Datenschutzkonformes Online-Marketing: rechtssicher
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- Anton Solberg
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1 Datenschutzkonformes Online-Marketing: rechtssicher Der ebusiness-praxistag Thüringen Dipl.-Ing. Helmuth H. Hilse PragmaProtect GmbH V
2 Helmuth H. Hilse Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, IT-Security-Beauftragter, -Manager, -Auditor (alle TÜV), Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV), Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV), Datenschutzauditor (TÜV), Compliance Officer (TÜV) sowie Erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach 9 SÜG (Ü2) - Datenschutz/ Externer Datenschutzbeauftragter(eDSB), - Beratung, Risikoanalysen, Sicherheitsaudits, - Workshops, Schulungen, Vorträge und - Interim-Management 2
3 Warum? Compliance: - Gesetze, - Verordnungen, - Richtlinien, - Normen, - Verträge und - eigene Ziele 3
4 Warum? Compliance: - Gesetze, - Verordnungen, - Richtlinien, - Normen, - Verträge und - eigene Ziele 4
5 Agenda Definitionen/ Begriffe - Online-Marketing - Datenschutz Online-Kanäle Dienstleister Fragen und Diskussion Kontakt 5
6 Online-Marketing (1) Online Marketing (auch Internetmarketing oder Web-Marketing genannt) umfasst alle Marketing-Maßnahmen oder -Maßnahmenbündel, die darauf abzielen, Besucher auf die eigene oder eine ganz bestimmte Internetpräsenz zu lenken, wo ein Geschäft abgeschlossen oder angebahnt werden kann. Teilgebiete sind klassische Bannerwerbung, Suchmaschinenmarketing, -Marketing und -Werbung, Social Media Marketing und Affiliate-Marketing. 6
7 Online-Marketing (2) Diese Marketing-Leistungen werden von Werbeportalen (meist kostenpflichtig) angeboten. Eine spezielle Form des Online- Marketings ist das Videomarketing. Durch die steigende Zahl an Smartphones, die immer größeren Internetbandbreiten und die kontinuierlich steigenden mobilen Internetzugriffe kommt dem Mobile Marketing und der Ausrichtung auf Mobilgeräte im Online-Marketing eine zunehmende Bedeutung zu. [1] Einer der wesentlichen Vorteile des Online-Marketings gegenüber klassischen Marketingmaßnahmen wie Print oder TV ist die Messbarkeit der Werbewirkung. abgerufen am [1] P. Alpar: Kommerzielle Nutzung des Internet: Unterstützung von Marketing, Produktion, Logistik und Querschnittsfunktionen durch das Internet und kommerzielle Online Dienste. Springer, Berlin/Heidelberg
8 Pflicht (z.b. BDSG 1 ) des Unternehmens 1 (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. + Der Schutz von Firmengeheimnissen sichert die geschäftliche Grundlage und somit die Wettbewerbsfähigkeit. 1) Bundesdatenschutzgesetz 8
9 Personenbezogene Daten Alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder auch nur bestimmbare Personen beziehen. Name Adresse Vermögensverhältnisse Geburtsjahr Telefonnummer Gehalt Wohnverhältnisse Kreditkartennummer 9
10 Beispiele: Unternehmens- und Kundendaten Unternehmensdaten Angebote Bilanzen Know-how (Patente, Rezepte ) Projektdaten Kalkulationen Planungen Kontendaten Berichte Steuerunterlagen Verträge Kunden- und Mitarbeiterdaten Name Geburtsdatum Anschrift Bankverbindung Kreditkarteninformationen Religion (Steuervermerk) u.u. zum Sexualleben 10
11 Online-Kanäle und Internetauftritt(e), Online-Shop, s, SMS, Social-Media, Call-Center, Letter-Shops und 11
12 Online-Kanäle: Internetauftritt Impressum (Anbieterkennzeichnung), Datenschutzerklärung, Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte 12
13 Online-Kanäle: Internetauftritt, TMG 5 Allgemeine Informationspflichten (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1.den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen, 2.Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, 13
14 Online-Kanäle: Internetauftritt, TMG 5 Allgemeine Informationspflichten 3.soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, 4.das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer, 5.soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16),, 14
15 Online-Kanäle: Internetauftritt, TMG 5 Allgemeine Informationspflichten 6.in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts- Identifikationsnummer nach 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer, 7.bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber. (2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. 15
16 Online-Kanäle: Internetauftritt, Facebook z. B.: 16
17 Online-Kanäle: Internetauftritt, Tracking-Tools Wenn möglich, nicht einsetzen, wenn ja, dann Anonymisierung verwenden, immer, wenn sie eingesetzt werden, in der Datenschutzerklärung darauf hinweisen (Informationen der Anbieter nutzen) und eine Opt-Out Möglichkeit vorsehen 17
18 Dienstleister Hoster, IT-Dienstleister, Steuerberater, Service-Unternehmen und Externe (z. B. edsb) Foto: Hilse 18
19 Auskunftsersuchen nach 34 und andere Gespeicherte Daten zur Person, Empfänger von Daten oder Kategorien, aber der Betroffene soll die Art der Daten, über die er Auskunft wünscht, näher beschreiben 34.html, abgerufen am
20 Informationen Kostenfreie Veranstaltungen der ebusiness-lotsen, Experten im jeweiligen Themen-Bereich, Andere Quellen, z. B.: 20
21 Datenschutzbeauftragte Oft Pflicht, aber nicht immer ( 4f BDSG), helfen, Pflichten zu erfüllen, verhindern Schaden, stärken die Wettbewerbsposition und sind Retter in der Not 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! PragmaProtect GmbH Helmuth H. Hilse Störmthaler Str Leipzig ClipArts: MS Windows, Microsoft PowerPoint
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