BEBAUUNGSPLAN GE LÄNGENBÜHL IN LEONBERG, LUFTSCHADSTOFFGUTACHTEN

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1 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG Immissionsschutz, Klima, Aerodynamik, Umweltsoftware An der Roßweid 3, D Karlsruhe Telefon: +49 (0) 721 / info.ka@lohmeyer.de URL: Messstelle nach 26, 28 BImchG Entwurf BEBAUUNGPLAN GE LÄNGENBÜHL IN LEONBERG, LUFTCHADTOFFGUTACHTEN Auftraggeber: tadtverwaltung Leonberg tadtplanungsamt Belforter Platz Leonberg Dipl. Geogr. T. Nagel März 2014 Projekt Berichtsumfang 57 eiten Büro Dresden: Mohrenstraße 14, Radebeul, Tel.: +49 (0) 351 / , info.dd@lohmeyer.de

2 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG I I N H A L T V E R Z E I C H N I ERLÄUTERUNG VON FACHAUDRÜCKEN ZUAMMENFAUNG AUFGABENTELLUNG VORGEHENWEIE Zusammenfassung der Beurteilungsmaßstäbe für Luftschadstoffe Berechnungsverfahren Überschreitungshäufigkeit der tunden- und Tagesmittelwerte EINGANGDATEN Lage und Beschreibung des Untersuchungsgebietes Verkehrsdaten Meteorologische Daten chadstoffhintergrundbelastung der Luft EMIIONEN Betrachtete chadstoffe Methode zur Bestimmung der Emissionsfaktoren Motorbedingte Emissionsfaktoren Nicht motorbedingte Emissionsfaktoren Emissionen des untersuchten traßennetzes IMMIIONEN tickstoffdioxid-immissionen (NO 2 ) Feinstaub-Immissionen (PM10) Feinstaub-Immissionen (PM2.5) LITERATUR... 37

3 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG II A1 BEURTEILUNGWERTE FÜR LUFTCHADTOFFKONZENTRATIONEN AN KFZ-TRAEN A2 BECHREIBUNG DE NUMERICHEN VERFAHREN ZUR IMMIIONERMITTLUNG UND FEHLERDIKUION A3 EMIIONEN DER TRAENABCHNITTE Hinweise: Vorliegender Bericht darf ohne schriftliche Zustimmung weder modifiziert noch auszugsweise vervielfältigt werden. Die Tabellen und Abbildungen sind kapitelweise durchnummeriert. Literaturstellen sind im Text durch Name und Jahreszahl zitiert. Im Kapitel Literatur findet sich dann die genaue Angabe der Literaturstelle. Es werden Dezimalpunkte (= wissenschaftliche Darstellung) verwendet, keine Dezimalkommas.

4 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 1 ERLÄUTERUNG VON FACHAUDRÜCKEN Emission / Immission Als Emission bezeichnet man die von einem Fahrzeug ausgestoßene Luftschadstoffmenge in Gramm chadstoff pro Kilometer oder bei anderen Emittenten in Gramm pro tunde. Die in die Atmosphäre emittierten chadstoffe werden vom Wind verfrachtet und führen im umgebenden Gelände zu Luftschadstoffkonzentrationen, den so genannten Immissionen. Diese Immissionen stellen Luftverunreinigungen dar, die sich auf Menschen, Tiere, Pflanzen und andere chutzgüter überwiegend nachteilig auswirken. Die Maßeinheit der Immissionen am Untersuchungspunkt ist µg (oder mg) chadstoff pro m³ Luft (µg/m³ oder mg/m³). Hintergrundbelastung / Zusatzbelastung / Gesamtbelastung Als Hintergrundbelastung werden im Folgenden die Immissionen bezeichnet, die bereits ohne die Emissionen des traßenverkehrs auf den betrachteten traßen an den Untersuchungspunkten vorliegen. Die Zusatzbelastung ist diejenige Immission, die ausschließlich vom Verkehr auf dem zu untersuchenden traßennetz oder der zu untersuchenden traße hervorgerufen wird. Die Gesamtbelastung ist die umme aus Hintergrundbelastung und Zusatzbelastung und wird in µg/m³ oder mg/m³ angegeben. Grenzwerte / Vorsorgewerte Grenzwerte sind zum chutz der menschlichen Gesundheit vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beurteilungswerte für Luftschadstoffkonzentrationen, die nicht überschritten werden dürfen, siehe z.b. Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Vorsorgewerte stellen zusätzliche Beurteilungsmaßstäbe dar, die zahlenmäßig niedriger als Grenzwerte sind und somit im Konzentrationsbereich unterhalb der Grenzwerte eine differenzierte Beurteilung der Luftqualität ermöglichen. Jahresmittelwert / Kurzzeitwert (Äquivalentwert) An den betrachteten Untersuchungspunkten unterliegen die Konzentrationen der Luftschadstoffe in Abhängigkeit von Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Verkehrsaufkommen etc. ständigen chwankungen. Die Immissionskenngrößen Jahresmittelwert und weitere Kurzzeitwerte charakterisieren diese Konzentrationen. Der Jahresmittelwert stellt den über das Jahr gemittelten Konzentrationswert dar. Eine Einschränkung hinsichtlich Beurteilung der Luftqualität mit Hilfe des Jahresmittelwertes besteht darin, dass er nichts über Zeiträume mit hohen Konzentrationen aussagt. Eine das ganze Jahr über konstante Konzentration kann

