MERKBLATT FACHPRAKTIKA

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1 MERKBLATT zu den FACHPRAKTIKA für Lehramt an Gymnasien Zentrum für Lehrerbildung (ZLB)

2 - 1 - Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 1 Ziele... 2 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung... 3 Vorbereitung... 3 Durchführung... 3 Aufgaben im Rahmen des Praktikums... 4 Nachbereitung... 4 Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Praktika... 5 Basisfachpraktikum... 5 Erweiterungsfachpraktikum... 5 Organisatorische Regelungen... 6 Anmeldung zum Praktikum... 6 Regelung bei Krankheit... 6 Anerkennung gleichwertiger Tätigkeiten... 6 Vorbemerkung Das vorliegende Merkblatt fasst die Regelungen bezüglich der Fachpraktika für das Lehramt an Gymnasien zusammen. An der Universität Osnabrück werden zwei Fachpraktika durchgeführt: - das Basisfachpraktikum (BFP) - das Erweiterungsfachpraktikum (EFP) Die Studierenden, die das Lehramt an Gymnasien anstreben, absolvieren beide Fachpraktika im Masterstudiengang. Die inhaltliche Gestaltung der beiden Fachpraktika obliegt den einzelnen Fächern und kann dementsprechend unterschiedlich sein. Auch die Gestaltung des Praktikumsberichtes ist in den Fächern unterschiedlich. Es gibt deshalb in diesem Merkblatt keine besonderen Hinweise dazu. Diese sind in den vorbereitenden Veranstaltungen oder durch fachspezifische Informationen zu erfahren.

3 - 2 - Ziele Praktika sind feste Bestandteile des Studiums. Sie bilden eine besondere Form von Lehr- und Studienveranstaltung und sollen die Studierenden auf ein berufliches Praxisfeld vorbereiten. Das heißt, sie sind Bindeglieder zwischen Theorie und Praxis, zwischen der Vorläufigkeit bzw. Nachläufigkeit der wissenschaftlichen Tätigkeit einerseits und der Unausweichlichkeit beruflichen Handelns andererseits. Wesentlich intensiver als in sonstigen Studienveranstaltungen kann in den Praktika erfahren werden, dass das Handeln Folgen, Wirkungen und Nebenwirkungen hat. Die Fachpraktika sollen den Studierenden Einblick in den Unterricht des jeweiligen Faches geben. Fragen des Zusammenhanges von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Methodik sollen auf Grund eigener Erfahrungen verdeutlicht werden und in eine theoriegeleitete Reflexion über Unterrichtsplanung und -durchführung eingehen. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten der Studierenden liegt einmal in der Beobachtung des Fachunterrichts (ohne die nichtfachlichen Probleme zu übersehen), zum anderen auch in der Analyse, Planung und Durchführung von einzelnen Unterrichtsstunden bzw. -sequenzen. Dabei sollten wesentliche Bestandteile der Unterrichtsvorbereitung, -durchführung und -auswertung sein: - Analyse der Sachstruktur unter Beachtung verschiedener Zieldimensionen, - Planung der didaktisch-methodischen Umsetzung unter Beachtung der Voraussetzungen der Lernenden, - Kenntnisse über den Umgang mit verschiedenen Lerngeschwindigkeiten der Lernenden bei der Unterrichtsgestaltung, - Analyse und Planung des Medieneinsatzes in Wechselwirkung mit den Arbeitsformen unter Berücksichtigung der Grenzen des Medieneinsatzes im Unterricht, - Erprobung unterschiedlicher Unterrichtsformen und die Reflexion darüber, bei welchen Unterrichtsinhalten welche Unterrichtsform voraussichtlich die besten Lernerfolge bringen wird und warum.

