Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des Small Business Act

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/10263 Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des Small Business Act Vorbemerkung der Fragesteller DieEuropäischeKommissionhatam26.Juni2008denSmallBusinessAct vorgelegt.eshandeltsichumeinpaketmitverschiedenenlegislativenund nichtlegislativenmaßnahmenzurförderungvonkleinenundmittlerenunternehmen (KMU).DieEuropäischeKommissionmöchtemitdiesemFörderprogrammdieWettbewerbsfähigkeitvonKMUverbessernunddasWirtschaftswachstum in der EU fördern. Vorbemerkung der Bundesregierung KleineundmittlereUnternehmen (KMU)verfügenübergroßesPotenzial, einenerheblichenbeitragzursteigerungvonwachstum,beschäftigungund WohlstandinnerhalbderEuropäischenUnionzuleisten.Deshalbistes insbesondereauchimrahmendererneuertenlissabon-strategiefürmehrwachstumundbeschäftigungsowieangesichtsdersichverschlechterndenwirtschaftlichenlageinnerhalbundaußerhalbeuropas notwendigundkonsequent,die RahmenbedingungenfürKMUaufeineWeisezugestalten,dassLeistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit von KMU gestärkt werden können. DieBundesregierungunterstütztdaherdasVorhabenderEuropäischenKommission,mitdemSmallBusinessAct (SBA)berechtigteAnliegenvonKMU aufeuropäischerebeneinallenpolitikbereichenundimhinblickaufeuropäischeregeln,richtlinienundverordnungenverstärkteinzubeziehen.die BundesregierungbegrüßtdenSBAgrundsätzlich.InsbesonderegiltdieshinsichtlichdesVorschlagsderEuropäischenKommission,dasssichallekünftigen RegelungenderEuropäischenUnionundindenMitgliedstaaten,unterBerücksichtigungdesSubsidiaritätsprinzips,am ThinkSmallFirst! -Prinzip (VorfahrtfürKMUinEuropa!)orientierensollenundbestehendeRegelungen,wo diesmöglichist,vereinfachtwerdensollen.diesistkonformmitderansicht DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 30.September 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode derbundesregierung,dasskmu-politikweitüberwiegendeineangelegenheit dernationalengesetzgeberist diemitgliedstaatenkennenihreproblemeund könnenvorortlösungenentwickelnundimplementieren.dieorientierungam ThinkSmallFirst! -PrinzipdientauchdemWettbewerbumdiebestenIdeen undlösungskonzepteineuropa.europaschancen,imweltweitverschärften Wettbewerberfolgreichzuseinundvorallemzubleiben,werdenaufdiese Weise wesentlich erhöht. DerSBAenthältallerdingsausSichtderBundesregierungkeineVorschläge, diegeeignetsind,kurzfristigdaswirtschaftlichewachstumindeutschlandund ineuropazustimulieren.dersbaisthingegeneininstrumentzurmittelfristigenverbesserungderrahmenbedingungenfürkmu.mithilfedessba könnteeskmugelingen,ihrwachstumspotenzialinzukunftbesserauszuschöpfen. AusSichtderBundesregierungsollten gemäßdemzuvordargestellten auch künftigdiebelangevonkmueinesehrhoheprioritätfürdashandelnvon PolitikundVerwaltungbesitzen,umsomöglichstvieleWachstumshindernisse fürkmubeseitigenzukönnen.vordiesemhintergrundhatdiebundesregierungdieabgeordnetendesausschussesfürwirtschaftundtechnologiedes DeutschenBundestagesbereitsimVorfelddesBeschlussesderKommission zum SBA über die geplanten Maßnahmen unterrichtet. 1.