Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 21.11.2007 (VB) Öffentliche Sitzung"

Transkript

1 Telefon: Telefax: Telefon: Telefax: Direktorium Gesamtstädtisches Controlling / Steuerungsunterstützung Datenschutzbeauftragter Stelle für Datenschutz Datenschutz als zukünftige Herausforderung Antrag Nr / A der FDP vom Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis I. Vortrag des Referenten 1. Anlass der Vorlage 2 2. Datenschutz bei der Landeshauptstadt München 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Personelle Ressourcen (zentral und dezentral) für den Datenschutz, Organisation Personelle Ressourcen (zentral und dezentral) für die Datensicherheit, Organisation 4 3. Wahrnehmung von Datenschutzaufgaben 6 II. Antrag des Referenten 7 III. Beschluss 8

2 Seite 2 I. Vortrag des Referenten 1. Anlass der Vorlage Mit Antrag vom bat die FDP-Fraktion, dem Stadtrat darzustellen, wie das Thema Datenschutz zukünftig referatsübergreifend geregelt werden kann. Hierbei sollte auch geprüft werden, wie dem Datenschutz und den damit verbundenen zukünftigen Herausforderungen mehr Gewicht verliehen werden kann und über die bisher vorhandenen Ressourcen (wie z.b. den Datenschutzbeauftragten) hinaus, Kompetenzen aufgebaut werden können. Der Wortlaut des Antrags und seine Begründung ist der Anlage zu entnehmen. 2. Datenschutz bei der Landeshauptstadt München 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Seit den 60iger Jahren des letzten Jahrhunderts setzte sich in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit der zunehmenden Automatisierung und den fortschreitenden Möglichkeiten der EDV die Erkenntnis durch, dass der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Menschen auch den Schutz seiner Daten erfordere. Dazu erließen zunächst Hessen (1970), dann auch der Bund (1977) und alle anderen Bundesländer Datenschutzgesetze. Das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete, inzwischen allgemein anerkannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist untrennbar mit dem bekannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 1 ff.) aus dem Jahr 1983 verbunden. Infolge der sich daran anschließenden Diskussion kam es zu einer umfassenden Novellierung des BDSG (1990) und zum Erlass des neuen BayDSG vom Auf europäischer Ebene wurde die EG-Datenschutzrichtlinie 1995 erlassen (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom ). Nach Art. 25 Abs. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) hat die Stadt München als öffentliche Stelle eine/-n ihrer Beschäftigten zur/zum behördlichen Datenschutz-beauftragten zu bestellen. Diese Pflicht wurde mit der Novellierung des BayDSG im Jahr 2000 neu in das Gesetz eingefügt. Die Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung ergab sich aus Art. 18 Abs. 2 der EG-Datenschutzrichtlinie. Danach entfallen sonst zwingend vorgeschriebene Meldepflichten der Behörden gegenüber der Kontrollstelle, also in Bayern dem Landesbeauftragten für den Datenschutz gegenüber, nur dann, wenn die Behörden interne Datenschutzbeauftragte bestellen. Diese Meldepflicht und die Führung eines zentralen Verfahrensregisters für ganz Bayern wollte der bayerische Gesetzgeber aber vermeiden. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten sind in dieser Eigenschaft der Leitung der öffentlichen Stelle oder deren ständigen Vertretung unmittelbar zu unterstellen. Sie sind ihrer Eigenschaft als behördlicher Datenschutzbeauftragter weisungsfrei. Sie können sich in Zweifelsfällen unmittelbar an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Sie dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt

3 Seite 3 werden (Art. 25 Abs. 3 BayDSG). Aufgabe der behördlichen Datenschutzbeauftragten ist es, auf die Einhaltung des Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz in der öffentlichen Stelle hinzuwirken (Art. 25 Abs. 4 Satz 1 BayDSG). Die Beschäftigten der Gemeinde können sich deshalb in Angelegenheiten des Datenschutzes an ihren behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden (Art. 25 Abs. 3 Satz 6 BayDSG). Nach Art. 26 BayDSG erteilen die behördlichen Datenschutzbeauftragten ferner die datenschutzrechtliche Freigabe von automatisierten Verfahren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden (Art. 26 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 BayDSG) und führen das behördliche Verfahrensverzeichnis nach Art. 27 BayDSG. 2.2 Personelle Ressourcen (zentral und dezentral) für den Datenschutz, Organisation Obwohl erst mit der Novellierung des BayDSG im Jahr 2000 die gesetzliche Verpflichtung hierzu eingeführt wurde, hat die Landeshauptstadt München schon seit Juli 1985 einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt, bis 2004 mit einer halben Stelle. Seitdem ist eine volle Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 für den behördlichen Datenschutzbeauftragten eingerichtet. Die Funktion des Datenschutzbeauftragen wird vom Leiter der Rechtsabteilung im Direktorium wahrgenommen. Er wird hierin von zwei juristischen Mitarbeiterinnen vertreten, die auch weitgehend die Sachbearbeitung abwickeln. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen sind vom Datenschutzbeauftragten schwerpunktmäßig folgende Aufgaben zu erfüllen: Beratung der Dienststellen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, Anlassbezogene Prüfungen und Hinwirken auf die Einhaltung des Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz, ggf. nach Wahrnehmung des ihm zustehenden Akteneinsichtsrechts, Hinweise zur Beseitigung evtl. festgestellter Mängel an die betreffenden Dienststellen; gegebenenfalls Information des Oberbürgermeisters, Behandlung datenschutzrechtlicher Beschwerden der Beschäftigten der Landeshauptstadt München, Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden der Bürgerinnen und Bürgern in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Bearbeitung der Beschwerden, soweit die Landeshauptstadt München betroffen ist. Durchführung des datenschutzrechtlichen Freigabeverfahrens, Führung des behördlichen Verfahrensverzeichnisses.

4 Seite 4 Weitere Aufgaben des behördlichen (städtischen) Datenschutzbeauftragten sowie Zuständigkeiten anderer Stellen der Stadtverwaltung für die Wahrnehmung von Datenschutzaufgaben sind in der Geschäftsanweisung für den Datenschutz (DS-GAM) geregelt. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die örtlichen Datenschutzbeauftragten, die in den Referaten zur Unterstützung des Städtischen Datenschutzbeauftragten eingerichtet wurden. Die örtlichen Datenschutzbeauftragten haben die Aufgabe, spezielle datenschutzrechtliche Fragen aus den Referaten (z.b. Ausländerrecht, Sozialrecht), die sich bei stadtinternen Anfragen bzw. bei Bürgerbeschwerden stellen, für den städtischen Datenschutzbeauftragten vorzubereiten bzw. in Abstimmung mit ihm selbstständig zu klären. Daneben stehen sie auch als zusätzliche Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Beschwerden den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Je nach Größe und Datensensibilität des betreffenden Referates sind mit dieser Aufgabe ein bis vier Personen betraut. Insgesamt nehmen derzeit bei der Stadt München 26 Personen Datenschutzaufgaben neben ihren sonstigen Arbeitsschwerpunkten in unterschiedlichem Umfang wahr. Um die Einheitlichkeit der datenschutzrechtlichen Beratung der Landeshauptstadt München sicherzustellen, unterliegen die örtlichen Datenschutzbeauftragten einem fachaufsichtlichen Weisungsrecht des Städtischen Datenschutzbeauftragten. Der Städtische Datenschutzbeauftragte sowie die örtlichen Datenschutzbeauftragten haben jedoch keinerlei Weisungsrechte gegenüber den Dienststellen. Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Beratung datenschutzrechtlicher Fragen und deren Bewertung. Bei Konfliktfällen ist der behördliche Datenschutzbeauftragte zu informieren, der, falls erforderlich, seinerseits den Oberbürgermeister in Kenntnis zu setzen hat. Er kann sich aber in Zweifelsfällen auch direkt an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Daneben werden datenschutzrechtliche Aufgaben auch durch das Revisionsamt im Rahmen seiner Prüfungen sowie von der Personalvertretung, soweit es um den Arbeitnehmerdatenschutz geht, wahrgenommen. Städtische Eigenbetriebe und städtische Beteiligungsgesellschaften sind eigene speichernde Stellen im Sinne des Datenschutzes und haben die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich sicherzustellen. Eine Zuständigkeit des Städtischen Datenschutzbeauftragten ist hierfür nicht gegeben. 2.3 Personelle Ressourcen (zentral und dezentral) für die Datensicherheit, Organisation Die mit der Datensicherheit beauftragte Hauptabteilung III des Direktoriums hat wie folgt Stellung genommen: Nahezu alle Bereiche der Landeshauptstadt München setzen in wachsendem Umfang die Informationstechnik (IT) zur Unterstützung ihrer Aufgaben ein. Die Anforderungen

