geändert durch Satzungen vom 28. September März 2010
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1 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 26. Februar 2009 geändert durch Satzungen vom 28. September März 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Studien- und Prüfungsordnung: 1. Allgemeines Geltungsbereich Grundlagen- und Orientierungsprüfung Zulassungsvoraussetzungen; Fremdsprachenkenntnisse...1 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums Lehramt an Gymnasien Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums Lehramt an Realschulen Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums...7. Lehramt an Grund- und Hauptschulen Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums Schluss- und Übergangsvorschriften Schluss- und Übergangsvorschriften Allgemeines 1 Geltungsbereich Diese Fachstudien- und Prüfungsordnung ergänzt die Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg LAPO vom 23. Februar 2009 für das Fach. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung Zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen in der Fachwissenschaft im Fach für das Lehramt an Gymnasien die Modulprüfungen in allen drei Basismodulen (15 ECTS), für das Lehramt an Realschulen und an Grundbzw. Hauptschulen (10 ECTS) in allen zwei Basismodulen erfolgreich abgelegt werden. 3 Zulassungsvoraussetzungen; Fremdsprachenkenntnisse (1) 1 Für das Lehramt an Gymnasien müssen bis zum Beginn des fünften Semesters ausreichende Kenntnisse in Latein nachgewiesen werden. 2 Der Nachweis ist beim Prüfungsamt vorzulegen. 3 Über begründete Ausnahmen befindet der Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät. 1
2 (2) 1 Es wird eine sehr gute Beherrschung der deutschen Standardsprache in Wort und Schrift erwartet. 2 Zudem ist der problemlose Umgang mit fremdsprachigen, insbesondere englischen Fachtexten eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. 3 Ferner wird die Kenntnis zweier moderner Fremdsprachen dringend empfohlen. Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums (1) 1 Das Studium im Fach ist in der Fachwissenschaft in einen Pflichtbereich mit Basis- und Aufbaumodulen und einen Wahlpflichtbereich mit Vertiefungsmodulen aufgeteilt. 2 In den Studiengängen des Faches sind die aufgeführten Basismodule und Aufbaumodule obligatorisch. (2) 1 Das Studium der Fachdidaktik gliedert sich in einen Pflichtbereich (bestehend aus einem Basismodul sowie studiengangabhängig einem Examens- oder Übungsmodul), einen Wahlpflichtbereich (studiengangabhängig bestehend aus Aufbau- und/oder Vertiefungsmodulen) sowie den freien Bereich (bestehend aus Praktikumsmodulen, studiengangabhängig Examensmodulen sowie weiteren Modulen des Wahlpflichtbereichs). 2 Die zu belegenden Module sind in den Bestimmungen zu dem jeweiligen Studiengang geregelt. 2. Lehramt an Gymnasien 5 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums (1) Im Fach im Studium des Lehramts an Gymnasien werden folgende Module im Bereich der Fachwissenschaft angeboten: 1. Pflichtbereich: (a) Basismodule Ling 1 Basismodul: Grundlagen der Germanistischen Linguistik 1. FS Einführungskurs: Einführung in die Germanistische Linguistik 5 Modulabschlussprüfung 5 [inkl. Tut] Med 1 Basismodul: Grundlagen der Germanistischen Mediävistik 1. FS Einführungskurs: Einführung in die Germanistische Mediävistik 5 Modulabschlussprüfung 5 [inkl. Tut] NdL 1 Basismodul: Grundlagen der Neueren deutschen Literatur 1. FS Einführungskurs: Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft [inkl. Tut] 5 Modulabschlussprüfung 5 2
