VSVI-Seminar Hessen "Asphaltstraßentag" Die neuen RStO 12. Ralph Sieber. VSVI-Seminar am 23. Januar 2013 in Friedberg. Inhalt

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1 Hessen "Asphaltstraßentag" Die neuen RStO 12 Ralph Sieber am 23. Januar 2013 in Friedberg 1 Inhalt Fortschreibung der RStO 01 Anlass / Verlauf RStO 12, Ausblick 2 1

2 Fortschreibung der RStO 01. Anlass / Verlauf Umsetzen von Europäischen Normen? Nein, diesmal nicht (nicht direkt)! Fortschreiben / Weiterentwickeln gehört zu den ureigenen Aufgaben der FGSV. Workshop zu Erfahrungen mit den RStO 01 am 14. /15. Februar 2006 in Berlin. Ergebnis: RStO 01 ist zu überarbeiten bzw. teilweise neu zu fassen; Gründung AK Neufassung RStO am 29. Mai Änderungsbedarf im Detail - Abfrage bei den Straßenbauverwaltungen der Länder und innerhalb der FGSV. 3 Fortschreibung der RStO 01. Anlass / Verlauf Umsetzen von Europäischen Normen? Nein, diesmal nicht (nicht direkt)! Fortschreiben / Weiterentwickeln gehört zu den ureigenen Aufgaben der FGSV. Vorbemerkung der RStO 12: Die Überarbeitung der RStO Workshop 01 wurde zu Erfahrungen aufgrund mit den neuer RStO 01 am 14. /15. Februar 2006 in Berlin. Erkenntnisse sowie insbesondere der Zunahme der Verkehrsbelastung und der Veränderung der Verkehrszusammensetzung erforderlich. Ergebnis: RStO 01 ist zu überarbeiten bzw. teilweise neu zu fassen; Gründung AK Neufassung RStO am 29. Mai Änderungsbedarf im Detail - Abfrage bei den Straßenbauverwaltungen der Länder und innerhalb der FGSV. 4 2

3 Fortschreibung der RStO 01. Anlass / Verlauf 5 Fortschreibung der RStO 01. Anlass / Verlauf Oberbaues Innovationen beim Straßenbau? 6 3

4 Abschnitt 1 Allgemeines Die RStO 12 regeln die Standardfälle bei Neubau und Erneuerung für den standardisierten Oberbau von Verkehrsflächen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortslagen. Abweichende Lösungen können im Einzelfall mit Hilfe der Richtlinien zur rechnerischen Dimensionierung des Oberbaus (RDO Asphalt, RDO Beton) dimensioniert oder/und konstruktiv gelöst werden. Soll der Oberbau mit Hilfe der RDO dimensioniert werden, ist im Vorentwurf ein der zugeordneten Belastungsklasse entsprechender Oberbau vorzusehen. Hierbei sollten jedoch die sich aus der Dimensionierung gegebenenfalls ergebenden abweichenden Schichtdicken oder Anforderungen an die zu verwendenden Baustoffe durch entsprechende Ansätze berücksichtigt werden. Bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen sind alle Fahrstreifen mit dem selben, nach dem Hauptfahrstreifen bzw. am schwersten belasteten Fahrstreifen dimensionierten Oberbau auszuführen. 7 Abschnitt 2.1 Begriffe: Asphaltdecke: Asphaltdeckschicht und gegebenenfalls Asphaltbinderschicht Asphaltzwischenschicht unter Beton (AZSuB): Asphaltschicht nach Abschnitt der RDO Beton 09 auf Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln bei Neubau oder Erneuerung. 8 4

5 Bauklassenzuordnung zu B-Zahlen 300,0 220,0 250,0 Nach oben offen? 200,0 B-Zahl 150,0 100,0 50,0 0,0 0,1 0,0 0,3 0,1 0,8 0,3 3,0 0,8 VI V IV III II I SV Bauklasse 10,0 3,0 32,0 10,0 32,0 9 Zeile Bemessungsrelevante Beanspruchung B Äquivalente 10 t-achsübergänge in Mio. Bauklasse 1 über 32 SV 2 über 10 bis 32 I 3 über 3 bis 10 II 4 über 0,8 bis 3 III 5 über 0,3 bis 0,8 IV 6 über 0,1 bis 0,3 V 7 bis 0,1 VI 10 5

