DUSS war offensichtlich auch in den Auto-Betrugsfall von NIGGLI verstrickt: Zwei Luxusautos von NIGGLI liefen auf ihren Namen

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1 DUSS war offensichtlich auch in den Auto-Betrugsfall von NGGL verstrickt: Zwei Luxusautos von NGGL liefen auf ihren Namen Kurz bevor Niggli Ende Februar 2004 nach Brasilien verduftete, wurden zwei teure Autos durch zwei namentlich bekannte Jugoslawen angeblich gestohlen (vgl. Nigglis präzise Angaben dazu auf S.5). Weil der Diebstahl polizeilich nicht angezeigt wurde, verweigerte die AXA Winterthur die Versicherungsleistungen. Weil der PCO-Liquidator nicht streiten wollte, ging die Rechnung für AXA auf. Die Nähe von DUSS zu Niggli s Auto-Verschwindibus ergibt sich aus den Dokumenten auf den folgenden Seiten. Mit diesem Thema wurde Frau Duss vermutlich aus Höflichkeit weder durch die Schwyzer Polizei noch durch die Staatsanwaltschaft konfrontiert. hre mögliche Mittäterschaft beim Klau der Luxuskarrossen wurde nie geklärt. Gemäss den Akten war sie über die Anweisung, den Diebstahl der Polizei nicht zu melden, vermutlich schon im voraus informiert. Die Rechnungen der BMW-Vertretung wurden an Deckadressen, etwa an Niggli s Vater oder an zeitweilige Hostessen von Niggli ausgestellt (vgl. dazu Die Autos der Niggli-Bande in Archiv 02). Nebst DUSS liess sich auch der Bruder von PCO-Geschäftsführer RENA, Jorge Enrique RENA einen Niggli-Luxusschlitten auf seinen Namen registrieren. Als Gegenleistung wurde sein Konto bei der Luzerner Kantonalbank mit einer Zahlung aus Madrid über Fr bedacht (vgl. S.6). Die Zahlung wurde vom offensichtlichen Zentrum der Spinne, Frau Flavia DUSS veranlasst (vgl. S.7). Nach objektiver, neutraler und unabhängiger Einschätzung der Schwyzer Staatsanwaltschaft hatte sich Frau DUSS mit ihren Diensten für Niggli ohne Ansprüche auf Gegenleistungen zur Verfügung gestellt, sozusagen aus freien Stücken. Nicht einen Rappen hielt sie jeweils für sich selber zurück. Nebst diversen Provisionen hatte sie ein Darlehen über Fr aus der PCO-Kasse abgebogen (vgl. S.8). Dass dieses Darlehen jemals zurückbezahlt wurde, geht aus den Untersuchungs akten nicht hervor. Ebenfalls nie zurückbezahlt wurden die grossartig einschenkenden Vorschüsse vor allem für Garcia und Reina (und Panarese) aus der PCO-Kasse (vgl. S.9-73). Vorschuss-DUSS war dabei weiss Gott nicht kleinlich. Auch sonst hielt sie es gerne mit runden Zahlen im Tausenderbereich. Die Vorschüsse erfolgten zeitlich meist sehr gebündelt, als hätte DUSS mit bestimmten Vorschuss-Tagen gelockt. Zutreffen könnte aber auch, dass diese Vorschuss-Leistungen vor allem die 4- und 5-stelligen nur fiktiv ausgeführt wurden und dass DUSS die Gelder der Kasse entnahm, um diese natürlich ohne Selbstbehalt an NGGL auszuhändigen. Dies würde auch erklären, weshalb die Vorschüsse nie zur Rückzahlung fällig, bzw. nie verrechnet wurden. Teure Kundenessen und hohe Reisespesen, betraglich oft schön gerundet, nahmen die Kasse noch zusätzlich in Beschlag. Das Kassabuch führt noch weitere interessante Ausgaben auf. All diese Aspekte wurden durch die Schwyzer Staatsanwaltschaft noch nicht untersucht. Was nicht ist, kann ja noch werden. Danebst wurden Teilrückzüge von Kunden vorgetäuscht. Diese hatten Frau Duss aber nie gesehen vgl. dazu auch das Dokument Getürktes Kassabuch Duss. Die Kassa-Buchhaltung der PCO wurde durch die Stauffacher Treuhand AG, bzw. durch die nterfundus AG, beide Glarus, kontrolliert und als i.o. genehmigt. Gegen die beiden Treuhänder wurde deshalb am 14. August 2013 Straf anzeige wegen Falschbeurkundung und Verletzung der Berufsvorschriften eingereicht. Die Schwyzer Justiz hat die Strafanzeige bisher noch nicht behandelt. nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 1

