Datenschutzrechtliche Anforderungen der DS-GVO an die Verwendung von Gesundheitsdaten in der Forschung
|
|
- Theodor Kneller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Datenschutzrechtliche Anforderungen der DS-GVO an die Verwendung von Gesundheitsdaten in der Forschung Katrin Schaar , EAID - Berlin Max-Planck-Institut für Bildungsforschung
2 Outline Forschen mit Gesundheitsdaten - worum geht es? Allgemeine Vorgaben der DS-GVO mit Relevanz für Wissenschaft Besondere Regelungen für die Wissenschaft Konsequenzen Fragen 1
3 Forschen mit Gesundheitsdaten - worum geht es?
4 Wer forscht mit Gesundheitsdaten zu was? Mediziner, Genetiker, auch Sozialwissenschaftler Zunehmend interdisziplinäre Studien z.b. Einkommen und Gesundheit (SOEP), Bildungserfolg in Abhängigkeit von Genetik 2
5 Was meint Forschung? Forschung und Wissenschaft nach DS-GVO wird weit ausgelegt (DS-GVO Erwägungsgrund 159). Umfasst z.b. Grundlagenforschung, angewandte Forschung und privat finanzierte Forschung (ebenda) 3
6 Forschung im rechtlichen Rahmen von Europäische Grundrechte Charta (GRCh) Recht auf Achtung Privat- und Familienleben (Art. 7) Recht auf Schutz personenbez. Daten (Art. 8 Abs. 1) Verarbeitung nach Treu und Glauben, für festgelegte Zwecke, mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage. Recht auf Auskunft und Berichtigung (Art. 8 Abs. 2) Art. 13 Freiheit von Kunst und Wissenschaft DS-GVO ergänzt durch DSAnpUG 4
7 Datenschutz für Teilnehmer/innen wichtig Persönlichkeitsrechte Ethische Überlegungen (Deklaration von Helsinki, Ethikrichtlinien der Psychologen, Soziologen, Erziehungswissenschaftler) 5
8 Besonderer Schutz: Sensible Daten Besondere Kategorien personenbez. Daten sind Angaben zu rassischer und ethnischer Herkunft politischen Meinungen, religiösen, weltanschaulichen Überzeugungen Gewerkschaftszugehörigkeit. Verarbeitung von genetischen Daten und biometrischen Daten Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben zur sexuellen Orientierung"(Art. 9) 6
9 Gesundheitsdaten beziehen sich auf... körperliche oder geistige Gesundheit Informationen über den Gesundheitszustand (Art. 4 Abs. 15 DS-GVO) 7
10 Gesundheitsdaten sind Informationen... über früheren, gegenwärtigen oder zukünftigen körperlichen geistigen Zustand Aber auch: biologische Proben und Informationen, abgeleitet aus genetischen Daten sowie Nummern, Symbole, Kennzeichen zur Identifikation (DS-GVO Erwägungsgrund 35) 8
11 Grundanforderung an Forschung Forschungspraxis in Deutschland muss Vorgaben der DS-GVO und nationalen Regelungen folgen Darf Primärrecht der Grundrechtecharta und dem Grundgesetz nicht entgegenstehen Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, (Zweckbindung), Datenminimierung, Richtigkeit, (Speicherbegrenzung), Integrität und Vertraulichkeit, Rechenschaftspflicht (Art. 5 DS-GVO) Faire und transparente Verarbeitung 9
12 Allgemeine Vorgaben der DS-GVO mit Relevanz für Wissenschaft
13 (Nicht-)Anwendbarkeit der DS-GVO Gilt nur für personenbezogene Daten, die bestimmter oder bestimmbarer Person zuzuordnen sind (Art. 4 Abs. 1) d.h. nicht für anonymisierte Daten (Erw-Gr. 26) und nicht für Daten von Verstorbenen (Erw-Gr. 27) Allerdings: Bei Übermittlung kommt es darauf an, ob die Stelle, an die Daten übermittelt werden, eine Person wieder identifizieren kann. Dann ist Person wieder bestimmbar (Gola, Schomeres 3 Rn. 5 ff) 10
14 Zulässigkeit der Verarbeitung Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Verarbeitung ist verboten, es sei denn es liegen Ausnahmetatbestände vor z.b. Einwilligung zur Verarbeitung für einen oder mehrere bestimmte Zwecke (Art. 6 Abs. 1 lit a, Art. 9 lit 2a) (auch nach Ethikvorgaben notwendig) sowie Andere Erlaubnistatbest. (z.b. gesetzl. Regelungen, Verpflichtungen) (vgl. BDSG 4 Abs. 1, DS-GVO Art.6 lit b-f, Art. 9 Abs. 1) 11
15 Einwilligung (Art. 4 und 13) Freiwillig, informiert, widerruflich Explizit, d.h. aktive Zustimmung (Erw.Gr. 32) Neu: Broad Consent (Einwilligung in bestimmte Bereiche wissenschaftlicher Forschung möglich) sofern anerkannte forschungsethische Standards eingehalten werden (Erw.Gr. 33) Opt-in - opt-out (Erw.Gr. 33) 12
16 Transparente Information Transparenz: Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form (Art. 12 Abs. 1) Informationen über Zwecke, Kontaktdaten, Datenweitergabe, Rechte (Widerruf, Auskunft, Bereitstellung, Beschwerde, Löschung) (Art. 13 Abs. 1-2) 13
