Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des Small Business Act
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- Benjamin Amsel
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/10263 Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des Small Business Act Vorbemerkung der Fragesteller DieEuropäischeKommissionhatam26.Juni2008denSmallBusinessAct vorgelegt.eshandeltsichumeinpaketmitverschiedenenlegislativenund nichtlegislativenmaßnahmenzurförderungvonkleinenundmittlerenunternehmen (KMU).DieEuropäischeKommissionmöchtemitdiesemFörderprogrammdieWettbewerbsfähigkeitvonKMUverbessernunddasWirtschaftswachstum in der EU fördern. Vorbemerkung der Bundesregierung KleineundmittlereUnternehmen (KMU)verfügenübergroßesPotenzial, einenerheblichenbeitragzursteigerungvonwachstum,beschäftigungund WohlstandinnerhalbderEuropäischenUnionzuleisten.Deshalbistes insbesondereauchimrahmendererneuertenlissabon-strategiefürmehrwachstumundbeschäftigungsowieangesichtsdersichverschlechterndenwirtschaftlichenlageinnerhalbundaußerhalbeuropas notwendigundkonsequent,die RahmenbedingungenfürKMUaufeineWeisezugestalten,dassLeistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit von KMU gestärkt werden können. DieBundesregierungunterstütztdaherdasVorhabenderEuropäischenKommission,mitdemSmallBusinessAct (SBA)berechtigteAnliegenvonKMU aufeuropäischerebeneinallenpolitikbereichenundimhinblickaufeuropäischeregeln,richtlinienundverordnungenverstärkteinzubeziehen.die BundesregierungbegrüßtdenSBAgrundsätzlich.InsbesonderegiltdieshinsichtlichdesVorschlagsderEuropäischenKommission,dasssichallekünftigen RegelungenderEuropäischenUnionundindenMitgliedstaaten,unterBerücksichtigungdesSubsidiaritätsprinzips,am ThinkSmallFirst! -Prinzip (VorfahrtfürKMUinEuropa!)orientierensollenundbestehendeRegelungen,wo diesmöglichist,vereinfachtwerdensollen.diesistkonformmitderansicht DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 30.September 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode derbundesregierung,dasskmu-politikweitüberwiegendeineangelegenheit dernationalengesetzgeberist diemitgliedstaatenkennenihreproblemeund könnenvorortlösungenentwickelnundimplementieren.dieorientierungam ThinkSmallFirst! -PrinzipdientauchdemWettbewerbumdiebestenIdeen undlösungskonzepteineuropa.europaschancen,imweltweitverschärften Wettbewerberfolgreichzuseinundvorallemzubleiben,werdenaufdiese Weise wesentlich erhöht. DerSBAenthältallerdingsausSichtderBundesregierungkeineVorschläge, diegeeignetsind,kurzfristigdaswirtschaftlichewachstumindeutschlandund ineuropazustimulieren.dersbaisthingegeneininstrumentzurmittelfristigenverbesserungderrahmenbedingungenfürkmu.mithilfedessba könnteeskmugelingen,ihrwachstumspotenzialinzukunftbesserauszuschöpfen. AusSichtderBundesregierungsollten gemäßdemzuvordargestellten auch künftigdiebelangevonkmueinesehrhoheprioritätfürdashandelnvon PolitikundVerwaltungbesitzen,umsomöglichstvieleWachstumshindernisse fürkmubeseitigenzukönnen.vordiesemhintergrundhatdiebundesregierungdieabgeordnetendesausschussesfürwirtschaftundtechnologiedes DeutschenBundestagesbereitsimVorfelddesBeschlussesderKommission zum SBA über die geplanten Maßnahmen unterrichtet. 1.