4 - 3 - Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung Vorbereitung Das Basisfachpraktikum (BFP) kann nur durchgeführt werden, wenn eine vorbereitende Veranstaltung besucht wurde, in der Regel im Semester unmittelbar vor dem Praktikum. Wann in den einzelnen Fächern Vorbereitungsveranstaltungen und die Absolvierung des Basisfachpraktikums angeboten werden, können Sie der Übersicht zu den fachspezifischen Anmeldeoptionen für Basisfachpraktika (BFP) entnehmen, die auf der vom ZLB gepflegten Internetseite Praktika im Lehramt Gymnasium zum Download angeboten wird. Für das Erweiterungsfachpraktikum (EFP) werden in der Regel keine gesonderten vorbereitenden Veranstaltungen angeboten. In vielen Fächern wird jedoch vorgesehen, zuvor eine bestimmte zum Studienprogramm gehörige fachdidaktische Veranstaltung bzw. die auf das Basisfachpraktikum vorbereitende Veranstaltung zu besuchen. Die Regelungen werden im Einzelnen durch die Fächer getroffen. Wann in den einzelnen Fächern die Absolvierung des Erweitungsfachpraktikums angeboten wird, können Sie der Übersicht zu den fachspezifischen Anmeldeoptionen für Erweiterungsfachpraktika (EFP) entnehmen, die auf der vom ZLB gepflegten Internetseite Praktika im Lehramt Gymnasium zum Download angeboten wird. Durchführung Die Studierenden sollen an allen Schultagen in der Woche anwesend sein; je Woche mindestens Zeitstunden. In der 1. Woche überwiegen Hospitationen (Kennenlernen der verschiedenen Klassen); kleinere Unterrichtsaufgaben (z. B. Assistenz bei der Hausaufgabenkontrolle) sollen bereits übernommen werden. Eigene Unterrichtsversuche (einzelne Stunden, kleinere Sequenzen) sind ab der 2. Woche abzuhalten, insgesamt in der Regel 12 Unterrichtsstunden. Mit der betreuenden Lehrkraft wird vereinbart, in welcher/welchen Klasse/n die Studierenden den Schwerpunkt ihrer eigenen Tätigkeiten, vor allem der Unterrichtsversuche legen. Das Basisfachpraktikum findet als Blockpraktikum statt und dauert 5 Wochen. Es kann fächerspezifische Ausnahmen geben. Das Basisfachpraktikum wird mit 8 Leistungspunkten bescheinigt. Das Erweiterungsfachpraktikum findet in der Regel ebenfalls als Blockpraktikum statt und dauert 4 Wochen. Hier können auch besondere Formen ( Teaching Assistent u.ä.) vorgesehen werden. Es obliegt den Fächern, hier andere Organisationsformen vorzusehen. Das Erweiterungsfachpraktikum wird mit 6 Leistungspunkten bescheinigt. Beide Fachpraktika müssen schulformbezogen durchgeführt werden, entsprechend der Schulform, die für den Masterabschluss gewählt wird: Gymnasien Gymnasium/Gesamtschule

5 - 4 - Aufgaben im Rahmen des Praktikums Zu den Aufgaben der Studierenden gehören insbesondere: Beschaffung von Informationen zur Einordnung des Fachunterrichts in den Erziehungsund Bildungsauftrag der Schule (curriculare Vorgaben, Fachkonferenzbeschlüsse) Teilnahme an Fach/ Klassenkonferenzen Einholen von Informationen über die Klassen, insbes. im Hinblick auf den Fachunterricht vergleichende Analyse von im Unterricht verwendeten Schulbüchern und anderer Medien vergleichende Analyse von Unterrichtseinheiten unter Verwendung eigener Hospitationsprotokolle in Parallelklassen Planung und Durchführung eigener Unterrichtsversuche in Absprache mit der betreuenden Lehrkraft kritische Reflexion der Unterrichtsversuche Zu den Aufgaben der betreuenden Lehrkräfte gehören insbesondere Erstellen des Praktikumsplans mit den Studierenden Vermittlung von Einblicken in den Schulalltag, Schulorganisation und -verwaltung Unterstützung bei der Analyse von Unterricht, Erläuterung der eigenen Unterrichtsplanung und -durchführung, Hinweise zu spezifischen Problemen der jeweiligen Lerngruppen sowie die Darlegung der eigenen darauf zielenden Arbeit Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Reflexion der Unterrichtsversuche der Studierenden Kooperation mit der Universität Zu den Aufgaben der Lehrenden der Universität gehören insbesondere Durchführung der vorbereitenden und ggf. nachbereitenden Lehrveranstaltung Information und Beratung der betreuenden Lehrkräfte, ggf. Veranstaltungen für die betreuenden Lehrerinnen und Lehrer Betreuung der Studierenden während des Praktikums (soweit möglich durch Besuche), insbesondere Kontakt in Konfliktfällen Auswertung des Praktikums (in der Regel durch Beurteilung der Praktikumsberichte). Nachbereitung Die Nachbereitung/Auswertung des Basisfachpraktikums erfolgt in der Regel in der Form eines Praktikumsberichtes. Inhalt, Aufbau und Umfang des Berichtes werden durch die Lehrenden der vorbereitenden Veranstaltung festgelegt und den Studierenden mitgeteilt. Auch der Abgabetermin des Berichtes wird durch die jeweiligen Lehrenden festgelegt. Wenn die Beteiligten der Schule (betreuende Lehrkraft, Schulleiter/in) den Praktikumsbericht ebenfalls haben möchten, ist er dort abzugeben. Die Nachbereitung/Auswertung des Erweiterungsfachpraktikums wird vom einzelnen Fach geregelt.

