in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Annette Jäger 42/14 Mobbing am Arbeitsplatz So früh wie möglich Hilfe suchen

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1 in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Annette Jäger 42/14 Mobbing am Arbeitsplatz So früh wie möglich Hilfe suchen Sticheleien, Tuscheln hinterm Rücken solches Verhalten ist unter Kollegen nichts Außergewöhnliches. Richten sich die Attacken allerdings in regelmäßigen Abständen immer wieder gegen ein und denselben Mitarbeiter, werden sie systematisch und demütigend, spricht man von Mobbing. Jeder neunte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens Opfer solcher Attacken am Arbeitsplatz. In Zeiten harten Konkurrenzdrucks, Bangens um den eigenen Job, oft chronischer Überlastung, nehmen Mobbingfälle zu. Die Mobbing-Opfer leiden unter permanenten Stresssymptomen, werden krank, sind nicht mehr belastbar, manche werden arbeitsunfähig und tragen dauerhafte psychische Schäden davon. Um all das zu vermeiden, muss man Mobbing rechtzeitig stoppen. Dazu muss man wissen, wie das Mobbing- Muster verläuft und welche Strategien und Möglichkeiten es gibt, dagegen vorzugehen. Der Text wurde von dem Diplom-Psychologen Ludwig Gunkel von der Mobbing Beratung / Konsens e.v. München (Punkt 1 bis 3) und Versicherungsberater Thorsten Rudnik (Punkt 4 mit Ausnahme der Tabelle) auf inhaltliche Richtigkeit geprüft. 1. Was ist Mobbing? 1a. Definition von Mobbing Konflikte im Berufsalltag sind etwas völlig normales - unter Kollegen, auch unter Führungskräften. Manchmal fühlt man sich als Mitarbeiter in solchen Auseinandersetzungen falsch oder ungerecht behandelt, eine Kritik wird als verletzend empfunden oder ein Kollege erhält Lob für eine Arbeit, an der man maßgeblich mitgewirkt hat. All das ist ärgerlich oder auch frustrierend, aber noch lange kein Mobbing. Von Mobbing spricht man erst, wenn sich unfaire oder respektlose Handlungen, Schikanen oder Intrigen über einen längeren Zeitraum - als Faustregel gilt mindestens einmal pro Woche über einen Zeitraum von einem halben Jahr - gegen ein und dieselbe Person richten. Charakteristischerweise richten sich die Angriffe gegen das Selbstwertgefühl des Mitarbeiters. Die Attacken werden als demütigend oder kränkend empfunden und haben zur Folge, dass der Betroffene in seiner Position geschwächt und isoliert wird. Dies ist eine Form seelischer Gewaltanwendung. Mobbing kann von einzelnen Personen ausgehen oder ganzen Gruppen ausgehen. Mobbing findet auch in allen Hierarchieebenen eines Betriebs statt: unter Kollegen, aber auch von Führungskräften gegen Mitarbeiter (Bossing) und umgekehrt. 1b. So äußert sich Mobbing Hinter dem Begriff Mobbing verbergen sich viele Tatbestände. Angefangen bei verbalen Verletzungen, bis hin zu Unterstellungen und sogar der Fälschung von Arbeitsergebnissen oder Unterlagen reichen die Übergriffe. Mögliche Angriffe sind: Gerüchte verbreiten unkollegiales Verhalten Leistung schlecht machen

2 Seite 2 Arbeitsergebnisse vernichten ständige Suche nach Fehlern ungleiche Verteilung der Arbeitslast wichtige Unterlagen unterschlagen oder Informationen nicht weiterleiten wichtige Arbeitsmaterialien entziehen wie Telefon oder PC Telefonterror Angriffe, Sticheleien bezüglich Äußerlichkeiten: Erscheinungsbild, Verhaltensweisen, Eigenarten Grenzüberschreitungen/Einmischungen, was die Intimsphäre angeht körperliche Angriffe ungerechtfertigte Abmahnungen mit der Drohung von Kündigung 1c. Wer ist betroffen von Mobbing? Mobbing kann jeden treffen. Häufig sind vor allem sehr junge oder ältere Arbeitnehmer betroffen und mehr Frauen als Männer. Gerade ältere Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeit sind Mobbing meist hilflos ausgeliefert, da ein Arbeitsplatzwechsel oft unmöglich ist. Die Opfer sind einerseits oft besonders sensible Menschen, die unsicher sind, ängstlich, Probleme haben, eigenverantwortlich zu handeln oder sich durchzusetzen. Häufig ist ihr äußeres Erscheinungsbild auffällig und sie fügen sich - was beispielsweise die Arbeitsmethoden angeht - nicht ins Gesamtbild der übrigen Mitarbeiter ein. Andererseits sind aber ebenso häufig engagierte, fleißige und kreative Mitarbeiter betroffen, die sich mit dem Betrieb identifizieren, besonders leistungsbereit sind und deshalb drohen, das bis dahin gemütliche Arbeitsklima durcheinander zu bringen. Dieses Opferschema führt dazu, dass einmal gemobbte Menschen oft an einer neuen Arbeitsstelle wieder mit demselben Problem konfrontiert sind und erneut Opfer von Mobbing-Attacken werden. 