Vertrag über den Verkauf und die Lieferung von Treibenergie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vertrag über den Verkauf und die Lieferung von Treibenergie"

Transkript

1 Vertrag über den Verkauf und die Lieferung von Treibenergie zwischen terranets bw GmbH Am Wallgraben Stuttgart - im Folgenden Käuferin genannt - und - im Folgenden Verkäuferin - - zusammen auch die Parteien genannt - wird Nachstehendes vereinbart: Seite 1 von 7

2 Präambel Die Käuferin hat Bedarf an Treibgas für Verdichter und Verbrauchsgas ( Treibe Treibenergie nergie ) für den Zeitraum vom , 06:00 Uhr MEZ bis , 06:00 Uhr MEZ. Die Verkäuferin hat der im Rahmen einer Ausschreibung die Lieferung von Treibenergie in diesem Zeitraum angeboten. Dies vorausgeschickt schließen die Parteien folgenden Vertrag. 1 Vertragsgegenstand 1.1. Gegenstand dieses Vertrags ist der Verkauf und die Lieferung von Treibenergie durch die Verkäuferin an Ausspeisepunkten im Netz der Käuferin, Marktgebiet der NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG), an die Käuferin Im Sinne dieses Vertrags gilt: - als Stunde die volle Uhrstunde - als Tag die Zeit von 06:00 Uhr eines Tages bis 06:00 Uhr des Folgetages - als Liefermonat die Zeit von 06:00 Uhr des ersten Tags eines Kalendermonats bis 06:00 Uhr des ersten Tags des folgenden Kalendermonats 2 Lieferumfang 2.1 Die Verkäuferin verkauft und liefert der Käuferin im Zeitraum vom , 06:00 Uhr MEZ bis , 06:00 Uhr MEZ eine Erdgasmenge bis zu kwh und eine maximale Stundenmenge von kwh/h. 2.2 Die Käuferin nimmt dieses Erdgas je nach Bedarf ab. 2.3 Die Verkäuferin liefert Erdgas nach der Beschaffenheit, die derjenigen im Netz bzw. im Marktgebiet der Käuferin entspricht. 3 Lieferort Die Übergabe des Erdgases erfolgt an den Ausspeisestellen aus dem Netz der Käuferin zum Betrieb ihrer Verdichteranlagen und für sonstige Verbrauchsstellen. Die Ausspeisestellen werden durch die Käuferin als RLMmT deklariert und die tatsächlichen Ausspeisungen durch die Käuferin im Bilanzkreis der Verkäuferin oder eines von ihr benannten Dritten allokiert. 4 Ansprechpartner der Käuferin Kommerzieller Ansprechpartner Asset Management Tel: Fax: netzinfo@terranets-bw.de Seite 2 von 7

3 24/7 Ansprechpartner Dispatching Tel: * Fax: Alle Telefongespräche einschließlich der Verbindungsdaten, die mit dem Dispatching der Verkäuferin geführt werden, werden im Interesse beider Parteien zu möglichen Nachweiszwecken aufgezeichnet und gespeichert. Aufzeichnungen werden nur bei Unstimmigkeiten abgehört. Ein Auskunftsrecht der Verkäuferin besteht nicht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die gespeicherten Gespräche und Verbindungsdaten im Rahmen streitiger Auseinandersetzungen vor einem Schieds- oder ordentlichen Gericht verwertet werden dürfen. Die Verkäuferin informiert ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen über die Aufzeichnung im vorstehenden Sinne und holt deren Einverständnis hierzu ein. 5 Preis 5.1. Die Käuferin zahlt an die Verkäuferin folgenden Preis P indexbasiert auf Basis der nachfolgenden Formel: P = x + Tagesreferenzpreis Erdgas NCG (veröffentlicht unter Der Summand x ist dem Angebotsformular zu entnehmen, das diesem Vertrag als Anlage beigefügt ist Hinzu kommen die anfallende Mehrwertsteuer und andere anfallende Steuern Die Verkäuferin zahlt alle Gebühren, Entgelte, Steuern und sonstige Kosten, die bis zur Übergabe des Gases anfallen. Insbesondere die Regelenergieumlage und etwaige Strukturierungsbeiträge werden von der Verkäuferin übernommen. 6 Abrechnung 6.1. Die von der Verkäuferin an die Käuferin in einem Monat gelieferte Gasmenge wird im Folgemonat der Leistungserbringung von der Verkäuferin in Rechnung gestellt. Als gelieferte Gasmenge gilt die an den jeweiligen Ausspeisestellen übergebene und gemäß 3 in den Bilanzkreis allokierte Gasmenge Die Rechnung ist in schriftlicher Form an das Asset Management der Käuferin zu senden Eine korrekte Rechnung wird binnen 10 Werktagen nach Rechnungseingang durch die Käuferin beglichen. 7 Ersatzbeschaffung 7.1. Erfüllen die Verkäuferin oder von ihr beauftragte Dritte die aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten aus Gründen, die die Verkäuferin oder die von ihr beauftragten Dritten zu vertreten haben, nicht, ist die Käuferin berechtigt, der Verkäuferin die Seite 3 von 7

