Bewertung der EEG-Novellierung für Biogas aus betriebswirtschaftlicher und ökologischer Sicht

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1 Stand Bewertung der EEG-Novellierung für Biogas aus betriebswirtschaftlicher und ökologischer Sicht von Theodor Fock, Clemens Fuchs und Joachim Kasten Hochschule Neubrandenburg Mit den Beschlüssen zum Ausstieg aus der Atomenergie wurde Ende Juni auch eine Novelle zum Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) durch den Deutschen Bundestag verabschiedet. Die ohnehin anstehende Neufassung des EEG wurde dadurch um ein halbes Jahr vorgezogen, die neuen Bestimmungen sollen aber erst zum in Kraft treten. Gerade für Biogas ergeben sich neue, veränderte Rahmenbedingungen. Was bedeuten die neuen Vergütungssätze für die Wirtschaftlichkeit der Biogaserzeugung ab 2012 und lassen sich mit der neuen Vergütungsstruktur die unterschiedlichen gesellschaftlichen und politischen Vorstellungen besser verwirklichen als bisher? Diese Aspekte sollen in dem Beitrag in einer ersten Einschätzung näher untersucht werden. Biogas zuletzt stark in der Kritik Die Anzahl und Kapazität der Biogasanlagen ist seit 2005 mit der damaligen zweiten Novellierung des EEG stark angestiegen. Bis Ende 2011 werden voraussichtlich etwa Biogasanlagen mit einer elektrischen Leistung von rd Megawatt entstanden sein (2005 knapp Anlagen mit 700 MW). Hierfür dürften auf insgesamt knapp einer Million ha Substrate (8-9 % der deutschen Ackerfläche) angebaut werden, vorwiegend Silomais. Mit dem dynamischen Ausbau der Biogaserzeugung in den vergangenen Jahren sind Folgen dieser Entwicklung in den politischen Diskussionsprozess geraten, die die Ausgestaltung der EEG-Novellierung im Biogasbereich stark beeinflusst haben. Besonders die Vermaisung der Landschaft nimmt in der öffentlichen Diskussion eine große Rolle ein. Deutschlandweit ist der Maisanteil an der Ackerfläche auf über 20 % angestiegen und in einigen viehstarken Landkreisen werden auch 50 % und mehr Anteil erreicht. In der Umgebung größerer Biogasanlagen ergibt sich zumindest regional häufig ein hoher Maisanteil. An der Ausgestaltung der Biogasförderung im EEG hat sich somit eine intensive und sehr kontroverse Diskussion entzündet. Dabei haben der Deutsche Bauernverband, die Anlagenhersteller und Energieversorger versucht ihre Belange in das neue Gesetz einzubringen. Aus Naturschutzkreisen sowie aus der wissenschaftlichen Agrarökonomie gibt es hingegen grundsätzliche Kritik an der Biogasförderung. Im Ergebnis dieser unterschiedlichen Wünsche und Erwartungen wurde nicht nur die Vergütungsstruktur einschneidend verändert, sondern die zukünftige Förderung im EEG ist an einige weitreichende Nebenbedingungen geknüpft. Die Grundvergütung ist wie bisher für die drei Anlagenklassen bis 150 kw, 150 bis 500 kw und mehr als 500 kw gestaffelt, zusätzlich werden kleinere Gülle-Biogasanlagen bis 75 kw auf Druck des Bauernverbandes gesondert bedacht. Der bisherige NaWaRo-Bonus und der Güllebonus, die Mais-Gülle-Anlagen begünstigt haben, werden aufgehoben. Technologieund Landschaftspflegebonus, die ohnehin keine große Bedeutung gewonnen haben, verschwinden ebenfalls. Der KWK-Bonus wird in die Grundvergütung integriert und es wird als eine wichtige und umstrittene Nebenbedingung eine Mindestwärmenutzung festgeschrieben. Das neue EEG sieht so nur noch zwei Rohstoffvergütungsboni vor: In der Klasse I insbesondere Maisilage, Getreide und GPS und in der Klasse II