5 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 2 zum gleichen Jahresmittelwert führen wie eine zum Beispiel tagsüber sehr hohe und nachts sehr niedrige Konzentration. Die Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImchV) fordert die Einhaltung von Kurzzeitwerten in Form des tundenmittelwertes der NO 2 -Konzentrationen von 200 µg/m³, der nicht mehr als 18 tunden pro Jahr überschritten werden darf, und des Tagesmittelwertes der PM10-Konzentration von 50 µg/m³, der maximal an 35 Tagen überschritten werden darf. Da diese Werte derzeit nicht direkt berechnet werden können, erfolgt die Beurteilung hilfsweise anhand von abgeleiteten Äquivalentwerten auf Basis der Jahresmittelwerte bzw. 98-Perzentilwerte (Konzentrationswert, der in 98 % der Zeit des Jahres unterschritten wird). Diese Äquivalentwerte sind aus Messungen abgeleitete Kennwerte, bei deren Unterschreitung auch eine Unterschreitung der Kurzzeitwerte erwartet wird. Verkehrssituation Emissionen und Kraftstoffverbrauch der Kraftfahrzeuge (Kfz) hängen in hohem Maße vom Fahrverhalten ab, das durch unterschiedliche Betriebszustände wie Leerlauf im tand, Beschleunigung, Fahrt mit konstanter Geschwindigkeit, Bremsverzögerung etc. charakterisiert ist. Das typische Fahrverhalten kann zu so genannten Verkehrssituationen zusammengefasst werden. Verkehrssituationen sind durch die Merkmale eines traßenabschnitts wie Geschwindigkeitsbeschränkung, Ausbaugrad, Vorfahrtregelung etc. charakterisiert. In der vom Umweltbundesamt herausgegebenen Datenbank Handbuch für Emissionsfaktoren des traßenverkehrs HBEFA sind für verschiedene Verkehrssituationen Angaben über chadstoffemissionen angegeben. Feinstaub / PM10 / PM2.5 Mit Feinstaub bzw. PM10 / PM2.5 werden alle Partikel bezeichnet, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Partikeldurchmesser von 10 µm bzw. 2.5 µm eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist. Die PM10-Fraktion wird auch als inhalierbarer taub bezeichnet. Die PM2.5-Fraktion gelangt bei Inhalation vollständig bis in die Alveolen der Lunge; sie umfasst auch den wesentlichen Masseanteil des anthropogen erzeugten Aerosols, wie Partikel aus Verbrennungsvorgängen und ekundärpartikel.

6 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 3 1 ZUAMMENFAUNG In Leonberg ist westlich des iedlungsbereichs die Entwicklung eines Gewerbegebietes an der A 8 auf bisher landwirtschaftlichen Nutzflächen vorgesehen. Für die Aufstellung des Bebauungsplans GE Längenbühl in Leonberg sind u.a. Aussagen zu Umweltbelangen erforderlich. Für diese Bebauungsplanung wird ein bezüglich der durch den Kfz-Verkehr auf den betreffenden traßen bedingten Immissionen vorgelegt. Betrachtet wurden der Planfall mit geplantem Gewerbegebiet Längenbühl und, um Be- und Entlastungseffekte aufzeigen zu können, der Prognosenullfall ohne bauliche Änderungen für das Bezugsjahr 2016, dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Fertigstellung eines wesentlichen Teils der Planungen. Zur Ermittlung der Immissionen im Untersuchungsgebiet wurden mit dem traßennetzmodell PROKA die Emissionen des Verkehrs auf den berücksichtigten traßen berechnet. Das Verkehrsaufkommen wurde durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Aus den Verkehrsbelegungsdaten wurden unter Berücksichtigung der vom Umweltbundesamt für das Prognosejahr im "Handbuch für Emissionsfaktoren des traßenverkehrs HBEFA" Version 3.1 (UBA, 2010) veröffentlichten Emissionsfaktoren die Emissionen auf allen traßenabschnitten berechnet. Die Emissionen der Feinstaubpartikel des traßenverkehrs aufgrund von Abrieb und Aufwirbelung werden im HBEFA 3.1 nicht behandelt. Die Feinstaubemissionsbestimmung für Abrieb und Aufwirbelung erfolgte auf der Grundlage der Ergebnisse von Forschungsarbeiten (BAt, 2005; Düring und Lohmeyer, 2011; CORINAIR, 2007). Die Immissionsberechnungen erfolgten mit dem Modell PROKA unter Einbeziehung der lokalen Wind- und Ausbreitungsklassenstatistik, der berechneten Emissionen des Verkehrs auf den traßen sowie der aus den Messdaten abgeleiteten Hintergrundbelastung. Die Beurteilung für die chadstoffe NO 2 und Feinstaub (PM10 und PM2.5) erfolgte im Vergleich mit geltenden Beurteilungswerten, das sind Grenzwerte der 39. BImchV für den Prognosenullfall und den Planfall Ergebnisse Im Prognosenullfall sind die höchsten NO 2 -Immissionen im Nahbereich der Autobahn A 8 mit Jahresmittelwerten über 40 µg/m³ berechnet. Im westlichen Bereich des Betrachtungsgebietes liegen Wirtschaftsgebäude nahe der A 8; dort sind am nächstgelegenen Gebäude NO 2 - Immissionen leicht über 40 µg/m³, an den anderen Gebäuden dort unter 40 µg/m³ berechnet.

7 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 4 Entlang der Brennerstraße (K 1011) sind NO 2 -Immissionen unter 40 µg/m³ und an der nächstgelegenen Wohnbebauung zur Brennerstraße unter 36 µg/m³ prognostiziert. Für den Planfall 2016 mit geplantem Gewerbegebiet Längenbühl sind im überwiegenden Bereich des Untersuchungsgebietes mit dem Prognosenullfall vergleichbare NO 2 - Immissionen berechnet. Der Verkehr für das Gewerbegebiet führt entlang den treckenabschnitten des Gewerbegebietes und an den Zufahrtsstraßen zu etwas höheren verkehrsbedingten Immissionen. Damit sind an der nächstgelegenen Wohnbebauung zur Brennerstraße NO 2 -Immissionen unter 36 µg/m³ berechnet. Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind an den südlichen geplanten Gebäuden, den nächstgelegenen Gebäuden zur A 8 und der Anschlussstelle Leonberg-West, NO 2 -Immissionen teilweise über 40 µg/m³ prognostiziert. Der geltende Grenzwert der 39. BImchV für NO 2 -Jahresmittelwerte von 40 µg/m³ wird im Prognosenulllfall und Planfall 2016 an der bestehenden Wohnbebauung im Untersuchungsgebiet nicht erreicht und nicht überschritten, an Wirtschaftsgebäuden nahe der A 8 jedoch erreicht und teilweise gering überschritten. Die NO 2 -Konzentrationen (Jahresmittelwerte) sind in Bezug auf den Grenzwert an der Wohnbebauung nach Tab. 3.2 als erhöhte Konzentrationen einzustufen. An der geplanten gewerblichen Nutzung sind teilweise NO 2 -Immissionen über 40 µg/m³ prognostiziert; dort ist eine direkte Belüftung der Räume mit der schadstoffbelasteten Außenluft zu vermeiden. Im Prognosenullfall sind die höchsten PM10-Gesamtbelastungen im Nahbereich der Autobahn A 8 berechnet mit Jahresmittelwerten bis 36 µg/m³. An den Wirtschaftsgebäuden nahe der A 8 sind PM10-Immissionen unter 27 µg/m³ berechnet. Entlang der Brennerstraße (K 1011) sind PM10-Immissionen unter 26 µg/m³ und an der nächstgelegenen Wohnbebauung zur Brennerstraße unter 25 µg/m³ prognostiziert. Für den Planfall 2016 mit geplantem Gewerbegebiet Längenbühl sind im überwiegenden Bereich des Untersuchungsgebietes mit dem Prognosenullfall vergleichbare PM10- Immissionen berechnet. An der nächstgelegenen Wohnbebauung zur Brennerstraße sind PM10-Immissionen unter 25 µg/m³ berechnet. Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind an den nächstgelegenen geplanten Gebäuden zur A 8 und der Anschlussstelle Leonberg-West PM10-Immissionen teilweise bis 28 µg/m³ prognostiziert. Der seit dem Jahr 2005 geltende Grenzwert für PM10-Jahresmittelwerte von 40 µg/m³ wird im Prognosenullfall und Planfall 2016 an der beurteilungsrelevanten Bebauung im Untersuchungsgebiet deutlich nicht erreicht und nicht überschritten. In Bezug auf den Grenzwert sind