4 gesamten Aufwendungen für eine dadurch gegebenenfalls notwendige Gasersatzbeschaffung in Rechnung zu stellen Die Regelung nach 7 Ziffer 7.1. lässt weitergehende Schadensersatzansprüche unberührt, sie wird jedoch auf eine Schadensersatzforderung angerechnet. 8 Sicherheitsleistung 8.1. Die Käuferin kann in begründeten Fällen von der Verkäuferin eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass die Verkäuferin ihren aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten nicht nachkommen kann Kommt die Verkäuferin einer berechtigten Sicherheitsleistung nicht binnen 14 Tagen nach, so ist die Käuferin berechtigt, den Vertrag ohne weitere Ankündigungen fristlos zu kündigen Die Käuferin kann des Weiteren Sicherheitsleistungen verlangen, wenn die Verkäuferin der aus diesem Vertrag resultierenden Leistungsverpflichtung nicht nachkommt und der Käuferin gem. 8 weitere Aufwendungen entstehen. 9 Außerordentliche Kündigung 9.1. Jede Partei ist berechtigt diesen Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei wiederholt gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstößt oder wenn gegen sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden Die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform. 10 Datenweitergabe, Datenverarbeitung und Vertraulichkeit Die Parteien haben den Inhalt dieses Vertrages und alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten haben (im Folgenden vertrauliche Informationen genannt) vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, die betroffene Partei hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden Die Parteien sind berechtigt, Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte weiterzugeben, soweit und solange dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Die Parteien erklären gegenseitig ihr Einverständnis zur automatisierten Datenverarbeitung durch sie selbst oder durch von ihnen beauftragte Unternehmen nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze Jede Partei hat das Recht, vertrauliche Informationen, die er von der anderen Partei erhalten hat, ohne deren schriftliche Genehmigung offen zu legen a) gegenüber einem verbundenen Unternehmen, sofern dieses in gleicher Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, Seite 4 von 7

5 b) gegenüber ihren Vertretern, Beratern, Banken und Versicherungsgesellschaften, wenn und soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und diese Personen oder Gesellschaften sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet haben oder von Berufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind; oder c) in dem Umfang, wie diese vertraulichen Informationen - der diese Informationen empfangende Partei zu dem Zeitpunkt, zu dem er sie von der anderen Partei erhalten hat, berechtigterweise bereits bekannt sind, - bereits öffentlich zugänglich sind oder der Öffentlichkeit in anderer Weise als durch Tun oder Unterlassen der empfangenden Partei zugänglich werden; oder - von einer Partei aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder einer Anfrage der Regulierungsbehörde offen gelegt werden müssen; in diesem Fall hat die offen legende Parteien die andere Partei unverzüglich hierüber zu informieren Die Pflicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit endet 2 Jahre nach dem Ende dieses Vertrages a EnWG bleibt unberührt Höhere Gewalt Die Parteien sind bei Vorliegen von höherer Gewalt von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen entbunden, soweit und solange höhere Gewalt vorliegt. Die Parteien sind zum Ersatz von durch höhere Gewalt verursachten Schäden nicht verpflichtet Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbares Mittel nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist, oder gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von Ihrer Rechtmäßigkeit). 12 Haftung Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit haftet die Käuferin nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet die Käuferin nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig durch sie, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind oder wenn eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragsvorschriften vorliegt. Bei der Seite 5 von 7

