Wahlprüfstein DIE LINKE

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1 Wahlprüfstein DIE LINKE Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden - Württemberg Joseph-Meyer-Str Karlsruhe Gesundheit mit der Wahl zum Deutschen Bundestag im September wird der Weg bestimmt, den unser Gesundheitswesen und die Gesundheitsversorgung zukünftig nehmen werden. Die Parteien bringen dazu in ihren Programmen zahlreiche Eckpunkte. Wir Zahnärzte wollen die Gelegenheit nutzen, Sie persönlich zu informieren über wichtige, pragmatische Reformoptionen, die die solidarische zahnmedizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zukunftssicher gestalten. Im Zentrum des Dialogs, den wir gerade im politischen Raum führen, stehen die Grundversorgung mit definiertem Regelleistungskatalog, die Festzuschüsse in allen zahnmedizinischen Versorgungsbereichen, der Wegfall von Budget und Degression, die Beibehaltung von freier Zahnarztwahl und wohnortnaher Versorgung und die Förderung der Eigenverantwortung des Patienten für eine gesunde Lebensführung. Grund- und Zusatzversorgung Schaffung eines definierten Regelleistungskataloges mit solidarischer Finanzierung für eine zukunftsfähige GKV und darüber hinaus die Möglichkeit zur individuellen Absicherung. Wie sehen Ihre Vorstellungen dazu aus? DIE LINKE setzt sich für ein solidarisches und soziales Gesundheitssystem ein, das allen Menschen eine umfassende Versorgung bietet. Zur soliden und nachhaltigen Finanzierung will DIE LINKE eine solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung einführen. Alle Menschen, die in Deutschland leben, sollen einen eigenständigen Versicherungsanspruch erhalten. Der Versicherungsbeitrag soll auf alle Einkommensarten, inklusive Kapital-, Miet- oder Pachterträge, erhoben werden und sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit richten. Alle zahlen künftig prozentual den gleichen Beitragssatz. Die Arbeitgeber tragen wieder die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge. Die private Krankenversicherung wird auf die Rolle von Zusatzversicherungen begrenzt. Nur so können auch Besserverdienende voll in die Solidarität einbezogen werden. Zuzahlungen, Praxisgebühr und Eigenbeteiligung werden aufgehoben. Umstellung des Sachleistungsprinzips der GKV auf befundorientierte Festzuschüsse mit Kostenerstattung Das deutsche Gesundheitssystem kann nur durch mehr Transparenz effizient gestaltet werden. Dazu ist die Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip mit

2 Festzuschüssen für den Bereich der gesamten Zahnheilkunde notwendig. Wie bewerten Sie diese Forderung? DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass alle Menschen die erforderliche medizinische Versorgung erhalten, und zwar ohne Zuzahlungen und Eigenbeteiligung. Es kann nicht angehen, dass wieder am Gebiss zu erkennen ist, wer reich ist und wer arm ist. Ein rigides System mit befundbezogenen Festzuschüssen berücksichtigt den individuellen medizinischen Bedarf (bspw. bei Allergien) nicht. Für viele Patientinnen und Patienten ergeben sich daher unerträgliche hohe Zuzahlungen, eine nur zweitklassige Versorgung oder gar ein Verzicht auf die Behandlung aus finanziellen Gründen. Auch die derzeitigen Härtefallregelungen mildern die sozialen Ungerechtigkeiten nicht ausreichend ab, die das Festzuschusssystem mit sich bringt. Das Prinzip der Kostenerstattung benachteiligt diejenigen kranken Versicherten, denen das Geld fehlt, finanziell in Vorleistung zu treten. Dies ist erst recht der Fall, wenn nicht sichergestellt ist, dass die vorgestreckte Summe auch in voller Höhe nachträglich von den Krankenkassen erstattet wird. Doch genau diese sozial benachteiligten Menschen haben den größten Bedarf an gesundheitlicher Versorgung. Darum ist mit der LINKEN eine Umstellung auf Kostenerstattung nicht zu machen. Nur das Sachleistungsprinzip kann allen, die aufgrund einer Erkrankung medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen, den erforderlichen Zugang ohne Hürden garantieren. Voraussetzung ist allerdings, dass die Forderung der LINKEN nach Abschaffung aller Zuzahlungen, Praxisgebühr und nach Rücknahme der Leistungsausgrenzungen der letzten Gesundheitsreformen erfüllt wird. Freiberuflichkeit Die zahnärztliche Freiberuflichkeit, die sich auf professionelle Eigenverantwortung und Kompetenz, Therapiefreiheit in fachlich-medizinischer und ethisch-sozialer Bindung sowie auf die besondere Vertrauensbeziehung zum Patienten gründet, hat sich bestens bewährt und stellt eine Grundvoraussetzung für ein fortschrittliches Gesundheitswesen dar. Gibt es Ihrer Meinung nach ein besseres Rezept? Die Frage der Freiberuflichkeit wird in Zusammenhang mit der folgenden Frage nach der freien Arztwahl, der wohnortnahen Versorgung und der Entwicklung von medizinischen Versorgungszentren wegen des Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Freie Arztwahl und wohnortnahe Versorgung Die freie Arztwahl ist als elementares Recht des Patienten eine grundlegende Voraussetzung für die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient. Diese muss erhalten bleiben. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung zu einer Bevölkerung mit zunehmendem Anteil an immer älteren Menschen wird der Betreuungsbedarf immer höher und wohnortnahe Versorgung in gewohnter Umgebung und bei einem vertrauten Praxisteam eminent wichtig. Wie beurteilen Sie in diesem Kontext entsprechende Selektivverträge und die Entwicklung von Versorgungszentren? Die freie (Zahn-)Arztwahl wie auch die Therapiefreiheit muss erhalten bleiben. Aus unserer Sicht sollten Medizinische Versorgungszentren (MVZ) daher entweder von öffentlichen oder frei-gemeinnützigen Trägern oder als inhabergeführtes MVZ von den beschäftigten (Zahn-