8 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 5 die PM10-Jahresmittelwerte nach Tab. 3.2 als mittlere bis leicht erhöhte Konzentrationen einzustufen. Der chwellenwert von 29 µg/m³ im Jahresmittel zur Ableitung der PM10- Kurzzeitbelastung wird entsprechend den Berechnungsergebnissen an der bestehenden Bebauung im Untersuchungsgebiet ebenfalls nicht erreicht und nicht überschritten. Die PM2.5-Immissionen sind für den Prognosenullfall und den Planfall 2016 im überwiegenden Bereich des Untersuchungsgebietes mit Jahresmittelwerten unter 18 µg/m³ berechnet. Nur im Nahbereich der Autobahn sind erhöhte PM2.5-Jahresmittelwerte prognostiziert, die an der Anschlussstelle und am Rand der A 8 teilweise über 20 µg/m³ erreichen. Der ab dem Jahr 2015 geltende Grenzwert für PM2.5-Jahresmittelwerte von 25 µg/m³ wird entsprechend den Immissionsberechnungen sowohl im Prognosenullfall als auch im Planfall 2016 an der bestehenden Bebauung im Untersuchungsgebiet deutlich nicht erreicht und nicht überschritten. Der ab dem Jahr 2020 einzuhaltende Richtgrenzwert von 20 µg/m³ wird an der Bebauung im Untersuchungsgebiet nicht überschritten. Aus lufthygienischer icht führt der mit dem Gewerbegebiet Längenbühl verbundene zusätzliche Kfz-Verkehr zu gewissen Zunahmen der Immissionen, führt aber an bestehender Wohnbebauung nicht zu Konflikten mit den Grenzwerten zum chutz der menschlichen Gesundheit entsprechend der 39. BImchV. Innerhalb des Gewerbegebietes sind an den zur A 8 und zur Anschlussstelle Leonberg-West nächstgelegenen geplanten Gebäuden hinsichtlich der Belüftung geplanter Räume die hohen verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastungen zu beachten.

9 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 6 2 AUFGABENTELLUNG In Leonberg ist westlich des iedlungsbereichs die Entwicklung eines Gewerbegebietes an der A 8 auf bisher landwirtschaftlichen Nutzflächen vorgesehen. Für die Aufstellung des Bebauungsplans GE Längenbühl in Leonberg sind u.a. Aussagen zu Umweltbelangen erforderlich. Für diese Bebauungsplanung ist u.a. ein zu erstellen. In diesem Gutachten sind die Immissionen zu ermitteln, die durch den Kfz-Verkehr auf den betreffenden traßen unter Berücksichtigung der vorherrschenden Hintergrundbelastung und der lokalen Windverhältnisse zu erwarten sind. Die Beurteilung für die chadstoffe NO 2 und Feinstaub (PM10 und PM2.5) erfolgt im Vergleich mit geltenden Beurteilungswerten, das sind Grenzwerte der 39. BImchV. Betrachtet werden der Planfall mit geplantem Gewerbegebiet Längenbühl und, um Be- und Entlastungseffekte aufzeigen zu können, der Prognosenullfall ohne bauliche Änderungen für das Bezugsjahr 2016, dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Fertigstellung eines wesentlichen Teils der Planungen.

10 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 7 3 VORGEHENWEIE Bei der Verbrennung des Kfz-Kraftstoffes wird eine Vielzahl von chadstoffen freigesetzt, die die menschliche Gesundheit gefährden können. Im Rahmen des vorliegenden lufthygienischen Gutachtens ist zu prüfen, ob die durch die geplanten Baumaßnahmen verursachten Auswirkungen die Konzentrationen der Luftschadstoffe (Immissionen) unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Hintergrundbelastung in gesetzlich unzulässigem Maße erhöhen. Durch den Vergleich der chadstoffkonzentrationen mit schadstoffspezifischen Beurteilungswerten, z.b. Grenzwerten, die vom Gesetzgeber zum chutz der menschlichen Gesundheit festgelegt werden, werden Rückschlüsse auf die Luftqualität gezogen. Für den Kfz- Verkehr relevant ist v.a. die 39. BImchV, die bei unveränderten Grenzwerten für NO 2 und PM10 die 22. BImchV ersetzt. Die vorliegende Untersuchung konzentriert sich unter Berücksichtigung der o.g. Grenzwerte und der derzeitigen Konzentrationsniveaus auf die v.a. vom traßenverkehr erzeugten chadstoffe tickoxide und Feinstaubpartikel (PM10 und PM2.5). Im Zusammenhang mit Beiträgen durch den Kfz-Verkehr sind die chadstoffe Benzol, Blei, chwefeldioxid O 2 und Kohlenmonoxid CO von untergeordneter Bedeutung. Für tickstoffmonoxid NO gibt es keine Beurteilungswerte. Da die 23. BImchV seit Juli 2004 außer Kraft gesetzt ist, ist die Betrachtung der chadstoffkomponente Ruß rechtlich nicht mehr erforderlich und wird hier nicht durchgeführt. 3.1 Zusammenfassung der Beurteilungsmaßstäbe für Luftschadstoffe In Tab. 3.1 werden die in der vorliegenden tudie verwendeten und im Anhang A1 erläuterten Beurteilungswerte für die relevanten Autoabgaskomponenten zusammenfassend dargestellt. Diese Beurteilungswerte sowie die entsprechende Nomenklatur werden im vorliegenden Gutachten durchgängig verwendet. chadstoff Beurteilungswert Zahlenwert in µg/m³ Jahresmittel Kurzzeit NO 2 Grenzwert seit (tundenwert, maximal 18 Überschreitungen/Jahr) PM10 Grenzwert seit (Tagesmittelwert, maximal 35 Überschreitungen/Jahr) PM2.5 Grenzwert ab Tab. 3.1: Beurteilungsmaßstäbe für Luftschadstoffimmissionen nach 39. BImchV (2010)

