A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD)
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- Charlotte Stein
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1 LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/551 (14/540) A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Rückgang der Bewilligungen für Mutter/Vater/Kind-Kuren Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Bundesrechnungshof hat den enormen Rückgang der Mutter/Vater/Kind-Kuren bemängelt. Seit dem Jahr 2000 gehen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Mutter/Vater/Kind-Kuren nach den 24 und 41 SGB V zurück. Da die Maßnahmen wichtig sind für eine erfolgreiche Prävention und Rehabilitation, sind diese Leistungen durch das zum 1. April 2007 in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von einer Ermessens- in eine Pflichtleistung umgewandelt worden und 2008 sind infolge dieses Gesetzes die Bewilligungen angestiegen, seit 2009 sind die Bewilligungen jedoch im Bundesdurchschnitt um 6,01 % und 2010 um 9,18 % zurückgegangen. Oft werden die Ablehnungen damit begründet, dass der Grundsatz ambulant vor stationär gelte, was nicht richtig ist. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung misst den Kuren für Mütter und Väter mit ihren Kindern einen hohen Stellenwert zu. Untersuchungen belegen, dass es nach Durchführung entsprechender Maßnahmen bei einem großen Anteil der Mütter/Väter/Kinder zu lang anhaltenden Verbesserungen des Gesundheitszustandes kommt. Die Landesregierung begrüßt dies ausdrücklich. Ausgegeben: ( )
2 Drucksache 14/551 (14/540) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - In Bezug auf die Ziffern 1 bis 4 der Anfrage ist vorab festzustellen, dass eine auf Landesrecht beruhende Statistik hierüber nicht geführt wird. Die Landesregierung war daher darauf angewiesen, bei den im Saarland tätigen Krankenkassen nach entsprechenden Zahlen nachzufragen. Gemäß 90 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gibt es sogenannte bundesunmittelbare Träger wie z. B. die Ersatzkassen, und sogenannte landesunmittelbare Träger. Landesunmittelbare Träger sind die AOK für das Saarland und die IKK Südwest. Im Rahmen der Aufsicht hat die Landesregierung nur Zugriff auf die Daten dieser beiden landesunmittelbaren Kassen. Die bundesunmittelbaren Kassen führen zwar auch eine Antrags- und Erledigungsstatistik, eine regionale Abgrenzung erfolgt jedoch hierbei nicht (so die Mitteilung des Verbandes der Ersatzkassen vom an das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz). Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Wie viele Mutter/Vater/Kind-Kuren wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 bis zum Beginn der zweiten Jahreshälfte beantragt und wie viele wurden davon abgelehnt? (Bitte getrennt nach Krankenkassen auflisten). Wie der Vorbemerkung zu entnehmen ist, können nur die Daten der AOK für das Saarland und der IKK Südwest dargestellt werden. Beide Versicherungsträger haben im Wege der Eigenauskunft der Landesregierung die folgenden Zahlen übermittelt (für die Richtigkeit der Zahlen sind beide Versicherungsträger verantwortlich): AOK für das Saarland: 197 Anträge davon genehmigt: 129 Anträge davon abgelehnt: 68 Anträge 139 Anträge davon genehmigt: 59 Anträge davon abgelehnt: 80 Anträge 121 Anträge davon genehmigt: 60 Anträge davon abgelehnt: 61 Anträge - 2 -
3 Drucksache 14/551 (14/540) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - IKK Südwest: 245 Anträge davon genehmigt: 179 Anträge davon abgelehnt: 66 Anträge 250 Anträge davon genehmigt: 177 Anträge davon abgelehnt: 73 Anträge 142 Anträge davon genehmigt: 109 Anträge davon abgelehnt: 33 Anträge Zu Frage 2: a) Wie viele Kuren von Müttern wurden im vorgenannten Zeitraum beantragt und wie viele Kuren von Vätern? b) Wie viele davon wurden genehmigt? Die AOK für das Saarland hat mitgeteilt, dass sie statistische Daten zu den Fragen 2 bis 4 nicht auswerten kann und daher diese Daten auch nicht geliefert werden können. IKK Südwest: Eingang Anträge für Mütter: 233 Anträge davon genehmigt: 172 Anträge davon abgelehnt: 61 Anträge 242 Anträge davon genehmigt: 171 Anträge davon abgelehnt: 71 Anträge 138 Anträge davon genehmigt: 106 Anträge davon abgelehnt: 32 Anträge - 3 -