3 )Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten als Gesellschafterinnen und Gesellschafter betrieben werden. DIE LINKE setzt sich für eine wohnortnahe ambulante und stationäre Versorgung ein, die sich an den Patienteninteressen orientiert. Aus unserer Sicht kann eine integrierte Versorgung mit möglichst vielen Fachrichtungen unter einem Dach, die sich an dem Vorbild der Polikliniken orientiert, zukunftsweisend sein. Sicherlich wird es aber vor allem in ländlichen Regionen durchaus notwendig sein, Einzelpraxen weiter zu betreiben. Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE bieten derzeitige Modelle von Selektivverträgen nach SGB V 73 b keine Alternative, sondern bergen hingegen eine große Gefahr für die Sicherstellung der Versorgung und der Notfallbehandlung. DIE LINKE lehnt dies im Interesse der Patientinnen und Patienten daher entschieden ab. Kollektiven Vertragsstrukturen ist sowohl für den Bereich der ärztlichen als auch der zahnärztlichen Versorgung der Vorrang einzuräumen. Regionale Kompetenz und Subsidiarität Unterschiedliche Gegebenheiten und deren regionale Lösungsmöglichkeiten werden nicht mehr berücksichtigt. Warum sollen alle Verträge und Kompetenzen zum Nachteil der Region zentralisiert werden? Warum soll nicht weiter das Subsidiaritätsprinzip gelten und regeln, was vor Ort besser und konsequenter geregelt werden kann? Was halten Sie diesbezüglich vom Gesundheitsfonds? DIE LINKE will regionale bzw. kommunale Gesundheitskonferenzen einführen und diese mit Entscheidungskompetenzen für die regionale oder kommunale Versorgungsstruktur ausstatten. Perspektivisch sollen diese über das Gesundheitsbudget für die Regionen verfügen. Diese regionalen Entscheidungen betreffen die Leistungs- und Ausgabenseite, nicht jedoch die Beitragserhebung. Im Rahmen der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung zahlen nach den Vorstellungen der LINKEN alle Versicherten prozentual den gleichen Beitrag. Der bundesweit einheitliche Beitragssatz stellt darum eines der wenigen unterstützenswerten Elemente des Gesundheitsfonds dar. DIE LINKE lehnt hingegen die sozial ungerechten und unsolidarischen Zusatzbeiträge, die nur von den Beschäftigten sowie Rentnerinnen und Rentner gezahlt werden müssen und die Arbeitgeber weiter entlasten, ab. DIE LINKE fordert zudem als Sofortmaßnahme, dass die Ausgaben der Krankenkassen über die Einnahmen des Gesundheitsfonds zu 100 Prozent gedeckt werden. Einnahmeausfälle durch geringere Beitragszahlungen als Folge der Wirtschaftskrise müssen über einen entsprechenden Steuerzuschuss (und nicht als Darlehen) ausgeglichen werden. Budgetierung Die Budgetierung ist eine leistungsfeindliche Steuerungsmaßnahme, die eine moderne und präventionsorientierte Patientenversorgung behindert. Wie stehen Sie zur Budgetierung? Von den Krankenkassen, also der Versichertengemeinschaft, werden für die ärztliche und die zahnärztliche Versorgung Finanzmittel in einem Umfang zur Verfügung gestellt wird, der insgesamt ausreichen sollte. Darum sieht DIE LINKE das Hauptproblem nicht in den Budgets an sich für die einzelnen Versorgungs-Segmente, sondern einerseits in der Segmentierung der Versorgung und andererseits in Verteilungsungerechtigkeiten. Hier sind die Selbstverwaltungsorgane, auch die der Zahnärztinnen und Zahnärzte, gefragt, die Honorare

