Rheinisches Ärzteblatt

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1 Versorgungsabgaben im Jahr 2016 Durchschnittliche Versorgungsabgabe Die durchschnittliche Versorgungsabgabe gemäß 26 der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung beträgt für das Geschäftsjahr ,00. Die durchschnittliche Versorgungsabgabe dient als Berechnungsgrundlage für die Renten und für die Höhe der abzuführenden Versorgungsabgaben im Jahr Es betragen somit: a) die Höchstversorgungsabgabe jährlich ,60 monatlich 1.995,80 b) die Pflichtabgabe jährlich ,40 monatlich 1.526,20 Angestellte Ärzte und Beamte auf Widerruf/Zeit, deren Bezüge unter dem oben angegebenen Satz von 6.200,00 monatlich liegen, leisten Versorgungsabgaben entsprechend den Beiträgen zur Angestelltenversicherung bzw. 3/10 der ihrem Gehalt entsprechenden Angestelltenversicherungsbeiträge. Der Beitrag zur Angestelltenversicherung beträgt 18,7 % der monatlichen Bruttobezüge. Geschäftsbericht 2014 der Nordrheinischen Ärzteversorgung liegt aus Der ungekürzte und mit dem Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers versehene Geschäftsbericht der Nordrheinischen Ärzteversorgung für das Geschäftsjahr 2014 liegt bei allen Kreisstellen der Ärztekammer Nordrhein aus. Er kann von allen Kammerangehörigen auf Wunsch eingesehen werden. c) die Mindestabgabe jährlich 4.226,40 monatlich 352,20 Versorgungsabgaben für angestellte Ärzte Durch die Neufestsetzung der Beiträge in der Angestelltenversicherung ab ändern sich vom gleichen Zeitpunkt ab die Versorgungsabgaben für angestellte Ärzte in der Nordrheinischen Ärzteversorgung. Aufgrund dieser Änderung der Beiträge in der Angestelltenversicherung betragen die Versorgungsabgaben für angestellte Ärzte in der Nordrheinischen Ärzteversorgung: a) Versorgungsabgabe gemäß 21 (1) der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung Angestellte Ärzte, die sich zugunsten der Nordrheinischen Ärzteversorgung von der Angestelltenversicherungspflicht haben befreien lassen und die ein Bruttoarbeitsentgelt von mindestens 6.200,00 monatlich erhalten, leisten Versorgungsabgaben in Höhe von 1.159,40 monatlich. b) Versorgungsabgabe gemäß 34 der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung Angestellte Ärzte, die sich nicht von der Angestelltenver - sicherungspflicht haben befreien lassen und deren Bruttoarbeitsentgelt mindestens 6.200,00 monatlich beträgt, haben Versorgungsabgaben in Höhe von 347,82 monatlich zu leisten. c) Versorgungsabgabe gemäß 21 (2) der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung Beamte auf Widerruf/Zeit, deren Gehalt mindestens 6.200,00 monatlich beträgt, leisten Versorgungsabgaben in Höhe von 347,82 monatlich. Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen für die Zulassungs - beschränkungen angeordnet sind Die schreibt auf Antrag der betreffenden Ärzte, bzw. deren Erben, die folgenden Vertragsarztsitze/Vertragspsychotherapeutensitze zur Übernahme durch Nachfolger aus: Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen Fristen (Posteingangsstempel der KV Nordrhein) an: Bewerbungen für Sitze von ärztlichen Psychotherapeuten, psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten für den Bereich Düsseldorf und Köln: KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Heimbach/ Frau Ratgeber/Frau Spix/Frau Stapper, Sedanstraße 10 16, Köln, Tel.: /-6533/-6537/-6531, Fax: Bewerbungen für vertragsärztliche Sitze für den Bereich Düsseldorf: KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Frau Schweitzer/ Frau Schunicht, Tersteegenstraße 9, Düsseldorf, Tel.: /-8523, Fax: Bewerbungen für vertragsärztliche Sitze für den Bereich Köln: KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Heimbach/ Frau Ratgeber/Frau Spix/Frau Stapper, Sedanstraße 10 16, Köln, Tel.: /-6533/-6537/-6531, Fax: Rheinisches Ärzteblatt 2/

2 Wir weisen darauf hin, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz/Vertragspsychotherapeutensitz bewerben müssen. Außerdem sind Bewerbungen von Internisten, die hausärztlich tätig werden möchten, auf ausgeschriebene Sitze von Allgemeinmedizinern beziehungsweise Bewerbungen von Allgemeinmedizinern auf ausgeschriebene Sitze von Internisten hausärztliche Versorgung möglich. Vertragspsychotherapeutische Sitze Im Bereich Nordrhein Bewerbungsfrist: Bis Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 066/2016 Kreis Wesel (Stadt Dinslaken) Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 067/2016 Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 068/2016 Stadt Düsseldorf Ärztlicher Psychotherapeutensitz Chiffre: 069/2016 Psychotherapeutische Medizin Chiffre: 071/2016 Kreis Wesel (Stadt Dinslaken) Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 072/2016 Kreis Euskirchen (Stadt Euskirchen) Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 073/2016 Stadt Bonn Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in Chiffre: 074/2016 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in Chiffre: 075/2016 Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 077/2016 Ärztlicher Psychotherapeutensitz Chiffre: 078/2016 Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 079/2016 Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 081/2016 Bewerbungsfrist: Bis Stadt Leverkusen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in Chiffre: 076/2016 Bewerbungsfrist: Bis Rhein-Kreis-Neuss (Stadt Neuss) Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 070/2016 Oberbergischer Kreis (Stadt Gummersbach) Ärztlicher Psychotherapeutensitz Sonderbedarf Chiffre: 080/2016 Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 082/2016 Vertragsärztliche Sitze Im Bereich Düsseldorf Bewerbungsfrist: Bis Kreis Mettmann Chirurgie Chiffre: A 022/16 Kreis Wesel Chirurgie Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: B 023/16 Raumordnungsregion Duisburg/Essen (Stadt Essen) Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie () Chiffre B 025/16 Mittelbereich Duisburg Allgemeinmedizin Chiffre: B 026/16 Raumordnungsregion Duisburg/Essen Diagnostische Radiologie () Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: B 027/16 Mittelbereich Düsseldorf Innere Medizin (hausärztlich) mit hälftigem Angestelltensitz Chiffre: A 028/16 Mittelbereich Hilden Innere Medizin (hausärztlich) Chiffre: A 029/16 Mittelbereich Nettetal Innere Medizin (hausärztlich) Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: A 030/16 Stadt Düsseldorf Frauenheilkunde und Geburtshilfe hälftigen Versorgungsauftrag Chiffre: A 031/16 Stadt Wuppertal Augenheilkunde hälftigen Versorgungsauftrag Chiffre: A 032/16 Stadt Solingen Kinder- und Jugendmedizin hälftigen Versorgungsauftrag Chiffre: A 033/16 Kreis Neuss Chirurgie Chiffre: A 036/16 50 Rheinisches Ärzteblatt 2/2016

