Datenschutzrechtliche Anforderungen der DS-GVO an die Verwendung von Gesundheitsdaten in der Forschung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Datenschutzrechtliche Anforderungen der DS-GVO an die Verwendung von Gesundheitsdaten in der Forschung"

Transkript

1 Datenschutzrechtliche Anforderungen der DS-GVO an die Verwendung von Gesundheitsdaten in der Forschung Katrin Schaar , EAID - Berlin Max-Planck-Institut für Bildungsforschung

2 Outline Forschen mit Gesundheitsdaten - worum geht es? Allgemeine Vorgaben der DS-GVO mit Relevanz für Wissenschaft Besondere Regelungen für die Wissenschaft Konsequenzen Fragen 1

3 Forschen mit Gesundheitsdaten - worum geht es?

4 Wer forscht mit Gesundheitsdaten zu was? Mediziner, Genetiker, auch Sozialwissenschaftler Zunehmend interdisziplinäre Studien z.b. Einkommen und Gesundheit (SOEP), Bildungserfolg in Abhängigkeit von Genetik 2

5 Was meint Forschung? Forschung und Wissenschaft nach DS-GVO wird weit ausgelegt (DS-GVO Erwägungsgrund 159). Umfasst z.b. Grundlagenforschung, angewandte Forschung und privat finanzierte Forschung (ebenda) 3

6 Forschung im rechtlichen Rahmen von Europäische Grundrechte Charta (GRCh) Recht auf Achtung Privat- und Familienleben (Art. 7) Recht auf Schutz personenbez. Daten (Art. 8 Abs. 1) Verarbeitung nach Treu und Glauben, für festgelegte Zwecke, mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage. Recht auf Auskunft und Berichtigung (Art. 8 Abs. 2) Art. 13 Freiheit von Kunst und Wissenschaft DS-GVO ergänzt durch DSAnpUG 4

7 Datenschutz für Teilnehmer/innen wichtig Persönlichkeitsrechte Ethische Überlegungen (Deklaration von Helsinki, Ethikrichtlinien der Psychologen, Soziologen, Erziehungswissenschaftler) 5

8 Besonderer Schutz: Sensible Daten Besondere Kategorien personenbez. Daten sind Angaben zu rassischer und ethnischer Herkunft politischen Meinungen, religiösen, weltanschaulichen Überzeugungen Gewerkschaftszugehörigkeit. Verarbeitung von genetischen Daten und biometrischen Daten Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben zur sexuellen Orientierung"(Art. 9) 6

9 Gesundheitsdaten beziehen sich auf... körperliche oder geistige Gesundheit Informationen über den Gesundheitszustand (Art. 4 Abs. 15 DS-GVO) 7

10 Gesundheitsdaten sind Informationen... über früheren, gegenwärtigen oder zukünftigen körperlichen geistigen Zustand Aber auch: biologische Proben und Informationen, abgeleitet aus genetischen Daten sowie Nummern, Symbole, Kennzeichen zur Identifikation (DS-GVO Erwägungsgrund 35) 8

11 Grundanforderung an Forschung Forschungspraxis in Deutschland muss Vorgaben der DS-GVO und nationalen Regelungen folgen Darf Primärrecht der Grundrechtecharta und dem Grundgesetz nicht entgegenstehen Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, (Zweckbindung), Datenminimierung, Richtigkeit, (Speicherbegrenzung), Integrität und Vertraulichkeit, Rechenschaftspflicht (Art. 5 DS-GVO) Faire und transparente Verarbeitung 9

12 Allgemeine Vorgaben der DS-GVO mit Relevanz für Wissenschaft

13 (Nicht-)Anwendbarkeit der DS-GVO Gilt nur für personenbezogene Daten, die bestimmter oder bestimmbarer Person zuzuordnen sind (Art. 4 Abs. 1) d.h. nicht für anonymisierte Daten (Erw-Gr. 26) und nicht für Daten von Verstorbenen (Erw-Gr. 27) Allerdings: Bei Übermittlung kommt es darauf an, ob die Stelle, an die Daten übermittelt werden, eine Person wieder identifizieren kann. Dann ist Person wieder bestimmbar (Gola, Schomeres 3 Rn. 5 ff) 10

14 Zulässigkeit der Verarbeitung Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Verarbeitung ist verboten, es sei denn es liegen Ausnahmetatbestände vor z.b. Einwilligung zur Verarbeitung für einen oder mehrere bestimmte Zwecke (Art. 6 Abs. 1 lit a, Art. 9 lit 2a) (auch nach Ethikvorgaben notwendig) sowie Andere Erlaubnistatbest. (z.b. gesetzl. Regelungen, Verpflichtungen) (vgl. BDSG 4 Abs. 1, DS-GVO Art.6 lit b-f, Art. 9 Abs. 1) 11

15 Einwilligung (Art. 4 und 13) Freiwillig, informiert, widerruflich Explizit, d.h. aktive Zustimmung (Erw.Gr. 32) Neu: Broad Consent (Einwilligung in bestimmte Bereiche wissenschaftlicher Forschung möglich) sofern anerkannte forschungsethische Standards eingehalten werden (Erw.Gr. 33) Opt-in - opt-out (Erw.Gr. 33) 12

16 Transparente Information Transparenz: Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form (Art. 12 Abs. 1) Informationen über Zwecke, Kontaktdaten, Datenweitergabe, Rechte (Widerruf, Auskunft, Bereitstellung, Beschwerde, Löschung) (Art. 13 Abs. 1-2) 13

17 Datenschutzfolgeabschätzung (Neu) Pflicht, bei Verwendung neuer Technologien (Big Data) oder wenn sensible Daten (besondere Kategorien) verarbeitet werden (Art. 23) Immer bei Forschung mit Gesundheitsdaten Zweck und Weise der Datenverarb., Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, Risiken und Sicherheitsmaßnahmen müssen beschrieben werden (Art. 35 Abs. 7) Dazu: Heranziehung DS-Beauftagter (Art. 35 Abs. 2) Wenn Unklarheit besteht: Information Aufsichtsbehörden (Art. 36 Abs. 2) 14

