Reglemente STV ZELL. Im Text verwendete Bezeichnungen

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1 Reglemente STV ZELL Im Text verwendete Bezeichnungen Der Einfachheit halber werden alle Stellen und Personen in der männlichen Form bezeichnet. Diese Bezeichnungen betreffen Männer und Frauen.

2 Art. 33: Zusammensetzung TK des Gesamtvereins Die STV Zell wird durch die Technische Kommission Gesamtvereins (TKG) geführt. Der TKG gehören an: Präsident TKG technischer Leiter Turner technischer Leiter Turnerinnen technischer Leiter Spielriegen Präsident TK Jugend (als Verbindung zu TKJ) Der Präsident TKG nimmt Einsitz in den Vorstand. Diese Person ist auch im Etat der Verbände aufgeführt und bildet die Kontaktperson zu diesen. Das Präsidentenamt TKG kann auch durch ein Mitglied der Kommission besetzt sein. Der TKG-Chef und sein Stellvertreter sind Ausgebildete Leiter (J+S oder der Verbände) resp. verpflichten sich zur Ausbildung als J+S Leiter. Art. 34: Aufgaben der TKG Koordination aller turnerischen Trainings und Wettkampffragen Vorschläge an den VS über Beteiligung an den von Verbänden ausgeschriebenen Wettkämpfen, Meisterschaften und Turnfesten. Ausarbeitung und Einreichung des turnerischen und nichtturnerischen Jahresprogramms aller Riegen an den VS zuhanden der GV. turnerische Organisation und Ueberwachung der unselbständigen Riegen, die dem Verein angehören. Koordination der Riegenbudgets dafür zu sorgen, dass die Leiternachfolge jeweils frühzeitig geregelt wird. Ueberwacht/organisiert die regelmässige Weiterbildung aller technischen Leiter (allg. Kurse und J+S-Kurse) Ziel: jeder Leiter ist ein J+S-Leiter. Ueberwachung aller J+S Kurse der einzelnen Riegen Verantwortlich für die Hallenbelegungen (Trainingszeiten) aller Riegen und Reservationen bei turnerischen Anlässen. Ist Ansprechpartner der Gemeinde für Reservationen von gemeindeeigenen Lokalen und Sportplätzen bestimmt einen Hauptverantwortlichen für das Turnmaterial. Pro Riege ist zusätzlich ein Riegen-Materialverwalter einzusetzen. Führen eines Protokolls der Sitzungen TKG und Weiterleitung an Aktuar des Vereins. reglemente_stvzell - GV Seite 2

3 TK Turnen Das TKG ist aufgeteilt in: Ihm gehören an: Technischer Leiter Aktive Technische Leiterin Damen alle Hilfsleiter Aktive und Damen Aufgaben der TKT Koordination der Trainings und Gestaltung des Trainingsprogramms der Damen und Herren Verantwortlich für das an den Turnfesten geturnte Wettkampfprogramm. Organisation der turnerischen Veranstaltungen des Vereins mit Absprache des VS Anmeldung von J+S Kursen Anmeldung der verschiedenen Wettkämpfe in Absprache mit TKG integriert junge Turner ins Vereinsturnen Bestimmt je einen Riegen-Materialverwalter für die Riegen Turner und Damen Die Riegen erstellen zuhanden des Vereins-Kassiers nach vorgängiger Besprechung mit TKG - ein Riegenbudget Jahresbericht z.hd. Generalversammlung des Vereins Protokolle der Sitzungen TKT an den Aktuar des Vereins reglemente_stvzell - GV Seite 3

4 TK Spiel Im gehören an: TK-Chef Spiel Alle Trainer der einzelnen Mannschaften Alle Mannschaftsführer der einzelnen Mannschaften Aufgaben des TKS Koordination und Organisation des Spielbetriebes und der Trainings der einzelnen Mannschaften in Absprache mit dem TKG Teilnahme an Delegiertenversammlung, Präsidentenkonferenz Teilnahme an der Schlusssitzung Reservierung der Hallen für Meisterschaftsspiele über TKG Hallenbelegung für Training in Absprache mit TKG Erstellen der Spielpläne Aufgebote für Schreiber und Täfeler Anmeldung für Schreiber- und Schiedsrichterkurse Einholen der nötigen Lizenzen Anmelden der ausgeschriebenen Meisterschaften und Turnieren Erstellt Jahresprogramm z.hd. TKG Erstellen eines Riegenbudgets zuhanden des Vereins-Kassiers - nach vorgängiger Besprechung mit TKG Bestimmt einen Materialverantwortlichen für die Spielriegen Meldung der Ein- und Austritte an VS Jahresbericht z.hd. Generalversammlung des Vereins Protokolle der Sitzungen TKS an den Aktuar des Vereins Auszeichnungen Jedes Mitglied des Vereins, das mind. 80% (Turner und Turnerinnen) und 90% (Volley) der Turnproben besucht hat ist berechtigt zur Entgegennahme der Auszeichnung für fleissigen Turnprobenbesuch. Alle Kategoriensieger am MARZUR-Schlussturnen erhalten einen Wanderpreis welcher nach dreimaligem Gewinn (ausser Junioren Turner, 1 mal) in dessen Besitz übergeht. Alle Turner mit mind. 125 Punkten und alle Turnerinnen mit mind. 32 Punkten erhalten eine Auszeichnung. reglemente_stvzell - GV Seite 4

