mitversichert; sie können mit JURAGRAR (siehe links) eingeschlossen werden. Was passieren kann (einige Schadenbeispiele): Kinder spielen mit Feuer. Das Getreidefeld brennt ab. Der Ernteausfall ist gerichtlich geltend zu machen, da die Eltern behaupten, ihren Aufsichtspflichten nachgekommen zu sein. Der Sohn des Versicherungsnehmers erhält, obwohl er alle Voraussetzungen erfüllt, nicht den gewünschten Studienplatz. Für die Auseinandersetzung mit der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze übernimmt die AUXILIA Rechtsschutz. Der landwirtschaftliche Gehilfe begeht Unregelmäßigkeiten bei der Ernteablieferung. Gegen die fristlose Kündigung wird Klage erhoben. Der Versicherungsnehmer hat zu seinem landwirtschaftlichen Betrieb mehrere Äcker hinzugepachtet. Über die Höhe des Pachtzinses kommt es zum Streit. Die private Krankenzusatzversicherung der mitversicherten Ehefrau lehnt die Erstattung der angefallenen Kosten alternativer Heilbehandlung ab. 2. Spezial-Straf-Rechtsschutz für Landwirte (gemäß Sonderbedingungen SSR/2007) Versicherter Personenkreis: Versichert sind der im Versicherungsschein bezeichnete Betrieb, seine Inhaber, gesetzlichen Vertreter, alle Arbeitnehmer und/oder die im Versicherungsschein genannten Personen oder Personengruppen. Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung im Straf-Rechtsschutz, im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und im Disziplinarund Standes-Rechtsschutz sowie für den Zeugenbeistand, für die Firmenstellungnahme und für den Beistand im Verwaltungsrechtsverfahren. Kostenschutz besteht u.a. auch für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und privat in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten im Rahmen der bedingungsgemäßen Höchstentschädigungsgrenzen. Besonderer Hinweis: Der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Landwirte kann nur in Verbindung mit dem Landwirtschafts- und Verkehrs- Rechtsschutz ( 27 ARB und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) versichert werden. Warum Spezial-Straf-Rechtsschutz? Die Zahl der strafrechtlichen Ermittlungen und von Bußgeldverfahren gegen Landwirte ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Das Stichwort Gewässerverunreinigung aufgrund von Überdüngung oder der Begriff der Gülleverordnung sind heute fast jedermann geläufig. Weitere Informationen zu diesem wichtigen Versicherungsschutz für Landwirte sind auf der Antragsrückseite enthalten. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz betrifft die strafrechtliche Verantwortlichkeit von natürlichen Personen. Der Versicherungsumfang geht in verschiedenen Punkten über den im Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz enthaltenen Straf-Rechtsschutz hinaus; dies gilt insbesondere für: die Erstattung von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und privat beauftragten Sachverständigen; den Einschluss von nur vorsätzlich begehbaren Vergehen, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt; die Rückwärtsversicherung für bereits vor Abschluss des Vertrages eingetretene Vorfälle, soweit noch keine Anhaltspunkte für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekannt sind; den Einschluss von Sonderleistungen wie Firmenstellungnahme, Zeugenbeistand und verwaltungsrechtliche Tätigkeiten des Rechtsanwaltes; den Verzicht auf zahlreiche Ausschlüsse, soweit der strafrechtliche Bereich betroffen ist, mit Ausnahme von Kartellrecht und Verkehrsrecht beim Führen von Motorfahrzeugen. Was passieren kann (ein Schadenbeispiel): Bei der Anlage einer Silagemiete wird die Folie beschädigt. Sickersäfte gelangen dadurch ins Grundwasser. Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung wird eingeleitet.