3 (b) Aufbaumodule Ling 2 Aufbaumodul: Historische Sprachwissenschaft 5 Modulabschlussprüfung 2. FS Kurs: Einführung in die historische Sprachwissenschaft 2. FS Vorlesung: Geschichte der deutschen Sprache Ling 3 Aufbaumodul: Grammatik der deutschen Gegenwartssprache 5 Modulabschlussprüfung 3. FS Kurs: Syntax der deutschen Gegenwartssprache 3. FS Kurs: Morphologie und Wortbildung des en LitS Aufbaumodul: Systematische Aspekte der Literaturwissenschaft 5 Modulabschlussprüfung 2. FS Proseminar: Literatur- und Me- dientheorie 2. FS Vorlesung: Einführung in systematische Aspekte der Literaturwissenschaft LitG 1 Aufbaumodul: Literaturgeschichte I: Mittelalterliche und frühneuzeitliche deutsche Literatur 3. FS Vorlesung: Literaturgeschichte des Mittelalters 3. FS Vorlesung: Literaturgeschichte der Frühen Neuzeit 3. FS Proseminar: Literaturgeschichte des Mittelalters oder der Frühen Neuzeit LitG 2 Aufbaumodul: Literaturgeschichte II: Neuere deutsche Literatur. FS Vorlesung: Literaturgeschichte der Goethezeit und des 19. Jahrhunderts. FS Vorlesung: Literaturgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts. FS Proseminar: Literaturgeschichte neuere und neueste deutsche Literatur 6 10 Modulabschlussprüfung 6 10 Modulabschlussprüfung (c) Wahlpflichtmodul Fachwissenschaft: Abschlussmodul Wird die schriftliche in der Fachwissenschaft angefertigt, ist folgendes Modul abzulegen: Finit Modul SWS ECTS Prüfungsleistung Abschlussmodul Schriftliche 0 6. FS Kolloquium zur Besprechung der Schriftlichen Schriftliche 9 3
4 (d) Pflichtmodul: Examensvorbereitung Exam Modul SWS ECTS Prüfungsleistung Examensvorbereitung oder FS Examenskurs NDL 9. FS Examenskurs Sprachwissenschaft oder Mediävistik 2 x Wahlpflichtbereich: (a) Vertiefungsmodule Fachsem. Modul ECTS Prüfungsleistung. FS oder 5. FS Auslandsaufenthalt möglich, um die Auslandsgermanistik und die Kontexte kleinerer deutscher Literaturen kennenzulernen. Teilgebiet A Gram Vertiefungsmodul: dem Grammatik und Text HS. FS der synchronen oder diachronen. FS Grammatik oder Textlinguistik Vorlesung zu Themen der Grammatik oder Textlinguistik Lex Vertiefungsmodul: Semantik und Lexikon 5. FS der Lexikologie, Semantik oder Pragmatik in Geschichte und Gegenwart 5. FS Vorlesung zu Themen der Lexikologie, Semantik oder Pragmatik dem HS Teilgebiet B Med 2 Vertiefungsmodul: Germanistische Prüfungsleistung Mediävistik aus. FS, 5. FS. FS, 5. FS, e Literatur des Mittelalters Vorlesung aus dem Bereich e Literatur des Mittelalters
5 Teilgebiet C NdL 2 Vertiefungsmodul: Prüfungsleistung Literaturwissenschaft aus 5. FS oder der Neueren 6. FS deutschen Literatur 5. FS oder Vorlesung über einen zentralen systematischen Aspekt der Literaturwissenschaft 6. FS Komp Vertiefungsmodul: Komparatistik 5. FS Hauptseminar zu komparatistischen Themen der Literatur vom Mittelalter bis heute 5. FS Vorlesung Überblick über zentrale Aspekte der Komparatistik HS 1 und HS 2 (b) Studium nach dem 6. Semester (LAG): 7. FS Spezialisierungsmodul Sprachwissenschaft I 8. FS Spezialisierungsmodul Sprachwissenschaft II 8. FS Spezialisierungsmodul Sprachwissenschaft III 7. FS Spezialisierungsmodul Mediävistik I 8. FS Spezialisierungsmodul Mediävistik II 8. FS Spezialisierungsmodul Mediävistik III 7. FS Spezialisierungsmodul Neuere deutsche Literaturwissenschaft I 8. FS Spezialisierungsmodul Neuere deutsche Literaturwissenschaft II 8. FS Spezialisierungsmodul Neuere deutsche Literaturwissenschaft III Für den Wahlpflichtbereich gilt folgende Regelung: Im Wahlpflichtbereich der ersten sechs Semester müssen zwei Module aus zwei der drei Teilbereiche A, B, C gewählt werden: A: Gram, Lex, B: Med 2, C: NdL 2, Komp. Im weiteren Lehramtsstudium muss mindestens ein Modul aus dem nicht gewählten Teilbereich A, B oder C sowie mindestens ein frei wählbares Modul aus einem der drei Teilbereiche A, B oder C gewählt werden: A: Spezialisierungsmodul Sprachwissenschaft I: Sprachnorm und Variation, Spezialisierungsmodul Sprachwissenschaft II: Sprachvariation Sprachkontakt, Spezialisierungsmodul Sprachwissenschaft III: Historische Linguistik - Sprachwandel; B: Spezialisierungsmodul Mediävistik I: Systematische Aspekte der mittelalterlichen Literatur, Spezialisierungsmodul Mediävistik II: Literaturtheorie, Spezialisierungsmodul Mediävistik III: Kulturwissenschaft; C: Spezialisierungsmodul NdL I: Systematische Aspekte neuerer deutscher Literatur, Spezialisierungsmodul NdL II: Literaturtheorie, Spezialisierungsmodul NdL III: Kulturwissenschaft. 5
