Exposé zum Dissertationsvorhaben. Spielerschutz im Glücksspiel
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- Franz Hermann
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1 Exposé zum Dissertationsvorhaben Arbeitstitel: Spielerschutz im Glücksspiel Von: Mag. iur. Karim WEBER Angestrebter akademischer Grad Doctor iuris (Dr. iur.) Unter der Betreuung von: Ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Strejcek Matr. Nr. Studienkennzahl lt Studienblatt: Dissertationsgebiet: Öffentliches Recht Wien, August 2012
2 I Einleitung Das Spielen ist ein dem Menschen angeborener Trieb. Das Glücksspiel geht bereits auf die Antike zurück, wo das Würfelspiel zum Alltag der Menschen gehörte. Die Gefahren, die es mit sich bringt, erkannten schon die Römer, welche das Glücksspiel lange Zeit streng verboten haben und später nur an gewissen Feiertagen zuließen. Im Mittealter begann man mit ersten Regelungen auf dem heutigen österreichischen Staatsgebiet. Schlussendlich erforschte im 20 Jhd. die wirtschaftliche, empirische Sozialforschung die Gefahren und Folgen eines unkontrollierten Glücksspiels und der österreichische Gesetzgeber wurde mit dem GSpG 1989 umfassend tätig. 1 Das geltende Glücksspielgesetz (GSpG 1989) ist geprägt von der rechtspolitischen Einsicht, dass der Spieltrieb des Menschen nicht völlig unterdrückt werden kann, sodass es sinnvoller erscheint, den Spieltrieb des Menschen in geordnete Bahnen zu lenken 2. Das GSpG enthält mehrere Spielerschutzbestimmungen. Darunter fallen nicht nur jene Normen, welche die Spielsucht behandeln (zb 25 Abs 3 GSpG), sondern auch solche, die das Spielgeheimnis ( 51 GSpG) bewahren sollen, sowie Normen, die vor Spielbankbesuchern, die technische Hilfsmittel verwenden und somit die Chancen der anderen Spieler reduzieren ( 25 Abs 4 GSpG), schützen. II Problemstellung Diese Spielerschutzbestimmungen gehen sehr weit. So regelt beispielsweise 25 GSpG den Zugang zu Spielbanken, den Ausschluss von Spielbankbesuchern und das Vorgehen bei Verdacht, dass ein Spieler das 1 Bresich/Klingenbrunner/Posch in Strejcek/Bresich, GSpG , Vgl Strejcek/Bresich, Glücksspielgesetz 2 23.
3 Existenzminimum gefährdet. Auf 25 Abs 3 GSpG lässt sich sogar ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückforderung von Spielverlusten stützen 3. Das GSpG selbst regelt auch die spielsuchtvorbeugenden Maßnahmen bei Landesausspielungen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Automatensalons und Einzelaufstellungen. Während sich die Automatensalons vorallem beim Zutritt und Warnsystem an die Spielbank des Konzessionärs anlehnen (obwohl auch hier einige Fragen offen sind), sind bei Einzelaufstellungen Bestimmungen mit der notwendigen Strenge und Effektivität des 25 Abs 3 GSpG nicht vorhanden und die durchgreifende Überwachung der Volljährigkeit, vorallem bei Spielautomaten, die sich in Gaststätten befinden, nur schwer möglich. 4 Voraussetzung, dass diese Spielerschutzbestimmungen zur Anwendung kommen ist, dass das GSpG gemäß 1 anwendbar ist. Sportwetten unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des GSpG, denn sie fallen kompetenzrechtlich unter die Landesgesetzgebung 5. Es finden sich in den entsprechenden Landesgesetzen (Buchmachergesetze, Wettengesetze etc.) Normen, die das Wetten mit Minderjährigen verbieten, jedoch lassen sich keine Bestimmungen finden, die nur annähernd an die Spielerschutzbestimmungen des GSpG herankommen. III Zielsetzung dieser Arbeit Diese Arbeit soll insbesondere die, in Lehre und Rechtsprechung umstrittenen, Spielerschutzbestimmungen von Spielbanken im Sinne des GSpG, Landesausspielungen mittels Glücksspielautomaten und Sportwetten, übersichtlich darstellen und miteinander vergleichen. Die Gegenüberstellung dieser drei Gebiete soll deren unterschiedliche gesetzliche Behandlung verdeutlichen. 3 Vgl OGH , 6 Ob 250/11z. 4 Vgl Strejcek/Bresich, Glücksspielgesetz 2 Rz 29, 38ff. 5 Vgl Wojnar, Internet, Wetten und Glücksspiel, in Strejcek (Hrsg), Glücksspiele, Wetten und Internet (2006), LexisNexis ARD Orac, Wien, 23.