6 Verletzung wesentlicher Vertragsvorschriften ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt Die Käuferin trägt keine Haftung für Schäden, die auf technischen Störungen beruhen sowie/oder Fehlern der Software, Datenverarbeitungsanlagen und Datenübertragungseinrichtungen Anwendbares Recht Alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag resultieren, werden durch die ordentliche Gerichtsbarkeit entschieden. Gerichtsstand ist Stuttgart Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Regelungen zum UN Kaufrecht sind ausgeschlossen Rechtsnachfolge Jede Partei kann einzelne oder sämtliche Rechte und Pflichten, die aus diesem Vertrag resultieren auf einen Dritten übertragen. Bedingung ist die vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei. Die Zustimmung ist zu erteilen, falls der Dritte sichere Gewähr für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten bietet. 15 Änderung gaswirtschaftlicher Rahmenbedingungen gen Sollte aufgrund neuer Anforderungen hinsichtlich der Gasnetznutzung und des Gastransportes insbesondere infolge von Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Regelungen und infolge von Änderungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Regelungen oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben und deren Umsetzungsmaßnahmen Änderungen am Vertrag erforderlich werden oder von den Parteien zusätzliche Erklärungen erforderlich sein, so werden die Parteien alle erforderlichen Änderungen vornehmen bzw. Erklärungen abgeben. Im Falle des Erfordernisses einer Anpassung des Vertrages ist keine Partei berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu beenden. 16 Wirtschaftsklausel Sollten während der Laufzeit eines Vertrages unvorhergesehene Umstände eintreten, die erhebliche wirtschaftliche, technische oder rechtliche Auswirkungen auf den Vertrag haben, für die aber im Vertrag keine Regelungen getroffen oder die bei Vertragsabschluss nicht bedacht wurden, und sollte infolgedessen irgendeine vertragliche Bestimmung dadurch für eine Partei unzumutbar werden, kann die betroffene Partei von der jeweils anderen Partei eine entsprechende Anpassung der vertraglichen Bestimmungen verlangen, die den geänderten Umständen, unter Berücksichtigung alle wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Auswirkungen auf die andere Partei, Rechnung trägt Die Partei, der sich auf solche Umstände beruft, hat die erforderlichen Tatsachen darzulegen und zu beweisen. Seite 6 von 7

7 16.3. Der Anspruch auf Änderung der vertraglichen Bestimmungen besteht ab dem Zeitpunkt, an dem die fordernde Partei das erste Mal Änderungen der vertraglichen Bestimmungen aufgrund geänderter Umstände fordert, es sei denn, dass eine frühere Geltendmachung der fordernden Partei vernünftigerweise nicht zuzumuten war. 17 Schriftform Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. 18 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung oder ihrer Anlagen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die Vereinbarung und die Anlagen im Übrigen davon unberührt Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in einem geeigneten Verfahren durch andere, ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmungen zu ersetzen. Dies gilt entsprechend bei Regelungslücken. 19 Vertragsbestandteile Angebotsformular zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren der terranets bw GmbH zum Verkauf und zur Lieferung von Treibenergie Stuttgart, den... Ort, den terranets bw GmbH Seite 7 von 7

Vertrag zur Belieferung von Emissionszertifikaten. zwischen. Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, Essen

Vertrag zur Belieferung von Emissionszertifikaten. zwischen. Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, Essen Vertrag zur Belieferung von Emissionszertifikaten zwischen Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen - nachfolgend OGE oder Käufer genannt - und Händlername, Straße, Ort - nachfolgend "Lieferant

Mehr

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Stand: Oktober 2015) zwischen terranets bw GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart Netzbetreibernummer: 700276 nachstehend terranets bw genannt und Firmenname

Mehr

Bedingungen für die Ausschreibung, die Beschaffung, den Abruf und die Abwicklung von Lastflusszusagen. der ONTRAS Gastransport GmbH ( AGB-LFZ )

Bedingungen für die Ausschreibung, die Beschaffung, den Abruf und die Abwicklung von Lastflusszusagen. der ONTRAS Gastransport GmbH ( AGB-LFZ ) Bedingungen für die Ausschreibung, die Beschaffung, den Abruf und die Abwicklung von der ONTRAS Gastransport GmbH ( AGB-LFZ ) Vorbemerkung ONTRAS Gastransport GmbH ( ONTRAS ) beschafft auf Grundlage dieser

