Barrierefreiheit im Dorf. Leitfaden: Erst-Check für eine barrierefreie Gemeinde
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- Heike Dressler
- vor 6 Jahren
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1 Barrierefreiheit im Dorf Leitfaden: Erst-Check für eine barrierefreie Gemeinde
2 Inhalt 1. Darum geht s in der Kampagne 2. Rechtliche Grundlagen 3. Die Kampagne im Überblick und Begehungen, Barrieren entdecken 4. Forderungen an die Kommunalpolitik 5. Weiterführende Informationen
3 1. Darum geht s in der Kampagne
4 Weg mit den Barrieren! das wollen wir wörtlich nehmen. Bitte unterstützen Sie die VdK-Kampagne auf allen Ebenen Herzlichen Dank für Ihr Engagement! Ihr Horst Wehner, Landesverbandsvorsitzender des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V. Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, unterstützt die Kampagne Weg mit den Barrieren!.
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6 Warum machen wir diese Kampagne? 1. Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2. Immer mehr Menschen sind auf Barrierefreiheit angewiesen 3. Zu viele Barrieren behindern Menschen tagtäglich 4. Wer, wenn nicht wir? Wir wollen Unterstützer und Verbündete motivieren und generieren.
7 Warum machen wir diese Kampagne? 1. Verpflichtung durch die UN-Behindertenrechtskonvention Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 unterzeichnet. Art. 9: Verpflichtung des Staats, Zugänglichkeit herzustellen Gleichberechtigter Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation, zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden Ggf. gesetzgeberisches Handeln, um Teilhabe zu garantieren Zugänglichkeit auch im Bereich privater Rechtsträger sicherzustellen
8 Warum machen wir diese Kampagne? 2. Immer mehr Menschen sind auf Barrierefreiheit angewiesen Die Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil von Inklusion. 7,5 Millionen Menschen mit Behinderung und 17 Millionen ältere Menschen mit dauerhaften Einschränkungen leben in Deutschland. Alle Bevölkerungsschichten profitieren von Barrierefreiheit. Jeder kann einmal zwingend auf Barrierefreiheit angewiesen sein.
9 Warum machen wir diese Kampagne? 3. Zu viele Barrieren behindern Menschen tagtäglich Jeder zweite Bahnhof in Deutschland ist NICHT barrierefrei. Über 70 % der staatlichen Gebäude, die öffentlich zugänglich sind, sind NICHT barrierefrei. Rund 90 % der Arztpraxen sind NICHT barrierefrei zugänglich. Wir stellen seit Jahren fest, dass zwar der politische Wille vielerorts bekundet wird, es aber noch immer an konkreten Maßnahmeplänen fehlt.
10 Umsetzung Eine Kampagne braucht viele Beine, die sie lange, weit und genau dorthin tragen, wo sie ankommen soll: Ausschlaggebend ist die Qualität der Kommunikation. Entscheidend ist auch die Durchdringung durch begleitende Aktionen vor Ort. Zur Unterstützung und Motivation steht ausführliches Info- und Arbeitsmaterial zur Verfügung.
11 2. Rechtliche Grundlagen
12 Meilensteine der Gesetzgebung für Menschen mit Behinderungen 1957 Inkrafttreten des Körperbehindertengesetzes 1974 Inkrafttreten des neuen Schwerbehindertengesetzes 1994 Grundgesetzerweiterung, Art. 3 Satz 2 Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden 2001 Sozialgesetzbuch IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter 2002 Menschen Bundesbehindertengleichstellungsgesetz 2004 Sächsisches Integrationsgesetz 2006 Gleichbehandlungsgesetz 2009 Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention
13 Definition der Barrierefreiheit bereits im Behindertengleichstellungsgesetz 2002 definiert 4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Wortgleich in 3 des Sächsischen Integrationsgesetzes (2004)
14 Verpflichtung des Staats / Öffentlicher Träger (1) Behindertengleichstellungsgesetz betrifft Dienststellen und sonstige Einrichtungen der Bundesverwaltung, 7 BGG Herstellung von Barrierefreiheit bei (neuen) Gebäuden und Verkehrsanlagen des Bundes Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken Internetnutzung
15 Verpflichtung des Staats / Öffentlicher Träger (2) Sächsisches Integrationsgesetz betrifft Behörden des Freistaats Sachsen und sonstige öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen sowie Betriebe und Unternehmen, die sich mehrheitlich in staatlicher Hand befinden. ( 1 SächsIntegrG) Herstellung von Barrierefreiheit bei (neuen) Gebäuden und Verkehrsanlagen Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken Internet- und Intranetnutzung Medien
16 Verpflichtung der Privatwirtschaft (1) Behindertengleichstellungsgesetz/ Sächsisches Integrationsgesetz Keine Verpflichtung der Privatwirtschaft Sächsische Bauordnung betrifft Bauherren von Anlagen, die öffentlich zugänglich sind Schaffung von Barrierefreiheit in den dem allgemeinen Besucherund Benutzerverkehr 1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens; 2. Sport- und Freizeitstätten; 3. Einrichtungen des Gesundheitswesens; 4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude; 5. Verkaufs- und Gaststätten sowie 6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
17 Verpflichtung der Privatwirtschaft (2) Sächsische Bauordnung betrifft Bauherren von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohnund Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. ( 50 i.v.m. 67 SächsBO) Da sich bauliche Änderungen im Nachhinein nur schwer durchsetzen lassen, wird eine präventive Prüfung und Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde ( 67) in allen Anwendungsfällen wieder für erforderlich gehalten, sofern von den Anforderungen des 50 abgewichen werden soll. (Auszug aus der Begründung zur Änderung der SächsBO)
18 Fazit Einige Vorschriften zur Herstellung von Barrierefreiheit existieren bereits (v. a. im Bereich öffentlicher Träger). Die Privatwirtschaft und Privatpersonen werden bisher kaum zu Barrierefreiheit verpflichtet. Problematisch, insbesondere bei den Bauvorschriften: zu geringe Verbindlichkeit, zu viele Ausnahmen möglich, keine Sanktionsmöglichkeiten. Wir fordern daher: Verbindliche gesetzliche Regelungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Sanktionsmöglichkeiten und Anreize zur Herstellung von Barrierefreiheit.
