Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an der Oberschule am Wasserturm

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1 Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an der Oberschule am Wasserturm

2 TEIL I Was bedeutet für uns Inklusion? In unserer Schule gelten drei inklusive Grundorientierungen: Alle fühlen sich willkommen. Alle gehen respektvoll und wertschätzend miteinander um. Vielfalt wird als Bereicherung empfunden. Das Ziel von Inklusion ist für uns, das selbstverständliche Zusammensein und Zusammenlernen ganz unterschiedlicher Schülerinnen und Schüler. Verschiedenheit und Vielfalt sollen zur Normalität werden. Es geht dabei aber nicht nur darum, dass verschiedene Kinder in einer Klasse gemeinsam lernen, sondern dass jedes Kind mit seinen Stärken und Schwächen akzeptiert und willkommen ist. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Barrieren für Teilhabemöglichkeiten abzubauen und das Schulleben so zu gestalten, dass alle Kinder angenommen werden und sich zugehörig fühlen können. Inklusion bedeutet für uns also, das Umfeld Schule so zu gestalten, dass wir in der Lage sind, auf Vielfalt und Unterschiedlichkeiten so einzugehen, dass alle Kinder gleichermaßen wertgeschätzt werden. Wertschätzung ist ein Schlüssel zur Inklusion. Es bedeutet für uns, dass kein Kind zurückgelassen wird und kein Kind beschämt wird. Die Wertschätzung der individuellen Leistung unserer Schülerinnen und Schüler, unabhängig von einem bestimmten Niveau, das es zu erreichen gilt, ist uns wichtig. Der Unterricht muss dafür so gestaltet sein, dass jede/r ihre/seine unterschiedlichen Fähigkeiten einbringen kann und sich entsprechend seines/ihres individuellen Lernstandes entsprechend entwickeln kann. Wichtig ist uns dafür ein Klassenklima, in dem auch Lernschwierigkeiten gezeigt werden können und Schwächen akzeptiert werden. Die bewusste Auseinandersetzung mit Heterogenität ist eine wichtige Grundlage für das soziale Lernen in der Klasse, dem im Unterricht genug Raum gegeben werden muss. Vielfalt und Unterschiede zwischen Schülerinnen und Schülern zu akzeptieren heißt jedoch zunächst, diese auch zu erkennen. Dafür arbeiten wir an unserer Schule in multiprofessionellen Teams, damit besonders Kinder mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung qualifiziert gefördert werden.

3 TEIL II Wie wird die inklusive Beschulung von SchülerInnen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in der Praxis umgesetzt? 1) Gemeinsame Beschulung von mehreren SchülerInnen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in einer Klasse Es gibt in jedem Jahrgang eine feste Klasse, die Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aufnimmt. Diese Klassen haben eine reduzierte Schülerzahl. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung variiert, sollte aber max. ein Drittel der Schülerzahl betragen. In einer inklusiven Klasse arbeiten verschiedene Professionen zusammen, mindestens eine Regelschullehrkraft und eine Förderschullehrkraft. Unterstützt werden sie bei Bedarf von SchulbegleiterInnen, ErzieherInnen etc. Die Klassen werden im Team geführt und unterrichtet (siehe 1.1) Unterrichten im Team). Die räumlichen Gegebenheiten und Unterrichtsmaterialien werden auf die Bedürfnisse von Kindern mit besonderem Bedarf an Unterstützung angepasst. Die Unterrichtsinhalte werden auf alle Lernniveaus abgestimmt, so dass alle Schülerinnen und Schüler Lernfortschritte erzielen können. Die Lernziele sowie die Leistungsbewertung werden individuell differenziert. In den Klassen gibt es eine hohe Verlässlichkeit und Kontinuität. Es werden möglichst wenig KollegInnen eingesetzt, die möglichst selten wechseln. Jeder Flur verfügt über einen zusätzlichen Gruppenraum. Dieser Raum darf vorrangig von den Klassen genutzt werden, in denen SchülerInnen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung beschult werden. Der Unterricht findet in der Regel gemeinsam mit allen Schülerinnen und Schülern statt. Die Differenzierung findet durch individualisierte Lernangebote, wenn nötig durch äußere Differenzierung statt. Kinder mit besonderen Bedürfnissen haben dann die Möglichkeit auf ihrem Niveau und zeitweise auch in der ruhigen Atmosphäre einer Kleingruppe zu arbeiten.