4 gerechter zu verteilen. Degression Wieso die Praxis finanziell bestrafen, wenn mehr zahnärztliche Versorgungen erforderlich sind als politisch geplant? Darf sich Leistung nicht mehr lohnen? Auch im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung gibt es einen gewissen Fixkostenanteil. Somit steigen die Praxiskosten bei wachsendem Leistungsvolumen nicht linear mit an. So bedeuten 130 % an zahnärztlichen Leistungen nicht automatisch 130 % an Praxiskosten und erfordern deshalb auch nicht 130 % an Zuwendungen durch die Krankenkassen. Darum erscheint uns die Regelung mit degressionsbedingten Kürzungen der Vergütung nicht völlig abwegig. Eigenverantwortung Die individuelle Verantwortung des Patienten für eine gesunde Lebensführung und eine Vermeidung von Zahnerkrankungen besitzt in unserem Gesundheitssystem mit begrenzten finanziellen Ressourcen einen sehr hohen Stellenwert, und muss deshalb notwendigerweise gefördert werden. Welche konkreten Fördermaßnahmen wären Ihrer Meinung nach dazu geeignet? Prävention als aktive Gesundheitsvorsorge darf nicht primär als eine individuelle Herausforderung angesehen werden. Denn Gesundheit ist ganz wesentlich ein Produkt der gesellschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen und der sozialen Lage. Eine erfolgreiche Gesundheitsförderungs- und Präventionsstrategie muss daher zunächst darauf abzielen, gesundheitsförderliche Lebens- und Arbeitsbedingungen herzustellen. Hierfür brauchen wir eine soziale Politik, eine sozial sensible Gesundheitspolitik sowie eine andere Wirtschaft-, Arbeitsmarkt-, Umwelt-, Sozial- und Bildungspolitik. Gesundheitsförderung und Prävention können einen Beitrag dazu leisten, sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern. Erfolgreiche Präventionsprogramme müssen in den Lebenswelten der Menschen Kindertagesstätten, Schulen oder Stadtteilen ansetzen und die Menschen an der Planung, Gestaltung und Umsetzung beteiligen. Ein Präventionsgesetz, das Gesundheitsförderung und Prävention zu einer tragenden Säule im Gesundheitssystem macht, ist längst überfällig. Erhalt der freiberuflichen Selbstverwaltung Die freiberufliche Selbstverwaltung ist Ausdruck der eigenverantwortlichen Gestaltung der zahnärztlichen Profession zum Wohle des Patienten und zur Weiterentwicklung des Berufsstandes. Sie entlastet den Staat und hat sich als Garant professioneller Fachkompetenz und sozialer Verantwortung bewährt. Welche Perspektiven hat Ihrer Auffassung nach die freiberufliche Selbstverwaltung in den kommenden Jahren? DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Selbstverwaltung innerhalb des Gesundheitssystems und auch die Selbstverwaltungsorgane der Leistungsanbieter zu stärken. Zudem will DIE LINKE über regionale Gesundheitskonferenzen sämtliche Beteiligte, auch die Patientinnen und Patienten,

5 in zentrale Entscheidungen einbeziehen. Abbau der staatlichen Kontrollen Die Überbürokratisierung als Ausdruck der unverhältnismäßigen Zunahme von Dokumentationspflichten muss abgebaut werden, da sie die zahnärztliche Berufsausübung in hohem Maße behindert und mit einem Rückgang reiner Behandlungszeit am Patienten einhergeht. Wie kann Ihrer Meinung nach ein dringend notwendiger Bürokratie- und Regelungsabbau in den Zahnarztpraxen zügig umgesetzt werden? Sicherlich gilt es, überflüssige Bürokratie zu beseitigen, damit die Leistungserbringerinnen und - erbringer sich mehr den Patientinnen und Patienten zuwenden können. Das darf jedoch nicht bedeuten, auf solche Maßnahmen und Dokumentationen zu verzichten, die zur Sicherstellung und Verbesserung der Behandlungsqualität erforderlich sind. Honorierung Wir fordern eine zahnärztliche Gebührenordnung (GOZ), die den Anforderungen an eine wissenschaftlich fundierte und präventionsorientierte Zahnheilkunde gerecht wird und die sich an den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen der Realität orientiert. Jeder Patient besitzt zudem das Recht auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt, den eine Gebührenordnung stimmig abbilden muss. Wie und mit welchen Zielsetzungen soll die derzeit sich im Novellierungsprozess befindliche zahnärztliche Gebührenordnung (GOZ) den oben genannten Anforderungen gerecht werden? DIE LINKE unterstützt die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, in Ost und West, in Nord und Süd. Dabei ist auch die Selbstverwaltung der Zahnärzteschaft in der Verantwortung, für eine transparente und gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel unter allen Kieferorthopädinnen und -orthopäden, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie ihren Beschäftigten zu sorgen. Oberstes Ziel muss sein, dass die freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht immer mehr dazu verleitet bzw. gezwungen werden, bei der Ausgestaltung ihrer Tätigkeit betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und Profitinteressen zu folgen, statt ihrer eigentlichen Aufgabe des Heilens und der Zuwendung zu Patientinnen und Patienten das Hauptaugenmerk zu schenken. Aus dem gleichen Grund will DIE LINKE auch das Vordringen von profitorientierten Kapitalgesellschaften und Konzernen in den ambulanten Versorgungsbereich (z. B. über die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren) unterbinden. Gesundheit ist keine Ware. Kommerz und Wettbewerb müssen zurückgedrängt werden. Wir brauchen ein öffentlich verantwortetes Gesundheitssystem, das den Menschen und nicht die Profitinteressen im Blick hat.

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