EUROPA 2014 A 2014 EUROP

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1 EUROPA 2014

2 DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT INFORMATIONSBÜRO IN DEUTSCHLAND Unter den Linden Berlin Telefon: (030) Telefax: (030) EUROPA-PUNKT IM EUROPÄISCHEN HAUS Unter den Linden Berlin Montag bis Freitag Uhr Samstag, Sonntag Uhr Zur Sommerzeit werktags bis 20 Uhr, am Wochenende bis 18 Uhr Verkehrsverbindung: Haltestelle Brandenburger Tor Buslinien: 100, TXL S-Bahnlinien: S1, S2, S25 U-Bahnlinie: U55 INFORMATIONSBÜRO IN MÜNCHEN Bob-Van-Benthem-Platz München Telefon: (089) Telefax: (089) epmuenchen@ep.europa.eu Verkehrsverbindung: Haltestelle Baaderstraße : Buslinien 52 und 152 S-Bahn Haltestelle Isartor : alle S-Bahnen U-Bahn Haltestelle Fraunhoferstraße : U1 und U2

3 EUROPA 2014 Das Europäische Parlament 3

4 Titelbild: Das Europäische Parlament in Straßburg vor der Europawahl Das Europäische Parlament

5 INHALT 6 EUROPA VOR NEUEN HERAUSFORDERUNGEN ZUKUNFT GEMEINSAM GESTALTEN 8 DIE EUROPAWAHL DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT DIE VERTRETUNG DER BÜRGERINNEN UND BÜRGER IN DER EU 26 DER EUROPÄISCHE RAT UND DER RAT DIE VERTRETUNG DER MITGLIEDSTAATEN 32 DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION MOTOR DER INTEGRATION UND HÜTERIN DER UNIONSINTERESSEN 40 DIE EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE BÜRGERINNEN UND BÜRGER ALS AUFTRAGGEBER DER GESETZGEBUNG 44 GLOBAL UND SOZIAL BINNENMARKT UND SOZIALE DIMENSION DER EU 50 EUROPA WÄCHST ZUSAMMEN SCHENGEN-RAUM UND ERWEITERUNG 68 DIE SYMBOLE DER EUROPÄISCHEN UNION FLAGGE, HYMNE, WÄHRUNG 72 LEBEN IM EUROLAND DAS GEMEINSAME GELD 82 DER HAUSHALT DER EU INVESTIEREN IN WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG 90 KLIMA AUF DER KIPPE KLIMASCHUTZ UND ENERGIEPOLITIK 96 GESUNDE LEBENSMITTEL SICHERE PRODUKTE LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 104 FREI UND SICHER LEBEN RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS 112 EUROPA UND DIE WELT AUSSENPOLITIK, ENTWICKLUNGSHILFE, MENSCHENRECHTE 120 EUROPA ENTDECKEN UND ERLEBEN JUGEND- UND BILDUNGSPROGRAMME 62 IN VIELFALT GEEINT EUROPA UND SEINE REGIONEN Das Europäische Parlament 5

6 6 Das Europäische Parlament

7 EUROPA VOR NEUEN HERAUSFORDERUNGEN ZUKUNFT GEMEINSAM GESTALTEN Die Europäische Union steht vor großen Herausforderungen. Dazu gehören z.b. die weitere Stabilisierung der gemeinsamen Währung, des Euro, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten oder Antworten auf die Flüchtlings- und Asylproblematik und den Klimawandel. Immer wieder bestätigt sich, dass die Europäerinnen und Europäer nur gemeinsam Lösungen für globale Probleme finden können und so das europäische Gesellschaftsmodell erhalten können. Das Europäische Parlament ist mittlerweile in fast allen EU-Politikbereichen Mitgesetzgeber. Daher können Bürgerinnen und Bürger bei der Europawahl vom Mai 2014 (in Deutschland am Sonntag, den 25. Mai) maßgeblich auf die politische Tätigkeit der Europäischen Union einwirken. Zudem haben die Wählerinnen und Wähler zum ersten Mal die Möglichkeit, mit ihrer Stimme die Besetzung des Präsidenten oder der Präsidentin der Europäischen Kommission zu beeinflussen, da sich die Kandidaten erstmals im Europäischen Parlament zur Wahl stellen müssen. Daraus leitet sich das Motto der Informationskampagne des Europäischen Parlaments zur Europawahl ab: Diesmal geht s um mehr! Das Europäische Parlament 7

8 DIE EUROPAWAHL 2014 Die Vielfalt der Europäischen Union spiegelt sich im Europäischen Parlament (EP) wider: Aus 28 Ländern kommen bis zur Europawahl Abgeordnete. Damit ist die Europawahl die größte multinationale Wahl der Welt. Durch die erheblich gewachsenen Kompetenzen ist das Europäische Parlament ins Zentrum der parlamentarischen Demokratie der EU gerückt. Davon war die beratende Versammlung noch weit entfernt, die vor mehr als 50 Jahren als Vorläufer des EP zum ersten Mal tagte. Seit 1979 wird das Europäische Parlament direkt gewählt. Heute gestaltet es maßgeblich die EU-Politik und steht im Dienste der über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Mehr Informationen zur Europawahl 2014: 8 Das Europäische Parlament