3 Bewerbungsfrist: Bis Mittelbereich Mülheim Allgemeinmedizin Chiffre: B 024/16 Bewerbungsfrist: Bis Mittelbereich Dinslaken Innere Medizin (hausärztlich) Chiffre: B 035/16 Kreis Wesel Kinder- und Jugendmedizin Chiffre: B 037/16 Stadt Mönchengladbach Urologie Chiffre: A 038/16 Mittelbereich Wuppertal Innere Medizin (hausärztlich) Chiffre: A 039/16 Vertragsärztliche Sitze im Bereich Köln mit Zuständigkeit in der Bezirksstelle Düsseldorf Bewerbungsfrist: Bis Raumordnungsregion Köln Chirurgie hälftigen Versorgungsauftrag Eintritt in ein Medizinisches Versorgungszentrum Chiffre: A 034/16 Vertragsärztliche Sitze Im Bereich Köln Bewerbungsfrist: Bis Mittelbereich Köln Hausarzt/-ärztin Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 050/2016 Rhein-Erft-Kreis (Stadt Bergheim) Augenheilkunde Chiffre: 051/2016 Mittelbereich Erftstadt Hausarzt/-ärztin Chiffre: 053/2016 Stadt Bonn Augenheilkunde Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 054/2016 Rhein-Sieg-Kreis (Stadt Bad Honnef) Plastische und Ästhetische Chirurgie in Verbindung mit einem hälftigen Angestelltensitz Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 055/2016 Mittelbereich Köln Hausarzt/-ärztin Chiffre: 056/2016 Mittelbereich Bergheim Hausarzt/-ärztin Chiffre: 057/2016 Mittelbereich Köln Hausarzt/-ärztin Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 059/2016 Kinder- und Jugendmedizin -Kinderkardiologie- Sonderbedarf Chiffre: 060/2016 Rheinisch-Bergischer-Kreis (Stadt Overath) Urologie Chiffre: 062/2016 Mittelbereich Bergisch Gladbach/Overath Hausarzt/-ärztin Chiffre: 063/2016 Kreis Heinsberg (Stadt Heinsberg) Frauenheilkunde und Geburtshilfe Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 064/2016 Kreis Euskirchen (Stadt Euskirchen) Nervenheilkunde Chiffre: 065/2016 Bewerbungsfrist: Bis Mittelbereich Köln Hausarzt/-ärztin Chiffre: 052/2016 Bewerbungsfrist: Bis Mittelbereich Bonn Hausarzt/-ärztin Chiffre: 049/2016 Stadt Bonn Haut- und Geschlechtskrankheiten Chiffre: 058/2016 Mittelbereich Euskirchen Hausarzt/-ärztin Chiffre: 061/2016 Veröffentlichung von durch den Landesausschuss frei gegebenen Vertragsarztsitzen (Aufhebungsbeschluss) Die Kassenärztliche Vereinigung veröffentlicht gemäß 26 Abs. 4 der Bedarfsplanungs-Richtlinie die Entscheidungskriterien der Zulassungsausschüsse bei der Auswahl der geeigneten Bewerber sowie die Fristen für die vollständige Einreichung von Zulassungs-/Anstellungsanträgen auf die frei gewordenen Vertragsarztsitze: Über mehrere Anträge auf (Neu-)Zulassung/Anstellung entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien: berufliche Eignung, Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, Approbationsalter, Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V, bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes, Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwerpunkt, Barrierefreiheit). Rheinisches Ärzteblatt 2/

4 Wird der Überversorgungsgrad bereits mit einer hälftigen Zulassung überschritten, kommt nur eine Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag oder eine hälftige Genehmigung in Betracht. Im Hinblick auf die Prospektivität der Bedarfsplanung eines Planungsbereichs sollen Möglichkeiten der Befristung von Zulassungen nach 19 Abs. 4 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) geprüft werden. Es wird darauf hingewiesen, dass vorrangig vor Neuanträgen die Zulassungs- und Leistungsbegrenzungen der bisher im Jobsharing zugelassenen oder angestellten Vertragsärzte, und zwar in der Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung und maximal bis zur Anzahl der durch den Landesausschuss freigegebenen Vertragsarztsitze, enden. Zulassungs-/Anstellungsanträge richten Sie bitte vollständig innerhalb der angegebenen Fristen an: Anträge (Psychotherapeuten) für die Bereiche Düsseldorf und Köln: KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Köln -Kammer Psychotherapie-, z. H. Frau Heimbach / Frau Ratgeber / Frau Spix / Frau Stapper, Sedanstraße 10-16, Köln, Tel.: 0221/ / -6533/ -6537/ -6531, Fax: 0221/ Anträge (Ärzte) für den Bereich Düsseldorf: KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Düsseldorf, z. H. Frau Tiegs / Frau Pesch, Tersteegenstr. 9, Düsseldorf, Tel.: 0211/ / -8507, Fax: 0211/ Anträge (Ärzte) für den Bereich Köln: KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Köln, z. H. Frau Heimbach / Frau Ratgeber / Frau Spix / Frau Stapper, Sedanstraße 10-16, Köln, Tel.: 0221/ / -6533/ -6537/ -6531, Fax: 0221/ Im Bereich Düsseldorf Bewerbungsfrist: Mittelbereich 1,5 Hausärzte Grevenbroich 0,5 Hausärzte Kaarst 2,0 Hausärzte Tönisvorst 0,5 Hausärzte Viersen 1,0 Hausärzte Willich 0,5 Hausärzte Xanten Kreis / kreisfreie Stadt Kreis Mettmann 0,5 Augenärzte Rhein-Kreis Neuss 0,5 Augenärzte Kreis Kleve 1,0 Chirurgen 0,5 Frauenärzte 0,5 Psychotherapeuten Im Bereich Köln Bewerbungsfrist: Mittelbereich 0,5 Hausärzte Bedburg 0,5 Hausärzte Bergisch-Gladbach / Overath 0,5 Hausärzte Euskirchen 1,0 Hausärzte Gummersbach 0,5 Hausärzte Heinsberg 1,5 Hausärzte Hennef 0,5 Hausärzte Hürth 0,5 Hausärzte Pulheim 1,5 Hausärzte Siegburg / Lohmar 1,5 Hausärzte St. Augustin 1,0 Hausärzte Wermelskirchen Kreis / kreisfreie Stadt Rhein-Berg. Kreis 0,5 Augenärzte Rhein-Erft-Kreis 0,5 Augenärzte 1,0 Frauenärzte Oberbergischer Kreis 0,5 ärztl. Psychotherapeuten 1 1 Der Versorgungsgrad für Psychotherapeuten insgesamt liegt im Planungsbereich Oberbergischer Kreis oberhalb der Sperrgrenze, die 25%-Quote für ärztliche Psychotherapeuten ist jedoch nicht erfüllt. Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Dezember 2015 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Sofern für einen für Hausärzte offenen Planungsbereich keine konkrete Anzahl an freien Sitzen angegeben ist, ist derzeit die Niederlassung als Hausarzt ohne Einschränkung möglich, solange der Landesausschuss keine erstmalige Sperrung dieses Planungsbereiches angeordnet hat. Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. 52 Rheinisches Ärzteblatt 2/2016