2 nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 2

3 nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 3

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5 nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 5

6 nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 6

7 Frau DUSS gab als Begünstigten zwar Juan-Manuel Reina an, jedoch die Konto-Nr. von dessen Bruder Jorge Enrique Reina nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 7

8 nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 8

9 nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 9

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16 nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 16

17 nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 17

18 * Zahlung war nur fiktiv nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 18

19 *... hier ging der Eintrag der Empfänger unter... nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 19

20 * * an wen? an wen? nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 20

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25 * Der Kunde weiss nichts davon und hat Strafanzeige gegen Duss, Reina sowie den Ex-Verwaltungsrat eingereicht nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 25

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35 * an wen? nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 35

36 * Auszahlung war nur fiktiv nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 36

37 * Falscher Teilrückzug : Tatsächlich wurden dem Kunden Fr abgezogen auf das Gewinnbeteiligungs - Kto. von PCO nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 37

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42 * sorry, aber an wen? nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 42

43 * Auszahlung war nur fiktiv nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 43

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47 * Kto.Nr. kann niemandem zugeordnet werden... nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 47

48 * Diese Auszahlung erscheint auf dem Kto. Blatt des Kunden nicht * * Auszahlung nur fiktiv von wem? nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 48

49 nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 49

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53 * vgl. Fake-Rg. auf der nächsten Seite * * * Auszahlung nur fiktiv... nicht gefunden und Fake-Rg. auf der übernächsten Seite nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 53

54 nteressen-gemeinschaft PCO Quittungen ausgestellt von Frau DUSS 165 nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 54

55 nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 55

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57 * Auszahlung war nur fiktiv nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 57

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62 *... nicht gefunden... nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 62

63 ... an wen...? *... an wen...? nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 63

64 *... an wen...? nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 64

65 * nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 65

66 unbekannt soso... nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 66

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68 ... soso... nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 68

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73 Diese Kassabuchführung wurde von der Schwyzer Justiz geflissentlich übersehen. Deshalb wurden die Kassenplünderungen in Millionenhöhe, begangen durch Duss und Reina, auch nicht als Betrug gewertet, sondern nur als Gehilfenschaft. Duss wurde vom Schwyzer Strafgericht, das auch diese Akten nicht kannte, sogar mit einer bedingt erlassenen Busse belohnt. Ab 2013 hatten viele PCO-Gläubiger erstmals Akteneinsicht und entdeckten u.a., dass sie im Kassabuch von Frau Duss als Empfänger von 4- bis 5-stelligen Teilrückzahlungen eingebucht wurden. Die meisten davon hatten PCO, bzw. die Kassenwartin Duss aber nie gesehen und PCO auch nie aufgesucht. Trotzdem will Duss die jeweiligen Beträge bar ausbezahlt haben. Darauf reichten im Juli/August 2013 einige PCO-Gläubiger Strafanzeige gegen Duss, Reina sowie den Verwaltungsrat der PCO ein. Per 4. Februar 2015 verschickte die SZ Staatsanwaltschaft Nichtanhandnahme-Verfügungen. Begründung: Duss sei mit einer bedingten Busse bestraft worden. Dieses Urteil sei rechtskräftig (keine 2 Wochen später zog sie diese Verfügung wieder zurück). nteressen-gemeinschaft PCO Vorschuss- und sonstige Geld-Verteilerin DUSS 73

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