4 Drucksache 14/551 (14/540) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - Eingang Anträge für Väter: 12 Anträge davon genehmigt: 7 davon abgelehnt: 5 8 Anträge davon genehmigt: 6 davon abgelehnt: 2 4 Anträge davon genehmigt: 3 davon abgelehnt: 1 Zu Frage 3: Wie viele Kuren fanden im vorgenannten Zeitraum mit wie vielen Kindern statt? (Bitte nach Alter der Kinder auflisten) Die AOK für das Saarland hat mitgeteilt, dass sie statistische Daten zu den Fragen 2 bis 4 nicht auswerten kann und daher diese Daten auch nicht geliefert werden können. IKK Südwest: a) Anzahl der Kinder je bewilligter Maßnahme 86 Maßnahmen mit 1 Kind 42 Maßnahmen mit 2 Kindern 8 Maßnahmen mit 3 Kindern 3 Maßnahmen mit 4 Kindern 1 Maßnahme mit 5 Kindern 71 Maßnahmen mit 1 Kind 52 Maßnahmen mit 2 Kindern 20 Maßnahmen mit 3 Kindern 1 Maßnahme mit 4 Kindern 1 Maßnahme mit 5 Kindern - 4 -
5 Drucksache 14/551 (14/540) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - 50 Maßnahmen mit 1 Kind 28 Maßnahmen mit 2 Kindern 6 Maßnahmen mit 3 Kindern 1 Maßnahme mit 4 Kindern 1 Maßnahme mit 5 Kindern b) Alter der Kinder je bewilligter Maßnahme: 133 Kinder im Alter von 0 6 Jahren 74 Kinder im Alter von 7 12 Jahren 4 Kinder im Alter von Jahren 148 Kinder im Alter von 0 6 Jahren 87 Kinder im Alter von 7 12 Jahren 9 Kinder im Alter von Jahren 83 Kinder im Alter von 0 6 Jahren 42 Kinder im Alter von 7 12 Jahren 3 Kinder im Alter von Jahren Zu Frage 4: Wie viele Kuranträge von alleinerziehenden Müttern und Vätern wurden im vorgenannten Zeitraum gestellt und wie viele davon abgelehnt? Hierzu haben sowohl AOK für das Saarland als auch IKK Südwest Fehlanzeige gemeldet. Erkenntnisse liegen insoweit nicht vor. Zu Frage 5: Worin liegen nach Auffassung der Landesregierung die Ursache für die im Vergleich zu den Jahren 2007 und 2008 deutlich reduzierte Zahl an Kurbewilligungen? Der Bundesminister für Gesundheit hat mit Schreiben vom die Schwachstellen des derzeitigen Antrags- und Erledigungsverfahrens aufgezeigt (siehe Anlage). Er fordert dabei ganz konkrete Schritte, die insbesondere vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen und von dessen Medizinischem Dienst umzusetzen sind. Der von der Fragestellerin bereits angesprochene Prüfbericht des Bundesrechnungshofes stellte in gleichem Zusammenhang unter anderem fest, dass - 5 -
6 Drucksache 14/551 (14/540) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - eine Gleichbehandlung der Versicherten nicht gewährleistet ist, weil keine einheitliche Vorgehensweise festzustellen ist, die Verweisung auf durchzuführende ambulante Maßnahmen, die zunächst ausgeschöpft werden müssen, nicht der Rechtslage entsprechen würde, die Antrags- und Erledigungsstatistik der einzelnen Krankenkassen nicht das tatsächliche Verwaltungshandeln abbilden würde, die derzeit geltende Begutachtungsrichtlinie die Spielräume für die Bewertung von medizinischen Indikationen nicht ausreichend eingrenzen würde sowie Bescheide über Ablehnungen oft nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen würden. Der bundesweit festzustellende Trend des Rückganges der Maßnahmen kann aber auch Ursachen haben, die nicht beim Versicherungsträger zu verorten sind. Wenn die Zahl der Kinder und damit auch der Mütter und Väter zurückgeht, wird es weniger Antragsteller und Antragstellerinnen geben. Die individuellen Gründe für den Rückgang der Maßnahmen dürften jedenfalls vielschichtig sein, weil jeder Einzelfall anders gelagert ist. Zu Frage 6: Sieht die Landesregierung weiteren Handlungsbedarf? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung einleiten? Ein gesetzgeberischer Bedarf zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wird von der Landesregierung derzeit nicht gesehen. Die geschilderten Probleme liegen überwiegend im Vollzug des SGB V. Insofern ist der Gesetzesvollzug zu verbessern. Der Bundesminister für Gesundheit hat bereits die Selbstverwaltung aufgefordert (siehe Anlage zu Frage 5) entsprechende Änderungen herbeizuführen, und bis spätestens Ende 2011 hierüber zu berichten. Die Landesregierung wird dabei, soweit ihr das möglich ist, diesen Prozess positiv begleiten. Weiterhin wird sie im Wege der Aufsicht bei der AOK für das Saarland und der IKK Südwest jeden an sie herangetragenen Ablehnungsfall aufsichtsrechtlich prüfen, ob er in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht getroffen worden ist
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