5 Seite 5 an die Zuverlässigkeit und Sicherheit des IT-Betriebs sind hoch und steigen mit zunehmender Komplexität der IT-Systeme. Bedingt durch den zunehmenden Einsatz von Informationstechnik, der in vielen Bereichen für die Aufgabenerfüllung der Landeshauptstadt München unverzichtbarer Bestandteil ist, steht nicht mehr nur der Datenschutz, sondern auch die IT-Sicherheit im Blickpunkt. Während sich der Datenschutz ausschließlich mit personenbezogenen Daten beschäftigt, befasst sich IT-Sicherheit mit allen relevanten Informationen der Landeshauptstadt München einschließlich der personenbezogenen Daten. Dabei wird auf folgende Grundwerte der IT-Sicherheit abgestellt: Vertraulichkeit (Daten dürfen lediglich von autorisierten Benutzerinnen und Benutzern gelesen und modifiziert werden) Integrität (Daten dürfen nicht unbemerkt verändert werden; dazu gehört auch, dass Änderungen nachvollziehbar sein müssen) Verfügbarkeit (Der Zugriff auf die Daten muss innerhalb definierter Zeiträume möglich sein) Im Rahmen des Aufbaus des gesamtstädtischen Verwaltungsnetzes wurde Ende 1997 als zwingende Voraussetzung für die Anbindung an das Verwaltungsnetz die Umsetzung der IT-Grundschutz-Kataloge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die städtischen Referate und Eigenbetriebe eingeführt, um ein einheitliches Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Diese IT-Grundschutz-Kataloge beinhalten Standardsicherheitsmaßnahmen für typische IT-Systeme mit dem Ziel, durch geeignete Anwendung von organisatorischen, personellen, infrastrukturellen und technischen Standardsicherheitsmaßnahmen ein Sicherheitsniveau für IT-Systeme zu erreichen, das für den normalen Schutzbedarf angemessen und ausreichend ist und als Basis für hochschutzbedürftige IT-Systeme und -Anwendungen dienen kann. Die Umsetzung dieser IT-Grundschutz-Kataloge ist im Rahmen des gesamtstädtischen Verwaltungsnetzes auch heute noch verpflichtend; die Dokumentation der Umsetzung wird vom gesamtstädtischen Netzbetreiber, dem Baureferat Hochbau 8, überprüft. Daneben hat das Direktorium, HA III Informationstechnologie, Ende 1999 die Stabsstelle IT-Sicherheit als gesamtstädtische IT-Sicherheitsbeauftragte geschaffen und besetzt. Die aktuellen Aufgaben der / des städtischen IT-Sicherbeauftragten sind insbesondere folgende: Die / der städtische IT-Sicherheitsbeauftragte ist verantwortlich dafür, dass die Sachgebiete Informationsverarbeitung der Referate, das Direktorium, HA III Informationstechnologie sowie das Baureferat Hochbau 8 in allen grundsätzlichen und wichtigen Fragen der IT-Sicherheit informiert und beraten werden. Dazu erarbeitet sie / er Konzepte und Entscheidungsvorschläge sowie Verfahrensbeschreibungen und Betriebs- / Arbeitsanweisungen. Sie / er informiert den Gesamtpersonalrat in Fragen der IT-Sicherheit.