4 1.1) Unterrichten im Team gemeinsamer Unterricht in heterogenen Klassen Die Differenzierung im Unterricht in einer heterogenen Klasse erfordert die Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Lehrkräfte, sowie bei Bedarf die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams. Die Basis für ein erfolgreiches Unterrichten in einer inklusiven Lerngruppe ist die Kooperation zwischen einer Regelschullehrkraft und einer Förderschullehrkraft. Diese Teamarbeit sollte so organisiert sein, dass beide Lehrkräfte sich für alle SchülerInnen zuständig fühlen. der Unterricht so gestaltet wird, dass möglichst alle SchülerInnen gemeinsam in der Klasse an einem Unterrichtsgegenstand lernen. der Unterricht gemeinsam geplant, durchgeführt und ausgewertet wird. beide Lehrkräfte die Verantwortung für den Unterricht übernehmen. Die anfallenden Arbeiten sollen sinnvoll aufgeteilt und vorbereitet werden. es eine Absprache darüber gibt, wer im Unterricht, welche Aufgabe übernimmt. Diese Rollenverteilung sollte variabel gestaltet werden. es auch möglich ist, in zwei getrennten Gruppen zu arbeiten. Elterngespräche und Absprachen mit Fachkollegen bei Bedarf gemeinsam geführt werden. Die Teammitglieder müssen bereit sein: voneinander zu lernen. verbindliche Absprachen zu treffen. vorausschauend und strukturiert zu planen. sich regelmäßig zu Absprachen und Unterrichtsplanung zu einem festgelegten Termin zusammenzusetzen. Ihre Zusammenarbeit zu reflektieren und weiterzuentwickeln, möglichst durch eine Begleitung (Supervision)

5 2) Beschulung von SchülerInnen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in anderen Klassen Befindet sich ein/e SchülerIn mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Klassen, in denen keine weiteren Kinder mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung beschult werden, wird wie folgt vorgegangen 1 : 1. Schritt: Die Klassenlehrkraft spricht die zuständige Förderschullehrkraft des Jahrgangs an. Es findet ein erster Informationsaustausch über den Schüler statt. 2. Schritt: Die Förderschullehrkraft hospitiert zwei bis vier Stunden an verschiedenen Schultagen in der Klasse. 3. Schritt: Es findet ein Austausch- und Beratungsgespräch zwischen den Klassenlehrkräften und der Förderschullehrkraft statt. Es werden die Grundlagen für einen Förderplan besprochen. 4. Schritt: Die Klassenlehrkräfte erstellen einen Förderplan (siehe Vorlage Förderplan im Anhang). 5. Schritt: Der Förderplan wird mit der Förderschullehrkraft besprochen und ggf. konkretisiert. Ein Zeitrahmen für die aufgestellten Förderziele wird bestimmt. 6. Schritt: Die Ziele des Förderplans werden umgesetzt. Dazu erhält eine Klassenlehrkraft zusätzliche Förderstunden, solange diese zur Verfügung gestellt werden. 7. Schritt: Die Entwicklung des Schülers wird nach dem vorher festgelegten Zeitraum mit der Förderschullehrkraft besprochen. Der Förderplan wird fortgeschrieben und weiterentwickelt. 8. Schritt: Der Förderplan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Parallel findet ein regelmäßiger Austausch über die Entwicklung des Schülers zwischen den Klassenlehrkräften und der Förderschullehrkraft statt. 1 Dieses Vorgehen befindet sich als Checkliste im Anhang.

