Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft Durchführungspolitik der Raiffeisen Bankengruppe Oberösterreich Risikohinweise im Veranlagungsgeschäft

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1 Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft Durchführungspolitik der Raiffeisen Bankengruppe Oberösterreich Risikohinweise im Veranlagungsgeschäft zur Verfügung gestellt von der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft A-4020 Linz, Europaplatz 1a Tel.: +43(0)732/ Fax: +43(0)732/ eingetragen unter Firmenbuchnummer: FN m, Firmenbuchgericht Linz, DVR-Nr.: Im Folgenden kurz Bank Deutschland Stand: 11/2016

2 Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft INHALTSVERZEICHNIS I. DIE BANK ) KONZESSION ) KOMMUNIKATION MIT DER BANK... 3 II. DIENSTLEISTUNGEN DER BANK IM ANLAGEBEREICH ) ANGEBOTENE DIENSTLEISTUNGEN ) ANLAGEINFORMATION (RISIKOHINWEISE) ) INFORMATION DER KUNDEN... 4 III. KUNDENINFORMATION ZUR DURCHFÜHRUNGSPOLITIK DER RAIFFEISENBANKENGRUPPE OBERÖSTERREICH ) ANWENDUNGSBEREICH ) GEWICHTUNG DER DURCHFÜHRUNGSASPEKTE ) UMSETZUNG ) WEISUNGEN DES KUNDEN... 5 IV. INTERESSENSKONFLIKTE ) GRUNDSÄTZLICHES ZU DEN LEITLINIEN FÜR DEN UMGANG MIT INTERESSENSKONFLIKTEN ) INFORMATIONEN ZU HÄUFIG AUFTRETENDEN INTERESSENSKONFLIKTEN... 6 V. FINANZIELLE ANREIZE ) GRUNDSÄTZLICHES ZU VERGÜTUNGEN FÜR DEN VERTRIEB VON PRODUKTEN ) GRUNDSÄTZLICHES ZU VERGÜTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERMITTLUNG VON KUNDEN ) INFORMATIONEN ZU EINZELHEITEN... 7 VI. VERWAHRUNG VON WERTPAPIEREN FÜR KUNDEN ) DRITTVERWAHRUNG ) SAMMELVERWAHRUNG ) VERWAHRUNG IM AUSLAND ) SCHUTZ DER KUNDENWERTPAPIERE ) PFAND- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE... 8 VII. VERTRAGSBEDINGUNGEN UND KOSTEN ) DEPOTVERTRAG ) PREISE UND KOSTEN ) FREMDWÄHRUNGSTRANSAKTIONEN ) ZUSÄTZLICHE STEUERN UND AUFWENDUNGEN ) ZAHLUNGEN DES KUNDEN... 9 VIII. BESCHWERDEN... 9 BEILAGEN:... 9 Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft Seite 1 von 9

3 Mit den nachstehenden Informationen zum Anlagegeschäft informieren wir Sie über relevante Aspekte für Ihr Wertpapiergeschäft, welche auch laufend aktualisiert auf der Homepage Ihrer Bank zur Verfügung stehen bzw. jederzeit über die Kundenbetreuung angefordert werden können. Diese Informationen ersetzen nicht die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen. I. Die Bank 1.) Konzession Der Bank wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, eine Konzession zur Erbringung von Bankdienstleistungen erteilt, die die Bank auch zu Geschäften mit ihren Kunden im Anlage- und Wertpapiergeschäft berechtigt. 2.) Kommunikation mit der Bank Im Verkehr mit ihren Kunden bedient sich die Bank der deutschen Sprache. Allgemein stehen dem Kunden neben dem persönlichen Gespräch während der Öffnungszeiten der Bankstellen die Kontaktaufnahme mit der Bank über Telefon, Brief, Fax oder offen. Rechtlich relevante Korrespondenzen zwischen der Bank und ihrem Kunden werden jedoch - soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde - schriftlich abgewickelt. II. Dienstleistungen der Bank im Anlagebereich 1.) Angebotene Dienstleistungen Im Bereich des Anlage- und Wertpapiergeschäfts bietet die Bank folgende Dienstleistungen an: a) Beratung des Kunden Analyse der Kundenverhältnisse (wie Kenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse und Anlageziele) und Empfehlung geeigneter Produkte primär von Unternehmen der Raiffeisenbankengruppe, z.b. Eigene Emissionen Emissionen der Raiffeisenbankengruppe Fonds der Raiffeisenbankengruppe Geldmarktinstrumente der Raiffeisenbankengruppe Die Bank verfügt bei diesen Produkten der Raiffeisenbankengruppe über tiefgehende Informationen wie z.b. über die aktuelle Managementstrategie bei Fonds und kann ihren Kunden daher zu diesen Produkten Detailinformationen bieten. Neben der detaillierten Beratung hinsichtlich der verschiedenen Anlageprodukte der Raiffeisenbankengruppe hat die Bank auch die Möglichkeit, ihren Kunden allgemeine Informationen über Fremdprodukte zu verschaffen. Die von der Bank bei der Kundenberatung vorgeschlagene Anlagestrategie richtet sich ganz nach den individuellen Verhältnissen des Kunden und bezieht seine Anlageziele, seine finanziellen Verhältnisse und seine Risikobereitschaft mit ein. Die Anlagestrategie wird an die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden angepasst. b) Wertpapiererwerb/-verkauf Die Bank bietet ihren Kunden die Möglichkeit, Anlageprodukte zu erwerben und zu verkaufen. Je nach Produkt tritt die Bank hierbei selbst als Verkäufer oder Käufer auf oder schließt das vom Kunden gewünschte Geschäft auf dessen Rechnung mit einem Dritten ab, wobei häufig auch andere Partner zwischengeschaltet werden müssen, an die der Kundenauftrag weitergeleitet wird. c) Wertpapierverwahrung und -verwaltung samt Führung des Verrechnungskontos Die Bank verwahrt Wertpapiere für ihre Kunden, wofür sie sich regelmäßig professioneller Drittverwahrer bedient. d) Vermögensverwaltung Die Bank übernimmt und verwaltet Vermögen ihrer Kunden nach eigener Entscheidung im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Veranlagungsstrategie, jeweils unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse, Kenntnisse und Erfahrungen und Anlageziele des Kunden. Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft Seite 2 von 9

4 e) Erwerb anderer Finanzinstrumente Die Bank bietet ihren Kunden die Möglichkeit, auch andere Finanzinstrumente (z.b. Kurssicherungsinstrumente, Devisentermingeschäfte, Swaps) zu erwerben oder zu verkaufen. Je nach Produkt tritt die Bank hierbei selbst als Verkäufer oder Käufer auf oder schließt das vom Kunden gewünschte Geschäft auf dessen Rechnung mit einem Dritten ab, wobei häufig auch andere Partner zwischengeschaltet werden müssen, an die der Kundenauftrag weitergeleitet wird. 2.) Anlageinformation (Risikohinweise) Eine allgemeine Beschreibung der Wertpapiere, die grundsätzlich Gegenstand der von der Bank angebotenen Dienstleistungen sein können, findet sich in den Anlageinformationen Risikohinweise im Veranlagungsgeschäft, die dem Kunden zusammen mit den vorliegenden Allgemeinen Informationen zum Anlagegeschäft zur Verfügung gestellt werden. Vor Erbringung einer Dienstleistung, erhält der Kunde weitere Informationen und konkrete Risikohinweise zum entsprechen- den Wertpapierprodukt. 3.) Information der Kunden Die Kunden werden über Dienstleistungen der Bank, unter Beachtung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften informiert. Insbesondere werden Abrechnungen über Wertpapiergeschäfte unverzüglich, längstens binnen eines Geschäftstags nach vollständiger Abwicklung des Kundenauftrags, dem Kunden auf dem mit ihm dafür vereinbarten Weg (postalisch, schalterlagernd, elektronisch oder mittels Kontoauszugdrucker) zur Verfügung gestellt. Aufstellungen über die für den Kunden verwahrten Wertpapiere werden diesem - sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde - für jedes Kalenderjahr im Laufe des ersten Quartals des Folgejahrs zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Vermögensverwaltung hat der Kunde das Recht, Portfolio-Informationen alle drei Monate zu erhalten. Weiters hat der Kunde die Möglichkeit über Verluste informiert zu werden, die im Rahmen der Vermögensverwaltung einen zuvor definierten Schwellenwert überschritten haben. Die Portfolios werden an jedem Bankarbeitstag mit den jeweiligen Kursen bewertet. III. Kundeninformation zur Durchführungspolitik der Raiffeisenbankengruppe Oberösterreich Die Bank hat im Einklang mit den Vorgaben des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 (WAG) Grundsätze festgelegt, wie sie Aufträge für ihre Kunden ausführt bzw. weiterleitet, um gleich bleibend das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Diese Grundsätze werden als Durchführungspolitik bezeichnet. Nachstehend erfolgt die Darstellung der wesentlichen Inhalte der Durchführungspolitik. 1.) Anwendungsbereich Die Durchführungspolitik ist für Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten anzuwenden. Die Durchführungspolitik umfasst die Auftragsweiterleitung an andere Intermediäre zur Ausführung (einfache Kommission), sowie die Auftragsausführung durch die Bank selbst (Kommission mit Selbsteintritt). Nicht unter den Anwendungsbereich der Durchführungspolitik fallen Kaufverträge zwischen der Bank und dem Kunden (sogenannte Festpreisgeschäfte ). Ein Kaufvertrag kommt insbesondere zustande, wenn die Bank und der Kunde einen fixen Preis für das zugrundeliegende Geschäft vereinbaren, wie z.b. Fixkursgeschäfte über Wertpapiere (insbesondere Anleihen), Zins- und Währungsderivate und andere außerbörsliche Finanztermingeschäfte. Weiters findet die Durchführungspolitik keine Anwendung auf die Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen über die jeweilige Depotbank. Diese erfolgen über die jeweilige Depotbank des Investmentfonds oder über Intermediäre (zb Banken, Fondshandelsplattformen). Über die Durchführungspolitik im Rahmen der Vermögensverwaltung wird gesondert informiert. 