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagderEuropäischenKommission,fürarbeitsintensiveDienstleistungeneinenvermindertenMehrwertsteuersatz einzuführen? DieBundesregierunglehntdenVorschlagderEuropäischenKommissionzu denermäßigtenmehrwertsteuersätzen,mitdemdiekommissionweitüberdie derzeitinanhangivdereg-mehrwertsteuersystemrichtlinieaufgeführten arbeitsintensiven Dienstleistungen hinausgegangen ist, strikt ab. DieBundesregierungweistdaraufhin,dassderBerichtderEuropäischen Kommissionvom5.Juni2003überdie ErfahrungenmitderAnwendungeines ermäßigtenmehrwertsteuersatzesaufbestimmtearbeitsintensivedienstleistungen eindeutigergibt,dassmitderanwendungderermäßigtenmehrwertsteuersätzeaufdieinanhangivdereg-mehrwertsteuersystemrichtlinieaufgeführtenarbeitsintensivendienstleistungenkeinepositiveneffektefürdie SchaffungneuerArbeitsplätzeunddieReduzierungderSchwarzarbeiterzielt werden konnten. AusSichtderBundesregierungsindermäßigteMehrwertsteuersätzekeingeeignetespolitischesLenkungsinstrument.DergenannteBerichtderEuropäischen KommissionbestätigtdieErfahrung,dasseineErmäßigungletztendlichnicht andiekundenweitergegebenwird.sogareinekürzlichbeicopenhagen EconomicsvonderEuropäischenKommissioninAuftraggegebeneStudieverweistdarauf,dassindenwenigenBereichen,wodieAnwendungermäßigter SätzeunterbestimmtenVoraussetzungengewisseVorzügehabenkönnte,der reduziertesatzdaswenigereffizientemitteldarstellt.angesichtsdiesersituationistdiebundesregierung,ebensowieetlicheandereeu-mitgliedstaaten, derauffassung,dassdieaufeu-ebenebereitsbegonnenegrundsatzdiskussion überdieeignungermäßigtermehrwertsteuersätzefürdiepolitikgestaltungmit demzielförmlicherecofin 1 -Schlussfolgerungenfortgesetztwerdenmuss. ErforderlichsindeindeutigeLeitlinienfürdieBehandlungderRichtlinienentwürfe zu den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. 1 ECOFIN Rat für Wirtschaft und Finanzen in der Europäischen Union.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ MitwelchenMaßnahmenwilldieBundesregierungeineKulturfürUnternehmensgründungen schaffen? DieBundesregierungistsichderwichtigenRolle,dieUnternehmensgründungenfürwirtschaftlichesWachstumundmehrAusbildungs-undArbeitsplätze spielen,bewusst.dieförderungvonunternehmensgründungenunddamitzugleicheinerkulturderselbstständigkeiterfolgtdurchzahlreichemaßnahmen wieetwahilfenfüraus-undweiterbildung,schulungundberatung,finanziellehilfenundsteuerlicheerleichterungensowiebesonderegesetzliche Regelungen.UnterdendurchdieExistenzgründeroffensiveimRahmender MittelstandsinitiativederBundesregierungbereitsumgesetztenMaßnahmen sind beispielsweise zu nennen: diebeschleunigungdereintragungenindiehandels-,genossenschafts-und Partnerschaftsregister, dieverstärkteförderungdesgründungsklimasanhochschulenundforschungseinrichtungen und dieeinführungeinespfändungsschutzeszurverbessertensicherungder Altersvorsorge für Selbstständige. HinzukommtdasGesetzzurModernisierungdesGmbH-RechtsundzurBekämpfungvonMissbräuchen (MoMiG),dasam1.November2008inKraft tretensoll.damitwirdzumeinendierechtsformdergmbh,diesichinsbesondereandenmittelstandrichtet,iminternationalenwettbewerbgestärkt.zum anderenwirdgeradefürexistenzgründereineneuevariantedergmbheingeführt,nämlichdieunternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),diemit einem geringeren Stammkapital als Euro auskommt. DieAbsichtderEuropäischenKommission,diePolitikeiner zweitenchance zufördern,wirdvonderbundesregierungbegrüßt.denindiesemzusammenhangvorgebrachtenvorschlagdereuropäischenkommission,dergesellschaft durchinformationskampagneneinpositiveresbildeiner zweitenchance zu geben, wird ebenfalls begrüßt. WashältdieBundesregierungvondemVorschlag,dasInsolvenzrechtso zuverändern,dassunternehmensgründerinnenundunternehmensgründer