KORREKTUREN UND ÄNDERUNGEN GEGENÜBER AUSLEGUNG ABWÄGUNG DER STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT UND DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
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- Dorothea Beck
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1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mittelhöhe V-VIII /02 VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Nr /02 MITTELHÖHE V-VIII 2. KORREKTUREN UND ÄNDERUNGEN GEGENÜBER AUSLEGUNG ABWÄGUNG DER STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT UND DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE Lamparter architekten 1
2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mittelhöhe V-VIII /02 Sachvortrag Der Vorhaben- und Erschließungsplan Mittelhöhe V-VIII /02 wurde vom bis öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert. Bis zum gingen von Seiten der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Anregungen ein. Von Seiten der Stadtplanung wurden folgende Anregungen gegeben und entsprechend eingearbeitet 1. Im Zeichnerischen Teil - Die innere Erschliessungsfläche sollte als private Fläche präzisiert werden. zu MVFPr Private Mischverkehrsfläche für Fahren/Gehen - Die nördliche Nutzungsschablone enthält die Angabe TH(Traufhöhe) Abänderung entsprechend der sonstigen Festsetzung in GH (Gebäudehöhe) - Der Bereich zwischen Ende des Ein-/Ausfahrtsgebotes bis zur Lärmschutzwand soll durch einen Verlängerung des Ein/Ausfahrtgebotes geschlossen werden Ergänzung bis zur Lärmschutzwand entsprechend Anregung - In der Legende ist der in Klammer stehende Begriff Baufenster hinter der Nicht überbaubare Grundstücksfläche zu streichen Der Begriff Baufenster ist gestrichen Lamparter architekten 2
3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mittelhöhe V-VIII /02 2. Im Textteil - Unter Punkt muss es heißen 6 BauNVO Korrektur entsprechend BauNVO - Unter Punkt wurde in Abstimmung mit dem Gemeinderat festgelegt die GRZ auf 0,30 zu ändern. Korrektur auf 0,30 wie im zeichnerischen Teil entsprechend Festlegung im Gemeinderat. Ergänzung gemäß 19 Abs.4 BauNVO zur Präzisierung der Anrechenbarkeit von Garagen, Stellplätzen und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird - Unter Punkt ist die Zahl der Vollgeschosse missverständlich und die Bezeichnung der Gebiete gegenüber der Nutzungsschablone im zeichnerischen Teil mit WA falsch bezeichnet Die Ergänzung Dachgeschoss als Vollgeschoss wird gestrichen, die Gebiete werden als MI bezeichnet - Unter Punkt im Bebauungsplan wird nur die Gebäudehöhe (GH) geregelt, die Beschreibung der Traufhöhe kann entfallen Korrektur entsprechend Anregung, Traufhöhe wird gestrichen 3. In der Begründung - Die bisher getroffenen Festsetzungen resultieren nicht aus dem Bebauungsplan /1 Mittelhöhe V-VIII,1., sondern aus dem Bebauungsplan Mittelhöhe V-VII. Korrektur auf den betroffenen Bebauungsplan 0318/04 Mittelhöhe V-VII. Lamparter architekten 3
4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mittelhöhe V-VIII /02 Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen fristgerecht folgende abwägungsrelevanten Stellungnahmen ein: Schreiben vom Regionalverband Heilbronn Franken Der Regionalverband sieht die vorliegende Planung als grundsätzlich unkritisch, weist jedoch auf die Gefahr möglicher Einzelhandelsagglomerationen hin und regt deshalb an die Einzelhandelsflächen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu begrenzen. Größere Einzelhandelsflächen sind vom nicht vorgesehen. Es ist für das gesamte Gebiet derzeit lediglich eine Teilfläche im EG im vorderen Teil des Gebäudes Am Kreuzstein/Willy-Brandt-Allee (Planstraße A) als gewerbliche Fläche oder alternativ als Gemeinschaftsfläche vorgesehen. Zur zukünftigen Sicherung der Ziele der Raumordnung wird auf Anregung und in Abstimmung mit dem Regionalverband im Texteil unter die Nutzung im Hinblick auf Einzelhandelsflächen eingeschränkt. Lamparter architekten 4
5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mittelhöhe V-VIII /02 Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen nach Fristablauf folgende Stellungnahmen ein Schreiben vom Landratsamt Schwäbisch Hall Die untere Immissionsschutzbehörde regt an zusätzlich zu den Festsetzungen die aus dem Schallschutzgutachten gemacht wurden, festzuschreiben, dass Fenster entlang der mit L1 gekennzeichneten Fassaden nicht öffenbar auszuführen sind. Die Regelung zum passiven Schallschutz sieht bereits vor, dass die Aussenbauteile entlang der Fassade L1 nach der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau auszubilden und durch den Schallschutzgutachter nachzuweisen sind. Die Ausführung wird entsprechend dem Schallschutzgutachten erfolgen - Die untere Vermessungsbehörde weist darauf hin, daß aus dem Flurstück-Nr (Plangebiet) ein Teilgrundstück Flurstück-Nr herausgemessen wurde. Das Teilgrundstück war ursprünglich für eine Trafostation vorgesehen, die zukünftig innerhalb des Plangebiets in Abstimmung und auf Wunsch der Stadtwerke vorzugsweise am westlichen Grundstücksrand untergebracht werden soll. Das Teilgrundstück wird vom erworden und dem Plangebiet zugeschlagen. - Das Amt für Strassenbau und Nahverkehr Verweist auf die Stellungnahme der Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH vom worin bezüglich der vorgelegten Planungen keine Bedenken, bestehen, jedoch auf eine alte Planungen verwiesen wird, die eine Bushaltestelle ausserhalb des jetzigen Plangebietes jedoch direkt vor dem Plangebiet entlang der Willy-Brandt-Allee vorgesehen hat. Lamparter architekten 5
6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mittelhöhe V-VIII /02 Die Bushaltestelle wurde inzwischen parallel zum Verfahren von der Stadtplanung umgeplant und in Abstimmung mit den Nahverkehrsbetreibern geringfügig nach Westen verschoben, unmittelbar im Anschluss an den geplanten Fussweg. Die weiteren Anregungen und Fragestellung betreffen nicht das Plangebiet und sind in anderem Zusammenhang zu klären. Von den angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange wurden darüberhinaus keine weiteren Anregungen vorgetragen Bearbeitung Lamparter-architekten Maulacher Hauptstraße Crailsheim Crailsheim, den ergänzt Lamparter architekten 6
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