6 TEIL III Vorgehensweise für die Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung Was tue ich, wenn ich vermute, dass ein/e SchülerIn meiner Klasse einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben könnte? 1. Schritt: Ich sichte die Akte des Schülers. - Wie viele Schulbesuchsjahre hat er? - Hat der Schüler bereits eine Klasse wiederholt? - Hat er den Schulkindergarten besucht? - Liegen ärztliche Gutachten vor? - Liegen sonderpädagogische Gutachten vor? 2. Schritt: Ich spreche die zuständige Förderschullehrkraft meines Jahrgangs an. Es findet ein Austausch statt. Weiteres Vorgehen bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Lernen 3. Schritt: Es findet ein Austausch- und Beratungsgespräch zwischen den Klassenlehrkräften und der Förderschullehrkraft statt. Es werden die Grundlagen für einen Förderplan besprochen. 4. Schritt: Die Klassenlehrkräfte erstellen einen Förderplan (siehe Vorlage Förderplan im Anhang). 5. Schritt: Wenn alle internen schulischen Maßnahmen erschöpft sind, wird das Verfahren zur Überprüfung durch die Schulleitung eingeleitet.

7 Weiteres Vorgehen bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich emotionale und soziale Entwicklung 3. Schritt: Die Förderschullehrkraft hospitiert zwei bis vier Stunden an verschiedenen Schultagen in der Klasse. 4. Schritt: Es findet ein Austausch- und Beratungsgespräch zwischen den Klassenlehrkräften und der Förderschullehrkraft statt. Es werden die Grundlagen für einen Förderplan besprochen. 5. Schritt: Die Klassenlehrkräfte erstellen einen Förderplan (siehe Vorlage Förderplan im Anhang). 6. Schritt: Der Förderplan wird mit der Förderschullehrkraft besprochen und ggf. konkretisiert. Ein Zeitrahmen für die aufgestellten Förderziele wird bestimmt. 7. Schritt: Die Ziele des Förderplans werden umgesetzt. Die Entwicklung des Schülers wird nach dem vorher festgelegten Zeitraum mit der Förderschullehrkraft besprochen. Der Förderplan wird fortgeschrieben und weiterentwickelt. 8. Schritt: Wenn alle internen schulischen Maßnahmen erschöpft sind, wird das Lüneburger Beratungs- und Unterstützungssystem (Lübus) eingeschaltet. Kontaktdaten und Fragebogen siehe Anhang. 9. Schritt: Verfahren zur Überprüfung wird ggf. durch die Schulleitung eingeleitet.

8 Was tue ich, wenn ein Verfahren zur Überprüfung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung eingeleitet werden soll? Folgende Unterlagen gibt die Regelschullehrkraft an die Schulleitung: o Förderpläne o kurze schriftliche Begründung für die Einleitung des Verfahrens o Verweis auf die erfolgten Gespräche mit der Förderschullehrkräfte die Schulleitung leitet das Verfahren ein: Sie stellt eine Überprüfungsakte zusammen und übergibt sie an die Förderschullehrkraft die Förderschullehrkraft schreibt das Überprüfungsgutachten die Förderkommission mit allen beteiligten Lehrkräften tagt Eine Überprüfung auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf kann jederzeit stattfinden. Aber für eine Stundenanrechnung müssen folgende Fristen eingehalten werden: 1) zum 01. Februar: I. Das Verfahren muss bis Anfang September durch die Schulleitung eingeleitet werden. II. Bis zum 15. November müssen alle Unterlagen bei der Landesschulbehörde vorliegen (d.h. auch die Förderkommission muss bis dahin getagt haben). 2) zum 01. August: I. Das Verfahren muss bis Ende Februar durch die Schulleitung eingeleitet werden. II. Bis zum 15. Mai müssen alle Unterlagen bei der Landesschulbehörde vorliegen (d.h. auch die Förderkommission muss bis dahin getagt haben). - Soll ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aufgehoben werden, muss ebenfalls ein Überprüfungsverfahren eingeleitet werden. - Soll ein Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Lernen einen Hauptschulabschluss regulär in der 9. Klasse machen wollen, muss in Klasse 8 der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aufgehoben werden.