schnell eine zweite Chance bekommen? ImGegensatzzuanderenStaatenfehltinDeutschlandnochimmereine Sanierungskultur,diedasInsolvenzverfahrenalsMöglichkeitzurSanierungvon Unternehmenbegreift.Diesführtdazu,dasswirtschaftlicheRessourcenvergeudetundunternehmerischeChancennichtvollgenutztwerden.Dieskann allerdingsnichtdurcheineumgestaltungdesinsolvenzrechts,sondernnur durcheinumdenkenderbetroffenenunternehmenerreichtwerden.vordiesemhintergrunderscheinenentsprechendeinformationskampagnenvongroßer Wichtigkeit,indenenfüreinenWandelderUnternehmenskulturgeworben wird.indiesemzusammenhangseinuraufdasrestart-projektdesbundesministeriumsfürwirtschaftundtechnologieverwiesen.diebundesregierung istbestrebt,derartigeförderungenmöglichstfortzusetzenundgegebenenfalls zu verstärken. DieEuropäischeKommissionhatunteranderemangeregt,dieDauerderfürdie AuflösungeinesUnternehmensvorgesehenenrechtlichenVerfahrendurchden SmallBusinessActbeinichtbetrügerischerInsolvenzmöglichstaufeinJahrzu reduzieren.insoweitwirddaraufhingewiesen,dassaufgrundderkomplexen StrukturvonGroßverfahrennichtseltenJahrzehntefürdieFortführungbeziehungsweiseAbwicklungbenötigtwerden.DiegenannteBeschränkung erscheintdeshalbininsolvenzverfahrenauswirtschaftlichengründennicht realistisch.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3.WiebeurteiltdieBundesregierungdenEU-Verordnungsentwurfüberdas StatutderEuropäischenPrivatgesellschaft Societasprivataeuropaea (SPE) mit einem Gründungskapital von 1 Euro? InwiefernfügtsichdiesindieVorhabenderBundesregierungzumGesetz zurmodernisierungdesgmbh-rechtsundzurbekämpfungvonmissbräuchen (MoMiG) ein? DieBundesregierungbegrüßtdenVerordnungsvorschlaggrundsätzlich.Sietritt jedochfüreinendeutlichverbessertengläubigerschutz,insbesonderefürein nennenswertesmindestkapital,ein.neugründereinerkapitalgesellschaft,die zunächstreinnationaltätigsindunddieübereinegeringerekapitalausstattung verfügen,sollensichzukünftigvorallemfürdieunternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt, 5aGmbHG GesetzbetreffenddieGesellschaftenmitbeschränkterHaftung)entscheiden.DieseVariantederGmbHhateinebesondere Bezeichnung,durchdiederRechtsverkehraufdiegeringereHaftkapitalausstattunghingewiesenwird.FerneristeinegesetzlicheGewinnrücklagevorgeschrieben. Der SPE-Vorschlag enthält nichts Vergleichbares. 4.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagderEuropäischenKommission,einNetzwerkzuschaffen,umFrauenbeiderUnternehmensgründung zu unterstützen? DerVorschlagderEuropäischenKommissionwirdbegrüßt,daFraueneine tragenderollespielen,wennesdarumgeht,dieleistungsfähigkeitdeswirtschaftsstandortsdeutschlandzustärken.insbesonderevordemhintergrunddes demografischenwandelsistesunerlässlich,daspotenzialderfrauenfürdie Wirtschaftnochstärkerzuerschließen undzwarnichtnurimbereichderabhängigbeschäftigtenfachkräfte,sondernauchimbereichderselbstständigen. NetzwerkekönnennachAnsichtderBundesregierungFrauenbeiderUnternehmensgründungmitKnow-how-TransferunterstützenunddieVoraussetzung fürunternehmenskooperationenschaffen,diediewettbewerbsfähigkeitvon Unternehmerinnen im KMU-Bereich stärken. DieBundesregierunghatmitderFörderungderbundesweitengründerinnenagentur (bga)bereitseinevorreiterrolleübernommen.diebgaberätfrauenin allenbranchenundwährendallerphasenderexistenzgründungsowieim HinblickaufUnternehmensnachfolgen.DasGründerinnenportalwww.gruenderinnenagentur.destellteinumfassendesBeratungs-,Netzwerk-undCoachingangebotfürGründerinnenundUnternehmerinnendar.Derzeitsindüberdiese InternetseitedieKontaktdatenvonüber400Beratungsstellen,rund800Expertinnen und Experten und mehr als 310 Netzwerken online abrufbar. AllevonderEuropäischenKommissiongeplantenAktivitätensolltenausSicht derbundesregierungmitdenbereitsindenmitgliedstaatenbestehendenprogrammenkoordiniertwerden,sodassunnötigeredundanzenvermiedenwerden. 