RICARDA - HUCH - SCHULE Kooperative Gesamtschule mit Förderstufe und gymnasialer Oberstufe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "RICARDA - HUCH - SCHULE Kooperative Gesamtschule mit Förderstufe und gymnasialer Oberstufe"

Transkript

1 LRS-Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen an der Ricarda-Huch-Schule Gießen Zusammengestellt 2017 vom LRS-Team: Ulrike Rack, Johanna Abramczik, Brigitte Fiedler und Luisa Blasig

2 Einleitende Bemerkungen Ein legasthener Mensch kann aufgrund seiner differenten Sinneswahrnehmungen mit herkömmlichen Lehrmethoden alleine das Lesen und Schreiben nicht zufriedenstellend erlernen. 1 Je später eine Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) erkannt wird, je verständnisloser die Umwelt auf das vermeintliche Versagen des Kindes reagiert, umso schwerer ist der Teufelskreis, die LRS zu durchbrechen. Ständige Misserfolge können den Schüler schließlich so weit entmutigen, dass seine Leistungen in allen Fächern betroffen werden. Leichte und rechtzeitig erkannte LRS kann durch gezielte Förderung in speziell eingerichteten Kursen folgenlos verschwinden. Alle schweren Formen der LRS werden andauernd zu gewissen Schwierigkeiten führen. Unsere Aufgabe als Schule ist es, diesen Schülern, die mehr Zeit als andere benötigen, Methoden und Hilfsmittel an die Hand zu geben, um diese Schwierigkeiten auszugleichen, und zu einem selbstbewussten Umgang mit der LRS zu gelangen. Die Ricarda-Huch-Schule richtet Förderunterricht von zwei Schulstunden pro Woche für alle Jahrgangsstufen als verbindliches Förderangebot ein. Uns ist es wichtig, die Stärken und besonderen Begabungen dieser Schüler hervorzuheben, um ihr Selbstwertgefühl zu festigen. Wir wollen diesen Schülern zeigen, dass wir ihre Probleme ernst nehmen, und ihnen Geduld und Verständnis entgegenbringen. Dazu ist es notwendig, ein Vertrauensverhältnis zwischen Lehrern und LRS-Schülern aufzubauen, das geprägt ist von Lob und Ermutigung, auch für geringe Fortschritte. Das vorliegende Konzept soll die Grundlage für die gezielte Förderung der LRS-Schüler an der Ricarda-Huch-Schule darstellen; es soll stets überdacht und weiterentwickelt werden. Es soll die Arbeit der Deutschlehrer unterstützen, sodass LRS-Schüler die Möglichkeit erhalten, ihre Rechtschreib- und Lesefähigkeit kontinuierlich und dauerhaft zu verbessern. 1 Vgl.: M. Firnhaber, Legasthenie und andere Wahrnehmungsstörungen, Fischer Verlag, Frankfurt 2000, S. 23.

3 Verfahren zur Feststellung von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten ab Klasse 5 Bei Neuzugängen in den fünften Klassen sichten wir zunächst das Grundschulzeugnis bzw. die Schülerakte in Hinblick auf eventuelle Hinweise für eine bereits festgestellte Lese- Rechtscheib-Schwäche. Die Klassenleitung informiert auf dem ersten Elternabend über LRS- Förderung an der Ricarda-Huch-Schule. Wir beobachten alle Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen über einen Zeitraum von 6 Wochen nach Schuljahresbeginn. Danach erfolgt ein einheitliches Diagnosediktat. Die Deutschlehrer/ innen werten dies gemeinsam mit dem LRS-Team aus. In besonderen Fällen kann zudem eine Überprüfung anhand der Hamburger Schreibprobe (online) erfolgen. Beschluss über LRS-Status und Nachteilsausgleich Die Auswertungen der Testung werden kurz vor oder nach den Herbstferien den Klassenkonferenzen vorgelegt und es findet eine Beratung statt. Hier wird über besondere Förderung entweder in Form von Nachteilsausgleich oder Notenschutz gemäß der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VORLL) entschieden. Sollte ein Notenschutz, der immer zugleich auch den Nachteilsausgleich beinhaltet, beschlossen werden, erfolgt keine Benotung der Rechtschreibfehler; dies gilt für alle Fächer. Bei Diktaten erhalten die betroffenen Schüler ein individuelles Lückendiktat. Ein Aussetzen der Teilnote wird im Zeugnis unter Bemerkungen notiert. Dieser Vermerk ist verpflichtend. Der Beschluss der Klassenkonferenz muss halbjährlich überprüft werden. Eine verbindliche Teilnahme an einem LRS-Förderkurs ist damit einhergehend verpflichtend. Die Klassenkonferenz beschließt weiterhin in einem auf den Schüler zugeschnittenen Förderplan entsprechende Fördermaßnahmen, die von allen Fachlehrern überprüft und eingefordert werden sollen. Die Eltern der betroffenen Schüler werden über diese Maßnahmen unterrichtet und zur Mitarbeit bei der Erfüllung des Förderplans aufgefordert.

4 Förderung nach Klasse 6 Der oben beschriebene Förderunterricht wird in der Mittelstufe fortgesetzt. Den entsprechenden Förderplan für die betroffenen Schüler stellt die Klassenkonferenz auf bzw. führt ihn fort und überprüft ihn halbjährlich. Sollte es im Laufe dieser Zeit zu einer deutlichen Verbesserung der Rechtschreibleistung kommen, entscheidet ebenfalls die Klassenkonferenz über Umwandlung (z. B.: Notenschutz wird zu Nachteilsausgleich) oder gar Aufhebung des LRS- Status. Der Rechtschreiblernprozess sollte im Idealfall mit Ende des neunten Schuljahres abgeschlossen sein. Nur wenn eine lückenlose Dokumentation der LRS-Förderung während der gesamten Mittelstufe vorliegt, kann an geeigneter Stelle über eine Fortführung der Förderung auch nach der Mittelstufe entschieden werden. Als Nachweis häuslicher Förderung im Sinne der Verordnung sehen wir u.a. den Nachweis professioneller privater Nachhilfe, z. B: Teilnahme an Kursen des LOS. Organisation der LRS-Förderung in der Mittelstufe Die schulische Förderung der LRS-Schüler findet z.t. in schulformübergreifenden Kursen statt. Die angebotenen Fördermaßnahmen sind zweistündig und verorten sich zeitlich meist nach der Mittagspause. Die Kursstärke umfasst im Idealfall 6 bis 8 Schüler. Am Ende jedes Schuljahres findet eine Evaluation statt (in Form eines Diagnosediktats), um die individuellen Lernfortschritte der Schüler zu ermitteln. Im Einzelnen umfassen die Fördermaßnahmen: Leseförderung Übungen zur Verbesserung des Schriftbildes Übungen zur Förderung der Konzentration Übungen zu ausgewählten Rechtschreibphänomenen Erlernen einer Korrekturtechnik Erlernen des Umgangs mit dem Duden bzw. einem elektronischen Wörterbuch Anleitung für häusliches Üben Emotionale Stärkung, Aufbau von Motivation und Selbstbewusstsein.