2.) Gewichtung der Durchführungsaspekte Das für den Privatkunden günstigste Ergebnis wird durch das Gesamtentgelt bestimmt, das der Kunde bei Verkauf erzielen bzw. bei Kauf aufzuwenden hat. Dieses umfasst den Preis für das Finanzinstrument und die mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. - Der Preis (Kurs) hängt entscheidend von der Preisqualität des Ausführungsplatzes ab. Die Preisqualität lässt sich vor allem anhand der langfristigen Liquidität ermitteln. - Die Kosten umfassen alle dem Kunden entstehenden Auslagen, die unmittelbar mit der Ausführung des Auftrags zusammenhängen. Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft Seite 3 von 9

5 Aufgrund vergleichbarer Spesen an den verschiedenen Ausführungsplätzen, zieht die Bank die Liquidität als Hauptaspekt bei Ermittlung der Ausführungsplätze heran. Zusätzliche Durchführungsaspekte werden dann berücksichtigt, wenn der Auftrag einen bedeutenden Umfang aufweist oder der Auftrag eine außerbörsliche Ausführung erfordert. In diesen Fällen gewinnt die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung und unter Umständen die Schnelligkeit/Geschwindigkeit der Ausführung an Bedeutung. Die Bank gewichtet bei Privatkunden und Professionellen Kunden die Durchführungsaspekte gleich. 3.) Umsetzung Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft führt Aufträge entweder selbst an einem Ausführungsplatz aus (bei Bestehen einer direkten Anbindung - z.b. Börse Mitgliedschaft - ist dies der Regelfall) oder leitet Aufträge an einen Intermediär (z.b. Broker) zur Ausführung weiter. Die oberösterreichischen Raiffeisenbanken verfügen über keine eigene direkte Anbindung an Ausführungsplätze. Die oberösterreichischen Raiffeisenbanken leiten Aufträge unter Wahrung der Durchführungspolitik an die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft als Intermediär zur Ausführung weiter. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft kann so für den Kunden das günstigste Ergebnis erreicht werden. Zu den möglichen Ausführungsplätzen siehe näher Beilage Ausführungsplätze. Die Bank führt alle Aufträge im Sinne der Durchführungspolitik durch, kann aber keine Garantie dafür geben, dass tatsächlich für jeden einzelnen Auftrag das bestmögliche Ergebnis erreicht wird. Aufträge können auch außerhalb von geregelten Handelsplätzen ausgeführt werden, wenn andernfalls die Ausführung und Abwicklung unwahrscheinlich wäre (zb außerbörsliche Ausführung von börsennotierten Zertifikaten oder börsennotierten Anleihen mangels Liquidität an der Börse). Unter bestimmten Umständen fasst die Bank mehrere Kundenaufträge zum An- bzw. Verkauf von Bezugsrechten zusammen, sofern dies für den Kunden insgesamt nicht nachteilig ist. Die Bank trägt dabei dafür Sorge, dass eine Benachteiligung der betroffenen Kunden möglichst vermieden wird. Es ist jedoch zu beachten, dass die Zusammenlegung für einzelne Aufträge auch nachteilig sein kann. Es erfolgt keine Zusammenfassung von Kundenaufträgen mit Aufträgen für eigene Rechnung der Bank. Kaufaufträge werden vorrangig am größten Ausführungsplatz im Emissionsland bzw. bei Eurobonds im Emittentenland ausgeführt, da hier unter Berücksichtigung der Liquidität der Märkte regelmäßig eine der Gewichtung der Durchführungsaspekte entsprechende Ausführung möglich ist. Bei Verkaufsaufträgen wird dem Kunden jene Börse als Ausführungsplatz vorgeschlagen, an welcher der letzte Kauf bzw. Zukauf des relevanten Titels getätigt wurde. Bei Verkaufsaufträgen werden in der standardisierten Verkaufslogik Neubestände vor Altbeständen verkauft. Diese standardisierte Verkaufslogik kann der Kunde über den Betreuer ändern. 4.) Weisungen des Kunden Der Kunde kann der Bank für einen einzelnen Geschäftsfall oder generell eine ausdrückliche Weisung erteilen, an welchem Ausführungsplatz sein Auftrag ausgeführt werden soll oder wie Durchführungsaspekte zu gewichten sind. Diese Weisung geht den Regelungen der Durchführungspolitik vor. Die Bank weist ihre Kunden ausdrücklich darauf hin, dass sie durch eine solche ausdrückliche Weisung und der daraus resultierenden Abweichung von der Durchführungspolitik davon abgehalten werden kann, das für den Kunden bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dies gilt mitunter für die Erteilung spezifischer Auftragszusätze. Der Kunde hat die Möglichkeit bei Aufträgen einen Ausführungsplatz auszuwählen, der die von ihm gewünschten Auftragszusätze ermöglicht. Darüber wird er ausdrücklich in den Orderrichtlinien informiert, die laufend aktualisiert werden und auf abrufbar sind. Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft Seite 4 von 9