5.WelcheweiterenUnterstützungenkannesausSichtderBundesregierung imrahmendessmallbusinessactfürfrauenbeidergründungvon Unternehmen in Deutschland geben? DieBundesregierungfördertGründerinnenundGründerbereitsdurcheine Vielzahl von Maßnahmen. InsbesonderedurchdieArbeitderbundesweitengründerinnenagentur (bga) werdendieunternehmerischentätigkeitenvonfrauengefördert.diebgahält fürgründerinnenundunternehmerinneneinbreitgefächertesangebotzur

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/10464 Information,Beratung,WeiterbildungundVernetzungbereit.DiesesAngebot ist europaweit einzigartig und im EU-Vergleich führend. DesWeiterenerfolgteinAustauschüberdieFörderungvonFrauenundderen unternehmerischetätigkeitenaufeuropäischerebeneüberdasnetzwerk Women Entrepreneurship (WES) der Europäischen Kommission. EineweitergehendeFörderungvonFrauenbeziehungsweiseweiterespezielle UnterstützungsmaßnahmenimRahmendesSBAscheinendahernichtangezeigt und sind nicht geplant. 6.WelcheMaßnahmenwirddieBundesregierungergreifen,damitdieKMU nichtinzahlungsschwierigkeitengeraten,weilrechnungennichtrechtzeitig beglichen werden? DerBundesregierungistbekannt,dassgeradekleinerehandwerklicheBetriebe mitzahlungsrückständenoderzahlungsausfällenbelastetsind.eshandeltsich oftmalsumfälle,indeneneinwerkbestellerdievergütungdeswerkunternehmersnichtrechtzeitigbezahlt.diedarausresultierendenschwierigkeiten sindfürdiebetroffenenbetriebeerheblichundkönnenteilweisesogarzur Insolvenz führen. DieProblematiksollmitdemvomDeutschenBundestagam26.Juni2008 beschlossenenforderungssicherungsgesetzangegangenwerden.dasgesetz greiftänderungenauf,dieaufdievorschlägeeinerbeimbundesministeriumder JustizbestehendenBund-Länder-Arbeitsgruppe VerbesserungderZahlungsmoral zurückgehen.eswirddierechtlichelagevonwerkunternehmern,insbesonderevon (Bau-)Handwerkernstärken,weilsiekünftiguntererleichterten BedingungenAbschlagszahlungenundeineBauhandwerkersicherheitverlangen können.zusammenmitweiterenmaßnahmenscheintdasgesetzgutgeeignet, dierechtlichesituationderhandwerkerzustärken,ohnejedochaufderanderen Seite die berechtigten Interessen der Verbraucher aus den Augen zu verlieren. 7.WelcheMöglichkeitensiehtdieBundesregierung,denKMUdenZugang zu Finanzierungsinstrumenten zu vereinfachen? DieBundesregierungstelltmitdenFörderprogrammenderKreditanstaltfür WiederaufbauBankengruppe (KfW)unddesERP-Sondervermögens 2 einbreitesangebotbereit,umkleinenundmittlerenunternehmendenzugangzu Finanzierungsinstrumentenzuerleichtern.NebendenklassischenKreditfinanzierungenwerdenauchBeteiligungs-undMezzaninfinanzierungenangeboten, diemithilfevonnachrangdarlehen 3 undbeteiligungeninsbesondereaufdie StärkungderEigenkapitalausstattungvonKMUzielen.In2007habenKfW underp-sondervermögenmittelständischeunternehmenmitinsgesamtrund 15,4Mrd.Eurounterstützt.SpeziellkleineUnternehmenfindenbesondereBerücksichtigunginderFinanzierungsförderung.Hierzuzählennebendemzum 1.Januar2008eingeführtenKleinkreditprogramm KfW-StartGeld 4 auchdie seit2006laufendemikrofinanzinitiativesowiedaszum1.juli2008eingeführte KMU-FörderfensterindenFörderprogrammenderKfWunddesERP-Sonder- vermögens.diekreditgewährungzugunstenvonmittelständlernwirdzusätz- 2EinvomBundverwaltetesSondervermögenausdemMarshallplan (EuropeanRecoveryProgram ERP). 