Mehr

Rahmenvertrag positive Lastflusszusage H-Gas im Marktgebiet NetConnect Germany (NCG)

Rahmenvertrag positive Lastflusszusage H-Gas im Marktgebiet NetConnect Germany (NCG) Rahmenvertrag positive Lastflusszusage H-Gas im Marktgebiet NetConnect Germany (NCG) Thyssengas GmbH Emil-Moog-Platz 13 44137 Dortmund Deutschland - nachstehend Thyssengas genannt zwischen Name Anbieter

Mehr

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen Netzverlustenergie 2017 der. Stadtwerke Norderstedt

Allgemeine Vertragsbedingungen Netzverlustenergie 2017 der. Stadtwerke Norderstedt Allgemeine Vertragsbedingungen Netzverlustenergie 2017 der Stadtwerke Norderstedt Präambel Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen ist die Schaffung eines Regelungsrahmens zwischen

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) Stadtwerke Bad Tölz GmbH An der Osterleite 2 83646 Bad Tölz und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet 1

Mehr

Bedingungen für die Ausschreibung, die Beschaffung, den Abruf und die Abwicklung von Lastflusszusagen. der ONTRAS Gastransport GmbH ( AGB-LFZ )

Bedingungen für die Ausschreibung, die Beschaffung, den Abruf und die Abwicklung von Lastflusszusagen. der ONTRAS Gastransport GmbH ( AGB-LFZ ) Bedingungen für die Ausschreibung, die Beschaffung, den Abruf und die Abwicklung von der ONTRAS Gastransport GmbH ( AGB-LFZ ) Vorbemerkung ONTRAS Gastransport GmbH ( ONTRAS ) beschafft auf Grundlage dieser

Mehr

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn Anlage e Zuordnungsvereinbarung zwischen Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort und Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz 1 25451 Quickborn - nachfolgend die Vertragspartner genannt 1/6 1. Gegenstand

Mehr

NETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) -

NETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06108 Halle (Saale) und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Lotzbeckstraße 45 77933 Lahr - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet

Mehr

Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)

Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Zwischen Name, Straße, Haus-Nr., Plz, Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt Und Westfalen Weser Netz GmbH,

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Hanau Netz GmbH Leipziger Straße 17 63450 Hanau nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB) vertreten durch NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH Solmsstraße 38 60486 Frankfurt am

Mehr

Muster. Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH Karlstr Ulm. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und

Muster. Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH Karlstr Ulm. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und Stand: 04/2018 zwischen Karlstr. 1-3 89073 Ulm - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Seite 1 von 5 1. Gegenstand der Vereinbarung

Mehr

L I E F E R V E R T R A G

L I E F E R V E R T R A G L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Anlage e. Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Frankenthal GmbH Wormser Str. 111 67227 Frankenthal (Pfalz) -Verteilnetzbetreiber (VNB)- und -Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)- gemeinsam als Vertragsparteien

Mehr

zwischen Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh Hafenplatz Münster - nachfolgend Käufer genannt und xy xy xy - nachfolgend Verkäufer genannt

zwischen Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh Hafenplatz Münster - nachfolgend Käufer genannt und xy xy xy - nachfolgend Verkäufer genannt Vertrag über die Lieferung und die Abnahme von elektrischer Energie nach einem Fahrplan zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste (Verlustenergie) zwischen Hafenplatz 1 48155 Münster - nachfolgend

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung Zwischen Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH, Stuttgarter Str. 85, 73630 Remshalden - nachfolgend VNB genannt - und Greenpeace Energy eg, Hongkongstr. 10, 20457 Hamburg - nachfolgend

Mehr

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Flughafen Energie & Wasser GmbH, Flughafen Schönefeld, 12521 Berlin BDEW-Codenummer : 9907654000009 und VDEW-Codenummer : - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Anlage

Mehr

Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertraulichkeitsvereinbarung Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien

Mehr

B e r a t e r v e r t r a g

B e r a t e r v e r t r a g B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der

Mehr

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Teilnahmeerklärung Mit diesem Schreiben erklären wir die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren für die Prüfung des Einzelabschlusses sowie des Konzernabschlusses

Mehr

Soltau. Pachtrahmenvertrag Mittelspannungswandler. Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG Weinberg Soltau. Name Straße Ort.