6 IV. Interessenskonflikte 1.) Grundsätzliches zu den Leitlinien für den Umgang mit Interessenskonflikten Die Bank hat Leitlinien für den Umgang mit Interessenskonflikten festgelegt. Diese Leitlinien sollen verhindern, dass ein Interessenkonflikt, zwischen einem Kunden und der Bank einem Kunden und einem Mitarbeiter der Bank einem Kunden und einem Unternehmen, das von der Bank kontrolliert wird, oder zwischen Kunden der Bank entsteht und den Interessen des Kunden schadet. Die Grundzüge dieser Leitlinien sehen wie folgt aus: - Oberster Grundsatz ist die Vermeidung von Interessenskonflikten. Hierfür ist in jeder Bank ein Compliance-Verantwortlicher eingesetzt, der bei unvermeidbaren Interessenskonflikten für eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Abwicklung des Anlagegeschäfts Sorge trägt und den Geschäftsleitern regelmäßig berichtet. - Bei der Erbringung von Beratungsleistungen wird ausschließlich auf das Kundeninteresse Bedacht genommen. - Der allfällige Eigenhandel der Bank erfolgt getrennt vom Kundenhandel. - Bei knappheitsbedingten Interessenskonflikten (d.h. es liegen mehr Kundenaufträge vor als tatsächlich erfüllt werden können) werden klar formulierte vor Zuteilung aufgestellte Prinzipien der Zuteilung (z.b. Prioritätsprinzip oder Aufteilung pro rata) angewendet, um die unsachliche Bevorzugung einzelner Kunden hintan zu halten. Andere Interessenskonflikte werden, abhängig von der konkreten Rolle der Bank, den Kunden im Einzelfall kommuniziert. - Die Festsetzung von Preisen bei eigenen Produkten erfolgt auf Grundlage der aktuellen Marktverhältnisse. - Die Bank hat entsprechend ihrer Größe und Organisationsstruktur - Vertraulichkeitsbereiche definiert, um einen Informationsaustausch zwischen Personen, deren Tätigkeit einen Interessenskonflikt nach sich ziehen könnte, zu verhindern. Sollte im Einzelfall ein Informationsaustausch zwischen den definierten Bereichen, der einen Interessenskonflikt nach sich ziehen könnte, unumgänglich sein, wird dies dem Compliance-Verantwortlichen gemeldet, der dann die entsprechenden Maßnahmen setzt. - In der Bank ist organisatorisch sichergestellt, dass jeder ungebührliche Einfluss auf die Art und Weise, in der Wertpapierdienstleistungen erbracht werden, vermieden wird. - Beteiligungen, die Anlass für allfällige Interessenskonflikte nach den Bestimmungen des Börsegesetzes sein könnten, werden auf der Internetseite der Bank offengelegt. - Es erfolgen laufend Schulungen der Mitarbeiter der Bank. - Sollte trotz der oben genannten Maßnahmen ein Interessenskonflikt nicht vermeidbar sein, wird die Bank den Kun- den entweder generell oder aktuell vor der Auftragserteilung informieren, sodass der Kunde im Wissen um den Interessenskonflikt seine Entscheidung treffen kann. Über Wunsch erhält der Kunde weitere Einzelheiten zu den Leitlinien für den Umgang mit Interessenskonflikten. 2.) Informationen zu häufig auftretenden Interessenskonflikten Die Bank erhält regelmäßig für eine eventuelle Beteiligung in einem Emissionskonsortium branchenübliche Provisionen. Darüber hinaus können zwischen der Bank und potentiellen Emittenten aufrechte Finanzierungsverträge bestehen und können die potentiellen Emittenten den Emissionserlös zur teilweisen oder vollständigen Tilgung solcher bestehender Finanzierungen bei der Bank aufwenden. Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft Seite 5 von 9