3NachrangdarlehensindeinebestimmteDarlehensform,beiderenBeantragungkeineSicherheitenbenötigtwerden.ImFalleeinerInsolvenzwerdendieseDarlehensgebernachrangigbefriedigt,dasheißt,erst nachdemdenforderungenalleranderenkreditgeberentsprochenwurde.dadurchsinddiezinsenfürein Nachrangdarlehen in der Regel höher als für einen Bankkredit. 4MitdemKfW-StartGeldwerdenExistenzgründer,FreiberuflerundkleineUnternehmengefördert,die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind und die nicht mehr als Euro finanzieren müssen.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode lichdurchdasvonbundundländernrückverbürgteangebotderbürgschaftsbankensowiedie50-prozentigehaftungsfreistellungimkfw-programm Unternehmerkredit erleichtert. 8.WelcheMaßnahmenplantdieBundesregierung,umKMUanStandardisierungsprozessen zu beteiligen? DieEinbeziehungallerinteressiertenKreise,dasheißtinsbesondereauchder KMU,indieNormungistTeildesnormungspolitischenKonzeptesderBundesregierung,dassichderzeitinderEntwicklungbefindet.DaKMUzueinem erheblichenanteilandenforschungs-undentwicklungsaktivitätenderdeutschenwirtschaftbeteiligtsind,istdiesengverknüpftmitderförderungder Marktfähigkeit von Innovationen durch Normung. DieBundesregierungveranstalteteimApril2008eineKonferenz ErfolgsfaktorNormung fürmittelständischeunternehmer,inderenrahmenkonkrete HandlungsempfehlungenzurErreichungdesZieles FörderungderInformations-,Mitwirkungs-undEinflussmöglichkeitenderinteressiertenKreiseinder Normung erarbeitetwurden.dieumsetzungdieserhandlungsempfehlungen wirduntermoderationdesbundesministeriumsfürwirtschaftundtechnologie (BMWi)inFolgegesprächenmitdemDIN 5,denSpitzenverbändenunddiversenFachverbändenweiterverfolgt.Hierausresultierendwurdeschoneine ganzereihevonaktioneninangriffgenommen,wiezumbeispieleinekostenloseeinsichtnahmeinnormentwürfeundverbesserungeninseminaren zum Normungswissen von Handwerkern. WeitereHilfestellungenundpolitischeHandlungsempfehlungensollendie ErgebnisseeinerStudie VerstärkteBeteiligungvonKMUanderNormungsarbeit bringen,dievombmwiinauftraggegebenwurdeundderenergebnisse im Frühjahr 2009 vorliegen werden. DaNormungwirtschaftsgetragenistundbleibensoll,hatderStaatindiesem ProzesseinemoderierendeRolle,kannaberinfrastrukturelleMaßnahmenanbieten. Klaristjetztschon,dassfüreinestärkereBeteiligungvonKMUanderNormungdieUnterstützungderVerbände,InnungenundKammernerforderlichist. DasBMWiisthierzuinGesprächenmitZDH 6,DIHK 7 undbdi 8.AlsgeeigneteZielgruppenfürMaßnahmenzumTransfervonNormungswissenwerden dieausbilderunddieberaterbeiunternehmen,handwerkskammern,fachverbändenundihk 9 angesehen,diekmuindernormungsarbeitunterstützen. DerEinsatzunddieWeiterbildungderBeraterimHandwerkwerdendurchdie Mittelstandsabteilung des BMWi gefördert. EineweiterestrukturelleHilfestelltdieBerücksichtigungderNormungindem zurzeitmitbmwi-hilfeimaufbaubefindlichenberatungs-undinformationssystem BIS-Tech 10 dar. DieBundesregierungdrängtdieNormungsorganisationen,alleMöglichkeiten zuuntersuchen,normenundbeteiligungandernormungkostengünstigerzu machen.danormungjedocheineselbstverwaltungsaufgabederwirtschaftist, solldiewirtschaftnichtausderfinanzierungsverantwortungfürdasdinentlassenwerden.diehäufigerhobeneforderungnachkostenfreiennormenwird 5 DIN Deutsches Institut für Normung. 