1d. Wie entsteht Mobbing? Mobbing ist ein schleichender Prozess. In der Regel steht am Anfang ein ganz gewöhnlicher Konflikt, der, weil er ungelöst bleibt, zu Mobbing ausarten kann. Bestimmte Unternehmensstrukturen begünstigen den Psychoterror, einige Beispiele: stark hierarchischer Führungsstil Stress großer Leistungsdruck harter Konkurrenzkampf Überlastung der Mitarbeiter mangelnde Kommunikation zwischen Hierarchieebenen fehlende Mitarbeitermotivation Führungskräfte kümmern sich nicht um Anliegen oder Probleme ihrer Mitarbeiter, haben kein offenes Ohr Es gibt verschiedene Phasen des Mobbing. 1. Ungelöster Konflikt: Ein Konflikt taucht auf und wird nicht ausreichend gelöst. Die Beteiligten suchen sich andere Wege, um den aufgestauten Frust, Ärger oder Druck loszuwerden. In dieser Phase ist ein Sündenbock, den man für alles verantwortlich machen kann, willkommen. Ein Kollege, der sich auffällig verhält, unsicher ist, nicht ins Schema passt oder Außenseiter ist, kann schnell ein Opfer werden. 2. Mobbing etabliert sich: Die Angriffe auf die einzelne Person werden systematisch und regelmäßig. Der Betroffene lebt in ständiger Furcht vor dem nächsten Angriff. Dadurch beginnt man, Fehler zu machen und in seiner geänderten Verhaltensweise aufzufallen. Der Betroffene bleibt immer öfter dem Arbeitsplatz fern, indem er sich krank schreiben lässt. 3. Ausgrenzung: Der Betroffene soll von seinem Arbeitsplatz entfernt werden, weil er das Betriebsklima stört. Der Vorgesetzte veranlasst eine Versetzung oder strebt eine Kündigung an, der häufig Abmahnungen vorausgehen. 4. Ausscheiden: Wird das Mobbing-Opfer an einen anderen Arbeitsplatz versetzt, ist das oft nicht die Lösung. Denn eine Versetzung ist in der Regel mit einem fachlichen Abstieg verbunden und der Fokus bleibt auf dem Betroffenen. Krankheiten häufen sich und nicht selten folgt ein komplettes Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Ein Wiedereinstieg ist wegen des Mobbing-Traumas nicht möglich.

3 Seite 3 2. Wie geht man gegen Mobbing vor? Der Betroffene sollte so früh wie möglich aktiv werden, etwas gegen die gezielten Attacken zu unternehmen. Auf eigene Faust aus dem Mobbing-Sumpf zu waten und das Problem in den Griff zu kriegen, ist sehr schwierig, oft unmöglich. Meist ist es besser, eine dritte Instanz in Form einer qualifizierten Beratung einzuschalten. Fühlt man sich dazu in der Lage, kann man einige Dinge schon im Vorfeld unternehmen. 2a. Vertraute suchen Zunächst sollte man seine Situation analysieren und dazu sein eigenes Netzwerk die Familie, den Freundeskreis nutzen und nach Möglichkeiten der Lösung suchen. Ein verbündeter Kollege ist auch eine gute Unterstützung, oftmals lassen sich diese aber nicht so leicht finden, weil sie Sorge haben, selbst gemobbt zu werden. Größere Konzerne haben häufig einen Mobbing-Beauftragten, auch der Betriebsrat ist die richtige Adresse. Wichtig ist es, den Vorgesetzten (wenn dieser selbst der Mobber ist, dann den nächst höheren Vorgesetzten) über die Konfliktsituation zu informieren und auf Abhilfe zu drängen. Wer sich unsicher ist, wie er so ein Gespräch angeht, wendet sich an eine kompetente Beratungsstelle (siehe unten) oder auch an einen Rechtsanwalt. Wichtig bei einem ersten Gespräch ist es, dies nicht mit den Worten ich werde gemobbt zu beginnen. Denn auf dieses Schlagwort reagieren Vorgesetzte mit Abwehr. Besser ist es, konkret die unfairen Handlungen zu schildern. Dann tut sich der Angesprochene der Erfahrung nach leichter, etwas zu unternehmen. 