4 Allgemeine Tarifbestimmungen Versicherungssumme und -leistungen: Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung der Strafkaution, für die nachgenannten Leistungen: Rechtsanwaltskosten. Korrespondenzanwaltskosten in Inlands-Zivilprozessen und in Auslandsfällen, wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ist. Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger. Kosten des Gerichtsvollziehers. Mediationskosten. Kosten eines eigenen Sachverständigen zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, bei Streitigkeiten aus Kfz-Kauf- und -Reparaturverträgen, in verkehrsrechtlichen Auslandsfällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen als Beschuldigter oder Partei angeordnet hat. Kosten für die Übersetzung von Unterlagen in Auslandsfällen. Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist. Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des besuchenden Rechtsanwaltes aufgrund Unfall, Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechens des Versicherungsnehmers. Kostenlose telefonische Beratung, auch in nicht versicherten Angelegenheiten, durch qualifizierte Rechtsanwälte über unsere Hotline (0 89) im 24-Stunden-Service. Wartezeiten bestehen nicht im Schadenersatz-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs- oder Mediations- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, sowie Rechtsschutz in Betreuungsverfahren. Ebenfalls keine Wartezeiten bestehen für die Wahrnehmung verkehrsrechtlicher Interessen versicherter Personen oder Motorfahrzeuge. In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern, des ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war. Besteht eine Vorsorgeversicherung, gelten für die neu hinzukommenden oder geänderten Risiken keine Wartezeiten. Örtlicher Geltungsbereich Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende Rechtsschutzfälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde). Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair- Zeit oder Schüleraustausch) oder einer Dienst- oder Geschäftsreise und aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit Rechtsschutz. Versetzungen oder Abordnungen gelten nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen. Rechtsschutz im erweiterten Geltungsbereich für Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen besteht dann nicht, wenn eine versicherte Person die Staatsangehörigkeit eines betroffenen Staates besitzt oder dort ihren Wohnsitz hat. Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten. Verwaltungs-Rechtsschutz besteht vor deutschen Verwaltungsbehörden/-gerichten. Für Fälle des Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutzes im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt oder Notar beauftragt werden. Bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Mediator nicht Rechtsanwalt ist.
5 KS Versicherungs-AG Ein Unternehmen der KS-Gruppe Schutzbriefe für KS-Mitglieder KS-Familien-Schutzbrief für In- und Ausland Versicherter Personenkreis/versicherte Fahrzeuge: Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ) sowie die berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge. Versichert sind die auf den Versicherungsnehmer und auf die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ) zugelassenen Personenkraftwagen (auch Kombis, Krafträder, Mopeds, Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht [ohne Vermietung], Fahrräder) sowie die von dem genannten Personenkreis benutzten fremden Fahrzeuge. Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden muss) sind mitversichert. KS-Schutzbrief für In- und Ausland Versicherter Personenkreis/versicherte Fahrzeuge: Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ) sowie die berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge. Versichert sind alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Personenkraftwagen (auch Kombis, Krafträder, Mopeds, Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht [ohne Vermietung], Fahrräder) zu einem Jahresbeitrag ohne Kennzeichenangabe sowie die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Fahrzeuge. Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden muss) sind mitversichert. KS-Auslands-Schutzbrief Versicherter Personenkreis/versicherte Fahrzeuge: Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ) sowie die berechtigten Insassen des versicherten Fahrzeuges. Versichert sind der im Schutzbrief bezeichnete Personenkraftwagen (auch Kombi, Kraftrad, Moped, Wohnmobil bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht [ohne Vermietung], Fahrrad) sowie die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Fahrzeuge. Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden muss) sind mitversichert. Geltungsbereich KS-Familien-Schutzbrief für In- und Ausland bzw. KS-Schutzbrief für In- und Ausland: Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. KS-Auslands-Schutzbrief: Europäisches Ausland, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. Familiendefinition Soweit in den vorgenannten Schutzbriefen Familienangehörige mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers/Lebenspartners. Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) und der Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen. Die KS-Schutzbrief-Leistungen gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die KS-Schutzbrief-Versicherung (AB KS-Schutzbrief 98). Pannenhilfe bis 103, einschließlich mitgeführter Kleinteile. Bergen in unbegrenzter Höhe des von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeuges. Abschleppen bis 154, einschließlich der Kosten evtl. versuchter Pannenhilfe. Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen, Pickup-Service, Nutzungsausfallentschädigung bei längerer Reparaturdauer, Diebstahl, Totalschaden. Ersatzteilversand ins Ausland wenn Teile am Schadenort nicht erhältlich. Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall bis zum Preis für Rücktransport zum Wohnsitz, wenn Fahrzeug im Ausland nicht reparierbar. Fahrzeugunterstellung bei Panne, Unfall und Diebstahl im Ausland. Verzollung, Verschrottung bei Diebstahl, Totalschaden im Ausland. Ersatzfahrereinsatz bei Krankheit, Tod des Fahrers. Ersatz von Reisedokumenten bei Verlust während Auslandsreise. Ersatz von Zahlungsmitteln bei finanzieller Notlage während Auslandsreise. Vermittlung ärztlicher Betreuung bei Erkrankung während Auslandsreise. Arzneimittelversand ins Ausland, wenn dort dringend benötigt. Krankenbesuch bis 512, bei längerem Krankenhausaufenthalt. Krankenrücktransport in unbegrenzter Höhe, wenn medizinisch notwendig. Kinderrückholung bei Krankheit, Tod der Eltern. Hilfe im Todesfall Bestattung im Ausland oder Rückführung. Kosten bei Reiseabbruch aus wichtigen Gründen bei Auslandsreise. Reiserückrufservice per Rundfunk aus wichtigen Gründen. Hilfe im besonderen Notfall bis 256, für Hilfe während Auslandsreise. KS-Notfall-Service - 24 Stunden-Notruf - Bitte benutzen Sie den gesonderten Schutzbriefantrag, Art.-Nr. A-013. Danke!
6 KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Automobilclub KS-Clubleistungen Die KS-Clubleistungen gelten für Mitglieder, die auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge, auch wenn andere berechtigte Fahrer diese Fahrzeuge lenken, und alle übrigen von den Mitgliedern gefahrenen Kraftfahrzeuge (z.b. Miet- oder Dienstfahrzeug). Dies gilt nicht für juristische Personen (hier kann für die Clubleistungen eine natürliche Person benannt werden) und bei gewerblicher Nutzung. Die Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht keine Leistung. Geltungsbereich Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. Familiendefinition Bei der Clubmitgliedschaft für die Familie gelten die Clubleistungen sowohl für den Antragsteller als auch für den nachgenannten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder im Antrag genannte sonstige Lebenspartner des Antragstellers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Antragstellers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Antragstellers/Lebenspartners. Besonderer Hinweis: Die Anzahl der Familienmitglieder einschließlich Antragsteller ist anzugeben. Die KS-Clubleistungen Wildschadenbeihilfe bis 1.050, im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen. Abschleppbeihilfe bis 65, bei Panne oder Unfall. Pannenhilfe bis 55, bei Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe angerechnet). Pannen- und Abschleppdienst-Verzeichnis Verzeichnis der Abschlepp-Vertragsfirmen (freie Wahl des Abschleppunternehmens). Beihilfe für das Öffnen des Kraftfahrzeuges bis 30, im Kalenderjahr nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels/ Schlosses. Beihilfe zum Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer bis 1.050, im Kalenderjahr bei ärztlich angeordnetem Rücktransport. Beihilfe für Berufskraftfahrer bis 520, bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen. Beihilfe für Helfer am Unfallort bis 520, im Kalenderjahr für Sachschäden infolge Bergung und Transport von Verkehrsunfallverletzten. Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage bis 5.200,, wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist. Unfallkrankengeld bis 325, erhalten KS-Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer ( 6,50 tägl., max. 50 Tage). Unfallsterbegeld 1.550, nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer. Service bei Notfällen im Ausland Benennung eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers, etc. Beratung durch KS oder seinen 24-Stunden-Notruf-Service (z.b. nach Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz, bei Krankheit oder Tod). Privater Beweissicherungsservice Vermittlung unabhängiger, qualifizierter Sachverständiger nach Verkehrsunfall. Mietwagen-Service Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung. Beratungsservice zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung sowie Fragen rund um das Kraftfahrzeug. KS-Notfall-Service - 24 Stunden-Notruf - KS-Reisedienst A-010/01/2007
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