18 Besondere Regelungen für die Wissenschaft

19 Spezifizierungssklauseln /Ausnahmen Wissenschaft Möglich: Garantien und Ausnahmen für im öffentl. Interesse liegenden Archiv-, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungs- und statistischen Zwecken durch Mitgliedsstaaten (Art. 89) 15

20 Artikel 89 Abs. 1 Beschränkt sich auf genannte Zwecke; definiert Mindeststanforderungen (Paal 2017, Art. 89 Rn.1), dazu gehört Unterliegt geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person (... ). (Abs.1) Sicherstellung von technisch und organisatorischen Maßnahmen (Datenminimierung) Neben Anonymisierung auch Pseudonymisierung möglich Evt. zulässig: Ggf. andere Maßnahmen möglich (Verschlüsselung, Verpflichtung auf Geheimhaltung) (Pauly 2017, Rn. 12) 16

21 Artikel 89 Abs. 2 Es können nationalstaatl. Ausnahmen von Rechten vorgesehen werden, wenn Zwecke sonst nicht erreicht werden können. betrifft Art. 15 (Auskunftsrechte), Art. 16 (Recht auf Berichtigung), Art. 18 (Einschr. der Verarb.) und Art. 21. (Widerspruchsrecht) (Art. 89 Abs. 2) Einschränkungen danach nicht zulässig Informationspflichten bei Erhebung (Art. 13) 17

22 Ausnahmen Verarb. sensible Daten Mögl. für besondere Kateg. personenbez. Daten unter best. Voraussetzung (Angemessenheit, Wahrung Wesensgehalt Datenschutz, Grundrechte und Interesse der betr. Person, TOMs) (Art. 9 Abs. 2 lit j DS-GVO), wenn erforderlich Zusätzliche Bedingungen und Beschränkungen für die Verarb. von genetischen, biologischen und Gesundheitsdaten möglich (DS-GVO Art. 9 Abs. 4) 18

23 Weitere Ausnahmen für die Wissenschaft Zweckbindung. Weiterverarbeitung zu wiss. Zwecken gilt nicht als unvereinbar zu ursprünglichen Zwecken (Art. 5 Abs. 1 lit b DS-GVO) Begrenzung der Speicherdauer. Wissenschaftl. Daten können länger gespeichert werden, vorbehaltlich vorh. Garantien (s.o.) (Art. 5 Abs. 1 lit e DS-GVO), wenn erforderl. 19

24 Weitere Ausnahmen Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden (Art. 14 Abs. 5 lit b DS-GVO) Relevant für Nachnutzung von Forschungsdaten Recht auf Löschung ( Recht auf Vergessenwerden ) (Art. 17 Abs. 3 lit d) Widerspruchsrecht (Art. 21 Abs. 6 DS-GVO) (allerdings nur bei Vorliegen eines (festgestellten) öffentlichen Interesses) 20

25 Spezifizierungen für Forschung durch das DSAnpUG Einschränkung der Rechte auf Auskunft (15), Berichtigung (16),Verarbeitung (18) und Widerspruch (21), wenn Verwirklichung Forschungs- und Statistikzwecke sonst unmöglich oder stark beeinträchtigt und Beschränkung für Forschungszweck notwendig ( 27 Abs. 2 DSAnpUG) 21

26 Spezifizierungen für Forschung durch das DSAnpUG Einschränkung der Rechte auf Auskunft (15), Berichtigung (16),Verarbeitung (18) und Widerspruch (21), wenn Verwirklichung Forschungs- und Statistikzwecke sonst unmöglich oder stark beeinträchtigt und Beschränkung für Forschungszweck notwendig ( 27 Abs. 2 DSAnpUG) Verarbeitung von sensiblen Daten zu Forschungszwecken auch ohne Einwilligung zulässig, wenn Verarb. erforderlich, Interessen des Verantwortlichen die der Person erheblich überwiegen ( 27 Abs. 1 DSAnpUG) 21

27 Spezifizierungen für Forschung durch das DSAnpUG Spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betr. Person müssen vorgesehen werden ( 27 Abs. 1 DSAnpUG) Anonymisierung sobald wie möglich Getrennte Speicherung von Merkmalen, die Personen identifizieren könnten ( 27 Abs. 3 DSAnpUG) 22

28 Maßnahmen nach 22 DSAnpUG 1. Technisch organisatorische Maßnahmen 2. Dokumentation, ob/von wem personenbez. Daten eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, 3. Sensibilisierung der an Verarbeitungsvorgängen Beteiligten 4. Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten 5. Beschränkung des Zugangs zu den personenbezogenen Daten 6. Pseudonymisierung personenbezogener Daten 7. Verschlüsselung personenbezogener Daten Einschätzung: Diese Maßnahmen sind ohnehin obgligatorisch! 23

29 Konsequenzen

30 Konsequenzen Verfahren für Datenschutzfolgeabschätzung bei Verarb. sensibler Daten erarbeiten Datenschutzbeauftragten frühzeitig einbeziehen Compliance in Forschungseinrichtungen erhöhen (insb. in Drittmittelprojekte) Einwilligungserklärungen anpassen Dabei auch: Passung zu Ethikanforderungen (Informed Consent) Opt-In Opt-Out Möglichkeiten gewähren Datenbanken datenschutzkonform gestalten (Widerruf/Opt-In Opt-Out) 24

31 Konsequenzen Größerer Stellenwert von Anonymisierungsverfahren/Pseudonymisierungverfahren Dokumentation erforderlich, z.b. über Datenweitergabe und verarb. Kategorien von Daten Nutzungsseite prüfen: Über welche Referenzinformationen verfügt ein Datennutzer Zweck der Nutzung prüfen (Achtung bei: Kommerziellem Nutzer) 25

