Vertrag für Hochzeitsreportage
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1 Vertrag für Hochzeitsreportage zwischen Benjamin Wiechmann Von-Dassel-Straße Lüneburg Tel.: UST IdNr: am Finanzamt Lüneburg und Auftraggeber // Name der Braut // Name des Bräutigams, Anschrift des Brautpaares (Straße & Haus-Nr., PLZ & Ort) // Telefon // Seite 1
2 VERTRAG Hochzeitsreportage Leistungen Auftragnehmer Zwischen dem Brautpaar (Auftraggeber) und Herrn Benjamin Wiechmann (Auftragnehmer) wird folgender Vertrag geschlossen: Fotodokumentarische Begleitung der Hochzeit am in Locations (bitte Adresse eintragen) Pre-Shooting: ca. : Uhr Vorbereitungen: ca. : Uhr Standesamt: ca. : Uhr Kirche: ca. : Uhr Paar-Shooting: ca. : Uhr Gruppenbilder: ca. : Uhr Feierlichkeit: ca. : Uhr Begleitung des Auftraggebers nach Vereinbarung Bereitstellung der fertigen Werke innerhalb von 4 Wochen Abtretung der Nutzungsrechte an den Bildern für nichtkommerzielle Nutzung an den Auftraggeber. Für kommerzielle Verwendung der fertigen Bildwerke (z.b. Werbung) wird das schriftliche Einverständnis des Auftragnehmers benötigt. Zusatzleistungen (zutreffendes bitte ankreuzen) Verfügbarkeit von weiteren Kameraequipment zur Minimierung des technischen Ausfallrisikos weitere Leistungen: Seite 2
3 Leistungen Auftraggeber Übernahme der Vereinbarten Kosten wie folgt: Fotoreportage vor Ort: Rabattaktion auf die Fotoreportage: % Reisekosten (falls anfallend): Zusatzleistungen: - Gesamtbetrag: (Alle Preisangaben inkl. 19% MwSt) Sonstige Vereinbarungen Seite 3
4 Vertragsbedingungen 1 Gültigkeit und Gegenstand der Vereinbarung Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Auftragnehmer übernommenen Aufträge in den Bereichen Fotoreportage, Layout und Gestaltung von Fotobüchern, Konzeption und Realisation, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Fotografien im Sinne der AGB sind sämtliche Werke, die der Auftragnehmer geschaffen hat, gleich in welcher technischen Form sie vorliegen (z.b. Abzug, elektronische oder sonstige Bildträger). Alle durch den Auftragnehmer berechneten Honorare und sonstigen Entgelte sind zu entrichten: 30 Prozent Anzahlung bei Vertragsabschluss, weitere 30% bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung. Der Restbetrag sofort nach Übergabe der entstandenen Werke. Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber: Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und mir ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber. 2 Urheber Als Urheber ist der Auftragnehmer alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk. Er überträgt dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.b. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer besonderen Vereinbarung. Dies gilt auch für wesentliche Änderungen oder Bearbeitungen des Bildes (z.b. durch Montage oder elektronische Bearbeitung). Hiervon ausgenommen sind die käuflich erworbenen Rohdaten. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Bei der Verwendung der Werke hat der Auftragnehmer Anspruch, als Urheber benannt zu werden. Dies gilt insbesondere bei der Veröffentlichung der Werke im Internet. Sofern nicht ausdrücklich anders Vereinbart (unter Sonstiges auf S.3 des Vertrages) hat der Auftragsnehmer uneingeschränktes Recht seine Werke in jedweder Form zu veröffentlichen oder zu weiteren kommerziellen Zwecken zu verwenden. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Namensnennung bei der Veröffentlichung der Werke durch den Auftragnehmer. 3 Gewährleistung, Haftung, Gefahrtragung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadensersatzansprüche gegen Ihn sind nur bei grobfahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich; der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Fehler bei der Weiterverarbeitung elektronischer Medien gehen zu Lasten des Auftraggebers. Fotografien und elektronische Medien sind per Einschreiben oder Kurier zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Hin- und Rücksendung trägt der Auftraggeber. Seite 4
5 3.1 Ergänzende Sonderbestimmungen, geltend für Aufträge, neue Bildwerke zu schaffen Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann dieser, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf, ein Ausfallhonorar in voller Höhe des vereinbarten Honorars berechnen. Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.b. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten, ausgenommen bis dahin angefallene Ausgaben des Auftragnehmers. Wird ein angefangener Auftrag aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht diesem das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Ausführung des Auftrages gegebenenfalls erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen übernimmt dieser nicht. Gehen Fotografien im Gefahrenbereich des Auftragnehmers trotz größter Sorgfalt unter, ohne dass dieser dies zu vertreten hat, so berührt dies den Honoraranspruch nicht. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung zu einem vom Auftraggeber zu zahlenden Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber zu vertreten hat. Motivgestaltung kann nur dann Gegenstand von Mängelrügen sein, wenn ein detailliertes Briefing oder Layout in schriftlicher Form vorhanden war; ist dies nicht der Fall, ist die Frage der Motivgestaltung frei. 4 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile Lüneburg. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Lüneburg, soweit nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. 5 Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen (Salvatorische Klausel) Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsvereinbarungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Entsprechendes gilt für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Seite 5
6 VERTRAG Hochzeitsreportage Durch Unterzeichnen vorliegender Offerte gilt diese als Vertrag. Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, weder Auftraggeber noch Auftragnehmer können diesen spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss nicht widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Auftragnehmer zu senden. Ist dies nicht der Fall, ist der Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Der aufgeführte Betrag ist zahlbar gemäß 1. Bankverbindung: Benjamin Wiechmann Commerzbank Lüneburg IBAN: DE BIC: COBA DEF FXX X Mit dem vorliegenden Vertrag erklären sich einverstanden: Auftraggeber, Ort, Datum // Braut // Bräutigam Auftragnehmer, Ort, Datum Benjamin Wiechmann Seite 6
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