17 Datenschutzfolgeabschätzung (Neu) Pflicht, bei Verwendung neuer Technologien (Big Data) oder wenn sensible Daten (besondere Kategorien) verarbeitet werden (Art. 23) Immer bei Forschung mit Gesundheitsdaten Zweck und Weise der Datenverarb., Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, Risiken und Sicherheitsmaßnahmen müssen beschrieben werden (Art. 35 Abs. 7) Dazu: Heranziehung DS-Beauftagter (Art. 35 Abs. 2) Wenn Unklarheit besteht: Information Aufsichtsbehörden (Art. 36 Abs. 2) 14
18 Besondere Regelungen für die Wissenschaft
19 Spezifizierungssklauseln /Ausnahmen Wissenschaft Möglich: Garantien und Ausnahmen für im öffentl. Interesse liegenden Archiv-, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungs- und statistischen Zwecken durch Mitgliedsstaaten (Art. 89) 15
20 Artikel 89 Abs. 1 Beschränkt sich auf genannte Zwecke; definiert Mindeststanforderungen (Paal 2017, Art. 89 Rn.1), dazu gehört Unterliegt geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person (... ). (Abs.1) Sicherstellung von technisch und organisatorischen Maßnahmen (Datenminimierung) Neben Anonymisierung auch Pseudonymisierung möglich Evt. zulässig: Ggf. andere Maßnahmen möglich (Verschlüsselung, Verpflichtung auf Geheimhaltung) (Pauly 2017, Rn. 12) 16
21 Artikel 89 Abs. 2 Es können nationalstaatl. Ausnahmen von Rechten vorgesehen werden, wenn Zwecke sonst nicht erreicht werden können. betrifft Art. 15 (Auskunftsrechte), Art. 16 (Recht auf Berichtigung), Art. 18 (Einschr. der Verarb.) und Art. 21. (Widerspruchsrecht) (Art. 89 Abs. 2) Einschränkungen danach nicht zulässig Informationspflichten bei Erhebung (Art. 13) 17
22 Ausnahmen Verarb. sensible Daten Mögl. für besondere Kateg. personenbez. Daten unter best. Voraussetzung (Angemessenheit, Wahrung Wesensgehalt Datenschutz, Grundrechte und Interesse der betr. Person, TOMs) (Art. 9 Abs. 2 lit j DS-GVO), wenn erforderlich Zusätzliche Bedingungen und Beschränkungen für die Verarb. von genetischen, biologischen und Gesundheitsdaten möglich (DS-GVO Art. 9 Abs. 4) 18
23 Weitere Ausnahmen für die Wissenschaft Zweckbindung. Weiterverarbeitung zu wiss. Zwecken gilt nicht als unvereinbar zu ursprünglichen Zwecken (Art. 5 Abs. 1 lit b DS-GVO) Begrenzung der Speicherdauer. Wissenschaftl. Daten können länger gespeichert werden, vorbehaltlich vorh. Garantien (s.o.) (Art. 5 Abs. 1 lit e DS-GVO), wenn erforderl. 19
24 Weitere Ausnahmen Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden (Art. 14 Abs. 5 lit b DS-GVO) Relevant für Nachnutzung von Forschungsdaten Recht auf Löschung ( Recht auf Vergessenwerden ) (Art. 17 Abs. 3 lit d) Widerspruchsrecht (Art. 21 Abs. 6 DS-GVO) (allerdings nur bei Vorliegen eines (festgestellten) öffentlichen Interesses) 20
25 Spezifizierungen für Forschung durch das DSAnpUG Einschränkung der Rechte auf Auskunft (15), Berichtigung (16),Verarbeitung (18) und Widerspruch (21), wenn Verwirklichung Forschungs- und Statistikzwecke sonst unmöglich oder stark beeinträchtigt und Beschränkung für Forschungszweck notwendig ( 27 Abs. 2 DSAnpUG) 21
26 Spezifizierungen für Forschung durch das DSAnpUG Einschränkung der Rechte auf Auskunft (15), Berichtigung (16),Verarbeitung (18) und Widerspruch (21), wenn Verwirklichung Forschungs- und Statistikzwecke sonst unmöglich oder stark beeinträchtigt und Beschränkung für Forschungszweck notwendig ( 27 Abs. 2 DSAnpUG) Verarbeitung von sensiblen Daten zu Forschungszwecken auch ohne Einwilligung zulässig, wenn Verarb. erforderlich, Interessen des Verantwortlichen die der Person erheblich überwiegen ( 27 Abs. 1 DSAnpUG) 21
27 Spezifizierungen für Forschung durch das DSAnpUG Spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betr. Person müssen vorgesehen werden ( 27 Abs. 1 DSAnpUG) Anonymisierung sobald wie möglich Getrennte Speicherung von Merkmalen, die Personen identifizieren könnten ( 27 Abs. 3 DSAnpUG) 22
28 Maßnahmen nach 22 DSAnpUG 1. Technisch organisatorische Maßnahmen 2. Dokumentation, ob/von wem personenbez. Daten eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, 3. Sensibilisierung der an Verarbeitungsvorgängen Beteiligten 4. Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten 5. Beschränkung des Zugangs zu den personenbezogenen Daten 6. Pseudonymisierung personenbezogener Daten 7. Verschlüsselung personenbezogener Daten Einschätzung: Diese Maßnahmen sind ohnehin obgligatorisch! 23