7 V. Finanzielle Anreize 1.) Grundsätzliches zu Vergütungen für den Vertrieb von Produkten Die Bank erhält für das Angebot einer breiten Produktpalette (grundsätzliche Erwerbs- und Rückgabemöglichkeit), sowie für laufende Kundenbetreuung, Weiterbildungsmaßnahmen und Informationsaufbereitung von einigen Partnern, deren Produkte die Bank vertreibt, Vergütungen. Diese werden benötigt, um die Erwerbsmöglichkeit, sowie die Qualität der Beratung und Information an den Kunden hoch zu halten bzw. weiter zu steigern. Die Höhe der laufenden Provisionen hängt von der Art des Produktes und vom Emittenten oder Zwischenhändler ab. Die Bank legt hohen Wert auf eine bedarfsgerechte Kundenberatung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Risikostreuung. Das Angebot des Betreuers orientiert sich am Bedarf des Kunden und nicht an den unterschiedlichen Vergütungen für Produkte. Die Bank erhält regelmäßig Vergütungen, unter anderem von folgenden Partnern: Fondsgesellschaften (z.b. KEPLER-FONDS KAG, Raiffeisen KAG, Fremdfondsgesellschaften) - Vergütung bis zur vollen Höhe des berechneten Ausgabeaufschlages - Vergütung bis zur vollen Höhe der jährlichen Verwaltungsgebühr vom Wert der Anteile im Depot des Kunden Zertifikatehäuser und andere Emissionshäuser (z.b. Raiffeisen Centrobank) - Vergütung bis zur vollen Höhe des berechneten Ausgabeaufschlages oder bis zur vollen Höhe des (Dis)Agios. - jährliche prozentuelle Vergütung vom Wert der Anteile im Depot des Kunden Immobilienunternehmen - jährliche prozentuelle Vergütung vom Wert der Anteile im Depot des Kunden Die vorstehend angegebene Höhe bzw. angegebenen Prozentsätze können im Einzelfall überschritten und durch Einmalzahlungen ergänzt werden. Bei Wertpapieremissionen und Unternehmensbeteiligungen erhält die Bank unter Umständen vom Emittenten oder dessen Vertriebspartner eine Verkaufsprovision. Im Rahmen von Qualitätsoffensiven in der Kundenberatung wird die Bank unter Umständen von Vertriebspartnern durch einmalige Geld- oder Sachleistungen unterstützt. Die Bank erhält beim Vertrieb von Produkten der Raiffeisenbankengruppe in der Regel höhere Vergütungen als beim Vertrieb von Fremdprodukten. 2.) Grundsätzliches zu Vergütungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kunden Falls die Bank einem anderen Kreditinstitut oder einem sonstigen Dritten eine Geschäftsverbindung mit einem Kunden vermittelt, erhält die Bank für die Vermittlung von dem Kreditinstitut oder dem sonstigen Dritten eine Vergütung; umgekehrt gewährt die Bank an ein vermittelndes Kreditinstitut oder einen sonstigen, vermittelnden Dritten eine Vergütung. In beiden Fällen ist die Höhe der Vergütung entweder ein Anteil an den Vergütungen gemäß V.1.) oder ein Anteil an der Ertragsspanne des vermittelten Geschäftes. 3.) Informationen zu Einzelheiten Auf Wunsch erhält der Kunde von der Bank weitere Einzelheiten zu den unter Punkt 1. und 2. angesprochenen Vergütungen bzw. Provisionsvereinbarungen. VI. Verwahrung von Wertpapieren für Kunden 1.) Drittverwahrung Wertpapiere, die die Bank für ihre Kunden zu verwahren hat, werden auch um höchstmöglichen Schutz dieser Wertpapiere zu gewährleisten an Institute, die auf die Wertpapierverwahrung spezialisiert sind (sogenannte Drittverwahrer ), weitergeleitet. Für allfällige Schäden, die durch rechtswidrige schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen der Drittverwahrer entstehen, haftet die Bank dem betroffenen Kunden. Erfolgt die Wertpapierverwahrung für einen Kunden als Unternehmer ist die Haftung der Bank allerdings auf die sorgfältige Auswahl des Drittverwahrers beschränkt. Sollte trotz sorgfältiger Auswahl der Fall eintreten, dass ein Drittverwahrer insolvent wird, kann die Bank die Ausfolgung der Wertpapiere, die sie dem Drittverwahrer zur Verwahrung übergeben hat, verlangen. Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft Seite 6 von 9

8 2.) Sammelverwahrung Wertpapiere, die die Bank für ihre Kunden zu verwahren hat, werden gemeinsam mit den gleichen Wertpapieren anderer Kunden verwahrt (sogenannte Sammelverwahrung ). Da jeder Kunde (auch im Falle der Insolvenz der Bank bzw. des Drittverwahrers) die Möglichkeit hat, die Ausfolgung seines Anteils an den in Sammelverwahrung befindlichen Wertpapieren zu verlangen, verursacht die Sammelverwahrung für den Kunden keine besonderen Risiken. 