RICARDA - HUCH - SCHULE Kooperative Gesamtschule mit Förderstufe und gymnasialer Oberstufe
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- Lothar Biermann
- vor 6 Jahren
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1 LRS-Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen an der Ricarda-Huch-Schule Gießen Zusammengestellt 2017 vom LRS-Team: Ulrike Rack, Johanna Abramczik, Brigitte Fiedler und Luisa Blasig
2 Einleitende Bemerkungen Ein legasthener Mensch kann aufgrund seiner differenten Sinneswahrnehmungen mit herkömmlichen Lehrmethoden alleine das Lesen und Schreiben nicht zufriedenstellend erlernen. 1 Je später eine Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) erkannt wird, je verständnisloser die Umwelt auf das vermeintliche Versagen des Kindes reagiert, umso schwerer ist der Teufelskreis, die LRS zu durchbrechen. Ständige Misserfolge können den Schüler schließlich so weit entmutigen, dass seine Leistungen in allen Fächern betroffen werden. Leichte und rechtzeitig erkannte LRS kann durch gezielte Förderung in speziell eingerichteten Kursen folgenlos verschwinden. Alle schweren Formen der LRS werden andauernd zu gewissen Schwierigkeiten führen. Unsere Aufgabe als Schule ist es, diesen Schülern, die mehr Zeit als andere benötigen, Methoden und Hilfsmittel an die Hand zu geben, um diese Schwierigkeiten auszugleichen, und zu einem selbstbewussten Umgang mit der LRS zu gelangen. Die Ricarda-Huch-Schule richtet Förderunterricht von zwei Schulstunden pro Woche für alle Jahrgangsstufen als verbindliches Förderangebot ein. Uns ist es wichtig, die Stärken und besonderen Begabungen dieser Schüler hervorzuheben, um ihr Selbstwertgefühl zu festigen. Wir wollen diesen Schülern zeigen, dass wir ihre Probleme ernst nehmen, und ihnen Geduld und Verständnis entgegenbringen. Dazu ist es notwendig, ein Vertrauensverhältnis zwischen Lehrern und LRS-Schülern aufzubauen, das geprägt ist von Lob und Ermutigung, auch für geringe Fortschritte. Das vorliegende Konzept soll die Grundlage für die gezielte Förderung der LRS-Schüler an der Ricarda-Huch-Schule darstellen; es soll stets überdacht und weiterentwickelt werden. Es soll die Arbeit der Deutschlehrer unterstützen, sodass LRS-Schüler die Möglichkeit erhalten, ihre Rechtschreib- und Lesefähigkeit kontinuierlich und dauerhaft zu verbessern. 1 Vgl.: M. Firnhaber, Legasthenie und andere Wahrnehmungsstörungen, Fischer Verlag, Frankfurt 2000, S. 23.
3 Verfahren zur Feststellung von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten ab Klasse 5 Bei Neuzugängen in den fünften Klassen sichten wir zunächst das Grundschulzeugnis bzw. die Schülerakte in Hinblick auf eventuelle Hinweise für eine bereits festgestellte Lese- Rechtscheib-Schwäche. Die Klassenleitung informiert auf dem ersten Elternabend über LRS- Förderung an der Ricarda-Huch-Schule. Wir beobachten alle Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen über einen Zeitraum von 6 Wochen nach Schuljahresbeginn. Danach erfolgt ein einheitliches Diagnosediktat. Die Deutschlehrer/ innen werten dies gemeinsam mit dem LRS-Team aus. In besonderen Fällen kann zudem eine Überprüfung anhand der Hamburger Schreibprobe (online) erfolgen. Beschluss über LRS-Status und Nachteilsausgleich Die Auswertungen der Testung werden kurz vor oder nach den Herbstferien den Klassenkonferenzen vorgelegt und es findet eine Beratung statt. Hier wird über besondere Förderung entweder in Form von Nachteilsausgleich oder Notenschutz gemäß der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VORLL) entschieden. Sollte ein Notenschutz, der immer zugleich auch den Nachteilsausgleich beinhaltet, beschlossen werden, erfolgt keine Benotung der Rechtschreibfehler; dies gilt für alle Fächer. Bei Diktaten erhalten die betroffenen Schüler ein individuelles Lückendiktat. Ein Aussetzen der Teilnote wird im Zeugnis unter Bemerkungen notiert. Dieser Vermerk ist verpflichtend. Der Beschluss der Klassenkonferenz muss halbjährlich überprüft werden. Eine verbindliche Teilnahme an einem LRS-Förderkurs ist damit einhergehend verpflichtend. Die Klassenkonferenz beschließt weiterhin in einem auf den Schüler zugeschnittenen Förderplan entsprechende Fördermaßnahmen, die von allen Fachlehrern überprüft und eingefordert werden sollen. Die Eltern der betroffenen Schüler werden über diese Maßnahmen unterrichtet und zur Mitarbeit bei der Erfüllung des Förderplans aufgefordert.