9 Das Europäische Parlament wird als einziges EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Die nächste Europawahl findet vom 22. bis 25. Mai 2014 statt. In Deutschland ist Sonntag, der 25. Mai 2014 Wahltag zur Europawahl. Nach der Europawahl werden insgesamt 751 Sitze im Europäischen Parlament vergeben, davon 96 an Abgeordnete aus Deutschland. Im Anschluss an die Europawahl 2014 wird das Europäische Parlament erstmalig wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen die Präsidentin oder den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen. Der Europäische Rat schlägt dazu dem Europäischen Parlament eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt vor, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Wahlen zum Europäischen Parlament. Damit haben Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger die Möglichkeit, über Ihre Stimme bei der Europawahl mit zu beeinflussen, wer die neue Kommissionspräsidentin oder der neue Kommissionspräsident werden wird. In einer Entschließung des EP vom Juli 2013 werden die im Europäischen Parlament vertretenen europäischen Parteien aufgefordert, im Vorfeld der Europawahl ihre Kandidatin oder ihren Kandidaten für die Spitzenposition der Europäischen Kommission so frühzeitig zu nominieren, dass noch eine aussagekräftige EU-weite Wahlkampagne organisiert werden kann. Das EP fordert zudem die Mitgliedstaaten und die Parteien auf, dass die Namen und gegebenenfalls die Embleme der europäischen Parteien auch auf die Stimmzettel zur Europawahl gedruckt werden. Darüber hinaus sollen generell alle Namen der für die Europawahl ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten spätestens sechs Wochen vor Beginn der Europawahl veröffentlicht werden. WIE WIRD GEWÄHLT? Die Abgeordneten für das Europäische Parlament werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. Rechtsgrundlage der Europawahl ist Artikel 223 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, jedoch unterliegt die konkrete Durchführung einer Reihe weiterer europäischer und nationaler Vorschriften: Das Europäische Die Europawahl Parlament

10 ZUR EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der sie oder er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann. Am 7. Oktober 2013 hat Bundespräsident Joachim Gauck das Fünfte Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes ausgefertigt, mit dem eine Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl 2014 in Deutschland eingeführt wird. Ende 2011 war die bei der Europawahl 2009 geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt worden. Derzeit sind einige sogenannte Organstreitverfahren gegen die Drei-Prozent-Sperrklausel vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. WER DARF WÄHLEN? Wahlberechtigt zur Europawahl in Deutschland sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten, die am Wahltag: 1) das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik oder in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und 3) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für die Europawahl muss man im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde geführt werden oder einen Wahlschein haben. Um von ihrem Europawahlrecht in Deutschland Gebrauch zu machen, müssen sich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten ins Wählerverzeichnis ihres derzeitigen Wohnortes eintragen lassen. DEUTSCHE IM AUSLAND Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die ihren Hauptwohnsitz in einem der übrigen EU- Staaten gemeldet haben, können entweder per Briefwahl an ihrem letzten Hauptwohnsitz in Deutschland oder an ihrem derzeitigen Wohnort in einem anderen EU-Mitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen. Da die Regelungen für die Wahlbeteiligung der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in den 28 EU-Staaten national unterschiedlich gestaltet sind, sollte man sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen der Gemeindebehörde am Wohnort über die einzuhaltenden nationalen Wahlmodalitäten erkundigen. 10 Die Das Europawahl Europäische 2014 Parlament

11 Bitte beachten Sie: Wenn man als Deutscher im EU-Ausland wählt, bestimmt man über die in diesem Land zu vergebenden Mandate für das Europäische Parlament und nicht über die deutschen Mandate. Auch Deutsche, die außerhalb der EU leben, können per Briefwahl wählen. WER KANN GEWÄHLT WERDEN? Wer in Deutschland das Recht hat, bei den Europawahlen zu wählen, hat auch das sogenannte passive Wahlrecht, um sich um einen Abgeordnetensitz im Europäischen Parlament zu bewerben. Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Unionsbürgerin oder Unionsbürger einen Wohnsitz in Deutschland haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, können für einen Sitz im Europäischen Parlament kandidieren. Kandidieren kann man allerdings nur auf Bundes- oder Landeslisten von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen. Die Parteien oder sogenannten politischen Vereinigungen stellen Listen mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten für das Europäische Parlament auf. Die deutschen und europäischen Wahlgesetze schreiben vor, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber auf Parteitagen oder Mitgliederversammlungen einem demokratischen Auswahlverfahren stellen müssen. Die Parteien oder politischen Vereinigungen müssen in geheimer Wahl sowohl ihre Kandidatinnen und Kandidaten als auch den jeweiligen Listenplatz ermitteln. Die früher erlaubten Doppelmandate sind 2004 abgeschafft worden, d. h. die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament ist unvereinbar mit der Ausübung eines nationalen Abgeordnetenmandats. Das bedeutet in Deutschland konkret, dass Europaabgeordnete nicht zugleich ein Mandat als Bundes- oder Landtagsabgeordnete wahrnehmen dürfen. Hingegen ist es erlaubt, dass Europaabgeordnete Mandate auf kommunaler Ebene (z.b. als Stadt-, Gemeinde- oder Kreisrat) ausüben. Europawahlgesetz in Deutschland: htttp:/ rechtsgrundlagen/europawahlgesetz.pdf Europawahlordnung in Deutschland: rechtsgrundlagen/europawahlordnung.pdf Das Europäische Die Europawahl Parlament

12 12 Das Europäische Parlament

13 DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT DIE VERTRETUNG DER BÜRGERINNEN UND BÜRGER IN DER EU Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen ihr Parlament direkt. Das Europäische Parlament (EP) debattiert öffentlich über wichtige Zukunftsfragen und entscheidet über EU- Gesetze, die den Alltag von über 500 Millionen Menschen beeinflussen. Das Europäische Parlament ist in den vergangenen Jahren immer mehr zum zentralen Gestalter der Europäischen Union geworden. Es ist das einzige direkt gewählte EU-Organ. Bei den Europawahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Mitgliedstaaten, wem sie für fünf Jahre das Mandat erteilen, die Zukunft der EU zu gestalten. Handeln. Mitmachen. Bewegen. Dies ist das Motto der nächsten Europawahl, die vom 22. bis 25. Mai (in Deutschland am Sonntag, den 25. Mai 2014) stattfinden wird. Geschätzte 400 Millionen Menschen sind zu dieser Wahl aufgerufen, um zu bestimmen, wie die EU in Zukunft aussehen soll. Die Website des Europäischen Parlaments und EuroparlTV informieren in den 24 Amtssprachen über die Arbeit der Europaabgeordneten: Außerdem können alle Plenarsitzungen per Webstream abgerufen werden: language=de Das Europäische Parlament 13