29 Konsequenzen
30 Konsequenzen Verfahren für Datenschutzfolgeabschätzung bei Verarb. sensibler Daten erarbeiten Datenschutzbeauftragten frühzeitig einbeziehen Compliance in Forschungseinrichtungen erhöhen (insb. in Drittmittelprojekte) Einwilligungserklärungen anpassen Dabei auch: Passung zu Ethikanforderungen (Informed Consent) Opt-In Opt-Out Möglichkeiten gewähren Datenbanken datenschutzkonform gestalten (Widerruf/Opt-In Opt-Out) 24
31 Konsequenzen Größerer Stellenwert von Anonymisierungsverfahren/Pseudonymisierungverfahren Dokumentation erforderlich, z.b. über Datenweitergabe und verarb. Kategorien von Daten Nutzungsseite prüfen: Über welche Referenzinformationen verfügt ein Datennutzer Zweck der Nutzung prüfen (Achtung bei: Kommerziellem Nutzer) 25
32 Fragen
33 Fragen Rechtsunsicherheit durch DSAnpUG durch mögliche Kollision mit Europarecht Ist der Wesensgehalt des Datenschutzes (bei Verarb. ohne Einwilligung) für die Verarb. sensibler Daten so noch gewahrt (Art. 9 Abs. 2 lit. j)? Schwierigkeit bei der Einwilligung (Broad Consent) Was ist informiert? Wie weit darf eine Einwilligung gehen, ohne Wesensgehalt von Grundrechten/Primärrecht zu beeinträchtigen? 26
34 Fragen Ersterhebung - Weiterverarbeitung (Weiterverarbeitung und Zweckbindung) Wie muss eine Dokumentation von Datenweitergabe gestaltet sein? Grauzone Biobanken, verknüpfte Daten, insb. Gesundheitsdaten und genetische Daten - sind geforderte Garantien (Art. 89) erfüllbar? (Stichw. Anonymisierung) Grenzen der Open-data-Nutzung (Vertrauen von Forschugnssubjekten) 27
35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 28
36 Literatur Gola, Peter; Klug, Christoph; Körffer, Barbara; Schomerus, Rudolf (2015): Bundesdatenschutzgesetz. BDSG ; Kommentar. 12., überarb. und erg. Aufl. München: Beck. Monlnár-Gábor, Fruzsina; Korbel, Jan (2016): Verarbeitung von Patientendaten in der Cloud. Die Freiheit transnationaler Forschung und der Datenschutz in Europa. In: Zeitschrift für Datenschutz (ZD) 6 (6), S Pauly, Daniel A. (2017): Art. 89. In: Boris P. Paal und Daniel A. Pauly: Datenschutz-Grundverordnung. München, München: C.H.Beck (Beck sche Kompakt-Kommentare). Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. EUR-Lex Schaar, Katrin (2017): Anpassung von Einwilligungserklärungen für wissenschaftliche Forschungsprojekte. Zeitschrift für Datenschutz (ZD) (05), S Schaar, Katrin (2016): DS-GVO: Geänderte Vorgaben für die Wissenschaft. Was sind die neuen Rahmenbedingungen und welche Fragen bleiben offen? In: Zeitschrift für Datenschutz (ZD) (05), S Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) Alle verwendeten Bilder sind Public Domain und der Bilddatenbank Pixabay entnommen 29
Datenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrForschungsdaten und Datenschutz
Forschungsdaten und Datenschutz Trierer Gespräche zu Recht und Digitalisierung 23.1.2018 Dr. Florian Jotzo CAU Kiel W f jotzo@law.uni-kiel.de @JotzoF w w w.ipvr.uni-kiel.de Inhalt I. Vom nationalen zum
MehrRechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte
WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:
MehrUniversitäten Forschung Datenschutz. Einleitung in die DSGVO
Universitäten Forschung Datenschutz Einleitung in die DSGVO Univ.-Prof. Dr. Konrad Lachmayer Sigmund Freud Privatuniversität Vortrag, 26.1.2018 www.lachmayer.eu konrad.lachmayer@jus.sfu.ac.at Einleitung
MehrDie neue EU-Datenschutz- Grundverordnung
Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung Infoabend 20.10.2016 Referent: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Inkrafttreten EU-DSGVO Geltung als Verordnung unmittelbare Geltung in allen EU-Mitgliedsländern
MehrDATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG Carsten J. Diercks Rechtsanwalt Syndikusanwalt der DOAG Mitglied des Rednerdienstes TEAM EUROPE der Europäischen Kommission Senior Legal Adivsor bei Miller & Meier Consulting
MehrDie Europäische Datenschutz- Grundverordnung. Schulung am
Die Europäische Datenschutz- Grundverordnung Schulung am 19.09.2017 Ziel: Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts und Anpassung an der Datenschutzrichtlinie von 1995 an den technologischen
MehrDatenschutzgrundverordnung
Datenschutzgrundverordnung Betroffenenrechte gemäß Artikel 12 22 und 34 Manfred Scholz / 12.12.2017 Einführung Betrachtung der Anforderungen der DSGVO aus fachlicher Sicht 2 Einführung Was ist zu tun?