3.) Verwahrung im Ausland Es kann erforderlich sein, Wertpapiere durch Drittverwahrer im Ausland, insbesondere auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, verwahren zu lassen. Damit unterliegen sie den Rechtsvorschriften jenes Staates, in dem sie verwahrt werden. Diese Rechtsvorschriften können sich von den in Österreich geltenden Vorschriften erheblich unterscheiden und weisen nicht notwendiger Weise das gleiche Schutzniveau auf. 4.) Schutz der Kundenwertpapiere Die Bank unterliegt uneingeschränkt den Bestimmungen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ESAEG zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Sie ist Mitglied der für die gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung der Raiffeisen Bankengruppe zuständigen Österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung egen. Der Homepage der Österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung egen ( sind die erforderlichen Informationen für die Einleger, insbesondere Informationen über die Bestimmungen für das Verfahren zur Erstattung von Einlagen und die Bedingungen der Einlagensicherung, und die Anlegerentschädigung zu entnehmen. Im Übrigen verweisen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen, die wir auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen. Anlegerentschädigung a) Umfang der Entschädigung Nach österreichischem Recht sind Wertpapiere den Anlegern von der depotführenden Bank zurückzugeben. Geldforderungen aus der Anlegerentschädigung sind sowohl bei natürlichen Personen als auch bei nicht natürlichen Personen mit höchstens EUR ,- gesichert. Forderungen von nicht natürlichen Personen sind jedoch mit 90 % der Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger begrenzt. b) Forderungen, die von der Anlegerentschädigung erfasst sind Grundsätzlich sind sämtliche Forderungen gegen das Kreditinstitut aus der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren (Depotgeschäft), dem Handel des Kreditinstituts mit Geldmarktinstrumenten, Finanzterminkontrakten, Zinsterminkontrakten, Forward Rate Agreements, Zins- und Devisenswaps sowie Equity Swaps, Wertpapieren und daraus abgeleiteten Instrumenten, der Teilnahme des Kreditinstituts an der Emission Dritter (Loroemissionsgeschäft), der Hereinnahme und Veranlagung von Abfertigungsbeiträgen und Selbständigenvorsorgebeiträgen (Betriebliches Vorsorgekassengeschäft) erfasst. c) Ausnahmen von der Anlegerentschädigung Die in 47 ESAEG vorgesehenen Ausnahmen von der Anlegerentschädigung werden im Folgenden vereinfacht dargestellt. Nicht gesichert sind insbesondere Forderungen aus Wertpapiergeschäften von Kredit- und Finanzinstitutionen, Versicherungsunternehmen sowie von Wertpapierfirmen, von Pensions- und Rentenfonds sowie von Organismen zur gemeinsamen Wertpapierveranlagung, von staatlichen Stellen, insbesondere von Staaten, regionalen und örtlichen Gebietskörperschaften sowie Zentralverwaltungen, von Eigenmittelbestandteilen, Schuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechsel eines Kreditinstitutes, von dem Kreditinstitut nahestehenden Personen, wie Geschäftsleitern, Mitgliedern des Vorstandes, des Aufsichtsrates, persönlich haftende Gesellschafter (bei Personengesellschaften des Handelsrechts), Rechnungsprüfer der Bank und Personen, die mind. 5 % Kapital der Bank halten, auch wenn diese Personen in ihrer Funktion für verbundene Unternehmen der Bank tätig sind (ausgenommen bei unwesentlichen Beteiligungen). Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft Seite 7 von 9

9 von Angehörigen der dem Kreditinstitut nahestehenden Personen sowie Dritten, falls der nahe Angehörige oder der Dritte für Rechnung der dem Kreditinstitut nahestehenden Personen handelt. von anderen Gesellschaften, die verbundene Unternehmen ( 244 UGB) des Kreditinstitutes sind, in Zusammenhang mit Transaktionen, auf Grund derer Personen in einem Strafverfahren wegen Geldwäscherei rechtskräftig verurteilt worden sind, für die der Forderungsberechtigte auf individueller Basis Zinssätze oder andere finanzielle Vorteile erhalten hat, die zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage des Kreditinstitutes oder der Wertpapierfirma, von Unternehmen, die die Voraussetzungen für große Kapitalgesellschaften im Sinne des 221 Abs. 3 UGB erfüllen. d) Abgrenzung Einlagensicherung Anlegerentschädigung Es besteht kein Anspruch auf Doppelentschädigung dadurch, dass für ein und dieselbe Forderung Entschädigung nach den Bestimmungen der Einlagensicherung und der Anlegerentschädigung ausbezahlt wird. Forderungen aus durch die Einlagensicherung gedeckten Guthaben von Konten sind aus der Einlagensicherung zu entschädigen. 