11 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 8 Die Beurteilung der chadstoffimmissionen erfolgt durch den Vergleich relativ zum jeweiligen Grenzwert. Weiter orientiert sich die Bewertung an der Einstufung von chadstoffimmissionen (siehe Tab. 3.2) durch die Landesanstalt für Umweltschutz, Baden-Württemberg (LfU, 1993). Immissionen in % der entsprechenden Grenzwerte bis 10 % Bewertung sehr niedrige Konzentrationen über 10 % bis 25 % niedrige Konzentrationen über 25 % bis 50 % mittlere Konzentrationen über 50 % bis 75 % leicht erhöhte Konzentrationen über 75 % bis 90 % erhöhte Konzentrationen über 90 % bis 100 % hohe Konzentrationen über 100 % bis 110 % geringfügige Überschreitungen über 110 % bis 150 % deutliche Überschreitungen über 150 % hohe Überschreitungen Tab. 3.2: Bewertung von Immissionen nach LfU (1993) 3.2 Berechnungsverfahren Für das gesamte Betrachtungsgebiet wird das traßennetzmodell PROKA (Beschreibung: unter Berücksichtigung von lokal repräsentativen Windverhältnissen angewendet; mit diesem Verfahren können traßennetze und in typisierter Form Randbebauung und Lärmschutzbauten berücksichtigt werden. Auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Verkehrsmengen werden für das Prognosejahr 2016 die von den Kraftfahrzeugen emittierten chadstoffmengen und -immissionen ermittelt. Die mittleren spezifischen Emissionen der Fahrzeuge einer Fahrzeugkategorie (PKW, leichte Nutzfahrzeuge, Busse etc.) werden mithilfe des Handbuchs für Emissionsfaktoren des traßenverkehrs HBEFA Version 3.1 (UBA, 2010) bestimmt. Die Emissionen der Feinstaubpartikel (PM10, PM2.5) des traßenverkehrs aufgrund von Abrieb und Aufwirbelung werden im HBEFA nicht behandelt. Die Berechnung dieser Emissionen erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse von aktuellen Forschungsarbeiten (BAt, 2005;

12 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 9 Düring und Lohmeyer, 2011; CORINAIR, 2007). Die Vorgehensweise zur Emissionsbestimmung entspricht somit dem tand der Technik. ie basiert auf der Richtlinie VDI 3782 Blatt 7 (VDI, 2003). Unter Einbeziehung der Auftretenshäufigkeit aller möglichen Fälle der meteorologischen Verhältnisse (lokale Wind- und Ausbreitungsklassenstatistik), der berechneten Emissionen des Verkehrs auf den traßen innerhalb des Untersuchungsgebietes und des Wochengangs der Emissionen sowie der typisiert berücksichtigten Randbebauung werden die im Untersuchungsgebiet auftretenden Immissionen berechnet. Das verwendete Berechnungsverfahren PROKA (siehe Anhang A2) ist in der Lage, sämtliche in Abb. 4.1 dargestellten traßenzüge und treckenabschnitte gleichzeitig für jede tunde der Woche mit ihrer jeweiligen Emission emittieren zu lassen. Aus der Häufigkeitsverteilung der berechneten verkehrsbedingten chadstoffkonzentrationen (Zusatzbelastung) werden die statistischen Immissionskenngrößen Jahresmittel- bzw. Kurzzeitwerte des untersuchten Luftschadstoffes ermittelt. Dieser Zusatzbelastung, verursacht vom Verkehr innerhalb des Untersuchungsgebietes, wird die großräumig vorhandene Hintergrundbelastung überlagert. Die Hintergrundbelastung, die im Untersuchungsgebiet ohne die Emissionen auf den berücksichtigten traßen vorläge, wird auf der Grundlage von Messwerten an nahe gelegenen Messstandorten abgeschätzt. 3.3 Überschreitungshäufigkeit der tunden- und Tagesmittelwerte Die 39. BImchV definiert u.a. als Kurzzeitgrenzwert für NO 2 einen tundenmittelwert von 200 µg/m 3, der nur 18 mal im Jahr überschritten werden darf. Entsprechend einem einfachen praktikablen Ansatz basierend auf Auswertungen von Messdaten (Lohmeyer et al., 2000) kann abgeschätzt werden, dass dieser Grenzwert dann eingehalten ist, wenn der 98- Perzentilwert 115 µg/m 3 bis 170 µg/m 3 nicht überschreitet. Die genannte pannbreite, abgeleitet aus der Analyse von Messdaten verschiedener Messstellen, ist groß; die Interpretationen der Messdaten deuten darauf hin, dass bei einer Unterschreitung des 98-Perzentilwertes von 130 µg/m 3 (= Äquivalentwert) der genannte Grenzwert für die maximalen tundenwerte eingehalten wird. Zur Ermittlung der in der 39. BImchV definierten Anzahl von Überschreitungen eines Tagesmittelwertes der PM10-Konzentrationen von 50 µg/m 3 wird ein ähnliches Verfahren eingesetzt. Im Rahmen eines Forschungsprojektes für die Bundesanstalt für traßenwesen

