REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT SÜDWESTTHÜRINGEN Körperschaft des öffentlichen Rechts VORSITZENDER DES PLANUNGSAUSSCHUSSES

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1 REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT SÜDWESTTHÜRINGEN Körperschaft des öffentlichen Rechts VORSITZENDER DES PLANUNGSAUSSCHUSSES Protokoll über die 22. Sitzung des Planungsausschusses der RPG Südwestthüringen am in Zella-Mehlis Leitung: Herr Landrat Müller Vorsitzender des Planungsausschusses Teilnehmer: - Mitglieder des Planungsausschusses (siehe Anwesenheitsliste) - Mitglieder des Planungsbeirates (siehe Anwesenheitsliste) - Vertreter der obersten Landesplanungsbehörde (TMBLV, Herr Keßler) - obere Landesplanungsbehörde (TLVwA, Herr Hosse) - entschuldigt - Vertreter der Regionalen Planungsstelle (Herr Möhring, Herr Margraf, Frau Schmidt, Herr Möllerhenn, Frau Weiprecht, Frau Reuter) - Gäste (siehe Anwesenheitsliste) Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit: Die Mitglieder des Planungsausschusses und des Planungsbeirates wurden ordnungsgemäß geladen. Von den 17 Mitgliedern des Planungsausschusses sind 10 anwesend (= 58,8 %), 3 sind entschuldigt, 4 fehlen unentschuldigt. Damit ist der Planungsausschuss beschlussfähig. Vom Planungsbeirat sind 7 Mitglieder anwesend. Herr Rossel, Bürgermeister der Stadt Zella-Mehlis, begrüßt die Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaft, des Planungsbeirates und der Planungsstelle in den Räumlichkeiten der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Zella-Mehlis mbh. Er freut sich über die Annahme des Angebotes, in Zella-Mehlis eine Sitzung durchzuführen und wünscht der Sitzung einen guten Verlauf. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: 1. Protokollkontrolle (Sitzung ) 2. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Verfahren der Unterschutzstellung des geschützten Landschaftsbestandteils Kaulsroth, Landkreis Sonneberg (Beschlussvorlage 1) 3. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der erneuten schriftlichen Anhörung zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Neubau der B 19n zwischen Etterwinden und Wutha-Farnroda, Ergänzungsunterlage Variante V4, Wartburgkreis (Beschlussvorlage 2) 4. Beratung und Beschlussfassung zu den Einwendungen der RPG Südwestthüringen im Rahmen der Konsultation Netzentwicklungspläne und Umweltbericht (Beschlussvorlage 3)

2 2 5. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der Behördenbeteiligung zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 (Beschlussvorlage 4) 6. Vorstellung des methodischen Ansatzes zur Ermittlung von Vorrang- / Vorbehaltsgebieten großflächige Photovoltaikanlagen im Kontext der Änderung des LEP Thüringen 2025 (Regionale Planungsstelle Südwestthüringen) 7. Sonstiges Weitere Hinweise/Anfragen zur Tagesordnung gibt es nicht. Die Mitglieder des Planungsausschusses bestätigen die Tagesordnung einstimmig. TOP 1.: Protokollkontrolle Herr Müller: - es geht um das Protokoll der Sitzung vom in der Regionalen Planungsstelle sind keine Hinweise eingegangen - es gibt keine Anfragen, Hinweise - die Mitglieder des Planungsausschusses bestätigen das o. g. Protokoll einstimmig TOP 2.: Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Verfahren der Unterschutzstellung des geschützten Landschaftsbestandteils Kaulsroth, Landkreis Sonneberg (Beschlussvorlage 1) Herr Müller: - der geplante geschützte Landschaftsbestandteil Kaulsroth ist im Regionalplan Südwestthüringen Bestandteil des festgelegten Vorranggebietes Freiraumsicherung FS-116 Steinachaue südlich Sonneberg; er entspricht außerdem dem raumordnerischen Erfordernis von G 4-3 (Grünes Band) der Unterschutzstellung des geschützten Landschaftsbestandteils kann zugestimmt werden - auf eine ausführliche Erläuterung durch die Regionale Planungsstelle wird vorerst verzichtet - Bitte um Zustimmung zur BV 1 Beratung: Es gibt keinen Erläuterungs- und Beratungsbedarf. Beschlussfassung: Die Mitglieder des Planungsausschusses beschließen die Vorlage 1 mit folgendem Abstimmungsergebnis: anwesende Stimmberechtigte: 10 davon dafür: 10 dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Die Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Verfahren der Unterschutzstellung des geschützten Landschaftsbestandteils Kaulsroth, Landkreis Sonneberg wird unter der Beschluss-Nr. PLA 06/292/2013 geführt. Als weitere Mitglieder des Planungsausschusses sind Herr Ludwig und Herr Schmitz anwesend. Die Zahl der Stimmberechtigten erhöht sich somit auf 12.