Soltau. Pachtrahmenvertrag Mittelspannungswandler. Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG Weinberg Soltau. Name Straße Ort. Soltau Pachtrahmenvertrag Mittelspannungswandler Zwischen Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG Weinberg 46 29614 Soltau - nachfolgend Verpächterin genannt - und Name Straße Ort - Angaben zur Marktpartneridentifikationsnummer

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung Zwischen Gemeindewerke Cadolzburg eingetragen beim Amtsgericht Fürth unter HR 7611 -Verteilnetzbetreiber (VNB) - und Vor- und Nachname / Straße, Hausnummer PLZ, Ort Registergericht:

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG auf Gegenseitigkeit

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG auf Gegenseitigkeit GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG auf Gegenseitigkeit zwischen Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach-Neuses Deutschland - im Folgenden "Dr. Schneider" genannt - und der - im Folgenden

Mehr

VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG

VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG Arbeitsbeispiel WAYNE VAN DALSUM Copyright Wayne van Dalsum 2006 VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG zwischen XXX "Empfänger", und YYY GmbH, eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter

Mehr

Sportlermanagementvertrag

Sportlermanagementvertrag Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUM NETZENERGIEVERTRAG

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUM NETZENERGIEVERTRAG ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUM NETZENERGIEVERTRAG 1 Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten 1.1 Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Lieferant stellt die von ihm gelieferte Verlustenergie dem Netzbetreiber

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Anlage 5 zum Lieferantenrahmenvertrag zwischen DB Energie GmbH, Pfarrer-Perabo-Platz 2 60326 Frankfurt (Main) - Netzbetreiber - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien

Mehr

Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertraulichkeitsvereinbarung Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Stadt Kelsterbach, vertreten durch den Magistrat der Stadt Kelsterbach, dieser vertreten durch Mörfelder Str. 33, 65451 Kelsterbach, - nachfolgend Stadt genannt

Mehr

Muster. Zuordnungsvereinbarung. zwischen. EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße Oldenburg. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und

Muster. Zuordnungsvereinbarung. zwischen. EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße Oldenburg. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und zwischen EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg und Zuordnungsvereinbarung - Verteilnetzbetreiber (VNB) - - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet

Mehr

1 Geltung und Reichweite

1 Geltung und Reichweite Geschäftsbedingungen für das Online-Bilanzkreisvertragssystem der Thyssengas GmbH vom 24.07.2009 1 Geltung und Reichweite Für den Abschluss von Bilanzkreisverträgen und die Einbringung von Ein- bzw. Ausspeisepunkten

Mehr

Vertrag. zwischen. Hamburg Tourismus GmbH Wexstrasse 7, Hamburg. - im folgenden HHT" genannt - und. - im folgenden Partner" genannt -

Vertrag. zwischen. Hamburg Tourismus GmbH Wexstrasse 7, Hamburg. - im folgenden HHT genannt - und. - im folgenden Partner genannt - Vertrag (Contentlieferant über Backendzugang) zwischen Hamburg Tourismus GmbH Wexstrasse 7, 20355 Hamburg - im folgenden HHT" genannt - und.. - im folgenden Partner" genannt - - beide zusammen auch Partner

Mehr

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand Vertrag Anlage 4 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Klinikum der Universität Regensburg, dieses vertreten durch den Verwaltungsdirektor - nachfolgend als Klinikum bezeichnet - und vertreten

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur

Mehr

VEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV)

VEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV) VEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV) zwischen Letztverbraucher Straße PLZ Ort nachfolgend Letztverbraucher" genannt und EnergieNetz Mitte GmbH Monteverdistraße

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Anlage e Zuordnungsvereinbarung zwischen SÜC Energie und H 2 O GmbH (SÜC) als Verteilnetzbetreiber, vertreten durch den Geschäftsführer Wilhelm Austen, 96450 Coburg, Bamberger Straße 2-6 und ////////////////////als

Mehr

Rahmenvertrag über den Verkauf und die Lieferung von Erdgasmengen

Rahmenvertrag über den Verkauf und die Lieferung von Erdgasmengen Rahmenvertrag über den Verkauf und die Lieferung von Erdgasmengen zwischen FIRMA - nachstehend VERKÄUFER genannt - und NEL Gastransport GmbH Kölnische Strasse 108-112 34119 Kassel - nachstehend NGT genannt