MehrDie EU-Datenschutzgrundverordnung und ihre Auswirkungen auf die Archive. 26 Fortbildungsseminar der BKK 29. November 1. Dezember 2017, Hildesheim
Die EU-Datenschutzgrundverordnung und ihre Auswirkungen auf die Archive 26 Fortbildungsseminar der BKK 29. November 1. Dezember 2017, Hildesheim 1 Einleitung Vereinheitlichung des Schutzes personenbezogener
MehrDatenschutzrechtliche Neuerungen für AMS Partnerinstitutionen. DI Robert Hörmann 7. Mai 2018
Datenschutzrechtliche Neuerungen für AMS Partnerinstitutionen DI Robert Hörmann 7. Mai 2018 Inhalt Wozu das alles, in Zeiten von Facebook & Co? Was sind die neuen gesetzlichen Grundlagen? Was sind die
MehrDas aktuelle Datenschutzrecht: ein Überblick 9. DINI/nestor-Expertenworkshop
Das aktuelle Datenschutzrecht: ein Überblick 9. DINI/nestor-Expertenworkshop Oliver Watteler, GESIS, 21.06.2018 Intro Allgemeiner Überblick Forschung, Verwaltung, IT. Herausforderung: Überblick in 20 Minuten!
MehrBrennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz. Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018
Brennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018 Warum muss sich der Verein mit dem Thema Datenschutz befassen? Zunehmende gesellschaftliche
MehrBundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Personenbezogene Daten ( 2 BDSG und Artikel 4 DSGVO)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und -Grundverordnung (DSGVO) Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden sich im deutschen BDSG und seit Mai 2018
MehrHinweise zum Datenschutzrecht bei Datenverarbeitung für Forschungszwecke nach der Datenschutzgrundverordnung
Hinweise zum Datenschutzrecht bei Datenverarbeitung für Forschungszwecke nach der Datenschutzgrundverordnung - Georg Sandberger - I. Vorbemerkung Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung-
MehrDie EU- Datenschutzgrundverordnung und ihre Bedeutung für die Archivgesetzgebung
Die EU- Datenschutzgrundverordnung und ihre Bedeutung für die Archivgesetzgebung Gliederung des Vortrags Bedeutung der EU-DSGVO Grundsätze Begriffsklärung Privilegierung der Archivierung Bedingte Privilegierung
MehrDatenschutz neu MAG. STEFANIE DÖRNHÖFER, LL.M.
Datenschutz neu MAG. STEFANIE DÖRNHÖFER, LL.M. Übersicht Rechtsgrundlagen Grundsätze der Datenverarbeitung Wann dürfen Daten verarbeitet werden? Pflichten des Verantwortlichen Betroffenenrechte Rechtsbehelfe,
MehrHPC und EU-DSGVO. Konzenquenzen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für den Betrieb von HPC-Systemen. Dr. Loris Bennett, FU Berlin
HPC und EU-DSGVO Konzenquenzen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für den Betrieb von HPC-Systemen Dr. Loris Bennett, FU Berlin 2017-10-10 Outline Einführung Personenbezogene Daten Dokumentationspflichten
MehrMUSTER- Einwilligungserklärung für Interviews
Diese Muster-Einwilligungserklärung für Interviews von audiotranskription ist frei verwendbar verwendbar unter der CC BY 3.0 DE (Namensnennung) MUSTER- Einwilligungserklärung für Interviews Revision 2
MehrMinR Bertram Raum. Referatsleiter beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
MinR Bertram Raum Referatsleiter beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat III Sozial- und Gesundheitswesen, Beschäftigtendatenschutz Symposium Wiesbaden Datenschutz
MehrWarum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
EU-DSGVO Die EU-DSGVO kommt: Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können. Landeskongress NRW, Dortmund, 21.11.2017 Olaf Dreßen (igz-rechtsabteilung) Datenschutzgrundverordnung
MehrDatenschutz aktuell: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz aktuell: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Datenschutz betrifft uns das überhaupt? Ja, sobald eine Verkehrswacht personenbezogene Daten, z.b.
MehrDatenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien
Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Berlin, 17. Juni 2015 Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen Deutschlands Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz und
MehrCITIZEN SCIENCE UND RECHT
CITIZEN SCIENCE UND RECHT Datenschutz 27.06.2018 Dipl.-Ing. Annemarie Hofer hofer.a@hotmail.de Dank an: Stefan Steininger, LL.M. (WU) (stefan.steininger@boku.ac.at) Univ.-Prof. Dr. Iris Eisenberger, M.Sc.
MehrDatenschutzrechtliche Vorgaben für digitale Forschungsdaten
Datenschutzrechtliche Vorgaben für digitale Forschungsdaten Öffentliche Workshoptagung zu den rechtlichen Aspekten bei digitalen Forschungsdaten - Frankfurt (Oder), 30. Januar 2018 - Philipp Krahn, LL.M.