3 3 TOP 3.: Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der erneuten schriftlichen Anhörung zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Neubau der B 19n zwischen Etterwinden und Wutha-Farnroda, Ergänzungsunterlage Variante V4, Wartburgkreis (Beschlussvorlage 2) Einführung Herr Möhring: - das Raumordnungsverfahren (ROV) für das o.g. Vorhaben läuft bereits seit einigen Jahren im März 2011 hat die RPG bereits eine Stellungnahme zum Neubau der B 19n zwischen Etterwinden und Wutha-Farnroda (PLA 06/271/2011) abgegeben die Variantenkombination VK 4 wurde mit einer Optimierung im Bereich zwischen Wilhelmsthal und Mosbach favorisiert - in Auswertung der bisher eingegangenen Stellungnahmen zum ROV 2011 hat sich herausgestellt, dass keine der vorgeschlagenen Varianten raumvertäglich geordnet werden kann so hat der Planungsträger (DEGES) eine Ergänzungsunterlage Variante V 4 eingebracht (siehe Unterlagen BV 2) die Konfliktlage im Ortsbereich Mosbach wird durch die Tunnelverlängerung entschärft (Bereich Naherholungsgebiet und Schwimmbad, Großbrücke entfällt, Verlärmung der Ortslage geringer) der Konfliktbereich am südlichen Tunnelportal aufgrund artenschutzrechtlicher Tatsachen wird ebenfalls entschärft - nach Prüfung der Variante V 4 wurde festgestellt, dass sie gegenüber der Variantenkombination VK 4 mit o.g. Optimierung bessere Konditionen aufzeigt, aber es werden nach wie vor Konfliktbereiche in der Ortslage Wilhelmsthal (Schloss und Park) und am südlichen Tunnelportal gesehen wird auch in vorliegender Stellungnahme aufgegriffen Vorschlag für eine alternative Trassenführung (siehe Karte Tischvorlage) Verlängerung des Tunnels um ca. 1,1 km; Ortslage Wilhelmsthal wird nicht mehr berührt; keine Probleme mehr mit Artenschutz usw. - Bitte um Zustimmung zur BV 2 einschließlich alternative Trassenführung Beratung: Herr Ludwig: - mit dem Vorhaben wird die verkehrliche Lage um Mosbach als Ortsteil von Wutha- Farnroda wesentlich verbessert - es muss aber auch die Verbindung von Süd nach Nord erwähnt werden, mit Anbindung an die Autobahn bei Eisenach es entstehen erhebliche Belastungen für Stockhausen Ortsumgehung für Stockhausen ist erforderlich sollte in Stellungnahme aufgenommen werden Hinweis ist nicht schädlich Herr Möhring: - Anbindung an die Autobahn bei Eisenach (nördlich Wutha-Farnroda) ist nicht Bestandteil des ROV - seitens der DEGES wird aber auch an diesem Problem gearbeitet Herr Krebs: - unterstützt die Ausführungen von Herrn Ludwig - es geht aber nicht allein um die Ortsumfahrung von Eisenach / Stockhausen - es wird eine leistungsfähige Nord-Süd-Achse (z.b. von Mühlhausen nach Meiningen) gebraucht südlicher Wartburgkreis muss gut an die A 4 angebunden werden - die Ost-West-Verbindung ist gut ausgebaut Als weiteres Mitglied des Planungsausschusses ist Frau Reichelt anwesend. Die Zahl der Stimmberechtigten erhöht sich somit auf 13.

4 4 Herr Bohl: - Anregung zu S. 1 Abs. 2 des Entwurfs der Stellungnahme: die Bedeutung des Vorhabens Neubau der B 19n für die Region / den Landkreis ist zu gering herausgestellt die Verbindung ist insbesondere für das Mittelzentrum Bad Salzungen von Bedeutung in der aktuell vorgestellten Studie der IHK Erfurt zu den Mittelzentren im Kammerbezirk wurde herausgearbeitet, dass Bad Salzungen bzgl. der Entfernung zum nächsten Autobahnanschluss (km) auf dem letzten Platz landet eine 60min-Erreichbarkeit vom Mittelzentrum Bad Salzungen zum Oberzentrum Erfurt ist nicht gegeben die B 19n ist von zentraler Bedeutung für Bad Salzungen in der Nord-Süd-Verbindung - Antrag zur Änderung der Karte (Tischvorlage): Tunnel auf ursprünglicher Trasse führen (VK 4 - südlich Wilhelmsthal) bis zum Tunneleingang V 4 (nordöstlich Wilhelmsthal) und mit Lärmschutz versehen Problem dieses Trassenverlaufs: der Park von Schloss Wilhelmsthal wäre betroffen Begründung: mit der Ergänzungsunterlage Variante V 4 ist der Tunnel bereits 3,6 km lang wenn der Tunnel verlängert werden soll (dann insgesamt 4,7 km), geraten wir in Dimensionen, die nicht mehr finanzierbar sind Realisierung wird immer unwahrscheinlicher Herr Müller: - hat die Frage nach der Länge des Tunnels auch schon gestellt hat Auswirkungen auf Höhe der Kosten und somit auf die Realisierbarkeit - aus der Verkehrsministerkonferenz ist zu hören: Erhalt der bestehenden Trassen vor Neubau; Neubau nur unter bestimmten Voraussetzungen Herr Heimrich: - die RPG hat ja schon einmal einen Trassenvorschlag gemacht, der sich mit der heutigen Forderung gleicht wurde dieser schon einmal geprüft? Ist er machbar oder stehen wichtige Belange entgegen? Herr Bohl: - die alte Vorzugsvariante wurde geprüft es gibt Einwände von einem Anlieger hinsichtlich Lärmschutz aus seiner Sicht kann dem aber abgeholfen werden Herr Rommel: - mit einer Tunnelverlängerung erhöht sich die Gefahr, dass das Vorhaben nicht umgesetzt wird Ziel sollte aber eine möglichst schnelle Realisierung des Vorhabens sein - aber: auch der Park von Schloss Wilhelmsthal sollte mit in die Überlegungen einfließen aus Sicht der RPG sollte eine Stellungnahme abgegeben werden nicht einem Belang den Vorzug einräumen die Abwägung der vorgetragenen Belange muss dann abschließend im ROV durch die verfahrensführende Behörde erfolgen, nicht durch die RPG Herr Krebs: - unterstützt die Ausführungen von Herrn Rommel - der Vorschlag der Planungsstelle mit Tunnelverlängerung hat auch Vorteile (für Park Wilhelmsthal, Artenschutz usw.) - die RPG sollte alle raumordnerisch relevanten Belange betrachten und eine entsprechende Stellungnahme abgeben - die endgültige Abwägung / Wichtung der verschiedenen Belange im ROV erfolgt an anderer Stelle