5 Die Formen des Nachteilsausgleiches umfassen: Verlängerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten evtl. Kürzung der Aufgabenstellung Vorlesen von Textaufgaben im Fach Mathematik Verwendung eines elektronischen Wörterbuchs mündliche Prüfung anstelle von schriftlicher Nachkorrekturzeit (mind. 30 Minuten) Prüfungen und Abschlusszeugnisse der Mittelstufe Bei den Haupt- und Realschulabschlussprüfungen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Erteilung von Nachteilsausgleich. Über den Notenschutz entscheidet nach Beschluss der Klassenkonferenz das Staatliche Schulamt. Vor dem Eintritt in die Oberstufe haben Eltern und Schüler die Möglichkeit, sich über die Verfahrensmodalitäten zu informieren. Förderung nach Klasse 10 Grundsätzlich sollten die Fördermaßnahmen in Bezug auf die LRS bis zum Ende der Mittelstufe abgeschlossen sein. Ist dem nicht so, gilt dies als besonderer Ausnahmefall. Dann muss ein neuer Antrag beim Staatlichen Schulamt eingereicht werden. Deswegen eruieren zu Beginn der Einführungsphase sowohl die Deutschlehrer als auch die Tutoren, ob in den neu gebildeten Klassen 11 Schüler mit LRS-Status vorhanden sind. Falls ja, erfolgt eine Überprüfung der Schülerakte, ob in den vergangenen Schuljahren eine lückenlose inner- oder außerschulische LRS-Förderung nachgewiesen werden kann, denn die Erfahrung zeigt, dass dies die Voraussetzung für den Erfolg des Antrages an das Staatliche Schulamt ist. Sollte eine Fortsetzung der Fördermaßnahmen notwendig erscheinen, bilden nun Tutor und Deutschlehrer die Schnittstelle, von der aus alle weiteren Schritte unternommen werden. Dazu gehören die Beratung der Eltern, die selbst einen Antrag verfassen müssen, die Information des Klassenteams, die Diagnoseerhebung, die Erstellung eines Förderplanes, die Einberufung einer Klassenkonferenz etc., bis hin zur Übersendung sämtlicher relevanter Antragsdaten an das Staatliche Schulamt, welches die Fördermaßnahmen bewilligt oder ggf. auch für nicht notwendig erachtet. Falls das Staatliche Schulamt eine Genehmigung erteilt,

6 muss der Schüler nun halbjährlich nachweisen, dass regelmäßig (in der Regel zwei Stunden pro Schulwoche) Fördermaßnahmen umgesetzt werden, sei es durch eine externe oder interne LRS-Förderung. Im weiteren Verlauf beschließt die Klassen- bzw. Kurskonferenz halbjährlich über die Fortschreibung des Förderplans und unterrichtet das Staatliche Schulamt von den Beschlüssen. Wenn die Fördermaßnahmen eine Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung implizieren, muss dies als Bemerkung im Zeugnis kenntlich gemacht werden. Grundsätzlich ist bei all dem zu beachten, dass nach 44 (2) der VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses in der Abiturprüfung [ ] ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung ( Notenschutz = Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibleistung) ausgeschlossen 2 ist. Hier kann die Prüfungskommission auf Antrag lediglich über Nachteilsausgleichsmaßnahmen entscheiden, die z.b. in einer Verlängerung der Arbeitszeit bestehen können. Organisation der LRS-Förderung in der Oberstufe Die RHS bietet auch in der Oberstufe einen wöchentlich stattfindenden zweistündigen LRS- Kurs speziell für die Oberstufe an. Schülerinnen und Schüler der Einführungs- und Qualifikationsphase arbeiten hier in kleiner Runde intensiv an der Verbesserung ihrer Lese- und Rechtschreibleistung nach den Maßgaben ihres individuellen Förderplans. Die betreuende Lehrkraft nutzt diesen sowie aktuelle Klausuren, um den jeweiligen Förderschwerpunkt zu ermitteln, aber auch um Fortschritte gebührend in den Fokus zu stellen. Dabei konzentrieren sich die Übungen immer auf ein Problem nach dem anderen, sodass ein sukzessiver Aufbau der Lese- und insbesondere Rechtschreibkompetenz anvisiert wird. Übungsblätter sowie ein Arbeitsheft (Rechtschreibung und Zeichensetzung. Alles klar! Trainingskurs für die Oberstufe. Erarb. v. Dr. I. Hachenbroch-Krafft. Berlin ,99 ), welches von jedem Schüler verbindlich zu erwerben ist, bilden dabei das Trainingsmaterial. In der Praxis erweist sich ein solches Vorgehen allerdings als nicht ausreichend. Ein großes Problem in der Oberstufe stellt das Schreiben von Klausuren unter Zeitdruck dar. Der Schüler konzentriert sich auf den Inhalt 2 Landesschulamt und Lehrkräfteakademie. Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis: LRS in der Sekundarstufe II Grundlagen und Vorgehen.