5 Hausärztliche Versorgung Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Hausärzte Stand Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Hausärzte Aachen Aachen, Stadt Alsdorf Alsdorf, Stadt Bad Honnef Bad Honnef, Stadt Baesweiler Baesweiler, Stadt Bedburg Bedburg, Stadt Elsdorf 4,5 Bergheim Bergheim, Stadt Bergisch-Gladbach/ Overath Bonn Bergisch Gladbach, Stadt Kürten Odenthal Overath, Stadt Bonn, Stadt Alfter Wachtberg 1,5 Bornheim Bornheim, Stadt Brühl Brühl, Stadt Dinslaken Dinslaken, Stadt Hünxe Dormagen Dormagen Duisburg Duisburg, Stadt Düren Düren, Stadt Heimbach, Stadt Hürtgenwald Inden Kreuzau Langerwehe Merzenich Nideggen, Stadt Niederzier Nörvenich Vettweiß Düsseldorf Düsseldorf, Stadt Eitorf Eitorf Windeck Emmerich Emmerich am Rhein, Stadt Rees, Stadt Engelskirchen Engelskirchen Lindlar Erftstadt Erftstadt, Stadt Erkelenz Erkelenz, Stadt Erkrath Erkrath, Stadt Eschweiler Eschweiler, Stadt Essen Essen, Stadt Euskirchen Bad Münstereifel, Stadt Euskirchen, Stadt Weilerswist 0,5 Zülpich, Stadt Frechen Frechen, Stadt Geilenkirchen Gangelt Geilenkirchen, Stadt Selfkant Geldern Geldern, Stadt Issum Kerken Rheurdt Straelen, Stadt Wachtendonk Goch Goch, Stadt Uedem Weeze Grevenbroich Grevenbroich, Stadt Jüchen 2,5 Rommerskirchen Gummersbach Bergneustadt, Stadt Gummersbach, Stadt Marienheide 2 Reichshof Wiehl, Stadt Haan Haan, Stadt 0,5 Heiligenhaus Heiligenhaus, Stadt 1,5 Heinsberg Heinsberg, Stadt Waldfeucht 0,5 Wassenberg, Stadt Hennef Hennef (Sieg), Stadt Ruppichteroth 4,5 Herzogenrath Herzogenrath, Stadt Hilden Hilden, Stadt 1,5 Hückelhoven Hückelhoven, Stadt Hürth Hürth, Stadt 0,5 Jülich Aldenhoven Jülich, Stadt Linnich, Stadt Titz Kaarst Kaarst, Stadt 8 Kamp-Lintfort Kamp-Lintfort, Stadt Kempen Grefrath Kempen, Stadt Kerpen Kerpen, Stadt 2,5 Kevelaer Kevelaer, Stadt 1 Kleve Bedburg-Hau Kalkar, Stadt Kleve, Stadt Kranenburg Rheinisches Ärzteblatt 2/

6 Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Hausärzte Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Hausärzte Köln Köln, Stadt Rösrath, Stadt Königswinter Königswinter, Stadt Korschenbroich Korschenbroich, Stadt 1 Krefeld Krefeld, Stadt Langenfeld Langenfeld, Stadt Leichlingen Leichlingen, Stadt Leverkusen Leverkusen, Stadt Burscheid, Stadt Mechernich Mechernich, Stadt Meerbusch Meerbusch, Stadt Mettmann Mettmann, Stadt 1 Moers Moers, Stadt Mönchengladbach Mönchengladbach, Stadt Monheim Monheim, Stadt Monschau Monschau, Stadt Roetgen Simmerath Mülheim Mülheim, Stadt Nettetal Brüggen Nettetal, Stadt Neukirchen-Vluyn Neukirchen-Vluyn, Stadt Neuss Neuss, Stadt Niederkassel Niederkassel, Stadt 2 Oberhausen Oberhausen, Stadt Pulheim Pulheim, Stadt 0,5 Radevormwald Radevormwald, Stadt Ratingen Ratingen, Stadt Remscheid Remscheid, Stadt Rheinbach Meckenheim, Stadt Rheinbach, Stadt Swisttal Rheinberg Alpen Rheinberg, Stadt Schleiden Blankenheim Dahlem Hellenthal Kall Nettersheim Schleiden, Stadt Schwalmtal Niederkrüchten Schwalmtal Siegburg/Lohmar Lohmar, Stadt Much Neunkichen-Seelscheid Siegburg, Stadt 1,5 Solingen Solingen, Stadt St. Augustin St. Augustin, Stadt 1,5 Stolberg Stolberg, Stadt Tönisvorst Tönisvorst, Stadt 2,5 Troisdorf Troisdorf, Stadt Übach-Palenberg Übach-Palenberg, Stadt 0,5 Velbert Velbert, Stadt Viersen Viersen, Stadt 1 Voerde Voerde, Stadt Waldbröl Morsbach Nümbrecht 4 Waldbröl, Stadt Wegberg Wegberg, Stadt 0,5 Wermelskirchen Wermelskirchen, Stadt 5 Wesel/Hamminkeln Wesel, Stadt Hamminkeln, Stadt Schermbeck Wesseling Wesseling, Stadt Willich Willich, Stadt 2 Wipperfürth Hückeswagen, Stadt Wipperfürth, Stadt Wülfrath Wülfrath, Stadt 1 Wuppertal Wuppertal, Stadt Würselen Würselen, Stadt Xanten Sonsbeck Xanten, Stadt 0,5 Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Dezember 2015 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. 54 Rheinisches Ärzteblatt 2/2016

7 Allgemeine fachärztliche Versorgung Stand Name des Planungsbereichs Arztgruppe Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Hautärzte HNO-Ärzte Aachen, Stadt Aachen, Kreis Bonn, Stadt Düren, Kreis Düsseldorf, Stadt Duisburg, Stadt Essen, Stadt Euskirchen, Kreis Heinsberg, Kreis Kleve, Kreis 1,0 0,5 0,5 Köln,Stadt 1,0 Krefeld, Stadt Leverkusen, Stadt Mettmann, Kreis 0,5 Mönchengladbach, Stadt Mülheim, Stadt Oberberg. Kreis 0,5 Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Rhein.-Berg. Kreis 2,5 Rhein-Erft-Kreis 0,5 Rhein-Kreis Neuss 0,5 Rhein-Sieg-Kreis Solingen, Stadt Viersen, Kreis 1,0 Wesel, Kreis Wuppertal, Stadt Stand Name des Planungsbereichs Arztgruppe Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen Kinderärzte Aachen, Stadt Aachen, Kreis Rheinisches Ärzteblatt 2/