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagderEuropäischenKommission,fürarbeitsintensiveDienstleistungeneinenvermindertenMehrwertsteuersatz einzuführen? DieBundesregierunglehntdenVorschlagderEuropäischenKommissionzu denermäßigtenmehrwertsteuersätzen,mitdemdiekommissionweitüberdie derzeitinanhangivdereg-mehrwertsteuersystemrichtlinieaufgeführten arbeitsintensiven Dienstleistungen hinausgegangen ist, strikt ab. DieBundesregierungweistdaraufhin,dassderBerichtderEuropäischen Kommissionvom5.Juni2003überdie ErfahrungenmitderAnwendungeines ermäßigtenmehrwertsteuersatzesaufbestimmtearbeitsintensivedienstleistungen eindeutigergibt,dassmitderanwendungderermäßigtenmehrwertsteuersätzeaufdieinanhangivdereg-mehrwertsteuersystemrichtlinieaufgeführtenarbeitsintensivendienstleistungenkeinepositiveneffektefürdie SchaffungneuerArbeitsplätzeunddieReduzierungderSchwarzarbeiterzielt werden konnten. AusSichtderBundesregierungsindermäßigteMehrwertsteuersätzekeingeeignetespolitischesLenkungsinstrument.DergenannteBerichtderEuropäischen KommissionbestätigtdieErfahrung,dasseineErmäßigungletztendlichnicht andiekundenweitergegebenwird.sogareinekürzlichbeicopenhagen EconomicsvonderEuropäischenKommissioninAuftraggegebeneStudieverweistdarauf,dassindenwenigenBereichen,wodieAnwendungermäßigter SätzeunterbestimmtenVoraussetzungengewisseVorzügehabenkönnte,der reduziertesatzdaswenigereffizientemitteldarstellt.angesichtsdiesersituationistdiebundesregierung,ebensowieetlicheandereeu-mitgliedstaaten, derauffassung,dassdieaufeu-ebenebereitsbegonnenegrundsatzdiskussion überdieeignungermäßigtermehrwertsteuersätzefürdiepolitikgestaltungmit demzielförmlicherecofin 1 -Schlussfolgerungenfortgesetztwerdenmuss. ErforderlichsindeindeutigeLeitlinienfürdieBehandlungderRichtlinienentwürfe zu den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. 1 ECOFIN Rat für Wirtschaft und Finanzen in der Europäischen Union.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ MitwelchenMaßnahmenwilldieBundesregierungeineKulturfürUnternehmensgründungen schaffen? DieBundesregierungistsichderwichtigenRolle,dieUnternehmensgründungenfürwirtschaftlichesWachstumundmehrAusbildungs-undArbeitsplätze spielen,bewusst.dieförderungvonunternehmensgründungenunddamitzugleicheinerkulturderselbstständigkeiterfolgtdurchzahlreichemaßnahmen wieetwahilfenfüraus-undweiterbildung,schulungundberatung,finanziellehilfenundsteuerlicheerleichterungensowiebesonderegesetzliche Regelungen.UnterdendurchdieExistenzgründeroffensiveimRahmender MittelstandsinitiativederBundesregierungbereitsumgesetztenMaßnahmen sind beispielsweise zu nennen: diebeschleunigungdereintragungenindiehandels-,genossenschafts-und Partnerschaftsregister, dieverstärkteförderungdesgründungsklimasanhochschulenundforschungseinrichtungen und dieeinführungeinespfändungsschutzeszurverbessertensicherungder Altersvorsorge für Selbstständige. HinzukommtdasGesetzzurModernisierungdesGmbH-RechtsundzurBekämpfungvonMissbräuchen (MoMiG),dasam1.November2008inKraft tretensoll.damitwirdzumeinendierechtsformdergmbh,diesichinsbesondereandenmittelstandrichtet,iminternationalenwettbewerbgestärkt.zum anderenwirdgeradefürexistenzgründereineneuevariantedergmbheingeführt,nämlichdieunternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),diemit einem geringeren Stammkapital als Euro auskommt. DieAbsichtderEuropäischenKommission,diePolitikeiner zweitenchance zufördern,wirdvonderbundesregierungbegrüßt.denindiesemzusammenhangvorgebrachtenvorschlagdereuropäischenkommission,dergesellschaft durchinformationskampagneneinpositiveresbildeiner zweitenchance zu geben, wird ebenfalls begrüßt. WashältdieBundesregierungvondemVorschlag,dasInsolvenzrechtso zuverändern,dassunternehmensgründerinnenundunternehmensgründer schnell eine zweite Chance bekommen? ImGegensatzzuanderenStaatenfehltinDeutschlandnochimmereine