4 Auf Basis dieser Gegenüberstellung widmet sich die Dissertation der zentralen Forschungsfrage, ob diese unterschiedlich strenge Behandlung durch den Gesetzgeber sachlich gerechtfertigt ist. Sollte die Arbeit zum Ergebnis kommen, dass dies nicht der Fall ist, sollen geeignete Lösungsvorschläge für den Gesetzgeber zur Angleichung der Spielerschutzbestimmungen in diesen drei Gebieten entwickelt werden. Eine weitere Forschungsfrage ist, ob der Spielerschutz durch grenznahe Spielstätten im Ausland umgangen wird und die Vorkehrungen des österreichischen Gesetzgebers (Werbebeschränkungen) ausreichen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erforschen ob und wie der europäische Gesetzgeber tätig werden sollte. Aufgrund eines zwölfmonatigen Forschungsaufenthaltes an der Cardiff University in Wales, möchte ich die Chance nutzen, um einen Rechtsvergleich zwischen den englischen und österreichischen Spielerschutzbestimmungen, durchzuführen. Dieser Rechtsvergleich soll insbesondere dazu dienen, Lösungsvorschläge für die oben erwähnten Forschungsfragen zu erarbeiten.
5 IV Geplanter Aufbau der Dissertation (vorläufiges Inhaltsverzeichnis) Kapitel I. Kapitel II. II. A. II. B. II. C. Kapitel III. III. A. III. B. III.C. III. C. a) III. C. b) III. C. c) III. C. d) III. D. e) III. D. f) III. D. g) Einleitung Psychologische und soziale Aspekte der Spielsucht kurzer medizinischer Überblick über die Spielsucht Folgen der Spielsucht Geschäftsfähigkeit bei pathologischen Spielern Spielbanken (insbesondere Casinos) und das GSpG Allgemeine verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen Anwendbarkeit des 1 GSpG Zum Spielerschutz geeignete Bestimmungen im GSpG (ausgenommen spielsuchtvorbeugende Maßnahmen für Landesausspielungen) Beirat oder Stelle zur Suchtprävention Zugang zur Spielbank Ausschluss vom Spielbankbesuchern ohne Grund? Vorgehensweise der Spielbank gegenüber Spielern, die ihr Existenzminimum gefährden Schutz von Spielbankbesuchern gegenüber Spielern, die technische Hilfsmittel verwenden Spielgeheimnis Werbebeschränkungen
6 Kapitel IV. IV. A. IV. B. IV. C IV. D IV. E Kaptiel V. Landesausspielungen mittels Glücksspielautomaten Allgemeine verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen Landesausspielungen in Automatensalons Landesausspielungen, welche in Einzelaufstellung erfolgen Übergangsfristen für das vormals kleine Glücksspiel Spielerschutzbestimmungen bei Landesausspielungen mittels Glücksspielautomaten Sportwetten V. A. Allgemeine verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen V. B. Abgrenzung zwischen Wette und Spiel V. C. Begriff des Buchmachers und des Totalisateurs V. D. Spielerschutzbestimmungen bei Wetten Kapitel VI Umgehung des Spielerschutzes durch Spielstätten nahe der österreichischen Grenze? Kapitel VII. Wetten (Spielen) wie die Briten? Der Spielerschutz im englischen Recht (Ein Rechtsvergleich im Zusammenhang mit einem Forschungsaufenthalt an der Cardiff University in Wales.) Kapitel VIII. Schlussfolgerungen VIII. A. VIII. B. VIII. C. Sachliche Rechtfertigung der unterschiedlichen gesetzlichen Behandlung bezüglich des Spielerschutzes der Kapitel 3 bis 5? Notwendige Maßnahmen des nationalen Gesetzgebers für einen effektiven Spielerschutz Notwendige Maßnahmen des europäischen Gesetzgeber für einen einheitlichen effektiven Spielerschutz