13 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 10 wurde aus 914 Messdatensätzen aus den Jahren 1999 bis 2003 eine gute Korrelation zwischen der Anzahl der Tage mit PM10-Tagesmittelwerten größer als 50 µg/m 3 und dem PM10-Jahresmittelwert gefunden (Abb. 3.1). Daraus wurde eine funktionale Abhängigkeit der PM10-Überschreitungshäufigkeit vom PM10-Jahresmittelwert abgeleitet (BAt, 2005). Die Regressionskurve nach der Methode der kleinsten Quadrate ( best fit ) und die mit einem icherheitszuschlag von einer tandardabweichung erhöhte Funktion ( best fit + 1 sigma ) sind ebenfalls in der Abb. 3.1 dargestellt. Im Oktober 2004 stellte die Arbeitsgruppe,,Umwelt und Verkehr der Umweltministerkonferenz (UMK) aus den ihr vorliegenden Messwerten der Jahre 2001 bis 2003 eine entsprechende Funktion für einen best fit vor (UMK, 2004). Diese Funktion zeigt bis zu einem Jahresmittelwert von ca. 40 µg/m 3 einen nahezu identischen Verlauf wie der o.g.,,best fit nach BAt (2005). Im statistischen Mittel wird somit bei beiden Datenauswertungen die Überschreitung des PM10-Kurzzeitgrenzwertes bei einem PM10-Jahresmittelwert von 31 µg/m 3 erwartet. Im vorliegenden Gutachten wird wegen der Unsicherheiten bei der Berechnung der PM10- Emissionen sowie wegen der von Jahr zu Jahr an den Messstellen beobachteten meteorologisch bedingten chwankungen der Überschreitungshäufigkeiten eine konservative Vorgehensweise gewählt. Dazu wird die in BAt (2005) angegebene best fit -Funktion um einen icherheitszuschlag von einer tandardabweichung erhöht. Mehr als 35 Überschreitungen eines Tagesmittelwertes von 50 µg/m 3 (Grenzwert) werden mit diesem Ansatz für PM10- Jahresmittelwerte ab 29 µg/m 3 abgeleitet. Dieser Ansatz stimmt mit dem vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Vorgehen überein (LUA NRW, 2006).

14 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG Anzahl PM10-Tagesmittel > 50 µg/m Grenzwert Messwerte best fit best fit + 1sigma Anzahl = PM10-Jahresmittel [µg/m 3 ] Abb. 3.1: Anzahl der Tage mit mehr als 50 µg PM10/m 3 im Tagesmittel in Abhängigkeit vom PM10-Jahresmittelwert für Messstationen der Länder und des Umweltbundesamtes ( ) sowie die daraus abgeleiteten Funktionen (BAt, 2005)

15 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 12 4 EINGANGDATEN Für die Emissions- bzw. Immissionsberechnungen sind als Eingangsgrößen die Lage des traßennetzes im zu betrachtenden Untersuchungsgebiet und verkehrsspezifische Informationen von Bedeutung. Für das Untersuchungsgebiet wurden die Verkehrsdaten durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Weitere Grundlagen der Immissionsberechnungen sind die basierend auf den Verkehrsdaten berechneten chadstoffemissionen (Kap. 5), die meteorologischen Daten und die chadstoffhintergrundbelastung. Die der vorliegenden Untersuchung zugrunde liegenden Verkehrsdaten, meteorologischen Daten und die chadstoffhintergrundbelastung werden in den Abschnitten 4.2 bis 4.4 erläutert. 4.1 Lage und Beschreibung des Untersuchungsgebietes Die Lage des Untersuchungsgebietes mit dem umliegenden traßennetz ist in Abb. 4.1 aufgezeigt. Das Bebauungsplangebiet GE Längenbühl befindet sich im Westen von Leonberg und nördlich der west-östlich orientierten Autobahn A 8 sowie westlich der süd-nördlich orientierten Kreisstraße, die zur Anschlussstelle Leonberg-West führt. Direkt westlich der Anschlussstelle besteht ein ca. 100 m langer Lärmschutzwall und östlich der Anschlussstelle wird die A 8 durch einen Lärmschutzwall begleitet. Das geplante Gewerbegebiet wird direkt an die Brennerstraße (K 1101) angeschlossen. 4.2 Verkehrsdaten Die Verkehrsbelegungsdaten wurden für die an das geplante Gewerbegebiet anschließenden traßenabschnitte durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das sind Angaben der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV) und der LKW-Anteil für den Prognosenullfall im Prognosejahr Für weitere umliegende traßenabschnitte wird auf die Verkehrsdaten zurückgegriffen, die für die Ausarbeitungen zum Luftreinhalteplan Leonberg herangezogen wurden (Lohmeyer, 2011).

16 ± / Lagg e ite ch eu W EG eite Wirt g Wirt g Wirt g Wirt g Wirt g Benz enb ühlh of 531 1/ / Wirt g Wirt g Wirt g W EG Heinz enb runne r Ho f /2 / / / / / / / / EG 621 7/2 W Hütte 2 85 /1 ch u 99 /2 /1 Au Au 620 0/ / Bt rg 1 GFV Heinz enb runne r Ho f / Wirt g / / /1 Ust / / / / / / Wbh /2 /8 6 EG W /1 1 2/2 Wirt g tra ße Heinz enb runne r Hof (K / / Wirt g Wirt g 3 6 W EG / / ) / Wirt g Wirt g 3 ch u 2 / Wirt g 330 7/ Wirt g / / / / / / / Wirt g / / / / / Ust Gt hs W EG /1 AG 626 3/ / Ga r Bre nne ße r s tra / / / Wa ss e r ba c h W a 2 Wirt g r gie nee / G WE / g 887 3/ / / Ga r / /1 Ga r Ga r 11 6/ Ga r 62/ Ga r g Wirt g EG 13 W ir t / 5 W Ga r W EG / k st W /1 Ga r Ga r 15/ / Heuba che r Weg W / 1 EG 907 7/ G EG Ga r WE W / /1 Ga r Ga r 5 / EG / W / / A / G /2 WE / Ga r W AG 909 1/ / / Ga r 617 7/ /1 WAB / Ga r / /2 Wirt g 623 9/ / Wirt g / /4 Ga r /7 Wg W Ga r / / W 4 / / G /3 WE W hs /1 GFE G WE / / W EG EG / /1 W / WE /2 G 587 4/ / W EG / / /2 GFE tra ße nne r s Bre WE G 612 4/ / / / /1 W WE GFI G / G / / /3GF V Ene 8 /1 rgie Unter d em L än gen bühl W EG / / üd rand str / WE G / / /1 22/ EG / 1 A Leonberg-West WE G /1 ch eu AG R / / bestehende traßen G / e ße ing n en tra r W aße 59 9 Unte r d em L än ge n bühl 612 4/ /1 3 W / / / WA /2 EG W / /1 geplante traßen / / / / / W / EG EG W geplantes Gewerbegebiet / G WE Wan ne Gt hs a G st ch u /1 B EG /1 1 /1 / / / / / W irt g s Wh / Humm elb erg W irt ße Br /1 0 /3 achstra Ga r / /4 62EG W / G / g / / / WE Wir t g t Wir / / / / / Gt hs 621 1/ / /8 BV K / tra ße 625 8/ Gt hs Wasse rb r ba c hs LPL Wa ss e / / /1 G WE 5 / / / / / / GFV 621 6/ / en ne rs / Abb. 4.1 Lageplan des Untersuchungsgebietes Län gen bühl /1 / ch u /1 t al l 859 6/ G 0 /2WE h u c / /1 Gt hs / / Meter Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG

17 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 14 Für das geplante Gewerbegebiet wird ein Verkehrsaufkommen von Kfz pro Tag und ein LKW-Anteil von 30 % angegeben. Eine Angabe der Verteilung auf die anschließenden traßenabschnitte liegt nicht vor; vereinfacht wird für Ausbreitungsrechnungen dieser zusätzliche Verkehr auf allen anschließenden traßenabschnitten bis zu den jeweils nächsten Kreuzungen berücksichtigt. Die Verkehrsbelegungsdaten sind für die zu betrachtenden Untersuchungsfälle in Abb. 4.2 und Abb. 4.3 aufgezeigt. Zur Berechnung der zeitlichen Verteilung der Emissionen werden zusätzlich zu den Verkehrsstärken und LKW-Anteilen die Aufteilungen an Werktagen, amstagen und onntagen benötigt. Die in diesem Gutachten verwendete Wochenaufteilung ist den Ausarbeitungen zum Luftreinhalteplan entnommen Meteorologische Daten Für die Berechnung der chadstoffimmissionen werden so genannte Ausbreitungsklassenstatistiken benötigt. Das sind Angaben über die Häufigkeit verschiedener Ausbreitungsverhältnisse in den unteren Luftschichten, die durch Windrichtung, Windgeschwindigkeit und tabilität der Atmosphäre definiert sind. Für das Plangebiet liegen keine aktuellen Windmessdaten vor. Für Baden-Württemberg liegen synthetische Windrosen im 500 m Raster aus dem Jahr 2005 vor, die von der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LfU BW) als synthetischer Windrosenatlas im Internet veröffentlicht wurden und digital abrufbar waren. Aus diesem Datenbestand wurde die Windstatistik für den tandort westlich von Leonberg ausgelesen. In Abb. 4.4 ist diese tärkewindrose dargestellt. Die Hauptwindrichtung wird durch südwestliche bis westliche Winde geprägt, nordöstliche Windrichtungen bilden ein Nebenmaximum. Die mittlere Windgeschwindigkeit wird mit 2.1 m/s angegeben. Die Ausbreitungsklassen wurden anhand der aus den Bewölkungsangaben der Wetterstation tuttgart-flughafen, abgeleiteten Häufigkeitsverteilung mit dem Verfahren nach Kolb (1976) übertragen. Derzeit sind durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (LUBW) synthetische Windrosen im 500 m Raster für Baden-Württemberg in aktualisierter Form im Internet veröffentlicht (LUBW, Internet). Der Vergleich der Datenblätter für den tandort bei Leonberg zeigt keine wesentlichen Unterschiede für die beiden Ausbreitungsklassenstatistiken.

18 ± 49750/11.2% 14500/8.8% 49750/11.2% 14500/8.8% 15000/8.8% 5000/5.5% 56050/11.2% DTV in Kfz/24h /8.8% 56050/11.2% Abb Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h und LKW-Anteil in % auf den traßen im Untersuchungsgebiet für den Prognosenullfall Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG

19 ± 49750/11.2% 15700/10.4% 49750/11.2% 15700/10.4% 16200/10.4% 5000/5.5% DTV in Kfz/24h 56050/11.2% /9.3% 56050/11.2% Abb Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h und LKW-Anteil in % auf den traßen im Untersuchungsgebiet für den Planfall Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG

20 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 17 Abb. 4.4: ynthetische Windrose Leonberg-West (Quelle: LfU BW)

21 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG chadstoffhintergrundbelastung der Luft Die Immission eines chadstoffes im Nahbereich von traßen setzt sich aus der großräumig vorhandenen Hintergrundbelastung und der straßenverkehrsbedingten Zusatzbelastung zusammen. Die Hintergrundbelastung entsteht durch Überlagerung von Immissionen aus Industrie, Hausbrand, nicht detailliert betrachtetem Nebenstraßenverkehr und weiter entfernt fließendem Verkehr sowie überregionalem Ferntransport von chadstoffen. Es ist die chadstoffbelastung, die im Untersuchungsgebiet ohne Verkehr auf den explizit in die Untersuchung einbezogenen traßen vorliegen würde. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) betreibt das Messnetz für Luftschadstoffe in Baden-Württemberg. In den Jahresberichten über die Immissionsmesswerte sind u.a. Angaben zu den statistischen Kenngrößen der gemessenen Luftschadstoffe zu finden (LUBW, ). Die vorliegenden Daten für die dem Untersuchungsgebiet nächstgelegenen tationen sind auszugsweise in Tab. 4.1 aufgeführt. Die in Tab. 4.1 aufgeführte tation Leonberg-Grabenstraße ist ca. 2.5 km nord-östlich des Untersuchungsgebietes in tadtmitte an der Hauptverkehrsstraße gelegen. Die verkehrsbezogene tation Markgröningen liegt ca. 14 km nördlich, die tadtrandstation Ludwigsburg ca. 18 km nordöstlich, die städtische tation tuttgart-bad Cannstatt ca. 18 km östlich und die tation Gärtringen ca. 18 km südlich des Plangebietes. Entsprechend aktueller Untersuchungen (De Leeuw et al., 2009; Bruckmann et al., 2009) gibt es eine Korrelation zwischen PM10 und PM2.5. De Leeuw et al. (2009) erhielten bei der Datenauswertung ein Verhältnis von PM2.5 zu PM10 zwischen 0.5 und 0.8. Bruckmann et al. (2009) beziffern das Verhältnis zwischen 0.63 und Dabei wird hier an Hintergrundstationen im Vergleich zu tationen in Quellnähe (Verkehr und Industrie) ein höheres Verhältnis von PM2.5 zu PM10 bestimmt. Auf Grundlage dieser Verhältnisse von PM2.5 zu PM10 und der oben genannten Messwerte wird für das Untersuchungsgebiet eine PM2.5-Hintergrundbelastung von 16 µg/m³ angesetzt. Mit Hilfe von technischen Maßnahmen und politischen Vorgaben wird angestrebt, die Emissionen der o.a. chadstoffe in den kommenden Jahren in Deutschland zu reduzieren. Deshalb wird erwartet, dass auch die großräumig vorliegenden Luftschadstoffbelastungen im Mittel im Gebiet von Deutschland absinken. Für das zu betrachtende Prognosejahr zeigen Abschätzungen (RLu, 2012) bezogen auf die heutige ituation Reduktionen der Immissionen für NO 2 um ca. 10 % und für Feinstaub (PM10 und PM2.5) um ca. 4 %. Diese Abschät-