14 Europaabgeordnete bei der Abstimmung im Plenum in Straßburg DIE WESENTLICHEN AUFGABEN UND RECHTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS DAS GESETZGEBUNGSRECHT Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament neue Gesetzgebungszuständigkeiten erhalten. Die überwiegende Mehrheit der gesamten EU-Gesetzgebung wird vom Europäischen Parlament und vom Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten versammelt sind, zusammen im sogenannten Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entschieden, nunmehr auch in den Bereichen Landwirtschaft, Einwanderung und Energiepolitik. Die Gesetzgebung im Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren läuft kurz gefasst folgendermaßen ab: Von der EU-Kommission kommt ein Vorschlag für ein EU-Gesetz, nicht selten basiert dieser auch auf einer Aufforderung des Europäischen Parlaments, tätig zu werden. Dieser Vorschlag wird im Europäischen Parlament zunächst in den zuständigen Fachausschüssen beraten und gegebenenfalls verändert. Im Plenum des EP wird dann dieser geänderte Gesetzesvorschlag debattiert und über ihn abgestimmt. Der Rat diskutiert dann den vom Parlament vorgelegten Text (1. Lesung des Parlaments und des Rates). Ist der Rat nicht mit allen Änderungen des Europäischen Parlaments zufrieden, übermittelt er dem Europäischen Parlament seinen Standpunkt zur weiteren Prüfung. Das EP prüft den Standpunkt des Rates. Wenn es ihn billigt, ist der Rechtsakt angenommen, lehnt es ihn ab, ist der Rechtsakt hinfällig und das Verfahren beendet. Schlägt das EP Abänderungen zum Standpunkt des Rates vor, werden diese vom Rat geprüft (2. Lesung des Parlaments und des Rates). Ist der Rat einverstanden, ist der Rechtsakt angenommen. Wenn der Rat nicht alle Abänderungen im Standpunkt des Europäischen Parlaments aus der 2. Lesung akzeptiert, versucht man gemeinsam, eine Einigung im Vermittlungsverfahren herbeizuführen. Einigen sich die Vertreter von EP und Rat im Vermittlungsausschuss auf einen gemeinsamen Entwurf, wird dieser anschließend zur 3. Lesung an EP und Rat gegeben. Der Wortlaut des gemeinsamen Entwurfs kann nicht geändert werden. Wenn das Europäische Parlament oder der Rat den Entwurf ablehnen oder nicht reagieren, wird der Rechtsakt hinfällig und 14 Das Europäische Parlament

15 AKTUELLES STICHWORT DAS PARLAMENTARIUM Unter dem Namen Parlamentarium wurde am 14. Oktober 2011 in Brüssel das Besucherzentrum des Europäischen Parlaments eröffnet. Es ist das größte Besucherzentrum eines Parlaments in Europa und die erste Ausstellung überhaupt, die vollständig in 24 Sprachen gestaltet ist. Seit seiner Eröffnung hatte es bereits mehr als Besuche. Besucherinnen und Besucher aller Altersklassen können das Europäische Parlament dort auf einzigartige Weise erfahren und erleben, über multimediale Darstellungen mit Politikern in Verbindung treten, sich über eine 3D-Karte auf eine virtuelle Europa-Tour begeben und herausfinden, welchen Beitrag die EU in den einzelnen Mitgliedstaaten leistet. Schul- oder Hochschulgruppen können in einem ca. zweistündigen Rollenspiel die Arbeit von Europaabgeordneten nachempfinden. parlamentarium.html das Verfahren ist beendet. Wenn EP und Rat jeweils den gemeinsamen Entwurf billigen, ist der Rechtsakt angenommen. Erst wenn sich Parlament und Rat einig sind, wird ein EU-Gesetz erlassen, ansonsten gilt der Rechtsakt als nicht angenommen. Die Arbeitsweise der EU beruht somit auf dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie mit zwei gleichberechtigten Partnern für die Gesetzgebung: dem Europäischen Parlament als Bürgerkammer und dem Rat als Staatenkammer. Dabei hat das Europäische Parlament wiederholt gezeigt, dass es in der Lage ist, verschiedene Standpunkte zu vereinen und wegweisende Kompromisse zu erzielen. Weitere Informationen zum Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren: DIE HAUSHALTSBEFUGNISSE Diese sind die Königsrechte für jedes Parlament. Denn wer über das Geld bestimmt, der hat die Macht, politische Schwerpunkte zu setzen. Diese Macht teilen sich das Europäische Parlament und der Rat. Sie legen einen mehrjährigen Finanzrahmen fest und bewilligen einen jährlichen Haushaltsplan für alle Ausgaben des EU-Budgets. Durch den Vertrag von Lissabon gibt es nur noch ein einheitliches Beschlussverfahren über den Haushalt, in dem Europäisches Parlament und Rat gleichberechtigt die Haushaltsbehörde bilden. Das Europäische Parlament 15