MehrInformationspflichten aus Art. 13 und 14 DS-GVO
Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DS-GVO Verantwortliche, also Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, die von der Verarbeitung betroffenen Personen über die Verarbeitung
MehrUmsetzung der DSGVO an den Hochschulen: Besondere Freiheiten durch wissenschaftliche Forschung?
Umsetzung der DSGVO an den Hochschulen: Besondere Freiheiten durch wissenschaftliche Forschung? Garching, 20. März 2018, CISM (ISACA), DSB (TÜV) Jean-Paul-Richter-Str. 41 81369 München T: +49 (89) 38169810
MehrDS-GVO: Anforderungen an Unternehmen aus Sicht der Aufsicht
1 DS-GVO: Anforderungen an Unternehmen aus Sicht der Aufsicht I H K S c h w a b e n A u g s b u r g, d e n 1 6. A p r i l 2 0 1 8 T h o m a s K r a n i g B a y e r. L a n d e s a m t f ü r D a t e n s
MehrRechte der betroffenen Person
Rechte der betroffenen Person Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen
MehrDatenschutzgrundverordnung
Datenschutzgrundverordnung Interne und externe Dienstleister gemäß Artikel 28 Manfred Scholz / 23.2.2018 V1.01 Rückblick WS01 Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (7.11.2017) WS02 Betroffenenrechte
MehrArbeitsblatt: Angaben zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
der Arbeitsblatt: Angaben zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung Bearbeitungshinweise: Bitte füllen Sie dieses Arbeitsblatt (gelb hinterlegte Felder) im Rahmen der benötigten Informationen
MehrBrennpunkt Medizin. Datenschutzgrundverordnung brandneu. Mag. Markus Dörfler, LL.M. Rechtsanwalt
Brennpunkt Medizin Datenschutzgrundverordnung brandneu Mag. Markus Dörfler, LL.M. Rechtsanwalt 30.11.2017 Markus Dörfler 1999-2005 Synaptic Networks 2006 Mag. iur. Universität Linz 2006-2007 Universitätslehrgang
MehrAuswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher
Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher Aktenzeichen: Abschluss der
MehrDatenschutz Notwendigkeit und Herausforderungen. Ein Überblick. FH-Prof. Dr. Franziska Cecon Professur für Public Management
Datenschutz Notwendigkeit und Herausforderungen. Ein Überblick. FH-Prof. Dr. Franziska Cecon Professur für Public Management 7 9. Public Management Impulse: "Datenschutz NEU - Herausforderungen und Lösungsansätze"
MehrDatenschutz für ÖBUVs. 07. November 2018
Datenschutz für ÖBUVs 07. November 2018 Personenbezogene Daten = Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Personen beziehen Beispiel: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
MehrErgebnisbericht zum Workshop DS-GVO an Hochschulen vom 6./ Teil II
Ergebnisbericht zum Workshop DS-GVO an Hochschulen vom 6./7.10.2016 Teil II RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Gliederung Datenschutz in der Forschung Auftragsdatenverarbeitung
MehrDatenschutzgrundverordnung. LAST MINUTE DATENSCHUTZ E-BUSINESS DAY, iwelt/ihk, EIBELSTADT AM
Datenschutzgrundverordnung LAST MINUTE DATENSCHUTZ E-BUSINESS DAY, iwelt/ihk, EIBELSTADT AM 17.05.2018 John Krüger Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für IT-Recht Dozent (FH-WS
MehrDIE NEUE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG: WAS KOMMT AUF IHR UNTERNEHMEN ZU WAS IST ZU TUN?
DIE NEUE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG: WAS KOMMT AUF IHR UNTERNEHMEN ZU WAS IST ZU TUN? Zeitplan der DSGVO 25. Mai 2016: Inkrafttreten der EU-DSGVO Ablauf der 2-jährigen Übergangsfrist am 24. Mai 2018
MehrStärken und. Schwächen Analyse der EU-DSGVO aus Sicht des EU-Bürgers. eine qualitative Inhaltsanalyse. Esther Jobst, Eva-Maria Meyr, Christian Vellmer
Stärken und Esther Jobst, Eva-Maria Meyr, Christian Vellmer Schwächen Analyse der EU-DSGVO aus Sicht des EU-Bürgers eine qualitative Inhaltsanalyse 81% der Europäer glauben, dass sie nicht über die vollständige
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung: Start
EU-Datenschutz-Grundverordnung: Start 25.05.2018 Mareike Arns, LL.M. (Bristol) Fachanwältin für Arbeitsrecht Externe Datenschutzbeauftragte (TÜV) l-vista / pixelio.de Übersichten zur DSGVO Stand 12.09.2018
MehrWen interessiert der Datenschutz? Datenschutz in der Praxis für EPU und KMU
Wen interessiert der Datenschutz? Datenschutz in der Praxis für EPU und KMU Vorstellung Christoph Pozdena Staatlich zertifizierter Datenschutzbeauftragter Beratung und Umsetzung der EU-DSGVO für EPU und
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrDie Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Broad Consent für Forschungszwecke nach der DSGVO
Die Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Broad Consent für Forschungszwecke nach der DSGVO Thanos Rammos, LL.M. TaylorWessing, Berlin www.dsri.de Wesentliche Aspekte Konzept einer pauschalen Einwilligung,
MehrDatenschutz- Grundverordnung 2016/679 DS-GVO
Datenschutz- Grundverordnung 2016/679 DS-GVO Countdown zur DS-GVO! DS-GVO 2018 im Jahr 2018: Praxisferne Panikmache, unbedingte Notwendigkeit oder Chance für die Zukunft? Neuheiten Vieles ändert sich,
MehrDie zehn wichtigsten Fragen und Antworten zur Datenschutz-Grundverordnung
1 Crashkurs Datenschutz-Grundverordnung Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zur Datenschutz-Grundverordnung 1) Welche Datenverarbeitungsmethoden sind betroffen? Im Prinzip jede systematische Erfassung
MehrINFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ
INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ Onlinebewerbungen Einwilligung und Aufklärung Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Online-Stellenausschreibung. Die (VNG) legt großen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen
MehrStartschuss DSGVO: Was muss ich wissen?