6 Seite 6 Die / der städtische IT-Sicherheitsbeauftragte koordiniert die IT-Sicherheitsziele mit den Zielen der Verwaltung der Landeshauptstadt München und stimmt sie mit der IT-Strategie ab. Die / der städtische IT-Sicherheitsbeauftragte hat insbesondere bei der Erstellung und Fortschreibung des IT-Sicherheitskonzeptes für die Landeshauptstadt München die Federführung. Die / der städtische IT-Sicherheitsbeauftragte wird über Planungen zur Einführung neuer IT-Verfahren (Hardware, Software) informiert und ist auf Wunsch zu beteiligen. Die / der städtische IT-Sicherheitsbeauftragte arbeitet mit anderen Beauftragten, die auf dem Gebiet der IT-Sicherheit tätig sind, zusammen und unterstützt die / den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt München in Fragen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne des Art. 7 BayDSG. Die städtischen Referate und Eigenbetriebe haben inzwischen örtliche IT-Sicherheitsbeauftragte, die zum einen die Beratung ihren eigenen Bereichs übernehmen, die zum anderen aber auch für die Umsetzung und Einhaltung der stadtweiten Vorgaben hinsichtlich IT-Sicherheit verantwortlich sind. Die IT-Sicherheitsbeauftragten treffen sich regelmäßig im UAK Datensicherheit, einem Unterarbeitskreis des AKIM. Änderungen in der städtischen IT-Sicherheitsstrategie werden vom UAK Datensicherheit dem AKIM vorgelegt. Das Themenfeld IT-Sicherheit ist ein Handlungsfeld in MIT-KonkreT und wird im Rahmen der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses neu betrachtet werden; der Beschluss sieht vor, den Prozess IT-Sicherheit neu zu definieren. 3. Wahrnehmung von Datenschutzaufgaben Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist zunächst Aufgabe aller einzelnen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Landeshauptstadt München im Rahmen ihres an Recht und Gesetz orientierten Verwaltungshandelns. Die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist Aufgabe der jeweiligen vorgesetzten Personen; diese können sich von den örtlichen Datenschutzbeauftragten bzw. vom Städtischen Datenschutzbeauftragten beraten lassen. Ebenso sind datenschutzrechtliche Fragen, die speziell ein Referat betreffen (z.b. im Sozialrecht oder im Ausländerrecht) primär von den Rechtsabteilungen bzw. von den Juristen in den Referaten zu prüfen. Unberührt bleibt das Recht des Datenschutzbeauftragen zu beraten, Empfehlungen abzugeben sowie sich in Konfliktfällen an den Oberbürgermeister zu wenden.

7 Seite 7 Wie die obigen Ausführungen zeigen, kann der Datenschutzkomplex wegen seiner sowohl juristischen als auch technischen Komponenten nur interdisziplinär von Beschäftigten mit rechtlicher Fachrichtung zusammen mit Beschäftigten mit technischer Ausbildung bearbeitet werden. Außerdem umfasst das Datenschutzrecht selbst die verschiedensten Rechtsbereiche. Datenschutzrechliche Bestimmungen finden sich sowohl in der Bayerischen Gemeindeordnung, wie auch im Ausländerrecht, dem Gewerbe- und Umweltrecht und dem Sozialrecht, um nur die wichtigsten Rechtsbereiche auf kommunaler Ebene zu nennen. Damit ist die Zuständigkeit verschiedener städtischer Referate betroffen. Der dem Antrag der FDP zugrunde liegende Ansatz, alle datenschutzrechtlichen Angelegenheiten der Zuständigkeit einer zentralen Datenschutzstelle zuzuweisen, ist deshalb in der Landeshauptstadt München nicht verwirklicht worden. Es würde auch der gesamten Struktur der Stadtverwaltung, die dadurch geprägt ist, dass die fachlichen Angelegenheiten dezentral erledigt werden, widersprechen, wenn ein wesentlicher Aufgabenbereich, nämlich der Vollzug aller Vorschriften, die sich mit dem Schutz personenbezogener Daten befassen, der Referatszuständigkeit entzogen und einer zentralen Stelle zugewiesen wäre. In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Dem Verwaltungsbeirat des Direktoriums, Herrn Stadtrat Kaplan, dem Gesamtpersonalrat, dem Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt München, den Referaten und dem Direktorium, HA III ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen Kenntnis. 2. Der Antrag Nr / A der FDP vom ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