32 Fragen

33 Fragen Rechtsunsicherheit durch DSAnpUG durch mögliche Kollision mit Europarecht Ist der Wesensgehalt des Datenschutzes (bei Verarb. ohne Einwilligung) für die Verarb. sensibler Daten so noch gewahrt (Art. 9 Abs. 2 lit. j)? Schwierigkeit bei der Einwilligung (Broad Consent) Was ist informiert? Wie weit darf eine Einwilligung gehen, ohne Wesensgehalt von Grundrechten/Primärrecht zu beeinträchtigen? 26

34 Fragen Ersterhebung - Weiterverarbeitung (Weiterverarbeitung und Zweckbindung) Wie muss eine Dokumentation von Datenweitergabe gestaltet sein? Grauzone Biobanken, verknüpfte Daten, insb. Gesundheitsdaten und genetische Daten - sind geforderte Garantien (Art. 89) erfüllbar? (Stichw. Anonymisierung) Grenzen der Open-data-Nutzung (Vertrauen von Forschugnssubjekten) 27

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 28

36 Literatur Gola, Peter; Klug, Christoph; Körffer, Barbara; Schomerus, Rudolf (2015): Bundesdatenschutzgesetz. BDSG ; Kommentar. 12., überarb. und erg. Aufl. München: Beck. Monlnár-Gábor, Fruzsina; Korbel, Jan (2016): Verarbeitung von Patientendaten in der Cloud. Die Freiheit transnationaler Forschung und der Datenschutz in Europa. In: Zeitschrift für Datenschutz (ZD) 6 (6), S Pauly, Daniel A. (2017): Art. 89. In: Boris P. Paal und Daniel A. Pauly: Datenschutz-Grundverordnung. München, München: C.H.Beck (Beck sche Kompakt-Kommentare). Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. EUR-Lex Schaar, Katrin (2017): Anpassung von Einwilligungserklärungen für wissenschaftliche Forschungsprojekte. Zeitschrift für Datenschutz (ZD) (05), S Schaar, Katrin (2016): DS-GVO: Geänderte Vorgaben für die Wissenschaft. Was sind die neuen Rahmenbedingungen und welche Fragen bleiben offen? In: Zeitschrift für Datenschutz (ZD) (05), S Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) Alle verwendeten Bilder sind Public Domain und der Bilddatenbank Pixabay entnommen 29

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

Forschungsdaten und Datenschutz

Forschungsdaten und Datenschutz Forschungsdaten und Datenschutz Trierer Gespräche zu Recht und Digitalisierung 23.1.2018 Dr. Florian Jotzo CAU Kiel W f jotzo@law.uni-kiel.de @JotzoF w w w.ipvr.uni-kiel.de Inhalt I. Vom nationalen zum

Mehr

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:

Mehr

Universitäten Forschung Datenschutz. Einleitung in die DSGVO

Universitäten Forschung Datenschutz. Einleitung in die DSGVO Universitäten Forschung Datenschutz Einleitung in die DSGVO Univ.-Prof. Dr. Konrad Lachmayer Sigmund Freud Privatuniversität Vortrag, 26.1.2018 www.lachmayer.eu konrad.lachmayer@jus.sfu.ac.at Einleitung

Mehr

Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung

Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung Infoabend 20.10.2016 Referent: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Inkrafttreten EU-DSGVO Geltung als Verordnung unmittelbare Geltung in allen EU-Mitgliedsländern

Mehr

DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG

DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG Carsten J. Diercks Rechtsanwalt Syndikusanwalt der DOAG Mitglied des Rednerdienstes TEAM EUROPE der Europäischen Kommission Senior Legal Adivsor bei Miller & Meier Consulting

Mehr

Die Europäische Datenschutz- Grundverordnung. Schulung am

Die Europäische Datenschutz- Grundverordnung. Schulung am Die Europäische Datenschutz- Grundverordnung Schulung am 19.09.2017 Ziel: Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts und Anpassung an der Datenschutzrichtlinie von 1995 an den technologischen

Mehr

Datenschutzgrundverordnung

Datenschutzgrundverordnung Datenschutzgrundverordnung Betroffenenrechte gemäß Artikel 12 22 und 34 Manfred Scholz / 12.12.2017 Einführung Betrachtung der Anforderungen der DSGVO aus fachlicher Sicht 2 Einführung Was ist zu tun?

Mehr

Die EU-Datenschutzgrundverordnung und ihre Auswirkungen auf die Archive. 26 Fortbildungsseminar der BKK 29. November 1. Dezember 2017, Hildesheim

Die EU-Datenschutzgrundverordnung und ihre Auswirkungen auf die Archive. 26 Fortbildungsseminar der BKK 29. November 1. Dezember 2017, Hildesheim Die EU-Datenschutzgrundverordnung und ihre Auswirkungen auf die Archive 26 Fortbildungsseminar der BKK 29. November 1. Dezember 2017, Hildesheim 1 Einleitung Vereinheitlichung des Schutzes personenbezogener

Mehr

Datenschutzrechtliche Neuerungen für AMS Partnerinstitutionen. DI Robert Hörmann 7. Mai 2018

Datenschutzrechtliche Neuerungen für AMS Partnerinstitutionen. DI Robert Hörmann 7. Mai 2018 Datenschutzrechtliche Neuerungen für AMS Partnerinstitutionen DI Robert Hörmann 7. Mai 2018 Inhalt Wozu das alles, in Zeiten von Facebook & Co? Was sind die neuen gesetzlichen Grundlagen? Was sind die

Mehr

Das aktuelle Datenschutzrecht: ein Überblick 9. DINI/nestor-Expertenworkshop

Das aktuelle Datenschutzrecht: ein Überblick 9. DINI/nestor-Expertenworkshop Das aktuelle Datenschutzrecht: ein Überblick 9. DINI/nestor-Expertenworkshop Oliver Watteler, GESIS, 21.06.2018 Intro Allgemeiner Überblick Forschung, Verwaltung, IT. Herausforderung: Überblick in 20 Minuten!

