Die neue Europäische Qualitätspolitik für Agrarprodukte und Lebensmittel

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1 Die neue Europäische Qualitätspolitik für Agrarprodukte und Lebensmittel Gesa Wesseler GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Europäische Kommission

2 Qualität = eine Stärke der EU Landwirtschaft! EU Landwirte: erfüllen strikte Bewirtschaftungsauflagen (= Basisqualität); bieten eine breite Palette von Erzeugnissen mit besonderen Eigenschaften an (= höhere Qualität) Erfüllen die Produkte die Verbrauchererwartungen? Werden die Verbraucher ausreichend über Produkteigenschaften und Anbaumethoden informiert? Ansatzpunkte der EU Qualitätspolitik

3 Hauptinstrumente der EU Bewirtschaftungsauflagen Vermarktungsnormen EU Qualitätssysteme (Geoschutz; traditionelle Spezialitäten; ökologischer Landbau)

4 Andere Zertifizierungssysteme National/regional/privat B2B und B2C Grundanforderungen höhere Qualität Politikbereiche: Tier-, Umwelt-, Klimaschutz; Fair Trade; Herkunft; Regionalprodukte; Qualitätsmanagement;... Mehr als 400 Systeme in der EU Kennen Sie sich aus?

5 Qualität am Markt: Informationslücken Komplexität bestehender Systeme Mangelnde Kohärenz For food? =>Zeit für eine Politiküberarbeitung! Extra, Cat. I, Cat II

6 Die Überarbeitung im Überblick Legislative proposals? Grünbuch & Konsultation Mitteilung Folgenabschätzungsanalysen Diskussionen im Rat & EP Juli 15 Oktober 28 Mai Dezember 2010

7 Hauptthemen der Politiküberarbeitung Information: Verbesserung der Kommunikation zwischen Landwirten, Käufern und Verbrauchern über die Qualität von Agrarerzeugnissen; Komplexität: Erleichterung der Anwendung und des Verständnisses der verschiedenen Regelungen und Etikettierungsangaben für Landwirte, Hersteller und Verbraucher; Kohärenz: Erhöhung der Kohärenz zwischen den Maßnahmen der EU zur Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse.

8 Das neue EU Qualitätspaket 2 Verordnungsvorschläge: 1. Eine einzige Verordnung über EU Qualitätsregelungen (die Qualitätsverordnung ) 2. Änderung der Verordnung über die einheitliche GMO (gemeinsame Marktorganisation) 2 Leitlinien: 1. Mitteilung der Kommission zu Leitlinien für eine gute Praxis für freiwillige Zertifizierungssysteme für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel 2. Mitteilung der Kommission zur Leitlinien für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Zutaten mit g.u. und g.g.a. enthalten

9 Qualitätspaket im Überblick Vermarktungsnormen (einheitliche GMO) EU Qualitätsregelungen Nicht-EU Systeme Allgemeine Basisnorm für die Vermarktung Angabe des Erzeugungsortes Angleichung an den Vetrag von Lissabon Fakultative Qualitätsangaben Freilandhaltung, Erste Kaltpressung g.u./g.g.a. + Leitlinien g.t.s. Leitlinien Basisanforderungen EU Qualitätsregelungen Zertifizierungssysteme Private und öffentliche Initiativen

10 1. Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse die Qualitätsverordnung

11 Drei einander ergänzende Regelungen: Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben ( Geoschutz ) Garantiert traditionelle Spezialitäten Fakultative Qualitätsangaben => nur ein Regelwerk => nur ein Ausschuss für Qualitätspolitik

12 Was ist neu im Bereich Geoschutz? Anerkennung der Rollen und Zuständigkeiten von Vereinigungen (aber keine Volumenkontrollrechte) Klarstellung der Beziehungen zum Markenrecht Übernahme der durch bilaterale Verträge geschützten Namen in das EU Register Verkürzung des Verfahrens für die Eintragung eines Namens Anpassung der Definitionen für g.u. und g.g.a. an die internationale Praxis (TRIPs) Erweiterung des Geltungsbereichs um Zartbitterschokolade Beibehaltung der Unterscheidung von g.u. und g.g.a. Keine Zusammenlegung mit den Verordnungen für Weine und Spirituosen, aber Annäherung der Anforderungen

