Inventarisation Erstattung Bericht und Rechnung

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1 Inventarisation Erstattung Bericht und Rechnung Ruedi Winet (Auf der Grundlage eines Vortrages von Urs Vogel) KESB Bezirk Pfäffikon ZH September 2014 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 1

2 Grundlagen Berichterstattung Der Bericht dient der KESB als Basis, um über die Weiterführung, Aufhebung oder Anpassung des Mandates zu entscheiden. Der Bericht ist für den Mandatsperson eine Gelegenheit, in Zusammenarbeit mit dem Klienten eine Standortbestimmung und Auswertung vorzunehmen. Der Bericht dient der KESB und der Mandatsperson als qualitätssicherndes Instrument. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 15

3 Inventar Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 2

4 Zweck der Inventarisation Erfassung des zu verwaltenden Einkommens und Vermögens Grundlage für Vermögensverwaltung (408 f. ZGB) Übereinstimmung mit den Anlagevorschriften VBVV Planung der Liquidität Grundlage zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen(z.B. Renten, BVG) und Anwartschaften (z.b. aus Stiftungen) Grundlage für Rechnungsablage (410 ZGB) Grundlage für Verantwortlichkeit/Haftung (Art. 454 ff.) Bestandteil Dokumentationspflicht Beistand (11 VBVV) Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 2

5 Vorgehen bei Inventarisierung Erstellung: MT in Zusammenarbeit mit KESB, die Inventar mit einem Beschluss abzunehmen hat, und soweit möglich unter Beizug der betroffenen Person Frist: unverzüglich (405 Abs. 2 ZGB; BGE 135 III 198) Stichtag: Datum der Massnahmenerrichtung (für Konto, Depot, Versicherungs, Grundbuch und Betreibungsregisterauszüge), für Mobiliarfeststellung, Sammlungen etc. Datum der Aufnahme Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 3

6 Inhalt Fragebogen zum Besitzstandsinventar: Bitte sämtliche Punkte vollständig ausfüllen resp. jeweils explizit «keine» ankreuzen. Zu jedem Punkt sind die einzureichenden Belege (Kopien) aufgeführt, welche mit einer Beleg-Nr. zu versehen und mit dem ausgefüllten Fragebogen einzureichen sind. Soweit möglich bestehende Wertbeurteilungen verwenden (Steuerwert, Katasterwert etc.) Schatzungen nur dann, wenn zur Beurteilung der Vermögensverwaltung notwendig (z.b. Veräusserung, Einlagerung etc.) Hinweise auf "verstecktes" Vermögen beachten! Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 4

7 Mitwirkung Dritte Mitwirkungspflicht Dritter: Banken, Versicherungen, Anwälte, Treuhänder, Arbeitgeber (405 Abs. 4 ZGB) Wenn die Umstände es rechtfertigen, Aufnahme eines öffentlichen Inventars (405 Abs. 3 ZGB) Ergänzung, wenn nachträglich Vermögen zum Vorschein kommt und ev. bei nachträglichem Vermögensanfall (Erbschaft) Inventarisationsvergehen: Urkundenfälschung (251 StGB), Urkundenfälschung im Amt (317 StGB, BGE 121 IV 216) Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 5

8 Inventarisierung Verheiratete Massgeblich ist Güterstand Bei Gütertrennung: Vermögenszuteilung klar ausser Miteigentum (meist Objekte des täglichen Gebrauchs) Bei Errungenschaftsbeteiligung: Gesamtvermögen erfassen, aber davon das zu verwaltende Vermögen im Einvernehmen mit Ehegatten ausscheiden Bei Gütergemeinschaft: Gesamtvermögen erfassen, Vermögen zu freier Verfügung an Ehegatten ausscheiden (sinngemäss 409 ZGB) Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 6