22 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 19 zungen beziehen sich auf das Gebiet von Deutschland; im Einzelfall kann die Entwicklung der chadstoffkonzentrationen aufgrund regionaler Emissionsentwicklungen davon abweichen. Im Rahmen dieser Untersuchung wird auf die Berücksichtigung dieser Reduktionen verzichtet. chadstoffkomponente Zeitraum Leonberg Grabenstraße () Markgröningen Grabenstraße () Ludwigsburg tuttgart Bad Cannstatt Gärtringen NO 2 Jahresmittel NO 2 98-Perzentil. PM10 Jahresmittel PM10- Überschreitung (Anzahl der Tage über 50 µg/m³) Tab. 4.1: Jahreskenngrößen der Luftschadstoff-Messwerte in [µg/m 3 ] an Messstationen in der Umgebung des Untersuchungsgebietes (LUBW, )

23 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 20 Aus den verfügbaren Messdaten der nächstgelegenen tationen und den Ausarbeitungen zum Luftreinhalteplan werden für die Immissionsprognosen die Werte der Tab. 4.2 für die Hintergrundbelastung im Untersuchungsgebiet angesetzt. chadstoff Jahresmittelwert [µg/m 3 ] 98-Perzentilwert [µg/m 3 ] NO PM PM Tab. 4.2: Angesetzte chadstoffhintergrundbelastung im Untersuchungsgebiet im Bezugsjahr 2012/2016

24 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 21 5 EMIIONEN 5.1 Betrachtete chadstoffe Die Kraftfahrzeuge emittieren bei ihrem Betrieb eine Vielzahl von chadstoffen. Die Relevanz dieser chadstoffe ist recht unterschiedlich. Immissionsgrenzwerte zum chutz der menschlichen Gesundheit werden erfahrungsgemäß am ehesten bei NO 2 und PM10 erreicht, weshalb diese toffe im vorliegenden Gutachten detailliert betrachtet werden. Zudem werden die PM2.5-Immissionen behandelt. 5.2 Methode zur Bestimmung der Emissionsfaktoren Zur Ermittlung der Emissionen werden die Verkehrsdaten und für jeden Luftschadstoff so genannte Emissionsfaktoren benötigt. Die Emissionsfaktoren sind Angaben über die pro mittlerem Fahrzeug der Fahrzeugflotte und traßenkilometer freigesetzten chadstoffmengen. Im vorliegenden Gutachten werden die Emissionsfaktoren für die Fahrzeugarten Leichtverkehr (LV) und chwerverkehr (V) unterschieden. Die Fahrzeugart LV enthält dabei die PKW, die leichten Nutzfahrzeuge (lnfz) inklusive zeitlicher Entwicklung des Anteils am LV nach TRE- MOD (2010) und die Motorräder, die Fahrzeugart V versteht sich inklusive Lastkraftwagen, attelschlepper, Busse usw. Die Emissionsfaktoren der Partikel (PM10, PM2.5) setzen sich aus motorbedingten und nicht motorbedingten (Reifenabrieb, taubaufwirbelung etc.) Emissionsfaktoren zusammen. Die Ermittlung der motorbedingten Emissionen erfolgt entsprechend der VDI-Richtlinie Kfz-Emissionsbestimmung (VDI, 2003) Motorbedingte Emissionsfaktoren Die motorbedingten Emissionsfaktoren der Fahrzeuge einer Fahrzeugkategorie (PKW, leichte Nutzfahrzeuge, Busse etc.) werden mit Hilfe des Handbuchs für Emissionsfaktoren des traßenverkehrs HBEFA Version 3.1 (UBA, 2010) berechnet. Die motorbedingten Emissionen hängen für die Fahrzeugarten PKW, lnfz, LKW und Busse im Wesentlichen ab von: den so genannten Verkehrssituationen ( Fahrverhalten ), das heißt der Verteilung von Fahrgeschwindigkeit, Beschleunigung, Häufigkeit und Dauer von tandzeiten, der sich fortlaufend ändernden Fahrzeugflotte (Anteil Diesel etc.), der Zusammensetzung der Fahrzeugschichten (Fahrleistungsanteile der Fahrzeuge einer bestimmten Gewichts- bzw. Hubraumklasse und einem bestimmten tand der