Sanierungskultur,diedasInsolvenzverfahrenalsMöglichkeitzurSanierungvon Unternehmenbegreift.Diesführtdazu,dasswirtschaftlicheRessourcenvergeudetundunternehmerischeChancennichtvollgenutztwerden.Dieskann allerdingsnichtdurcheineumgestaltungdesinsolvenzrechts,sondernnur durcheinumdenkenderbetroffenenunternehmenerreichtwerden.vordiesemhintergrunderscheinenentsprechendeinformationskampagnenvongroßer Wichtigkeit,indenenfüreinenWandelderUnternehmenskulturgeworben wird.indiesemzusammenhangseinuraufdasrestart-projektdesbundesministeriumsfürwirtschaftundtechnologieverwiesen.diebundesregierung istbestrebt,derartigeförderungenmöglichstfortzusetzenundgegebenenfalls zu verstärken. DieEuropäischeKommissionhatunteranderemangeregt,dieDauerderfürdie AuflösungeinesUnternehmensvorgesehenenrechtlichenVerfahrendurchden SmallBusinessActbeinichtbetrügerischerInsolvenzmöglichstaufeinJahrzu reduzieren.insoweitwirddaraufhingewiesen,dassaufgrundderkomplexen StrukturvonGroßverfahrennichtseltenJahrzehntefürdieFortführungbeziehungsweiseAbwicklungbenötigtwerden.DiegenannteBeschränkung erscheintdeshalbininsolvenzverfahrenauswirtschaftlichengründennicht realistisch.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3.WiebeurteiltdieBundesregierungdenEU-Verordnungsentwurfüberdas StatutderEuropäischenPrivatgesellschaft Societasprivataeuropaea (SPE) mit einem Gründungskapital von 1 Euro? InwiefernfügtsichdiesindieVorhabenderBundesregierungzumGesetz zurmodernisierungdesgmbh-rechtsundzurbekämpfungvonmissbräuchen (MoMiG) ein? DieBundesregierungbegrüßtdenVerordnungsvorschlaggrundsätzlich.Sietritt jedochfüreinendeutlichverbessertengläubigerschutz,insbesonderefürein nennenswertesmindestkapital,ein.neugründereinerkapitalgesellschaft,die zunächstreinnationaltätigsindunddieübereinegeringerekapitalausstattung verfügen,sollensichzukünftigvorallemfürdieunternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt, 5aGmbHG GesetzbetreffenddieGesellschaftenmitbeschränkterHaftung)entscheiden.DieseVariantederGmbHhateinebesondere Bezeichnung,durchdiederRechtsverkehraufdiegeringereHaftkapitalausstattunghingewiesenwird.FerneristeinegesetzlicheGewinnrücklagevorgeschrieben. Der SPE-Vorschlag enthält nichts Vergleichbares. 4.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagderEuropäischenKommission,einNetzwerkzuschaffen,umFrauenbeiderUnternehmensgründung zu unterstützen? DerVorschlagderEuropäischenKommissionwirdbegrüßt,daFraueneine tragenderollespielen,wennesdarumgeht,dieleistungsfähigkeitdeswirtschaftsstandortsdeutschlandzustärken.insbesonderevordemhintergrunddes demografischenwandelsistesunerlässlich,daspotenzialderfrauenfürdie Wirtschaftnochstärkerzuerschließen undzwarnichtnurimbereichderabhängigbeschäftigtenfachkräfte,sondernauchimbereichderselbstständigen. NetzwerkekönnennachAnsichtderBundesregierungFrauenbeiderUnternehmensgründungmitKnow-how-TransferunterstützenunddieVoraussetzung fürunternehmenskooperationenschaffen,diediewettbewerbsfähigkeitvon Unternehmerinnen im KMU-Bereich stärken. DieBundesregierunghatmitderFörderungderbundesweitengründerinnenagentur (bga)bereitseinevorreiterrolleübernommen.diebgaberätfrauenin allenbranchenundwährendallerphasenderexistenzgründungsowieim HinblickaufUnternehmensnachfolgen.DasGründerinnenportalwww.gruenderinnenagentur.destellteinumfassendesBeratungs-,Netzwerk-undCoachingangebotfürGründerinnenundUnternehmerinnendar.Derzeitsindüberdiese InternetseitedieKontaktdatenvonüber400Beratungsstellen,rund800Expertinnen und Experten und mehr als 310 Netzwerken online abrufbar. AllevonderEuropäischenKommissiongeplantenAktivitätensolltenausSicht derbundesregierungmitdenbereitsindenmitgliedstaatenbestehendenprogrammenkoordiniertwerden,sodassunnötigeredundanzenvermiedenwerden. 