8 Name des Planungsbereichs Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen Kinderärzte Bonn, Stadt Düren, Kreis Düsseldorf, Stadt Duisburg, Stadt Essen, Stadt Euskirchen, Kreis Heinsberg, Kreis Kleve, Kreis 0,5 Köln, Stadt Krefeld, Stadt Leverkusen, Stadt Mettmann, Kreis Mönchengladbach, Stadt Mülheim, Stadt Oberberg. Kreis 1 Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Rhein.-Berg. Kreis Rhein-Erft-Kreis Rhein-Kreis Neuss Rhein-Sieg-Kreis Solingen, Stadt Viersen, Kreis Wesel, Kreis Wuppertal, Stadt ¹ Der Versorgungsgrad für Psychotherapeuten insgesamt liegt im Planungsbereich Oberbergischer Kreis oberhalb der Sperrgrenze, die 25%-Quote für ärztliche Psychotherapeuten ist jedoch im Umfang von 0,5 Sitzen nicht erfüllt. Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Dezember 2015 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. 56 Rheinisches Ärzteblatt 2/2016

9 Spezialisierte fachärztliche Versorgung Stand Name der Raumordnungsregion Aachen Bonn Duisburg/Essen Düsseldorf Köln Kreise und kreisfreie Städte im Planungsbereich Aachen, Kreis Aachen, Stadt Düren Euskirchen Heinsberg Bonn Rhein-Sieg-Kreis Duisburg Essen Kleve Mülheim Oberhausen Wesel Düsseldorf Krefeld Mettmann Mönchengladbach Remscheid Rhein-Kreis Neuss Solingen Viersen Wuppertal Köln Leverkusen Oberberg. Kreis Rhein.-Berg. Kreis Rhein-Erft-Kreis Arztgruppe Anästhesisten Fachinternisten Radiologen Kinder- und Jugendpsychiater Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Dezember 2015 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. Gesonderte fachärztliche Versorgung Stand Arztgruppe Planungsbereich Neurochirurgen Nuklearmediziner Physikalische und Rehabilitative Mediziner Strahlentherapeuten Nordrhein 2,5 Rheinisches Ärzteblatt 2/

10 Gesonderte fachärztliche Versorgung Stand Arztgruppe Planungsbereich Humangenetiker Laborärzte Pathologen Transfusionsmediziner Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Wahl der Vertreterversammlung und zur Wahl der Kreisstellenvorstände 3. Herrn Dr. Wilhelm Giesen, Theresienhöhe Hürth-Park B 108, Hürth 4. Herrn Dr. PD Reinhold Cremer, Kliniken der ggmbh, Kinderkrankenhaus, Amsterdamer Straße 59, Köln 5. Herrn Dipl.-Psych. Johannes Petri, Rosastraße 57, Essen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gibt zur Durchführung der Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der 15. Wahlperiode und zur Wahl der Mitglieder der Kreisstellenvorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Folgendes bekannt: a) Landeswahlleiter und stellvertretender Landeswahlleiter Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hat am aufgrund des 3 der Wahlordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in der Fassung vom als Landeswahlleiter Herrn Dr. Johannes Becker, Steinbrinkstraße 133, Oberhausen, und als stellvertretenden Landeswahlleiter Herrn Stephan Bohnekamp,, Tersteegenstraße 9, Düsseldorf, berufen. b) Landeswahlausschuss Der Landeswahlausschuss wählte in der Sitzung am zu seinem Vorsitzenden Herrn Walter Steege zum stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Dr. PD Reinhold Cremer. Die Anschrift des Landeswahlausschusses lautet: Hauptstelle z. H. des Vorsitzenden des Landeswahlausschusses Tersteegenstraße Düsseldorf. c) Kreiswahlausschuss Für die Wahlkreise der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein berief der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am gemäß 4 a) Abs. 1 der Ordnung über die Organisation der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gemäß 6 Abs. 9 e der Satzung in der Fassung vom folgende Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in die Kreiswahlausschüsse: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hat am aufgrund des 4 der Wahlordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in der Fassung vom folgende Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in den Landeswahlausschuss berufen: 1. Herrn Dr. Hans-Reinhard Pies, Spitalstraße 27, Nettetal 2. Herrn Walter Steege, Eisernsteinstraße 16, Remscheid 58 Rheinisches Ärzteblatt 2/2016

11 Kreisstelle Wahlleiter/-in stellv. Wahlleiter/-in Beisitzer/-in Stadt Aachen Gerhard Jacobs, Boxgraben 52, Aachen Thomas Unger, Wilhelmstraße 57, Aachen Bernd Breidenbach, Kuckhoffstraße 5, Aachen Dipl.-Ing. Hartmut Claus, Kamper Straße 24, Aachen Eric Lehnert, Alter Posthof 14, Aachen Kreis Aachen Ekkehard Steyrer, Poststraße 3, Alsdorf Udo Kallenberg, Kaiserplatz 9, Stolberg Bernhard Grün, Bahnhofstraße 17, Würselen Franz-Karl Morschel, Salmstraße 21, Stolberg Michael Korte, Salmstraße 21, Stolberg Kreis Düren Herr Prof. (RUS) Dr. med. Wilhelm Floßdorf, Monschauer Straße 150, Düren Peter Hecking, Roonstraße 30, Düren Conrad Püllen, Weierstraße 51, Düren Manfred Rütten, Kreuzstraße 17, Hürtgenwald Herr Hans-Kaspar Tugendheim, Katharinenstraße 25 27, Düren Kreis Heinsberg Jost Reermann, Boos-Fremery-Straße 27 a, Heinsberg Herr Richard Trevisan, Liecker Straße 42, Heinsberg Herr Frank Trockel, Carlstraße 38 48, Übach-Palenberg Herr Peter Schwark-Busch, Schnorrenbergstraße 4, Hückelhoven Herr Markus Schmitz, Birkenallee 2, Wegberg Frau Dr. med. Gabriele Nigemeier, Neusser Straße 216, Köln-Nippes Alexander Chorus, Dürener Straße , Köln-Lindenthal Andreas Kämper, Neusser Straße 216, Köln-Nippes Frau Dr. med. Susanne Petersen, Karl-Kaulen-Straße 37, Köln-Lövenich Gerhard Welsandt, Hauptstraße 309, Köln-Porz Rheinisches Ärzteblatt 2/