5.) Pfand- und Zurückbehaltungsrechte Werte, die der Bank zur Verwahrung übergeben wurden, unterliegen einem Pfand- und Zurückbehaltungsrecht der Bank zur Besicherung aller Forderungen, die der Bank gegen den Kunden zustehen. Drittverwahrer können an den von ihnen verwahrten Wertpapieren Pfandrechte im Hinblick auf die den Drittverwahrern im Zusammenhang mit der Verwahrung der Wertpapiere entstehenden Forderungen (insbesondere Verwahrungsentgelte) geltend machen. VII. Vertragsbedingungen und Kosten 1.) Depotvertrag Zusammen mit diesen Allgemeinen Informationen zum Anlagegeschäft erhält der Kunde vor der Eröffnung eines Wertpapierdepots das Muster eines Depotvertrags, den er mit der Bank bei Interesse an Wertpapiergeschäften mit der Bank abzuschließen hätte. 2.) Preise und Kosten Aus dem Konditionenblatt, das dem Kunden zusammen mit diesen Allgemeinen Informationen zum Anlagegeschäft ausgehändigt und Teil des Depotvertrags wird, sind die für Dienstleistungen im Wertpapierbereich von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte ersichtlich. Neben den im Konditionenblatt ausgewiesenen Entgelten fallen in Ausnahmefällen weitere Barauslagen an, die die Bank in Ausführung der Kundenaufträge an Dritte (z.b. eingeschalteter Broker)zu bezahlen hat. Auch diese Barauslagen sind vom Kunden zu tragen. 3.) Fremdwährungstransaktionen Ist es im Rahmen eines der Bank erteilten Auftrags erforderlich, Zahlungen in Fremdwährung zu tätigen oder in fremder Währung eingehende Zahlungen in Euro zu konvertieren, erfolgt die Umrechnung durch die Bank anhand des marktkonformen Kurses, den die Bank ihren Kunden zum Abrechnungszeitpunkt allgemein in Rechnung stellt. Der jeweils gültige Umrechnungskurs wird täglich auf der Homepage der Bank veröffentlicht. Die anlässlich der Umrechnung anfallenden weiteren Entgelte der Bank sind dem Preisblatt zu entnehmen. 4.) Zusätzliche Steuern und Aufwendungen Zu berücksichtigen ist, dass dem Kunden neben den vorstehend angesprochenen Entgelten und Barauslagen weitere Kosten und Steuern (z.b. in- und ausländische Kapitalertragssteuern) entstehen können, die nicht notwendiger Weise über die Bank abgeführt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Der Kunde ist für die Erfüllung seiner Abgabenverpflichtungen selbst verantwortlich. 5.) Zahlungen des Kunden Beträge, die der Kunde im Rahmen von Wertpapiergeschäften an die Bank zu zahlen hat, werden soweit nichts anderes vereinbart wird dem Konto des Kunden bei der Bank angelastet. Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft Seite 8 von 9

10 VIII. Beschwerden Die Bank ist stets bemüht, die Kunden hinsichtlich ihrer Anliegen, ihrer Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollte der Kunde dennoch Grund für eine Beschwerde haben, wird die Bank dieser Beschwerde umgehend nachgehen. Zu diesem Zweck sollten sich die Kunden entweder an ihren Kundenbetreuer oder wenn auf diesem Weg keine zufriedenstellende Erledigung erreicht werden kann an den Vorstand der Bank wenden. Sollte sich die Beschwerde auf einen konkreten Wertpapier-Geschäftsfall beziehen, so wird der Kunde ersucht, alle bekannten Daten des Geschäftsfalles mitzuteilen um eine rasche Klärung und Erledigung zu ermöglichen. Beilagen: Ausführungsplätze Risikohinweise im Veranlagungsgeschäft Konditionenblatt für das Wertpapiergeschäft Depotvertrag (bei Neukunden) Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft Seite 9 von 9

11 Ausführungsplätze Ausführungsplätze, auf die sich die Raiffeisen Bankengruppe Oberösterreich im Wesentlichen stützt. 1. Beratungsgeschäft* Land Börse Kürzel Australien Sydney XASX Belgien Brüssel XBRU Bosnien und Sarajevo 2 XSSE Herzegowina Bosnien und Banja Luka 2 XBLB Herzegowina Bulgarien Sofia XBUL Dänemark Kopenhagen XCSE Deutschland Frankfurt XETRA 1 XETR Deutschland Frankfurt 1 XFRA Deutschland München 1 XMUN Deutschland Stuttgart 1 XSTU Deutschland Düsseldorf 1 XDUS Deutschland Hamburg 1 XHAM Deutschland Hannover 1 XHAN Deutschland Berlin 1 XBER England London XLON Estland Tallinn XTAL Finnland Helsinki XHEL Frankreich Paris 1 XPAR Griechenland Athen XATH Hongkong Hongkong XHKG Indonesien Jakarta XIDX Irland Dublin XDUB Israel Tel Aviv XTAE Italien Mailand 1 XMIL Japan Tokio XTKS Kanada Toronto Stock Exchange XTSE Kanada Canada s New Stock Exchange XCNQ Kanada Toronto TSX Venture Exchange XTSX Kasachstan Almaty KICE Kroatien Zagreb 2 XZAG Lettland Riga XRIS Litauen Wilna XLIT Luxemburg Luxemburg 1 XLUX Malaysien Kuala Lumpur 2 XKLS Mazedonien Skopje XMAE Montenegro Podgorica XMNX Neuseeland Wellington XNZE Niederlande