6 (2) Im Bereich Fachdidaktik sind im Fach im Studium des Lehramts an Gymnasien folgende Module abzulegen: 1. Pflichtbereich i.d.r. 2. oder 3. FS Basismodul BM Basismodul: Grundlagen der Fachdidaktik 5 5 dem Proseminar i.d.r. 2. oder 3. FS Vorlesung mit Übung: Fachdidaktik : Geschichte Grund- fragen Grundlagen Proseminar: Einführung in die Literatur-, Sprach- und Mediendidaktik 3 3 Klausur (5-60 Min) Das Basismodul ist in der Regel im zweiten oder dritten Fachsemester zu belegen. Wird das Modul als Bestandteil der GOP gewählt, so ist es bis zum Ende des 2. Fachsemesters zu absolvieren. Die beiden Veranstaltungen des Basismoduls sollen innerhalb eines Semesters, müssen jedoch binnen maximal zweier aufeinander folgender Semester absolviert werden. 2. Wahlpflichtbereich Im Wahlpflichtbereich ist eines der folgenden Vertiefungsmodule (VM a, b oder c) zu wählen: Vertiefungsmodule VM (a) Vertiefungsmodul (a) Fachdidaktik 3 5 Klausur (5-60 Min) (15 Min) i.d.r. 7. oder 8. FS i.d.r. 7. oder 8. FS (Literaturdidaktik) Literaturdidaktik oder schriftliche VM (b) i.d.r. 7. oder 8. FS i.d.r. 7. oder 8. FS VM (c) i.d.r. 7. oder 8. FS i.d.r. 7. oder 8. FS Vertiefungsmodul (b) Fachdidaktik (Sprachdidaktik) Sprachdidaktik Vertiefungsmodul (c) Fachdidaktik (Mediendidaktik) Mediendidaktik 3 5 Klausur (5-60 Min) (15 Min) oder schriftliche 3 5 Klausur (5-60 Min) (15 Min) oder schriftliche Zulassungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Basismoduls. 6
7 (3) 1 Aus dem Lehrangebot im Bereich Fachdidaktik sind nachfolgende Module für den freien Bereich wählbar. 2 Dabei ist die Anrechnung einer Teilmodulleistung auf mehrere Bereiche der FPO nicht zulässig. 3 Ebenso ist die erneute Belegung von Veranstaltungen, die inhaltlich mit Kursen identisch sind, die im Pflichtbzw. Wahlpflichtbereich absolviert wurden, nicht zulässig. 3. Freier Bereich Examensmodul EVK Examensvorbereitungskurs Zulassungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Module des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs. Darüber hinaus sind alle Module des Wahlpflichtbereichs für den freien Bereich belegbar. Es gelten die für den Wahlpflichtbereich festgelegten Zulassungsvoraussetzungen. () Falls das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum im Studium des Lehramts an Gymnasien im Fach belegt wird, ist folgendes Modul erfolgreich abzulegen: SBP Studienbegleitendes FD Praktikumsbericht 6 5 Praktikum Praktikum 3 Seminar: Begleitseminar zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum Dieses Modul muss binnen eines Semesters absolviert werden. 3. Lehramt an Realschulen 6 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums (1) 1 Lehrveranstaltungen aus Modulen des Wahlpflichtbereichs dürfen in der Regel erst nach dem erfolgreichen Bestehen der Basis- und Aufbaumodule gewählt werden. 2 Im Fach im Studium des Lehramts an Realschulen werden im Bereich der Fachwissenschaft folgende Pflicht- und Aufbaumodule angeboten: 7
8 1. Pflichtbereich: (a) Basismodule Ling 1 Basismodul: Grundlagen der Germanistischen Linguistik 5 Modulabschlussprüfung Einführungskurs: Einführung in die Germanistische Linguistik [inkl. Tut] 5 NdL 1 Basismodul: Grundlagen der Neueren deutschen Literatur Einführungskurs 1 : Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft 5 Modulabschlussprüfung 5 [inkl. Tut] (b) Aufbaumodule *) Ling 2 Aufbaumodul: Historische Sprachwissenschaft 5 Modulabschlussprüfung Kurs: Einführung in die historische Sprachwissenschaft Vorlesung: Geschichte der deutschen Sprache Ling 3 LitG 1 LitG 2 Aufbaumodul: Grammatik der deutschen Gegenwartssprache Kurs: Syntax der deutschen Gegenwartssprache Kurs: Morphologie und Wortbildung des en Aufbaumodul: Literaturgeschichte I: Mittelalterliche und frühneuzeitliche deutsche Literatur Kurs: Literaturgeschichte des Mittelalters Kurs: Literaturgeschichte der Frühen Neuzeit 5 Modulabschlussprüfung 6 10 Modulabschlussprüfung 3 3 Angeleitete Eigenlektüre 2 Aufbaumodul: Literaturgeschichte II: Neuere deutsche Literatur Vorlesung: Literaturgeschichte der Goethezeit und des 19. Jahrhunderts Vorlesung: Literaturgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts Proseminar: Literaturgeschichte neuere und neueste deutsche Literatur 6 10 Modulabschlussprüfung Alle Basis- und Aufbaumodule sollten nach Möglichkeit in den unter 2. 5, Abs. 1 (a) (b) angegebenen Studiensemestern absolviert werden. 1 Der Besuch der Vorlesung Einführung in systematische Aspekte der Literaturwissenschaft wird empfohlen. 8