16 PARLAMENTARISCHE KONTROLLRECHTE Ob in Städten, Regionen, Nationalstaaten oder in der EU auf allen Ebenen kontrollieren gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger die Exekutive, also diejenigen, die Gesetze ausführen und Geld ausgeben. Der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments wacht über die korrekte Verwendung der EU-Gelder und stützt sich für seine Arbeit auf den EU-Rechnungshof. Das EP hat auch die Möglichkeit, einen Misstrauensantrag gegenüber der Europäischen Kommission zu stellen. Findet ein solcher eine Mehrheit, so müssen alle Kommissare von ihrem Amt zurücktreten. Außerdem debattiert das Europäische Parlament regelmäßig über Entscheidungen und Projekte der Staats- und Regierungschefs. Um behauptete Verstöße gegen das Unionsrecht oder Missstände bei seiner Anwendung zu überprüfen, kann das EP auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder Untersuchungsausschüsse einsetzen. Diese Untersuchung kann die Organe oder Einrichtungen der EU, Behörden eines Mitgliedstaates oder Personen, die mit Anwendung des Unionsrechts beauftragt wurden, betreffen. PARLAMENTARISCHE ZUSTIMMUNG Das Europäische Parlament gewinnt auch über Zustimmungsrechte politischen Einfluss. Durch den Vertrag von Lissabon ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu sehr vielen internationalen Verträgen erforderlich, die zwischen der EU und Drittstaaten geschlossen werden. Neben Assoziierungsabkommen und Beitrittsverträgen mit neuen Mitgliedstaaten gilt dies nun auch für Abkommen zu Sachverhalten, über die innerhalb der Union das Europäische Parlament im Gesetzgebungsverfahren mitentscheidet oder denen es zumindest zustimmen muss. DEMOKRATISCHE LEGITIMATION Das Europäische Parlament spielt eine maßgebliche Rolle bei der Auswahl und Wahl der Kommissarinnen und Kommissare. Erstmalig wählt es 2014 den Kommissionspräsidenten. Die Kandidatin oder der Kandidat für das Amt des Kommissionspräsidenten wird dem EP vom Europäischen Rat unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl vorgeschlagen. Alle Kandidatinnen und Kandidaten für einen Kommissionsposten müssen sich zudem einer Anhörung im Europäischen Parlament stellen und dabei Auskunft über ihre Kompetenzen und politischen Standpunkte geben. Das gesamte Kollegium der EU- Kommission benötigt das Zustimmungsvotum des Parlaments, bevor es an die Arbeit gehen kann. 16 Das Europäische Parlament

17 DER EUROPÄISCHE BÜRGERPREIS EP IN AKTION Seit 2008 vergibt das Europäische Parlament den Europäischen Bürgerpreis. Mit diesem Preis wird außergewöhnliches Engagement für ein besseres gegenseitiges Verständnis und mehr Integration in der EU geehrt. Ausgezeichnet werden zum Beispiel Initiativen für bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb Europas und die praktische Anwendung der Werte der EU-Grundrechtecharta (Gastfreundschaft, Toleranz, Solidarität). Preisträger können Bürgerinnen und Bürger, Gruppen, Vereinigungen/Verbände und Organisationen sein. Jeder Europaabgeordnete kann pro Jahr einen Vorschlag machen. Die Gewinner werden von einer Jury des Parlaments gewählt wurden insgesamt 43 Projekte mit dem Europäischen Bürgerpreis ausgezeichnet. Unter den Gewinnern des Preises waren auch fünf deutsche Projekte: Dr. Klaus Wilkens setzt sich seit vielen Jahren europaweit für die Verbesserung der Wasserrettung und Wassersicherheit ein. Die Junge Europäische Bewegung organisiert jedes Jahr die Simulation Europäisches Parlament (SIMEP) und fördert so die europäische Identität und das Demokratieverständnis von Jugendlichen. Die streetfootballworld ggmbh nutzt den Fußball, um die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen, soziale Eingliederung und interkulturelles Verständnis zu fördern. Hans Zohren erhielt den Preis für die Organisation des internationalen Fußballturniers Jugend spielt für Europa. Matthias Zürl wurde für sein langjähriges Engagement als Vorsitzender der Jungen Europäer Bayern ausgezeichnet. Das Europäische Parlament 17 Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Europäischen Bürgerpreises 2013 in Brüssel

18 DIE ARBEIT IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz DER PRÄSIDENT Die Präsidentin oder der Präsident des Europäischen Parlaments vertritt das EP nach außen und in dessen Beziehungen zu den anderen EU-Institutionen und -Organen. Sie oder er leitet alle Arbeiten des Parlaments, übernimmt den Vorsitz in den Plenarsitzungen und unterzeichnet den Haushaltsplan sowie die zusammen mit dem Rat nach dem Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedeten Rechtsakte. Die Präsidentin oder der Präsident wird vom Plenum für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren, d.h. für eine halbe Wahlperiode gewählt und kann wiedergewählt werden. Seit Januar 2012 ist der deutsche Europaabgeordnete Martin Schulz (SPD) Präsident des Europäischen Parlaments. ABGEORDNETE Das Europäische Parlament besteht derzeit aus 766 Abgeordneten, die in den 28 EU-Mitgliedstaaten gewählt worden sind. Im Anschluss an die Europawahl 2014 wird das EP wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen aus 751 Abgeordneten bestehen (Siehe dazu auch Zusammensetzung des Europäischen Parlaments ). In ihrer täglichen Arbeit werden die Abgeordneten von Assistentinnen und Assistenten unterstützt. Die zwei deutschen Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments: Alexander Alvaro (Mitte) und Rainer Wieland (unten) FRAKTIONEN Die Abgeordneten des EP werden in den Mitgliedstaaten gewählt, sie arbeiten aber im Europäischen Parlament nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit, sondern nach ihrer politischen Orientierung zusammen. Wie auch in den nationalen Parlamenten gibt es Fraktionen, in denen die Abgeordneten ähnlicher politischer Orientierung und Zuge- 18 Das Europäische Parlament