5 Art. 36: Zusammensetzung TK Jugendabteilungen Verantwortliche der Jugendabteilung Die Jugendabteilung wird durch die Technische Kommission Jugend (TKJ) geführt. Dem TKJ gehören an: Präsident der Jugendabteilung TL Jugi Knaben TL Jugi Mädchen TL Spiel-Riege Jugend Der Präsident TKJ nimmt Einsitz in den Vorstand und in das TKG. Diese Person ist auch im Etat der Verbände aufgeführt und bildet die Kontaktperson zu diesen. Das Präsidentenamt TKJ kann auch durch ein Mitglied der Kommission besetzt sein. Der TKJ-Chef und sein Stellvertreter sind Ausgebildete Leiter (J+S oder der Verbände) resp. verpflichten sich zur Ausbildung als J+S Leiter. Art. 37: Aufgaben der TKJ Koordination der Trainings und Gestaltung der Trainingsprogramme Verantwortlich für das an den Turnfesten geturnte Wettkampfprogramm erstellt z.hd. TKG ein Jahresprogramm aller Jugendabteilungen mit allen Anlässen Organisation einer gemeinsamen Weihnachtsfeier Anmeldungen für turnerische Anlässe und Spielturniere Organisation der turnerischen Veranstaltungen Jugend mit Absprache VS Anmeldung von J+S Kursen Ueberwacht/organisiert die regelmässige Weiterbildung aller technischen Leiter (allg. Kurse und J+S-Kurse) Ziel: jeder Leiter ist ein J+S-Leiter. Meldung Hallenbelegung an TKG Bestimmt einen Materialverantwortlichen für die Riegen der Jugendabteilung Die Riegen erstellen zuhanden des Vereins-Kassiers nach vorgängiger Besprechung mit TKG - ein Riegenbudget Jahresbericht z.hd. Generalversammlung des Vereins Führen eines Protokolls der Sitzungen TKJ und Weiterleitung an Aktuar. Übertritte / Eintritte Der Übertritt von einer Riege in die andere erfolgt für die Riegen nach dem Marzur- Schlussturnen. Eintritte in eine der Riegen können jederzeit erfolgen reglemente_stvzell - GV Seite 5

6 Trainingssparten Das heutige Angebot in den Jugendabteilungen umfasst folgende Sparten: Geräteturnen, LA, National, Gymnastik, allgemeines Turnen Volley, alle Arten von Spielen in den allg. Riegen Auszeichnungen Jedes Mitglied der Jugendriege, das mindestens 90 % der Turnlektionen teilgenommen hat, darf Ende des Vereinsjahres eine Auszeichnung für fleissigen Probenbesuch entgegen-nehmen. Die Art der Fleissauszeichnung wird durch das TKJ bestimmt. Marzurturnen: Je der erste pro Alterskategorie erhält eine Auszeichnung. reglemente_stvzell - GV Seite 6

7 Art. 14 und 15: Reglement zur Ehrung von Vereinsmitgliedern 1 Allgemeines Da die Damenriege und die Aktivriege seit der Generalversammlung 2000 zu einem Verein verschmolzen sind, gelten für deren Mitglieder die Mitgliedschaft und Tätigkeiten in beiden Riegen. Für die Berechnung der Mitgliedschaft werden nur die Jahre in den Erwachsenenriegen berücksichtigt. Als Stichjahr gilt das 16. Altersjahr. Wenn jemand mit 16 Jahren oder älter Mitglied von Spezialriegen (Leichtathletik, Geräteturnen oder Spielriegen) ist, wird diese Mitgliedschaft auch angerechnet, sofern er bei den Vereins-Wettkämpfen oder andern Anlässen der Turnerinnen oder Turner mitmacht. 2 Kategorien und allgemeine Voraussetzungen 2.1 Ehrenmitglied Auf Antrag des Vorstandes kann geehrt werden, wer die Anforderungen gemäss Punkte-Reglement erfüllt. Ehrenmitglieder, die sich ganz besonders ausgezeichnet haben, können zu a) Ehrenpräsident b) Ehrenoberturner gewählt werden. Es gibt gleichzeitig immer nur einen Ehrenpräsidenten oder Ehrenoberturner. 2.2 Freimitglied Auf Antrag des Vorstandes kann geehrt werden, wer die Anforderungen gemäss Punkte-Reglement erfüllt. 2.3 Passivmitglied Passivmitglieder bekommen alle Einladungen wie Ehren- und Freimitglieder haben aber an der GV kein Stimmrecht. Jahresbeitrag wird an der GV festgelegt. reglemente_stvzell - GV Seite 7

