Verfahrensverzeichnis gemäß 7 LDSG (Stand )
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- Louisa Sachs
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1 Verfahrensverzeichnis gemäß 7 LDSG (Stand ) Verfahren (Bezeichnung): ALVA 9 Aktenzeichen: neues Verfahren Änderung Das Verfahren ist zur Einsichtnahme bestimmt ( 7 Abs. 4 LDSG) 1. Name und Anschrift der Daten verarbeitenden Stelle 1.1 Name und Anschrift Kreis Ostholstein Lübecker Str Eutin 1.2 Organisationskennziffer, Amt, Abteilung, ggf. Sachgebiet FD 3.22, Fachdienst Straßenverkehr, Verkehrsaufsicht 1.3 Kontaktdaten für Betroffene Behördlicher Datenschutzbeauftragter Herr Junkuhn, Tel / , w.junkuhn@kreis-oh.de 2. Zweckbestimmung und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung 2.1 Zweckbestimmung Vorgangsbearbeitungssystem für die Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigungen im Straßen-, Straßenpersonen- und Güterverkehr im Kreis Ostholstein 2.2 Rechtsgrundlage (ggf. nach Art der Datenverarbeitung unterscheiden) StVG, StVO, StVZO, GüKG, PBefG, BOKraft, BerufszugangsVO, diverse EU- Bestimmungen sowie innerdeutsche Verordnungen und Richtlinien 3. Kreis der Betroffenen: lfd. Nr. 1 Antragsteller oder deren bevollmächtigte Vertreter 2 betroffene oder zu beteiligende Bau- oder Verkehrsunternehmen 3 kreisangehörige Gemeinden, Ämter und Städte 4 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr 5 Industrie- und Handelskammer 6 Berufsgenossenschaften 7 Polizei 8 Finanzamt 9 Bundesamt für Güterverkehr 10 Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord 11 Gewerkschaft, Unternehmensverbände, Interessenvertretungen 12 Krankenkassen als Einzugsstellen der Sozialversicherungen
2 4. Kategorien der verarbeiteten Daten und Löschungs- bzw. Aufbewahrungsfristen 4.1 Kategorien der verarbeiteten Daten lfd. Nr. 1 Daten des Verkehrsunternehmens: Anrede, Firmenname, Anschrift Betriebssitz, Telefonnummer, Telefaxnummer, -Adresse, Handelsregisterdaten, gewerberechtliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, gültige und ungültige Lizenzen und Erlaubnisse Datum nach 11 Abs. 3 LDSG 2 Verantwortliche Personen im Verkehrsunternehmen: Anrede, Namenszusatz, Vorname, Zuname, Anschrift Wohnsitz, Geburtsdatum, Geburtsstaat, Geburtsname, Geburtsort, Geburtsname Mutter, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Stellung im Unternehmen, fachliche Eignung, persönliche Zuverlässigkeit 3 Fahrzeugdaten des Unternehmers: KFZ-Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Fahrzeughersteller, Fabrikat des Fahrzeugs, Fahrzeug-Ident-Nummer, Anzahl der Sitzplätze, Bezeichnung der Ordnungsnummer, Fahrzeugfarbe, Datum der nächsten Hauptuntersuchung, Datum der Eichbescheinigung, Datum der Erstzulassung, Verkehrsform 4 Daten im Rahmen von Baumaßnahmen: Bauort, Bauzeit, Baumaßnahme, Sperrungen und Umleitungen, Beschilderungen, Name und Anschrift des Antragstellers, Name des verantwortlichen Bauleiters mit Anschrift Wohnsitz, Telefonnummer, adresse und Mobilfunknummer, Fachkunde, Verkehrsanordnungen, Regelpläne 5 Daten im Rahmen von Verkehrsanordnungen: Beschilderungsort, Beschilderungszeit, verkehrsrechtliche Begründung der Beschilderung, Name und Anschrift des Antragstellers, Entscheidung über Kostenbeteiligung, Verkehrsanordnungen 6 Daten im Rahmen von Sonn- und Feiertagsfahrgenehmigungen Name und Anschrift des Antragstellers, Name und Anschrift des Fahrzeughalters, Beschreibung des Beförderungsgutes, Beschreibung der innerdeutschen Fahrtstrecke, Kennzeichen und Beschreibung des Fahrzeuges, Bezeichnung des Ausnahmegrundes, Auflagen und Ausnahmegenehmigung
3 7 Daten im Rahmen von Veranstaltungsgenehmigungen Name und Anschrift des Antragstellers, Name und Anschrift des Veranstalters, Name und Anschrift des Verantwortlichen, Art der Veranstaltung, Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit, Haftungsfreistellungserklärung, Veranstaltererklärung, Versicherungsbestätigungen 8 Zahlungsdaten des Unternehmens oder der Antragsteller: Verwaltungsgebühren, IBAN, BIC, Kreditinstitut, Kontoinhaber, Verwendungszweck 4.2 Löschungs- und Aufbewahrungsfristen Daten aus Nr Personenverkehr mit PKW 10 Jahre 1 3 Personenverkehr mit KOM 10 Jahre 1 3 Gewerblicher Güterverkehr 10 Jahre/unbefristet 4 Baustellenanordnungen 10 Jahre 5 Verkehrsanordnungen unbefristet 6 Ausnahmegenehmigungen 10 Jahre 7 Veranstaltungsgenehmigungen 10 Jahre 8 Zahlungsdaten 10 Jahre 4.3. Zugriffsberechtigte Personen oder Personengruppen Daten aus Nr Sachlich zuständige Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter 1 8 Vorgesetzte im Rahmen der Dienstaufsicht 1 8 IT und Softwarehersteller im Rahmen des Supports via Fernwartung 5. Art und Empfänger zu übermittelnder Daten sowie Art und Herkunft empfangener Daten (inkl. Auftragsdatenverarbeitung) 5.1 Empfänger von zu übermittelnden Daten Daten aus Nr. 4.1 Empfänger 1-3 Bundesamt für Güterverkehr, Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammer, Polizei, Finanzamt, Gemeinde, Gewerkschaft, Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord, Unternehmensverbände 4 Straßenbaulastträger, Gemeinde, Polizei, Verkehrsbetriebe 5 Straßenbaulastträger, Gemeinde, Polizei, Deutsche Bahn Netz AG, Eisenbahnbundesamt, Bundespolizei 7 Straßenbaulastträger, Gemeinde, Polizei
4 8 Kreiskasse, Vollstreckungsbehörde 5.2 Herkunft empfangener Daten Daten aus Nr. 4.1 Sender 1-3 Antragssteller, Bundesamt für Güterverkehr, Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammer, Polizei, Finanzamt, Gemeinde, Gewerkschaft, Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord, Unternehmensverbände 4 Antragsteller, Straßenbaulastträger, Gemeinde, Polizei 5 Antragsteller, Straßenbaulastträger, Gemeinde, Polizei 6 Antragsteller, Industrie- und Handelskammer, Auftraggeber 7 Antragsteller, Straßenbaulastträger, Gemeinde, Polizei 8 Antragsteller, Vollstreckungsbehörde 6 Übermittlung an Stellen außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ja (aufgeführt in Punkt 5.2) 7. Allgemeine Beschreibung der nach den 5 und 6 LDSG zur Einhaltung der Datensicherheit getroffenen Maßnahmen Die für dieses Verfahren eingesetzte Technik ist in der Netzwerkinfrastruktur und in die Sicherheitskonzeption der Kreisverwaltung Ostholstein eingebunden. Zur Sicherstellung der Datensicherheit und des Datenschutzes werden in der Kreisverwaltung Ostholsteintechnische und organisatorische Maßnahmen eingesetzt. Sie orientieren sich an den sechs Datensicherheits- und Datenschutz-Schutzzielen der 5 und 6 des Landesdatenschutzgesetztes (LDSG). Die wichtigsten Maßnahmen zur Umsetzung werden nachfolgend in der datenschutzrechtlichen Beurteilung dieses Verfahrens aufgeführt. Die vollständigen Maßnahmen sind in der Sicherheits- und Verfahrensdokumentation der Kreisverwaltung Ostholstein dokumentiert. 