6 ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks. 7 DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag. 8 BDI Bundesverband der Deutschen Industrie. 9 IHK Industrie- und Handelskammer. 10 BIS-Tech Beratungs- und Informationssystem für Technologietransfer im Handwerk.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/10464 vonderbundesregierungnichtunterstützt,dadielizenzgebührenausdem NormenverkaufeinenerheblichenBeitragzurFinanzierungderNormerarbeitungdarstellen.SowerdendieKostenaufmöglichstvieleSchulternderAnwender verteilt. DieNormungspieltsichzunehmendaufeuropäischerundinternationaler Ebeneab.DieBundesregierungsetztsichfürdenErhaltdesnationalenDelegationsprinzips 11 ein,denndienormenarbeitderkmumussnationalorganisiert werden.gründehierfürliegenindersprache (kleineunternehmenbeherrschen vorrangigdielandessprache)unddenbeschränktenpersonellen,zeitlichenund finanziellen Ressourcen der KMU. WeiterhinfördertdieBundesregierungdieIdentifikationundEntwicklungvon Normen,diedieMarkteinführungvonInnovationenfördern.DasProjekt InnovationmitNormenundStandards (INS)wird2008mit2,1Mio.Euro gefördert.imhaushalt2009sindhierfür2,445mio.eurovorgesehen.beteiligt sind hier vorrangig KMU. 9.WelcheMöglichkeitensiehtdieBundesregierung,imRahmendesSmall BusinessActKMUinDeutschlandvonüberbordenderBürokratiezuentlasten? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdaslaufendeEU-Aktionsprogramm zumabbauvonverwaltungslasteninhöhevon25prozentbis2012insbesondereauchkmuentlastenwird.geradeauchdasssichallekünftigenregelungendereuropäischenunionundindenmitgliedstaaten unterberücksichtigungdessubsidiaritätsprinzips am ThinkSmallFirst! -Prinzip (Vorfahrtfür KMUinEuropa!)orientierensollenunddassbestehendegesetzlicheRegelungenvereinfachtwerdensollen,istnachAnsichtderBundesregierunggeeignet, KMUinDeutschlandvonüberbordenderBürokratiezuentlasten.Dennam stärkstenfühlensichkmuindeutschlanddurchadministrativevorschriften belastet.eswirdgeschätzt,dasszumbeispieleingroßunternehmenfüreine RegulierungsmaßnahmeproMitarbeitereinenEuroausgebenmuss,einKleinunternehmen demgegenüber mit bis zu zehn Euro belastet wird. ForderungenderEuropäischenKommission,fürsogenannteMikrounternehmenAusnahmeregelungenundÜbergangsregelungeninsbesondereimHinblick aufinformations-oderberichtsanforderungenzuzulassen,wirdindeutschland bereitsheutedurchausnahmeregelungenfürkleineunternehmenbeistatistischenberichtspflichtenrechnunggetragen.außerdemwurdenindeutschland bereitsweiteremaßnahmenzurentlastungkleinerunternehmenbeschlossen, diebereitsihrenniederschlagimerstenundzweitenmittelstandsentlastungsgesetz 12,13 gefunden haben. AusSichtderBundesregierunghatdieEuropäischeKommissionimSBAleider keinelegislativvorschlägefürausnahmenvonvorschriftendeseu-bilanz- 11DieMitgliederdereuropäischenundinternationalenNormungsorganisationensindnichtFirmenund Institutionen,sonderndienationalenNormungsorganisationen,dienationalkonsolidierteStellungnahmenerarbeiten.KMUkönnenaufLetztereleichterEinflussnehmen,alseinedirekteTeilnahmeauf europäischer oder internationaler Ebene ihnen dies gestatten würde. 