DATENSCHUTZ NEU? INFORMATION ZUR EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
|
|
- Hennie Schräder
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DATENSCHUTZ NEU? INFORMATION ZUR EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG STAND MÄRZ 2013 WfbM Messe Nürnberg Gerfried Riekewolt 1 Übersicht Zielsetzung der Datenschutzgrundverordnung insbesondere auf Einrichtungen des Sozialwesens Weiterer Ablauf 2 G.Riekewolt-T&sO 1
2 aktuelle Grundlage: Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) mit der Pflicht, dies in nationales Recht umzusetzen Ergebnis: unterschiedliche Umsetzung unterschiedliche Standards Problem: Datenschutzrichtlinie nicht mehr zeitgemäß Globalisierung der Datenverarbeitung braucht gemeinsame Vorgaben Datenschutz ist technik-getrieben anscheinender Widerspruch von Intransparenz und absoluter Kontrollierbarkeit (zit. Tilo Weichert, RDV 01/2013) 3 Auswirkungen: Ansiedlung von Unternehmen in Ländern mit dem schwächsten Datenschutzgesetz/ Datenschutzniveau Einfangen der Länder mit weitergehenden Regelungen zum Datenschutz Ziel: Beendigung der uneinheitlichen nationalen Umsetzung der Datenschutzrichtlinie von G.Riekewolt-T&sO 2
3 Ziele der Datenschutzreform EU-Justizkommissarin Viviane Reding 1. Einheitliche Rechtsgrundlage einer Verordnung (Rechtssicherheit, Wettbewerbsgleichheit, kein forum - shopping) 2. Eindeutige Zuständigkeit einer Datenschutzbehörde 3. Einheitlich hohes Datenschutzniveau 4. Berücksichtigung der Besonderheiten von Polizei und Justiz in der Rechtsarchitektur (EG Richtlinie) 5. Besondere Aufmerksamkeit für kleine und mittlere Unternehmen (z.b. kein DSB) 6. Ausgewogene Berücksichtigung aller Grundrechte 7. Offenheit des neuen Rechtsrahmens für zukünftige und wirtschaftliche Entwicklungen 5 Zielsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung Ergebnisse des Entwurfs der Kommission: Grundrechte der Bürger werden nicht ausreichend formuliert verbraucherfreundliche Regelungen sind Absichtserklärungen Offensichtliche Einflüsse von Lobbyisten zu Gunsten von Unternehmen werblicher Datennutzung wirtschaftlicher Interessen vs. Datenschutz Kommission ohne Fachwissen 6 G.Riekewolt-T&sO 3
4 Grundlage des Datenschutzrechtes bleibt: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für alle EU-Länder Erlaubnis bei gesetzlicher Grundlage oder Einwilligung 7 Definition Personenbezogene Daten Konkretisierung der Definition personenbezogener Daten Pseudonymisierung und Anonymisierung Folge: Anonymisierte Daten fallen nicht mehr in die VO 8 G.Riekewolt-T&sO 4
5 Stärkung der Einwilligung ist nur wirksam, wenn kein Ungleichgewicht zu Ungunsten des Betroffenen besteht explizite Einwilligung verbindliche Zweckbindung der Einwilligung keine stillschweigende Einwilligung ohne Zutun der betroffenen Parson offen: Anforderungen an die Wirksamkeit der Einwilligung in unterschiedlichem Kontext: (Werbung/ Kontaktpflege vs. sensible Daten) 9 Im Sinne der Umsetzung der UN-Konvention bedarf es Regelungen im schutzwürdigen Interesse für Menschen mit Handicap positiv: die Stärkung der Einwilligung offen: die Frage der Einwilligungsfähigkeit, der vermuteten Einwilligung, der Vertretung/ Assistenz nach GVO sind sensible Daten medizinisch orientiert: dies wird den Anforderungen von Menschen mit Behinderung nicht gerecht 10 G.Riekewolt-T&sO 5
6 neu: Recht auf Vergessen werden Löschung von Betroffenendaten bei einem Anbieter eines Dienstes und bei den Stellen, an die er die Daten weitergegeben hat schöne Idee, bislang technisch nicht umsetzbar Umsetzung wird Kosten verursachen, die durch die meist kostenlosen Datensammeldienste nicht gedeckt werden Der Parlamentsentwurf macht daraus die Pflicht zur Löschung unrechtmäßig erhobener Daten eine Absichtserklärung? 11 neu: Recht auf Datenportabilität Schaffen der Möglichkeit, der Lesbarkeit von Daten in unterschiedlichen Systemen SAP/ Oracle Applications/ Apple Umsetzung durch ein Recht auf Datenzugang Verfügbar machen digitaler Daten, wie im Rahmen einer Auskunft 12 G.Riekewolt-T&sO 6
7 neu: Transparenzpflichten Veröffentlichung der Datenschutz-Strategie Pflicht zur Darstellung des berechtigten Interesses Dauer der Speicherung Hinweis auf zuständige Aufsichtsbehörden Auskunftspflichten auch digital offen: Sicherstellung der Authentifizierung neu: zusätzliche Dokumentationspflichten 13 zusätzliche Dokumentationspflichten Umsetzung der Risikoabschätzung Hierbei ist es unabdingbar, die Risiken für die Rechte und Freiheiten der von der Datenverarbeitung Betroffenen noch weiter zu konkretisieren, als es der Entwurf zur Datenschutz-Grundverordnung bisher vorsieht (GDD) 14 G.Riekewolt-T&sO 7
8 neu: Informationspflicht Data Breach Notification Informationspflicht bei (allen) Datenschutzpannen Einrichten eines öffentlichen Registers der Vorfälle bei der Aufsichtsbehörde 15 Privacy by Design / Default Hersteller und Anbieter sollen Ihre Dienste so gestalten, dass diese von Beginn an datenschutzfreundlich gestaltet sind (Datensparsamkeit und Zweckbindung) Voreinstellungen in Webangeboten mit hohem Datenschutzstandard, den der User bei Bedarf absenken kann bislang: genau umgekehrt (z.b. Facebook). wichtige Forderung von Datenschützern in der Formulierung nur wenig mehr als eine Aufforderung 16 G.Riekewolt-T&sO 8
9 Marktortprinzip und One-stop-shop es gilt das jeweilige Datenschutzrecht, an dem die Datenerhebung, -verarbeitung und nutzung stattfindet es gibt im Unternehmen einen Adressaten 17 Betrieblicher/behördlicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht (derzeit nach BDSG: 10 Mitarbeiter/ oder DV mit Vorabkontrolle) GVO-Entwurf: ehemals: 250 Mitarbeiter (?!) aktuell: wenn die verantwortliche Stelle mehr als 500 Personen beschäftigt oder mehr als 500 Personen von der Datenverarbeitung betroffen sind wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (Profiling, Verarbeitung sensibler Daten, ) Bestellpflicht in jeder sozialen Einrichtung 18 G.Riekewolt-T&sO 9
10 Betrieblicher/behördlicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht bei Nichtbestellung: Dokumentationspflicht und Information an die Aufsichtsbehörde Pflichten sozialer Einrichtungen: Sicherstellung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen Sicherstellung des Sozialdatenschutzes Dokumentationspflichten 75 SGB XII/ Vertrag Sicherstellung einer datenschutzkonformen Datenverarbeitung: Leistungsabrechnung, Entgeltabrechnung, Pflichten aus Aufträgen (Aktenvernichtung, ScanServices etc.) 19 Betrieblicher/behördlicher Datenschutzbeauftragter Unabhängigkeit Der Datenschutzbeauftragte wird für die Dauer von mind. vier Jahren bestellt Erfüllung der Forderungen nach einer unabhängigeren Ausübung des Amtes (Anm.: Vorschlag der Kommission: zwei Jahre) Datenschutzbeauftrage mit Verschwiegenheitspflicht, auch für seine Assistenten Aussageverweigerungsrecht nur dann, wenn dies auch für die verantwortliche Stelle gilt 20 G.Riekewolt-T&sO 10
11 Auftragsverarbeiter Auftragsverarbeiter mit eigener Verantwortung zur Einhaltung der GVO Gesamtverantwortung verbleibt beim Auftraggeber vgl. soz.unternehmen/ DATEV vgl. Soz. Unternehmen/ Branchenanbieter Datawarehouse 21 Sanktionen Ahndung von Verstößen mit Bußgeldern bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (nicht Gewinn!) eines Unternehmens Beispielsweise hätte Lxxx bei einem Jahresumsatz von 30,85 Mrd. Euro ca. 617 Mio. Euro zahlen müssen. (Faktor 411des tatsächlichen Bußgelds von 1,5 Mio. Euro (Quelle: Berichterstatter J.Ph.Albrecht)) 22 G.Riekewolt-T&sO 11
12 in Deutschland setzen sich der deutsche Bundestag sowie Vertreter der Bundesregierung gleichermaßen dafür ein, für den Datenschutz im öffentlichen Bereich ein flexibleres Regelinstrument (eine Richtlinie?) beizubehalten. Die Argumente für den Erlass des Rechtsinstrumentes einer Verordnung sprächen in erster Linie für eine Vereinheitlichung des Datenschutzes in der Privatwirtschaft. Im öffentlichen Bereich bestehe weder Anlass für eine Strukturreform noch für eine signifikante zusätzliche Harmonisierung (zit,gola) 23 Möglichkeiten der nationalen Gestaltungsspielräume Öffnungsklauseln in Zusammenhang öffentlicher Verbreitung von Informationen Meinungen und Ideen (Jornalismus und Kunst) in der Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Art 81) Änderungen im Bereich SGB vermutlich nicht zu erwarten aber: im SGB X: Verweis auf das Bundesdatenschutzgesetz wird an 11 Stellen 24 G.Riekewolt-T&sO 12
13 Fragen für soziale Einrichtungen: wann gilt welches Datenschutzrecht?? Leistungserbringer i.s. des SGB WfbM als Unternehmen Partner der Wirtschaft unter kirchlicher Trägerschaft Sozialdatenschutz SGB I/ X/ SGB II/III/IX/XII BDSG EU DS GVO KDO DSG EKD 25 Weiterer Ablauf die aktuelle Vorlage des LIBE-Ausschusses wird kritisiert: große US-Unternehmen sind vom Berichtsentwurf des Berichterstatters enttäuscht Unternehmensverbände, insbesondere aus dem Direktmarketing-Umfeld hatten auf eine deutliche Lockerung des Datenschutzes gehofft die Lobbymaschinerie läuft auf vollen Touren! vgl G.Riekewolt-T&sO 13
14 Weiterer Ablauf Ergebnis ist der Kommissionsentwurf zu Datenschutzgrundverordnung vom Eingang der Änderungsanträge(3.300) bis Beratung des Rat der Europäischen Union ( ) Empfehlungen der Ausschüsse (März 2013) Ausarbeitung eines Entwurfes durch den Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) ab Mai 2013: Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission (sog. Trialog) 27 Weiterer Ablauf Es wird eine Verschiebung des Themas erwartet: vgl. BMI die Modernisierung des Datenschutzes geht nicht weit genug zu befürchten: keine Entscheidung bis 2014 Entscheidung zur VO: Kommission muss zustimmen, Parlament und Rat per Mehrheitsentscheidung Ziel: Europäische Datenschutz Grundverordnung soll 2014 in Kraft treten mit einer zweijährigen Übergangszeit (bis 2016) 28 G.Riekewolt-T&sO 14
15 Quellen Prof. Peter Gola/ RA Sebastian Schulz RDV Recht der Datenverarbeitung 1/2013 Thomas Spaeing, Vorstand Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.v. Informationen aus BfdI, BMI, EU-Gov vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit datenschutzbeaufragter (gepr.udis) datenschutzauditor (pers.cert.tüv) höfle bad boll fon 07164/ fax 07164/ tso@riekewolt.de daten- und sozialdatenschutz beratung & coaching seminare & workshops datenschutzaudit ext. datenschutzbeauftragter projektmanagement planung, begleitung & implementierung 30 G.Riekewolt-T&sO 15
Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrStammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com
Stammtisch Recklinghausen Datenschutz gestern heute - morgen mark.spangenberg@googlemail.com Agenda 1. Was ist Datenschutz 2. Entstehung des Datenschutzes in Deutschland 3. Umsetzung / Organisation 4.