Mehr

Brennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz. Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018

Brennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz. Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018 Brennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018 Warum muss sich der Verein mit dem Thema Datenschutz befassen? Zunehmende gesellschaftliche

Mehr

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Personenbezogene Daten ( 2 BDSG und Artikel 4 DSGVO)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Personenbezogene Daten ( 2 BDSG und Artikel 4 DSGVO) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und -Grundverordnung (DSGVO) Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden sich im deutschen BDSG und seit Mai 2018

Mehr

Hinweise zum Datenschutzrecht bei Datenverarbeitung für Forschungszwecke nach der Datenschutzgrundverordnung

Hinweise zum Datenschutzrecht bei Datenverarbeitung für Forschungszwecke nach der Datenschutzgrundverordnung Hinweise zum Datenschutzrecht bei Datenverarbeitung für Forschungszwecke nach der Datenschutzgrundverordnung - Georg Sandberger - I. Vorbemerkung Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung-

Mehr

Die EU- Datenschutzgrundverordnung und ihre Bedeutung für die Archivgesetzgebung

Die EU- Datenschutzgrundverordnung und ihre Bedeutung für die Archivgesetzgebung Die EU- Datenschutzgrundverordnung und ihre Bedeutung für die Archivgesetzgebung Gliederung des Vortrags Bedeutung der EU-DSGVO Grundsätze Begriffsklärung Privilegierung der Archivierung Bedingte Privilegierung

Mehr

Datenschutz neu MAG. STEFANIE DÖRNHÖFER, LL.M.

Datenschutz neu MAG. STEFANIE DÖRNHÖFER, LL.M. Datenschutz neu MAG. STEFANIE DÖRNHÖFER, LL.M. Übersicht Rechtsgrundlagen Grundsätze der Datenverarbeitung Wann dürfen Daten verarbeitet werden? Pflichten des Verantwortlichen Betroffenenrechte Rechtsbehelfe,

Mehr

HPC und EU-DSGVO. Konzenquenzen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für den Betrieb von HPC-Systemen. Dr. Loris Bennett, FU Berlin

HPC und EU-DSGVO. Konzenquenzen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für den Betrieb von HPC-Systemen. Dr. Loris Bennett, FU Berlin HPC und EU-DSGVO Konzenquenzen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für den Betrieb von HPC-Systemen Dr. Loris Bennett, FU Berlin 2017-10-10 Outline Einführung Personenbezogene Daten Dokumentationspflichten

Mehr

MUSTER- Einwilligungserklärung für Interviews

MUSTER- Einwilligungserklärung für Interviews Diese Muster-Einwilligungserklärung für Interviews von audiotranskription ist frei verwendbar verwendbar unter der CC BY 3.0 DE (Namensnennung) MUSTER- Einwilligungserklärung für Interviews Revision 2

Mehr

MinR Bertram Raum. Referatsleiter beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

MinR Bertram Raum. Referatsleiter beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit MinR Bertram Raum Referatsleiter beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat III Sozial- und Gesundheitswesen, Beschäftigtendatenschutz Symposium Wiesbaden Datenschutz

Mehr

Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können. EU-DSGVO Die EU-DSGVO kommt: Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können. Landeskongress NRW, Dortmund, 21.11.2017 Olaf Dreßen (igz-rechtsabteilung) Datenschutzgrundverordnung

Mehr

Datenschutz aktuell: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Datenschutz aktuell: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Datenschutz aktuell: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Datenschutz betrifft uns das überhaupt? Ja, sobald eine Verkehrswacht personenbezogene Daten, z.b.

Mehr

Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien

Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Berlin, 17. Juni 2015 Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen Deutschlands Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz und

Mehr

CITIZEN SCIENCE UND RECHT

CITIZEN SCIENCE UND RECHT CITIZEN SCIENCE UND RECHT Datenschutz 27.06.2018 Dipl.-Ing. Annemarie Hofer hofer.a@hotmail.de Dank an: Stefan Steininger, LL.M. (WU) (stefan.steininger@boku.ac.at) Univ.-Prof. Dr. Iris Eisenberger, M.Sc.

Mehr

Datenschutzrechtliche Vorgaben für digitale Forschungsdaten

Datenschutzrechtliche Vorgaben für digitale Forschungsdaten Datenschutzrechtliche Vorgaben für digitale Forschungsdaten Öffentliche Workshoptagung zu den rechtlichen Aspekten bei digitalen Forschungsdaten - Frankfurt (Oder), 30. Januar 2018 - Philipp Krahn, LL.M.

Mehr

Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DS-GVO

Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DS-GVO Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DS-GVO Verantwortliche, also Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, die von der Verarbeitung betroffenen Personen über die Verarbeitung

Mehr

Umsetzung der DSGVO an den Hochschulen: Besondere Freiheiten durch wissenschaftliche Forschung?

Umsetzung der DSGVO an den Hochschulen: Besondere Freiheiten durch wissenschaftliche Forschung? Umsetzung der DSGVO an den Hochschulen: Besondere Freiheiten durch wissenschaftliche Forschung? Garching, 20. März 2018, CISM (ISACA), DSB (TÜV) Jean-Paul-Richter-Str. 41 81369 München T: +49 (89) 38169810

Mehr

DS-GVO: Anforderungen an Unternehmen aus Sicht der Aufsicht

DS-GVO: Anforderungen an Unternehmen aus Sicht der Aufsicht 1 DS-GVO: Anforderungen an Unternehmen aus Sicht der Aufsicht I H K S c h w a b e n A u g s b u r g, d e n 1 6. A p r i l 2 0 1 8 T h o m a s K r a n i g B a y e r. L a n d e s a m t f ü r D a t e n s

Mehr

Rechte der betroffenen Person

Rechte der betroffenen Person Rechte der betroffenen Person Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen

Mehr

Datenschutzgrundverordnung

Datenschutzgrundverordnung Datenschutzgrundverordnung Interne und externe Dienstleister gemäß Artikel 28 Manfred Scholz / 23.2.2018 V1.01 Rückblick WS01 Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (7.11.2017) WS02 Betroffenenrechte

Mehr

Arbeitsblatt: Angaben zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung

Arbeitsblatt: Angaben zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung der Arbeitsblatt: Angaben zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung Bearbeitungshinweise: Bitte füllen Sie dieses Arbeitsblatt (gelb hinterlegte Felder) im Rahmen der benötigten Informationen

Mehr

Brennpunkt Medizin. Datenschutzgrundverordnung brandneu. Mag. Markus Dörfler, LL.M. Rechtsanwalt

Brennpunkt Medizin. Datenschutzgrundverordnung brandneu. Mag. Markus Dörfler, LL.M. Rechtsanwalt Brennpunkt Medizin Datenschutzgrundverordnung brandneu Mag. Markus Dörfler, LL.M. Rechtsanwalt 30.11.2017 Markus Dörfler 1999-2005 Synaptic Networks 2006 Mag. iur. Universität Linz 2006-2007 Universitätslehrgang

Mehr

Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher

Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher Aktenzeichen: Abschluss der

Mehr

Datenschutz Notwendigkeit und Herausforderungen. Ein Überblick. FH-Prof. Dr. Franziska Cecon Professur für Public Management

Datenschutz Notwendigkeit und Herausforderungen. Ein Überblick. FH-Prof. Dr. Franziska Cecon Professur für Public Management Datenschutz Notwendigkeit und Herausforderungen. Ein Überblick. FH-Prof. Dr. Franziska Cecon Professur für Public Management 7 9. Public Management Impulse: "Datenschutz NEU - Herausforderungen und Lösungsansätze"

Mehr

Datenschutz für ÖBUVs. 07. November 2018

Datenschutz für ÖBUVs. 07. November 2018 Datenschutz für ÖBUVs 07. November 2018 Personenbezogene Daten = Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Personen beziehen Beispiel: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,

Mehr

Ergebnisbericht zum Workshop DS-GVO an Hochschulen vom 6./ Teil II

Ergebnisbericht zum Workshop DS-GVO an Hochschulen vom 6./ Teil II Ergebnisbericht zum Workshop DS-GVO an Hochschulen vom 6./7.10.2016 Teil II RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Gliederung Datenschutz in der Forschung Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Datenschutzgrundverordnung. LAST MINUTE DATENSCHUTZ E-BUSINESS DAY, iwelt/ihk, EIBELSTADT AM

Datenschutzgrundverordnung. LAST MINUTE DATENSCHUTZ E-BUSINESS DAY, iwelt/ihk, EIBELSTADT AM Datenschutzgrundverordnung LAST MINUTE DATENSCHUTZ E-BUSINESS DAY, iwelt/ihk, EIBELSTADT AM 17.05.2018 John Krüger Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für IT-Recht Dozent (FH-WS

Mehr

DIE NEUE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG: WAS KOMMT AUF IHR UNTERNEHMEN ZU WAS IST ZU TUN?

DIE NEUE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG: WAS KOMMT AUF IHR UNTERNEHMEN ZU WAS IST ZU TUN? DIE NEUE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG: WAS KOMMT AUF IHR UNTERNEHMEN ZU WAS IST ZU TUN? Zeitplan der DSGVO 25. Mai 2016: Inkrafttreten der EU-DSGVO Ablauf der 2-jährigen Übergangsfrist am 24. Mai 2018

Mehr

Stärken und. Schwächen Analyse der EU-DSGVO aus Sicht des EU-Bürgers. eine qualitative Inhaltsanalyse. Esther Jobst, Eva-Maria Meyr, Christian Vellmer

Stärken und. Schwächen Analyse der EU-DSGVO aus Sicht des EU-Bürgers. eine qualitative Inhaltsanalyse. Esther Jobst, Eva-Maria Meyr, Christian Vellmer Stärken und Esther Jobst, Eva-Maria Meyr, Christian Vellmer Schwächen Analyse der EU-DSGVO aus Sicht des EU-Bürgers eine qualitative Inhaltsanalyse 81% der Europäer glauben, dass sie nicht über die vollständige

Mehr

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Start

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Start EU-Datenschutz-Grundverordnung: Start 25.05.2018 Mareike Arns, LL.M. (Bristol) Fachanwältin für Arbeitsrecht Externe Datenschutzbeauftragte (TÜV) l-vista / pixelio.de Übersichten zur DSGVO Stand 12.09.2018

Mehr

Wen interessiert der Datenschutz? Datenschutz in der Praxis für EPU und KMU

Wen interessiert der Datenschutz? Datenschutz in der Praxis für EPU und KMU Wen interessiert der Datenschutz? Datenschutz in der Praxis für EPU und KMU Vorstellung Christoph Pozdena Staatlich zertifizierter Datenschutzbeauftragter Beratung und Umsetzung der EU-DSGVO für EPU und

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

Die Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Broad Consent für Forschungszwecke nach der DSGVO

Die Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Broad Consent für Forschungszwecke nach der DSGVO Die Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Broad Consent für Forschungszwecke nach der DSGVO Thanos Rammos, LL.M. TaylorWessing, Berlin www.dsri.de Wesentliche Aspekte Konzept einer pauschalen Einwilligung,

Mehr

Datenschutz- Grundverordnung 2016/679 DS-GVO

Datenschutz- Grundverordnung 2016/679 DS-GVO Datenschutz- Grundverordnung 2016/679 DS-GVO Countdown zur DS-GVO! DS-GVO 2018 im Jahr 2018: Praxisferne Panikmache, unbedingte Notwendigkeit oder Chance für die Zukunft? Neuheiten Vieles ändert sich,

Mehr

Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zur Datenschutz-Grundverordnung

Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zur Datenschutz-Grundverordnung 1 Crashkurs Datenschutz-Grundverordnung Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zur Datenschutz-Grundverordnung 1) Welche Datenverarbeitungsmethoden sind betroffen? Im Prinzip jede systematische Erfassung

Mehr

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ Onlinebewerbungen Einwilligung und Aufklärung Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Online-Stellenausschreibung. Die (VNG) legt großen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen

Mehr

Startschuss DSGVO: Was muss ich wissen?

