Kleidung und Handschuhe im Labor
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- Nora Schuster
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1 Kleidung und Handschuhe im Labor Begrifflichkeiten Kleidung mit grundsätzlicher Gesundheitsschutzwirkung für die Arbeitnehmenden. Sie erfüllen arbeitsplatzbezogene Kriterien wie beispielsweise Hygieneeinhaltung, Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes, Schutz der Zivilkleider vor Verschmutzung (Art. 38 VUV). Kleidung, die nur in einem definierten Bereich erhöhter Produktionsanforderungen (bei uns Hygieneanforderungen) wegen Produktschutz (nicht Eigenschutz) getragen werden dürfen (z.b. OP, IPS für Brandverletzte). Arbeitskleidung Bereichskleidung Schutzkleidung Spezifischer Gesundheitsschutz Grundsätzlicher Gesundheitsschutz Schutzkleidung gehört zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). PSA wird eingesetzt gegen spezifische Gefahren am Arbeitsplatz zum Schutz des Mitarbeiten-den (Art. 5 VUV). Sie müssen getragen werden, wenn gegenüber normalen Arbeitsplätzen ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder Ansteckungen besteht. Vorkehrungen gegen Gefahren, die nur am betreffenden Arbeitsplatz vorkommen (arbeitsplatzspezifisch). Vorkehrungen zum allgemeinen Wohl, unabhängig vom Arbeitsplatz. 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
2 Kleidung und Handschuhe im Labor WHO Verankerung Tragpflicht Laborkleidung 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
3 Verankerung Tragpflicht Laborkleidung Schweiz: Einschliessungsverordnung ESV, Anhang 4 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
4 Laborbekleidung (ESV-Erläuterungen) Für Tätigkeiten im Labor ist Laborbekleidung zu tragen. Für andere Tätigkeiten ist die geeignete Bekleidung je nach Risiko konkret zu bestimmen. Damit soll verhindert werden, dass die Arbeitnehmenden über ihre Kleidung als Vektoren fungieren und so Organismen in die Umwelt verschleppen. 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
5 Der Begriff Arbeitsbereich (ESV-Erläuterungen) Der Arbeitsbereich ist der Bereich, in dem mit Organismen gemäss ESV umgegangen wird (z.b. Laboratorien, Bruträume, Zentrifugenräume, Kühloder Tiefkühlräume, Mikroskopierräume, Räume mit FACS-Geräten, Räume zur Inaktivierung von Organismen). Übrige Bereiche sind Bereiche, in denen kein Umgang mit Organismen nach ESV stattfindet (z.b. Schreibarbeitsplätze). 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
6 ESV Bereich Umgang mit GVO bzw. Pathogenen: Schutz vor Verschleppung in die Umwelt Separate Arbeitskleidung für Stufe 1 und Stufe 2 Labormantel vor Verlassen des Stufe 2 ausziehen Bei Kontaminationen in Stufe 2, Arbeitskleidung als infektiös behandeln 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
7 Verankerung Tragpflicht Laborkleidung Schweiz: Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV), Abschnitt 2 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
8 Verankerung Tragpflicht Laborkleidung Schweiz: SAMV, Anhang 3 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
9 Wie Kleidung kontaminiert werden kann Verschüttung auf Kleidung direkt: Kontakt mit kontaminierten Oberflächen indirekt: Übertragung von kontaminierten Handschuhen oder Händen auf Kleidung Aerosolbildung und Übertragung auf Kleidung 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
10 Risiken? Infektionsrisiko der Arbeitnehmenden im Labor Kontaminationsrisiko von Kleidung auf Umgebung Infektionsrisiko von Kleidung auf Dritte 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
11 Abgeleitete Massnahmen: es wird immer Arbeitskleidung getragen entweder: T-Shirt und Hose oder: Kittel bis über Gesäss 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
12 Abgeleitete Massnahmen: Schutzkleidung bei erhöhtem Risiko Probe Inaktiviert? nein Wird mit GVO gearbeitet? nein geschlossen Gefäss oder Gehäuse offen ja tief Erreger- konzentration nein Verletzungs- gefährliche Tätigkeit nein Aerosolbildung oder Spritzer bei Tätigkeit zu erwarten? ja ja «nur» Arbeitskleidung Labor hoch Zusätzliche Schutzkleidung Labor ja 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
13 Fazit aus den Verordnungen und ebenso ableitbar aus dem Entscheidungsbaum Umgang mit GVO oder Pathogenen (ESV Bereich) Laborkleidung Stufe 1 und 2 wird unterschieden beide Mäntel bleiben in den Laboren Exposition gegenüber Mikroorganismen (SAMV) Routinediagnostik reicht Arbeitskleidung (wird täglich gewaschen) Mikrobiologische Diagnostik verwendet zusätzlichen Schutzkittel 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
14 Abgeleitete Massnahmen: Schutzkleidung entweder: Schutzkleidung über Arbeitskleidung oder: Kittel gilt als Schutzkittel 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
15 Probleme mit Kittel und Handschuhen 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
16 Schutzkittel Empfehlung Schutzkittel "normal" Schutzkittel Empfehlung SICUM: Ärmel mit Bündchen, hinten geschlossen 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
17 Schutzkittel Empfehlung Falls gewünscht, bitte bei Franziska Enderle melden. Mit Angaben zur Kostenstelle und Warenempfängernummer. Diese werden für die Auslieferung gebraucht. Bis Ende Nov 2013 Schutzkittel Empfehlung SICUM: Ärmel mit Bündchen, hinten geschlossen 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