Amsterdam 1 XAMS Norwegen Oslo XOSL Österreich Wien 1 XVIE Polen Warschau XWAR Portugal Lissabon XLIS Rumänien Bukarest XBSE Russland Moskau MISX Schweden Stockholm XSTO Land Börse Kürzel Schweiz Schweizer Börse Blue Chips XVTX Schweiz SWX Quotematch XQMH AG 1 Schweiz Schweizer Börse 1 XSWX Serbien Belgrad 2 XBEL Singapur Singapur XSES Slowakei Bratislava XBRA Slowenien Ljubljana XLJU Spanien Madrid XMCE Südafrika Johannesburg XJSE Südkorea Seoul 2 XKOR Thailand Bangkok 2 XBKK Tschechien Prag XPRA Türkei Istanbul XIST Ukraine Kiew 2 XKIE Ungarn Budapest XBUD USA New York 1, 3 XNYS USA Nasdaq 1,3 XNMS USA Nasdaq OTC 1, 3, 4 1OTC USA Nasdaq OTC BB 1, 3, 4 XOTC USA American Stock Exchange 1, 3 XASE USA NYSE ARCA 1, 3 ARCX 1 Aufträge für Anleihen möglich 2 Nur Verkäufe möglich 3 Kaufaufträge unter 1 USD nicht möglich 4 Verkaufsaufträge unter 1 USD nicht möglich Käufe in nachfolgenden ISINs sind generell gesperrt: Käufe für FO-ISINs gesperrt (Färöer) Käufe für IS-ISINs gesperrt (Island) Käufe für HR-ISINs gesperrt (Kroatien) Käufe für RO-ISINs gesperrt (Rumänien) Käufe für RS-ISINs gesperrt (Serbien) Käufe für TR-ISINs gesperrt (Türkei) * Die Bank weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass in seltenen Ausnahmefällen die Auftragsweiterleitung nicht möglich ist, wenn der Intermediär diese ablehnt, z.b. in den USA bei Aktien, die nicht DTC-fähig (Depository Trust Company) sind. Durchführungspolitik der Raiffeisen Bankengruppe Oberösterreich Seite 1 von 2

12 2. Raiffeisen ELBA-internet* Land Börse Kürzel Australien Sydney XASX Belgien Brüssel XBRU Dänemark Kopenhagen XCSE Deutschland Frankfurt XETRA 1 XETR Deutschland Frankfurt 1 XFRA Deutschland München 1 XMUN Deutschland Stuttgart 1 XSTU Deutschland Düsseldorf 1 XDUS Deutschland Hamburg 1 XHAM Deutschland Hannover 1 XHAN Deutschland Berlin 1 XBER England London XLON Finnland Helsinki XHEL Frankreich Paris 1 XPAR Griechenland Athen XATH Hongkong Hongkong XHKG Irland Dublin XDUB Italien Mailand 1 XMIL Japan Tokio XTKS Kanada Toronto Stock Exchange XTSE Kanada Canada s New Stock Exchange XCNQ Kanada Toronto TSX Venture Exchange XTSX Luxemburg Luxemburg 1 XLUX Niederlande Amsterdam 1 XAMS Österreich Wien 1 XVIE Polen Warschau XWAR Portugal Lissabon XLIS Schweden Stockholm XSTO Schweiz Schweizer Börse Blue Chips XVTX Schweiz Schweizer Börse 1 XSWX Schweiz SWX Quotematch AG 1 XQMH Singapur Singapur XSES Slowakei Bratislava XBRA Spanien Madrid XMCE Tschechien Prag XPRA Ungarn Budapest XBUD USA New York 1, 2 XNYS USA Nasdaq 1, 2 XNMS USA Nasdaq OTC 1, 2, 3 1OTC USA Nasdaq OTC BB 1, 2, 3 XOTC USA American Stock Exchange 1, 2 XASE USA NYSE ARCA 1, 2 ARCX 1 Aufträge für Anleihen möglich 2 Kaufaufträge unter 1 USD nicht möglich 3 Verkaufsaufträge unter 1 USD nicht möglich Käufe in nachfolgenden ISINs sind nur über den Berater möglich: Käufe für RU-ISINs gesperrt (Russland) Käufe für EE-ISINs gesperrt (Estland) Käufe für LV-ISINs gesperrt (Lettland) Käufe für LT-ISINs gesperrt (Litauen) Käufe für BG-ISINs gesperrt (Bulgarien) Käufe für SI-ISINs gesperrt (Slowenien) Käufe für UA-ISINs gesperrt (Ukraine) Käufe für ID-ISINs gesperrt (Indonesien) (Anleihen sind generell gesperrt) Käufe für IL-ISINs gesperrt (Israel) Käufe für NZ-ISINs gesperrt (Neuseeland) Käufe für ZA-ISINs gesperrt (Südafrika) Käufe für KR-ISINs gesperrt (Südkorea) Käufe für MY-ISINs gesperrt (Malaysien) Käufe für TH-ISINs gesperrt (Thailand) (Aktienkäufe sind möglich) Käufe für BR-ISINs gesperrt (Brasilien) Käufe für AR-ISINs gesperrt (Argentinien) Käufe für BA-ISINs gesperrt (Bosnien und Herzegowina) Käufe für ME-ISINs gesperrt (Montenegro) Käufe für MK-ISINs gesperrt (Mazedonien) Käufe für KZ-ISINs gesperrt (Kasachstan) Käufe in nachfolgenden ISINs sind generell gesperrt: Käufe für FO-ISINs gesperrt (Färöer) Käufe für IS-ISINs gesperrt (Island) Käufe für HR-ISINs gesperrt (Kroatien) Käufe für RO-ISINs gesperrt (Rumänien) Käufe für RS-ISINs gesperrt (Serbien) Käufe für TR-ISINs gesperrt (Türkei) * Die Bank weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass in seltenen Ausnahmefällen die Auftragsweiterleitung nicht möglich ist, wenn der Intermediär diese ablehnt, z.b. in den USA bei Aktien, die nicht DTC-fähig (Depository Trust Company) sind. Durchführungspolitik der Raiffeisen Bankengruppe Oberösterreich Seite 2 von 2

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