8. Datenschutzrechtliche Beurteilung 8.1 Rechtsgrundlagen und Zweckbestimmung Die Rechtsgrundlagen und Zwecke des Verfahrens, die Kategorien verarbeiteter Daten, die Betroffenen und die Datenübermittlungen sind nachvollziehbar dokumentiert und schlüssig. 8.2 Technisch-organisatorische Maßnahmen Verfügbarkeit (Verfahren und Daten stehen zeitgerecht zur Verfügung): Die Daten werden regelmäßig gemäß des Datensicherungskonzeptes der Kreisverwaltung Ostholstein auf zentralen Systemen gesichert. Das Verfahren und die Daten werden auf virtualisierten Server betrieben und gespeichert und können bei einem Ausfall in einem definierten Zeitraum (Sicherheitskonzept) wieder hergestellt werden. Vertraulichkeit (es können nur befugte Personen auf Daten und Verfahren zugreifen):
5 Für das Verfahren sowie für den Zugang zu Client- und Serversystemen (Passwortschutz) gelten die allgemeinen Regeln zur Zutrittskontrolle gemäß der Dienstanweisung zum allgemeinen Datenschutz. Innerhalb des Verfahrens wird durch eine dokumentierte Berechtigungsvergabe sichergestellt, dass nur berechtigte Personen auf die Datenbestände zugreifen dürfen. Die Prüfung der Berechtigung erfolgt passwortbasiert. Übermittlungen von und an Dritte erfolgen verschlüsselt. Integrität (es wird gewährleistet, dass Daten unversehrt, vollständig, zurechenbar und aktuell bleiben): Auf dem Fachverfahrensserver hat nur die technische Administration dieses Servers Zugriff. Sie stellt sicher, dass das Betriebssystem regelmäßig aktualisiert wird (Schutz vor Veränderung der Daten durch Angriffe oder unberechtigten Zugriff). Innerhalb des Verfahrens haben nur die fachliche Administration dieses Verfahrens und die Personen, die die Datenpflege betreiben, Zugriff auf die Datenbestände (Schutz vor Veränderung durch unberechtigten Zugriff). Übermittlungen von und an Dritte erfolgen verschlüsselt. Transparenz (die automatisierte Verarbeitung von Daten kann mit zumutbaren Aufwand nachvollzogen, überprüft und bewertet werden): Das Verfahren ist in einer Verfahrensakte, die technischen Systeme in einer Systemakte LDSG- und DSVO-konform dokumentiert. Die Datenverarbeitung wird innerhalb des Fachverfahrens protokolliert und kann über eine Historien-Funktion dargestellt werden. Intervenierbarkeit (die Daten verarbeitende Stelle kann nachweisen, dass sie den Betrieb ihrer informationstechnischen Systeme steuernd beherrscht und dass Betroffene die ihnen zustehen Rechte ausüben können): Das Verfahren und die benötigten IT-Komponenten werden von der Kreisverwaltung Ostholstein betrieben. Das Fachverfahren verfügt über Funktionalitäten zur Auskunftserteilung, Änderungen, Sperrung und Löschung von Daten Betroffener. Nicht-Verkettbarkeit (es kann sichergestellt werden, dass Daten nur zu dem ausgewiesenen Zweck automatisiert erhoben, verarbeitet und genutzt werden): Die Anwendung wird gegenüber anderen Anwendungen abgeschottet zentral betrieben. Eine Auswertung der Daten mit Fremdprogrammen erfolgt nicht. Die Schnittstellen zu anderen Empfängern (siehe Nr. 5) übertragen ausschließlich die Daten, die für die Funktionalität (z. B. Aktualitätsprüfung, Gebührezug, Versand) erforderlich sind. Auf die Datenbestände des Verfahrens können ausschließlich die in Abschnitt 4.3 genannten Personengruppen zugreifen.
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