9 LitG 1 Aufbaumodul: Literaturgeschichte I: Mittelalterliche 6 10 Modulabschlussprüfung und frühneuzeitliche deutsche Literatur Vorlesung: Literaturgeschichte des Mittelalters Vorlesung: Literaturgeschichte der Frühen Neuzeit Proseminar: Literaturgeschichte des Mittelalters oder der Frühen Neuzeit (c) Pflichtbereich für als erstes Fach (LAR): Abschlussmodul Finit Modul SWS ECTS Prüfungsleistung Abschlussmodul Schriftliche 0 Kolloquium zur Besprechung der Schriftliche Schriftliche 9 Falls erstes Fach ist, muss mindestens ein Vertiefungsmodul bestanden sein, bevor das obligatorische Abschlussmodul Finit absolviert werden kann. (2) Im freien Bereich kann das Wahlmodul Exam gewählt werden. Exam Modul SWS ECTS Prüfungsleistung Examensvorbereitung FS Examenskurs NDL 7. FS Examenskurs Sprachwissenschaft 2 x 2. Wahlpflichtbereich: (a) Vertiefungsmodule Fachsem. Modul ECTS Prüfungsleistung Auslandsaufenthalt möglich, um die Auslandsgermanistik und die Kontexte kleinerer deutscher Literaturen kennenzulernen. 9
10 Teilgebiet A Modul SWS ECTS Prüfungsleistung Gram Vertiefungsmodul: Grammatik und Text der synchronen oder diachronen Grammatik oder Textlinguistik Vorlesung zu Themen der Grammatik oder Textlinguistik Lex Vertiefungsmodul: Semantik und Lexikon der Lexikologie, Semantik oder Pragmatik in Geschichte und Gegenwart Vorlesung zu Themen der Lexikologie, Semantik oder Pragmatik Teilgebiet C NdL 2 Modul SWS ECTS Prüfungsleistung Vertiefungsmodul: Prüfungsleistung Literaturwissenschaft aus der Neueren deutschen Literatur Vorlesung über einen zentralen systematischen Aspekt der Literaturwissenschaft Komp Vertiefungsmodul: Komparatistik Hauptseminar zu komparatistischen Themen der Literatur vom Mittelalter bis heute Vorlesung: Überblick über zentrale Aspekte der Komparatistik Für den Wahlpflichtbereich gilt folgende Regelung: Im Wahlpflichtbereich muss je ein Modul aus den zwei Teilbereichen A und C gewählt werden: A: Gram, Lex, C: NdL 2, Komp. (3) Im Bereich Fachdidaktik im Fach im Studium des Lehramts an Realschulen sind folgende Module abzulegen: 1. Pflichtbereich Basismodul BM Basismodul: Grundlagen der Fachdidaktik 5 5 dem Proseminar i.d.r. 2. oder 3. FS Vorlesung mit Übung: Fachdidaktik : Geschichte Grundfragen i.d.r. 2. oder 3. FS Grundlagen Proseminar: Einführung in die Literatur-, Sprach- und Mediendidaktik 3 3 Klausur (5-60 Min) 10
11 Das Basismodul ist in der Regel im zweiten oder dritten Fachsemester zu belegen. Wird das Modul als Bestandteil der GOP gewählt, so ist es bis zum Ende des 2. Fachsemesters zu absolvieren. Die beiden Veranstaltungen des Basismoduls sollen innerhalb eines Semesters, müssen jedoch binnen maximal zweier aufeinander folgender Semester absolviert werden. Examensmodul EVK i.d.r. 5., 6. oder 7. FS Examensvorbereitungskurs Zulassungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Basismoduls und eines Vertiefungsmoduls. 2. Wahlpflichtbereich Im Wahlpflichtbereich ist eines der folgenden Vertiefungsmodule (VM a, b oder c) zu wählen: Vertiefungsmodule VM (a) Vertiefungsmodul (a) Fachdidaktik (Literaturdidaktik) 3 5 Klausur (5-60 Min) oder mündliche Prüfung (15 Min) oder schriftliche i.d.r.. oder 5. FS i.d.r.. oder 5. FS Literaturdidaktik VM (b) i.d.r.. oder 5. FS i.d.r.. oder 5. FS VM (c) i.d.r.. oder 5. FS i.d.r.. oder 5. FS Vertiefungsmodul (b) Fachdidaktik (Sprachdidaktik) Sprachdidaktik Vertiefungsmodul (c) Fachdidaktik (Mediendidaktik) Mediendidaktik 3 5 Klausur (5-60 Min) oder mündliche Prüfung (15 Min) oder schriftliche 3 5 Klausur (5-60 Min) oder mündliche Prüfung (15 Min) oder schriftliche Zulassungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Basismoduls. () 1 Aus dem Lehrangebot der Fachdidaktik sind alle Module des Wahlpflichtbereichs für den freien Bereich wählbar. 2 5 Abs. 3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. 3 Es gelten die für den Wahlpflichtbereich festgelegten Zulassungsvoraussetzungen. (5) Falls das studienbegleitende Praktikum im Studium des Lehramts an Realschulen im Fach belegt wird, gilt 5 Abs. entsprechend. 11