6 Dimensionierungsrelevante Bemessungsrelevante Beanspruchung B- Zeile Äquivalente 10 t-achsübergänge in Mio. 1) 1 über 32 Bk100 SV 2 über 10 bis 32 Bk32 I 3 über 3,2 bis 10 Bk10 II 4 über 0,8 1,8 bis 3,23 Bk3,2 III 5 über 0,3 1,0 bis 0,8 1,8 Bk1,8 IV 6 über 0,1 0,3 bis 0,3 1,0 Bk1,0 V 7 bis 0,1 0,3 Bk0,3 VI 1) Bei einer dimensionierungsrelevanten Beanspruchung größer 100 Mio. sollte der Oberbau mit Hilfe der RDO dimensioniert werden. 11 Dimensionierungsrelevante Bemessungsrelevante Beanspruchung B- Zeile Äquivalente 10 t-achsübergänge in Mio. 1) Belastungsklasse Bauklasse Belastungsklasse Bauklasse 1 über 32 Bk100 SV 2 über 10 bis 32 Bk32 I 3 über 3,2 bis 10 Bk10 II 4 über 0,8 1,8 bis 3,23 Bk3,2 III 5 über 0,3 1,0 bis 1,8 0,8 Bk1,8 IV 6 über 0,1 0,3 bis 1,0 0,3 Bk1,0 V 7 bis 0,3 0,1 Bk0,3 VI 1) Bei einer dimensionierungsrelevanten Beanspruchung größer 100 Mio. sollte der Oberbau mit Hilfe der RDO dimensioniert werden. 12 6

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11 21 Bild 6: Frosteinwirkungszonen Die Karte ist detailliert auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen ( und des FGSV Verlages ( abrufbar. Adobe Reader bis Version 9: Bei Überfahren der Karte mit dem Mauszeiger wird die Position in Gauß-Krüger- Koordinaten (in km / 3. Meridianstreifen) angezeigt. Adobe Reader ab Version 10 Bei Überfahren der Karte mit dem Mauszeiger wird die Position als geographischer Längen- und Breitengrad angezeigt

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13 Asphaltdecken In der Belastungsklasse Bk0,3 ist bis zu einer dimensionierungsrelevanten Beanspruchung von 0,1 Mio. auf einer Tragschicht ohne Bindemittel (FSS, KTS, STS) eine 10 cm dicke Asphalttragdeckschicht ausreichend. Anstelle einer Asphalttragdeckschicht kann auch eine mindestens 8 cm dicke Asphalttragschicht mit einer Asphaltdeckschicht gemäß ZTV Asphalt-StB oder ZTV BEA-StB, gewählt werden

14 3.3.4 Betondecken Alternativ zu den Tafeln 2 und 4 kann bei der Bauweise Betondecke mit Vliesstoff auf Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln anstelle des Vliesstoffes eine Asphaltzwischenschicht (AZSuB) gewählt werden. Dabei kann die Betondecke um 1 cm reduziert werden. Die Dicke der AZSuB kann auf die Dicke der Frostschutzschicht oder der Schicht aus frostunempfindlichem Material angerechnet werden Betondecken Bei Anwendung einer Bauweise nach Tafel 2, Zeile 3 wird empfohlen, die Anforderung an den EV2- Wert auf der Oberfläche der Schottertragschicht unter Betondecke (STSuB) in Anlehnung an Methode M2 gemäß ZTV E-StB nachzuweisen. Auf eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit ist zu achten

15 3.3.5 Pflasterdecken Auf eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit aller Tragschichten ist zu achten. Bei guter örtlicher Bewährung ist in der Belastungsklasse Bk3,2 ein Verformungsmodul Ev2 auf der ungebundenen Tragschicht von 150 MPa ausreichend Pflasterdecken Auf eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit aller Tragschichten ist zu achten. Bei guter örtlicher Bewährung ist in der Belastungsklasse Bk3,2 ein Verformungsmodul Ev2 auf der ungebundenen Tragschicht von 150 MPa ausreichend

16 Erneuerung von Fahrbahnen Abschnitt grundlegend überarbeitet Hoch- und Tiefeinbau wurden neue Begriffe zugeordnet: Erneuerung bei vollständigem Ersatz der vorhandenen Befestigung Erneuerung bei teilweisem Ersatz der vorhandenen Befestigung Erneuerung auf der vorhandenen Befestigung

17 Eine entsprechende Tafel Erneuerung in Betonbauweise auf vorhandener Befestigung gibt es nicht mehr! 33 Ergebnisse der Achslasterfassung auf BAB - q Bm q Bm = 0,26 RStO 01 Quelle: BASt 34 17

18 Lastkollektivquotient q BM RStO 01 RStO 12 Bundesautobahnen 0,26 0,33 Bundesstraßen 0,20 0,25 Landes- und Kreisstraßen 0,18 0,23 35 Ergebnisse der Achslasterfassung auf BAB - f A f A = 4,2 RStO 01 Quelle: BASt 36 18

19 Achszahlfaktor f A RStO 01 RStO 12 Bundesautobahnen 4,2 4,5 Bundesstraßen 3,7 4,0 Landes- und Kreisstraßen 3,1 3,3 37 Beispiel: Mittelwert SV Bundesstraßen Bemessungsrelevante Dimensionierungsrelevante Beanspruchung DTV (SV) 2005 RStO 01 RStO Kfz/24 h 5,35 Mio. 7,24 Mio. Annahmen: f 1 = 0,5 (DTV im Gesamtquerschnitt mit 2 Fahrstreifen) f 2 = 1,1 (Fahrstreifenbreite 3,25 m bis unter 3,75 m) f 3 = 1,02 (Längsneigung 2 % bis unter 4 %) 38 19

20 Beispiel: Mittelwert SV BAB Bemessungsrelevante Dimensionierungsrelevante Beanspruchung DTV (SV) 2005 RStO 01 RStO Kfz/24 h 60,26 Mio. 81,94 Mio. Annahmen: f 1 = 0,45 (DTV im Gesamtquerschnitt mit 2 Fahrstreifen je Richtung) f 2 = 1,0 (Fahrstreifenbreite 3,75 m und mehr ) f 3 = 1,02 (Längsneigung 2 % bis unter 4 %) 39 Einführungsschreiben des BMVBS 40 20

21 Einführungsschreiben des BMVBS Neuen Straßenplanungen bitte ich die RStO 12 zugrunde zu legen. Bis zur Anpassung der zugehörigen Regelwerke bitte ich die RStO 12 sinngemäß anzuwenden und den vorgesehenen Oberbau dahingehend zu überprüfen, ob sich durch Anwendung der RStO 12 andere Dicken ergeben. Dann empfiehlt sich - je nach Stand der Planung - die Anpassung. Die in der Vergabe oder im Bau befindlichen Maßnahmen müssen nicht umgestellt werden. Dabei ergeben sich bei weiterer Zugrundelegung der RStO 01 im Bauvertrag keine eventuellen Nachtragsforderungen. Soll planmäßig von den Bauweisen in den Tafeln der RStO 12 abgewichen werden, sind entsprechende Mindestbedingungen für Nebenangebote festzulegen. 41 Einführungsschreiben des BMVBS Im Zuge von Bundesstraßen bitte ich Bauweisen mit Pflasterdecke auch weiterhin grundsätzlich nicht anzuwenden. Sollen in Ortsdurchfahrten aus städtebaulichen oder anderen Rahmenbedingungen sowie bei Abstellflächen Bauweisen mit Pflasterdecke vorgesehen werden, bitte ich in der Belastungsklasse Bk3,2 nur Bauweisen entsprechend Tafel 3, Zeilen 4 bis 7 vorzusehen

22 Einführungsschreiben des BMVBS Der im ARS 5/2005 (Bezug 2.) im 5. Absatz, erster Spiegel, stehende Satz Die Betonbauweise direkter Verbund mit der Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln ist nicht gleichwertig zu selbiger Bauweise mit Vlieslage. ist nicht mehr anzuwenden. 43 Einordnung mit ARS 15/2009 bekannt gegeben 44 22

23 Einordnung mit ARS 21/2010 bekannt gegeben 45 Einführungsschreiben des BMVBS 46 23

24 Einführungsschreiben des BMVBS Auf der Grundlage der RDO Asphalt können alternativ zu den standardisierten Bauweisen nach den RStO 01 Asphaltoberbauten rechnerisch dimensioniert werden. Gemäß Beschluss der Bund/Länder Dienstbesprechung Straßenbautechnik ist die rechnerische Dimensionierung nach den RDO Asphalt grundsätzlich nur bei A- und F-Modellen, sonstigen ÖPP - Straßenbauprojekten sowie Funktionsbauverträgen zugelassen. 47 Bauvertragliche Regelungen 48 24

25 Versuche/Prüfverfahren 49 Ausblick Bearbeitung ist abgeschlossen - Dank als Leiter des AK 4.5.5! Derzeit Druck / ARS / Einführung. Detaillierte Vorstellung der RStO 12 wird anlässlich des am in Köln stattfindenden Einführungskolloquiums erfolgen (siehe Weiter an Rechnerischer Dimensionierung arbeiten; Erarbeitung der entsprechenden bauvertraglichen Regelwerke in den AK / In AG 6 Erarbeitung der TP für die Wasserdurchlässigkeit, dann Anpassung der Regelwerke. Viel Erfolg beim Anwenden! 50 25

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