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1 Hygieneplan für die ambulante Dialyse Hygieneplan für die ambulante Dialyse Heike Hohenadel Deutsche Gesellschaft für angewandte Hygiene in der Dialyse e.v /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 2 Anfrage bei der DGAHD: Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Begehung durch das Gesundheitsamt wurde beanstandet, dass es in meiner Einrichtung keinen umfassenden Hygieneplan gibt. Das mehrseitige Dokument aus welchem hervorgeht wie die Desinfektion von Händen, Haut, Flächen und Medizinprodukten durchgeführt wird reichte dem Gesundheitsamt nicht. Bitte teilen Sie mir mit, welche Inhalte und welchen Umfang ein Hygieneplan für die ambulante Dialyse haben sollte. Die Forderung nach einem Hygieneplan ist in den verschiedensten Rechtsgebieten: im Infektionsschutzgesetz, in den Landeshygieneverordnungen, in der TRBA/BGR 250 Biologische Arbeitsstoffe, in der Biostoffverordnung, in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes, zu finden. Mit freundlichen Grüßen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 4 Hygienepläne Gemäß 23 Absatz 5 IfSG sind Gemeinschaftseinrichtungen sowie Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, usw. verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Diese Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Gemäß TRBA/BGR 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, hat der Arbeitgeber für die einzelnen Arbeitsbereiche entsprechend der Gefährdungsbeurteilung neben geeigneten baulichen Voraussetzungen, Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung in Form eines Hygieneplans schriftlich festzulegen und deren Befolgung zu überwachen. Der Hygieneplan soll Regelungen zu Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung enthalten. Dabei sind die Erfordernisse des Arbeitsschutzes gemäß 9 Absatz 2 und 11 Absatz 1 BioStoffV und des Patientenschutzes gemäß 23 und 36 Infektionsschutzgesetz idealerweise in einem Dokument zu bündeln. IfSG = Infektionsschutzgesetz /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 6 1

2 Gemäß TRBA/BGR 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, sind die Mitglieder des Behandlungsteams sowie sonstige betroffene Beschäftigte regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, unter Einbeziehung der Arbeitsanweisungen, des Hygieneplans, der Notfallplanung und der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen zu unterweisen. Der Inhalt der Unterweisung ist schriftlich festzuhalten und die Teilnahme mit Unterschrift zu bestätigen. Fazit: Zur Sicherstellung der rechtssicheren Organisation der Hygiene bedarf es eines Hygieneplans! /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 8 Hygieneplan für die ambulante Dialyse Inhalte eines Hygieneplanes Wo findet man Vorgaben: zudeninhalten zumumfang zurstruktur eines Hygieneplans /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 10 KRINKO: Gemäß 23Absatz1IfSGistbeimRobertKochInstitut in Berlin eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) eingerichtet. Die KRINKO hat die Aufgabe Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie Empfehlungen zu betrieblich-organisatorischen Maßnahmen und Empfehlungen zu baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen zu erstellen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 12 2

3 D. Hygienemanagement 2. Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen 3. Anforderung an Hygienepläne F. Bekämpfung, Kontrolle noch nicht veröffentlicht /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 14 Inhalte eines Hygieneplans Inhalte eines Hygieneplans /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 16 Hygienevorgaben Lebensmittelhygieneverordnung(11) Technische Regeln DIN/EN/ISO Normen Leitlinien Standards Guidelines BG-Vorschriften BGR 250 (78) Leitlinie für angewandte Hygiene in der Dialyse(270) Infektionsschutzgesetz (43) (IfSG) Arzneimittelgesetz (146) Hygieneleitlinie als Ergänzung zum Dialysestandard 2006 (16) European Best Practice Guidelines for Haemodialysis (43) Trinkwasserverordnung TrinkwV (34) Europäisches Arzneibuch Inhalte eines Hygieneplanes Biostoffverordnung (19) Abfallgesetz (47) Landeshygieneverordnungen (6 x 16) MPG/MPBetreibV (11) RKI - Richtlinie (> 400) (Anzahl der Seiten) > Diese Abbildung dient nur der Orientierung und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 18 3