: Was muss ich wissen? Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein 1. Was ist Datenschutz? Überblick 2. Die Datenschutz- Grundverordnung
MehrEuropäische Datenschutz-Grundverordnung
Europäische Datenschutz-Grundverordnung Gesetzliche Grundlagen und die Auswirkungen für den Einkauf Jens Stanger Rechtsanwalt Fachanwalt für Informationstechnologierecht IT-Recht, ecommerce, Datenschutzrecht.
MehrDas neue Datenschutzrecht. 19. September 2018
Das neue Datenschutzrecht 19. September 2018 seit 25. Mai 2018: Die DSGVO gilt für alle Unternehmen mit Sitz in der EU, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeiten ebenfalls neu: BDSG
MehrDATENSCHUTZ BEI CITIZEN SCIENCE PROJEKTEN
DATENSCHUTZ BEI CITIZEN SCIENCE PROJEKTEN Workshop Citizen Science und Recht Jänner 2018 Annemarie Hofer, B.Sc. Institut für Rechtswissenschaften Universität für Bodenkultur, Wien annemarie.hofer@boku.ac.at
MehrI. Personenstandsgesetz 2013 (PStG) und Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 (PStG-DV)
Information und Auskunft über die freiwillige Angabe und Löschung des Religionsbekenntnisses im Sinne des Personenstandsrechtes, des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679)
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung Was tun mit Benutzerdaten? Prof. Dr. Michael Scholz Zweckbindung Art. 5 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (1) Personenbezogene Daten müssen (...)
MehrDatenschutz im Luftsportverein
Bayerischer Fliegertag 2018 Martin Plötz Luftsport-Verband Bayern München, Personenbezogene Daten Name Anschrift Wohnort Alter Beruf Personenbezogene Daten! Auch bloße Namen sind personenbezogene Daten
MehrKurz und Kompakt: Das 1x1 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Dr. Peter Kubanek Datenschutz-Convention Wien Oktober 2017
Kurz und Kompakt: Das 1x1 der schutz- Grundverordnung (DSGVO) Dr. Peter Kubanek schutz-convention Wien Oktober 2017 ströme (personenbezogene ) Verantwortlicher (verarbeiter) > Pflichten Betroffener (quelle)
MehrLandessportbund Berlin e. V. Datenschutz. Cornelia Köhncke Justitiarin/ Datenschutzbeauftragte
Landessportbund Berlin e. V. Datenschutz Cornelia Köhncke Justitiarin/ Datenschutzbeauftragte 3. März 2019 Übersicht Rechtsgrundlagen Grundprinzipien Pflichten des Verantwortlichen: Datenschutzbeauftragte/-r
MehrDie Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte?
Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht Die Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte? APITZSCH SCHMIDT KLEBE Rechtsanwälte Frankfurt am Main Kaiserhofstraße
MehrWelche Pflichten treffen die datenverarbeitenden Stellen?
Datenschutz-Grundverordnung und die Rechte der Bürger Einleitung Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
Mehrzum Security Breakfast bei
lich Willkommen zum Security Breakfast bei Die neue EU-DSGVO Datenschutz-Grundverordnung 2018 Seite 1 Datenschutz-Grundverordnung DSGVO Willkommen auf dsgvo-gesetz.de. Hier finden Sie das offizielle PDF
MehrDas Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung
Das Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung RA Mag. Peter Harlander IT- und Marketingrecht (z.b. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, E-Commerce-Recht) Gesellschaftsrecht Vertragsrecht (z.b. AGB,
MehrHinweise zum Datenschutz der günstigmobile GmbH
Hinweise zum Datenschutz der günstigmobile GmbH Datenschutz und Datensicherheit sind uns sehr wichtig. Wir verpflichten uns daher, Ihre Privatsphäre zu schützen und Ihre Daten vertraulich zu behandeln.