Startschuss DSGVO: Was muss ich wissen? : Was muss ich wissen? Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein 1. Was ist Datenschutz? Überblick 2. Die Datenschutz- Grundverordnung

Mehr

Europäische Datenschutz-Grundverordnung

Europäische Datenschutz-Grundverordnung Europäische Datenschutz-Grundverordnung Gesetzliche Grundlagen und die Auswirkungen für den Einkauf Jens Stanger Rechtsanwalt Fachanwalt für Informationstechnologierecht IT-Recht, ecommerce, Datenschutzrecht.

Mehr

Das neue Datenschutzrecht. 19. September 2018

Das neue Datenschutzrecht. 19. September 2018 Das neue Datenschutzrecht 19. September 2018 seit 25. Mai 2018: Die DSGVO gilt für alle Unternehmen mit Sitz in der EU, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeiten ebenfalls neu: BDSG

Mehr

DATENSCHUTZ BEI CITIZEN SCIENCE PROJEKTEN

DATENSCHUTZ BEI CITIZEN SCIENCE PROJEKTEN DATENSCHUTZ BEI CITIZEN SCIENCE PROJEKTEN Workshop Citizen Science und Recht Jänner 2018 Annemarie Hofer, B.Sc. Institut für Rechtswissenschaften Universität für Bodenkultur, Wien annemarie.hofer@boku.ac.at

Mehr

I. Personenstandsgesetz 2013 (PStG) und Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 (PStG-DV)

I. Personenstandsgesetz 2013 (PStG) und Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 (PStG-DV) Information und Auskunft über die freiwillige Angabe und Löschung des Religionsbekenntnisses im Sinne des Personenstandsrechtes, des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679)

Mehr

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung Die EU-Datenschutz-Grundverordnung Was tun mit Benutzerdaten? Prof. Dr. Michael Scholz Zweckbindung Art. 5 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (1) Personenbezogene Daten müssen (...)

Mehr

Datenschutz im Luftsportverein

Datenschutz im Luftsportverein Bayerischer Fliegertag 2018 Martin Plötz Luftsport-Verband Bayern München, Personenbezogene Daten Name Anschrift Wohnort Alter Beruf Personenbezogene Daten! Auch bloße Namen sind personenbezogene Daten

Mehr

Kurz und Kompakt: Das 1x1 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Dr. Peter Kubanek Datenschutz-Convention Wien Oktober 2017

Kurz und Kompakt: Das 1x1 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Dr. Peter Kubanek Datenschutz-Convention Wien Oktober 2017 Kurz und Kompakt: Das 1x1 der schutz- Grundverordnung (DSGVO) Dr. Peter Kubanek schutz-convention Wien Oktober 2017 ströme (personenbezogene ) Verantwortlicher (verarbeiter) > Pflichten Betroffener (quelle)

Mehr

Landessportbund Berlin e. V. Datenschutz. Cornelia Köhncke Justitiarin/ Datenschutzbeauftragte

Landessportbund Berlin e. V. Datenschutz. Cornelia Köhncke Justitiarin/ Datenschutzbeauftragte Landessportbund Berlin e. V. Datenschutz Cornelia Köhncke Justitiarin/ Datenschutzbeauftragte 3. März 2019 Übersicht Rechtsgrundlagen Grundprinzipien Pflichten des Verantwortlichen: Datenschutzbeauftragte/-r

Mehr

Die Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte?

Die Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte? Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht Die Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte? APITZSCH SCHMIDT KLEBE Rechtsanwälte Frankfurt am Main Kaiserhofstraße

Mehr

Welche Pflichten treffen die datenverarbeitenden Stellen?

Welche Pflichten treffen die datenverarbeitenden Stellen? Datenschutz-Grundverordnung und die Rechte der Bürger Einleitung Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

Mehr

zum Security Breakfast bei

zum Security Breakfast bei lich Willkommen zum Security Breakfast bei Die neue EU-DSGVO Datenschutz-Grundverordnung 2018 Seite 1 Datenschutz-Grundverordnung DSGVO Willkommen auf dsgvo-gesetz.de. Hier finden Sie das offizielle PDF

Mehr

Das Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung

Das Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung Das Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung RA Mag. Peter Harlander IT- und Marketingrecht (z.b. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, E-Commerce-Recht) Gesellschaftsrecht Vertragsrecht (z.b. AGB,

Mehr

Hinweise zum Datenschutz der günstigmobile GmbH

Hinweise zum Datenschutz der günstigmobile GmbH Hinweise zum Datenschutz der günstigmobile GmbH Datenschutz und Datensicherheit sind uns sehr wichtig. Wir verpflichten uns daher, Ihre Privatsphäre zu schützen und Ihre Daten vertraulich zu behandeln.

Mehr

BDSG. Bundesdatenschutzgesetz

BDSG. Bundesdatenschutzgesetz Gelbe Erläuterungsbücher BDSG. Bundesdatenschutzgesetz Kommentar von Prof. Dr. Peter Gola, Dr. Rudolf Schomerus, Christoph Klug 9., überarbeitete und ergänzte Auflage BDSG. Bundesdatenschutzgesetz Gola

Mehr

Wesentliche Neuerungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Wesentliche Neuerungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung Wesentliche Neuerungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung Mag. Peter Neumann Abteilung Sozial- und Rechtspolitik 01.03.2018 Die wichtigsten Fakten Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt

Mehr

D_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz

D_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz D_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz Hinweis: Dieses Muster dient der beispielsweisen Umsetzung der Regelungen der DSGVO in Bezug auf den Schulungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen.