4 Inhalte eines Hygieneplanes 10 Seiten Insgesamt 7 Kapitel (23 Seiten) inklusive 2 Anlagen 1. Literaturverzeichnis 2. Musterdesinfektionsplan 14 Jahre alt /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 19 Gibt es hier möglicherweise die gewünschten Informationen? 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 20 Fazit: Vorgaben zu Inhalt, Umfang und Struktur für einen Hygieneplan für die ambulante Dialyse gibt es aktuell nicht! Bleibt nur der Weg alle Regelwerke auf dialyserelevante Vorgaben zu überprüfen und diese mühselig zu einem umfassendenhygiene- vorgaben Hygieneplan zusammen zu schreiben? NEIN! Lebensmittelhygieneverordnung(11) Technische Regeln DIN/EN/ISO Normen Leitlinien Standards Guidelines BG-Vorschriften BGR 250 (78) Leitlinie für angewandte Hygiene in der Dialyse) Infektionsschutzgesetz (43) (IfSG) Arzneimittelgesetz (146) Hygieneleitlinie als Ergänzung zum Dialysestandard 2006 (16) European Best Practice Guidelines for Haemodialysis (43) Trinkwasserverordnung TrinkwV (34) Europäisches Arzneibuch Biostoffverordnung (19) (Anzahl der Seiten) > Abfallgesetz (47) Landeshygieneverordnungen (6 x 16) MPG/MPBetreibV (11) RKI - Richtlinie (> 400) Diese Abbildung dient nur der Orientierung und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 22 Hygieneplan für die ambulante Dialyse Anleitung zur Erstellung eines Hygieneplans für die ambulante Dialyse Deutsche Gesellschaft für angewandte Hygiene in der Dialyse (DGAHD); Arbeitskreis für angewandte Hygiene in der Dialyse; Arbeitsgruppe: Hygieneplan /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 24 4

5 /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 30 5

6 Praxisinhaber/Betreiber der Einrichtung /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 31 Zu jedem Kapitel (1-22) sollten die einrichtungsspezifischen Festlegungen ausformuliert werden. Zu jedem Kapitel sind bereits die Punkte aufgeführt, zu welchen Sie Festlegungen treffen sollten. Es empfiehlt sich diese Festlegungen durch einrichtungsspezifische Dokumente: Pläne, Arbeitsanleitungen, SOPs Dokumentationsvorlagen Merkblätter zu ergänzen. Darüber hinaus gibt es Literaturhinweise, die zur Bearbeitung der einzelnen Punkte herangezogen werden können /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 34 Vorschlag für die Inhalte eines Hygieneplanes Beispiele für Anlagen im Bereich der Pläne: z.b. Desinfektions- und Reinigungspläne, Hautschutzplan, Handschuh- ggf. Kittelplan, Desinfektionsplan für Dialysegeräte, Entsorgungsplan, Wäscheplan, Screeningplan Belegungsplan für infektiöse Patienten, Probeentnahmeplan für Trinkwasser und Permeat, U.a /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 36 6

7 In sogenannten Aktionsbögen werden für ausgewählte, dialyserelevante Infektionserreger Angaben zu: Labordiagnostik Keimeradikation Meldepflicht Räumliche Unterbringung Zuordnung von Medizinprodukten Persönliche Schutzausrüstung Händehygiene Flächendesinfektion Anforderungen an Patienten und Besucher Umgang mit Wäsche, Geschirr und Abfällen Aufhebung der Sondermaßnahmen Anforderungen an den Patiententransport gemacht /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 38 Beispiele für Anlagen im Bereich der Dokumentationsvorlagen: z.b. Kenntnisnahme des Hygieneplans durch die Mitarbeiter, Unterweisungen, Schulungen, Qualifikationsnachweise Temperaturkontrollen, Kontrollen der Perlatorenund Wandspender, Kontrollen von Desinfektions- bzw. Sterilisationseinrichtungen Kontrollen der Notfallausrüstung Verfallsdatenkontrollen von Sterilgut und Arzneimittel ärztliche Risikoanalyse MRSA Lebensmittelkontrollen Spülprotokoll wenig genutzte Trinkwasserentnahmestellen U.a /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 40 Vorschlag für die Inhalte eines Hygieneplanes Beispiele für Anlagen im Bereich der Arbeitsanweisungen: z.b. Durchführung Händedesinfektion Durchführung der Non-Touch-Technik Pflegestandards Gefäßzugänge Aufbereitung Seifen-und Desinfektionsmittelspender DosiertabelleDesinfektionslösung Risikobewertung Medizinprodukte Durchführung der Desinfektion von Medizinprodukte Durchführung mikrobiologischer Wirksamkeitskontrollen bzw. der A0-Wertbestimmung Durchführung von Abstrichen U.a /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 42 7

8 Hygieneplan für die ambulante Dialyse Zusammenfassung: Um möglichen Infektionsrisiken von Patienten aber auch von Mitarbeitern bereits im Vorfeld wirksam zu begegnen, bedarf es eines Organisationsplanes, der als Arbeitsanweisung von allen Mitarbeiter/innen umzusetzen ist. Diesen Zweck erfüllt ein strukturierter, umfassender und in seinen Handlungsanweisungen präziser Hygieneplan. Eine Anleitung zur Erstellung eines Hygieneplans für die ambulante Dialyse finden Sie unter /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 44 8

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