12Mitdemam26.August2008inKraftgetretenenErstenMittelstandsentlastungsgesetzwurdenfast 20MaßnahmenzumBürokratieabbaufürdenMittelstandbeschlossen.DasGesetzentlastetvorallem kleinereunternehmen.unteranderemwurdezum1.januar2007diesteuerlichebuchführungspflichtgrenzeauf500000euroumsatzangehoben.außerdemwurdediestatistikpflichtimproduzierenden Gewerbereduziert,danunmehrnurnochUnternehmenmitmindestens50 stattwiebisher20 BeschäftigtenerfasstwerdenundzudemnurnochjährlichzuumfangreichenstatistischenAuskünftenverpflichtetsind.WeiterhinmüssennurnochsolcheUnternehmeneinenDatenschutzbeauftragtenbestellen, in denen mindestens zehn Mitarbeiter Personendaten verarbeiten. 13Mitdemam6.Juli2007inKraftgetretenenZweitenMittelstandsentlastungsgesetzwurdeeineReihe von Informations- und Erlaubnispflichten vereinfacht beziehungsweise abgeschafft.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode rechtsfürkleinstunternehmenundkleinekapitalgesellschaftenangekündigt, wie dies von Deutschland nachdrücklich gefordert worden war. 10. Wie hoch ist der Bürokratiekostenanteil für KMU derzeit? DerBürokratiekostenanteilfürkleineundmittlereUnternehmenlässtsichnicht exaktbemessen.fürdiebürokratiekostenbelastungdergesamtenwirtschaft giltallerdingsvergleichbares.abschließendistnochnichtvölligklar,welche KostenalsBürokratiekostenanzusehensindundwelcheKostenzwarvonden UnternehmenalsBürokratiekostenangesehenwerden,aberauchausanderen Gründensowiesoanfallen.DaskannzuerheblichenAbweichungenbeiden Zahlen führen. BeispielhaftsolldasandenKostendesAllgemeinenGleichstellungsgesetzes verdeutlichtwerden.bishergibteszudenbürokratiekostenzweistudienmit weitdivergierendenergebnissen.eingutachtender InitiativeNeueSoziale Marktwirtschaft ausdemjahre2007schätztdiebürokratiekostendereinführungdesallgemeinengleichstellungsgesetzesauf1,73mrd.euro.imgegensatzdazukommteinestudiederwissenschaftlichenkommissionderantidiskriminierungsstelledesbundeszudemergebnis,dassnurcirca26mio.euro andirektenkostenhochgerechnetwerdenkönnen,unddasauchnurdann, wenndiemethodenzurermittlungderkostenimgutachtenakzeptiertwerden. 11.WiebeurteiltdieBundesregierungdeneuropäischenVorschlag,neue Gesetze gebündelt nur zu bestimmten Stichtagen einzuführen? DerVorschlagderEuropäischenKommissionwirdvonderBundesregierung grundsätzlich begrüßt. EineinheitlichesDatumfürdasInkrafttretenvonVerordnungenoderEntscheidungenderEuropäischenUnionbegegnetkeinenBedenken,daessichumunmittelbar wirkende Rechtsakte handelt. EineeventuelleAusweitungaufRichtlinienderEuropäischenUnionwirdabgelehnt,dadamitAuswirkungenaufdieUmsetzungsfristenverbundensein könnten. 12.WieweitberücksichtigtdieBundesregierungbeiderVergaberechtsreform die Interessen von KMU wie es im Small Business Act gefordert wird? NachdemSBAvom19.Juni2008sollendieMitgliedstaatenihreöffentlichen Auftraggeberdazuanhalten,öffentlicheAufträge soferndiessachgerechtist inloseaufzuteilen. 97Abs.3desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB)verpflichtetbereitsjetztdiedeutschenöffentlichenAuftraggeber, beidervergabeeinesauftragesoberhalbdereg-schwellenwertedieinteressenvonkmuangemessenzuberücksichtigen,vornehmlichdurchdieteilung deraufträgeinfach-undteillose.kmusindermutigt,sichanverfahrenzur VergabeöffentlicherAufträgezubeteiligen,wennsiediesefinanziellschultern können.daherplantdiebundesregierungimrahmendervergaberechtsreform eineverstärkungderwirkungdermittelstandsklauselin 97Abs.3GWB. Diesesolldadurcherreichtwerden,dasseineLosvergabegrundsätzlichstattfindet.NurinbegründetenAusnahmefällensolldavonabgewichenwerden können, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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