Mehr

Rainer Faldey Datenschutzbeauftragter GDDcert. EU Rainer Faldey Dipl. Betriebswirt (FH) Datenschutzbeauftragter GDDcert. EU Datenschutzbeauftragter IHK Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit

Mehr

EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG WILFRIED HEYEN

EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG WILFRIED HEYEN WILFRIED HEYEN 11.06.2018 Verordnung (EU) Nr. 2016/679 vom 27.04.2016, gilt seit dem 25.05.2018 Zum Schutz der natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Was sind personenbezogene

Mehr

Worüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung

Worüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung DATENSCHUTZ Worüber wir sprechen Datenschutz eine fachliche Eingrenzung Datenschutz im Betrieb und Tätigkeit des DSB Digitalisierung was kann man darunter verstehen Datenschutz in neuen Szenarien 2 Volkszählungsurteil

Mehr

Die DSGVO Was kommt auf uns zu? Notwendige Maßnahmen als Erfolgsfaktor! Jörg Schlißke, LL.B.

Die DSGVO Was kommt auf uns zu? Notwendige Maßnahmen als Erfolgsfaktor! Jörg Schlißke, LL.B. Die DSGVO Was kommt auf uns zu? Notwendige Maßnahmen als Erfolgsfaktor! Jörg Schlißke, LL.B. Die Datenschutzgrundverordnung Was kommt auf uns zu? 1 21.03.2017 Erfolgsfaktor DSGVO TÜV Informationstechnik

Mehr

Checkliste: Wie passe ich die Prozesse in meiner Arztpraxis an die Anforderungen der EU-DSGVO an?

Checkliste: Wie passe ich die Prozesse in meiner Arztpraxis an die Anforderungen der EU-DSGVO an? Checkliste: Wie passe ich die Prozesse in meiner Arztpraxis an die Anforderungen der EU-DSGVO an? Die Gültigkeit der EU-DSGVO ab Mai 2018 wirft eigene Fragen bei Praxisinhabern auf. Die neuen Anforderungen

Mehr

Datenschutz-Grundverordnung im Automobilbereich

Datenschutz-Grundverordnung im Automobilbereich Datenschutz-Grundverordnung im Automobilbereich 16.03.2017 Ass. iur. Rasmus Robrahn uld65@datenschutzzentrum.de Sitzung AK Datensicherheit im Automobil des Zentralverbandes der Elektroindustrie 1. Warum

Mehr

Information zu den Betroffenenrechten

Information zu den Betroffenenrechten Sehr geehrte Damen und Herren, werden von Ihnen personenbezogene Daten von der Stadt Hagen verarbeitet, sind Sie Betroffener im Sinne der Datenschutz-Grundverordung. Die Stadt Hagen ist dabei Verantwortlicher

Mehr

Aufgaben zur Umsetzung der DS-GVO : 1-15 Laufende Tätigkeiten gemäß DS-GVO: 16-20

Aufgaben zur Umsetzung der DS-GVO : 1-15 Laufende Tätigkeiten gemäß DS-GVO: 16-20 Aufgaben zur Umsetzung der DS-GVO : 1-15 Laufende Tätigkeiten gemäß DS-GVO: 16-20 1. Die gesetzlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB)... 2 2. Verarbeitungstätigkeiten identifizieren... 2 3.

Mehr

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Liebe Nutzer der Internet- und Social-Media-Angebote, Hiermit informieren wir Sie gem. Artt. 13, 14 und 21 DSGVO über die

Mehr

Datenschutzerklärung Forschung

Datenschutzerklärung Forschung Datenschutzerklärung Forschung Universitätszahnklinik in der Folge kurz UZK genannt Seite 1 von 5 Unizahnklinik -Datenschutzerklärung_Forschungdocx 1 Zweck der Datenverarbeitung Die UZK verarbeitet personenbezogene

Mehr

EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO

EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO Stand: Juni 2017 Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum 25. Mai 2018 wird sich der Datenschutz

Mehr

Die neue Datenschutz-Grundverordnung Auswirkungen auf das Bewerbermanagement

Die neue Datenschutz-Grundverordnung Auswirkungen auf das Bewerbermanagement Alexandra Rogner Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte Die neue Datenschutz-Grundverordnung Auswirkungen auf das Bewerbermanagement Empfehlungsbund Community Workshop 1 Kanzlei Günther & Pätzhorn Franz-Josef

Mehr

Die neue Datenschutzgrundverordnung

Die neue Datenschutzgrundverordnung Die neue Datenschutzgrundverordnung Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthält eine umfassende und einheitliche Neuregelung des Datenschutzes in der Europäischen Union. Sie tritt in Deutschland

Mehr

Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird

Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Datenverarbeitung für Werbezwecke zulässig? Werbung im Tätigkeitsbereich Keine Verletzung Schutzwürdiger Interessen des Kunden

Mehr

Videoüberwachung in der EU-DS-GVO. Dr. Stefan Brink LfDI Baden-Württemberg

Videoüberwachung in der EU-DS-GVO. Dr. Stefan Brink LfDI Baden-Württemberg Videoüberwachung in der EU-DS-GVO Dr. Stefan Brink LfDI Baden-Württemberg Gesetzliche Erlaubnis 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (1) Die Beobachtung

Mehr

Datenschutz und Datenübertragbarkeit

Datenschutz und Datenübertragbarkeit Datenschutz und Datenübertragbarkeit Data Privacy in der digitalen Dienstleistungs- Gesellschaft egov Fokus 1/2017 Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 23. Juni 2017 Datenschutz

Mehr

Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung

Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung Kapitel I Allgemeine Bestimmungen Artikel 01 Gegenstand und Ziele Artikel 02 Sachlicher Anwendungsbereich Artikel 03 Räumlicher Anwendungsbereich