19 hörigkeit in politischen Familien organisiert sind. Mitglieder der Fraktionen sind Abgeordnete, nicht Parteien. Um eine Fraktion zu bilden, müssen sich mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten, d.h. zur Zeit sieben Mitgliedstaaten zusammenschließen. Derzeit (bis zur Europawahl 2014) gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen. Die größte Fraktion mit 275 Mitgliedern ist die Europäische Volkspartei (EVP), in der die 42 Abgeordneten von CDU und CSU Mitglied sind. Die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten (S&D) hat 194 Mitglieder; in dieser finden sich die 23 Europaabgeordneten der SPD. Die drittgrößte Fraktion ist die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE); sie hat 85 Mitglieder, zwölf davon sind die deutschen Abgeordneten der FDP. In der Fraktion Die Grünen/Europäische Freie Allianz (Grüne/EFA) sind 58 Abgeordnete, 14 kommen von Bündnis 90/ Die Grünen. Ko-Vorsitzende der Grünen ist die deutsche Abgeordnete Rebecca Harms. In der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (VEL/NGL) sind insgesamt 35 Abgeordnete, darunter acht Abgeordnete der Partei DIE LINKE. Die deutsche Europaabgeordnete Gabriele Zimmer ist Vorsitzende der Fraktion VEL/NGL. Daneben gibt es zwei weitere Fraktionen: die Fraktion Europäische Konservative und Reformisten (ECR) mit 56 Mitgliedern und die Fraktion Europa der Freiheit und der Demokratie (EFD), 32 Mitglieder. In diesen Fraktionen sind keine deutschen Abgeordneten. 31 Abgeordnete sind fraktionslos. Stand: 4. Oktober 2013 AUSSCHÜSSE Um Themen und Gesetzesvorschläge sachgerecht und fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten. Sie werden in Ausschüsse gewählt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Plenarsitzungen vorbereiten. Die Ausschusssitzungen finden ein bis zwei Mal pro Monat in Brüssel statt, ihre Debatten sind öffentlich. Derzeit gibt es 20 ständige Ausschüsse, in denen die Europaabgeordneten Gesetzesvorschläge prüfen, Änderungsanträge dazu einreichen und darüber abstimmen, Initiativberichte erstellen etc.. Das Europäische Parlament kann auch nichtständige Ausschüsse (Sonderausschüsse) und Untersuchungsausschüsse zu bestimmten wichtigen Themen einsetzen. So wurde zum Beispiel im März 2012 der Sonderausschuss Organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche eingerichtet. Mitte September 2013 verabschiedete der Sonderausschuss als Abschluss seiner Arbeit einen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung dieser kriminellen Aktivitäten auf europäischer Ebene. Das Europäische Parlament 19

20 Der Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg PLENARSITZUNGEN Straßburg ist der Sitz des Europäischen Parlaments. Hier finden pro Jahr zwölf Plenarsitzungen statt. Zu den Arbeitsorten des EP gehören neben Straßburg auch Brüssel und Luxemburg. Zwischen den Sitzungswochen tagen die Ausschüsse und die Fraktionen des Parlaments in Brüssel, um einen ständigen Kontakt zur Kommission und zum Rat zu halten. In Luxemburg befindet sich ein Großteil der Verwaltung des Europäischen Parlaments. Da die Abgeordneten aus allen EU-Mitgliedstaaten kommen, ist die Sprachenvielfalt groß: Das Europäische Parlament arbeitet in allen 24 Amtssprachen der EU. DELEGATIONEN Aufgabe der Delegationen im Europäischen Parlament ist die Pflege der Beziehungen und der Informationsaustausch mit Parlamenten in Drittländern. Derzeit gibt es 41 Delegationen mit zwölf bis mehr als 70 Mitgliedern pro Delegation. Die interparlamentarischen Treffen finden ein- bis zweimal pro Jahr an einem der Arbeitsorte des Europäischen Parlaments oder an einem vom Partnerparlament gewählten Ort im jeweiligen Drittland statt. POLITISCHE ORGANE Im Europäischen Parlament gibt es eine Reihe von politischen Organen, die die Arbeit des EP organisieren und gestalten: a. Die Konferenz der Präsidenten Die Konferenz der Präsidenten besteht aus dem Präsidenten des EP und den Vorsitzenden der Fraktionen. Auch eine Vertreterin oder ein Vertreter der fraktionslosen Mitglieder gehört der Konferenz der Präsidenten an, ohne ein Stimmrecht zu besitzen. 20 Das Europäische Parlament

21 Die Konferenz der Präsidenten organisiert die Arbeiten des EP wie z.b. den Zeitplan und die Tagesordnungen der Plenartagungen, die Zuständigkeiten der Ausschüsse und Delegationen und ihre Zusammensetzung sowie die Planung des Gesetzgebungsprogramms. b. Das Präsidium Das Präsidium des Europäischen Parlaments ist statuarisches Leitungsorgan des EP und behandelt alle Fragen im Bereich Verwaltung, Personal und Organisation. Außerdem ist es für die Aufstellung des Haushaltsvoranschlags des EP zuständig. Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, 14 Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten und fünf Quästorinnen/Quästoren, die vom Plenum für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt werden und wiedergewählt werden können. Die 14 Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten vertreten den Präsidenten und haben jeweils einen speziellen Aufgabenbereich. Die deutschen Abgeordneten Alexander Alvaro (FDP) und Rainer Wieland (CDU) sind derzeitig (bis zur Europawahl 2014) Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments. c. Das Kollegium der Quästoren Die fünf Quästorinnen und Quästoren befassen sich mit Verwaltungs- und Finanzaufgaben, die unmittelbar Europaabgeordnete betreffen. d. Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden, in der sich die Vorsitzenden aller ständigen und nichtständigen Ausschüsse im EP treffen, sorgt für die reibungslose Zusammenarbeit der einzelnen parlamentarischen Ausschüsse. e. Die Konferenz der Delegationsvorsitzenden Die Konferenz der Delegationsvorsitzenden, der die Vorsitzenden aller ständigen interparlamentarischen Delegationen angehören, prüft regelmäßig alle Fragen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Delegationstätigkeiten zu ermöglichen. DAS GENERALSEKRETARIAT Zur Unterstützung der Europaabgeordneten und des EP gibt es auch eine Verwaltung. Das Generalsekretariat koordiniert die Legislativarbeiten, die Organisation der Plenartagungen und anderer Sitzungen, unterstützt die Europaabgeordneten in technischer Hinsicht und durch fachliche Beratung und gewährleistet für alle Plenartagungen und sonstige Sitzungen die notwendigen Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeiten. Das Europäische Parlament 21