Mehr

Netzanschlussvertrag

Netzanschlussvertrag Netzanschlussvertrag für neuen mitteldruckseitigen Anschluss zwischen REWAG Regensburger Energie- u. Wasserversorgung AG & Co KG Greflingerstraße 22 93055 Regensburg Registergericht Regensburg HRB 4236/1638

Mehr

Bedingungen für das Präqualifikations- und Ausschreibungsverfahren der Thyssengas GmbH für die Beschaffung gaswirtschaftlicher Produkte

Bedingungen für das Präqualifikations- und Ausschreibungsverfahren der Thyssengas GmbH für die Beschaffung gaswirtschaftlicher Produkte Bedingungen für das Präqualifikations- und Ausschreibungsverfahren der Thyssengas GmbH für die Beschaffung gaswirtschaftlicher Produkte Stand 23.05.2017 Bedingungen für das Präqualifikations- und Ausschreibungsverfahren

Mehr

PROVISIONSVEREINBARUNG

PROVISIONSVEREINBARUNG PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter

Mehr

Tippgebervereinbarung

Tippgebervereinbarung Tippgebervereinbarung Zwischen Firma Straße PLZ, Ort - nachfolgend Tippgeber genannt - und Domicil Finance GmbH Rundfunkplatz 2 80335 München - nachfolgend Domicil genannt - Tippgeber und Domicil werden

Mehr

Zuordnungsvereinbarung. zwischen Stadtwerke Waldmünchen Fabrikstr Waldmünchen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und

Zuordnungsvereinbarung. zwischen Stadtwerke Waldmünchen Fabrikstr Waldmünchen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Waldmünchen Fabrikstr. 3 93449 Waldmünchen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet

Mehr

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG - 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e

1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e Anlage e Standardisierte Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Bedingungen Diese

Mehr

1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e

1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e Anlage e Standardisierte Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Bedingungen Diese

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Döbeln GmbH Rosa-Luxemburg-Straße 9 04720 Döbeln - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und BKV straße PLZ Ort - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien

Mehr

Sponsoringvertrag. Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt

Sponsoringvertrag. Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt Sponsoringvertrag Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt vertreten durch den Ersten Vorsitzenden Andreas Haas und dem nachfolgend

Mehr

Stromliefervertrag. zwischen Stadtwerke Schweinfurt GmbH Bodelschwinghstraße Schweinfurt. - nachfolgend Käufer genannt - und

Stromliefervertrag. zwischen Stadtwerke Schweinfurt GmbH Bodelschwinghstraße Schweinfurt. - nachfolgend Käufer genannt - und Stromliefervertrag zwischen Stadtwerke Schweinfurt GmbH Bodelschwinghstraße 1 97421 Schweinfurt - nachfolgend Käufer genannt - und. - nachfolgend Verkäufer genannt über die Fahrplan-Lieferung und die Abnahme

Mehr

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial

Mehr

Anlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung

Anlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Anlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zwischen Gletschersteinstraße 28 04299 Leipzig - Verteilernetzbetreiber (VNB) -... - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - Nachfolgend die

Mehr

Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen:

Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen: Präambel Die jeweiligen Vertragspartner haben die Absicht, auf dem Gebiet Suchmaschinenoptimierung/ Online-Marketing/Programmierung zusammenzuarbeiten. Im Vorfeld der Aufnahme geschäftlicher Beziehungen

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Pforzheimer Str. 1 78048 Villingen-Schwenningen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen den SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG Sandweg 22 75179 Pforzheim - im Folgenden VNB genannt - Und - im Folgenden BKV genannt - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung Zwischen Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH Schnabel-Henning-Straße 1a, 76646 Bruchsal (4399901729759) - nachfolgend Netzbetreiber genannt - und.... (Name, Adresse) - Bilanzkreisverantwortlicher

Mehr

Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach

Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Sehr geehrte Gäste, Gordon Schüppel Betriebsleiter Benjamin Weiss Küchenleiter Telefon: 06196 / 87 2372 Fax: 06196 / 87 2377 E-Mail: 97100108@aramark.de

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen Roecklplatz,dasAusbildungsrestaurant,Isartalstrasse2680469München 089 45217129,kontakt@roecklplatz.de 1. Geltungsbereich AllgemeineGeschäftsbedingungenfürVeranstaltungen 1.1 DieseGeschäftsbedingungengeltenfüralleVerträgezurÜberlassungderRäumedes

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Bayernwerk Netz GmbH Lilienthalstraße 7 93049 Regensburg - im Folgenden Verteilnetzbetreiber (VNB) genannt - und - im Folgenden Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) genannt

Mehr

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohr-Service-Kunz GmbH 1 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers (1) Für die Arbeit notwendige Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen Staiger GmbH & Co. KG Johannes-Bieg-Straße 8 74391 Erligheim und nachstehend gemeinsam die Vertragsparteien und jede einzeln eine Vertragspartei Präambel Die Vertragsparteien

Mehr

Rahmenvertrag über den Verkauf, die Lieferung und die bilanzielle Abwicklung von Verbrauchsgasmengen

Rahmenvertrag über den Verkauf, die Lieferung und die bilanzielle Abwicklung von Verbrauchsgasmengen Rahmenvertrag über den Verkauf, die Lieferung und die bilanzielle Abwicklung von Verbrauchsgasmengen zwischen FIRMA - nachstehend VG-VERKÄUFER genannt - und Fluxys Deutschland GmbH Elisabethstraße 11 40217

Mehr

Stromliefervertrag. zwischen FIRMA. - nachstehend LIEFERANT genannt - und. OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Emmerichstraße 11.

Stromliefervertrag. zwischen FIRMA. - nachstehend LIEFERANT genannt - und. OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Emmerichstraße 11. Stromliefervertrag zwischen FIRMA - nachstehend LIEFERANT genannt - und OPAL Gastransport GmbH & Co. KG Emmerichstraße 11 34119 Kassel - nachstehend OPAL genannt - - nachstehend LIEFERANT und OPAL einzeln

Mehr

IIIIIIIIIIBVSwiss. Bauexperten Verband Schweiz. Vertrag A1209. Seite 1 von 6 Form.A.1209 BVSwiss Zertifizierung_Vertrag

IIIIIIIIIIBVSwiss. Bauexperten Verband Schweiz. Vertrag A1209. Seite 1 von 6 Form.A.1209 BVSwiss Zertifizierung_Vertrag Vertrag A1209 Seite 1 von 6 Vertrag Verbandszertifizierung nach den Verbandsvorgaben und des geführten Personenmanagements zwischen der Verbands- Zertifizierungsstelle, vertreten durch die Prüfungskommission,

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Sömmerdaer Energieversorgung GmbH Zuordnungsvereinbarung zwischen Sömmerdaer Energieversorgung GmbH Uhlandstraße 7 99610 Sömmerda - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und...... BDEW-Codenummer: - Bilanzkreisverantwortlicher

Mehr

Stromliefervertrag Netzverlustenergie 2014

Stromliefervertrag Netzverlustenergie 2014 2014 zwischen Celle-Uelzen Netz GmbH, Sprengerstr. 2, 29223 Celle - im folgenden "VNB" genannt -, und..., - im folgenden "Lieferant" genannt -, beide gemeinsam als "Vertragspartner" bezeichnet, über die

Mehr

Rahmenvertrag über den Verkauf und die Lieferung von Verbrauchsgasmengen

Rahmenvertrag über den Verkauf und die Lieferung von Verbrauchsgasmengen Rahmenvertrag über den Verkauf und die Lieferung von Verbrauchsgasmengen zwischen FIRMA - nachstehend VG-VERKÄUFER genannt - und GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Straße 108-112 34119 Kassel - nachstehend

Mehr

Stromliefervertrag zur Lieferung von Netzverlustenergie

Stromliefervertrag zur Lieferung von Netzverlustenergie Stromliefervertrag zur Lieferung von Netzverlustenergie zwischen REWAG Netz GmbH, Greflingerstr. 22, 93055 Regensburg - im folgenden "VNB" genannt -, und - im folgenden "Anbieter" genannt -, beide gemeinsam

Mehr

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag

Mehr

Stromlieferungsvertrag

Stromlieferungsvertrag Stromlieferungsvertrag über die Lieferung von Energie zur Deckung von Netzverlusten für das Jahr 2019 zwischen XXXXX XXXX XXX - nachfolgend Verkäufer genannt - und OsthessenNetz GmbH Rangstraße 10 36043

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tributus Compliance Solutions GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Beratungsleistungen 1 ALLGEMEINES 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Beratungsleistungen gelten für die Erbringung

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

VERTRAG. Kunden-Nr.: 12. Bedingungen Der Kunde hat von den umseitig abgedruckten Bedingungen Kenntnis genommen.