12 . Lehramt an Grund- und Hauptschulen 7 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums (1) 1 Lehrveranstaltungen aus Modulen des Wahlpflichtbereichs dürfen erst nach dem erfolgreichen Bestehen der Basis- und Aufbaumodule gewählt werden. 2 Im Fach im Studium des Lehramts an Grund- und Hauptschulen werden im Bereich der Fachwissenschaft folgende Module angeboten. 1. Pflichtbereich: (a) Basismodule Modul SWS ECTS Prüfungsleistung Ling 1 Basismodul: Grundlagen der Germanistischen Linguistik 5 Modulabschlussprüfung Grundkurs: Einführung in die Germanistische Linguistik [inkl. Tut] 5 NdL 1 Basismodul: Grundlagen der Neueren deutschen Literatur Einführungskurs 2 : Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft 5 Modulabschlussprüfung 5 (b) Aufbaumodule Ling 2 Aufbaumodul: Historische Sprachwissenschaft 5 Modulabschlussprüfung Kurs: Einführung in die historische Sprachwissenschaft Vorlesung: Geschichte der deutschen Sprache Ling 3 Aufbaumodul: Grammatik der deutschen Gegenwartssprache Kurs: Syntax der deutschen Gegenwartssprache Kurs: Morphologie und Wortbildung des en LitG 1 Aufbaumodul: Literaturgeschichte I: Mittelalterliche und frühneuzeitliche deutsche Literatur Proseminar: Literaturgeschichte des Mittelalters oder der Frühen Neuzeit LitG 2 Aufbaumodul: Literaturgeschichte II: Neuere deutsche Literatur Vorlesung: Literaturgeschichte der Goethezeit und des 19. Jahrhunderts Vorlesung: Literaturgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts Proseminar: Literaturgeschichte neuere und neueste deutsche Literatur 5 Modulabschlussprüfung Mündlicher Vortrag und schriftliche 6 10 Modulabschlussprüfung Alle Basis- und Aufbaumodule sollten nach Möglichkeit in den unter 2. 5, Abs. 1 (a) (b) angegebenen Studiensemestern absolviert werden. 2 Der Besuch der Vorlesung Einführung in systematische Aspekte der Literaturwissenschaft wird empfohlen. 12
13 (c) Wahlpflichtmodul Fachwissenschaft (LaGr/Hs): Abschlussmodul Finit Modul SWS ECTS Prüfungsleistung Abschlussmodul Schriftliche 0 Kolloquium zur Besprechung der Schriftlichen Schriftliche 9 Falls im Unterrichtsfach die Schriftliche verfertigt wird, muss mindestens ein Vertiefungsmodul bestanden sein, bevor das obligatorische Abschlussmodul Finit absolviert werden kann. 2. Wahlpflichtbereich: (a) Vertiefungsmodule Modul ECTS Prüfungsleistung Auslandsaufenthalt möglich, um die Auslandsgermanistik und die Kontexte kleinerer deutscher Literaturen kennenzulernen. Teilgebiet A Modul SWS ECTS Prüfungsleistung Gram Vertiefungsmodul: Prüfungsleistung Grammatik und Text aus der synchronen oder diachronen Grammatik oder Textlinguistik Vorlesung zu Themen der Grammatik oder Textlinguistik Lex Vertiefungsmodul: Semantik und Lexikon der Lexikologie, Semantik oder Pragmatik in Geschichte und Gegenwart Vorlesung zu Themen der Lexikologie, Semantik oder Pragmatik Prüfungsleistung aus 13
14 Teilgebiet C Modul SWS ECTS Prüfungsleistung NdL 2 Vertiefungsmodul: Prüfungsleistung Literaturwissenschaft aus der Neueren deutschen Literatur Vorlesung über einen zentralen systematischen Aspekt der Literaturwissenschaft Komp Vertiefungsmodul: Komparatistik Hauptseminar zu komparatistischen Themen der Literatur vom Mittelalter bis heute Vorlesung: Überblick über zentrale Aspekte der Komparatistik Prüfungsleistung aus HS 1 und HS 2 Im Wahlpflichtbereich muss je ein Modul aus den zwei Teilbereichen A und C gewählt werden: A: Gram, Lex, C: NdL 2, Komp. (2) Im freien Bereich kann das Wahlmodul Exam gewählt werden. Freier Bereich: Wahlmodul Examensvorbereitung Exam Modul SWS ECTS Prüfungsleistung Examensvorbereitung FS Examenskurs NDL 7. FS Examenskurs Sprachwissenschaft 2 x (3) Im Bereich Fachdidaktik des Unterrichtsfachs im Lehramt für Grundund Hauptschulen gilt 6 Abs. 2 entsprechend. () Für den freien Bereich gilt 6 Abs. 3 entsprechend. (5) Falls das studienbegleitende Praktikum im Studium des Lehramts an Grund- und Hauptschulen in der Fachdidaktik belegt wird, gilt 5 Abs. entsprechend. (6) Im Bereich Fachdidaktik der Fächergruppe im Studium des Lehramts an Grundschulen sind im Fach folgende Module abzulegen: 1