18 Abgeleitete Massnahmen: Hygiene Kittel bleiben immer im Labor drin, da optisch nicht unterschieden werden kann, ob der Kittel als Arbeits- oder als Schutzkleidung fungiert (also geringen oder erhöhtem Risiko der Kontamination ausgesetzt ist). 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
19 Abgeleitete Massnahmen: Hygiene In den Diagnostiklabors wird Arbeitskleidung täglich der Wäsche zugeführt. Kittel sind bei optischer Verschmutzung, spätestens nach 14 Tagen dem Wäschekreislauf zuzuführen. 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
20 Falsches Handling Bild: Institut für Virologie und Immunologie IVI 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
21 Handschuhe im Labor Handschuhtragpflicht in der ESV Gemäss der Einschliessungsverordnung ist der Anwender angehalten, das Risiko abzuschätzen und selber festzulegen, bei welchen Tätigkeiten Handschuhe zu tragen sind und wann nicht. 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
22 Handschuhe im Labor ESV-Erläuterungen Je nach Tätigkeit sind von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern personenbezogene Schutzmassnahmen zu treffen. Die konkret zu treffenden Massnahmen (z. B. Handschuhe, Kopfbedeckung, Mund- oder Atemschutz, Schutzbrille) werden aufgrund der Risikobewertung bestimmt. es soll ausserdem verhindert werden, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Vektoren die Bevölkerung und die Umwelt gefährden können. 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
23 Handschuhe im Labor ESV Erläuterungen: Begriff Arbeitsbereich Nicht am Schreibplatz Nicht ausserhalb des Labors Entsorgung der Handschuhe als infektiöser Abfall auf Stufe 2 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
24 Handschuhe im Labor Handschuhtragpflicht in Labors der Biosicherheitsstufe 2 gemäss der Einschliessungsverordnung BSL2: Handschuhe sind für die Stufe-2 grundsätzlich zu tragen. Handschuhe sind erfoderlich, wenn sich Hautkontakt mit den Mikroorganismen nicht vermeiden lässt. 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
25 Handschuhe im Labor Die gute mikrobiologische Praxis : Bei Tätigkeiten mit möglichem Kontakt zu Blut oder Körperflüssigkeiten sind Handschuhe von geeigneter Qualität und in passender Grösse zu tragen. Bei Tätigkeiten mit offenen Probengefässen wie beispielsweise beim Dekantieren der Blutproben sind ebenfalls Handschuhe zu tragen. Defekte Handschuhe müssen gewechselt werden. Nach dem Ausziehen der Handschuhe sollen die Hände gewaschen werden. 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
26 Handschuhe im Labor Vor- und Nachteile von Handschuhen Vorteile: Als Individuum ist man vor pathogenen Keimen und als Spritzschutz vor Chemikalien geschützt Falsches Verhalten wird sofort erkannt! Nachteile Mit kontaminierten Handschuhen kann eine Verschleppung stattfinden Handling der Proben mit Handschuhen teilweise erschwert Kosten für Handschuhe ggf. hoch Es können Allergien gegen Naturkautschuk (Latex) oder gegen Weichmacher entstehen. Hohes Abfallaufkommen 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
27 Handschuhe im Labor Vor- und Nachteile beim Nicht-Verwenden von Handschuhen Vorteile: Gespür besser (Handling von Proben) Weniger Abfälle weniger schwitzige Hände keine Allergien auf Kautschuk oder Weichmacher Nachteile Mit den Händen kann EBENFALLS eine Verschleppung stattfinden Hände müssen nach jedem Arbeitsvorgang mit Proben (pathogenen oder GVO) RICHTIG desinfiziert werden. Läsionen an den Händen (auch nicht gut sichtbare) beeinträchtigen die Schutzbarriere der Haut. Ein direkter Kontakt mit pathogenen Keimen kann dann ein erhöhtes Infektionsrisiko bedeuten. Mehr Verbrauch an Desinfektionsmitteln Falsches Verhalten wird nicht sofort erkannt! (Ich sehe nicht, ob jemand die Hände desinfiziert hat oder nicht) 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
28 Handschuhe im Labor Ihre Meinung Stimmen zur Handschuhtragpflicht dazu? Äusserungen? Ansichten? Erfahrungen? 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
29 Handschuhe im Labor Wichtige Regeln allgemein beim Verwenden von Handschuhen Nie mit Handschuhen telefonieren. Den Hörer hält man sich auch ins Gesicht. Schleimhäute sind da sehr nahe. Tastaturen: sich einigen, welche mit Handschuhe angefasst werden und welche nicht. Diejenigen, die mit Handschuhen angefasst werden dürfen, mit einer Schutzhülle bedecken, die dann einfacher in regelmässigen Abständen desinfiziert werden kann. Tastaturen ohne Abdeckung werden NICHT mit Handschuhen angefasst. Beim Verlassen des Labors sind die Handschuhe immer auszuziehen. Müssen einzelne Proben über kurze Distanz in ein direkt gegenüberliegendes Labor transportiert werden, Eine-Hand- Handschuh Transportweise wählen. Für weitere Transportwege, Proben anders verpacken, Handschuhe ausziehen. 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
30 Handschuhe im Labor Zentraler Punkt: einheitliches Anwenden Wichtig, dass die Regeln im Labor genau definiert sind: wann werden Handschuhe getragen, wann nicht? alle Mitarbeitenden kennen diese Regeln 7. BSO Weiterbildung / F. Enderle, USZ / B. Wiesendanger, AWEL / November
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