9 Berichtsprüfung Berichterstattung über die Lage der betroffenen Person und die Ausübung des Mandates, mindestens alle zwei Jahre; die entsprechende Instruktion erfolgt durch die KESB Basis für KESB, über Weiterführung, Aufhebung oder Anpassung des Mandates zu entscheiden Wichtig: da Massnahme massgeschneidert, muss unter Umständen ein Zwischenbericht mit entsprechendem Antrag eingereicht werden, wenn die Kompetenzen aus dem Mandat nicht mehr für die Mandatsführung ausreichen! (414 ZGB) Überprüfung finanzieller Betreuung Beizug der betroffenen Person bei der Erstellung des Berichtes und der Rechnung (soweit möglich) Aushändigung einer Kopie auf Verlangen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 7

10 Aufbau Berichterstattung Tätigkeitsbericht Kapitel gemäss Vorgaben (von MT unterschrieben) Rechnung Bilanz / Vermögensausweis (von MT unterschrieben) Kontoblätter / Buchungsjournal Belege vollständig und im Original Beilagen Verfügungen SVA für Ergänzungsleistungen (alle Seiten) Leistungsabrechnungen KK (auch wenn NULL) Versicherungsausweis KK Kopie Steuererklärung Evt. weitere Unterlagen (z.b. Liegenschaftsbuchhaltung) Schuldenverzeichnis / Betreibungsregisterauszug Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 8

11 Inhalt Tätigkeitsbericht Aufbau nach Kapiteln Ausgangslage, Auftrag und Ziele Kontakte Situation, Entwicklung Finanzen Beurteilung, Prognose Schlussfolgerungen, Ziele Anträge Inhalt schlüssig, klar und verständlich, personenbezogen so kurz wie möglich und so ausführlich wie nötig möglichst neutral und sachlich Beurteilungen und Einschätzungen ausschliesslich unter "Beurteilung/Prognose" Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 10

12 Ausgaben: Checkliste Sozialversicherungsbeiträge für Nichterwerbstätige Anrechnung Erwerbseinkommen Krankenversicherung angemessen? Unfallversicherung Privathaftpflicht Hausratversicherung bei eigenem Haushalt Plausibilität Geldtransaktionen Wertschriftendepot: Plausibilität Käufe/Verkäufe Zustimmungspflichtige und verbotene Geschäfte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 11

13 Zu beachten: Ausgaben Rechnungen auf betroffene Person ausgestellt? Keine Lücken bei regelmässigen Zahlungen Zahlungen erfolgen rechtzeitig keine Mahnungen vorhanden? Überweisungen auf Konto in Eigenverwaltung Höhe angemessen? Bargeldbezüge zu Gunsten betroffene Person quittieren lassen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 10

14 Checkliste: Einnahmen Löhne / Renten Vollständigkeit Ergänzungsleistungen Anmeldung rechtzeitig erfolgt Werte korrekt und vollständig Hilflosenentschädigung Rückerstattungen Krankenkasse Vollständigkeit Zusatzversicherungen beachten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 12

15 Zu beachten: Einnahmen Rückerstattung EL, Krankheitskosten Franchise und Selbstbehalte KK (max. Fr pro Jahr) Zahnarzt Transporte (Sanität, Behindertentransport etc.) Diverse weitere Rückerstattungen möglich; im Zweifelsfall nachfragen Rückforderung Verrechnungssteuer Vereinnahmt oder von Steuerrechnung abgezogen Darlehenszinsen / Mietzinseinnahmen etc. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 13

16 Vermögensausweis / Bilanz Vollständigkeit Alle Geldkonten (Konten mit kleinen Beständen auflösen) Bargeld (Kasse) Passiven Keine Abgrenzung von laufenden Rechnungen Hypotheken, Darlehen Einhaltung VBVV Vermögensveränderung (Bestand Anfang/Ende Periode) Vermögensveränderung plausibel? Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 14

17 Vermögensausweis / Bilanz Pro memoria erwähnen Mietzins /Heimdepot Konto in Eigenverwaltung Freizügigkeitskonten Anteil an unverteilten Erbschaften Schulden Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 15

18 VBVV Verordnung Vermögensverwaltung Artikel 6 7: Konto in Eigenverwaltung Freizügigkeitskonten Anteil an unverteilten Erbschaften Schulden Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 15

19 ?! Herzlichen Dank für Ihre Arbeit! Weitere Infos unter PriMa-Handbuch Fragen? Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Pfäffikon ZH 15

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