15 1. Pflichtbereich i.d.r. 2. oder 3. FS Basismodul BM Basismodul: Grundlagen der Fachdidaktik 5 5 dem Proseminar i.d.r. 2. oder 3. FS Vorlesung mit Übung: Fachdidaktik : Geschichte Grund- fragen Grundlagen Proseminar: Einführung in die Literatur-, Sprach- und Mediendidaktik 3 3 Klausur (5-60 Min) Das Basismodul ist in der Regel im zweiten oder dritten Fachsemester zu belegen. Wird das Modul als Bestandteil der GOP gewählt, so ist es bis zum Ende des 2. Fachsemesters zu absolvieren. Die beiden Veranstaltungen des Basismoduls sollen innerhalb eines Semesters, müssen jedoch binnen maximal zweier aufeinander folgender Semester absolviert werden. 2. Wahlpflichtbereich Im Wahlpflichtbereich ist ein Aufbaumodul (a) Literatur-, b) Sprach- oder c) Mediendidaktik) und ein Übungsmodul (a) Literatur, b) Sprach- oder c) Mediendidaktik) zu wählen, wobei das Übungsmodul nicht aus demselben Bereich stammen darf wie das Aufbaumodul. Aufbaumodule AM (a) Aufbaumodul (a) Fachdidaktik 3 5 Leistung aus dem Hauptseminar i.d.r. 3. oder. FS i.d.r. 3. oder. FS AM (b) i.d.r. 3. oder. FS i.d.r. 3. oder. FS AM (c) i.d.r. 3. oder. FS i.d.r. 3. oder. FS (Literaturdidaktik) Literaturdidaktik Aufbaumodul-Übung zur Literaturdidaktik Aufbaumodul (b) Fachdidaktik (Sprachdidaktik) Sprachdidaktik Aufbaumodul-Übung zur Sprachdidaktik Aufbaumodul (c) Fachdidaktik (Mediendidaktik) Mediendidaktik Aufbaumodul-Übung zur Mediendidaktik Klausur (5-60 Min) 3 5 Leistung aus dem Hauptseminar Klausur (5-60 Min) 3 5 Leistung aus dem Hauptseminar Klausur (5-60 Min) Zulassungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Basismoduls. Die beiden Veranstaltungen der Aufbaumodule sollen binnen eines Semesters, müssen jedoch binnen maximal zweier aufeinander folgender Semester absolviert werden. 15
16 Übungsmodule ÜM (a) Übungsmodul (a) FD i.d.r. 5. Aufbaumodul-Übung Literaturdidaktik ÜM (b) Übungsmodul (b) FD i.d.r. 5. Aufbaumodul-Übung Sprachdidaktik ÜM (c) Übungsmodul (c) FD i.d.r. 5. Aufbaumodul-Übung Mediendidaktik Zulassungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Basismoduls sowie eines Aufbaumoduls. (7) 1 Aus dem Lehrangebot der Fachdidaktik sind nachfolgende Module für den freien Bereich wählbar. 2 5 Abs. 3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. 3. Freier Bereich Vertiefungsmodule Modul SWS ECTS Prüfungsleistung VM (a) Vertiefungsmodul (a) Fachdidaktik (Literaturdidaktik) Literaturdidaktik 3 5 Klausur (5-60 Min) VM (b) VM (c) Vertiefungsmodul (b) Fachdidaktik (Sprachdidaktik) Sprachdidaktik Vertiefungsmodul (c) Fachdidaktik (Mediendidaktik) Mediendidaktik 3 5 Klausur (5-60 Min) 3 5 Klausur (5-60 Min) Zulassungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Basismoduls sowie eines Aufbaumoduls. Darüber hinaus sind alle Module des Wahlpflichtbereichs für den freien Bereich belegbar. Es gelten die für den Wahlpflichtbereich festgelegten Zulassungsvoraussetzungen. 16
17 (8) Im Bereich Fachdidaktik der Fächergruppe im Studium des Lehramts an Hauptschulen sind folgende Module abzulegen: 1. Pflichtbereich i.d.r. 2. oder 3. FS Basismodul BM Basismodul: Grundlagen der Fachdidaktik 5 5 dem Proseminar i.d.r. 2. oder 3. FS Vorlesung mit Übung: Fachdidaktik : Geschichte Grund- fragen Grundlagen Proseminar: Einführung in die Literatur-, Sprach- und Mediendidaktik 3 3 Klausur (5-60 Min) Das Basismodul ist in der Regel im zweiten oder dritten Fachsemester zu belegen. Wird das Modul als Bestandteil der GOP gewählt, so ist es bis zum Ende des 2. Fachsemesters zu absolvieren. Die beiden Veranstaltungen des Basismoduls sollen innerhalb eines Semesters, müssen jedoch binnen maximal zweier aufeinander folgender Semester absolviert werden. 2. Wahlpflichtbereich Im Wahlpflichtbereich müssen zwei Aufbaumodule aus zwei verschiedenen Bereichen (a) Literatur-, b) Sprach- oder c) Mediendidaktik) und ein Vertiefungsmodul gewählt werden. Aufbaumodule AM (a) Aufbaumodul (a) Fachdidaktik (Literaturdidaktik) 3 5 Leistung aus dem Hauptseminar 1. AM: i.d.r. 3. oder. FS 2. AM: i.d.r.. oder 5. FS 1. AM: i.d.r. 3. oder. FS 2. AM: i.d.r.. oder 5. FS AM (b) 1. AM: i.d.r. 3. oder. FS 2. AM: i.d.r.. oder 5. FS 1. AM: i.d.r. 3. oder. FS 2. AM: i.d.r.. oder 5. FS AM (c) 1. AM: i.d.r. 3. oder. FS 2. AM: i.d.r.. oder 5. FS 1. AM: i.d.r. 3. oder. FS 2. AM: i.d.r.. oder 5. FS Literaturdidaktik Aufbaumodul-Übung zur Literaturdidaktik Aufbaumodul (b) Fachdidaktik (Sprachdidaktik) Sprachdidaktik Aufbaumodul-Übung zur Sprachdidaktik Aufbaumodul (c) Fachdidaktik (Mediendidaktik) Mediendidaktik Aufbaumodul-Übung zur Mediendidaktik Klausur (5-60 Min) 3 5 Leistung aus dem Hauptseminar Klausur (5-60 Min) 3 5 Leistung aus dem Hauptseminar Klausur (5-60 Min) Zulassungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Basismoduls. Die beiden Veranstaltungen der Aufbaumodule sollen binnen eines Semesters, müssen jedoch binnen maximal zweier aufeinander folgender Semester absolviert werden. 17
18 Vertiefungsmodule VM (a) i.d.r. 5. i.d.r. 5. Vertiefungsmodul (a) Fachdidaktik (Literaturdidaktik) Literaturdidaktik 3 5 Klausur (5-60 Min) VM (b) i.d.r. 5. i.d.r. 5. VM (c) i.d.r. 5. i.d.r. 5. Vertiefungsmodul (b) Fachdidaktik (Sprachdidaktik) Sprachdidaktik Vertiefungsmodul (c) Fachdidaktik (Mediendidaktik) Mediendidaktik 3 5 Klausur (5-60 Min) 3 5 Klausur (5-60 Min) Zulassungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Basismoduls und der Aufbaumodule. (9) 1 Aus dem Lehrangebot der Fachdidaktik sind nachfolgende Module für den freien Bereich wählbar. 2 5 Abs. 3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. 3. Freier Bereich Examensmodul Modul SWS ECTS Prüfungsleistung EVK Examensvorbereitungskurs Zulassungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Module des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs. Darüber hinaus sind alle Module des Wahlpflichtbereichs für den freien Bereich belegbar. Es gelten die für den Wahlpflichtbereich festgelegten Zulassungsvoraussetzungen. 5. Schluss- und Übergangsvorschriften 8 Schluss- und Übergangsvorschriften Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft. 18
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MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Französisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Französisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 9. März 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 8 Abs.
Mehrgeändert durch Satzung vom 31. März 2010
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 22. Juli September November 2010
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März November 2011
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 28. September 2009 31. März 2010 28. März 2011 29. November 2011
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MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 22. Juli September November März Mai Februar
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Mehr1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung
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Mehrgeändert durch Satzung vom 31. März 2010
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 24. September September 2014
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Mehr1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung. Fach Evangelische Religionslehre folgende Modulprüfungen erfolgreich abgelegt werden
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März November September 2018
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 24. September September 2014
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MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Spanisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fachstudien- und sordnung für das Fach Spanisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 1. April 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 8 Abs. 1, Art.
Mehrgeändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017
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Mehr1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung
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MehrVom: 1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung
Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion in den Lehramtsstudiengängen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom: Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art.
Mehrgeändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März Oktober März Oktober Juli 2015
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 1. Dezember Juni September 2011
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März März November 2013
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Achte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für das Fach Germanistik im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-
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MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Wirtschaftswissenschaften. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 1.
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MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Chemie im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 9.
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Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Sozialkunde im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 30. März 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58
Mehrgeändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 22. Juli September November März Mai Februar Juli
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Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 26. Februar 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März 2010 21. Oktober 2010 26. März 2012
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Mehr1. In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender Klammerzusatz angefügt: (FPO LA Geschichte).
Dritte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Vom. September 8 Aufgrund von Art. Abs.
Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November April Januar Juli 2014
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Mehrgeändert durch Satzung vom 14. März 2012
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März 2010 21. Oktober 2010
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März 2012
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Mehr2 Fächerkombinationen Mit dem Fach Biologie kann von den in der LPO I vorgesehenen Fächern nur das Fach Chemie kombiniert werden.
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Mehr1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung
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Mehr1. Allgemeines. 2 Fächerkombination Die Kombination mit dem Fach Mathematik wird in allen Lehramtsstudiengängen empfohlen.
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Mehrgeändert durch Satzung vom 26. Juni 2017
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MehrVom 29. November 2011
Zweite Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Geschichte im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 29. November 2011 Aufgrund
MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März Oktober 2014
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März Oktober 2014
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MehrGesamt ECTS. 6 Portfolioprüfung: 5 Übung 1 (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (2) (2) 1 (2) (2) (2)
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November August Januar 2016
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März 2011
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MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Chemie im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Chemie im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 9. März 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 8 Abs. 1,
Mehrgeändert durch Satzungen vom 14. März Oktober 2012
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MehrVom 27. September 2013
Siebte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Englisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 27. September 203 Aufgrund von
Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. August September März November März Juli Mai
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Mehr1. Allgemeines. 2 Fächerkombination Die Kombination mit dem Fach Mathematik wird in allen Lehramtsstudiengängen empfohlen.
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MehrIm Hauptfach Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft sind folgende Module zu belegen:
Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Bakkalaureus Artium/Bachelor of Arts (B.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 16.11.2001, zuletzt geändert am 29.01.2004 (4. Änderungssatzung,
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Politikwissenschaft. im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang.
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März Februar
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MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Musik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg
Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Musik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg Vom 26. März 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs.
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November Mai Februar 2016
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehr1. In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender neuer Klammerzusatz angefügt:
Vierte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Sozialkunde im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Vom. Oktober 06 Aufgrund
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Mathematik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
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MehrVom 8. August b) Nach Abs. 3 wird folgender neuer Abs. 4 angefügt: (4) 2 Einzelne Lehrveranstaltungen und
Dritte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Französisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Vom 8. August 07 Aufgrund
Mehrgeändert durch Satzungen vom 1. Dezember Juni September Oktober 2015
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Mehrnachgewiesen. 3 Fächerkombination 1
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 22. Juli September Dezember November April Oktober 2011
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 1. Dezember Juni September Oktober Dezember 2017
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Mehr3 Fächerkombinationen
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MehrVom 24. September 2010
Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Französisch im Lehramtstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 24. September 2010 Aufgrund von Art.
Mehr3 Fächerkombinationen. richten sich nach Anlage 3 der ABMStPO/Phil. 2 Im Übrigen findet 31 Abs. 5 der ABMStPO/Phil Anwendung.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrDeutsche Sprach- und Literaturwissenschaft. 1 Studienumfang Im Hauptfach Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft sind 120 ECTS-Punkte zu erwerben.
Vom 11. Oktober 2005 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 36, Nr. 50, S. 351 521) in der Fassung vom 27. September 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 91, S. 635 685) Prüfungsordnung für den Studiengang
MehrVom 8. August Einzelne Lehrveranstaltungen und. Prüfungen können in spanischer Sprache abgehalten werden; Näheres regelt das Modulhandbuch.
Dritte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Spanisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Vom 8. August 07 Aufgrund von
Mehrgeändert durch Satzungen vom 11. Juli September Juli November März Februar Juli
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Mehra) Nach den Worten Lateinische Literaturwissenschaft I wird das Wort und durch ein Komma ersetzt.
Sechste Satzung zur Änderung der Fachstudien und Prüfungsordnung für das Fach Latein im Lehramtsstudiengang an der FriedrichAlexanderUniversität ErlangenNürnberg (FAU) FPO LA Latein Vom 8. September 8
MehrAusbildung, die als Grundlage für ein weit gefächertes berufliches Tätigkeitsspektrum
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Mehrletzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Besonderer Teil Deutsche Philologie
A 07-02-1 Codiernummer 09.07.09 letzte Änderung 04-1 Auflage - Seitenzahl Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Besonderer Teil Deutsche Philologie vom 9. Juli 2009 1
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