7 und vernachlässigt oft die zuvor mühelos angewendeten Rechtschreibregeln. Deswegen nimmt das Einüben von Korrekturtechniken (Verwendung einer Korrekturkarte, Korrekturle- sen von hinten nach vorne, Zeitmanagement etc.) einen wichtigen Stellenwert im Kurs ein. Nur im Miteinander dieser beiden Methoden kann eine Stärkung der Rechtschreibkompetenz mit Blick auf das Abitur, in dem ein Verzicht auf die Rechtschreibleistung nicht möglich ist, gelingen. In Bezug auf die Lesekompetenz erfolgt eine Vermittlung von unterschiedlichen Lesestrategien, die sich am individuellen Förderbedarf orientiert. Abschließend bietet der LRS-Kurs der Oberstufe eine Kontrollinstanz, indem die zuständige Lehrkraft organisatorisch notwendige Maßnahmen im Blick hat (Kontrolle der Förderpläne, Anträge etc.). Rechtliche Grundlagen Genauere Angaben zur konkreten Rechtslage sind in den Handreichungen zur Umsetzung der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011 unter nachzulesen ( 7 regelt allgemein die Maßnahmen zum Nachteilsausgleich bzw. zur Leistungsfeststellung und -bewertung bei Schülerinnen und Schülern mit Funktionsbeeinträchtigungen oder Behinderungen, die beziehen sich speziell auf LRS). Wichtig sind hier insbesondere: 37 sechster Teil VOGSV - Grundsätze - Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (2011) 42 VOGSV - Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei Schülern und Schülerinnen mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vom VOGSV Individuelle Förderpläne bei besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen (2011).

8

für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben (LRS) an der Geschwister-Scholl-Schule Bensheim

für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben (LRS) an der Geschwister-Scholl-Schule Bensheim Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben (LRS) an der Geschwister-Scholl-Schule Bensheim Herausgegeben 1999, überarbeitet 2007

Mehr

Rechtliche Grundlage der Förderung bildet die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses in der jeweils gültigen Fassung.

Rechtliche Grundlage der Förderung bildet die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses in der jeweils gültigen Fassung. Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen, für das Erteilen von Förderunterricht und für das Erstellen von Förderplänen an der Schule am

Mehr

Gelstertalschule Hundelshausen

Gelstertalschule Hundelshausen Gelstertalschule Hundelshausen im sozialen Miteinander und individuell: Wir nehmen jeden Menschen in seiner Gesamtpersönlichkeit an und stärken die Kinder auf ihrem individuellen Weg des Lernens und Arbeitens

Mehr

Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR)

Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) Vom 18. Mai 2006 Gült. Verz. Nr. 7200 Auf Grund 73 Abs. 6 in Verbindung

Mehr

LRR an der Peter-Behrens-Schule

LRR an der Peter-Behrens-Schule Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Schulbezogenes Förderkonzept für Sek. I und Sek. II 1. Einleitung Das Hessische Schulgesetz gibt vor Schule so zu gestalten, dass jede

Mehr

Was bedeutet LRS. Wie kann Schule helfen?

Was bedeutet LRS. Wie kann Schule helfen? Was bedeutet LRS Schüler/innen haben Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben lernen. Der Schulerfolg kann durch diese Schwierigkeiten gefährdet sein. Durch entsprechende Förderung sollen diese Schwierigkeiten

Mehr

Schulisches Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit einer LRS

Schulisches Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit einer LRS Schulisches Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit einer LRS 1. Ziele des Förderkonzepts 2. Die schulrechtliche Basis des Förderkonzepts 3. Verfahren zur Feststellung des Förderbedarfs 3.1. Definition

Mehr

Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben (LRS)

Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben (LRS) Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben (LRS) Stand: Dezember 2008 1 Einleitung Die besonderen Probleme von Kindern und Jugendlichen

Mehr

Den Förderplan erstellt die Klassenleitung in Absprache und Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Lehrkräften.

Den Förderplan erstellt die Klassenleitung in Absprache und Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Lehrkräften. 23 Förderkonzept 1. Förderung Entsprechend dem Leitbild des Schulprogramms, das jedem Kind die Schule als Lernort anbietet, an dem es sich wohlfühlen soll, ist die individuelle Förderung ein wichtiger

Mehr

a) bis zu welcher Klassenstufe Nachteilsausgleich und Notenschutz gewährt

a) bis zu welcher Klassenstufe Nachteilsausgleich und Notenschutz gewährt 14. Wahlperiode 27. 11. 2006 Antrag der Abg. Dr. Frank Mentrup u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Neue Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Lese-Rechtschreibschwäche

Mehr

Georg-Büchner-Schule Gymnasium

Georg-Büchner-Schule Gymnasium Georg-Büchner-Schule Gymnasium GBS Nieder-Ramstädter-Str. 120, 64285 Darmstadt. Schulisches LRS-Förderkonzept 1. Einleitung In der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19.8.11 wird erklärt,

Mehr

Informationen zu LRS in der Sekundarstufe I und II für Eltern und Lehrkräfte

Informationen zu LRS in der Sekundarstufe I und II für Eltern und Lehrkräfte Informationen zu LRS in der Sekundarstufe I und II für Eltern und Lehrkräfte entsprechend dem LRS-Erlass für NRW (1991), den Grundsätzen der Kultusministerkonferenz (2007) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Mehr

Vom 18. Mai 2006. Gült. Verz. Nr. 7200

Vom 18. Mai 2006. Gült. Verz. Nr. 7200 Legasthenie-Erlass Hessen Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) Vom 18. Mai 2006 Gült. Verz. Nr. 7200

Mehr

Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Deutsch in der Sekundarstufe I am Gymnasium Harsewinkel ( Stand : Februar 2015)

Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Deutsch in der Sekundarstufe I am Gymnasium Harsewinkel ( Stand : Februar 2015) Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Deutsch in der Sekundarstufe I am Gymnasium Harsewinkel ( Stand : Februar 2015) 1. Ermittlung der Gesamtnote zum Halbjahr und zum Jahresende Die Sonstigen Leistungen

Mehr

Legasthenie-Erlass 2008

Legasthenie-Erlass 2008 Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Schleswig-Holstein e.v. im Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.v. www.lvl-sh.de info@lvl-sh.de Tel / Fax 0700 99958574 Legasthenie-Erlass 2008 Förderung

Mehr

Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen. Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen

Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen. Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen RdErl. d. MK vom 04.10.2005 26 81631-05 VORIS 22410 Bezug a) Verordnung zur Feststellung

Mehr

Präambel. 1. Diagnostische Voraussetzungen der Förderung

Präambel. 1. Diagnostische Voraussetzungen der Förderung Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben (LRS-Erlass in der Fassung vom 01.08.2007) Präambel Der Beherrschung der Schriftsprache kommt

Mehr

LRS - Intensivkurs. Einführung in die Verwaltungsvorschrift Warum mit Schulleitungen? LRS - I-Kurs 2010 - Nübling, Stibal 1

LRS - Intensivkurs. Einführung in die Verwaltungsvorschrift Warum mit Schulleitungen? LRS - I-Kurs 2010 - Nübling, Stibal 1 LRS - Intensivkurs Einführung in die Verwaltungsvorschrift Warum mit Schulleitungen? LRS - I-Kurs 2010 - Nübling, Stibal 1 aus der Schulpsychologischen Beratungsstelle hohe Zahl von Anmeldungen mit LRS

Mehr

Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen

Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben

Mehr

Was ist eine Lese- und Rechtschreibstörung oder Lese- und Rechtschreibschwäche?