25 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 22 Technik hinsichtlich Abgasemission, z.b. EURO 2, 3,...) und damit vom Jahr, für welches der Emissionsfaktor bestimmt wird (= Bezugsjahr), der Längsneigung der Fahrbahn (mit zunehmender Längsneigung nehmen die Emissionen pro Fahrzeug und gefahrenem Kilometer entsprechend der teigung deutlich zu, bei Gefällen weniger deutlich ab) und dem Prozentsatz der Fahrzeuge, die mit nicht betriebswarmem Motor betrieben werden und deswegen teilweise erhöhte Emissionen (Kaltstarteinfluss) haben. Die Zusammensetzung der Fahrzeuge innerhalb der Fahrzeugkategorien wird für das zu betrachtende Bezugsjahr dem HBEFA (UBA, 2010) entnommen. Darin ist die Gesetzgebung bezüglich Abgasgrenzwerten (EURO 2, 3,...) berücksichtigt. Die taub-fraktion der motorbedingten Emissionen kann nach vorliegenden Erkenntnissen (Klingenberg et al., 1991; Israël et al., 1994; Gehrig et al., 2003) zu 100 % der Partikelgröße kleiner 1 μm (aerodynamischer Durchmesser) und damit der PM10- und der PM2.5-Fraktion zugeordnet werden. Die Längsneigung der traßen wird aus Höhenplänen, Lageplänen bzw. digitalen Geländedaten des Untersuchungsgebietes entnommen. Der Kaltstarteinfluss innerorts für PKW bzw. lnfz wird entsprechend HBEFA angesetzt, sofern er in der umme einen Zuschlag darstellt. Für diese Ausarbeitung werden folgende Verkehrssituationen herangezogen: AB>130: AB120: AB80: AO-HV100: AO-HV70: AO-HV70d: IO-HV60: IO-HV50: IO-HV50d: IO_tau: Autobahn, ohne Tempolimit Autobahn, Tempolimit 120 km/h Autobahn, Tempolimit 80 km/h Außerörtliche Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 100 km/h Außerörtliche Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 70 km/h Außerörtliche Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 70 km/h, dichter Verkehr Innerstädtische Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 60 km/h Innerstädtische Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 50 km/h Innerstädtische Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 50 km/h, dichter Verkehr Innerörtliche Neben- bzw. Erschließungsstraße, top- & Go-Verkehr (hier für geplantes Gewerbegebiet) In Tab. 5.1 sind die berücksichtigten Verkehrssituationen und die entsprechenden Emissionsfaktoren aufgeführt, klassifiziert wie im HBEFA für Längsneigungsklassen in 2 %-tufen. Die angesetzten Verkehrssituationen sind exemplarisch in Abb. 5.1 für den Planfall dargestellt.

26 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 23 traßenparameter spezifische Emissionsfaktoren je Kfz [g/km] 2016 Verkehrssituation Geschwindigkeit (PKW) NO x PM10 / PM2.5 (nur Abgase) PM2.5 (nur Abrieb) NO 2 d LV V LV V LV V LV V LV V AB> AB AB AB AO-HV PM 10 (nur Abrieb und Aufwirbelung) AO- HV100_ AO-HV AO-HV70d AO- HV70d_ AO-HV IO-HV IO- HV50_ IO-HV IO_tau Tab. 5.1: Emissionsfaktoren in g/km je Kfz für die betrachteten traßen im Untersuchungsgebiet für das Bezugsjahr Nicht motorbedingte Emissionsfaktoren Untersuchungen der verkehrsbedingten Partikelimmissionen zeigen, dass neben den Partikeln im Abgas auch nicht motorbedingte Partikelemissionen zu berücksichtigen sind, hervorgerufen durch traßen- und Bremsbelagabrieb, Aufwirbelung von auf der traße aufliegendem taub etc. Diese Emissionen sind im HBEFA nicht enthalten, sie sind auch derzeit nicht mit zufriedenstellender Aussagegüte zu bestimmen. Die Ursache hierfür liegt in der Vielfalt der Einflussgrößen, die bisher noch nicht systematisch parametrisiert wurden und für die es derzeit auch keine verlässlichen Aussagen gibt. In der vorliegenden Untersuchung werden die PM10-Emissionen aus Abrieben (Reifen, Bremsen und traßenbelag) und infolge der Wiederaufwirbelung (Resuspension) von traßenstaub in Anlehnung an BAt (2005) sowie Düring und Lohmeyer (2011) verwendet.

27 ± Verkehrssituationen AB80 AB100 AB120 AB>130 AO-HV70 AO-HV70d AO-HV80 AO-HV100 AO-FernN100 IO-HV50 IO-HV50d IO-HV50g_2 IO-HV60 IO-HV60d IO-HV70_4 IO-N50 IO-N50d IO_tau Abb Verkehrssituationen auf dem berücksichtigten traßennetz für den Planfall. traßenabschnitte mit Längsneigungen ab 2% sind dicker eingezeichnet. Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG

28 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 25 Die nicht motorbedingten PM2.5-Emissionen aus Abrieben (Reifen, Bremsen, traßenbelag) werden in der vorliegenden Untersuchung entsprechend der im Emission Inventory Guidebook von EMEP/CORINAIR (CORINAIR, 2007) beschriebenen Vorgehensweise angesetzt. Eine Differenzierung in verschiedene traßentypen (z.b. Bundesautobahn oder innerorts) ist durch eine dort angegebene Geschwindigkeitsabhängigkeit (für Reifen und Bremsabrieb) möglich. Die Resuspension von eingetragenem traßenstaub gehört entsprechend derzeitigem Kenntnisstand eher der Partikelfraktion zwischen 2.5 µm und 10 µm an und wird deshalb bei der Betrachtung von PM2.5 nicht mit berücksichtigt. Abrieb von Kupplungsbelägen wird ebenfalls nicht berücksichtigt, da dieser weitestgehend in den Kupplungsgehäusen zurückgehalten wird. Es sei darauf verwiesen, dass insbesondere die Emissionsfaktoren für traßenabrieb von den Autoren wegen fehlender systematischer Untersuchungen mit sehr großen Unsicherheiten bewertet werden. Palmgren et al. (2003) setzt z.b. die PM2.5-traßenabriebsemissionen auf Basis von Untersuchungen von TNO aus dem Jahr 1997 zu Null. Um auf der sicheren eite zu liegen, werden dennoch Emissionsfaktoren verwendet. Auf Grundlage der o.a. Datenbasis werden zur Berechnung der PM10- und PM2.5-Emissionen für die umme aus Abrieben (Reifen, Bremsen, traßenbelag) die in der Tab. 5.1 aufgeführten Emissionsfaktoren angesetzt. Die Bildung von so genannten sekundären Partikeln wird mit der angesetzten Hintergrundbelastung berücksichtigt, soweit dieser Prozess in großen Entfernungen (10 km bis 50 km) von den chadstoffquellen relevant wird. Für die kleineren Entfernungen sind die sekundären Partikel in den aus Immissionsmessungen abgeleiteten nicht motorbedingten Emissionsfaktoren enthalten. 5.3 Emissionen des untersuchten traßennetzes Die Emissionen der betrachteten chadstoffe NO x, PM10 und PM2.5 werden für jeden der betrachteten traßenabschnitte ermittelt. Dabei wirken sich sowohl die verschiedenen Verkehrsaufkommen und LKW-(V)-Anteile als auch die unterschiedlichen Verkehrssituationen aus. Im Anhang A3 sind die räumlichen Verteilungen der Emissionen für die chadstoffe NO x, PM10 und PM2.5 dargestellt.

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