2b. Mobbing-Tagebuch führen Es empfiehlt sich, ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Dies hilft, die konkreten Fakten zu sammeln und dient in einem späteren Stadium der Beweissicherung und der Fallanalyse. Was ist wann, wie und unter welchen Umständen genau geschehen Ort, Datum und Uhrzeit sind wichtig. Die Handlung beschreibt man so exakt wie möglich. Gut ist, wenn man Zeugen hat, die bereit sind zu dokumentieren, was sie gesehen oder miterlebt haben. Ebenso mögliche körperliche oder gesundheitliche Reaktionen auf eine Attacke sind zu vermerken sowie Krankheiten. Sinnvoll ist es, den eigenen Urlaub sowie Urlaubszeiten des Mobbers zu notieren. So lassen sich mögliche Ruhephasen der Attacken nachträglich genau nachvollziehen. 2c. Arztbesuch Bei gesundheitlichen Folgen des Mobbings empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Arzt aufsuchen. Dieser kann die gesundheitliche Entwicklung dokumentieren. Sollte ein Fall doch vor Gericht landen, muss man auch die Entwicklung eines Leides nachweisen können, zum Beispiel dass Depressionen im Laufe der Schikanen schlimmer geworden sind. Wenn man regelmäßig einen Arzt aufsucht, kann dieser auch später als Sachverständiger vor Gericht auftreten. 2d. Zeugnis beantragen Bevor man nach außen geht - also sich an den Betriebsrat, den Vorgesetzten etc. wendet, empfiehlt es sich, ein Zeugnis zu beantragen. Denn das fällt deutlich besser aus, wenn man sich noch nicht mit einer Mobbing-Beschwerde an den Betriebsrat oder den Arbeitgeber gewendet hat. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn man einen neuen Vorgesetzten bekommen hat, mit dem die Schikanen begonnen haben. Dann kann man gut argumentieren, dass man ein Zwischenzeugnis möchte, um sich die Zeit unter dem alten Chef dokumentieren zu lassen. So kann man nachweisen, dass der alte Arbeitgeber bestens zufrieden war und man hat seine eigene Leistungsfähigkeit quittiert. 2e. Sonderkündigungsschutz verschaffen Befürchtet man, dass man gekündigt werden soll, kann man auch darüber nachdenken, sich Sonderkündigungsschutz zu verschaffen. Dies erreicht man, in dem man sich beispielsweise in den Betriebs- oder Personalrat wählen lässt, sollten gerade Wahlen anstehen. Dann ist man vor dem Verlust des Arbeitsplatzes weitgehend geschützt.

4 Seite 4 3. Wer kann professionelle Hilfe leisten? 3a. Beratungsstelle und Rechtsanwalt Es gibt mehrere Gründe, sich professionelle Hilfe in Form eines Rechtsanwalts zu suchen oder sich an eine Mobbing-Beratungsstelle zu wenden. Denn nicht jeder kann seine Arbeitstelle einfach aufgeben. Denn der Arbeitsmarkt macht es unter Umständen nicht leicht, eine Alternative zu finden. selbst wenn man die Arbeitsstelle wegen Mobbing wechselt, möchte man dafür eine finanzielle Entschädigung haben. Denn in einem neuen Job muss man zunächst Nachteile hinnehmen, zum Beispiel was den Kündigungsschutz in den ersten Monaten angeht etc. man hängt an seiner Arbeit. Warum sollte man aufgeben, was man gerne macht? Spezielle Mobbing-Beratungsstellen stehen dem Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite, bereiten Gespräche vor, loten Lösungen aus und schalten sich gegebenenfalls auch aktiv in den Konflikt ein. Leider sind nicht alle qualifiziert. Gut ist, wenn der Berater eine psychologische Ausbildung hat, über Erfahrung verfügt und eine individuelle Lösung erarbeiten kann. Qualität zeichnet sich auch dadurch aus, dass eine genaue Analyse der Ursachen und der Geschichte des Mobbings erfolgt. Auch ein Rechtsanwalt, der sich auf das Thema Mobbing spezialisiert hat, steht beratend zur Seite und kann auch gleich bei rechtlichen Schritten unterstützen. Spätestens wenn man als Mobbing-Opfer mit Abmahnungen oder Änderungskündigungen belastet wird (Mobbing-Phase 3) oder sich eine Kündigung abzeichnet, ist der Gang zum Anwalt empfehlenswert. 