Was ist eine Lese- und Rechtschreibstörung oder Lese- und Rechtschreibschwäche? Was ist eine Lese- und Rechtschreibstörung oder Lese- und Rechtschreibschwäche? Unter einer Legasthenie oder Lese- und Rechtschreibstörung versteht man die langanhaltende Beeinträchtigung der Entwicklung

Mehr

LRS-Konzept der Leoschule Lünen. 1. Grundlage Die Grundlage jeder LRS-Förderung ist der LRS-Erlass des Kultusministeriums vom 17.09.

LRS-Konzept der Leoschule Lünen. 1. Grundlage Die Grundlage jeder LRS-Förderung ist der LRS-Erlass des Kultusministeriums vom 17.09. 1. Grundlage 2. Begriffsdefinition 3. Ermittlung des Förderbedarfs 4. Förderung 5. Kooperationen 6. Leistungsbewertung und Zeugnisse 7. Material 8. Überblick 1. Grundlage Die Grundlage jeder LRS-Förderung

Mehr

Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg

Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg I. Einjähriger Auslandsaufenthalt nach dem Besuch der 10. Jahrgangsstufe Regelfall

Mehr

FRAGE 1: WIE KÖNNEN LEHRKRÄFTE VORGEHEN, UM EINE LRS ZU DIAGNOSTIZIEREN?

FRAGE 1: WIE KÖNNEN LEHRKRÄFTE VORGEHEN, UM EINE LRS ZU DIAGNOSTIZIEREN? 1 Hinweise für Schulen zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben 1 Aus dem schulgesetzlichen Auftrag der

Mehr

Umgang mit LRS an der Hannah-Arendt-Gesamtschule Soest

Umgang mit LRS an der Hannah-Arendt-Gesamtschule Soest Didaktische Leiterin, Dr. Maria Kirsch Soest, August 2010 Umgang mit LRS an der Hannah-Arendt-Gesamtschule Soest Dieses Papier ist in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitungen, der Jahrgangsteams, der

Mehr

LRS Stützpunkt an der

LRS Stützpunkt an der LRS Stützpunkt an der Bezug: Hilfekompass für Schüler mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten Verwaltungsvorschrift: Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen - (KuU 14/15 / 2008;

Mehr

6. Bestimmungen für schriftliche Arbeiten in der Grundstufe (Primarstufe)

6. Bestimmungen für schriftliche Arbeiten in der Grundstufe (Primarstufe) 1 von 5 23.01.2007 22:57 Anlage 2: Richtlinien für Leistungsnachweise Anlage 2 Richtlinien für Leistungsnachweise 1. Korrektur und Beurteilung schriftlicher und anderer Leistungsnachweise sollen so erfolgen,

Mehr

Rechenschwäche und Rechenstörungen

Rechenschwäche und Rechenstörungen Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)

Mehr

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 I. Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss (HSA) - nach Abschluss

Mehr

Das Autorenteam. Wolfgang Endres. Susanne Keßler Germanistin, Autorin und Redakteurin von Unterrichtsmaterialien,

Das Autorenteam. Wolfgang Endres. Susanne Keßler Germanistin, Autorin und Redakteurin von Unterrichtsmaterialien, Einleitung Deutschlehrerinnen und -lehrer wissen aus ihrer Unterrichtspraxis, dass mit dem Ende der Grundschulzeit der Lese- und Schreiblernprozess keineswegs abgeschlossen ist. Gerade zu Beginn der Sekundarstufe

Mehr

1 Ziel der Prüfung Mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung wird die Mittlere Reife erworben.

1 Ziel der Prüfung Mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung wird die Mittlere Reife erworben. Verordnung über die Durchführung von Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien und im gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen (Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung Gymnasien - MittReifGymVO

Mehr

Förderung an der Lahntalschule Ein Überblick

Förderung an der Lahntalschule Ein Überblick Förderung an der Lahntalschule Ein Überblick Kurse Teilnehmer Einwahl Hinweise Jahrgang 5 SuS mit fachlichen Defiziten SuS bei denen aufgrund des letzten GS-Zeugnisses Defizite sichtbar sind. SuS die einen

Mehr

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/3322(neu)

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/3322(neu) Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/3322(neu) Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 27. Juni 2008

Mehr

Das Lese-Rechtschreib-Konzept

Das Lese-Rechtschreib-Konzept HEINRICH - KRAFT - SCHULE INTEGRIERTE GESAMTSCHULE - EINE SCHULE FÜR ALLE - Fachfeldstraße 34 60386 Frankfurt Tel 069/ 212-48994 + 48995 Fax 069/212-49110 email: poststelle.heinrich-kraft-schule@stadt-frankfurt.de

Mehr

Leistungskonzept des Faches Mathematik

Leistungskonzept des Faches Mathematik Leistungskonzept des Faches Mathematik 1. Grundsätze der Leistungsbewertung Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerinnen und Schüler Aufschluss geben. Sie soll auch Grundlage

Mehr

Der Sonderpädagogische Dienst der Schulen für Erziehungshilfe an allgemeinen Schulen

Der Sonderpädagogische Dienst der Schulen für Erziehungshilfe an allgemeinen Schulen Prof. Dr. Werner Baur Der Sonderpädagogische Dienst der Schulen für Erziehungshilfe an allgemeinen Schulen Ein Angebot zur Unterstützung von ehrkräften bei ihren Bemühungen um Kinder und Jugendliche, die

Mehr

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten. im Lesen, im Rechtschreiben oder im Rechnen festgestellt

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten. im Lesen, im Rechtschreiben oder im Rechnen festgestellt 134 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 5/2014 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, im Rechtschreiben

Mehr

Das Leseförderprogramm für 5. Klassen der Bühl-Realschule Dornstadt Entwickelt von Dr. Martin Böhnisch in Zusammenarbeit mit der Fachschaft Deutsch

Das Leseförderprogramm für 5. Klassen der Bühl-Realschule Dornstadt Entwickelt von Dr. Martin Böhnisch in Zusammenarbeit mit der Fachschaft Deutsch Das Leseförderprogramm für 5. Klassen der Bühl-Realschule Dornstadt Entwickelt von Dr. Martin Böhnisch in Zusammenarbeit mit der Fachschaft Deutsch Gründe für die Leseförderung 1. Wegfall der Grundschulempfehlung

Mehr

Legasthenie-Erlass 2013

Legasthenie-Erlass 2013 Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Schleswig-Holstein e.v. im Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.v. www.lvl-sh.de info@lvl-sh.de Tel. 0700 99958574 Legasthenie-Erlass 2013 Förderung von

Mehr

Legasthenie. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem Störungsbild der Legasthenie und dem der Lese-Rechtschreibschwäche.