6 - 5 - Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Praktika Basisfachpraktikum Die erfolgreiche Teilnahme an den Basisfachpraktika wird bescheinigt, wenn a) die Teilnahme und Mitarbeit an den Begleitseminaren regelmäßig erfolgte, b) die Vorbereitung der Unterrichtsstunden zumindest ausreichend war, c) die Anwesenheit in der Schule an allen Schultagen in der Woche mindestens Zeitstunden umfasste, d) ein den Anforderungen genügender Praktikumsbericht vorgelegt wurde, e) keine erheblichen Bedenken dagegen bestehen, dass die unterrichtspraktischen Fähigkeiten eine spätere erfolgreiche Tätigkeit im Lehrerberuf erwarten lassen. Über die Kriterien a und d entscheiden die Lehrenden der Vorbereitungsseminare; die Studierenden werden über die Maßstäbe eines den Anforderungen genügenden Praktikumsberichts im Rahmen dieser Seminare in geeigneter Weise informiert. Über die Kriterien b, c und d entscheiden die Lehrenden der Vorbereitungsseminare in Absprache mit den betreuenden Lehrkräften. Zumindest ausreichend ist die Vorbereitung der Unterrichtsstunden, wenn der/die Studierende einen Stundenverlaufsplan orientiert an den Vorgaben und Absprachen im Vorbereitungsseminar und der Anleitung durch die betreuende Lehrkraft vorgelegt hat und diesen den betreuenden Lehrerinnen und Lehrern und den Lehrenden der Hochschule erläutern und begründen kann. Ob erhebliche Bedenken dagegen bestehen, dass die unterrichtspraktischen Fähigkeiten eine spätere erfolgreiche Tätigkeit im Lehrerberuf erwarten lassen, ist im Benehmen zwischen Schule und Universität zu klären. Wenn die betreuende Lehrkraft im Einzelfall erhebliche Bedenken im voran genannten Sinne hat, nimmt sie offiziell über die Schule Kontakt mit dem/der zuständigen Lehrenden der Universität auf und lädt diese bzw. diesen baldmöglichst zur Beobachtung und Besprechung von Unterrichtsversuchen der/des Studierenden ein. In der Regel erfolgt in der Schule zunächst ein intensives Gespräch mit dem/der betroffenen Studierenden über die Bedenken ggf. unter Beteiligung der Schulleiterin/des Schulleiters. Über das Gespräch ist grundsätzlich ein Protokoll anzufertigen, in dem die Bedenken dargelegt und begründet werden. Das Protokoll wird dem/der Studierenden ausgehändigt und in der Schule und in der Universität zu den Akten genommen. Die erfolgreiche Teilnahme wird auf einem Formblatt bescheinigt, das auf den oben genannten Kriterien a) bis e) beruht und von einer/einem Lehrenden der Universität Osnabrück und der betreuenden Lehrkraft der Praktikumsschule unterschrieben wird. Erweiterungsfachpraktikum Die erfolgreiche Teilnahme an den Erweiterungsfachpraktika wird bescheinigt, wenn a) eine (entsprechend der Vorgaben des jeweiligen Faches) angemessene Vor- und/oder Nachbereitung erfolgte, b) die Vorbereitung der Unterrichtsstunden zumindest ausreichend war, c) die Anwesenheit in der Schule an allen Schultagen in der Woche mindestens Zeitstunden umfasste, d) keine erheblichen Bedenken dagegen bestehen, dass die unterrichtspraktischen Fähigkeiten eine spätere erfolgreiche Tätigkeit im Lehrerberuf erwarten lassen. Die erfolgreiche Teilnahme wird auf einem Formblatt bescheinigt, das auf den oben genannten Kriterien a) bis d) beruht und von einer/einem Lehrenden der Universität Osnabrück und der betreuenden Lehrkraft der Praktikumsschule unterschrieben wird.

