Versicherungsart / Versicherungsbeginn Max Muster Zusatzversicherung / Geburtsdatum / Geschlecht / männlich Arbeitnehmer

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1 Ihr Ansprechpartner: Kathrin Weber Rennbahnstraße 190, Hamburg Telefon: Vorschlag für Versicherungsart / Versicherungsbeginn Max Muster Zusatzversicherung / Geburtsdatum / Geschlecht Berufstand / männlich Arbeitnehmer Tarif Kurzerläuterung Monatsbeitrag PflegeTOP EUR Pflegetagegeld in der Pflegestufe III bei bestehender Pflegebedürftigkeit. In der Pflegestufe II erhalten Sie 70 %, in der Pflegestufe I 30 % dieses Tagessatzes. Zusätzlich besteht in der Pflegestufe III ein Anspruch auf Beitragsbefreiung und eine Einmalzahlung in Höhe von 90 Tagessätzen. Sofern die soziale bzw. private Pflegepflichtversicherung leistet, besteht Anspruch auf ein Betreuungsgeld bei Demenz; ab einem versicherten Tagessatz von 35 EUR inklusive Assistanceleistungen. Hierzu gehören beispielsweise: Beratung rund um die Pflege, Pflegeheimplatzgarantie, Vermittlung von Pflegediensten, Begleit- und Menüservice, Haushaltshilfen, Pflegeschulung für Angehörige, Reha- Management. Der Versicherungsschutz kann -bei Eintritt unter 60 Jahren- nach Leistungsänderungen innerhalb der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung angepasst werden (Optionsrecht). Beitrag für den vorgeschlagenen Versicherungsschutz Gesamtbeitrag für Max Muster Alle genannten Beiträge beziehen sich auf eine monatliche Zahlungsweise. Bei jährlicher Zahlungsweise ermäßigt sich der Beitrag um 4 %, bei halbjährlicher Zahlungsweise um 2 %. Ausnahme: Tarif PflegeBAHR Dieser Vorschlag ist ein Auszug aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III. Beste Referenzen von bedeutenden Test-Experten Unisex-Version , Seite 1 von 2

2 Wir bieten Ihnen Krankenversicherungsschutz nach Maß - komfortabel, umfassend und preiswert! Tarif PflegeTOP Pflegetagegeld Pflegetagegeld Es wird ein Pflegetagegeld als Ergänzung der privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung gezahlt, die nur die Grundversorgung sichert. Geleistet wird bei ärztlich (durch die private oder soziale Pflegepflichtversicherung) festgestellter Pflegebedürftigkeit. Abhängig von der festgestellten Pflegestufe beträgt das Pflegetagegeld in der - Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige = 30 % - Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige = 70 % - Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige = 100 % des vereinbarten Tagessatzes. Für die Leistungshöhe wird kein Unterschied zwischen stationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege sowie bei der Pflege durch Angehörige gemacht. Demenzleistung Hat der Versicherte Anspruch auf Leistungen für Demenz (besondere Einschränkung der allgemeinen Alltagskompetenz) aus seiner Pflegepflichtversicherung, zahlt SIGNAL IDUNA ein Betreuungsgeld. Dieses Betreuungsgeld beträgt 10 % des versicherten Pflegetagegeldes. Einmalzahlung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III wird zusätzlich zum Pflegetagegeld eine Einmalzahlung in Höhe des 90fachen des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes gezahlt. Beitragsbefreiung Wird für eine versicherte Person aus diesem Tarif Pflegetagegeld nach Pflegestufe III gezahlt, so wird der Tarif für diese Person beitragsfrei gestellt. Assistanceleistungen Bei Pflegebedürftigkeit besteht ab einem versicherten Tagegeldsatz von 35 Anspruch auf folgende Organisations- und Serviceleistungen sowie der dadurch entstehenden Kosten (Assistanceleistungen): - Pflegeheimplatzgarantie (Vermittlung und Organisation eines vollstationären Pflegeheimplatzes, sofern häusliche bzw. teilstationäre Pflege nicht möglich ist) - Pflege-Manager (Beratung zu sowie Benennung und Vermittlung von Pflegedienstleistungen) - Vermittlung und Organisation mit Kostenübernahme (Begleitservice, Fahrdienst, Menüservice, Besorgungen/Einkäufe, Reinigen der Wohnung, Versorgung der Wäsche, Pflegeschulung für Angehörige) bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR für längstens 10 Wochen nach Eintritt des Versicherungsfalles - Reha Management (Informationsdienstleistungen, medizinische, berufliche und Kinder-Rehabilitation, Herstellen von Kontakten zu und Organisation der Inanspruchnahme von Institutionen des sozialen Umfeldes) Anspruch auf die Assistanceleistungen besteht bereits, wenn die Pflegebedürftigkeit durch den behandelnden Arzt vermutet wird. Optionsrecht Die versicherten Personen haben bei Eintritt unter 60 Jahren - das Recht in neue Pflegetarife umzustellen, die in Reaktion auf Reformen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung eingeführt werden. Hierbei ist bis zur Höhe des bisherigen Tagessatzes keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Der Wechsel in den neuen Tarif kann innerhalb von drei Monaten nach seiner Einführung erfolgen. Über die Einführung des neuen Tarifs wird der Versicherungsnehmer rechtzeitig informiert. Dieser Vorschlag ist ein Auszug aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III. Unisex-Version , Seite 2 von 2