Legasthenie. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem Störungsbild der Legasthenie und dem der Lese-Rechtschreibschwäche. Zusammenfassung der Bestimmungen zur Legasthenie oder Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) beim Übertritt an weiterführende Schulen oder bei einem Schulartwechsel (z.b. Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsschule,

Mehr

Lese- /Rechtschreibstörung und Lese- /Rechtschreibschwäche in der Schule

Lese- /Rechtschreibstörung und Lese- /Rechtschreibschwäche in der Schule Bildung und Sport Lese- /Rechtschreibstörung und Lese- /Rechtschreibschwäche in der Schule 1. Was versteht man unter einer Lese-/ Rechtschreibstörung (Legasthenie) bzw. Lese-/ Rechtschreibschwäche (LRS)?

Mehr

LRS. M. Rümpel [FB LRS in Lichtenberg]

LRS. M. Rümpel [FB LRS in Lichtenberg] LRS M. Rümpel [FB LRS in Lichtenberg] LRS-Förderung unter dem Namen PULS gibt es seit 2001 in der Grundschule in Lichtenberg. Inzwischen betreuen wir Kinder von der KITA (seit 2006) bis in die Oberschulen

Mehr

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreibschwäche. Rechtliche Grundlagen individuelle Ansprüche pädagogische Umsetzung

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreibschwäche. Rechtliche Grundlagen individuelle Ansprüche pädagogische Umsetzung Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) Rechtliche Grundlagen individuelle Ansprüche pädagogische Umsetzung Übersicht UN Konvention KMK Bezug Schulgesetz (S-H)

Mehr

Jedes Kind ist anders. Jedes Kind lernt anders. Jedes Kind kann etwas anderes.

Jedes Kind ist anders. Jedes Kind lernt anders. Jedes Kind kann etwas anderes. Jedes Kind ist anders. Jedes Kind lernt anders. Jedes Kind kann etwas anderes. 1. Vorbemerkungen Weil das so ist, beachten wir bei unserem täglichen Bemühen den Grundsatz: Es gibt nichts Ungerechteres

Mehr

Verwaltungsvorschrift Kinder & Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen

Verwaltungsvorschrift Kinder & Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen Verwaltungsvorschrift Kinder & Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen Fachbesprechung der LRS-AnsprechpartnerInnen an Realschulen und Gymnasien Udo Ebert, Dr. Judith Leinweber, Dr. Matthias

Mehr

Neue Schule Wolfsburg Fragen und Antworten rund um das Thema Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I

Neue Schule Wolfsburg Fragen und Antworten rund um das Thema Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I Neue Schule Wolfsburg Fragen und Antworten rund um das Thema Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I Vorbemerkung An der Neuen Schule Wolfsburg können alle Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen erworben

Mehr

Realschule plus und Fachoberschule Dahn

Realschule plus und Fachoberschule Dahn Realschule plus und Fachoberschule Dahn - Schloßstraße 19 66994 Dahn Telefon 06391/914-100 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) oder Dyskalkulie (Dys) Die Förderung

Mehr

Merkblatt LRS. Auswirkungen der Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) auf die Notengebung in den Sprachfächern. für die Primarstufe und Sekundarstufe I

Merkblatt LRS. Auswirkungen der Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) auf die Notengebung in den Sprachfächern. für die Primarstufe und Sekundarstufe I Merkblatt LRS Auswirkungen der Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) auf die Notengebung in den Sprachfächern für die Primarstufe und Sekundarstufe I Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche

Mehr

Informationen zur 10.Klasse

Informationen zur 10.Klasse Informationen zur 10.Klasse Wir informieren Sie heute über die schriftlichen und mündlichen Überprüfungen in Klasse 10, die Auflagen für die Versetzung in die 11. Klasse ( gymnasiale Oberstufe), die Prognose

Mehr

Mit diesem Handout möchte die Psychologische Beratungsstelle der Stadt Remscheid, Bereich Schulpsychologie vier häufig gestellte Fragen beantworten:

Mit diesem Handout möchte die Psychologische Beratungsstelle der Stadt Remscheid, Bereich Schulpsychologie vier häufig gestellte Fragen beantworten: Informationen zu LRS für Lehrkräfte der Primarstufe & Sek 1 entsprechend dem LRS-Erlass des Landes NRW (1991) sowie der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS 2012) bzw. Sek 1 (APO-S I 2012, zuletzt Mai

Mehr

LRS Schulkonzept Schule am Buntzelberg (Grundschule)

LRS Schulkonzept Schule am Buntzelberg (Grundschule) LRS Knzept Schulprgramm LRS Schulknzept Schule am Buntzelberg (Grundschule) LRS Knzept Schulprgramm 1. Zeitleiste Jahrgangsstufe 1/2 Zeitpunkt Lernstand Schulbeginn Klasse 1 Schriftsprachliche Vrerfahrungen

Mehr

Nachhilfe-Unterricht Förderung bei Lese-Rechtschreib-Schwäche Mentales Training

Nachhilfe-Unterricht Förderung bei Lese-Rechtschreib-Schwäche Mentales Training Nachhilfe-Unterricht Förderung bei Lese-Rechtschreib-Schwäche Mentales Training Dreifach-Vorteil Individueller Unterricht! Am Schulstoff orientiert! Schneller Lernerfolg! Infoline ( 0 60 21-37 13 31 2

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN INFOABEND/ ELTERNABEND DER E-PHASE ZUM 27.05.2014