7 VIII. D. Schlussfolgerungen aus dem Rechtsvergleich mit dem englischen Recht
8 V Zeitplan SS 2012 VO Juristische Methodenlehre gem 4 Abs 1 lit a Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften vom (in der Folge: Curriculum) SE Judikatur- und Textanalyse gem 4 Abs 1 lit b Curriculum Erstellung des Exposés WS 2012/13 SE im Dissertationsfach zur Vorstellung des Dissertationsvorhabens gem 4 Abs 1 lit c Curriculum Absolvierung einer Lehrveranstaltung gem 4 Abs 1 lit d und e Curriculum Einreichen des Exposés Forschungsaufenthalt an der Cardiff University in Wales, verfassen des Kapitel VII SS 2013 Forschungsaufenthalt an der Cardiff University in Wales, verfassen und überarbeiten des Kapitels Kapitel VII WS 2013/14 Absolvierung weiterer Lehrveranstaltungen gem 4 Abs 1 lit d und e Curriculum Verfassen der Arbeit SS 2014 Absolvierung der restlichen Lehrveranstaltungen gem 4 Abs 1 lit d und e Curriculum Verfassen der Arbeit WS 2014/15 Überarbeitung der Arbeit SS 2015 Abgabe der Arbeit Öffentliche Defensio
9 VI Vorläufiges Literatur und Quellenverzeichnis Bachmann/Prosenz, Verschärfte Sorgfaltsanfordernisse für die Finanz (gleich den Banken) bei der Anfechtung nach der KO, ZIK 2004/186 Berka, Verfassungsrecht 3 (2010) Binder, Privatrechtliche Aspekte der Spielsucht, ÖJZ 1998, 175 Bühringer/Türk, Geldspielautomaten: Freizeitvergnügen oder Krankheitsverursacher (2000) Burgstaller, Grundfragen des Glücksspielstrafrechts, RZ 2004, 214 Erlacher, Glücksspielgesetz 2 (2007), Verl. Österreich, Wien Höpfel, Probleme des Glücksspielstrafrechtes, ÖJZ 1978, 421 Iro, Erwerbsfreiheit für Berufsspieler! RdW 1998, 592 Kalke/Buth/Rosenkranz/Schützel/Oechsler/Verthein, Glücksspiel und Spielerschutz in Österreich. Empirische Erkenntnisse zum Spielverhalten der Bevölkerung und zur Prävention der Glücksspielsucht (2011) Kolonovits/Vonkilch, Schadenersatzrechtliche Sonderverjährung und Gleichheitssatz, ÖZW 2008, 12 Künzi/Fritschi/Egger, Empirische Untersuchung von Spielpraxis, Entwicklung, Sucht und Konsequenzen (2004) Lehner, Wette, Sportwette und Glücksspiel, taxlex 2007, 337 Mayer/Bachmann, Spielsucht: Ursachen und Therapie 2 (2005), 70 ff Müller-Spahn/Margraf, Wenn Speilen pathologisch wird (2003) Öhlinger, Verfassungsrecht 8 (2009) Reymann, Über Spiel und Wette (1906) 2
10 Riss, Schadenersatz bei Spielsucht Nicht immer gewinnt die Bank, RdW 2005, 7 Schwarz/Wohlfahrt, Glücksspielgesetz 2 (2006) zu 25 Strejcek (Hrsg.), Glücksspiele, Wetten und Internet (2006), LexisNexis ARD Orac, Wien Strejcek/Bresich (Hrsg.), Glücksspielgesetz - GSpG (2011), Verl. Österreich, Wien Strejcek, Ungleiche Verlierer: Spielerschutz nur im Casino, Salzburger Nachrichten, Vonkilch, Rückforderung von Glücksspielverlusten nach dem "Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz" Rien ne va plus? ÖJZ 2006/30 Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Bundesverfassungsrecht 10 (2007) Wilhelm, Casino Royale Zu 25 Abs 3 neu Glücksspielgesetz, ecolex 2006, 877
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