8 Seite 8 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Der Referent Bürgermeister/in ea. Stadtrat / ea. Stadträtin Christian Ude Oberbürgermeister IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wv. Direktorium 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Baureferat An das Direktorium An das Kommunalreferat An das Kreisverwaltungsreferat An das Kulturreferat An das Personal- und Organisationsreferat An das Referat für Arbeit und Wirtschaft An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Schul- und Kultusreferat An das Sozialreferat An die Stadtkämmerei z. K. Am I.A.

Baureferat Hochbau. Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725. Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom

Baureferat Hochbau. Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725. Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725 Baureferat Hochbau Seite 1 Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom Antrag Nr. 08-14 / A 02375 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Herrn Stadtrat Helmut

Mehr

Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft

Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Telefon: 0233-92129 Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablösung von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31.03.2011 Sitzungsvorlage

Mehr

Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC

Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Telefon 233-2 62 30 Telefax 233-2 15 48 Herr Schwarz Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells im Personal- und Organisationsreferat;

Mehr

und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12

und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12 Telefon: 0 233-26338 Telefax: 0 233-28078 Seite Referat 1 von 6für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12 Optimierung der Beteiligungsstruktur Konzern GEWOFAG Umsetzung

Mehr

Kirchlicher Datenschutz

Kirchlicher Datenschutz Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst

Mehr

Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement

Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Telefon: 233 2 53 27 Telefax: 233 2 11 36 Frau Lang-Hornfeck Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement SWM Bildungsstiftung Geschäftsordnung für den Vorstand Sitzungsvorlage Nr. 02-08 /

Mehr

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info

Mehr

und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24

und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24 Telefon: 0 233-47749 Telefax: 0 233-47742 Seite Referat 1 von 5für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24 Vertrauensschutz für Windkraftanlagen,

Mehr

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Informationsfreiheitssatzung der In 14 der Neufassung vom 04.09.2012 wird folgender Satz neu angefügt: Liegen die Kosten für die Bereitstellung von Informationen bei weniger

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft

Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Telefon: 233-27514 Telefax: 233-21136 Alexander Doll Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV Wie sinnvoll sind Wasserenthärtungsanlagen in München? Antrag Nr.

Mehr

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager ISMS Auditor & IT-System-Manager IT-Sicherheit Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Schulung Werte des Unternehmens Datenschutz und IT-Sicherheit 2 Gesetze und Regelungen Mindestanforderungen der IT-Sicherheit

Mehr

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

Beratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung. durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz

Beratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung. durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz Beratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz Die nachstehenden Informationen sollen Geschäftsführern und anderen Führungskräften von Unternehmen

Mehr

IT-Sicherheitsmanagement bei einer großen Kommune

IT-Sicherheitsmanagement bei einer großen Kommune IT-Sicherheitsmanagement bei einer großen Kommune 6. Bayerisches Anwenderforum 2014 Schloss Nymphenburg, München 22. Mai 2014 Dr. Michael Bungert Landeshauptstadt München Direktorium Hauptabteilung III

Mehr

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.01.2012 Öffentliche Sitzung

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.01.2012 Öffentliche Sitzung Telefסּn: 0 233-49584 Telefax: 0 233-49577 Sozialreferat Seite 1 von 5 Stadtjugendamt S-II-KJF/JA Förderung des Trägers Lilalu e.v. Betreuungsplätze für Münchner Kinder in den Ferien Antrag Nr. 08-14 /

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Der betriebliche Datenschutzbeauftragte W A R U M? W E R I S T G E E I G N E T? W O F Ü R? Christoph Süsens & Matthias Holdorf Projekt Agenda Vorstellung Präsentation der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Mehr

Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat vom 09.09.2015 Öffentliche Sitzung

Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat vom 09.09.2015 Öffentliche Sitzung Telefסּn: 0 233-40501 Telefax: 0 233-98940501 Sozialreferat Seite 1 von 7 Amt für Wohnen und Migration S-III-SW4 Neufassung vom 08.09.2015 Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen / Flüchtlingen

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten In dieser fünftägigen Ausbildungsreihe werden vertiefte Kenntnisse zum Datenschutzrecht vermittelt. Es werden alle Kenntnisse

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

Datenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund

Datenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund Muster (Ausschnitt) Datenschutzkonzept Informationsverbund.. Dokumentinformationen BSI-Konformität und gesetzliche Grundlagen Bausteine Gesetzliche Grundlagen verantwortlich für den Inhalt Name Telefon

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Direktorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1

Direktorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1 Telefon 16-9 25 50 Telefax 16-98992550 Direktorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1 Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats 1. Wertgrenzen für Betriebe gewerblicher Art 2. Gewährträgerhaftung

Mehr

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Referat für Arbeit und Wirtschaft Geschäftsleitung Wirtschaftsförderung Standortmarketing

Referat für Arbeit und Wirtschaft Geschäftsleitung Wirtschaftsförderung Standortmarketing Telefon: 233 24952 Telefax: 233 27651 Tanja Botsch Telefon: 233 24782/26180 Telefax: 233 27966 Katrin Kinder Rainer Kreuzer Referat für Arbeit und Wirtschaft Geschäftsleitung Wirtschaftsförderung Standortmarketing

Mehr

Stadtkämmerei. Telefon: 0233-92129 Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft

Stadtkämmerei. Telefon: 0233-92129 Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Stadtkämmerei Telefon: 0233-92129 Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablöse von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 30.11.2010 Sitzungsvorlage

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

IT-Sicherheitspolitik. der teilnehmenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Schleswig-Holstein

IT-Sicherheitspolitik. der teilnehmenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Schleswig-Holstein der teilnehmenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Schleswig-Holstein Teilnehmende Institutionen Flensburg Universität Flensburg Christian- Albrechts- Universität IFM-GEOMAR Kiel Muthesius Kunsthochschule

Mehr

GDD-Erfa-Kreis Berlin

GDD-Erfa-Kreis Berlin GDD-Institut für Datenschutzbeauftragte Umfrage zur Datenschutzpraxis und zur Stellung des Datenschutzbeauftragten 2004 Umfrage zur Datenschutzpraxis und zur Stellung des Datenschutzbeauftragten verteilte

Mehr

Kreisverwaltungsrefera

Kreisverwaltungsrefera Telefon: 0 233-27125 Telefax: 0 233-20342 Frau Schmidt irmgard.schmidt@muenchen.de Kreisverwaltungsrefera Seite 1 von 5 t Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen KVR-III132

Mehr

Datenschutzbeauftragte an Staatlichen Schulämtern für die staatlichen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen

Datenschutzbeauftragte an Staatlichen Schulämtern für die staatlichen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus flayv^hi*» sidäl6nin i»iniin lex umflichtund Kölns. 6032/ Mfothtn Herrn Rolf Habermann Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Staatsministerium

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG )

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) IT-Gesetz EKvW ITG 858 Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) Vom 17. November 2006 (KABl. 2006 S. 292) Inhaltsübersicht 1 1

Mehr

Stammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com

Stammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com Stammtisch Recklinghausen Datenschutz gestern heute - morgen mark.spangenberg@googlemail.com Agenda 1. Was ist Datenschutz 2. Entstehung des Datenschutzes in Deutschland 3. Umsetzung / Organisation 4.