22 ZUSAMMENSETZUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS Durch den Vertrag von Lissabon wurden nicht nur die Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments wesentlich erweitert, sondern auch seine Zusammensetzung grundlegend reformiert. Der Vertrag hat die Gesamtzahl der Europaabgeordneten auf 751 festgelegt. Der Vertrag legt außerdem fest, dass es mindestens sechs Abgeordnete pro Mitgliedstaat gibt und kein Mitgliedstaat mehr als 96 Sitze haben darf. Die Anzahl der Abgeordneten im EP pro Mitgliedstaat wird in Abhängigkeit der Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten nach dem Prinzip der sogenannten degressiven Proportionalität verteilt. Es schließt grundsätzlich aus, dass ein größerer Staat insgesamt mehr Abgeordnete pro Unionsbürger(in) entsendet als ein kleinerer Staat (Degressivkomponente). Es sichert aber auf der anderen Seite auch, dass ein größerer Staat stets mehr Abgeordnete entsendet als ein kleinerer Staat (Proportionalitätskomponente). Staaten mit nur geringem Bevölkerungsunterschied entsenden auch die gleiche Zahl von Abgeordneten. Dass es nach der Europawahl 2009 zunächst nur 736 Abgeordnete gab, lag daran, dass der Vertrag von Lissabon nicht vor der Europawahl im Juni 2009 in Kraft treten konnte, sondern erst nach der Wahl, nämlich am 1. Dezember Der Grund für dieses spätere Inkrafttreten war, dass in Irland, Polen, der Tschechischen Republik und Deutschland der Ratifizierungsprozess des Vertrages bis Ende Mai 2009 noch nicht abgeschlossen gewesen war. Die Europawahl 2009 wurde darum noch nach dem vorher geltenden Vertrag, dem Vertrag von Nizza, durchgeführt. Da die Abgeordneten für fünf Jahre gewählt werden, kann die Zahl der Abgeordneten erst mit der Europawahl im Mai 2014 an die im Vertrag von Lissabon vorgesehene Anzahl von 751 angepasst werden. Um aber schon vorher der im Lissabonner Vertrag festgelegten Abgeordnetenzahl möglichst nahe zu kommen, haben die Mitgliedstaaten zum 1. Dezember 2011 ein Übergangsabkommen geschlossen, das bis zur Europawahl 2014 gilt. An diesem Tag erhielten Mitgliedstaaten zusätzliche Mandate, denen solche nach dem Lissabonner Vertrag zustehen. Deutschland, das als einziges Land nach dem Vertrag von Lissabon drei Mandate verlieren wird, darf hingegen seine 99 Abgeordneten bis zur Europawahl im Mai 2014 behalten. Denn die nachträgliche Aberkennung eines durch die Europawahl für fünf Jahre erteilten Mandates ist nicht möglich. 22 Das Europäische Parlament

23 Das Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg ZUSAMMENSETZUNG NACH EINER ERWEITERUNG DER EU Die Obergrenze von 751 Abgeordneten gilt auch, wenn weitere Länder der EU beitreten sollten. In diesem Fall wird die Zahl der auf jedes Land entfallenden Sitze im Parlament erneut nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität verteilt, so dass die bisherigen Mitgliedstaaten in der Summe so viel Abgeordnetensitze abgeben müssen, wie das Beitrittsland oder die Beitrittsländer zusammen erhalten. Erfolgt jedoch ein Beitritt vor der nächsten Europawahl im Mai 2014, so erhält das beitretende Land zunächst so viele Europaabgeordnete, wie ihm nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität zustehen, ohne dass die bereits bestehenden Mitgliedsländer sofort weniger Abgeordnete haben. In der Praxis bedeutet dies, dass Kroatien nach seinem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 zwölf Abgeordnetensitze im Europäischen Parlament erhalten hat, wodurch sich die Gesamtzahl der Europaabgeordneten vorübergehend über die festgelegte Höchstzahl hinaus erhöht hat: Momentan gibt es im Europäischen Parlament 766 Abgeordnete. Mit der Europawahl im Mai 2014 aber wird die Abgeordnetenzahl in jedem Fall wieder auf die vertragliche Höchstzahl von 751 Abgeordneten zurückgeführt. Auf Initiative und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments hat der Europäische Rat in einem Beschluss vom 28. Juni 2013 die Neuverteilung der Sitze im EP zwischen den Mitgliedstaaten für die Wahlperiode festgelegt. Um die festgelegte Höchstzahl von insgesamt 751 Sitzen einzuhalten, werden zwölf Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Österreich, Portugal, Rumänien, die Tschechische Republik und Ungarn) bei der Europawahl 2014 je einen Sitz verlieren. Deutschland wird drei seiner 99 Sitze aufgeben, um die im Vertrag von Lissabon festgelegte Höchstzahl pro Mitgliedstaat zu erreichen. Das Europäische Parlament 23

24 DIE ZAHL UND DIE ZUSAMMENSETZUNG DER EUROPAABGEORDNETEN HABEN SICH SEIT 2009 WIE FOLGT ENTWICKELT: Land Bevölkerung Zahl der Europaabgeordneten seit gemäß Über- nach der (in Mio.) gangsabkommen Europawahl (seit ) 2014 Deutschland 82,0 (p) Frankreich 65,6 (p) Vereinigtes Königreich 63,8 (p) Italien 59,4 * (bp) Spanien 46,0 (p) Polen 38, Rumänien 21,3 (p) Niederlande 16, Griechenland 11,3 * (p) Belgien 11,2 (p) Portugal 10,5 (p) Tschechische Republik 10, Ungarn 10,0 (p) Schweden 9, Österreich 8,5 (p) Bulgarien 7, Dänemark 5, Slowakei 5, Finnland 5, Irland 4,6 (p) Kroatien 4,4 * (p) Litauen 3, Lettland 2,0 (p) Slowenien 2, Estland 1, Zypern 0,9 * Luxemburg 0, Malta 0, EU-28 insgesamt 507, p = vorläufig, b = Zeitreihenbruch, * Daten aus Kroatien besitzt vom 1. Juli 2013 bis zu den Europawahlen 2014 zwölf Abgeordnetensitze im EP. Stand: 13. August Das Europäische Parlament