4 Förderung nach Klasse 6 Der oben beschriebene Förderunterricht wird in der Mittelstufe fortgesetzt. Den entsprechenden Förderplan für die betroffenen Schüler stellt die Klassenkonferenz auf bzw. führt ihn fort und überprüft ihn halbjährlich. Sollte es im Laufe dieser Zeit zu einer deutlichen Verbesserung der Rechtschreibleistung kommen, entscheidet ebenfalls die Klassenkonferenz über Umwandlung (z. B.: Notenschutz wird zu Nachteilsausgleich) oder gar Aufhebung des LRS- Status. Der Rechtschreiblernprozess sollte im Idealfall mit Ende des neunten Schuljahres abgeschlossen sein. Nur wenn eine lückenlose Dokumentation der LRS-Förderung während der gesamten Mittelstufe vorliegt, kann an geeigneter Stelle über eine Fortführung der Förderung auch nach der Mittelstufe entschieden werden. Als Nachweis häuslicher Förderung im Sinne der Verordnung sehen wir u.a. den Nachweis professioneller privater Nachhilfe, z. B: Teilnahme an Kursen des LOS. Organisation der LRS-Förderung in der Mittelstufe Die schulische Förderung der LRS-Schüler findet z.t. in schulformübergreifenden Kursen statt. Die angebotenen Fördermaßnahmen sind zweistündig und verorten sich zeitlich meist nach der Mittagspause. Die Kursstärke umfasst im Idealfall 6 bis 8 Schüler. Am Ende jedes Schuljahres findet eine Evaluation statt (in Form eines Diagnosediktats), um die individuellen Lernfortschritte der Schüler zu ermitteln. Im Einzelnen umfassen die Fördermaßnahmen: Leseförderung Übungen zur Verbesserung des Schriftbildes Übungen zur Förderung der Konzentration Übungen zu ausgewählten Rechtschreibphänomenen Erlernen einer Korrekturtechnik Erlernen des Umgangs mit dem Duden bzw. einem elektronischen Wörterbuch Anleitung für häusliches Üben Emotionale Stärkung, Aufbau von Motivation und Selbstbewusstsein.
5 Die Formen des Nachteilsausgleiches umfassen: Verlängerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten evtl. Kürzung der Aufgabenstellung Vorlesen von Textaufgaben im Fach Mathematik Verwendung eines elektronischen Wörterbuchs mündliche Prüfung anstelle von schriftlicher Nachkorrekturzeit (mind. 30 Minuten) Prüfungen und Abschlusszeugnisse der Mittelstufe Bei den Haupt- und Realschulabschlussprüfungen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Erteilung von Nachteilsausgleich. Über den Notenschutz entscheidet nach Beschluss der Klassenkonferenz das Staatliche Schulamt. Vor dem Eintritt in die Oberstufe haben Eltern und Schüler die Möglichkeit, sich über die Verfahrensmodalitäten zu informieren. Förderung nach Klasse 10 Grundsätzlich sollten die Fördermaßnahmen in Bezug auf die LRS bis zum Ende der Mittelstufe abgeschlossen sein. Ist dem nicht so, gilt dies als besonderer Ausnahmefall. Dann muss ein neuer Antrag beim Staatlichen Schulamt eingereicht werden. Deswegen eruieren zu Beginn der Einführungsphase sowohl die Deutschlehrer als auch die Tutoren, ob in den neu gebildeten Klassen 11 Schüler mit LRS-Status vorhanden sind. Falls ja, erfolgt eine Überprüfung der Schülerakte, ob in den vergangenen Schuljahren eine lückenlose inner- oder außerschulische LRS-Förderung nachgewiesen werden kann, denn die Erfahrung zeigt, dass dies die Voraussetzung für den Erfolg des Antrages an das Staatliche Schulamt ist. Sollte eine Fortsetzung der Fördermaßnahmen notwendig erscheinen, bilden nun Tutor und Deutschlehrer die Schnittstelle, von der aus alle weiteren Schritte unternommen werden. Dazu gehören die Beratung der Eltern, die selbst einen Antrag verfassen müssen, die Information des Klassenteams, die Diagnoseerhebung, die Erstellung eines Förderplanes, die Einberufung einer Klassenkonferenz etc., bis hin zur Übersendung sämtlicher relevanter Antragsdaten an das Staatliche Schulamt, welches die Fördermaßnahmen bewilligt oder ggf. auch für nicht notwendig erachtet. Falls das Staatliche Schulamt eine Genehmigung erteilt,