7 - 6 - Organisatorische Regelungen Anmeldung zum Praktikum Die Anmeldung erfolgt schriftlich zum Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters oder des Wintersemesters beim ZLB. Die jeweils genauen Termine werden durch Aushang bekanntgegeben. Die Anmeldeformulare sind in dieser Zeit im ZLB erhältlich. Die Studierenden können bei der Anmeldung ggf. Wünsche nach bestimmten Schulorten angeben, die soweit möglich berücksichtigt werden. Für Studierende, die ihr Praktikum am Gymnasium durchführen wollen, befinden sich die Schulen in der Regel in Osnabrück oder näherer Umgebung. Über begründete Ausnahmen entscheidet der im jeweiligen Fach für die schulischen Praktika Verantwortliche in Abstimmung mit einem/r Mitarbeiter/in des ZLB. Die Praktikumsplätze werden durch das ZLB organisiert und mit den Schulen vereinbart. Studierende, die Kinder im schulpflichtigen Alter oder jünger zu versorgen haben, erhalten bevorzugt wohnortnah einen Schulplatz. Die Studierenden sollen rechtzeitig vor Praktikumsbeginn Kontakt zu den Schulen und betreuenden Lehrkräften aufnehmen, um das Praktikum zielgerichtet vorbereiten zu können. Die Studierenden haben die für den Unterricht und die Erziehung geltenden Vorschriften zu beachten und die diesbezüglichen Weisungen der betreuenden Lehrkräfte und der Schulleitung zu befolgen. Sie haben über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren, soweit es im schutzwürdigen Interesse anderer liegt oder diese Tatsachen ihrer inhaltlichen Bedeutung nach der vertraulichen Behandlung bedürfen. Die Verantwortung der Schulleitung für die jeweilige Schule und die Verantwortung der betreuenden Lehrkraft für den Unterricht in der Klasse werden durch das Schulpraktikum nicht berührt. Regelung bei Krankheit Erkrankt ein/e Studierende/r während eines Praktikums, ist die Schule umgehend zu verständigen. Auch das ZLB ist zeitnah zu informieren. Bei einer mehr als 3tägigen Erkrankung ist darüber hinaus eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Geschäftsstelle des ZLB einzureichen. Krankheit von weniger als einer Woche Dauer berührt die Anerkennung des Praktikums nicht. Ob bei längerer Krankheit das Praktikum anerkannt werden kann, wird im Einzelfall durch die betreuenden Lehrenden und / oder das ZLB entschieden. Die Anerkennung erfolgt durch Lehrende des Faches und Mitarbeiter/innen des ZLB. Anerkennung gleichwertiger Tätigkeiten Fachpraktika, die im Rahmen des Studiums an einer anderen Hochschule durchgeführt wurden, können sofern sie in Anspruch und Dauer einem Basisfachpraktikum an der Universität Osnabrück vergleichbar sind anerkannt werden. Mehrmonatige Tätigkeiten als Assistenzlehrkräfte im englisch-/französisch- /spanischsprachigen Ausland können als Basis- oder Erweiterungsfachpraktikum im entsprechenden Unterrichtsfach anerkannt werden, sofern die dafür vom Fach vorgegebenen Bedingungen erfüllt werden. Auch andere schulische Praktika/Tätigkeiten können ggf. als einem Erweiterungsfachpraktikum gleichwertig anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt in der Regel durch Lehrende des jeweiligen Faches.

8 Zentrum für Lehrerbildung Standort der Geschäftsstelle: Geb. 52 (3. Etage) = Neuer Graben 7-9, Osnabrück Postanschrift der Geschäftsstelle: Universität Osnabrück Zentrum für Lehrerbildung Osnabrück Ansprechpartnerin für die Fachpraktika: Frau Schröder Mailadresse: petra.schroeder@uni-osnabrueck.de Telefonnummer: (0541) Büro: Gebäude 52 / Raum 308 Informationen und Formulare im Internet: Dort finden Sie u.a.: Grafiken zu den Praktika Formulare für die Bescheinigungen der Praktika Übersichtstabellen zu fachspezifischen Durchführungen des BFP und des EFP Hinweise auf Aushänge in der Geschäftsstelle Hinweise auf Informationsveranstaltungen Weitere aktuelle Informationen Stand: März 2015

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