HERZLICH WILLKOMMEN INFOABEND/ ELTERNABEND DER E-PHASE ZUM 27.05.2014 HERZLICH WILLKOMMEN ZUM INFOABEND/ ELTERNABEND DER E-PHASE 27.05.2014 Zulassung zur Q-Phase Deutsch-Fremdsprachen-Mathematik Zulassung Ausgleich 1 x 0 Pkte. nicht zugelassen nein 1< 5 Pkte. nicht zugelassen

Mehr

Vom 10. August 2009. GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 223-6 - 23

Vom 10. August 2009. GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 223-6 - 23 Verordnung über die Durchführung von Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien und im gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen (Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung Gymnasien MittGyVO M-V) Vom

Mehr

Konzept zum Schüler-Coaching (Lerncoaching) am Stiftischen Gymnasium Düren. (Stand: 21.10.2015)

Konzept zum Schüler-Coaching (Lerncoaching) am Stiftischen Gymnasium Düren. (Stand: 21.10.2015) Konzept zum Schüler-Coaching (Lerncoaching) am Stiftischen Gymnasium Düren (Stand: 21.10.2015) Inhaltsverzeichnis 1. Einführung... 3 2. Teilnehmerkreis und Organisation... 4 3. Finanzierung... 5 4. Inhalt

Mehr

Übergang zu weiterführenden Schulen. Die Klassenkonferenz (Lehrerinnen) entscheidet über die Empfehlung für eine Schulform

Übergang zu weiterführenden Schulen. Die Klassenkonferenz (Lehrerinnen) entscheidet über die Empfehlung für eine Schulform Das neue Schulgesetz Übergang zu weiterführenden Schulen Die Klassenkonferenz (Lehrerinnen) entscheidet über die Empfehlung für eine Schulform Basis für Entscheidung ist Lernentwicklung, Arbeitsverhalten

Mehr

Förder- und Integrationskonzept der Gartenschule

Förder- und Integrationskonzept der Gartenschule Förder- und Integrationskonzept der Gartenschule Schuljahr 2014/15 Es gibt nichts Ungerechteres als die Behandlung von Ungleichem. Aufgabe der Grundschule ist es, Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen

Mehr

Dokumente/Unterlagen zum Thema Nachteilsausgleich

Dokumente/Unterlagen zum Thema Nachteilsausgleich Dokumente/Unterlagen zum Thema Nachteilsausgleich Bei nicht-sprechenden Schülern, die nach dem Lehrplan der Regelschule unterrichtet werden stellt sich oft die Frage der adäquaten Leistungsbewertung.Unklar

Mehr

Konzept der individuellen Förderung am Städtischen Gymnasium Olpe

Konzept der individuellen Förderung am Städtischen Gymnasium Olpe Konzept der individuellen Förderung am Städtischen Gymnasium Olpe Überblick IN/25.112009 Konzept Fördern III Individuelles und (selbst-) verantwortliches Lernen im sozialen Miteinander Förderunterricht,

Mehr

Neuer Artikel 8 a im Schulgesetz Ba-Wü:

Neuer Artikel 8 a im Schulgesetz Ba-Wü: Neuer Artikel 8 a im Schulgesetz Ba-Wü: Gemeinschaftsschule (1) Die Gemeinschaftsschule vermittelt in einem gemeinsamen Bildungsgang Schülern der Sekundarstufe I je nach ihren individuellen Leistungsmöglichkeiten

Mehr

Förderkonzept der Clemens-Brentano/Overberg Realschule plus

Förderkonzept der Clemens-Brentano/Overberg Realschule plus Förderkonzept der Clemens-Brentano/Overberg Realschule plus Aus unseren Zielen: 1. Allen Schülerinnen und Schülern sollen den bestmöglichen Schulabschluss erreichen. 2. Die Schülerinnen und Schüler unserer

Mehr

Prüfungen und Abschlüsse

Prüfungen und Abschlüsse Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh Freie Gesamtschule Prüfungen Friedrich-Adolf-Richter-Schule Schuljahr 2014/15 Prüfungen AA Aufrücken & Versetzung 51 Schüler der Klasse 5 & 7 rückt ohne Versetzungsentscheidung

Mehr

Die Beurteilung von Schülerleistungen in der Sekundarstufen I und II wird geregelt durch:

Die Beurteilung von Schülerleistungen in der Sekundarstufen I und II wird geregelt durch: Leistungsbewertungskonzept Gymnasium Rodenkirchen 1. Vorwort Das Leistungsbewertungskonzept des Gymnasiums Rodenkirchen ist ein von den Fachkonferenzen gemeinsam verabschiedetes Konzept, das allen am Schulleben

Mehr

Versetzungsordnung: Änderungen

Versetzungsordnung: Änderungen Anlage zur Deputationsvorlage L 28/17 Versetzungsordnung: Änderungen geltender Text (Auszug) Teil 1 Allgemeine Bestimmungen - 1 Geltungsbereich Diese Versetzungsordnung gilt für alle öffentlichen Schulen

Mehr

An die Delegierten zum Landesschülerparlament und alle Interessierten. Stellungnahmen zu unseren Anträgen an die 26. Veranstaltung Jugend im Landtag

An die Delegierten zum Landesschülerparlament und alle Interessierten. Stellungnahmen zu unseren Anträgen an die 26. Veranstaltung Jugend im Landtag Preußerstraße 1 9, 24105 Kiel www.schuelervertretung.de An die Delegierten zum Landesschülerparlament und alle Interessierten Stellungnahmen zu unseren Anträgen an die 26. Veranstaltung Jugend im Landtag

Mehr

FAQs zum Erlass Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese- Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) vom 03. Juni 2013

FAQs zum Erlass Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese- Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) vom 03. Juni 2013 Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein FAQs zum Erlass Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese- Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) vom 03. Juni 2013 www.bildung.schleswig-holstein.de

Mehr

Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS)

Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) Primarschule Brütten Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) Überarbeitete Version 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 1.1 Ausgangslage... 2 1.2 Ziel... 2

Mehr

Legasthenie und Dyskalkulie

Legasthenie und Dyskalkulie Legasthenie und Dyskalkulie Ursachen, Diagnosen und Nachteilsausgleich im deutschen Bildungsföderalismus Referentin: Annette Höinghaus, Geschäftsführerin BVL Themen Definition Ursache Diagnose Aktuelle

Mehr

Die gymnasiale Oberstufe dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in die Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase

Die gymnasiale Oberstufe dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in die Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase Allgemeines Die gymnasiale Oberstufe dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in die Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase Die Einführungsphase Die Einführungsphase (11. Jahrgang) übernimmt

Mehr

Einige rechtliche Fragen (z.b. zum Nachteilsausgleich )

Einige rechtliche Fragen (z.b. zum Nachteilsausgleich ) Einige rechtliche Fragen (z.b. zum Nachteilsausgleich ) Eltern, deren Kinder grundsätzlichere LRS-Probleme aufweisen, haben eine ganze Reihe von Rechten. Dies ist auch gut so, denn als Gegenstück zur Schulpflicht

Mehr

Informationen zur Oberstufe

Informationen zur Oberstufe Informationen zur Oberstufe Einführungsveranstaltung 5.8.2013 Informationen zur Oberstufe 1. Gliederung der Oberstufe 7. Qualifikation für das Abitur 2. Kernfächer 8. Überspringen und Wiederholen 3. Aufgabenfelder

Mehr

Elisabeth Selbert Gesamtschule

Elisabeth Selbert Gesamtschule Elisabeth Selbert Gesamtschule Informationen zur gymnasialen Oberstufe Schuljahr 2014/15 bzw. 2015/16 Die Oberstufe an der Elisabeth Selbert - Gesamtschule Unsere gymnasiale Oberstufe entspricht formal

Mehr

Lese-Rechtschreib- Konzept

Lese-Rechtschreib- Konzept Grundschule des Odenwaldkreises Grundschule Rothenberg Musikalische Grundschule Lese-Rechtschreib- Konzept Rothenberg, im August 2008 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel... 3 2. Diagnostik... 4 3. Maßnahmen...

Mehr

Lese- und Rechtschreibschwäche

Lese- und Rechtschreibschwäche Studienseminar Koblenz Fachseminare Deutsch Th. Zimmer Lese- und Rechtschreibschwäche Der Umgang mit der LRS und der Verwaltungsvorschrift von 2007 Umgang mit der LRS 2 1 Umgang mit der LRS 3 Falsche Extrempositionen

Mehr

Herkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe

Herkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe Herkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe Liebe Eltern, seit vielen Jahren wird im Kreis Olpe Unterricht in der Herkunftssprache angeboten und doch ist er nicht überall bekannt. Wir möchten Sie mit

Mehr

Information zur Gesamtqualifikation, zum Bestehen und Ablauf der Abiturprüfung. Tannenbusch-Gymnasium Bonn. Abiturjahrgang 2013

Information zur Gesamtqualifikation, zum Bestehen und Ablauf der Abiturprüfung. Tannenbusch-Gymnasium Bonn. Abiturjahrgang 2013 Information zur Gesamtqualifikation, zum Bestehen und Ablauf der Abiturprüfung Tannenbusch-Gymnasium Bonn Abiturjahrgang 2013 1 Die gymnasiale Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block

Mehr

Informationen zur Gymnasialen Oberstufe. Qualifikationsphase

Informationen zur Gymnasialen Oberstufe. Qualifikationsphase Informationen zur Gymnasialen Oberstufe Qualifikationsphase 13-jähriger Bildungsgang März 2013 (Neumann-Voß) 1 Bestimmungen für den Übergang von der 11. Klasse in die Qualifikationsphase der Gymnasialen

Mehr

Schule ohne Stress. In der Privatschule Dany sollen die Schüler regelmäßig erfahren, dass sie

Schule ohne Stress. In der Privatschule Dany sollen die Schüler regelmäßig erfahren, dass sie Lernen für die Welt Liebe Eltern, nach intensiver Planung und Vorbereitung haben wir Ende 2007 eine neue private Ergänzungsschule eröffnet: Die Privatschule Dany. Sie soll einfach eine gute Schule sein.

Mehr

2.2.24 Prüfungsordnung für den Abschluss der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss und Realschulabschluss) an Deutschen Auslandsschulen

2.2.24 Prüfungsordnung für den Abschluss der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss und Realschulabschluss) an Deutschen Auslandsschulen 2.2.24 Prüfungsordnung für den Abschluss der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss und Realschulabschluss) an Deutschen Auslandsschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.09.2007) 1 Art der Prüfung,

Mehr

Kooperationsvereinbarung. zwischen. dem Beratungs- und Förderzentrum Erich Kästner-Schule Idstein. und der. (allgemeinen Schule)

Kooperationsvereinbarung. zwischen. dem Beratungs- und Förderzentrum Erich Kästner-Schule Idstein. und der. (allgemeinen Schule) Erich Kästner-Schule Schule mit Förderschwerpunkt Lernen Beratungs- und Förderzentrum, Ganztagsangebot Schule des Rheingau-Taunus-Kreises Auf der Au 36, 65510 Idstein, Tel.: 06126-3250, Fax: 92 467, email:poststelle@eks.idstein.schulverwaltung.hessen.de

Mehr

Das Förderkonzept der Grund- und Regionalschule Owschlag

Das Förderkonzept der Grund- und Regionalschule Owschlag Das Förderkonzept der Grund- und Regionalschule Owschlag ist Teil einer Reihe organisatorischer und konzeptioneller Maßnahmen, die den größtmöglichen Lernerfolg aller Schülerinnen und Schüler zum Ziel

Mehr

Dokumentation des Projekts Schüler helfen Schülern

Dokumentation des Projekts Schüler helfen Schülern Dokumentation des Projekts Schüler helfen Schülern An der Clemens-Brentano-/ Overberg Realschule plus Koblenz Verfasserinnen: I. Braun und A. Kellerer (6. Fachsemester, SoSe 2014) Fachbereich Sozialwissenschaften,

Mehr

Schulentwicklung 06/07 Johann-Gutenberg-Realschule Langenfeld

Schulentwicklung 06/07 Johann-Gutenberg-Realschule Langenfeld Schulentwicklung 06/07 Johann-Gutenberg-Realschule Langenfeld In der Darstellung von Aspekten der Schulentwicklung des Schuljahres 05 /06 (www.johann-gutenberg-realschule.de/inhalt/programm/0506.pdf) wurde

Mehr

Das andere Leistungsfach Biologie, Deutsch, Englisch oder Mathematik wird erst am Ende der Einführungsphase gewählt.