8 4 Mitgliederstatus bei Ehrungen Ehren- und Freimitglieder des Turnvereins sind nicht automatisch auch Ehren- oder Freimitglieder einer selbständigen Unterabteilung (Männerriege) und umgekehrt. Sollte dies erwünscht sein, muss dies vorher unter den Riegenvorständen abgesprochen und von den jeweiligen Generalversammlungen verabschiedet werden. Ansonsten ist ein Ehren- oder Freimitglied des Turnvereins beim Übertritt in eine selbständige Unterabteilung ein normales Mitglied dieser mit allen finanziellen Verpflichtungen. Es ist nur bei der Riege von den finanziellen Verpflichtungen enthoben, bei der es geehrt wurde. Ein Ehren- oder Freimitglied aus der Damenriege wird Ehren- oder Freimitglied des Turnvereins. Ein Ehren- oder Freimitglied aus der Aktivriege wird Ehren- oder Freimitglied des Turnvereins. Turnende Ehren- und Freimitglieder sind weiterhin beitragspflichtig. reglemente_stvzell - GV Seite 8

9 Art. 20: Delegierte für die Generalversammlung An die Generalversammlung des Turnvereins werden eingeladen: 2 Delegierte der Männerriege 2 Delegierte der Veteranen-Gruppe An die Generalversammlung der Männerriege werden 2 Delegierte des Turnvereins eingeladen. Art. 49: Budget und Finanzkompetenz des Vorstands Die Riegen erstellen zuhanden des Vereins-Kassiers nach vorgängiger Besprechung mit TKG - ein Riegenbudget. Der Vereins-Kassier konsolidiert dieses und legt zuhanden des Vorstandes und der Generalversammlung ein Gesamtbudget vor. Er führt das Budget regelmässig nach, um den Vorstand bei seinen Entscheiden zu unterstützen. Der Vorstand hat die Kompetenz, ausserhalb des genehmigten Budgets über einen Betrag von maximal Fr zu verfügen. Soll der Betrag gehoben oder gesenkt werden, ist ein Beschluss der GV notwendig. Die Kosten für Turnfeste und den Spielbetrieb aller Riegen werden im Normalfall aus der Vereinskasse bezahlt. Sind die Kosten ausserordentlich hoch oder lässt es die finanzielle Lage des Vereins nicht zu, diese Kosten zu übernehmen, macht der Vorstand im Rahmen des Budgets Vorschläge für die Kostenbeteiligung der Turnerinnen und Turner. Art. 52: Jahresbeiträge Die Jahresbeiträge aller Riegen sind jährlich durch die GV festzulegen. Wir unterscheiden folgende Arten von Jahresbeiträge: Beitragsfrei nicht turnende Ehren- und Freimitglieder Turnerinnen und Turner der Jugendabteilungen bis 16 Jahre zahlen einen Unkosten-beitrag Beitragspflichtig Turnerinnen und Turner der Aktiv-Damen-Spielriegen ab 16. Altersjahr Freier Beitrag Passive und Gönner zahlen einen freien Beitrag Die Jahresbeiträge der Aktiven aller Riegen sowie der Unkostenbeitrag der Jugendlichen sind im November fällig. reglemente_stvzell - GV Seite 9

10 Art. 51: Entschädigungen Vorstand Die Vorstandsmitglieder werden wie folgt entschädigt: Charge Entschädigung Fr./Person Fr. total Präsident Honorar Fr übrige Vorstandsmitglieder Honorar Fr Fr. 1, Leiter einer TK, nicht im VS Fr Fr Gesamtbetrag zirka Fr. 1, Mit der Pauschalentschädigung sind alle kleinen Spesen wie Telefon, Porti für Einzelversand, Kleinmaterial, abgegolten. Sinkt das Vereinsvermögen unter einen Betrag von Fr. 30, sind die Ansätze neu festzulegen. Technische Kommission Das TKG wird vom Verein wie folgt entschädigt: Der Beitrag, den die techn. Kommission aus der Vereinskasse erhälti, wird im jährlichen im Budget festgelegt. Die J+S Entschädigung der Leiter fliesst in die Kasse des STV. Die J+S-Gelder werden nach Eingang an das TKG zur Verteilung weitergeleitet. Ueber die Verteilung der Entschädigung bestimmt das TKG aufgrund eines eigenen Reglementes. Das TKG ist verantwortlich für die Abrechnung der Trainings und das verteilen der Gelder an die einzelnen Leiter. Sie erstellt dafür ein eigenes Reglement. Bei J+S Leiterkursen und allen anderen Kursen der Turnverbände übernimmt der Verein die gesamten Kurskosten. Turnverein Zell, Generalversammlung vom 10. Oktober 2004 Der Präsident Reto Wicki der Aktuar Stefan Schärli reglemente_stvzell - GV Seite 10

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