25 VOR DER EUROPAWAHL 2014: DIE SITZVERTEILUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS MIT JEWEILIGER ANZAHL DER DEUTSCHEN ABGEORDNETEN IN DEN FRAKTIONEN (99 VON INSGESAMT 766 SITZEN) Stand: 4. Oktober /42 EVP: Europäische Volkspartei (Christdemokraten) 194/23 S&D: Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament 85/12 ALDE: Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa 58/14 56/0 35/8 32/0 31/0 Grüne/EFA: Die Grünen/ Europäische Freie Allianz ECR: Europäische Konservative und Reformisten VEL/NGL: Vereinte Europäische Linke/ Nordische Grüne Linke EFD: Europa der Freiheit und der Demokratie Fraktionslos SO ERREICHEN SIE DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT IN DEUTSCHLAND Die Informationsbüros des Europäischen Parlaments in Berlin und München bieten Informationen rund um das EP und beantworten Bürgeranfragen, beispielsweise zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren. Europäisches Parlament, Informationsbüro in Deutschland Unter den Linden 78, Berlin Informationsbüro in München Bob-Van-Benthem-Platz 1, München Das Europäische Parlament 25

26 26 Der Europäische Rat und der Rat

27 DER EUROPÄISCHE RAT UND DER RAT DIE VERTRETUNG DER MITGLIEDSTAATEN Neben dem Europäischen Parlament als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger agieren auf EU-Ebene der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union (im Weiteren Rat genannt). Beide repräsentieren die Mitgliedstaaten: Im Europäischen Rat treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, während im Rat die jeweiligen nationalen Ministerinnen und Minister ihre Regierungen vertreten. Weitere Informationen zum Europäischen Rat: Weitere Informationen zum Rat der Europäischen Union: Der Europäische Rat und der Rat 27

28 DER EUROPÄISCHE RAT Der Europäische Rat trifft sich mindestens vier Mal im Jahr zum EU-Gipfel, um über die allgemeinen politischen Ziele und zukunftsweisende Projekte zu beraten und zu entscheiden: Die Wirtschafts- und Währungsunion wurde beim Gipfel in Maastricht im Februar 1991 vereinbart, wo bereits die Weichen für die Einführung des Euro im Jahr 1999 gestellt wurden. In Kopenhagen öffnete der Europäische Rat 1993 die Tür für Verhandlungen mit Beitrittskandidaten aus Mittel-, Süd- und Osteuropa und definierte die Kopenhagener Kriterien als Voraussetzung für die Aufnahme neuer Mitglieder. Im Dezember 2007 wurde der Vertrag von Lissabon von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet. Er stellt die erweiterte Europäische Union auf eine neue solide Grundlage und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Im Rahmen der Finanz- bzw. Wirtschaftskrise der letzten Jahre hat der Europäische Rat ebenfalls eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um notwendige finanz- und wirtschaftspolitische Reformen herbeizuführen. So entschied der Europäische Rat im Juni 2010 über die Einführung des Europäischen Semesters, einem Instrument zur finanz- und wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU. Der Europäische Rat ist für die großen Linien der EU-Politik verantwortlich und definiert die strategischen Vorgaben für das Handeln der EU. Er wird aber nicht gesetzgeberisch tätig. Das Tagesgeschäft der Gesetzgebung ist Sache des Rates. Durch den Vertrag von Lissabon ist der Europäische Rat zu einem Organ der Union geworden. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik beteiligt sich an seinen Arbeiten. In seiner täglichen Arbeit wird der Europäische Rat vom Generalsekretariat des Rates unterstützt. Der Präsident des Europäischen Rates Herman Van Rompuy Das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates wurde mit dem Vertrag von Lissabon neu geschaffen. Er oder 28 Der Europäische Rat und der Rat

29 sie wird für zweieinhalb Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Der Präsident oder die Präsidentin hat den Vorsitz bei den Arbeiten des Europäischen Rates und soll Zusammenhalt und Konsens innerhalb des Europäischen Rates fördern. Nach jeder Tagung des Europäischen Rates berichtet er oder sie dem Europäischen Parlament. Als ersten Amtsinhaber haben die Staats- und Regierungschefs zum 1. Dezember 2009 den vorherigen belgischen Premierminister Herman Van Rompuy ernannt. Er wurde am 1. Juni 2012 wiedergewählt. Seine zweite Amtszeit endet am 30. November DER RAT Zu den wichtigsten Aufgaben des Rates der Europäischen Union gehört, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament gesetzgeberisch tätig zu werden und ebenfalls zusammen mit dem EP die Haushaltsbefugnisse auszuüben. Das politische Gewicht des Rates für die EU ergibt sich aus seiner doppelten Rolle als Gesetzgeber und als Politikgestalter: Erstens agiert der Rat als europäischer Gesetzgeber gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. In der repräsentativen Demokratie der EU ist der Rat als Staatenkammer, das Parlament als Bürgerkammer zu verstehen. Rat und Parlament sind zudem gemeinsam die oberste Haushaltsbehörde der EU und legen zusammen den Haushaltsplan eines jeden Jahres fest. Zweitens trägt der Rat zur Koordinierung von Politikbereichen der Mitgliedstaaten z.b. im Bereich Wirtschaft bei und entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik nach Vorgabe der strategischen Leitlinien des Europäischen Rates. Auch internationale Übereinkommen schließt der Rat im Namen der Europäischen Union. Im Rat sind die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten. Jedes der 28 EU-Länder entsendet eine Ministerin oder einen Minister. In der Praxis bedeutet dies, dass sich der Rat je nach Themenbereich, der behandelt wird, in zehn verschiedenen Zusammensetzungen trifft: Die Außenministerinnen und Außenminister der 28 Mitgliedstaaten bilden die Räte (1) Allgemeine Angelegenheiten und (2) Auswärtige Angelegenheiten. Daneben gibt es die Räte für (3) Wirtschaft und Finanzen, (4) Justiz und Inneres, (5) Verkehr, Telekommunikation und Energie, (6) Landwirtschaft und Fischerei, (7) Umwelt, (8) Bildung, Jugend, Kultur und Sport, (9) Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz, (10) Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt). Den Vorsitz im Rat Auswärtige Angelegenheiten hat der oder die Hohe Vertreter(in) der Union. In allen anderen Ratsformationen hat den Vorsitz ein Vorsitzland Der Europäische Rat und der Rat 29