19 3. Die Kampagne im Überblick und Begehungen, Barrieren entdecken
20 Kampagnen-Motive Der Ansatz: Es ist Zeit für einen historischen Moment! Wir fliegen auf den Mond, steigen auf den höchsten Berg der Welt, sind mit der ganzen Welt vernetzt, und Menschen mit Behinderung scheitern immer noch an Stufen und Schwellen? Es wird Zeit, unser Wissen und Können für das einzusetzen, was allen Menschen nützt: Barrierefreiheit.
21 Kampagnen-Motiv Mond
22 Kampagnen-Motiv Berg
23 Überblick über die Kampagne und Möglichkeiten, sich zu engagieren Jeder kann mitmachen!
24 Passend zur neu angelaufenen Kampagne des Freistaates
25 Barrieren aufspüren 1. Barrieren erkennen und eintragen Das kann jeder machen! 2. Leitfaden Erst-Check für eine barrierefreie Gemeinde Den öffentlichen Verkehrsraum und Gebäude gezielt auf Barrieren hin untersuchen. Ergebnisse in Gemeinde und auf unserer Kampagnen- Homepage veröffentlichen. Das kann auch jeder machen! 3. Ausführliche Begehung zur Prüfung der Barrierefreiheit Erfolgen in Rücksprache mit lokalen Netzwerken vor Ort Hier sind die VdK Beratungsstellen bei der Koordination behilflich
26 Erläuterungen Leitfaden Erst-Check für eine barrierefreie Gemeinde Grundwissen zur Barrierefreiheit
27 Die Checkliste Die Checkliste umfasst verschiedene Bereiche, die Sie anhand der Fragen auf Barrierefreiheit hin prüfen können. Wenn Sie eine Frage mit Nein beantworten müssen, haben Sie eine Barriere gefunden.
28 Die Checkliste
29 Die Checkliste
30 4. Begehungen, Barrieren entdecken
31 Belange von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigen Beispiele: Gibt es einen ebenen Zugang für Rollstuhlfahrer? Werden wichtige Signale (z. B. Feueralarm) auch optisch für Hörbehinderte angezeigt? Sind Texte, Erläuterungen, Einladungen leicht verständlich geschrieben oder gar bebildert für Menschen mit kognitiven Einschränkungen? Sind Informationstafeln,Treppenstufen,Wege und Türen kontrastreich für Menschen mit Sehbehinderung? Gibt es akustische Hilfen an Straßenüberquerungen, sogenannte Blindenampeln? Blindenschrift, Braille-Schrift, Hochschrift, tastbar
32 Mögliche Barrieren (1) Treppen sind für Rollstuhlfahrer unüberwindbare Hindernisse. Häufig sind Rampen, die die Treppen überbrücken sollen, zu steil und damit sogar gefährlich. Ohne Geländer stürzt man seitlich über die Kante. Das ist auch für Menschen mit Sehbehinderung gefährlich, die diese Kante kaum erkennen können.
33 Positivbeispiel (1) Der Feuerlöscher und der Feueralarm sind für Menschen im Rollstuhl erreichbar.
34 Mögliche Barrieren (2) Menschen mit Sehbehinderungen benötigen eine kontrastreiche Verkehrsführung, eine deutlich sichtbare Trennung von Straße und Gehweg oder kontrastreiche Schilder. Menschen mit Taststock sind auf Hinweise in Form von Rillen am Bahnsteig und anderen Aufmerksamkeitsfeldern angewiesen. Diese Infotafel ist zu wenig kontrastreich, die Schrift ist zu klein und es fehlt zusätzliche Blindenschrift. Die einzelnen Stufen sind sehr schwer erkennbar und der Treppenabgang ist insgesamt zu dunkel.