5.WelcheweiterenUnterstützungenkannesausSichtderBundesregierung imrahmendessmallbusinessactfürfrauenbeidergründungvon Unternehmen in Deutschland geben? DieBundesregierungfördertGründerinnenundGründerbereitsdurcheine Vielzahl von Maßnahmen. InsbesonderedurchdieArbeitderbundesweitengründerinnenagentur (bga) werdendieunternehmerischentätigkeitenvonfrauengefördert.diebgahält fürgründerinnenundunternehmerinneneinbreitgefächertesangebotzur
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/10464 Information,Beratung,WeiterbildungundVernetzungbereit.DiesesAngebot ist europaweit einzigartig und im EU-Vergleich führend. DesWeiterenerfolgteinAustauschüberdieFörderungvonFrauenundderen unternehmerischetätigkeitenaufeuropäischerebeneüberdasnetzwerk Women Entrepreneurship (WES) der Europäischen Kommission. EineweitergehendeFörderungvonFrauenbeziehungsweiseweiterespezielle UnterstützungsmaßnahmenimRahmendesSBAscheinendahernichtangezeigt und sind nicht geplant. 6.WelcheMaßnahmenwirddieBundesregierungergreifen,damitdieKMU nichtinzahlungsschwierigkeitengeraten,weilrechnungennichtrechtzeitig beglichen werden? DerBundesregierungistbekannt,dassgeradekleinerehandwerklicheBetriebe mitzahlungsrückständenoderzahlungsausfällenbelastetsind.eshandeltsich oftmalsumfälle,indeneneinwerkbestellerdievergütungdeswerkunternehmersnichtrechtzeitigbezahlt.diedarausresultierendenschwierigkeiten sindfürdiebetroffenenbetriebeerheblichundkönnenteilweisesogarzur Insolvenz führen. DieProblematiksollmitdemvomDeutschenBundestagam26.Juni2008 beschlossenenforderungssicherungsgesetzangegangenwerden.dasgesetz greiftänderungenauf,dieaufdievorschlägeeinerbeimbundesministeriumder JustizbestehendenBund-Länder-Arbeitsgruppe VerbesserungderZahlungsmoral zurückgehen.eswirddierechtlichelagevonwerkunternehmern,insbesonderevon (Bau-)Handwerkernstärken,weilsiekünftiguntererleichterten BedingungenAbschlagszahlungenundeineBauhandwerkersicherheitverlangen können.zusammenmitweiterenmaßnahmenscheintdasgesetzgutgeeignet, dierechtlichesituationderhandwerkerzustärken,ohnejedochaufderanderen Seite die berechtigten Interessen der Verbraucher aus den Augen zu verlieren. 7.WelcheMöglichkeitensiehtdieBundesregierung,denKMUdenZugang zu Finanzierungsinstrumenten zu vereinfachen? DieBundesregierungstelltmitdenFörderprogrammenderKreditanstaltfür WiederaufbauBankengruppe (KfW)unddesERP-Sondervermögens 2 einbreitesangebotbereit,umkleinenundmittlerenunternehmendenzugangzu Finanzierungsinstrumentenzuerleichtern.NebendenklassischenKreditfinanzierungenwerdenauchBeteiligungs-undMezzaninfinanzierungenangeboten, diemithilfevonnachrangdarlehen 3 undbeteiligungeninsbesondereaufdie StärkungderEigenkapitalausstattungvonKMUzielen.In2007habenKfW underp-sondervermögenmittelständischeunternehmenmitinsgesamtrund 15,4Mrd.Eurounterstützt.SpeziellkleineUnternehmenfindenbesondereBerücksichtigunginderFinanzierungsförderung.Hierzuzählennebendemzum 1.Januar2008eingeführtenKleinkreditprogramm KfW-StartGeld 4 auchdie seit2006laufendemikrofinanzinitiativesowiedaszum1.juli2008eingeführte KMU-FörderfensterindenFörderprogrammenderKfWunddesERP-Sonder- vermögens.diekreditgewährungzugunstenvonmittelständlernwirdzusätz- 2EinvomBundverwaltetesSondervermögenausdemMarshallplan (EuropeanRecoveryProgram ERP). 