9 Anhang

10 Förderplan von Klasse: Klassenlehrkraft: Datum: Fähigkeit immer meistens selten nie Anmerkung Lern- und Arbeitsverhalten Mappen / Hefte ordentlich führen sorgfältig mit Materialien umgehen Arbeitsergebnisse kontrollieren aufmerksam zuhören Mitarbeit im Unterricht Arbeitsanweisungen verstehen eigene Ideen einbringen arbeiten ohne zu stören selbstständig arbeiten angemessenes Arbeitstempo ausdauernd arbeiten konzentriert arbeiten Anstrengungsbereitschaft zeigen Frustrationstoleranz zeigen (Leistung) Problemlösestrategien anwenden Sozialverhalten / Emotionalität Gesprächsregeln einhalten Klassen- und Schulregeln einhalten Selbstsicherheit zeigen Andere respektvoll behandeln auf Andere Rücksicht nehmen Gefühle anderer nicht verletzen Mitschüler unterstützen zusammenarbeiten sich an Vereinbarungen halten Kritikfähigkeit zeigen Konfliktfähigkeit zeigen Frustrationstoleranz zeigen (emotional)

11 (Lern-)Ausgangslage Förderziel Geplante Maßnahmen Zuständigkeit Dieser Förderplan ist mit folgenden Lehrkräften erarbeitet und besprochen worden: Nächster Termin zur Besprechung des Förderplans:

12 Checkliste Vorgehensweise für den Umgang mit SchülerInnen mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die nicht in einer I-Klasse beschult werden erledigt am 1. Schritt: 2. Schritt: 3. Schritt: 4. Schritt: 5. Schritt: 6. Schritt: 7. Schritt: Die Klassenlehrkraft spricht die zuständige Förderschullehrkraft des Jahrgangs an. Es findet ein erster Informationsaustausch über den Schüler statt. Die Förderschullehrkraft hospitiert zwei bis vier Stunden an verschiedenen Schultagen in der Klasse. Es findet ein Austausch- und Beratungsgespräch zwischen den Klassenlehrkräften und der Förderschullehrkraft statt. Es werden die Grundlagen für einen Förderplan besprochen. Die Klassenlehrkräfte erstellen einen Förderplan (siehe Vorlage Förderplan ). Der Förderplan wird mit der Förderschullehrkraft besprochen und ggf. konkretisiert. Ein Zeitrahmen für die aufgestellten Förderziele wird bestimmt. Die Ziele des Förderplans werden umgesetzt. Dazu erhält der Schüler zusätzliche Förderstunden durch die Klassenlehrkraft oder eine Förderschullehrkraft. Die Entwicklung des Schülers wird nach dem vorher festgelegten Zeitraum mit der Förderschullehrkraft besprochen. Der Förderplan wird fortgeschrieben und weiterentwickelt.

13 Lübus Lüneburger Beratungs- und Unterstützungssystem - Emotionale und Soziale Entwicklung Sehr geehrte Damen und Herren, um Sie bei der Arbeit mit einem Kind, das Probleme in der emotionalen und sozialen Entwicklung hat, zu unterstützen, bitten wir Sie zur Vorbereitung eines Beratungsgespräches folgende Fragen zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen - vielen Dank! Ihr Lübus Team 1. Damit wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können: Name: Name; Vorname Institution (Schule/Klasse/Kindergarten/ Hort mit Adresse): Name; Adresse Bezug zum Kind(Lehrer, Therapeut, Erzieher): Funktion Telefonnummer (dienstlich und privat ): Telefon dienstlich; privat -Adresse: -Adresse 2. Daten des Kindes Name des Schülers/ der Schülerin: Name; Vorname Geburtsdatum: Geburtsdatum Klasse: Klasse Erziehungsberechtigte: Erziehungsberechtigte Anschrift und Telefonnummer: Anschrift; Telefonnummer

14 3. Bitte skizzieren Sie das Problem aus Ihrer Sicht! 4. Wer wurde zur Problemlösung bereits hinzugezogen? Datum: Unterschrift: Bitte senden sie den Fragebogen an eine der unten angegebenen Adressen. Wir nehmen schnellst möglich Kontakt zu Ihnen auf Lübus Schule an der Schaperdrift Inge Huemer Oedemer Weg Lüneburg Tel. : / Fax: / inge.huemer@schuleschaperdrift.de Lübus Schule an der Schaperdrift Sibylle Lammers Oedemer Weg Lüneburg Tel. : / Fax: / sibylle.lammers@schuleschaperdrift.de Lübus Kurt- Löwenstein- Schule Irene Plum Lüneburger Straße Bleckede Tel.: / Fax: / ir.plum@web.de

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