30 (Präsidentschaft), das alle sechs Monate wechselt. Im Jahr 2014 haben Griechenland und Italien den Vorsitz, 2015 Lettland und Luxemburg. Der Rat Allgemeine Angelegenheiten kümmert sich um die Kohärenz der Arbeiten des Rates in seinen verschiedenen Formationen sowie um Themen, die über einzelne Politikbereiche hinausgehen wie z.b. Verhandlungen zur Erweiterung oder die mehrjährige Finanzplanung der EU. Der Rat wird in seiner Arbeit von einem Generalsekretariat unterstützt, das z.b. Sitzungen vorbereitet, den Dolmetscherdienst organisiert, Übersetzungen anfertigt und juristische Gutachten für den Rat erstellt. ABSTIMMUNG IM RAT In den meisten Fällen fasst der Rat Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit, also mit mehr Stimmen, als für die einfache Mehrheit erforderlich sind. Jeder Staat verfügt über eine von seiner Bevölkerungszahl abhängige Stimmenzahl. Die vier größten Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich) haben je 29 Stimmen, der kleinste (Malta) hat drei Stimmen. Die qualifizierte Mehrheit (bei 28 Mitgliedstaaten) gilt als erreicht, wenn der Beschluss mindestens 260 von insgesamt 352 Stimmen auf sich vereint und von der Mehrheit der Mitgliedstaaten (in bestimmten Fällen einer Zweidrittelmehrheit) angenommen wird. Jeder Mitgliedstaat kann zudem eine Überprüfung verlangen, dass die Ja-Stimmen mindestens 62 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Ist dieses Kriterium nicht erfüllt, wird der Beschluss nicht angenommen. Mit dem Vertrag von Lissabon wird das System der gewichteten Stimmen abgeschafft und die Regel der doppelten Mehrheit eingeführt: ein Beschluss ist angenommen, wenn a) 55 Prozent der Mitglieder des Rates, gebildet aus mindestens 15 Mitgliedern zustimmen und b) die von diesen vertretenen Mitgliedstaaten zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung ausmachen. Dieses neue System wird zum 1. November 2014 in Kraft treten. Bis zum 31. März 2017 gelten Übergangsbestimmungen, nach denen ein Mitgliedstaat beantragen kann, dass eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit nach den vor dem 1. November 2014 geltenden Regeln getroffen wird. Bei sehr sensiblen Politikbereichen wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik oder der Steuerpolitik beschließt der Rat einstimmig. 30 Der Europäische Rat und der Rat

31 HOHE VERTRETERIN / HOHER VERTRETER FÜR AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK Dem Rat Auswärtige Angelegenheiten gehören die Außenministerinnen und Außenminister der EU-Mitgliedstaaten an. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde das neue Amt der Hohen Vertreterin / des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen. Die oder der Hohe Vertreter(in) leitet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU und repräsentiert sie nach außen. Zu den Aufgaben gehört auch der Vorsitz im Rat Auswärtige Angelegenheiten. Sie oder er gehört zugleich der Europäischen Kommission als Vizepräsident(in) an. Die Hohe Vertreterin / der Hohe Vertreter wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit und mit Zustimmung des Kommissionspräsidenten ernannt. Zusammen mit allen Mitgliedern der Kommission und dem Kommissionspräsidenten unterliegt sie/er auch einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments. Als erste Hohe Vertreterin wurde zum 1. Dezember 2009 Catherine Ashton ernannt. Unterstützt wird die Hohe Vertreterin vom Europäischen Auswärtigen Dienst (Siehe dazu auch Aktuelles Stichwort S. 115). Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton Der Europäische Rat und der Rat 31

32 32 Die Europäische Kommission

33 DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION MOTOR DER INTEGRATION UND HÜTERIN DER UNIONSINTERESSEN Das Gelingen der europäischen Einigung braucht effiziente Organe und Institutionen. Den Mittelpunkt bildet das institutionelle Dreieck aus Parlament, Rat und Kommission. Die Europäische Kommission vertritt und wahrt die allgemeinen Interessen der Europäischen Union. Vieles von dem, was sie vorschlägt, regelt und ausführt, beeinflusst den Alltag der Bürgerinnen und Bürger der EU. Die Website der Europäischen Kommission: Die Europäische Kommission 33

34 DIE AUFGABEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION Die Kommission erledigt vier Hauptaufgaben: INITIATIVRECHT Die Europäische Kommission besitzt das Initiativrecht für Gesetzesvorschriften, d.h. sie schlägt dem Europäischen Parlament und dem Rat neue EU-Rechtsvorschriften vor. Nicht selten wird die Kommission auch aufgefordert etwa durch das Europäische Parlament einen Vorschlag zu erarbeiten. Mit Einführung der Europäischen Bürgerinitiative können seit April 2012 auch Unionsbürgerinnen und -bürger die Europäische Kommission auffordern, