Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen
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- Simon Beyer
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1 Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am in Dresden Landeskonferenz Abwasserbeseitigung 2016 Claudia Fritzsch - SMUL - Referat 41
2 EuGH-Urteil vom (C-100/13) Verurteilung D wegen Verstoß gegen Bauprodukten-RL (inzwischen abgelöst durch BauproduktenVO) EuGH: Wenn für Bauprodukt (z. B. KKA) eine harmonisierte EU-Norm existiert (für KKA: EN Teile 1, 3, 4, 6 und 7), darf Mitgliedstaat an das Bauprodukt keine zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen stellen entscheidende Inhalte der BauproduktenVO: Vollständige Harmonisierung der wesentlichen Anforderungen an Bauprodukte Hersteller erklärt die Leistungen der hen, die von seinem Produkt erfüllt werden (kann auch erklären, dass sein Bauprodukt nur einzelne Anforderungen erfüllt) bei CE-Kennzeichnung wird davon ausgegangen, dass Bauprodukt die Leistungen bzgl. der wesentlichen Anforderungen der BauproduktenVO erfüllt Landesknferenz Abwasserbeseitigung 2016 Claudia Fritzsch - SMUL - Referat 41
3 aber: Mit der CE-Kennzeichnung wird nur die Übereinstimmung mit der EU- Norm (EN 12566) anhand der Leistungserklärung des Herstellers festgestellt. CE-Kennzeichnung ist kein Garant dafür, dass alle Anforderungen der EU-Norm eingehalten werden Die EU-Norm EN enthält keine Grenzwerte für das gereinigte Abwasser (keine Emissionswerte nach AbwV) keine Vorgaben an die Reinigungsleistung oder Ablaufqualität diese wasserrechtlichen Anforderungen wurden bisher nur durch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBt geprüft Wesentliche Inhalte der bisherigen abz, die über CE-Kennzeichnung hinausgehen: Einhaltung der Mindestanforderung an Ablaufqualität Betreiberpflichten (Einbau, Betrieb, Wartung) CE-Kennzeichnung trifft keine Aussage zur Geeignetheit der KKA, die wasserrechtlichen Anforderungen einzuhalten Landeskonferenz Abwasserbeseitigung 2016 Claudia Fritzsch - SMUL - Referat 41
4 Entscheidende Konsequenzen aus der BauproduktenVO sowie EuGH-Urteil vom (C-100/13) Nationale Vorschriften zum Schutz der Umwelt dürfen nicht an das Bauprodukt selbst (KKA), aber an dessen Verwendung (wasserrechtliche Einleiterlaubnis) gerichtet werden ab Streichung der gesamten Bauregellisten (einschließl. KKA) ab keine neuen abz durch DIBt (Anträge an das DIBt waren nur bis möglich) Einflussmöglichkeiten der Behörden beziehen sich allein auf den Betreiber, d. h. auf die Verwendung vor Ort, nicht auf das Bauprodukt Landeskonferenz Abwasserbeseitigung 2016 Claudia Fritzsch - SMUL - Referat 41
5 Was gilt ab ? KKA, für die hen existiert: DIN EN 12566, Teile 1, 3, 4, 6 und 7: CE-Kennzeichnung ausreichend für Vertrieb der KKA Dt. wasserrechtliche Anforderungen betreffen Verwendung vor Ort und gelten weiter: 57 Abs. 1 WHG ivm AbwV Anhang 1 Teil C Absatz 1 Einbau, Betrieb und Wartung CE-Kennzeichnung ersetzt nicht die Prüfung zur Einhaltung der Anforderungen nach 57 WHG ivm AbwV Erteilte abz behalten während ihrer Geltungsdauer (idr 5 Jahre) ihre Gültigkeit Bis zur Änderung AbwV gilt Einhaltefiktion für KKA mit abz fort Landeskonferenz Abwasserbeseitigung 2016 Claudia Fritzsch - SMUL - Referat 41
6 Was gilt ab (bis auf Weiteres) bzgl. wasserrechtlicher Erlaubnis? 1. Für KKA, die neben CE-Kennzeichnung gültige abz besitzt: Keine Änderung Einhaltefiktion gem. Anhang1 Teil C Abs. 4 AbwV Erlaubnisfiktion unter den Voraussetzungen nach 52 SächsWG möglich Gleiches gilt für KKA, die noch während der Geltungsdauer der abz hergestellt worden sind (sog. Lagerbestand) Landeskonferenz Abwasserbeseitigung 2016 Claudia Fritzsch - SMUL - Referat 41
7 Was gilt ab (bis auf Weiteres) bzgl. wasserrechtlicher Erlaubnis? 2. Für KKA, die neben CE-Kennzeichnung keine gültige abz besitzt: Prüfung, ob KKA geeignet ist, die Anforderungen nach 57 Abs. 1 WHG ivm Anhang1 Teil C Abs. 1 AbwV einzuhalten anhand Herstellerangaben, Hersteller-Leistungserklärung (ird CE- Kennzeichnung) möglich ird wasserrechtlichen Verfahrens?? Landeskonferenz Abwasserbeseitigung 2016 Claudia Fritzsch - SMUL - Referat 41
8 Was gilt ab (bis auf Weiteres) bzgl. wasserrechtlicher Erlaubnis? 2. Für KKA, die neben CE-Kennzeichnung keine gültige abz besitzt: Prüfung der wasserrechtlichen Eignung der KKA ird wasserrechtlichen Verfahrens möglich?? a) Wenn abz in Vergangenheit (nach *) erteilt, aber nicht verlängert worden ist Bescheinigung des Herstellers, dass KKA bautechnisch identisch mit KKA-Typ, für den (ausgelaufene) abz erteilt worden ist Anforderungen an Einbau, Betrieb und Wartung als Nebenbestimmung in Erlaubnis aufnehmen * Verlängerung abz nur aufgrund EuGH-Urteil vom nicht beantragt Landeskonferenz Abwasserbeseitigung 2016 Claudia Fritzsch - SMUL - Referat 41
9 Was gilt ab (bis auf Weiteres) bzgl. wasserrechtlicher Erlaubnis? 2. Für KKA, die neben CE-Kennzeichnung keine gültige abz besitzt: Prüfung der wasserrechtlichen Eignung der KKA ird wasserrechtlichen Verfahrens möglich?? b) Wenn noch nie abz erteilt worden war eigene Feststellung durch Wasserbehörde anhand der vorgelegten Unterlagen (Hersteller-Leistungserklärung) möglich? Wenn nicht möglich Vorlage eines Gutachtens einer fachlich geeigneten Institution durch Antragsteller erforderlich Anforderungen an Einbau, Betrieb und Wartung als Nebenbestimmung in Erlaubnis aufnehmen Landeskonferenz Abwasserbeseitigung 2016 Claudia Fritzsch - SMUL - Referat 41
10 Was gilt ab (bis auf Weiteres) bzgl. Einhaltefiktion nach Anh.1 Teil C Abs.4 AbwV? Voraussetzung ist abz sowie Einbau, Betrieb und Wartung nach Maßgabe der abz Fortgeltung für KKA mit gültiger abz sowie (laut BMUB) auch für KKA mit ausgelaufener abz Landeskonferenz Abwasserbeseitigung 2016 Claudia Fritzsch - SMUL - Referat 41
11 Änderungsbedarf: Ersatz der abz durch andere gleichwertige wasserrechtlichen Eignungsfeststellung : Feststellung der Geeignetheit der KKA zur Einhaltung der Anforderungen der AbwV (Emissionswerte) Feststellung der Anforderungen an Einbau, Betrieb und Wartung durch gemeinsame zentrale Stelle (voraus. DIBt) Anpassung AbwV (z. Zt. Entwurf BMUB) Erarbeitung Technischer Regeln zu Betrieb und Wartung KKA durch DIN/DWA (z. Zt. Arbeitsentwurf, noch kein Anhörungsverfahren) Ziel: keine Absenkung der geltenden materiellen Standards (SdT nach AbwV) Vollzugserleichterungen beibehalten, insbesondere Einhaltefiktion der AbwV Prüfung der wasserrechtlichen Eignung durch zentrale Stelle Landeskonferenz Abwasserbeseitigung 2016 Claudia Fritzsch - SMUL - Referat 41
12 Zusammenfassung Bis Oktober 2016 erteilte abz behalten während ihrer Geltungsdauer (in der Regel 5 Jahre) ihre Gültigkeit. Die Anforderungen der abz und der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse gelten ebenso wie die Regelungen der AbwV Anhang 1 Teil C Absatz 4 (Einhaltefiktion) fort. Die CE-Kennzeichnung reicht für den Nachweis der Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen an den SdT (AbwV Anh. 1) nicht aus Landeskonferenz Abwasserbeseitigung 2016 Claudia Fritzsch - SMUL - Referat 41
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