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Beraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Beraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter Beraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach den Vorgaben aller Landesdatenschutzgesetze müssen öffentliche Stellen des Landes grundsätzlich

Mehr

Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG)

Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) Hinweis zum Widerspruchsrecht nach Art. 30 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes bezüglich der Kontrolle von Personalakten durch den Landesbeauftragten

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Programm. Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land)

Programm. Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land) Programm Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land) Veranstaltungsnummer: 2015 Q054 MO (Prüfung) Termin: 03.12.2015 (Prüfung) Zielgruppe: Tagungsort: Künftige und bereits

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH

Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Technischer Datenschutz Thorsten Sagorski Campus Duisburg LG 110 Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte Herr Tuguntke Leiter des Justitiariats

Mehr

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat

Seite Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Personal- und Organisationsreferat Dr. Thomas Böhle Berufsmäßiger Stadtrat Geschäftsstelle des Bezirksausschusses 05 Au-Haidhausen Friedensstr. 40 81660 München 10.02.2011

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Referat für Arbeit und Wirtschaft Tourismusamt Veranstaltungen Leitung TAM-VA/L

Referat für Arbeit und Wirtschaft Tourismusamt Veranstaltungen Leitung TAM-VA/L Telefon: 30292 Telefax: 30222 Gerhard Hickel Referat für Arbeit und Wirtschaft Tourismusamt Veranstaltungen Leitung TAM-VA/L Servicezentrum Theresienwiese; weitergehende Nutzungen Sitzungsvorlage Nr: 02-08

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010 Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen

Mehr

Rechtsverordnung über die Bestellung von örtlich Beauftragten für den Datenschutz (RVO-DS-Beauftragte)

Rechtsverordnung über die Bestellung von örtlich Beauftragten für den Datenschutz (RVO-DS-Beauftragte) RVO Bestellung örtlicher Datenschutzbeauftragter RVO-DS-Beauftragte 95-3 Rechtsverordnung über die Bestellung von örtlich Beauftragten für den Datenschutz (RVO-DS-Beauftragte) Vom 25. Juni 2015 KABl. 2015,

Mehr

Stadtkämmerei Referatsleitung

Stadtkämmerei Referatsleitung Telefon: 0 233-92 085 Telefax: 0 233-989 92 085 Stadtkämmerei Referatsleitung Schnelle und unkomplizierte Hilfe für Bombenopfer Antrag Nr. 08-14 / A 03625 von Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Mechthilde

Mehr

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016 Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Datenschutz - Ein Grundrecht

Datenschutz - Ein Grundrecht Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,

Mehr

Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1

Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1 Datenschutz und Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1 Datenschutz und Herausgeber: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Verantwortlich: Volker Brozio Redaktion: Laima Nicolaus An

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat

Mehr

Einführung in den Datenschutz

Einführung in den Datenschutz Einführung in den Datenschutz Grundlagen zu Recht und Praxis Inhaltsverzeichnis Was ist Datenschutz?... 3 Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?... 4 Warum gibt es Datenschutz?... 5 Wo ist der

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Stadtkämmerei HA 1/4 - Steuern

Stadtkämmerei HA 1/4 - Steuern Telefon: 0233-25761 Telefax: 0 233-24981 Stadtkämmerei HA 1/4 - Steuern Nachweis des Zinsaufwandes für den Betrieb gewerblicher Art Sitzungsvorlage Nr. 08-14/ V 03219 Beschluss des Finanzausschusses vom

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit 9.1 Vergleich Sicherheitsziele & Aufgabe: Kontrollbereiche Ordnen Sie die im BDSG genannten Kontrollbereiche

Mehr

Bildung und Sport Geschäftsbereich Berufliche Schulen RBS-B

Bildung und Sport Geschäftsbereich Berufliche Schulen RBS-B Telefon: 0 233-83776 Telefax: 0 233-989 83776 Seite Referat 1 von für 5 Bildung und Sport Geschäftsbereich Berufliche Schulen RBS-B Freigabe des Zuschusses an die Münchner Volkshochschule GmbH für das

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

DATENSCHUTZBERATUNG. vertrauensvoll, qualifiziert, rechtssicher

DATENSCHUTZBERATUNG. vertrauensvoll, qualifiziert, rechtssicher DATENSCHUTZBERATUNG vertrauensvoll, qualifiziert, rechtssicher SIND SIE WIRKLICH SICHER? Wer sorgt in Ihrem Unternehmen dafür, dass die rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen

Mehr

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste «Datenbekanntgabe» Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten

Mehr

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO)

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Datenschutzverordnung EKM DSVO 941 Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 9. April 2002 (ABl. EKKPS S. 103; ABl.