6 muss der Schüler nun halbjährlich nachweisen, dass regelmäßig (in der Regel zwei Stunden pro Schulwoche) Fördermaßnahmen umgesetzt werden, sei es durch eine externe oder interne LRS-Förderung. Im weiteren Verlauf beschließt die Klassen- bzw. Kurskonferenz halbjährlich über die Fortschreibung des Förderplans und unterrichtet das Staatliche Schulamt von den Beschlüssen. Wenn die Fördermaßnahmen eine Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung implizieren, muss dies als Bemerkung im Zeugnis kenntlich gemacht werden. Grundsätzlich ist bei all dem zu beachten, dass nach 44 (2) der VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses in der Abiturprüfung [ ] ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung ( Notenschutz = Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibleistung) ausgeschlossen 2 ist. Hier kann die Prüfungskommission auf Antrag lediglich über Nachteilsausgleichsmaßnahmen entscheiden, die z.b. in einer Verlängerung der Arbeitszeit bestehen können. Organisation der LRS-Förderung in der Oberstufe Die RHS bietet auch in der Oberstufe einen wöchentlich stattfindenden zweistündigen LRS- Kurs speziell für die Oberstufe an. Schülerinnen und Schüler der Einführungs- und Qualifikationsphase arbeiten hier in kleiner Runde intensiv an der Verbesserung ihrer Lese- und Rechtschreibleistung nach den Maßgaben ihres individuellen Förderplans. Die betreuende Lehrkraft nutzt diesen sowie aktuelle Klausuren, um den jeweiligen Förderschwerpunkt zu ermitteln, aber auch um Fortschritte gebührend in den Fokus zu stellen. Dabei konzentrieren sich die Übungen immer auf ein Problem nach dem anderen, sodass ein sukzessiver Aufbau der Lese- und insbesondere Rechtschreibkompetenz anvisiert wird. Übungsblätter sowie ein Arbeitsheft (Rechtschreibung und Zeichensetzung. Alles klar! Trainingskurs für die Oberstufe. Erarb. v. Dr. I. Hachenbroch-Krafft. Berlin ,99 ), welches von jedem Schüler verbindlich zu erwerben ist, bilden dabei das Trainingsmaterial. In der Praxis erweist sich ein solches Vorgehen allerdings als nicht ausreichend. Ein großes Problem in der Oberstufe stellt das Schreiben von Klausuren unter Zeitdruck dar. Der Schüler konzentriert sich auf den Inhalt 2 Landesschulamt und Lehrkräfteakademie. Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis: LRS in der Sekundarstufe II Grundlagen und Vorgehen.
7 und vernachlässigt oft die zuvor mühelos angewendeten Rechtschreibregeln. Deswegen nimmt das Einüben von Korrekturtechniken (Verwendung einer Korrekturkarte, Korrekturle- sen von hinten nach vorne, Zeitmanagement etc.) einen wichtigen Stellenwert im Kurs ein. Nur im Miteinander dieser beiden Methoden kann eine Stärkung der Rechtschreibkompetenz mit Blick auf das Abitur, in dem ein Verzicht auf die Rechtschreibleistung nicht möglich ist, gelingen. In Bezug auf die Lesekompetenz erfolgt eine Vermittlung von unterschiedlichen Lesestrategien, die sich am individuellen Förderbedarf orientiert. Abschließend bietet der LRS-Kurs der Oberstufe eine Kontrollinstanz, indem die zuständige Lehrkraft organisatorisch notwendige Maßnahmen im Blick hat (Kontrolle der Förderpläne, Anträge etc.). Rechtliche Grundlagen Genauere Angaben zur konkreten Rechtslage sind in den Handreichungen zur Umsetzung der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011 unter nachzulesen ( 7 regelt allgemein die Maßnahmen zum Nachteilsausgleich bzw. zur Leistungsfeststellung und -bewertung bei Schülerinnen und Schülern mit Funktionsbeeinträchtigungen oder Behinderungen, die beziehen sich speziell auf LRS). Wichtig sind hier insbesondere: 37 sechster Teil VOGSV - Grundsätze - Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (2011) 42 VOGSV - Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei Schülern und Schülerinnen mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vom VOGSV Individuelle Förderpläne bei besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen (2011).
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