Das andere Leistungsfach Biologie, Deutsch, Englisch oder Mathematik wird erst am Ende der Einführungsphase gewählt. Mit neuen Fächern zum Abitur Unabhängig davon, ob Sie bisher eine Realschule, ein Gymnasium oder eine Gesamtschule besucht haben, bietet Ihnen das berufliche Gymnasium der Feldbergschule eine große Chance,

Mehr

Abschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule:

Abschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule: Abschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule Quelle: Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I APO-S I) zusammengestellt

Mehr

ALLER ANFANG IST SCHWER

ALLER ANFANG IST SCHWER Förderschule Sprungtuch GmbH 2014 Ausgabe 16 BERATUNG/INFO ALLER ANFANG IST SCHWER Lesen, Rechnen, Schreiben 1 Manche Kinder sind seit früher Kindheit sprachlich sehr geschickt, schreiben später bereits

Mehr

1. Aufenthaltsräume mit verschiedenen Bedingungen statt nutzloser Korridore

1. Aufenthaltsräume mit verschiedenen Bedingungen statt nutzloser Korridore So könnte Schule für alle erfreulicher, motivierender, wirksamer sein: 1. Aufenthaltsräume mit verschiedenen Bedingungen statt nutzloser Korridore 2. Uhren und ungefähre Zeitvorgaben statt Klingelzeichen

Mehr

Lerntherapeutische Förderung im Bereich Lese-Rechtschreibschwäche. Weiterbildung für Lehrer/-innen aller Schularten

Lerntherapeutische Förderung im Bereich Lese-Rechtschreibschwäche. Weiterbildung für Lehrer/-innen aller Schularten Neues, berufsbegleitendes Schulungsangebot: Lerntherapeutische Förderung im Bereich Lese-Rechtschreibschwäche Weiterbildung für Lehrer/-innen aller Schularten Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) geht alle

Mehr

Mein Weg von 4 nach 5. Informationsabend zum Übergang in die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I

Mein Weg von 4 nach 5. Informationsabend zum Übergang in die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I Mein Weg von 4 nach 5 Informationsabend zum Übergang in die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I Was erwartet Sie heute? Tipps zur Entscheidungsfindung Informationen über alle Schulformen Ablauf

Mehr

Vom 10. April 2007. GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 223-6 - 12

Vom 10. April 2007. GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 223-6 - 12 Verordnung über die Versetzung, Kurseinstufung und den Wechsel des Bildungsganges an den allgemein bildenden Schulen (Versetzungs-, Kurseinstufungs- und Durchlässigkeitsverordnung VKDVO M-V) Vom 10. April

Mehr

Nachteilsausgleich. Inhalt

Nachteilsausgleich. Inhalt Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, mit einer chronischen Krankheit oder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Schulen in NRW E&W 2/2001 Inhalt 1 Was ist Nachteilsausgleich?...

Mehr

10 Jahre KMBek zur Legasthenie in Bayern. Rückblick und Ausblick

10 Jahre KMBek zur Legasthenie in Bayern. Rückblick und Ausblick 10 Jahre KMBek zur Legasthenie in Bayern Rückblick und Ausblick Fachtagung des Landesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie Bayern e.v. München - 20.11.2009 Legasthenie aus rechtlicher Sicht - Überblick

Mehr

Geschäftsordnung des Abendgymnasiums

Geschäftsordnung des Abendgymnasiums Geschäftsordnung des Abendgymnasiums 1. Die Anmeldung (1) Sie können sich nur persönlich anmelden. Postalische oder fernmündliche Anmeldungen haben keine Gültigkeit. (2) Sie werden direkt bei der Anmeldung

Mehr

Die Profiloberstufe ab dem Schuljahr 2015/16

Die Profiloberstufe ab dem Schuljahr 2015/16 C E S A R - K L E I N - S C H U L E Gemeinschaftsschule der Gemeinde Ratekau in Ratekau Oberstufenkoordination Die Profiloberstufe ab dem Schuljahr 2015/16 Inhalt der Präsentation: Der Übergang in die

Mehr

Übergang in die Qualifikationsphase der Dreieichschule Langen (DSL) Edeltraut Hederer-Kunert

Übergang in die Qualifikationsphase der Dreieichschule Langen (DSL) Edeltraut Hederer-Kunert Übergang in die Qualifikationsphase der Dreieichschule Langen (DSL) Edeltraut Hederer-Kunert Organisation der Oberstufe OAVO (Oberstufen- und Abiturverordnung) gültig seit 20.7.2009 Regelfall: 3 Jahre

Mehr

Unterricht ab Klasse 9. -Informationen März 2015-

Unterricht ab Klasse 9. -Informationen März 2015- Unterricht ab Klasse 9 -Informationen März 2015- Gesetzliche Grundlagen Brandenburgische Bildungsgesetz Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sek I-V) vom 02.08.07 (GVBl II S.200) Verwaltungsvorschrift

Mehr

Übergang aus Klasse 9 in die Oberstufe. Eltern-Informationsabend für die Klassen 9 des SG am 23. November 2011

Übergang aus Klasse 9 in die Oberstufe. Eltern-Informationsabend für die Klassen 9 des SG am 23. November 2011 Übergang aus Klasse 9 in die Oberstufe Eltern-Informationsabend für die Klassen 9 des SG am 23. November 2011 Tagesordnung Abschlüsse Nicht-Versetzung 9 Übergangsmöglichkeiten nach 9 Anforderungen GO Organisation

Mehr

Profiloberstufe. Versetzung und Abschlüsse a) Versetzung in die Qualifika<onsphase b) Haupt- /Realschulabschluss c) Fachhochschulreife d) Abitur

Profiloberstufe. Versetzung und Abschlüsse a) Versetzung in die Qualifika<onsphase b) Haupt- /Realschulabschluss c) Fachhochschulreife d) Abitur Profiloberstufe Unterricht a) Grundlegende Begriffe b) Belegpflichten in der Einführungsphase c) Belegpflichten in der Qualifika

Mehr

Fragen und Antworten für Eltern zum Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen

Fragen und Antworten für Eltern zum Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen LANDESVERBAND LEGASTHENIE UND DYSKALKULIE NIEDERSACHSEN E.V. www.legasthenie-verband.de im Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.v. Fragen und Antworten für Eltern zum Erlass zur Förderung von Schülerinnen

Mehr

nichtamtliche Fassung

nichtamtliche Fassung Auszug aus der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) Vom

Mehr