3NachrangdarlehensindeinebestimmteDarlehensform,beiderenBeantragungkeineSicherheitenbenötigtwerden.ImFalleeinerInsolvenzwerdendieseDarlehensgebernachrangigbefriedigt,dasheißt,erst nachdemdenforderungenalleranderenkreditgeberentsprochenwurde.dadurchsinddiezinsenfürein Nachrangdarlehen in der Regel höher als für einen Bankkredit. 4MitdemKfW-StartGeldwerdenExistenzgründer,FreiberuflerundkleineUnternehmengefördert,die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind und die nicht mehr als Euro finanzieren müssen.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode lichdurchdasvonbundundländernrückverbürgteangebotderbürgschaftsbankensowiedie50-prozentigehaftungsfreistellungimkfw-programm Unternehmerkredit erleichtert. 8.WelcheMaßnahmenplantdieBundesregierung,umKMUanStandardisierungsprozessen zu beteiligen? DieEinbeziehungallerinteressiertenKreise,dasheißtinsbesondereauchder KMU,indieNormungistTeildesnormungspolitischenKonzeptesderBundesregierung,dassichderzeitinderEntwicklungbefindet.DaKMUzueinem erheblichenanteilandenforschungs-undentwicklungsaktivitätenderdeutschenwirtschaftbeteiligtsind,istdiesengverknüpftmitderförderungder Marktfähigkeit von Innovationen durch Normung. DieBundesregierungveranstalteteimApril2008eineKonferenz ErfolgsfaktorNormung fürmittelständischeunternehmer,inderenrahmenkonkrete HandlungsempfehlungenzurErreichungdesZieles FörderungderInformations-,Mitwirkungs-undEinflussmöglichkeitenderinteressiertenKreiseinder Normung erarbeitetwurden.dieumsetzungdieserhandlungsempfehlungen wirduntermoderationdesbundesministeriumsfürwirtschaftundtechnologie (BMWi)inFolgegesprächenmitdemDIN 5,denSpitzenverbändenunddiversenFachverbändenweiterverfolgt.Hierausresultierendwurdeschoneine ganzereihevonaktioneninangriffgenommen,wiezumbeispieleinekostenloseeinsichtnahmeinnormentwürfeundverbesserungeninseminaren zum Normungswissen von Handwerkern. WeitereHilfestellungenundpolitischeHandlungsempfehlungensollendie ErgebnisseeinerStudie VerstärkteBeteiligungvonKMUanderNormungsarbeit bringen,dievombmwiinauftraggegebenwurdeundderenergebnisse im Frühjahr 2009 vorliegen werden. DaNormungwirtschaftsgetragenistundbleibensoll,hatderStaatindiesem ProzesseinemoderierendeRolle,kannaberinfrastrukturelleMaßnahmenanbieten. Klaristjetztschon,dassfüreinestärkereBeteiligungvonKMUanderNormungdieUnterstützungderVerbände,InnungenundKammernerforderlichist. DasBMWiisthierzuinGesprächenmitZDH 6,DIHK 7 undbdi 8.AlsgeeigneteZielgruppenfürMaßnahmenzumTransfervonNormungswissenwerden dieausbilderunddieberaterbeiunternehmen,handwerkskammern,fachverbändenundihk 9 angesehen,diekmuindernormungsarbeitunterstützen. DerEinsatzunddieWeiterbildungderBeraterimHandwerkwerdendurchdie Mittelstandsabteilung des BMWi gefördert. EineweiterestrukturelleHilfestelltdieBerücksichtigungderNormungindem zurzeitmitbmwi-hilfeimaufbaubefindlichenberatungs-undinformationssystem BIS-Tech 10 dar. DieBundesregierungdrängtdieNormungsorganisationen,alleMöglichkeiten zuuntersuchen,normenundbeteiligungandernormungkostengünstigerzu machen.danormungjedocheineselbstverwaltungsaufgabederwirtschaftist, solldiewirtschaftnichtausderfinanzierungsverantwortungfürdasdinentlassenwerden.diehäufigerhobeneforderungnachkostenfreiennormenwird 5 DIN Deutsches Institut für Normung. 6 ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks. 7 DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag. 8 BDI Bundesverband der Deutschen Industrie. 9 IHK Industrie- und Handelskammer. 10 BIS-Tech Beratungs- und Informationssystem für Technologietransfer im Handwerk.