13 Garantiert traditionelle Spezialitäten Nun doch keine Abschaffung des Systems - - aber Eintragung nur noch mit Vorbehaltung des Namens (Übergangsvorschriften für andere Eintragungen bis 2017) Traditionskriterium gestärkt (50 statt 25 Jahre) Beschränkung auf Fertigmahlzeiten und Verarbeitungserzeugnisse Zutaten und Herstellungsmethode müssen traditionell sein

14 Fakultative Qualitätsangaben Z.B. Freilandhaltung (Geflügelfleisch); erste Kaltpressung (Olivenöl) Keine inhaltlichen Änderungen Übernahme bestehender Angaben in die Qualitätsverordnung (bisher in der Verordnung über die einheitliche GMO) Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Festlegung neuer fakultativer Qualitätsangaben Einstweilen keine Festlegung des Begriffs Erzeugnis der Berglandwirtschaft ; weitere Studien und Analysen werden benötigt

15 2. Änderung der Verordnung über die einheitliche GMO

16 Vermarktungsnormen Ausdehnung der Mindestanforderung einer einwandfreien, unverfälschten und vermarktbaren Qualität auf Produkte, die nicht unter spezifische Vermarktungsnormen fallen Anpassung der bestehenden Verordnung an den Lissabon- Vertrag; Übertragung der Befugnisse, Vermarktungsnormen anzunehmen und weiterzuentwickeln an die Kommission Einführung einer Rechtsgrundlage für die obligatorische Angabe des Erzeugungsortes in allen Sektoren Möglichkeit späterer delegierter Rechtsakte

17 3. EU- Leitlinien für eine gute Praxis für freiwillige Zertifizierungssysteme für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel

18 Eckpunkte Freiwillig; best practice ; basierend auf Konsultationen von Interessengruppen Verbesserung der Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit von freiwilligen Zertifizierungssystemen Leitfaden für Systementwickler zur Vermeidung der Verbraucherirreführung Verringerung des Verwaltungsaufwands und der finanziellen Belastung für Landwirte und Erzeuger (auch in Entwicklungsländern) Einhaltung der EU-Binnenmarktvorschriften

19 Zusammenfassung bestehender Rechtsvorschriften Vorschriften über den Binnenmarkt Vorschriften über die staatliche Beteiligung an Systemen Wettbewerbsvorschriften Verbraucherinformation und Kennzeichnungspflichten Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und Hygiene Vorschriften zur Konformitätsbewertung, Zertifizierung und Akkreditierung

20 Empfehlungsbereiche Entwicklung von und Teilnahme an Systemen: offen, partizipativ, informativ Systemanforderungen und entsprechende Angaben: klar, transparent, objektiv, überprüfbar Zertifizierung und Inspektionen: unparteilich, unabhängig, qualifiziert Gegenseitige Anerkennung und Benchmarking: Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten

21 4. EU- Leitlinien für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Zutaten mit g.u. und g.g.a. enthalten

22 Eckpunkte Freiwillig; Erläuterung der anwendbaren Rechtsvorschriften Darlegung des Kommissionsstandpunktes zu: Bedingungen für die Verwendung eingetragener Namen bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln, die Zutaten mit diesen Bezeichnungen enthalten bewährten Verfahren zur Vermeidung einer missbräuchlichen Verwendung eingetragener Namen

23 Empfehlungen Verwendung eingetragener Namen grundsätzlich in der Zutatenliste erlaubt In der Verkehrsbezeichnung, Kennzeichnung und Aufmachung erlaubt, wenn: keine vergleichbaren Zutaten verwendet werden; das betreffende Erzeugnis in ausreichender Menge vorhanden ist; der Anteils der beigemischten Zutat angegeben wird.

24 Nächste Schritte Leitlinien: Unmittelbar anwendbar Verordnungen: Diskussionen im Rat und Parlament Annahme bzw. Änderungen und dann Annahme; erwartet in 2012 Erarbeitung der delegierten Rechtsakte

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Webseite der GD Landwirtschaft zum Qualitätspaket

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