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrWorkshop 4: Europäische Datenschutzgrundverordnung - Konsequenzen für die Informationsverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen
Workshop 4: Europäische Datenschutzgrundverordnung - Konsequenzen für die Informationsverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen GMDS-Arbeitsgruppe Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen (DIG)
MehrEU-DS-GVO: Folgen für die Wirtschaft. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Seite 2 Inhalt: Folgen
MehrDie neue EU-Datenschutzgrundverordnung
Datenschutz und Datensicherheit in kleinen und mittelständischen Unternehmen Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung Landshut 19.03.2013 Inhalt Hintergrund: Von der Datenschutz-Richtline zur Datenschutz-Verordnung
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrDatenschutzrechtliche Anforderungen an Big- Data Konzepte
Datenschutzrechtliche Anforderungen an Big- Data Konzepte Datenschutztag 2015, Köln 23 September 2015 Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin 1 2015 ISiCO Datenschutz GmbH All rights reserved Big Data Ein Definitionsversuch:
MehrMitwirkung am Außenarbeitsplatz
Mitwirkung am Außenarbeitsplatz Gerfried Riekewolt Werkstätten:Messe 2012 Nürnberg, der 08.03.2012 daten- und sozialdatenschutz beratung & coaching seminare & workshops datenschutzaudit ext. datenschutzbeauftragter
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrDer Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) GDD Erfa Kreis Essen, 12. Mai 2016 RAin Yvette Reif Stellv. Geschäftsführerin GDD e.v. Seite 2 Agenda Bestellpflicht / Öffnungsklausel
MehrDatenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre
MehrIMI datenschutzgerecht nutzen!
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum
MehrVielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M.
Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013 Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. 1 Einleitung (1) Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/schaufensterpuppe-spioniert-kunden-aus-31053931
MehrDer/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung
Der/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung Dr. Britta A. Mester Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Folie 1 Dr. Britta A. Mester/AK-Recht Rückblick EU-DSGVO 2012: Entwurf
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
MehrKonzepte der Selbstkontrolle der Industrie
Aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht: Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie 3. Münchner Datenschutztag München, 16. Oktober 2014 Thomas Kranig Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
MehrDatenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015
Datenschutz Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM Werkstätten:Messe 2015 Referentin: Dipl.-Math. Ilse Römer, Datenschutzauditorin (TÜV) Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV) Herzlich Willkommen Datenschutz
MehrAktuelle Herausforderungen im Datenschutz
Aktuelle Herausforderungen im Datenschutz Johannes Landvogt c/o Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit BSI & SIZ Grundschutz Tag Bonn, 09. Februar 2012 1 1 Inhalt Cloud Computing
MehrDatenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015
Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutz in der EU Aktuelle Rechtsgrundlagen: - Art 8 GRC: Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden
MehrDatenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit
Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Telefon 0611 / 1408-0 E-mail: Poststelle@datenschutz.hessen.de Der Hessische Datenschutzbeauftragte
MehrDrei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners
Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
MehrDatenflut und Datenschutz - Rechtsfragen
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz - Rechtsfragen Deutscher Ethikrat 21.05.2015 Datenflut -Big Data im Gesundheitsbereich Big Data beschreibt aktuelle technische Entwicklungen, die die
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
MehrPOCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage
POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,
MehrDer Europäische Datenschutzbeauftragte
Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx Europäischer Datenschutzbeauftragter Joaquín Bayo Delgado Stellvertretender Datenschutzbeauftragter Eine wachsende Zahl von Tätigkeiten der Europäischen
MehrDr. Eva Souhrada-Kirchmayer. 27. Mai 2011. Status Quo
Strategie der EU-Kommission über den künftigen Datenschutz Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer 27. Mai 2011 Status Quo Europarats-Konvention ETS 108 aus 1981 EU-Grundrechtecharta (verbindlich seit VvL) Richtlinie
MehrGut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung
Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung 4. DFN-Konferenz Datenschutz RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Einordnung Hard- und Softwarewartung
MehrDatenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht
Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info
MehrDatenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück
Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrDatenschutz im Unternehmen
Datenschutz im Unternehmen lästige Pflicht oder Chance zur Profilierung? Prof. Dr. Jürgen Taeger Carl von Ossietzky Universität Oldenburg InfoTreff Googlebar und rechtssicher 6. Mai 2013 I. Datenschutz
MehrDatenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI
Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium Sven Hermerschmidt, BfDI 1 Kleinräumige Daten und Raumbezug Kleinräumige Auswertung von Daten
MehrEUpdate #4: Datenschutz
EUpdate #4: Datenschutz Neue Datenschutzreform für Europa: Was bringt sie? Wann tritt die Datenschutz- Verordnung in Kraft? Was macht das Europaparlament? Das EUpdate fasst einige wichtige Punkte rund
MehrCRM und Datenschutz. Thomas Spaeing ds² - Unternehmensberatung für Datenschutz und Datensicherheit
CRM und Datenschutz Thomas Spaeing ds² - Unternehmensberatung für Datenschutz und Datensicherheit www.ds-quadrat.de Telefon (kostenlos): 0800 951 36 32 E-Mail: info@ds-quadrat.de Leistungsspektrum ds²
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrIT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007
IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
MehrVerordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015
Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015) A. Problem und Ziel Bestimmung
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
Mehr18.03.2011. G.Riekewolt 1. Meine Daten gehören mir! Datenschutz - ein Managementthema. Übersicht
- ein Managementthema beauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung Werkstätten:Messe 2011 Nürnberg, 18.03.2011 datenschutzbeaufragter (gepr.udis) datenschutzauditor (pers.cert.tüv) höfle 2 73087
MehrCloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015
CeBIT Hannover INDUSTRIAL USERS FORUM 20. März 2015 Dr. Andreas Splittgerber Olswang Germany LLP München Entwicklungen und Chancen dieser Technologien Health-Apps als lifestyle M-Health als mobile doctor
MehrKursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten In dieser fünftägigen Ausbildungsreihe werden vertiefte Kenntnisse zum Datenschutzrecht vermittelt. Es werden alle Kenntnisse
MehrAktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen
Aktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen BvD Symposium 22. Oktober 2015 Ulrich Weinbrenner Leiter der PG Datenschutz im BMI Der Reformprozess Bedeutung der Reform Wer entscheidet
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
Mehrccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft
ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.
MehrDatenschutzbeauftragte
MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist
MehrDatenschutzunterweisung kompakt
Datenschutzunterweisung kompakt Mitarbeiter gekonnt und dauerhaft sensibilisieren Bearbeitet von Oliver Schonschek, Jochen Brandt, Harald Eul 1. Auflage 2015. CD. ISBN 978 3 8245 8092 7 Format (B x L):
MehrProfiling im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung
Profiling im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung 3. Münchner Datenschutztag, 16.10.2014 Dr. Falk Böhm DSB Kabel Deutschland München, 16.10.2014 Profiling im Lichte des Verordnungsentw urfs C1 Öffentlich
MehrDatenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing. Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing
Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing AuthentiDate International AG Referent: Alfonso Concellón Copyright 2000-2010, AuthentiDate International AG Datenschutzkonforme digitale Patientenakten
MehrDatenschutzbestimmungen im Vergleich D.A.CH
Österreich Markante Phasen der Entwicklung: Datenschutzgesetz (1978) - Grundrecht auf Datenschutz, Definitionen (Daten, Betroffene, Auftraggeber, Verarbeiter, ), Meldung der Verarbeitung, Auskunftsrecht,
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrKirchlicher Datenschutz
Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2007: BDSG (1) 1.1 Voraussetzungen zur automatisierten DV (1) Anmerkung: Automatisierte Datenverarbeitung = Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unter
MehrWAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT
WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer
MehrDATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG
DATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG PERSONENBEZUG, ZWECKÄNDERUNG UND -ANPASSUNG, GESUNDHEITSDATEN, GENETISCHE DATEN Dr. Jens Schwanke KAIROS GMBH BOCHUM/BERLIN, conhit-satellitenveranstaltung, Berlin, 18.04.2016
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrGoogle Analytics - Kostenloser Service mit Risiken? RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de
Google Analytics - Kostenloser Service mit Risiken? RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Inhalt des Angebots Kostenlos, es sei denn mehr als 5 Mio. Page Views monatlich:
MehrDie Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?
Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich
MehrFacebook und Datenschutz Geht das überhaupt?
Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
MehrDatendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?
Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220
MehrVorschlag einer europäischen Datenschutzverordnung aus Sicht der Beschäftigten
Vorschlag einer europäischen Datenschutzverordnung aus Sicht der Beschäftigten Interparlamentarisches Ausschuss- Treffen zum Datenschutz im Europäischen Parlament in Brüssel, 9./10.10.2012 1 Wichtigste
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
Mehr- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),
2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,
MehrGesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union Mitteilung der Kommission vom 04. November 2010 - KOM (2010) 609
Stellungnahme Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union Mitteilung der Kommission vom 04. November 2010 - KOM (2010) 609 Die vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. ist die zentrale
MehrDirektmarketing und Datenschutz
Direktmarketing und Datenschutz Welche Möglichkeiten gibt es? Was ist zu beachten? Berlin, 12.06.2012 2 Rechtsgrundlagen Welche Verteiler dürfen erstellt und genutzt werden? Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht
MehrWebseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder
MehrEU-Datenschutz Konkrete Maßnahmen trotz offenem Ausgang
EU-Datenschutz Konkrete Maßnahmen trotz offenem Ausgang Bird&Bird LawCamp 20. April 2013 Dr. Sebastian Kraska Rechtsanwalt, Externer Datenschutzbeauftragter Tel.: 089 1891 7360 Internet: www.iitr.de E-Mail:
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10396
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10452 17. Wahlperiode 10. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 4 (22.6. 29.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrSecorvo. Partner und Unterstützer
Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?
Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung
MehrDas digitale Klassenund Notizbuch
Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung
MehrDie Zukunft der Datenschutzaufsicht
Die Zukunft der Datenschutzaufsicht Dr. Alexander Dix, LL.M. Berliner Beauftragter für 7. eco-mmr-kongress Berlin 4. März 2014 06.03.2014 Alexander Dix 1 Status quo in Deutschland und Europa Föderales
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten
MehrDatenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
MehrCheckliste zum Datenschutz
Checkliste zum Datenschutz Diese Checkliste soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, ob der Datenschutz in Ihrem Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und wo ggf. noch Handlungsbedarf
MehrKURZBEWERTUNG DER EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZVERORDNUNG
1 l 5 KURZBEWERTUNG DER EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZVERORDNUNG Die wichtigsten Regelungen im Überblick Am 14. April 2016 hat das Europäische Parlament nach mehr als vierjähriger Ver-handlung die Datenschutzverordnung
MehrStellen Gesundheits- und Medizin Apps ein Sicherheitsrisiko dar?
Stellen Gesundheits- und Medizin Apps ein Sicherheitsrisiko dar? 04.06.2013 Medical Apps 2013 Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin 1 2013 ISiCO Datenschutz GmbH All rights reserved 2 1 Chancen und Risiken
MehrDatenschutz - Ein Grundrecht
Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,
MehrTelekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht
MehrKurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH
Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Technischer Datenschutz Thorsten Sagorski Campus Duisburg LG 110 Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte Herr Tuguntke Leiter des Justitiariats
MehrCloud Computing - und Datenschutz
- und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten
MehrHUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik
HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik Vortrag im Seminar Designing for Privacy (Theorie und Praxis datenschutzfördernder Technik) Benjamin Kees
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
MehrBig Data in der Medizin
Big Data in der Medizin Gesundheitsdaten und Datenschutz Dr. Carola Drechsler Sommerakademie 2013 Inhalt Was bedeutet Big Data? Welche datenschutzrechtlichen Fragestellungen sind zu berücksichtigen? Welche
MehrQualitätskriterien patientenorientierter Forschung: Der rechtliche Rahmen im Spannungsfeld von Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit
Qualitätskriterien patientenorientierter Forschung: Der rechtliche Rahmen im Spannungsfeld von Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit Vortrag im Rahmen des DFG Workshops am 3. bis 4. März 2015 in Bonn Vortragsgliederung
MehrBig Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz
Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 20./21. Februar 2014, Berlin Gute Forschung braucht gute Daten aber bitte anonymisiert! Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Peter Schaar Europäische
MehrAktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps
Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps Dr. Ulrich Baumgartner LL.M., Partner/Rechtsanwalt Communication World 2012 10. Oktober 2012 App-Vertrieb Rechtsbeziehungen Welche Verträge werden
MehrKolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober 2011. Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union
Überlegungen zum Einspruchs- und Widerrufsrecht nach Artikel 290 Absatz 2 AEUV am Beispiel des Richtlinienvorschlages über Wohnimmbilienkreditverträge (WIK) Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel,
Mehr