12 Kreisstelle Wahlleiter/-in stellv. Wahlleiter/-in Beisitzer/-in Stadt Leverkusen Tobias Jahns, Nobelstraße 3, Leverkusen Ralf Theobald, Mülheimer Straße 85, Leverkusen Frau Dr. med. Christiane Agternkamp, Pützdelle 1 a, Leverkusen Herr Peter Gelshäuser, An St. Remigius 28, Leverkusen Herr Thomas Meurer, Warthestraße 3, Leverkusen Stadt Bonn Reinhold Maria Schaefer, Theaterplatz 18, Bonn Hanno Münch, Am Burgweiher 54 a, Bonn Frau Carolin Jacobs, Theaterplatz 18, Bonn Friedhelm Rick, Rochusstraße , Bonn Erik Sievert, Landsberger Straße 14, Bonn Rhein-Erft-Kreis Wilhelm Maqua, Klosterstraße 2, Bergheim Johannes Esser, Kölnstraße 41 43, Brühl Alexander Weissensee, Köln-Aachener-Straße , Bergheim Klaus Schloter, St. Thomas-Weg 25, Wesseling Siegfried Halstenberg, Giesendorfer Straße 9, Elsdorf Rheinisch-Bergischer Kreis Herr Harald Stachowiak, Hauptstraße 221, Bergisch Gladbach Herr Norbert Franzen, Flachsberg 11, Bergisch Gladbach Herr Udo Balzer, Neue Nußbaumer Straße 2, Bergisch Gladbach Stefan Ernst, Dr.-Robert-Koch-Straße 18 a, Bergisch Gladbach Peter Nesseler, Am Mühlenberg 2 14, Bergisch Gladbach Oberbergischer Kreis Michael Droste gen. Helling, Albertstraße 11, Gummersbach Herr Siegfried Krüll, Dieringhauser Straße 65, Gummersbach Frau Dipl.-Psych. Maria Kuehr, Hindenburgstraße 31, Gummersbach Herr Gisbert Michael Ebenhardt, Parkstraße 1, Nümbrecht Martin Puschmann, Gummersbacher Straße 20, Gummersbach 60 Rheinisches Ärzteblatt 2/2016

13 Kreisstelle Wahlleiter/-in stellv. Wahlleiter/-in Beisitzer/-in Rhein-Sieg-Kreis Ibrahim Hasan, Humperdinckstraße 10 12, Siegburg Frau Dr. med. Angelika Canders, Wilhelmstraße 10, Siegburg Norbert Hasewinkel, Poststraße , Troisdorf Frau Dipl.-Psych. Martina Paulus-Nadstawek, Bahnhofstraße 15, Siegburg Frau Dr. med. Jacqueline Hiepler, Beethovenstraße 14, Hennef Kreis Euskirchen Herr Joachim Berg, Münsterstraße 26, Zülpich Frau Dr. med. Elsbeth Brammertz, Kirchstraße 11 13, Euskirchen Dipl.-Psych. Roland Müller-Franzes, Oststraße 1 5, Euskirchen Manfred Wolter, Bahnhofstraße 20, Kall Frau Dr. med. Kerstin Weber, St.-Elisabeth-Straße 8, Mechernich Stadt Düsseldorf Herr Dipl.-Psych. Christofer Bienefeld, Schumannstraße 89, Düsseldorf Frau Claudia Voigt-Lehnhoff, Kühlwetterstraße 49, Düsseldorf Frau Dr. med. Dagmar Anheyer, Ricarda-Huch-Straße 9, Düsseldorf Bernd Klose, Inselstraße 21, Düsseldorf Christian Plattner, Roßstraße 80, Düsseldorf Rhein-Kreis Neuss Herr Peter Stöcker, Poststraße 45, Grevenbroich Horst Katt, Rathausstraße 5, Jüchen Hermann Mackenstein, An der Eiche 1, Neuss Frau Helena Jamin, Adolf-Flecken-Straße 10, Neuss Frau Dipl.-Psych. Margareta Katt, Rathausstraße 5, Jüchen Kreis Mettmann Ulrich Freitag, Erfurter Straße 41, Ratingen Frau Sibylle Neumer, Kurze Straße 12, Velbert Boris Korioth, Karpendeller Weg 19, Mettmann Frau Dr. med. Kerstin Rudzki, Lintorfer Straße 12 a, Ratingen Herr Matthias Beuth, Karschhauser Straße 23, Erkrath Rheinisches Ärzteblatt 2/

14 Kreisstelle Wahlleiter/-in stellv. Wahlleiter/-in Beisitzer/-in Stadt Remscheid Markus Stoffl, Rosenhügeler Straße 4 a, Remscheid Herr Rainer Imber, Stachelhauser Straße 4, Remscheid Eric Jörgensen, Rosenhügeler Straße 2, Remscheid Frau Inge Ridderskamp, Gertenbachstraße 31, Remscheid Frau Dr. med. Solveig Giera, Eisernsteinstraße 16, Remscheid Stadt Solingen Herr Thomas Münkel, Mummstraße 51, Solingen Herr Hans-Peter Hassels, Vereinsstraße 10 12, Solingen Werner Klur, Ufergarten 22, Solingen Heitham Abu-Nasir, Birker Straße 1 5, Solingen Herr Dr. rer. nat. Dr. med. Dipl.-Chem. Karl-Heinz Jacobs, Bergstraße 18 20, Solingen Stadt Wuppertal Lothar Wins, Wall 24 a, Wuppertal Thomas Linneborn, Uellendahler Straße 471, Wuppertal Karl-Wolfgang Bielefeld, Am Unterbarmer Friedhof 21, Wuppertal Herr Walther Schürmann, Sedanstraße 91, Wuppertal Frau Dipl.-Psych. Barbara Reians, Friedrich-Ebert-Straße 90, Wuppertal Stadt Duisburg Helmut Gudat, Auf dem Damm , Duisburg Eugen Breimann, Ostackerweg 43, Duisburg Herr Dr. med Farshad Rezvanipour, Albertus-Magnus-Straße 16, Duisburg Hans-Dieter Sondag, Emmericher Straße 150 c, Duisburg Michael Hirning, Poststraße 20 26, Duisburg Kreis Kleve Erwin Blumberg, Waterkuhlstraße 46, Goch Georg Ingenhaag, Wiesenstraße 28, Goch Herr Peter Dageförde, Dreikönige 12, Emmerich Udo Burczyk, Hagsche Straße 30 32, Kleve Erich Lycko, Neuer Steinweg 6, Emmerich 62 Rheinisches Ärzteblatt 2/2016