Mehr

Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx Europäischer Datenschutzbeauftragter Joaquín Bayo Delgado Stellvertretender Datenschutzbeauftragter Eine wachsende Zahl von Tätigkeiten der Europäischen

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010 Lehrevaluationssatzung an der Universität Bayreuth Vom 25. Februar 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in

Mehr

Diplom Informatiker Werner Hülsmann: Kurzinfo Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r Bestellung Stellung im Unternehmen Aufgaben Extern / Intern

Diplom Informatiker Werner Hülsmann: Kurzinfo Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r Bestellung Stellung im Unternehmen Aufgaben Extern / Intern Seite 1 Diplom Informatiker Werner Hülsmann: Kurzinfo Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r Bestellung Stellung im Unternehmen Aufgaben Extern / Intern Seite 2 Zu meiner Person Studium der Informatik

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Vom 17.02.2015 (Az.: 615.31/01)

Vom 17.02.2015 (Az.: 615.31/01) Stellenanteile für örtlich Beauftragte/Betriebsbeauftragte für den Datenschutz DS-St 855.19 Rundschreiben Nr. 3/2015 des Landeskirchenamtes an die Ev. Kirchenkreise, Superintendentinnen und Superintendenten,

Mehr

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt. Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des

Mehr

3 Juristische Grundlagen

3 Juristische Grundlagen beauftragter - Grundlagen Ziele: Einführung in das recht Kennen lernen der grundlegenden Aufgaben des beauftragten (DSB) Praxishinweise für die Umsetzung Inhalte: Ziele des es Zusammenarbeit mit Datensicherheit/IT-Sicherheit

Mehr

Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit

Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Telefon 0611 / 1408-0 E-mail: Poststelle@datenschutz.hessen.de Der Hessische Datenschutzbeauftragte

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013)

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013) 1. Pflichten von BelWü (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Meine Daten. Mein Recht

Meine Daten. Mein Recht Meine Daten Mein Recht... auch in der Schule Ihr Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Karsten Neumann Besuchsanschrift:

Mehr

SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV.

SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. DER DATENSCHUTZMANAGER IST DIE ALL-IN-ONE-LÖSUNG FÜR EINE EFFEKTIVE DATENSCHUTZ ORGANISATION. IN EINER ZENTRALEN PLATTFORM HABEN WIR ALLE FUNKTIONEN

Mehr

Stadtkämmerei. Telefon: 233-92122 Telefax: 233-26907. Hauptabteilung I/22. Schuldenmanagement; Quartalsbericht. Sitzungsvorlage 02-08 / V 10343

Stadtkämmerei. Telefon: 233-92122 Telefax: 233-26907. Hauptabteilung I/22. Schuldenmanagement; Quartalsbericht. Sitzungsvorlage 02-08 / V 10343 Telefon: 233-92122 Telefax: 233-26907 Stadtkämmerei Hauptabteilung I/22 Schuldenmanagement; Quartalsbericht Sitzungsvorlage 02-08 / V 10343 Anlage: Bericht II. Quartal 2007 Bekanntgabe im Finanzausschuss

Mehr

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.

Mehr

Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Stab der Referatsleitung Veranstaltungen

Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Stab der Referatsleitung Veranstaltungen Telefon: 233-82802 Telefax: 233-82800 Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Stab der Referatsleitung Veranstaltungen Änderung der Reservierungsbestimmungen für das Oktoberfest 2013 Sitzungsvorlage

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Datenschutzaudit DATENSCHUTZ & DATENSICHERHEIT IM UNTERNEHMEN. sicher bedarfsgerecht gesetzeskonform

Datenschutzaudit DATENSCHUTZ & DATENSICHERHEIT IM UNTERNEHMEN. sicher bedarfsgerecht gesetzeskonform Datenschutzaudit DATENSCHUTZ & DATENSICHERHEIT IM UNTERNEHMEN sicher bedarfsgerecht gesetzeskonform Zielgruppe Unser Beratungskonzept ist für die Unternehmensleitungen kleiner und mittelständischer Unternehmen

Mehr