5 5 Herr Müller / Herr Möhring: - die RPG ist ein Beteiligter im ROV kann sich zu dem vorgelegten Variantenvorschlag V 4 äußern seitens der Planungsstelle wurde der Entwurf einer Stellungnahme und ein Vorschlag für eine alternative Trassenführung (Verlängerung des Tunnels) vorgelegt jetzt gibt es den Antrag von Herrn Bohl, den Tunnel auf der ursprünglicher Trasse zu führen (VK 4 - südlich Wilhelmsthal) bis zum Tunneleingang V 4 (nordöstlich Wilhelmsthal) und mit Lärmschutz zu versehen beide Trassenverläufe in Stellungnahme / Karte aufnehmen? Herr Heimrich / Herr Rommel: - könnten den Antrag von Herrn Bohl unterstützen, weil die Kosten für das Vorhaben möglichst gering gehalten werden und somit die Realisierung wahrscheinlicher ist - nicht nur die Kosten für den Bau des Tunnels sollten betrachtet werden, sondern auch mögliche Unterhaltungs- / Betriebskosten Herr Ludwig: - die RPG ist sich dahingehend einig, dass es mit der B 19n eine deutliche Verbesserung der Verkehrsanbindung des südlichen Wartburgkreises an die Autobahn A 4 gibt Bedeutung des Vorhabens ist hervorzuheben die Ortsumfahrung Stockhausen ist einzuarbeiten - Park und Schloss Wilhelmsthal sind als Regional bedeutsames Kulturdenkmal zu schützen beide Trassenvorschläge sind möglich und in die Stellungnahme aufzunehmen Beschlussfassung: Herr Müller fasst die Anregungen / Ergebnisse der Beratung zu Änderungen / Ergänzungen der BV 2 und zur Vorgehensweise noch einmal zusammen: - S. 1 Abs. 2 des Entwurfs der Stellungnahme wird hinsichtlich der Bedeutung der B 19 ergänzt (Forderung / Anregung von Herrn Ludwig und Herrn Bohl) - bzgl. der Optimierung der Trassenführung werden zwei Alternativvorschläge in Karte und Text aufgenommen (Antrag Herr Bohl - Vorschlag 1, Tunnelverlängerung aus Tischvorlage Vorschlag 2) - Aufnahme einer Formulierung bzgl. einer leistungsfähigen und konfliktfreien Trassenführung im Gebiet der Stadt Eisenach und der Gemeinde Hörselberg-Hainich (Forderung Herr Ludwig) zur Autobahn A 4 - eine Neuausfertigung der Stellungnahme (Text und Karte) wird dem Protokoll der Sitzung beigelegt die Mitglieder des Planungsausschusses bekennen sich einstimmig zu diesen Änderungen / Ergänzungen und der Vorgehensweise Die Mitglieder des Planungsausschusses beschließen die Vorlage 2 mit den o.g. Änderungen / Ergänzungen mit folgendem Abstimmungsergebnis: anwesende Stimmberechtigte: 13 davon dafür: 13 dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Die Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der erneuten schriftlichen Anhörung zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Neubau der B 19n zwischen Etterwinden und Wutha-Farnroda, Ergänzungsunterlage Variante V4, Wartburgkreis wird unter der Beschluss-Nr. PLA 07/293/2013 geführt.

6 6 TOP 4.: Beratung und Beschlussfassung zu den Einwendungen der RPG Südwestthüringen im Rahmen der Konsultation Netzentwicklungspläne und Umweltbericht (Beschlussvorlage 3) Erläuterung Frau Schmidt: - die Stellungnahme der RPG Südwestthüringen zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2013 liegt als BV 3 vor sie gliedert sich in vier Teile: 1. Grundsätzliches es wurden Hinweise / Einwendungen zu Zielstellungen und Verfahrensunterlagen zum NEP 2013 für eine zukünftige Verbesserung gegeben 2. Zweiter Entwurf NEP 2013 verweist zunächst auf die Ausführungen der Bundesnetzagentur und Diskussionen in der Sitzung der Planungsversammlung am im zweiten Entwurf des NEP sind die geplanten Netzausbau- und verstärkungsmaßnahmen P 43, P 44, HGÜ-Korridor C und HGÜ-Korridor D weiterhin (wie auch im ersten Entwurf des NEP 2013) enthalten eine mögliche Trassenführung durch die Planungsregion Südwestthüringen wird weiterhin abgelehnt die Stellungnahme der RPG zum ersten Entwurf des NEP 2013 behält vollständig ihre Gültigkeit die Maßnahmen HGÜ-Korridore C und D sowie P 43 sind mittlerweile Bestandteil des Bundesbedarfsplans die Anfangs- und Endpunkte der Maßnahmen sind somit nicht mehr diskutierbar 3. Entwurf Umweltbericht 2013 zum Bundesbedarfsplan-Entwurf der Umweltbericht ist sehr umfangreich die Konfliktbereiche im Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald und Rhön sowie im Landschaftsschutzgebiet und Naturpark Thüringer Wald kommen im Umweltbericht sehr deutlich zum Ausdruck aus Sicht der RPG kommt es zu Defiziten in der methodischen Bewertung (z.b. Einstufung bestimmter Umweltmerkmale, übergreifende Aspekte wie angemessene Alternativenbetrachtung sowie Darstellungen von Wechselwirkungen auf sensible Räume) positiv ist zu bewerten, dass den vorgebrachten Einwendungen zur Neueinstufung der Pflegezonen von Biosphärenreservaten für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt in die Entwicklungskategorie hoch nachgekommen wurde in Bezug auf die Ergänzung der Umweltmerkmale und die geforderte Höherstufung der Wasserschutzgebiete für das Schutzgut Wasser sowie bei Landschaftsschutzgebieten und Biosphärenreservaten für das Schutzgut Landschaft gab es keine Änderungen diesbezüglich gelten die Stellungnahmen der RPG vom und gelten fort 4. Entwurf der Bestätigung des NEP 2013 die Bundesnetzagentur hat die Maßnahme P 44 nicht bestätigt (siehe auch Sitzung der Planungsversammlung ), aber die Ablehnung der Maßnahme basiert auf netz- bzw. anlagentechnischen Argumenten wenn diese zukünftig nicht mehr greifen, kann zukünftig auch eine Bestätigung der Maßnahme erfolgen Beratung: Es gibt keinen Beratungsbedarf. Beschlussfassung: Die Mitglieder des Planungsausschusses beschließen die Vorlage 3 mit folgendem Abstimmungsergebnis:

7 7 anwesende Stimmberechtigte: 13 davon dafür: 13 dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Die Einwendungen der RPG Südwestthüringen im Rahmen der Konsultation Netzentwicklungspläne und Umweltbericht werden unter der Beschluss-Nr. PLA 08/294/2013 geführt. TOP 5.: Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der Behördenbeteiligung zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Thüringen 2025 (Beschlussvorlage 4) Einführung Herr Müller: - verweist auf die Ausführungen von Herrn Walter zum 2. Entwurf des LEP 2025 in der Sitzung der Planungsversammlung am zur Beratung liegen vor: BV 4 und Tischvorlage Erläuterung Herr Möhring: - wie aus der BV 4 ersichtlich, wurde seitens der Regionalen Planungsstelle wieder eine umfangreiche Stellungnahme (Entwurf) erarbeitet, da immer noch Unklarheiten / Mängel bestehen - die Stellungnahme gliedert sich (analog der Stellungnahme der RPG zum 1. Entwurf des LEP) in zwei Teile: 1. Standpunkt o kann erst heute vorgelegt werden - siehe Tischvorlage o langfristige strategische Steuerungsansprüche an einen LEP werden nicht erfüllt 2. Anregungen, Einwände, Bedenken, Hinweise o Ausführungen zu den Teilen Allgemein, Karten, Präambel, Nutzungshinweise können auch erst heute vorgelegt werden - siehe Tischvorlage o wichtige raumordnerische Regelungen sind weiterhin unklar bzw. strittig (z.b. Entwicklungskorridore, Verkehr, Tourismus, Gemeinden mit überregional bedeutsamen Funktionen) Aufgaben werden der Regionalplanung übertragen, aber ohne landesplanerische Vorgaben / Kriterien - zur Einsichtnahme in die Abwägungsunterlagen zu den von der RPG vorgebrachten Anregungen zum 1. Entwurf des LEP das TMBLV als oberste Landesplanungsbehörde hat einer Übersendung der Abwägungsunterlagen in schriftlicher Form an die RPG nicht zugestimmt Gewährung einer Einsichtnahme im TMBLV, die am durch Vertreter der Regionalen Planungsstelle wahrgenommen wurde vom Abwägungsergebnis enttäuscht in vielen Fällen, die sachlich konkret benannt wurden, konnte nicht entnommen werden, warum eine Abwägungsentscheidung so getroffen wurde (allgemeine Floskeln, ohne sich mit Inhalten auseinanderzusetzen) die seitens der Landesplanung von der Regionalplanung geforderte Qualität der Abwägung beim Änderungsverfahren zum Regionalplan wurde auf Landesebene nicht angewendet / umgesetzt Beratung: Herr Müller: - im Vorfeld der Sitzung des Planungsausschusses fand eine Präsidiumssitzung statt, an der auch Herr Krebs und Herr Heimrich sowie die oberste Landesplanungsbehörde teilgenommen haben es gingen noch einmal klare Worte an das TMBLV, die aber meistens schon bekannt waren

8 8 - es gibt nun einmal unterschiedliche Auffassungen / Herangehensweisen zwischen oberster Landesplanungsbehörde und der RPG, aber die Inhalte der Stellungnahme sollten beibehalten werden Herr Heimrich: - es gibt schon einige Regelungsansprüche und -bedürfnisse, die durch die RPG wahrgenommen werden möchten aber es gibt auch Regelungserfordernisse, die vom Land wahrzunehmen sind - es sind klare Zuständigkeiten für die Landes- und Regionsebene abzugrenzen wenn der RPG wesentliche Aufgaben entzogen werden (z.b. Ausweisung von Grundzentren), wozu braucht man dann die RPG en noch? Herr Müller: - die Sachlage ist nicht neu - die Raumordnung wird seit Jahren im Freistaat Thüringen von einem Ministerium zum anderen geschoben es gibt keine Kontinuität in der Arbeit und keine echte Zusammenarbeit mit den Ministerien - in den einzelnen Ministerien gibt es eigene Zuständigkeiten und eigene Planungen das Nebeneinander von vielen Planungen sollte durch das Land und die Regionen koordiniert werden Herr Dr. Voigt: - lobt zunächst die Regionale Planungsstelle, die sich mit vielen persönlichen Einsätzen und hoher Leidensfähigkeit in das Verfahren zum LEP eingebracht hat - auch der 2. Entwurf des LEP hat inhaltlich keinen roten Faden landesplanerisch notwendige Regelungen sind nicht enthalten, aber nicht-landesplanerische / -raumordnerische Festlegungen sind dafür über Gebühr enthalten und wenn solche Dinge sachlich / fachlich angesprochen werden, werden sie durch oberste Landesplanungsbehörde ignoriert! so wisssen die Kommunen nicht, wie mit ihren bisherigen Stellungnahmen zum LEP umgegangen wurde keinerlei Informationen! - im LEP-Entwurf sind 14 Ziele enthalten diese sollen den gesamten Freistaat steuern! - von diesen 14 Zielen haben 5 Ziele nur rein deklaratorischen Charakter - zu allen wichtigen Sachverhalten wie Energiewende, demografischer Wandel und Auswirkungen sind keine hinreichenden Festlegungen getroffen - in allen anderen Bundesländern Deutschlands wird mit dem LEP mehr gesteuert / geregelt als in Thüringen teilweise zwar auch mit wenigen Zielen, dafür aber mit verbindlichen Vorgaben an entscheidenden Stellen (einschließlich Fördermittelvergabe) - die nicht enthaltenen Steuerungen / Regelungen für Thüringen grenzen schon an Arbeitsverweigerung - das LEP in der vorliegenden Fassung ist kein verbindliches, steuerndes, zukunftsfähiges LEP! Herr Krebs: - nach seiner Wahrnehmung macht es sich Thüringen bzgl. Landes- und Regionalplanung seit Jahren zu leicht möchte sich mit den anderen drei Präsidenten der RPG en Thüringens einmal treffen, um die Erfordernisse einer Landesplanung aus regionaler Sicht einmal zusammen zu tragen bittet um Zuarbeit aus der Regionalen Planungsstelle zu einigen Schwerpunkten die Träger der Regionalplanung in den vier Planungsregionen müssen sich eine gemeinsame Position erarbeiten und diese konsequent vertreten

9 9 Herr Müller: - fasst man die heutigen Beratungen zusammen, so scheint es, dass die Fachplanungen in den einzelnen Ministerien dominieren und die oberste Landesplanungsbehörde nicht übergeordnet agiert / ihre Aufgaben wahrnimmt Herr Lamprecht: - erinnert an die grundsätzlichen Diskussionen vor 3 4 Jahren i.z.m. dem Änderungsverfahren zum Regionalplan - vieles, was von der obersten Landesplanungsbehörde für die RPG bemängelt wurde, erscheint jetzt im LEP dies ist auch im Entwurf der Stellungnahme der RPG enthalten - die Befassung mit dem LEP und die Erarbeitung einer Stellungnahme nimmt sehr viel Zeit in Anspruch vielleicht beschäftigt man sich zu viel mit dem Thema vielleicht ist eine Auseinandersetzung mit dem LEP auch nicht gewollt - Hinweise zur Änderung der BV 4: lfd. Nr. 57: Plansatz gibt es nicht prüfen lfd. Nr. 17 und 19 sind doppelt (wortgleich) prüfen Herr Bohl: - Antrag zur Änderung der BV 4: lfd. Nr. 66 streichen der Plansatz G (Kur- und Erholungsorte) ist beizubehalten Begründung: die Begründung zur lfd. Nr. 66 (Kur- und Erholungsorte sind keine raumordnerische Kategorie) ist aus seiner Sicht reine Wortklauberei im LEP gibt es eine Vielzahl von nicht raumordnerischen Kategorien und Festlegungen mit der Streichung des Plansatzes wird die wirtschaftliche Bedeutung der Kur- und Erholungsorte völlig verkannt; über 1/3 aller Übernachtungen in Thüringen erfolgen in Kurorten, auch in Südwestthüringen in Bayern wurde ein neues Ministerium geschaffen: Pflege und Gesundheit zentrale Aufgabe ist die Stärkung der Kurorte Kurorte haben wichtige Bedeutung im ländlichen Raum (z.b. Bad Colberg-Heldburg, Bad Liebenstein) Frau Reuter: - die Bedeutung der Kur- und Erholungsorte wird in keiner Weise in Frage gestellt - in der Landesplanung / Regionalplanung und Raumordnung gibt es aber andere Instrumente LEP: Schwerpunkträume Tourismus, Gemeinden mit überörtlich bedeutsamer Tourismusfunktion Regionalplan (RP): Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung, Regional bedeutsame Tourismusorte zur Ausweisung als Regional bedeutsamer Tourismusort mussten verschiedene Kriterien erfüllt werden ein Kriterium ist die Prädikatisierung als Kur- und Erholungsort die Prädikatisierung als Kur- und Erholungsort ( Titel ) erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Kurortegesetzes Titel kann auch aberkannt werden in LEP und RP gibt es Kur- und Erholungsorte als raumordnerische Kategorie nicht die mit dem Plansatz beabsichtigte Steuerung (Einbindung in touristische Infrastruktur, keine Beeinträchtigung ihrer Funktion durch raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen) ist unstrittig - in der Gesamtbetrachtung der Plansätze des LEP ergeben sich Unklarheiten / Widersprüche zwischen Gemeinden mit überörtlich bedeutsamer Funktion Zentraler Ort und Umsetzung im RP nach Lesart des LEP wäre auch eine Gemeinde mit überörtlich bedeutsamer Kurfunktion möglich dies käme aber nur für Nicht-Zentrale-Orte in Frage alle Zentralen Orte haben explizit keine Tourismusfunktion

10 10 - dass viele Aussagen im LEP nicht den raumordnerischen Ansprüchen genügen, sollte durch die RPG nicht dadurch unterstützt werden, dass nicht-raumordnerische Forderungen erhoben werden Herr Bohl: - die Argumente aus Sicht der Regionalplanung sind zu kurz gefasst die Kur- und Erholungsorte in die raumordnerische Kategorie Regional bedeutsame Tourismusorte einzustufen ist nicht ausreichend sie verlangen besondere Bedingungen - die Wirkung des Plansatzes ist für die Kur- und Erholungsorte wichtig - sieht keinen Konflikt zwischen Zentraler Ort und Kur- und Erholungsort Herr Krebs: - hier haben wir einen Grundwiderspruch mit unserer Diskussion versuchen wir, das Thema Kur- und Erholungsorte in die Grundstruktur des LEP zu pressen - die Kategorie Zentrale Orte sind beim Thema Kur nicht anwendbar aber bei den Gemeinden mit überörtlich bedeutsamen Funktionen sollten die Kurorte ein besonderes Gewicht erhalten das steht aber im Widerspruch zu den LEP-Festlegungen (z.b.: Bad Salzungen ist als Zentraler Ort (Mittelzentrum) ausgewiesen, kann aber nicht als Gemeinde mit überörtlich bedeutsamer Funktion (Kurfunktion) ausgewiesen werden, weil diese Funktion nur Nicht-Zentralen-Orten zugewiesen werden darf) diese Konflikte müssen dem Land gegenüber deutlich gemacht werden es muss eine raumordnerische Kategorie geben, in der die verschiedenen Funktionen zum Ausdruck / zur Wirkung kommen Herr Rommel: - wir können noch länger diskutieren, aber in der RPG wird das angesprochene Problem nicht geklärt werden können - es gibt zu unterschiedliche Auffassungen zwischen Landes- und Regionalplanung zu sachlichen / fachlichen Themen - die mit der Stellungnahme vorgebrachten Anregungen, Bedenken, Hinweise bewirken bei der obersten Landesplanungsbehörde wahrscheinlich andere Gedankengänge als sich die RPG das vorstellt weiss aber auch nicht, wie das Problem gelöst werden kann Herr Müller: - unterstützt die Ausführungen von Herrn Rommel das ist genau das Grundproblem, worüber man sich in der heutigen Präsidiumssitzung auch verständigt hat - auch die mehrfachen Angebote seitens der RPG zu Gesprächen mit der obersten Landesplanungsbehörde wurden nicht angenommen Frau Reuter: - ergänzt o.g. Ausführungen bzgl. Regional bedeutsame Tourismusorte: im RP sind die Regional bedeutsamen Tourismusorte als Ziel ausgewiesen desweiteren gibt es einen Grundsatz zur spezifischen Funktion von Regional bedeutsamen Tourismusorten (z.b. Kurtourismus) - ähnliche raumordnerische Kategorien werden vom LEP erwartet Herr Dr. Voigt: - mit dem Plansatz G kann eigentlich nichts gesteuert werden es besteht keine Anpassungspflicht - wenn die RPG den Auftrag bekommen würde, die Steuerungsabsicht konkret umzusetzen, dann könnte im RP ein Ziel dazu aufgenommen werden - wenn man schon erkennt, dass die Steuerungsabsicht besteht, dann sollte man raumordnerisch auch eine qualifizierte und verbindliche Festlegung treffen jeder Grundsatz kann in einer nachfolgenden Planungsentscheidung weggewogen werden

11 11 Frau Abel / Frau Reuter: - Kompromissvorschlag: die Anregung der lfd. Nr. 66 ist im Sinne der vorgebrachten Argumente von Herrn Bohl und Frau Reuter umzuformulieren Plansatz und Begründung sind so zu qualifizieren, dass sich raumordnerische Kategorisierungen / Steuerungsinstrumente von Tourismus und Erholung (Kur) wiederspiegeln; die beabsichtigte Steuerungswirkung des Plansatzes wird unterstützt Herr Krebs: - unterstützt diesen Kompromissvorschlag - indem man eine gewisse Struktur (analog RP) einfordert, wird das Land gezwungen, noch einmal darüber nachzudenken sowohl Herr Bohl als auch die weiteren Mitglieder des Planungsausschusses unterstützen diesen Kompromissvorschlag einstimmig (der Antrag von Herrn Bohl ist damit hinfällig) Frau Reuter: - Änderungen zur BV 4: lfd. Nr. 128: komplett streichen Begründung: aufgrund der Einsichtnahme in die Abwägungstabellen ist die Anregung hinfällig lfd. Nr. 88: Hinweis streichen Begründung: redaktionell; Bezug zu lfd. Nr. 92 und 104 ist falsch Beschlussfassung: Die Mitglieder des Planungsausschusses beschließen die Vorlage 4 mit folgenden Änderungen: lfd. Nr. 17 und 19: sind doppelt (wortgleich) lfd. Nr. 19 ist zu streichen lfd. Nr. 57: Plansatz gibt es nicht es muss richtig heissen lfd. Nr. 66: wird nicht gestrichen; die Anregung wird umformuliert Plansatz und Begründung sind so zu qualifizieren, dass sich raumordnerische Kategorisierungen / Steuerungsinstrumente von Tourismus und Erholung (Kur) wiederspiegeln; die beabsichtigte Steuerungswirkung des Plansatzes wird unterstützt lfd. Nr. 88: die dargestellten Bezüge sind falsch der Hinweis ist zu streichen; lfd. Nr. 128: die Anregung ist hinfällig ist komplett zu streichen Abstimmungsergebnis: anwesende Stimmberechtigte: 13 davon dafür: 13 dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Die Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der Behördenbeteiligung zum 2. Entwurf des LEP Thüringen 2025 wird unter der Beschluss-Nr. PLA 09/295/2013 geführt.

12 12 TOP 6.: Vorstellung des methodischen Ansatzes zur Ermittlung von Vorrang- / Vorbehaltsgebieten großflächige Photovoltaikanlagen im Kontext der Änderung des LEP Thüringen 2025 (Regionale Planungsstelle Südwestthüringen) Erläuterung Frau Schmidt: - die Regionale Planungsstelle beschäftigt sich z.z. u.a. mit der Potenzialanalyse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen siehe Anlage (internes Arbeitsmaterial) Hintergrund sind die Festlegungen im Entwurf des LEP V und G bereits Untersuchungen / Publikationen zum Thema vorhanden EEG-Vorgaben zu vergütungsfähigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen Kriterien für Suchräume aus regionalplanerischer Sicht Suchräume (Kriterien EEG + Regionalplanung) Flächen im 110m-Streifen entlang der Autobahnen Flächen im 110m-Streifen von Bahnstrecken Brachflächen Deponien Ermittlung von Potenzialflächen in drei Arbeitsschritten Eignungsanalyse (relevante Faktoren, Beispiel für Suchraum an der A 71) umweltbezogene Konfliktanalyse (Umweltmerkmale Tabu- und Restriktionskriterien) Konfliktanalyse relevanter Raumnutzungen wurde noch nicht durchgeführt; wenn das LEP 2025 verbindlich wird, ist infolge der Regionalplan anzupassen die Gewichtung von Raumnutzungen kann verändert werden Zwischenergebnisse Brachflächen o in Landkreises und kreisfreien Städten angefragt: 92 o von Landkreise und kreisfreien Städten vorgeschlagen: 46 o geeignete Brachflächen (nach Eignungsanalyse): 14 o geeignete Brachflächen (nach umweltbezogener Konfliktanalyse): Deponien o in Landkreises und kreisfreien Städten angefragt: 1 o von Landkreise und kreisfreien Städten vorgeschlagen: 8 o geeignete Brachflächen (nach Eignungsanalyse): 6 o geeignete Brachflächen (nach umweltbezogener Konfliktanalyse): Autobahnen und Bahnstrecken o Autobahnen: Länge: 112 km nach Eignungs- und umweltbezogener Konfliktanalyse: Ergebnis liegt noch nicht vor Ergebnis liegt noch nicht vor 277 ha o Bahnstrecken: Länge 1 : 84 km nach Eignungsanalyse: 587 ha umweltbezogene Konfliktanalyse: Ergebnis liegt noch nicht vor - es ist vorgesehen, die angewandte Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Textfassung den Mitgliedern der RPG zur Verfügung zu stellen Untersuchungen sind durch Regionale Planungsstelle fertigstellen dann noch einmal Abstimmungen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten 1 Es wurde nicht das gesamte Streckennetz in Südwestthüringen betrachtet, sondern nur die zwei in Südwestthüringen vorhandenen europäisch und großräumig bedeutsamen Schienenverbindungen nach LEP Thüringen.

13 13 - sollten aus Sicht der Landkreise, kreisfreien Städte und weiterer Kommunen neue Erkenntnisse vorliegen, wird um entsprechende Zuarbeit an die Regionale Planungsstelle gebeten - bei der Potenzialanalyse handelt es sich um Vorarbeiten für das nächste Änderungsverfahren zum Regionalplan, in Abhängigkeit vom LEP Thüringen 2025 Herr Müller: - dankt für die Ausführungen - es handelt sich um vorausschauende, zukünftige Planungsaufgaben der Regionalplanung Beratung: Herr Rommel: Frau Schmidt: - beim 110m-Streifen geht es sicherlich um Es handelt sich um eine Potenzialanalyden Schadstoffeintrag se als Vorarbeit für das nächste Ände- - aus agrarstrukturellen Gründen sollte der rungsverfahren zum Regionalplan. vergütungsfähige 110m-Streifen gestrichen werden nicht alles, was das EEG vorgibt, ist vergütungsfähig Acker- bzw. Grünland sollte nicht für Photovoltaikanlagen genutzt werden Herr Rommel: Frau Schmidt: - was wurde bei Tabukriterien für den Boden Beim Boden wurden die Nutzungseigbetrachtet die tatsächliche Nutzung? es nungsklassen betrachtet. gibt auch Bebauungspläne für Wohngebiete Inwieweit Bebauungspläne mit einbe- (auf landwirtschaftlichen Flächen), die bisher zogen werden sollten, ist noch unklar. nicht umgesetzt wurden sollen diese jetzt für Solarflächen verwendet werden? Nutzung als Solarfläche sollte Tabu sein! Herr Böse: Frau Schmidt: - wurden die in Änderung befindlichen Flä- Bei der Abfrage der Landratsämter und chennutzungspläne mit in die Untersu- kreisfreien Städte wurde sich auf Brachchungen einbezogen? Flächen und Deponien bezogen. Ob die Bauämter, die meistens geantwortet haben, auch die Flächennutzungs- und Bauleitpläne einbezogen haben, ist nicht bekannt. Das müsste noch einmal geprüft werden. Herr Rommel: - was ist eine Deponie? wenn eine Deponie mit hohen Kosten saniert wird und dann als landwirtschaftliche Fläche (Grünfläche) wieder genutzt werden kann (Beispiel Eisfeld), ist sie dann noch Deponie für die Nutzung als Solarfläche oder ist sie landwirtschaftliche Fläche? eine vor-ort-besichtigung ist auf jeden Fall notwendig Herr Vielweber: Frau Schmidt: - Potenzialfläche an Autobahnen von 277 ha Bei den Autobahnen fehlt noch die Konauf 54 Flächen das ist schon viel und fliktanalyse relevanter Raumnutzungen. sollte reduziert werden Wenn diese noch durchgeführt wird, wird - nach wie vor wird vom Bauernverband ge- sich die Potenzialfläche vermutlich weiter fordert, keine weitere landwirtschaftliche reduzieren. Fläche für andere Nutzungen frei zu geben

14 14 Mit der Novellierung des LEP hat man die Acker- und Grünlandflächen herausgenommen, sie sollen nicht mehr mit Solaranlagen bebaut werden. Der 110m- Streifen wurde aber mit einebzogen, was eigentlich ein Widerspruch in sich ist. Es bleibt abzuwarten, wie letztlich die Vorgaben des LEP für die Regionalplanung aussehen. Herr Heimrich: Herr Rommel: - wenn die Gemeinde eine Sanierung der Es ist von der Gemeinde also frühzeitig Deponie vorhat, erhält sie einen Sanie- festzulegen, was zukünftig aus der Deporungsbescheid; darin sind Renaturierungs- nie wird. Nicht erst renaturieren (für viel und Rekultivierungsmaßnahmen enthalten; Geld), sondern gleich auf Solaranlagen auch das Renaturierungsziel ist festgelegt ausrichten. Kosten können gespart zukünftige Nutzung ist somit festgelegt werden. Herr Harzer: - die Diskussion geht gerade in die Richtung erneuerbare Energien contra Landwirtschaft - Flächen für erneuerbare Energien werden gebraucht Orientierung auf Nachnutzungen bzw. bereits belastete Räume man muss darüber reden, wo es Möglichkeiten gibt in diesem Sinn hat die Regionale Planungsstelle gearbeitet Herr Margraf: - das Bemühen der Raumordnung / Regionalplanung ist immer, einen angemessenen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Raumnutzungen zu bewirken, also ein optimiertes Miteinander - weist darauf hin, dass es zum Thema Potenzialflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen noch keine Abwägung gegeben hat das ist eine Untersuchung / Prüfung der Regionalen Planungsstelle auf Basis von landesplanerischen / raumordnerischen Kriterien unter Einbeziehung von Umweltbelangen - die Belange sowohl von Landwirtschaft als auch von erneuerbaren Energien sind nachvollziehbar, aber es müssen erst noch Aussagen auf Bundes- und Landesebene abgewartet werden (z.b. Änderung Förderung), um später eine gerechte Abwägung vollziehen zu können Frau Reuter: - ergänzt o.g. Ausführungen bzgl. einer Veranstaltung im Rhönparkhotel am zum Thema Erneuerbare Energien in Tourismusregionen Chancen, Risiken und Grenzen ein sehr interessanter Workshop, der von Thüringer Seite leider nicht genutzt wurde über die Frage der erneuerbaren Energien / Energiewende braucht man nicht mehr diskutieren aber wie setzt man dies um? wie kann man die Energiewende gestalten, damit sie für alle verträglich ist? alle Interessen sind gleichberechtigt zu behandeln! welche Ausgleiche müssen wo geschaffen werden? TOP 7.: Sonstiges Informationen der Regionalen Planungsstelle - 2. Regionale Energiekonferenz Südwestthüringen am in Suhl (Herr Margraf) bisher sind 75 Anmeldungen eingegangen, das sind mehr als im Jahr 2012 noch besteht die Möglichkeit der Anmeldung

15 15 an die Landkreise und kreisfreien Städte wurden heute die Pressemitteilungen zur Konferenz übergeben mit der Bitte um entsprechende Veröffentlichung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Thüringer Regionalplanertagung am 26./ in Nordthüringen (Herr Margraf) Thema war der Landnutzungswandel und verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten die Referate sollen demnächst im Internet eingestellt werden Hinweis für das Jahr 2014: die RPG Südwestthüringen hat dann die Regionalplanertagung auszurichten - Vergabe von Leistungen vorzulegende Unterlegen (Herr Margraf) ausgehend von den Diskussionen in der Sitzung der Planungsversammlung am bzgl. der vorzulegenden Unterlagen i.z.m. der Vergabe von Leistungen zur Erstellung des Klimakonzeptes Südwestthüringen hat sich die Regionale Planungsstelle noch einmal bei der Vergabestelle im Thüringer Landesverwaltungsamt kundig gemacht die Angabe von Preisen nach einer Ausschreibung nach VOF (gutachterliche / fachliche Leistungen) in der Beschlussvorlage ist nicht möglich, da die Beschlussvorlage / der Beschluss öffentlich ist (jedem zugänglich) die Beschlussvorlage war formell korrekt, keine Angabe von Preisen die Information der Mitglieder der Planungsversammlung muss aber trotzdem erfolgen, was mündlich in einer öffentlichen Sitzung erfolgte zukünftig gibt es zwei Varianten: o Vorschaltung einer nicht öffentlichen Sitzung (Planungsausschuss) vor der Entscheidung der Planungsversammlung, die öffentlich ist, oder ein nicht öffentlicher Teil der Planungsversammlung o zusätzlich zur Beschlussvorlage ein Informationsblatt zur Evaluierung der Angebote beilegen, welches nicht Bestandteil der Beschlussvorlage ist (internes Material) und der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wird Vorschlag: Variante 2 auf jeden Fall; Variante 1 im Einzelfall entscheiden der Präsident, Herr Krebs, und weitere Mitglieder des Planungsausschusses unterstützen diesen Vorschlag Haushaltssatzung der RPG Südwestthüringen (Herr Müller) - die am beschlossene HH-Satzung der RPG für das Jahr 2014 wurde durch die Kommunalaufsicht (Thüringer Landesverwaltungsamt) geprüft sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und kann vorzeitig bekannt gemacht werden - den Landkreisen, kreisfreien Städten und Mittelzentren nach LEP geht in den nächsten Tagen eine Information bzgl. der höheren Umlage im Jahr 2014 zu es wird darum gebeten, den Umlagesatz im HH-Plan 2014 einzustellen die Aufforderung zur Zahlung des Umlagesatzes erfolgt im I. Quartal 2014 Termine: Sitzung Präsidium und Sitzung Planungsversammlung mit Planungsbeirat (Schleusingen, Hotel Haus am See) Thema u.a. Stellungnahme zur Erweiterung des Biosphärenreservates Vessertal Thüringer Wald alle Betroffenen sind aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben Bitte um Zuarbeit an die Regionale Planungsstelle bis , um raumordnerische Belange in die Stellungnahme der RPG einarbeiten zu können

16 Jahresabschluss der RPG in Schleusingen (Führung in Schloss Bertholdsburg, Hotel Haus am See) Die Sitzung des Planungsausschusses wird durch Herrn Müller, Vorsitzender des Planungsauschusses, gegen Uhr beendet. protokolliert: gelesen und genehmigt: (Reuter) (Müller) Vorsitzender des Planungsausschusses Landrat

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