2 energetisch weniger attraktive Stoffe wie Gülle, Heu und Landschaftspflegematerial. Bezüglich der Substratvergütung wird eine zusätzliche Leistungsklasse bis 750 kw el eingeführt. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Komponenten der zukünftigen EEG- Vergütungen. Tabelle 1: Übersicht über die wichtigsten EEG-Vergütungen ab 2012 in Cent je kwh el Leistung in kw el Grundvergütung (min. 60% Wärmemauskoppelung) Rohstoffklasse I (max. 60 % Mais) Rohstoffklasse II (ökologisch wertvolle Stoffe (Wildpflanzen, Kleegras) und/oder Gülle) <= 75 kw el 25 (Gülleanlagen) <= 150 kw el 14,3 6 8 <= 500 kw el 12,3 6 8 <= 750 kw el 12,3 5 8 / 6, für Gülle <= kw el 11,0 4 8 / 6, für Gülle <= kw el 06,0 0 0 Vergütungssätze entsprechend Bundestagsbeschluss. Hier ohne Gaseinspeisung und Bioabfälle. Größere und sehr kleine Anlagen werden durch die neue Vergütungsstruktur gegenüber der jetzigen Regelung begünstigt werden, während für mittelgroße Anlagen die Vergütung unattraktiver wird. Insbesondere das Bundesumweltministerium hat sich von Anfang an stark für eine bessere Förderung größerer Anlagen eingesetzt mit dem Argument dadurch die durchschnittlichen EEG-Kosten aus Biogasanlagen zu senken und mit der Hoffnung, einen möglichst großen Beitrag zu der angestrebten Energiewende zu erzielen. Umwelteffekte größerer Anlagen wie ein höheres Transportaufkommen, möglicher Gülletourismus und eine regionale Konzentration der Substraterzeugung werden offenbar in Kauf genommen bzw. sollen durch die Auflage, den Maisanteil zu begrenzen, vermieden werden. Für kleine Anlagen bis 75 kw und mit einem hohen Gülleanteil (mindestens 80 % Masseanteil) konnte in dem Diskussionsprozess der letzten Wochen eine besondere Vergütung erreicht werden, um damit einen Anreiz für die ortsnahe Gülleverwertung zu schaffen. Dieser Ansatz ist unter Umweltgesichtspunkten sinnvoll (Gülleverwertung, dadurch weniger Methanemissionen und weniger Transporte), jedoch ist nach den Rahmenbedingungen des EEG 2012 ein deutlich größerer Tierbestand für diese kleinen Anlagen notwendig als bisher.

3 Problematische Nebenbedingungen Der Gesetzgeber hat auf die öffentliche Diskussion über die Vermaisung der Landschaft mit der Schaffung einer Maisobergrenze reagiert. Zukünftig ist nur noch ein Masseanteil von maximal 60% zulässig, d.h. andere Kosubstrate wie alternative Energiepflanzen (Hirsen, durchwachsene Silphie, GPS, Gülle, Gras und anderes) werden eine größere Rolle spielen müssen. Ein zunehmender Gülleeinsatz ist aus Umweltsicht positiv (geringere Methanemissionen und Geruchsminderungen) und da bislang nicht einmal 25 % des Gülleaufkommens in Biogasanlagen verwertet werden, bestehen hier auch noch erhebliche Potenziale. Für andere Substrate sind die Folgen der Maisobergrenze dagegen offen. Alternative Energiepflanzen haben häufig noch nicht die Praxisreife erreicht, so dass ein großflächiger Einsatz zu früh kommt. Ob mit Kulturen wie GPS, die mit bekannter Produktionstechnik hergestellt werden können, im Vergleich zu Mais die Umwelt nachhaltig entlastet werden kann, ist zweifelhaft. In den Berechnungen wird eher das Gegenteil ermittelt, dass nämlich mehr Fläche pro kw el verbraucht wird (Abb. 2). Dies liegt mit daran, dass der Energieertrag bei GPS geringer ist als bei Mais. Lediglich wenn verstärkt Gülle eingesetzt wird, wie bei Anlagengrößen bis zu 75 kw el, sinkt der Flächenbedarf. Letztendlich ist die politische Diskussion über die Umwelteffekte von zu viel Mais ohnehin kaum zu verstehen. Mit den umfänglichen Regelungen im landwirtschaftlichen Fachrecht und in Cross-Compliance werden bekanntlich detailliert Mindeststandards festgelegt, so dass eine erneute Regelung im EEG überflüssig erscheint. Die pauschale Festlegung einer Obergrenze ist fachlich nicht begründbar. Zwar gibt es Regionen in Deutschland mit einem sehr hohen Maisanteil von 50 % und mehr auf dem Acker, aber auch andere Regionen z.b. der Landkreis Mecklenburg-Strelitz in denen der Maisanteil nicht einmal 10 % erreicht. Allerdings hat der Gesetzgeber auf eine regionalisierte Obergrenze, die eher begründbar wäre, verzichtet. Allein die von größeren Teilen der Bevölkerung als negativ empfundene Änderungen des Landschaftsbildes des Maisanbaus werden durch die jetzigen Umweltregelungen nicht erfasst. Mit Aktivitäten wie Blühstreifen am Feldrand lassen sich hier Konflikte vor Ort zumindest entschärfen. Weniger Mais im Biogasfermenter bedeutet aber einen steigenden Flächenbedarf für neue Biogasanlagen. Wenn Anlagenbetreiber vom Gesetzgeber gezwungen werden, auf die effizienteste Kultur zu verzichten, erhöhen sich