Mehr

EU-Datenschutz- Grundverordnung

EU-Datenschutz- Grundverordnung EU-Datenschutz- Grundverordnung Noch viel Zeit? Axel Vogelsang Datenschutzbeauftragter & IT-Consultant Umfrage Bitkom (September 2016) Befragte: 509 Datenschutzverantwortliche 47% 8% 12% EU-DSGVO 32% die

Mehr

Art. 12 DSGVO Transparente Information

Art. 12 DSGVO Transparente Information Art. 12 DSGVO Transparente Information Wir sind uns der Bedeutung der personenbezogenen Daten, die Sie uns anvertrauen, bewusst. Wir verstehen es als eine unserer wichtigsten Aufgaben, die Vertraulichkeit

Mehr

Daten chutz. Die Datenschutzgrundverordnung

Daten chutz. Die Datenschutzgrundverordnung Daten chutz Die grundverordnung HAFTUNGSAUSSCHLUSS» Die Rechtsauskünfte / Informationen dienen ausschließlich der Information. Sie wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, der Ersteller kann für

Mehr

Die EU-Datenschutzgrundverordnung

Die EU-Datenschutzgrundverordnung Die EU-Datenschutzgrundverordnung Die Datenschutzgrundverordnung wird ab dem 25.05.2018 in jedem EU- Mitgliedsstaat unmittelbare Wirkung entfalten. Sie eröffnet dem nationalen Gesetzgeber Gestaltungsmöglichkeiten.

Mehr

123 Tage DSGVO Wo drückt bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen noch am meisten der Schuh?

123 Tage DSGVO Wo drückt bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen noch am meisten der Schuh? 123 Tage DSGVO Wo drückt bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen noch am meisten der Schuh? 69. DFN-Betriebstagung, 25.09.2018 RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor, DFN-CERT koecher@dfn-cert.de

Mehr

Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) DATENSCHUTZ IST KEIN LUXUS, SONDERN PFLICHT

Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) DATENSCHUTZ IST KEIN LUXUS, SONDERN PFLICHT Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) DATENSCHUTZ IST KEIN LUXUS, SONDERN PFLICHT Pflichten des Verantwortlicher (Datenverarbeiter) Pflichten Daten Betroffener Betroffenenrechte Vertrag [WKO Mustervertrag]

Mehr

Information Datenschutz für sonstige betroffene Personen. der Stadtwerke Rhede GmbH -Netzbetreiber-

Information Datenschutz für sonstige betroffene Personen. der Stadtwerke Rhede GmbH -Netzbetreiber- der Stadtwerke Rhede GmbH -Netzbetreiber- Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entfaltet seit dem 25.05.2018 auch in Deutschland unmittelbare Rechtswirkungen und sieht umfassende Informationspflichten

Mehr

Vortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen

Vortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen Effektiv zum Datenschutz www.dpo.at Vortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen Feststellung der Betroffenheit, Erhebung der Datenklassen, Bestellung des DSB (Datenschutzbeauftragten),

Mehr

Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuerrechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuerrechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO. Bädergesellschaft Böhmetal mbh Poststraße 4 * 29664 Walsrode Tel. 0 51 61 60 010 Email: info@swbt.de Internet: www.badbt.de - Information Datenschutz für sonstige betroffene Personen Die Datenschutz-Grundverordnung

Mehr

Impulsvortrag zur Datenschutz-Grundverordnung

Impulsvortrag zur Datenschutz-Grundverordnung Impulsvortrag zur Datenschutz-Grundverordnung Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Die Realität sieht meist anders aus! Amazon, Ebay und Facebook haben zum Beispiel eine Unmenge an Daten über ihre Kunden

Mehr

Business Breakfast Graz Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf das HR-Management

Business Breakfast Graz Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf das HR-Management Northcote.Recht Landstraßer Hauptstraße 1/10 1030 Wien Business Breakfast Graz Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf das HR-Management Mag. Erwin Fuchs, Selbstständiger Rechtsanwalt, Northcote.Recht

Mehr

Das neue Recht zum Datenschutz Die wichtigsten Fakten kurz gefasst*

Das neue Recht zum Datenschutz Die wichtigsten Fakten kurz gefasst* Das neue Recht zum Datenschutz Die wichtigsten Fakten kurz gefasst* Nach langen Verhandlungen erfolgte im Dezember 2015 die europäische Einigung auf eine EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) Die DSGVO

Mehr

Schreckgespenst DSGVO Alles neu macht der Mai?

Schreckgespenst DSGVO Alles neu macht der Mai? Schreckgespenst DSGVO Alles neu macht der Mai? Mag. Florian Brutter März 2018 Schutz des Menschen Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privatund Familienlebens, Anspruch

Mehr

Datenschutzerklärung nach der DSGVO

Datenschutzerklärung nach der DSGVO Datenschutzerklärung nach der DSGVO I. Name und Anschrift des Verantwortlichen Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaatensowie

Mehr

Datenschutz und Digitalisierung

Datenschutz und Digitalisierung Datenschutz und Digitalisierung unter besonderer Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung Landesarbeitstagung 2018 Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.v. Landesverband Schleswig-Holstein

Mehr

DSGVO welche Probleme haben Stiftungen in der Praxis?

DSGVO welche Probleme haben Stiftungen in der Praxis? DSGVO welche Probleme haben Stiftungen in der Praxis? Arbeitskreis Soziales Berlin, 9. Oktober 2018 Oliver G. Rohn Rechtsanwalt Justiziar Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin Checkliste Datenschutz

Mehr

Videoüberwachung nach der DSGVO. was nichtöffentliche Stellen beachten müssen

Videoüberwachung nach der DSGVO. was nichtöffentliche Stellen beachten müssen Videoüberwachung nach der DSGVO was nichtöffentliche Stellen beachten müssen Gliederung 1. DSGVO vs. BDSG (neu) 2. Zulässigkeitsvoraussetzungen für Videoüberwachung 3. Transparenzpflichten 4. Zweckbindung

Mehr