35 Positivbeispiel (2) Rillen im Boden führen zum Aufzug oder in anderer Richtung zum Zug. Blinde Menschen mit Taststock können sich so anhand der Rillen orientieren.
36 Mögliche Barrieren (3) Menschen mit Hörbehinderung sind meistens von der gesprochenen Kommunikation ausgeschlossen. Sie benötigen optische Hinweise, statt Durchsagen oder akustischen Alarmsignalen und Gebärdensprach-Dolmetscher. Wichtig zu wissen: Nicht jeder Mensch mit Hörbehinderung beherrscht die Gebärdensprache.
37 Positivbeispiel (3) Viele Menschen mit Hörbehinderung haben noch ein Resthörvermögen, das durch ein Hörgerät unterstützt werden kann. Viele Hörbehinderte können zudem besser hören, wenn bei Veranstaltungen das Gesprochene mit einer induktiven Höranlage verstärkt wird. Bei Vorträgen, in Kirchen und bei Konzerten kommen diese Höranlagen schon öfters zum Einsatz. Das ist das Zeichen für das Vorhandensein dieser Anlagen
38 Weg mit den Barrieren! Leider sind häufig Unwissenheit und Gleichgültigkeit die größten Hürden beim Erreichen der Barrierefreiheit. Wir alle sollten umdenken und sensibel werden für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Das kommt uns allen zugute!
39 5. Forderungen an die Kommunalpolitik
40 Forderungen an die Kommunalpolitik (1) 1. Entwicklung eines kommunalen Gesamtkonzeptes umfassende Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse, Beteiligung der Vertreter von Menschen mit Behinderung, fortlaufende Information der Bürgerinnen und Bürger 2. Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Straßen, Plätze, Grün- und Spielflächen, Verkehrsinfrastruktur durchgehende barrierefreie Wegeverbindungen 3. Herstellung von Barrierefreiheit in kommunalen Gebäuden, die öffentlich zugänglich sind Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Bürgerhäuser, Schulen, Kitas, Krankenhäuser, kommunale Freizeit-, Kultur- und Sportstätten
41 Forderungen an die Kommunalpolitik (2) 4. Barrierefreie Gestaltung von Verwaltungsverfahren und sonstiger öffentlicher Angebote kommunale Verwaltungsverfahren, Behördenschreiben, Informations- und Beratungsangebote, politische Veranstaltungen, Wahllokale und -verfahren 5. Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr Fahrzeuge und Haltestellen, Erstellung von barrierefreien Nahverkehrsplänen, kostengünstige und bedarfsgerechte Angebote 6. Ausbau barrierefreier Angebote im Bereich Kultur, Freizeit und Sport Veranstaltungen, Märkte, Feste
42 Forderungen an die Kommunalpolitik (3) 7. Herstellung eines flächendeckenden Angebots von privaten Einrichtungen im allgemeinen öffentlichen Interesse Geschäfte, Einkaufszentren, Gaststätten, Cafés, Hotels, Kinos, Vereinsräume etc. 8. Herstellung eines flächendeckenden Angebots barrierefreier Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Haus- und Facharztpraxen 9. Bereitstellung von barrierefreiem Wohnraum ausreichend barrierefreie und bezahlbare Wohnungen, kommunale Wohnungsbauprogramme, kostenlose und präventive Wohnberatung
43 Forderungen an die Kommunalpolitik (4) 10. Einrichtung von zentralen Beratungsstellen zur Barrierefreiheit Anlaufstelle für Bürger, öffentliche Träger und private Anbieter 11. Flächendeckende Einrichtung von Beiräten von und für Menschen mit Behinderung und Senioren 12. Bewusstseinsbildung Öffentlichkeitsarbeit, Informationsangebote, Schulungsmaßnahmen
44 Finanzierungsmöglichkeiten Das Argument, Barrierefreiheit sei nicht finanzierbar, lassen wir nicht mehr gelten: 1. Es ist ausreichend Geld vorhanden. 2. Es gibt Förderprogramme für Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. 3. Investitionen in Barrierefreiheit zahlen sich langfristig aus. 4. Barrierefreiheit spart Sozialausgaben in Milliardenhöhe Milliardenüberschüsse von Bund und Ländern; Kommunen Einnahmen aus Gewerbesteuer KfW-Programme, Städtebauförderung, Zuschüsse der Landesregierung Pro Euro, der in die bauliche Barrierefreiheit investiert wird, fließen 40 Cent an die öffentliche Hand zurück, vor allem durch Umsatz- und Lohnsteuer. Barrierefreiheit ist gesundheitsförderlich und zögert Pflegebedürftigkeit hinaus
45 6. Weiterführende Informationen
46 Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:
47 Hinschauen. Mitdenken. Mitmachen.
48 Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und uns allen, dass wir Barrieren beseitigen. Helfen auch Sie mit!
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