MehrBDSG. Bundesdatenschutzgesetz
Gelbe Erläuterungsbücher BDSG. Bundesdatenschutzgesetz Kommentar von Prof. Dr. Peter Gola, Dr. Rudolf Schomerus, Christoph Klug 9., überarbeitete und ergänzte Auflage BDSG. Bundesdatenschutzgesetz Gola
MehrWesentliche Neuerungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung
Wesentliche Neuerungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung Mag. Peter Neumann Abteilung Sozial- und Rechtspolitik 01.03.2018 Die wichtigsten Fakten Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt
MehrD_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz
D_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz Hinweis: Dieses Muster dient der beispielsweisen Umsetzung der Regelungen der DSGVO in Bezug auf den Schulungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen.
MehrRainer Faldey Datenschutzbeauftragter GDDcert. EU Rainer Faldey Dipl. Betriebswirt (FH) Datenschutzbeauftragter GDDcert. EU Datenschutzbeauftragter IHK Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit
MehrEU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG WILFRIED HEYEN
WILFRIED HEYEN 11.06.2018 Verordnung (EU) Nr. 2016/679 vom 27.04.2016, gilt seit dem 25.05.2018 Zum Schutz der natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Was sind personenbezogene
MehrWorüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung
DATENSCHUTZ Worüber wir sprechen Datenschutz eine fachliche Eingrenzung Datenschutz im Betrieb und Tätigkeit des DSB Digitalisierung was kann man darunter verstehen Datenschutz in neuen Szenarien 2 Volkszählungsurteil
MehrDie DSGVO Was kommt auf uns zu? Notwendige Maßnahmen als Erfolgsfaktor! Jörg Schlißke, LL.B.
Die DSGVO Was kommt auf uns zu? Notwendige Maßnahmen als Erfolgsfaktor! Jörg Schlißke, LL.B. Die Datenschutzgrundverordnung Was kommt auf uns zu? 1 21.03.2017 Erfolgsfaktor DSGVO TÜV Informationstechnik
MehrCheckliste: Wie passe ich die Prozesse in meiner Arztpraxis an die Anforderungen der EU-DSGVO an?
Checkliste: Wie passe ich die Prozesse in meiner Arztpraxis an die Anforderungen der EU-DSGVO an? Die Gültigkeit der EU-DSGVO ab Mai 2018 wirft eigene Fragen bei Praxisinhabern auf. Die neuen Anforderungen
MehrDatenschutz-Grundverordnung im Automobilbereich
Datenschutz-Grundverordnung im Automobilbereich 16.03.2017 Ass. iur. Rasmus Robrahn uld65@datenschutzzentrum.de Sitzung AK Datensicherheit im Automobil des Zentralverbandes der Elektroindustrie 1. Warum
MehrInformation zu den Betroffenenrechten
Sehr geehrte Damen und Herren, werden von Ihnen personenbezogene Daten von der Stadt Hagen verarbeitet, sind Sie Betroffener im Sinne der Datenschutz-Grundverordung. Die Stadt Hagen ist dabei Verantwortlicher
MehrAufgaben zur Umsetzung der DS-GVO : 1-15 Laufende Tätigkeiten gemäß DS-GVO: 16-20
Aufgaben zur Umsetzung der DS-GVO : 1-15 Laufende Tätigkeiten gemäß DS-GVO: 16-20 1. Die gesetzlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB)... 2 2. Verarbeitungstätigkeiten identifizieren... 2 3.
MehrInformationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Liebe Nutzer der Internet- und Social-Media-Angebote, Hiermit informieren wir Sie gem. Artt. 13, 14 und 21 DSGVO über die
MehrDatenschutzerklärung Forschung
Datenschutzerklärung Forschung Universitätszahnklinik in der Folge kurz UZK genannt Seite 1 von 5 Unizahnklinik -Datenschutzerklärung_Forschungdocx 1 Zweck der Datenverarbeitung Die UZK verarbeitet personenbezogene
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO Stand: Juni 2017 Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum 25. Mai 2018 wird sich der Datenschutz
MehrDie neue Datenschutz-Grundverordnung Auswirkungen auf das Bewerbermanagement
Alexandra Rogner Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte Die neue Datenschutz-Grundverordnung Auswirkungen auf das Bewerbermanagement Empfehlungsbund Community Workshop 1 Kanzlei Günther & Pätzhorn Franz-Josef
MehrDie neue Datenschutzgrundverordnung
Die neue Datenschutzgrundverordnung Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthält eine umfassende und einheitliche Neuregelung des Datenschutzes in der Europäischen Union. Sie tritt in Deutschland
MehrWerbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird
Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Datenverarbeitung für Werbezwecke zulässig? Werbung im Tätigkeitsbereich Keine Verletzung Schutzwürdiger Interessen des Kunden
MehrVideoüberwachung in der EU-DS-GVO. Dr. Stefan Brink LfDI Baden-Württemberg
Videoüberwachung in der EU-DS-GVO Dr. Stefan Brink LfDI Baden-Württemberg Gesetzliche Erlaubnis 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (1) Die Beobachtung
MehrDatenschutz und Datenübertragbarkeit
Datenschutz und Datenübertragbarkeit Data Privacy in der digitalen Dienstleistungs- Gesellschaft egov Fokus 1/2017 Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 23. Juni 2017 Datenschutz
MehrDatenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung
Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung Kapitel I Allgemeine Bestimmungen Artikel 01 Gegenstand und Ziele Artikel 02 Sachlicher Anwendungsbereich Artikel 03 Räumlicher Anwendungsbereich
MehrEU-Datenschutz- Grundverordnung
EU-Datenschutz- Grundverordnung Noch viel Zeit? Axel Vogelsang Datenschutzbeauftragter & IT-Consultant Umfrage Bitkom (September 2016) Befragte: 509 Datenschutzverantwortliche 47% 8% 12% EU-DSGVO 32% die
MehrArt. 12 DSGVO Transparente Information
Art. 12 DSGVO Transparente Information Wir sind uns der Bedeutung der personenbezogenen Daten, die Sie uns anvertrauen, bewusst. Wir verstehen es als eine unserer wichtigsten Aufgaben, die Vertraulichkeit
MehrDaten chutz. Die Datenschutzgrundverordnung
Daten chutz Die grundverordnung HAFTUNGSAUSSCHLUSS» Die Rechtsauskünfte / Informationen dienen ausschließlich der Information. Sie wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, der Ersteller kann für
MehrDie EU-Datenschutzgrundverordnung
Die EU-Datenschutzgrundverordnung Die Datenschutzgrundverordnung wird ab dem 25.05.2018 in jedem EU- Mitgliedsstaat unmittelbare Wirkung entfalten. Sie eröffnet dem nationalen Gesetzgeber Gestaltungsmöglichkeiten.