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/10464 vonderbundesregierungnichtunterstützt,dadielizenzgebührenausdem NormenverkaufeinenerheblichenBeitragzurFinanzierungderNormerarbeitungdarstellen.SowerdendieKostenaufmöglichstvieleSchulternderAnwender verteilt. DieNormungspieltsichzunehmendaufeuropäischerundinternationaler Ebeneab.DieBundesregierungsetztsichfürdenErhaltdesnationalenDelegationsprinzips 11 ein,denndienormenarbeitderkmumussnationalorganisiert werden.gründehierfürliegenindersprache (kleineunternehmenbeherrschen vorrangigdielandessprache)unddenbeschränktenpersonellen,zeitlichenund finanziellen Ressourcen der KMU. WeiterhinfördertdieBundesregierungdieIdentifikationundEntwicklungvon Normen,diedieMarkteinführungvonInnovationenfördern.DasProjekt InnovationmitNormenundStandards (INS)wird2008mit2,1Mio.Euro gefördert.imhaushalt2009sindhierfür2,445mio.eurovorgesehen.beteiligt sind hier vorrangig KMU. 9.WelcheMöglichkeitensiehtdieBundesregierung,imRahmendesSmall BusinessActKMUinDeutschlandvonüberbordenderBürokratiezuentlasten? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdaslaufendeEU-Aktionsprogramm zumabbauvonverwaltungslasteninhöhevon25prozentbis2012insbesondereauchkmuentlastenwird.geradeauchdasssichallekünftigenregelungendereuropäischenunionundindenmitgliedstaaten unterberücksichtigungdessubsidiaritätsprinzips am ThinkSmallFirst! -Prinzip (Vorfahrtfür KMUinEuropa!)orientierensollenunddassbestehendegesetzlicheRegelungenvereinfachtwerdensollen,istnachAnsichtderBundesregierunggeeignet, KMUinDeutschlandvonüberbordenderBürokratiezuentlasten.Dennam stärkstenfühlensichkmuindeutschlanddurchadministrativevorschriften belastet.eswirdgeschätzt,dasszumbeispieleingroßunternehmenfüreine RegulierungsmaßnahmeproMitarbeitereinenEuroausgebenmuss,einKleinunternehmen demgegenüber mit bis zu zehn Euro belastet wird. ForderungenderEuropäischenKommission,fürsogenannteMikrounternehmenAusnahmeregelungenundÜbergangsregelungeninsbesondereimHinblick aufinformations-oderberichtsanforderungenzuzulassen,wirdindeutschland bereitsheutedurchausnahmeregelungenfürkleineunternehmenbeistatistischenberichtspflichtenrechnunggetragen.außerdemwurdenindeutschland bereitsweiteremaßnahmenzurentlastungkleinerunternehmenbeschlossen, diebereitsihrenniederschlagimerstenundzweitenmittelstandsentlastungsgesetz 12,13 gefunden haben. AusSichtderBundesregierunghatdieEuropäischeKommissionimSBAleider keinelegislativvorschlägefürausnahmenvonvorschriftendeseu-bilanz- 11DieMitgliederdereuropäischenundinternationalenNormungsorganisationensindnichtFirmenund Institutionen,sonderndienationalenNormungsorganisationen,dienationalkonsolidierteStellungnahmenerarbeiten.KMUkönnenaufLetztereleichterEinflussnehmen,alseinedirekteTeilnahmeauf europäischer oder internationaler Ebene ihnen dies gestatten würde. 12Mitdemam26.August2008inKraftgetretenenErstenMittelstandsentlastungsgesetzwurdenfast 20MaßnahmenzumBürokratieabbaufürdenMittelstandbeschlossen.DasGesetzentlastetvorallem kleinereunternehmen.unteranderemwurdezum1.januar2007diesteuerlichebuchführungspflichtgrenzeauf500000euroumsatzangehoben.außerdemwurdediestatistikpflichtimproduzierenden Gewerbereduziert,danunmehrnurnochUnternehmenmitmindestens50 stattwiebisher20 BeschäftigtenerfasstwerdenundzudemnurnochjährlichzuumfangreichenstatistischenAuskünftenverpflichtetsind.WeiterhinmüssennurnochsolcheUnternehmeneinenDatenschutzbeauftragtenbestellen, in denen mindestens zehn Mitarbeiter Personendaten verarbeiten. 13Mitdemam6.Juli2007inKraftgetretenenZweitenMittelstandsentlastungsgesetzwurdeeineReihe von Informations- und Erlaubnispflichten vereinfacht beziehungsweise abgeschafft.