3b. Welche Lösungen gibt es? Es gibt keinen schematischen Weg, den man einschlagen kann, um aus dem Mobbing-Prozess auszusteigen. In erster Linie muss der Betroffene sich selbst darüber klar werden, was er anstrebt: Möchte er den Job behalten oder sich eine neue Arbeitsstelle suchen? Bei der Entscheidung kommt es einerseits darauf an, wie viel Kraft das Opfer noch hat, um zu kämpfen und andererseits, wie gut die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind, einen anderen Job zu finden. Man muss ausloten, was realistisch ist. Beschwerde Ein erster rechtlicher Schritt ist die Beschwerde. Diese richtet man an den Betriebs- und/oder Personalrat oder auch an den Vorgesetzten. Dazu kann man sich natürlich anwaltliche Hilfe holen. Mobbing- Experte Ludwig Gunkel hat jedoch erfahren, dass es sinnvoll ist, wenn zu diesem Zeitpunkt der Anwalt nicht in Erscheinung tritt. Der Mobbing-Vorfall ist jetzt aktenkundig und es muss ermittelt werden, Zeugen gehört werden etc. das Vorgehen ist gesetzlich geregelt. Prozess vor Gericht Ein Mobbing-Fall kann auch vor Gericht ausgetragen werden. Unter anderem sind neben Unterlassungsklagen auch Schadensersatzklagen oder Schmerzensgelder denkbar. Die Erfolgsaussichten solcher gerichtlichen Streitereien haben sich in den letzen Jahren deutlich zugunsten der Opfer verbessert. Welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind, kann der Rechtsanwalt sagen. 4. Mobbing und Versicherungen Mobbing kann finanzielle Folgen haben: entweder weil man rechtlich dagegen vorgehen möchte und einen Rechtsanwalt benötigt oder weil es gesundheitliche Auswirkungen hat. Diese Policen sind relevant: 4a. Rechtsschutzversicherung Benötigt man wegen einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung einen Anwalt, ist eine Rechtsschutzversicherung eine gute Sache.

5 Seite 5 Denn man muss wissen: Bei einem Arbeitsrechtsprozess tragen die streitenden Parteien in erster Instanz immer ihre Kosten selbst egal wer den Prozess gewonnen hat. Hat man eine Rechtsschutzversicherung sind diese Kosten über die Police gedeckt. Die Police springt dann ein, wenn es zu einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeit kommt. Eine einfache Beratung zum Thema Mobbing ist in der Regel aber nicht gedeckt. Hier sollte man vor Neuabschluss einer Police nachfragen, was genau alles gedeckt ist. Tipp: Mitglieder einer Gewerkschaft sind bezüglich Arbeitsrechtsauseinandersetzungen abgesichert und benötigen deshalb keine Rechtsschutzversicherung. Streitigkeiten im Arbeitsleben sind im Baustein Berufsrechtsschutz enthalten. Die Police gibt es meist als Kombination von Privatund Berufsrechtsschutz. Die Police trägt: Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder, Sachverständigerkosten, Kosten des Gegners, wenn der Versicherte sie aufgrund des Prozessausgangs tragen muss, je nach Versicherer auch Kosten für ein Mediationsverfahren und Strafkautionen. Tipp: Tarifangebote finden Sie unter Mediation Eine Reihe von Versicherungsunternehmen tragen inzwischen auch Kosten für Mediationsverfahren, also außergerichtliche Streitschlichtung. Das macht durchaus Sinn auch beim Thema Mobbing - vor allem wenn man anstrebt, weiter im Betrieb beschäftigt zu bleiben. Bevor man eine neue Police abschließt, sollte man nachfragen, ob Mobbing- Streitigkeiten gedeckt sind. Die Kosten, die die Police bei Mediationsverfahren übernehmen, sind in der Regel gedeckelt (siehe Tabelle). Der Versicherer trägt nicht automatisch die Kosten für jedes Mediationsverfahren. Nur wenn der Streitpunkt auch ein versicherter Rechtsschutzfall wäre, der einen Gang vor Gericht rechtfertigt, leistet die Versicherung. Anbieter/ Tarif Arag Aktiv-Rechtschutz Komfort Concordia Grundrisiko Debeka Rechtsschutz Comfort Deurag Standard- Absicherung Advocard PBV Tabelle: Policen, die bei Mediationsverfahren leisten (Auswahl) Es gilt der Familientarif in den Bereichen Privat, Beruf, Verkehr Deckungssumme Leistungen pro Mediationsverfahren unbegrenzt in Europa Euro bei Personenschäden unbegrenzt unbegrenzt Anmerkung: Pro Anbieter wird nur ein Tarif dargestellt. Quelle: biallo.de, Stand Juli Euro, maximal Euro im Jahr Euro (im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Erbrecht bis Euro), maximal Euro im Jahr zweifacher Wert der Gerichtsgebühren erster Instanz Beitrag im Jahr (250 Euro Selbstbeteiligung) 218,44 Euro 201,29 Euro 228,36 Euro unbegrenzt Euro 199,00 Euro unbegrenzt 8 Sitzungen à 180 Euro 228 Euro (Selbstbeteiligung 300 Euro) 4b. Krankentagegeld Mobbing kann krank machen. Kopf- und Rückenschmerzen, massive Schlafstörungen, Angstattacken und Depressionen können Folgen sein. Es ist wichtig, dass man dann gut finanziell abgesichert ist, falls man wegen seiner Leiden eines Tages seinen Beruf