4 nicht nur die Kosten, sondern zwangsläufig auch der Flächenbedarf. Es steht also zu befürchten, dass die Konkurrenz am Bodenmarkt dadurch zumindest tendenziell weiter verschärft wird. Für Biogasanlagen ist darüber hinaus eine Mindestwärmenutzung von 60 % vorgeschrieben. Energiepolitisch ist eine Nutzung der Wärme wünschenswert. Wie sich diese neue Regelung allerdings in der Praxis auswirken wird, ist noch vollkommen offen, zumindest werden Anlagenbetreiber in eine Abhängigkeit von Wärmeabnehmern kommen können, was die Planungssicherheit verringern könnte. Auch ist nicht auszuschließen, dass Wärmenutzungskonzepte vor allem auf dem Papier entstehen werden. Der Gesetzgeber unternimmt mit dem neuen EEG im Biogasbereich den Versuch, energiepolitische Ziele eine Erhöhung der Stromerzeugung zu möglichst geringen EEG-Kosten und diverse Umweltziele und weitere politische Wünsche gleichzeitig zu erreichen. Mehr Strom und Wärme aus Biogas, dazu die Einspeisung in das Erdgasnetz und Biogas als Energiepuffer in Zeiten von Flaute und bedecktem Himmel, zu geringeren Kosten, aus großen und kleinen Anlagen und dies dann auch noch in jeder Hinsicht umweltfreundlich soll Biogas nach den Wünschen der Politik in Zukunft sein. Die Gefahr ist aus heutiger Sicht groß, dass dies nicht in der gewünschten Weise gelingen wird. Die nächste Korrektur könnte bald folgen. Das neue EEG ist durch eine hohe Regelungsdichte gekennzeichnet. Eigentlich bestand zu Beginn der Diskussion die Absicht, einfache und klare Regelungen zu finden. Für alle Akteure im Biogasmarkt bedeutet das neue EEG 2012 daher ein erneutes Umsteuern. Unter welchen Bedingungen ein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb und ein angemessener Unternehmergewinn erzielt werden kann und welche Anlagentypen (Anlagengröße, Art der verwerteten Substrate) unter den Bedingungen der EEG-Novelle zu wirtschaftlichem Erfolg führen, wird an den Ergebnissen eigener Beispielkalkulationen erläutert, die auf Modellanlagen des KTBL[ 1 ] basieren. Die verwendeten Baugruppen der Modellanlagen und deren Dimensionierung wurden aus den KTBL-Modellanlagen übernommen. Der Kalkulation liegt ein Zinssatz von 4% zugrunde, für weitere Kostenpositionen wurden prozentuale Aufschläge auf die Investitionskosten (ohne Grundstückserwerb) vorgenommen, nämlich 2% für die Reparaturkosten, 0,2% für die Versicherungskosten sowie 10% als pauschaler Zuschlag für Planung, Genehmigung und Sonstiges. Als Nutzungsdauer für die Gas- und Kraftwerkstechnik, Prozesstechnik und Wärmeverteilung wurden entsprechend den Vorgaben des KTBL-Biogasrechners 10 Jahre und für die übrigen Anlagenteile 20 Jahre angenommen. Als Lohnansatz wurden 15 /Akh angesetzt sowie Volllaststunden pro Jahr für den Anlagenbetrieb. Als Substrate wurden Mais, GPS und Gülle in die Berechnungen der beispielhaften Varianten berücksichtigt. Dabei wurden für Silomais Nettoerträge von 45 t FM/ha bei einem Preis von 35 /t FM und für GPS 30 t FM/ha ebenfalls bei einem Preis von 35 /t FM angenommen, allerdings bei unterschiedlichen Erträgen von 340 kwh/t FM Mais und 311 kwh/t FM GPS. Für den Gülleanfall wurden 20 m³/kuh p.a. bei Erträgen von 45 kwh/t FM Gülle unterstellt. Für den Gülle- und Gärresttransport liegen Kostenansätze von 10 Cent/t FM zugrunde. 1 Biogasrechner KTBL