VERTRAG. Kunden-Nr.: 12. Bedingungen Der Kunde hat von den umseitig abgedruckten Bedingungen Kenntnis genommen. n-nr.:, : - nachfolgend genannt LL stellt dem n das LL e-va Terminal für die Dauer des Vertrages leihweise zur Verfügung. Der zahlt für die Gestellung des LL e-va Monat jederzeit änderbar. Nach Vertragsbeendigung

Mehr

Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)

Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) zwischen Kunde GmbH, Straße Hausnummer, PLZ Kundenort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt und E.DIS Netz GmbH,

Mehr

Dienstleistungsvertrag über die Planung, den Bau und die Errichtung. GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Str. 108 112 34119 Kassel

Dienstleistungsvertrag über die Planung, den Bau und die Errichtung. GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Str. 108 112 34119 Kassel Dienstleistungsvertrag über die Planung, den Bau und die Errichtung von ( ) zwischen der GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Str. 108 112 34119 Kassel - nachstehend GASCADE genannt - und - nachstehend

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen

Mehr

EINSEITIGE VEREINBARUNG DER VERTRAULICHKEIT

EINSEITIGE VEREINBARUNG DER VERTRAULICHKEIT Optionale Vertragsbestimmung: (Als "Optionale Vertragsbestimmungen" gekennzeichnete Bestimmungen können nach Wunsch beibehalten oder ersatzlos weggelassen werden) [ ] Alternativklauseln und Kommentare

Mehr

zwischen xxx - nachstehend TRANSPORTKUNDE genannt - und GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Straße Kassel

zwischen xxx - nachstehend TRANSPORTKUNDE genannt - und GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Straße Kassel Vorvertrag über die Durchführung von Kapazitätsauktionen sowie über die Abgabe von Geboten in diesen Kapazitätsauktionen (nachstehend Vorvertrag genannt) zwischen xxx - nachstehend TRANSPORTKUNDE genannt

Mehr

Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO 1 Vertragspartner Verantwortliche (im Folgenden Auftraggeber) gem. 28 Abs. 1: Firmenbezeichnung: Vertreten durch: Adresse: Ort / Postleitzahl: Auftragsverarbeiter

Mehr

Allgemeine Bedingungen. für. die Teilnahme am MediaMarkt Partner für Geschäftskunden Programm

Allgemeine Bedingungen. für. die Teilnahme am MediaMarkt Partner für Geschäftskunden Programm Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am MediaMarkt Partner für Geschäftskunden Programm 1 Geltung Diese Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme am MediaMarkt Partner für Geschäftskunden Programm

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lebenistansteckend.de - Anja Neuberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lebenistansteckend.de - Anja Neuberg Allgemeine Geschäftsbedingungen Lebenistansteckend.de - Anja Neuberg 1. Geltungsbereich Für die Vertragsbeziehungen zwischen Anja Neuberg (nachfolgend: Neuberg ) und Kunden gelten ausschließlich diese

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag

Anschlussnutzungsvertrag Anschlussnutzungsvertrag (Anschlussnutzung in Niederspannung mit ¼-h-Leistungsmessung) zwischen Musterkunde Musterstr. HNR PLZ Musterort Kundennummer Geburtstag: Registergericht: Register-Nr.: nachstehend

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zwischen der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven, geschäftsansässig Am Markt 13 in 28195 Bremen, im Folgenden bezeichnet als "Handelskammer" und im Folgenden bezeichnet

Mehr

Stadtwerke Mainz AG Hafen Gleisanschluss-Nr.:

Stadtwerke Mainz AG Hafen Gleisanschluss-Nr.: Stadtwerke Mainz AG Hafen Gleisanschluss-Nr.: 6013121 Infrastrukturnutzungsvertrag der Stadtwerke Mainz AG Gültig ab: 01.09.2010 Seite - 1/5 - Infrastrukturnutzungsvertrag Zwischen der Stadtwerke Mainz

Mehr

Stromliefervertrag Netzverlustenergie

Stromliefervertrag Netzverlustenergie Stromliefervertrag Netzverlustenergie Präambel Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen ist die Schaffung eines Regelungsrahmens zwischen Saarbrücker Stadtwerke AG nachfolgend auch

Mehr