3 Produktinformationsblatt zur Kranken-Zusatzversicherung Informationen nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) Die SIGNAL Krankenversicherung ist mit einer über 100-jährigen Erfahrung, einer Beitragseinnahme von rund 2 Mrd. EUR und rund 2 Mio. versicherten Personen einer der größten privaten Krankenversicherer von etwa fünfzig Krankenversicherungsunternehmen. Mit der SIGNAL IDUNA entscheiden Sie sich für einen leistungsstarken Partner. Dieses Produktinformationsblatt gibt Ihnen einen ersten Überblick über die gewünschte Versicherung. Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Seiten die für Sie wichtigen Informationen gemäß der VVG- Informationspflichtenverordnung. Beachten Sie bitte, dass die hier genannten Informationen nicht abschließend sind. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Kundeninformationen, Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt der Bundesanstalt sowie den gesetzlichen Grundlagen. Einen Auszug der Paragraphen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), auf die im Folgenden verwiesen wird, finden Sie auch im Anhang zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 1 Um welchen Versicherungsvertrag handelt es sich? Es handelt sich um eine private Kranken-Zusatzversicherung zur Erweiterung Ihres Krankenversicherungsschutzes. Sie wünschen folgende Absicherung: - für Muster, Max nach Tarif(en): PflegeTOP 2 Was ist versichert? PflegeTOP Pflegetagegeld bei bestehender Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe III 100 %, in der Pflegestufe II 70 % und in der Pflegestufe I in Höhe von 30 % des versicherten Tagessatzes. Zusätzliches Betreuungsgeld bei Demenz, sofern die soziale bzw. private Pflegepflichtversicherung leistet. Eine Beitragsbefreiung und Einmalzahlung in Höhe von 90 Tagessätzen erfolgt bei Pflegestufe III. Ab einem versicherten Tagessatz von 35 EUR zusätzlich Assistanceleistungen. Hierzu gehören beispielsweise: Beratung rund um die Pflege, Pflegeheimplatzgarantie, Vermittlung von Pflegediensten, Begleit- und Menüservice, Haushaltshilfen, Pflegeschulung für Angehörige, Reha-Management. Ferner beinhaltet der Tarif ein Optionsrecht auf neue Tarife, die aufgrund gesetzlicher Änderungen eingeführt werden. Bei den vorstehend genannten Kurzleistungsbeschreibungen handelt es sich um Auszüge aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil II bzw. Teil III, Tarife. Grundsätzlich umfasst Ihr Vertrag keinen Versicherungsschutz für vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetretene Versicherungsfälle und Erkrankungen ( 2 Abs. 1 Allgemeine Versicherungsbedingungen Teil I). Die Grenzen unserer Leistungspflicht ergeben sich aus den dargestellten Leistungshöchstgrenzen sowie dem in den Bedingungen nicht erfassten Leistungsumfang. Den genauen Umfang des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und ggf. III. 3 Wie hoch ist Ihr Beitrag, und was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich die Beiträge nicht am Einkommen des Versicherten. Ihr zu zahlender Beitrag hängt vielmehr vom Eintrittsalter, von den gewählten Tarifen und vom Ergebnis der Risikobeurteilung ab. Der Monatsbeitrag für die gewünschte Krankenversicherung beträgt. Sie können zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen: - monatlich - vierteljährlich - halbjährlich (2 % Nachlass) - jährlich (4 % Nachlass) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Beitrag jeweils am Monatsersten fällig. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung. Bei Nichtzahlung von Beiträgen gilt: Beachten Sie bitte, dass die nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrages unter den Voraussetzungen des 37 VVG zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen gilt:

4 Zur Krankheitskosten-Vollversicherung im Sinne des 193 Absatz 3 VVG, zu der alle Tarife zählen, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante oder stationäre Heilbehandlung beinhalten, sofern diese nicht den Versicherungsschutz einer gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen, gilt gem. 193 Abs. 6 VVG: Zahlen Sie zwei Monatsbeiträge nicht, werden wir die Zahlung mahnen. Besteht zwei Wochen nach Zugang der Mahnung noch ein Zahlungsrückstand von mehr als einem Monatsbeitrag, werden wir das Ruhen der Leistung feststellen. Das Ruhen tritt drei Tage nach Zugang der schriftlichen Mitteilung über die Feststellung des Ruhens ein. Während der Ruhenszeit haften wir ausschließlich für Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Sind die ausstehenden Beiträge und dazu entstehende Kosten nicht innerhalb eines Jahres nach Beginn des Ruhens vollständig bezahlt und besteht der Versicherungsschutz nicht nach dem Basistarif, wird die Versicherung danach in den Basistarif umgestellt. Zu anderen Tarifen beachten Sie bitte gem. 38 und 39 VVG, dass die Nichtzahlung von Beiträgen zum Verlust des Versicherungsschutzes sowie zur Beendigung des Vertrages nach diesen Tarifen führen kann. 4 Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Für bestimmte Behandlungen besteht keine Leistungspflicht, z. B. für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und auf Vorsatz beruhende Unfälle einschließlich deren Folgen. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Einschränkungen unserer Leistungspflicht entnehmen Sie bitte 5 Teil I und ggf. Teil II der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Ihrer Krankenversicherung. 5 Welche Pflichten haben Sie vor Vertragsschluss zu erfüllen, und welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie? Das Leistungsversprechen, das wir Ihnen geben, setzt voraus, dass wir Ihren Antrag/Ihre Angebotsanfrage sorgfältig prüfen können. Nur so ist sichergestellt, dass die kalkulierten Beiträge auch richtig bemessen sind. Deshalb ist es notwendig, dass Sie bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung (im Regelfall mit Unterschrift des Antrages/der Angebotsanfrage) die durch uns gestellten Fragen nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann für Sie schwerwiegende Konsequenzen haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antrag/der Angebotsanfrage oder den 19 bis 22 in Verbindung mit 194 des VVG sowie 206 VVG. 6 Welche Pflichten haben Sie während der Laufzeit des Vertrages zu erfüllen, und welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie? Der Abschluss einer weiteren oder die Erhöhung einer anderweitig bestehenden Tagegeldversicherung bedarf unserer Einwilligung. Bitte teilen Sie uns das Bestehen einer weiteren Krankheitskostenversicherung - auch einer gesetzlichen - bei einem weiteren Versicherer mit. Die während der Laufzeit des Vertrages zu beachtenden Pflichten sind in 9 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I aufgeführt. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann für Sie schwerwiegende Konsequenzen haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Zu Tarifen, die nicht die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht gemäß 193 Abs. 3 VVG erfüllen, können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 10 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I. 7 Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen, und welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie? Bei Eintritt des Versicherungsfalls erteilen Sie uns bitte jede Auskunft, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfangs erforderlich ist. Ferner hat die versicherte Person möglichst für die Minderung des Schadens zu sorgen. Die bei Eintritt des Versicherungsfalls zu beachtenden Pflichten sind im 9 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I aufgeführt. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann für Sie schwerwiegende Konsequenzen haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 10 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I.

5 8 Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Das Versicherungsverhältnis ist grundsätzlich unbefristet, es gilt für einen Krankenversicherungsvertrag eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren, Verträge mit Minderjährigen werden für ein Jahr geschlossen. Für die Pflegegeldversicherung gilt eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - im Regelfall mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. 9 Welche Möglichkeiten gibt es, den Vertrag zu beenden? Der Vertrag kann von Ihnen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer jeweils zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Zusätzlich zum oben genannten ordentlichen Kündigungsrecht haben Sie in bestimmten Fällen auch vorzeitig die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Genaue Informationen zu der Beendigung Ihres Vertrages, den Kündigungsmöglichkeiten durch den Versicherer sowie den sonstigen Beendigungsgründen erhalten Sie in den 13 bis 15 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den 205 bis 207 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kündigungen in Schriftform erfolgen müssen.

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