15 Kreisstelle Wahlleiter/-in stellv. Wahlleiter/-in Beisitzer/-in Kreis Wesel Frau Dr. med. (I) Sabine Grosser-Panagakos, Neumarkt 15 17, Moers Herr Kai Teufel, Schermbecker Landstraße 88 a, Wesel Till Smidt, Lippestraße 45, Voerde Frau Dr. med. Gudrun Kuliga, Am Brücksken 2, Hünxe Frau Olga Erl, Friedrich-Ebert-Straße 60, Dinslaken Stadt Krefeld Ralf Rademacher, Am Riddershof 3 5, Krefeld Herr Michael Kemmerich, Liebfrauenstraße 10, Krefeld Herr Julius Storath, Am Beckshof 12, Krefeld Peter Arbter, Uerdinger Straße 128, Krefeld Jochen Hölters, Traarer Straße 15 17, Krefeld Stadt Mönchengladbach Herr Dr. (B) Joachim Fervers, Waisenhausstraße 35 37, Mönchengladbach Bernhard Krätzig, Stresemannstraße 44, Mönchengladbach Christoph Dahlmanns, Viersener Straße 50 52, Mönchengladbach Werner Funkel, Viersener Straße 50 52, Mönchengladbach Bernd Randerath, Hovener Straße 255, Mönchengladbach Kreis Viersen Georg Mergler, Königsstraße 13, Kempen Herr Volker Schmitz, Lindenallee 5, Viersen Joachim Engels, Lindenstraße 23 a, Viersen Frau Dr. med. Heike Pörtner, Mühlenweg 19, Niederkrüchten Helmut Latz, Theodor-Frings-Allee 10, Viersen Stadt Essen Oscar Pfeifer, Sommerburgstraße 34, Essen Johannes Amtenbrink, Klapperstraße 46, Essen Frau Dr. med. Katrin Köhn, Minnesängerstraße 41, Essen Frau Dipl.-Psych. Gabriele Schulte-Bahrenberg, Folkwangstraße 1, Essen Herr Prof. Dr. med. Christof Specker, Katholisches Krankenhaus St. Josef, Propsteistraße 2, Essen Rheinisches Ärzteblatt 2/

16 Kreisstelle Wahlleiter/-in stellv. Wahlleiter/-in Beisitzer/-in Stadt Oberhausen Peter Kaup, Steinbrinkstraße 261, Oberhausen Andreas Hautkappe, Goebenstraße 47, Oberhausen Herr Michael Mock, Scheppmannstraße 6, Oberhausen Gernot Adams, Alsenstraße 41, Oberhausen Frau Dr. med. Birgitta Lüdeke, Bahnhofstraße 64, Oberhausen Stadt Mülheim Frau Dr. med. Annette Dittrich, Nordstraße 43, Mülheim an der Ruhr Frau Dr. med. Elke Buse, Aktienstraße , Mülheim an der Ruhr Herr Johannes Voelker, Eppinghofer Straße 173, Mülheim an der Ruhr Frau Martina Bendel, Paul-Kosmalla-Straße 7, Mülheim an der Ruhr Heino Grupe, Kellermannstraße 37, Mülheim an der Ruhr Bekanntmachung des Landeswahlleiters der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Gemäß 3 in Verbindung mit 8 der Wahlordnung (in der Fassung vom ) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und gemäß 4 e) Abs. 1 der Ordnung über die Organisation der KV Nordrhein gemäß 6 Abs. 9 e der Satzung (in der Fassung vom ) gibt der Landeswahlleiter Folgendes bekannt: I. Zur Durchführung der Wahl der Vertreter der ärztlichen Mitglieder und der psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (psychotherapeutische Mitglieder) in die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie der Wahl der Vertreter der ärztlichen und psychotherapeutischen Mitglieder in die Kreisstellenvorstände erfolgt die Auslegung der Wählerverzeichnisse an den in untenstehender Aufstellung unter a) angegebenen Orten vom bis in der Zeit von montags bis donnerstags 8.00 Uhr bis Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis Uhr. 1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl der Vertreterversammlung enthält a. die im Bereich des Wahlkreises an der hausärztlichen Versorgung im Sinne des 73 Abs. 1 a SGB V teilnehmenden Vertragsärzte (Hausärzte), b. die gemäß 73 Abs. 1 a SGB V an der fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte (Fachärzte), c. die als ermächtigte Krankenhausärzte oder als angestellte Ärzte in einem zugelassenen medizinischen Versorgungszentrum oder bei Vertragsärzten mit einer Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden pro Woche tätigen Mitglieder, d. die an der vertragsärztlichen Versorgung als psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten teilnehmenden Mitglieder, für den Wahlkreis des gesamten Bereiches der KV Nordrhein. Maßgeblich für die Gruppenzugehörigkeit ist die Zulassung. Bei einer gleichzeitigen Zugehörigkeit zu mehreren Gruppierungen kann das Mitglied wählen, in welcher Gruppierung es sein Wahlrecht ausüben will; zunächst wird es bei einer Gruppierung in das Wählerverzeichnis aufgenommen. 2. Die Wählerverzeichnisse zur Wahl der Kreisstellenvorstände enthalten a. die der betreffenden Kreisstelle angehörenden ärztlichen Mitglieder, b. die der betreffenden Kreisstelle angehörenden psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, 64 Rheinisches Ärzteblatt 2/2016

17 c. die der betreffenden Kreisstelle angehörenden ermächtigten Krankenhausärzte oder in einem zugelassenen medizinischen Versorgungszentrum oder bei Vertragsärzten mit einer Arbeitszeit von mindes - tens 20 Stunden pro Woche tätigen Mitglieder, für den Wahlkreis der Kreisstellen. Mitglieder der KV Nordrhein ( 77 Abs. 3 SGB V) sind Vertragsärzte und zugelassene Psychotherapeuten ( 28 Abs. 3 SGB V) sowie die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden ermächtigten Krankenhausärzte und die in den zugelassenen Versorgungszentren oder bei Vertragsärzten mit einer Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden pro Woche angestellten Ärzte. Die Regelungen gelten für angestellte Psychotherapeuten entsprechend. Im Wählerverzeichnis werden alle diejenigen Mitglieder aufgeführt, gegenüber denen eine Zulassung, Ermächtigung oder Genehmigung der Anstellung spätestens zum ausgesprochen wurde. Für Mitglieder die danach ihre Mitgliedschaft erworben haben, besteht gemäß 5 Abs. 3 der Wahlordnung und 4 b) Abs. 2 der Ordnung über die Organisation der KV Nordrhein gemäß 6 Abs. 9 e der Satzung bis 4 Arbeitstage nach Beendigung der Auslegung die Möglichkeit ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis zu beantragen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zugang an. Bei einer gleichzeitigen Zugehörigkeit zu mehreren Gruppierungen (zugelassene Ärzte/ zugelassene oder angestellte Psychotherapeuten/ ermächtigte Krankenhausärzte oder angestellte Ärzte) und bei Zuordnungsmöglichkeit zu mehreren Kreisstellen gilt, dass die Zulassung der Ermächtigung oder Anstellung vorgeht und bei gleichwertiger Zuordnungsmöglichkeit das Mitglied wählen kann, welcher Gruppierung bzw. Kreisstelle es angehören will. Zunächst erfolgt eine Zuordnung. Nähere Angaben über die Zahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder werden in einer 2. Bekanntgabe nach Auslegung der Wählerverzeichnisse im Rheinischen Ärzteblatt April 2016 veröffentlicht. Bitte beachten Sie bei der Aufstellung Ihrer Wahlvorschläge das Gleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach diesem Gesetz sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien und -organe soll auf die paritätische Repräsentanz geachtet werden. III. Die Wahl der Mitglieder in die Vertreterversammlung findet am Wahltag, dem als Briefwahl statt. Letzter Termin für die Stimmabgabe ist das Datum des Wahltages auf dem Poststempel. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass von einigen privaten Zustelldiensten Poststempel, wie diese die Deutsche Post AG benutzt, nicht aufgebracht werden. Bei persönlicher Abgabe ist der Vermerk des Zugangs bei der Hauptstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Empfang Warmhalle, Tersteegenstraße 9, Düsseldorf, am Wahltag bis Uhr maßgeblich. Die Anschrift, an die die Wahlbriefe für die Wahl der Mitglieder in die Vertreterversammlung gesendet werden, lautet:, Hauptstelle, Tersteegenstraße 9, Düsseldorf. Die Wahl der Mitglieder in die Kreisstellenvorstände findet am als Briefwahl an den unter c) genannten Orten nachfolgender Aufstellung statt. Letzter Termin für die Stimmabgabe ist das Datum des Wahltages auf dem Poststempel. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass von einigen privaten Zustelldiensten Poststempel, wie diese die Deutsche Post AG benutzt, nicht aufgebracht werden. Bei persönlicher Abgabe ist der Zugang während der unter II. genannten Geschäftszeiten der Kreisstelle maßgeblich. II. Wahlvorschläge zur Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung müssen vom bis jeweils in der Zeit von montags bis donnerstags 8.00 Uhr bis Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis Uhr beim Landeswahlleiter der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Hauptstelle, Tersteegenstraße 9, Düsseldorf, eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder in die Kreisstellenvorstände müssen vom bis jeweils in der Zeit von montags bis donnerstags 8.00 Uhr bis Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis Uhr beim Kreiswahlleiter an den in unten stehender Aufstellung unter b) angegebenen Orten eingereicht werden. Bei Übersendung per Post ist ebenfalls der Eingang und nicht das Datum des Poststempels für die Einhaltung der Frist maßgeblich. IV. In der nachstehenden Aufstellung werden bekannt gegeben unter a) die Anschrift, wo die Wählerverzeichnisse ausgelegt sind und eingesehen werden können, b) die Anschrift, wo die Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder in die Kreisstellenvorstände eingereicht werden können, c) die Anschrift, an die die Wahlbriefe für die Wahl der Mitglieder in die Kreisstellenvorstände zu richten sind (Ort, wo die Wahl stattfindet). Für die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung können die Wahlvorschläge ausschließlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Hauptstelle, Tersteegenstraße 9, Düsseldorf, eingereicht werden. Wahlbriefe für die Wahl zur Vertreterversammlung sind ebenfalls ausschließlich an die, Hauptstelle, Tersteegenstraße 9, Düsseldorf, zu richten. Rheinisches Ärzteblatt 2/

18 Wahlkreis: Stadt Aachen Kreisstelle Stadt Aachen Habsburgerallee 13, Aachen Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Kreisstelle Rheinisch-Bergischer Kreis Hauptstraße 257, Bergisch Gladbach Wahlkreis: Kreis Aachen Kreisstelle Kreis Aachen Habsburgerallee 13, Aachen Wahlkreis: Oberbergischer Kreis Kreisstelle Oberbergischer Kreis La-Roche-sur-Yon-Straße 14, Gummersbach Wahlkreis: Kreis Düren Kreisstelle Düren Roonstraße 30, Düren Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis Kreisstelle Rhein-Sieg-Kreis Sedanstraße 10 16, Köln Wahlkreis: Kreis Heinsberg Kreisstelle Heinsberg Habsburgerallee 13, Aachen Wahlkreis: Kreis Euskirchen Kreisstelle Euskirchen Sedanstraße 10 16, Köln Wahlkreis: Kreisstelle Köln Sedanstraße 10 16, Köln Wahlkreis: Stadt Leverkusen Kreisstelle Leverkusen Sedanstraße 10 16, Köln Wahlkreis: Stadt Bonn Kreisstelle Bonn Am Josephinum 4, Bonn Wahlkreis: Rhein-Erft-Kreis Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis Sedanstraße 10 16, Köln Wahlkreis: Stadt Düsseldorf a) Kreisstelle Düsseldorf Tersteegenstraße 3, Düsseldorf b), c) Kreisstelle Düsseldorf Tersteegenstraße 3, Düsseldorf (Besucheranschrift) Tersteegenstraße 9, Düsseldorf (Postanschrift) Wahlkreis: Rhein-Kreis Neuss a) Kreisstelle Rhein-Kreis Neuss Tersteegenstraße 3, Düsseldorf b), c) Kreisstelle Rhein-Kreis Neuss Tersteegenstraße 3, Düsseldorf (Besucheranschrift) Tersteegenstraße 9, Düsseldorf (Postanschrift) Wahlkreis: Kreis Mettmann a) Kreisstelle Mettmann Tersteegenstraße 3, Düsseldorf 66 Rheinisches Ärzteblatt 2/2016

19 b), c) Kreisstelle Mettmann Tersteegenstraße 3, Düsseldorf (Besucheranschrift) Tersteegenstraße 9, Düsseldorf (Postanschrift) Wahlkreis: Stadt Mönchengladbach Kreisstelle Mönchengladbach Ludwig-Weber-Straße 15, Mönchengladbach Wahlkreis: Stadt Remscheid Kreisstelle Remscheid Burger Straße 211, Remscheid Wahlkreis: Kreis Viersen Kreisstelle Viersen Ludwig-Weber-Straße 15, Mönchengladbach Wahlkreis: Stadt Solingen Kreisstelle Solingen Peter-Knecht-Straße 4, Solingen Wahlkreis: Stadt Essen Kreisstelle Essen Lindenallee 29 41, Essen Wahlkreis: Stadt Wuppertal Kreisstelle Wuppertal Carnaper Straße 75, Wuppertal Wahlkreis: Stadt Oberhausen Kreisstelle Oberhausen Lindenallee 29 41, Essen Wahlkreis: Stadt Duisburg Kreisstelle Duisburg Friedrich-Wilhelm-Straße 96, Duisburg Wahlkreis: Kreis Kleve Kreisstelle Kleve Tichelweg 5, Goch Wahlkreis: Kreis Wesel Kreisstelle Wesel Haagstraße 8, Moers Wahlkreis: Stadt Krefeld Kreisstelle Krefeld Petersstraße 120 (Behnisch-Haus), Krefeld Wahlkreis: Stadt Mülheim Kreisstelle Mülheim Lindenallee 29 41, Essen Ergänzungsvertrag zwischen gez. Dr. Johannes Becker Landeswahlleiter der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf vertreten durch den Vorstand - im Folgenden KV Nordrhein genannt - und der Stadt Essen zu dem Rahmenvertrag vom auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vom , zuletzt geändert durch Rheinisches Ärzteblatt 2/

20 Art. 3 G v , des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG) und des Vierten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 29. November 1994 Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen im Maskulin stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter. Die Bezeichnung Vertragsarzt bezieht sich auf alle Leistungserbringer im Sinne dieses Vertrages. Die Vertragspartner dieses Ergänzungsvertrages haben sich verständigt, den Rahmenvertrag vom zu ändern bzw. zu ergänzen. Im Einzelnen haben sie dazu die nachfolgenden Bestimmungen getroffen. Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort wird um folgende Textpassagen ergänzt: Angestellte Ärzte eines Krankenhauses und nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte können auf Antrag an diesem Ergänzungsvertrag teilnehmen, wenn sie sich nach Anlage 1, die in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieses Vertrages ist, gegenüber der KV Nordrhein schriftlich verpflichtet haben, die Bestimmungen dieses Vertrages anzuerkennen und einzuhalten. Auf Antrag können auch zugelassene Krankenhäuser an diesem Ergänzungsvertrag teilnehmen, sofern sie sich nach Anlage 1, die in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Vertrages ist, gegenüber der KV Nordrhein schriftlich verpflichtet haben, die Bestimmungen dieses Vertrages anzuerkennen und einzuhalten. Bei Vorliegen der Teilnahmevoraussetzung kann die KV Nordrhein eine Genehmigung zur Abrechnung von Leis - tungen nach diesem Vertrag erteilen, soweit und solange dies nach Einschätzung der KV Nordrhein erforderlich ist. Die zuvor genannten Krankenhausärzte und nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte reichen im Rahmen ihrer Quartalsabrechnung zudem die Erklärung gemäß Anlage 2, die in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieses Vertrages ist, bei der KV Nordrhein ein. Mit dieser Erklärung bestätigt der Arzt, dass die abgerechneten Leistungen persönlich von ihm erbracht worden sind sowie dass die Abrechnung sachlich und rechnerisch richtig ist und fordert gleichzeitig Vergütungen entsprechend diesem Ergänzungsvertrag bei der KV Nordrhein an Abs. 5 wird um folgenden Satz ergänzt: Für die Verordnung von Arzneimitteln gelten die gesetzlichen Vorschriften, die für die vertragsärztliche Versorgung gelten. Grundsätzlich sind nur Generika zu verordnen. Originalpräparate dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen verordnet werden. Die Verordnung von Arzneimitteln hat unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse zu erfolgen. Die Verordnung von Arznei- und Verbandsmitteln erfolgt auf dem Vordruck blaues Privatrezept durch Krankenhausärzte und nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, wenn durch den Kostenträger nichts anderes bestimmt wird. Die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln erfolgt auf den vereinbarten Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung Abs. 7 wird wie folgt ergänzt: Abweichend von den zuvor genannten Regelungen erfolgt der Bezug des Sprechstundenbedarfs von Krankenhausärzten und nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten auf dem Vordruck blaues Privatrezept. Die Verordnung der benötigten Impfstoffe durch sämtliche teilnahmeberechtigten Ärzte soll als Sammelverordnung gemäß 2 Abs. 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung AMVV erfolgen. Das Rezept wird durch den verordnenden Arzt bei einer Apotheke eingereicht. Auf dem Rezept ist der Kostenträger Stadt Essen Asylbewerber, Kostenträgernummer 31804, zu vermerken. Gleichzeitig sind die Felder gebührenfrei und Impfstoffe zu kennzeichnen. Die Abrechnung der Impfstoffe und Materialien des Sprechstundenbedarfs erfolgt über die Apotheke mit dem Kostenträger. Impfstoffe können auf die zuvor beschriebene Weise auch von niedergelassenen Vertragsärzten bezogen werden. Diese verwenden dafür anstelle des blauen Privatrezepts das Muster 16 (Rezept) wird um folgenden Satz ergänzt: Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Bezirk der KV Nordrhein können diesem Vertrag durch schriftliche Erklärung gemäß Anlage 3, die in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieses Vertrages ist, gegenüber der KV Nordrhein beitreten. Durch den Beitritt werden die Vertragsinhalte sowie das Verfahren zur Rechnungslegung anerkannt Abs. 1 wird wie folgt geändert: Der Vertrag tritt zum in Kraft und ergänzt den bisherigen Rahmenvertrag vom auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vom , zuletzt geändert durch Art. 3 G v , des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG) und des Vierten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Be- 68 Rheinisches Ärzteblatt 2/2016

21 stimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommen soll, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie den Punkt beachtet hätten. Düsseldorf, den Dr. med. Peter Potthoff, Mag. iur. Vorsitzender Stadt Essen Hartmut Peltz Fachbereichsleiter Bernhard Brautmeier Stellvertretender Vorsitzender Anlage 1 Teilnahmeantrag für nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte der KV Nordrhein KV Nordrhein Bezirksstelle Düsseldorf - Abteilung Qualitätssicherung Düsseldorf Fax: Titel Vorname Name Straße/Nr. Telefon Nr. Lebenslange Arzt-Nr. (LANR) (wird durch die Bezirksstelle vergeben, sofern diese noch nicht zugeteilt wurde) PLZ/Ort Fax Nr. Betriebsstätten-Nr. (BSNR) wird durch die Bezirksstelle vergeben Bankverbindung: Durchführung am Standort Bezeichnung/Name: Straße/Nr. PLZ/Ort Hiermit beantrage ich die Teilnahme am Vertrag über die ärztliche Versorgung von Asylbewerbern 1. Mir sind die Ziele und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich der Anlagen bekannt und ich verpflichte mich zur Einhaltung dieser sowie aller Regelungen des Vertrages. 2. Mir ist bekannt, dass die Abrechnung von Leistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht dem Patienten selbst, sondern ausschließlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung in Rechnung gestellt werden dürfen. 3. Ich bin mit der Weitergabe meines Namens, meiner Anschrift, Fax-/Telefonnummer und Internetadresse an die Stadt Essen einverstanden. Ort, Datum (Arztstempel und Unterschrift) Rheinisches Ärzteblatt 2/

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