Mehr123 Tage DSGVO Wo drückt bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen noch am meisten der Schuh?
123 Tage DSGVO Wo drückt bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen noch am meisten der Schuh? 69. DFN-Betriebstagung, 25.09.2018 RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor, DFN-CERT koecher@dfn-cert.de
MehrDatenschutz Grundverordnung (DSGVO) DATENSCHUTZ IST KEIN LUXUS, SONDERN PFLICHT
Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) DATENSCHUTZ IST KEIN LUXUS, SONDERN PFLICHT Pflichten des Verantwortlicher (Datenverarbeiter) Pflichten Daten Betroffener Betroffenenrechte Vertrag [WKO Mustervertrag]
MehrInformation Datenschutz für sonstige betroffene Personen. der Stadtwerke Rhede GmbH -Netzbetreiber-
der Stadtwerke Rhede GmbH -Netzbetreiber- Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entfaltet seit dem 25.05.2018 auch in Deutschland unmittelbare Rechtswirkungen und sieht umfassende Informationspflichten
MehrVortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen
Effektiv zum Datenschutz www.dpo.at Vortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen Feststellung der Betroffenheit, Erhebung der Datenklassen, Bestellung des DSB (Datenschutzbeauftragten),
MehrErfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuerrechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.
Bädergesellschaft Böhmetal mbh Poststraße 4 * 29664 Walsrode Tel. 0 51 61 60 010 Email: info@swbt.de Internet: www.badbt.de - Information Datenschutz für sonstige betroffene Personen Die Datenschutz-Grundverordnung
MehrImpulsvortrag zur Datenschutz-Grundverordnung
Impulsvortrag zur Datenschutz-Grundverordnung Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Die Realität sieht meist anders aus! Amazon, Ebay und Facebook haben zum Beispiel eine Unmenge an Daten über ihre Kunden
MehrBusiness Breakfast Graz Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf das HR-Management
Northcote.Recht Landstraßer Hauptstraße 1/10 1030 Wien Business Breakfast Graz Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf das HR-Management Mag. Erwin Fuchs, Selbstständiger Rechtsanwalt, Northcote.Recht
MehrDas neue Recht zum Datenschutz Die wichtigsten Fakten kurz gefasst*
Das neue Recht zum Datenschutz Die wichtigsten Fakten kurz gefasst* Nach langen Verhandlungen erfolgte im Dezember 2015 die europäische Einigung auf eine EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) Die DSGVO
MehrSchreckgespenst DSGVO Alles neu macht der Mai?
Schreckgespenst DSGVO Alles neu macht der Mai? Mag. Florian Brutter März 2018 Schutz des Menschen Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privatund Familienlebens, Anspruch
MehrDatenschutzerklärung nach der DSGVO
Datenschutzerklärung nach der DSGVO I. Name und Anschrift des Verantwortlichen Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaatensowie
MehrDatenschutz und Digitalisierung
Datenschutz und Digitalisierung unter besonderer Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung Landesarbeitstagung 2018 Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.v. Landesverband Schleswig-Holstein
MehrDSGVO welche Probleme haben Stiftungen in der Praxis?
DSGVO welche Probleme haben Stiftungen in der Praxis? Arbeitskreis Soziales Berlin, 9. Oktober 2018 Oliver G. Rohn Rechtsanwalt Justiziar Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin Checkliste Datenschutz
MehrVideoüberwachung nach der DSGVO. was nichtöffentliche Stellen beachten müssen
Videoüberwachung nach der DSGVO was nichtöffentliche Stellen beachten müssen Gliederung 1. DSGVO vs. BDSG (neu) 2. Zulässigkeitsvoraussetzungen für Videoüberwachung 3. Transparenzpflichten 4. Zweckbindung
Mehr