6 Seite 6 nicht mehr ausüben kann. Angestellte sind zunächst bei Krankheit über die Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers abgesichert (sechs Wochen lang), danach greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Die ist jedoch gedeckelt: Arbeitnehmer erhalten maximal Euro im Monat (2014). War das eigentliche Monatsgehalt deutlich höher, kann das zu wenig sein, um die monatlichen Kosten zu decken. Deshalb ist für alle, die gesetzlich versichert sind, aber ein hohes Einkommen haben, eine Krankentagegeldpolice wichtig. Eine solche Police, die private Krankenversicherer anbieten, zahlt ein Krankentagegeld in der Regel für einen unbefristeten Zeitraum. Der Versicherte erhält einen vereinbarten Tagessatz. Dieser darf in der Summe maximal der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens entsprechen. Ein Krankentagegeld von 100 Euro am Tag kostet für einen 35 Jahre alten Arbeitnehmer 30 bis 40 Euro im Monat. 4b. Berufsunfähigkeitsversicherung Kommt es ganz schlimm und man kann voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in seinen Beruf zurück, ist ein Berufsunfähigkeitsschutz wichtig. Gerade psychische Leiden sind mit ein Hauptgrund, warum Arbeitnehmer frühzeitig aus ihrem Job aussteigen müssen. Eine Berufsunfähigkeitspolice leistet, wenn man wegen eines Unfalls oder wegen Krankheit seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Dann erhält der Versicherte eine monatliche Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit. In der Regel erhält man die volle Monatsrente ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Es lohnt sich, die Police in jungen Jahren abzuschließen, denn es ist eine umfassende Gesundheitsprüfung nötig. Wer chronische Erkrankungen hat, muss meist Aufschläge zahlen oder wird unter Umständen sogar ganz abgelehnt. Auch für Berufe, die eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit darstellen, sind Risikozuschläge zu zahlen. Die monatliche Rente sollte rund 80 Prozent des Nettogehalts betragen, so lautet die Faustregel. Wer frei verfügbares Einkommen aus anderen Quellen hat beispielsweise Vermietung oder Vermögensanlagen kann dies bei der Berechnung der Rentenhöhe mit einkalkulieren. Eine Laufzeit bis zum Rentenalter ist wichtig. Tarifbeispiele finden Sie unter: /berufsunfaehigkeitsversicheru ng Checkliste: Wie man sich vor Mobbing schützen kann Inneres Frühwarnsystem entwickeln, bei einschneidenden Neuerungen (neuer Chef, geänderte Arbeitsabläufe oder methoden) sensibel auf Konflikte reagieren. Sich keine Schikanen gefallen lassen, sondern unmittelbar darauf reagieren und deutlich machen, dass Sie solche Verhaltensweisen nicht dulden. Den Mobbing-Initiator so früh wie möglich auf sein Verhalten konkret ansprechen. Ein Gespräch unter vier Augen ist sinnvoll. Dabei ruhig und sachlich bleiben. Bei ungelösten Konflikten sofort den Vorgesetzten oder den Betriebsrat einschalten. Erste Anlaufadressen Verein gegen psychosozialen Stress und Mobbing e.v., Wiesbaden. Info zu Mobbing und Beratung. Mobbing-Beratung München Konsens e.v., vermittelt auch bundesweit Hilfsadressen. Einige Wohlfahrtsverbände beraten zu dem Thema. Manche Krankenkassen können eine Anlaufstelle vor Ort nennen. Auch die Kommune kann Anlaufstelle sein und weitervermitteln größere Städte haben häufig eine Mobbing-Beratungsstelle. Das Thema der Woche ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße 25, Schondorf. Sie können uns erreichen unter info@biallo.de oder per Telefon: 08192/ Weitere Infos unter

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