5 Für die betrachteten Anlagengrößen mit 75 kw el, 150 kw el, 500 kw el, 750 kw el und kw el. ergibt sich mit zunehmender Anlagengröße eine Anschaffungskosten- Degression (Abb. 3). Bei kleinen Anlagen (unter 100 kw) betragen die spezifischen Investitionskosten i.d.r bis /kw el. Große Anlagen erreichen Anschaffungskosten von unter Quelle: Biogasrechner KTBL; eigene Berechnungen Im Einzelnen wurden folgende Varianten in Abhängigkeit von den verwendeten Substraten zum Vergleich untersucht: Unter den Rahmenbedingungen des EEG 2009: 1) 100% Mais sowie 2) 65% Mais und 35% Gülle Unter den Rahmenbedingungen des EEG 2012: 3) 60% Mais und 40% GPS 4) 20% Mais und 80% Gülle bei den Anlagen bis zu 75 kw el sowie 60% Mais und 40% Gülle bei den Anlagen über 75 kw el. Für jede der Varianten wurden entsprechend den betrachteten fünf Anlagengrößen jeweils die Leistungen, Kosten und der Gewinn kalkuliert. Dabei werden die Produktionskosten von zwei wesentlichen Faktoren beeinflusst bzw. weisen zwei Tendenzen auf: Zum einen verteuert sich für Biogasanlagen auf Pflanzenbasis wegen der teuren GPS die Produktion um etwa 0,36 Cent/kW el. Zum anderen verringern sich bei den Gülleanlagen durch den verstärkten Gülleeinsatz (40 % anstatt 35%) die Produktionskosten marginal um etwa 0,15 Cent/kW el (Abb. 4). Lediglich bei der kleinen Biogasanlage mit 75 kw el, bei der der Gülleanteil von 35 % auf 80 % erhöht wird, sinken die Produktionskosten sogar um 2,82 Cent/kW el.

6 Zusammen mit den veränderten Einspeisevergütungen ergeben sich dann die neuen Gewinnspannen. Die Wirtschaftlichkeit (Gewinn in ct/kw el) verschlechtert sich bei kleineren Mais-GPS-Anlagen und sie verbessert sich für große 5 MW el-anlagen (Abb. 5 und Tab. 3). Bei der Gülle verlieren 150 kw el-anlagen ca. 145 /kw el, wogegen alle anderen Anlagen gewinnen. Der Gülleeinsatz bleibt weiterhin relativ lukrativ, jedoch wird sich an den technischen Gegebenheiten, wie z.b. der höheren Energieausbeute bei Mais und den in den meisten Fällen unzureichend großen Viehbeständen kaum etwas ändern, so dass die Varianten mit Vergütung nach Rohstoffklasse II (Tab. 1) auch bei Einsatz ökologisch wertvoller Stoffe (Wildpflanzen, Kleegras) begrenzt bleiben werden. Tabelle 2 zeigt die für den jeweiligen Gülleanteil notwendigen Mindest-Tierbestände. Insbesondere große Anlagen mit dem Rohstoff Gülle in größerem Umfang waren bisher kaum vorzufinden und sind zukünftig nicht häufiger zu erwarten, da hierfür die notwendigen Tierbestände für den Rohstoff (ca. dreitausend Rinder) fehlen. Tabelle 2: Mindestbestand an Großvieheinheiten zur Erfüllung des notwendigen Gülleanteils (Anzahl Kühe) Anlagengröße kw el EEG 2009 (Investition in 2011): 35 % Gülle & 65 % Mais EEG 2012: 80 % / 40 % Gülle & 20 % / 60 % Mais Beurteilungsmaßstab für die Wirtschaftlichkeit ist der Unternehmergewinn, in den die Erträge und die Kosten des Betriebszweiges Biogaserzeugung einfließen. Bezüglich der durchschnittlichen Gewinne der kalkulierten Varianten zeigt sich insbesondere eine erhebliche Gewinnzunahme bei dem Sonderfall kleine Hofanlage mit 75 kwel. bei nun 80 % Gülleeinsatz im Vergleich der unterschiedlichen Rahmenbedingungen des EEG 2009 und 2012 (Abb.5). Der erforderliche Mindest-Tierbestand steigt dann aber an von 44 Groß-Rindern bzw. Kühen auf 231 Groß-Rinder (Tab. 2).