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode rechtsfürkleinstunternehmenundkleinekapitalgesellschaftenangekündigt, wie dies von Deutschland nachdrücklich gefordert worden war. 10. Wie hoch ist der Bürokratiekostenanteil für KMU derzeit? DerBürokratiekostenanteilfürkleineundmittlereUnternehmenlässtsichnicht exaktbemessen.fürdiebürokratiekostenbelastungdergesamtenwirtschaft giltallerdingsvergleichbares.abschließendistnochnichtvölligklar,welche KostenalsBürokratiekostenanzusehensindundwelcheKostenzwarvonden UnternehmenalsBürokratiekostenangesehenwerden,aberauchausanderen Gründensowiesoanfallen.DaskannzuerheblichenAbweichungenbeiden Zahlen führen. BeispielhaftsolldasandenKostendesAllgemeinenGleichstellungsgesetzes verdeutlichtwerden.bishergibteszudenbürokratiekostenzweistudienmit weitdivergierendenergebnissen.eingutachtender InitiativeNeueSoziale Marktwirtschaft ausdemjahre2007schätztdiebürokratiekostendereinführungdesallgemeinengleichstellungsgesetzesauf1,73mrd.euro.imgegensatzdazukommteinestudiederwissenschaftlichenkommissionderantidiskriminierungsstelledesbundeszudemergebnis,dassnurcirca26mio.euro andirektenkostenhochgerechnetwerdenkönnen,unddasauchnurdann, wenndiemethodenzurermittlungderkostenimgutachtenakzeptiertwerden. 11.WiebeurteiltdieBundesregierungdeneuropäischenVorschlag,neue Gesetze gebündelt nur zu bestimmten Stichtagen einzuführen? DerVorschlagderEuropäischenKommissionwirdvonderBundesregierung grundsätzlich begrüßt. EineinheitlichesDatumfürdasInkrafttretenvonVerordnungenoderEntscheidungenderEuropäischenUnionbegegnetkeinenBedenken,daessichumunmittelbar wirkende Rechtsakte handelt. EineeventuelleAusweitungaufRichtlinienderEuropäischenUnionwirdabgelehnt,dadamitAuswirkungenaufdieUmsetzungsfristenverbundensein könnten. 12.WieweitberücksichtigtdieBundesregierungbeiderVergaberechtsreform die Interessen von KMU wie es im Small Business Act gefordert wird? NachdemSBAvom19.Juni2008sollendieMitgliedstaatenihreöffentlichen Auftraggeberdazuanhalten,öffentlicheAufträge soferndiessachgerechtist inloseaufzuteilen. 97Abs.3desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB)verpflichtetbereitsjetztdiedeutschenöffentlichenAuftraggeber, beidervergabeeinesauftragesoberhalbdereg-schwellenwertedieinteressenvonkmuangemessenzuberücksichtigen,vornehmlichdurchdieteilung deraufträgeinfach-undteillose.kmusindermutigt,sichanverfahrenzur VergabeöffentlicherAufträgezubeteiligen,wennsiediesefinanziellschultern können.daherplantdiebundesregierungimrahmendervergaberechtsreform eineverstärkungderwirkungdermittelstandsklauselin 97Abs.3GWB. Diesesolldadurcherreichtwerden,dasseineLosvergabegrundsätzlichstattfindet.NurinbegründetenAusnahmefällensolldavonabgewichenwerden können, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2912 16. Wahlperiode 11. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4051 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488 16. Wahlperiode 21. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Barbara Höll, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12607 16. Wahlperiode 09. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Brüderle, Frank Schäffler, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11928 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5460 16. Wahlperiode 24. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5508 16. Wahlperiode 29. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11621 16. Wahlperiode 16. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10166 16. Wahlperiode 26. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10013
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10147 16. Wahlperiode 21. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10642 17. Wahlperiode 07. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/506 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11528 16. Wahlperiode 22. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3352 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13680 17. Wahlperiode 31. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Herbert Behrens, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9201 16. Wahlperiode 14. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Bonde, Anja Hajduk, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6312 17. Wahlperiode 27. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Manuel Sarrazin, weiterer Abgeordneter
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Mehrausgesprochen.ebensolehntesieeineverpflichtendeumlagefinanzierteversicherungslösunganalogdenprinzipienderunfallversicherungab,dasichdas
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1741 16. Wahlperiode 02. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
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