7 Tabelle 3: Gewinner und Verlierer Veränderungen bei Leistungen und Kosten im Vergleich der Varianten mit und ohne Gülle; mit 60% Wärmemauskoppelung bei EEG 2009 Anlagengröße in kw el EEG 2012: 60 % Mais & 40 % GPS im Vergleich zu EEG 2009 (Investition in 2011): nur Mais und 60 % Wärmeauskoppelung durchschnittlicher Vergütungssatz ct/kwh el 0,06 0,06-0,23 0,32 1,25 Produktionskosteneinsparung ct/kwh el -0,36-0,36-0,36-0,36-0,36 Saldo ct/kwh el -0,30-0,30-0,60-0,05 0,88 Gewinndifferenz p.a EEG 2012: 80 % / 40 % Gülle & 20 % / 60 % Mais im Vergleich zu EEG 2009 (Investition in 2011): 35 % Gülle & 65 % Mais und 60 % Wärmeauskoppelung durchschnittlicher Vergütungssatz ct/kwh el 0,76-1,94-0,13 0,05 3,06 * Produktionskosteneinsparung ct/kwh el 2,82 0,15 0,15 0,15 0,15 * Saldo ct/kwh el 3,58-1,79 0,01 0,20 3,20 * Gewinndifferenz p.a * * notwendige Tierbeständige fehlen meistens Fazit Trotz relativ hoher Substratpreise zeigt sich, dass auch unter den Rahmenbedingungen des EEG 2012 Biogasanlagen in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiv bleiben werden. Bei Hofanlagen bis zu 75 kw el steigt die Rentabilität erheblich an, jedoch bei gleichzeitig stark ansteigendem erforderlichem Mindest-Tierbestand. Dadurch bedingt ist bei diesen Anlagen mit erheblich ansteigendem Gülle-Transport zu rechnen, was unter Umweltgesichtspunkten negativ zu bewerten ist. Kriterien Indikator Einheit Beurteilung Gülletourismus Min. Kuhbestand Stück Verschlechterung, mehr Gülletransport, da relativ große Tierbestände benötigt werden, selbst um nur mittlere Anlagen zu beliefern Umwelt/Ressourcen: Flächenbedarf ha/kw el Verschlechterung, da die Alternativen zu Mais niedrigere Energieerträge und damit

8 Produktionskosten ct/kwh e höhere Stückkosten aufweisen Erstens Verteuerung wegen höherer Rohstoffkosten bei der Energiepflanzenproduktion; zweitens, die Einsparungen durch höheren Gülleeinsatz werden als relativ gering eingeschätzt volkswirtschaftlich l Einzelbetrieblich: Anlagen mit 150 bis 500 kw el sind weiterhin Optimale Größe Gewinn /kw el im Vorteil Der Gesetzgeber hat sich mit den Regelungen für Biogas im EEG 2012 ehrgeizige Ziele gesetzt: Wirtschaftlichkeit, mehr Umweltgerechtigkeit, ein freundlicheres Landschaftsbild, ein hoher Beitrag zur Energiewende und mehr. Ob dies letztlich gelingen wird, ist aber unsicher. Solide Einschätzungen zu möglichen Nebenwirkungen der einzelnen Regelungen liegen bislang kaum vor. Die Gefahr ist also groß, dass sich ähnlich wie beim EEG 2009 unerwünschte Folgen einstellen. Es wäre nicht überraschend, wenn bald die nächste Novellierung ansteht.

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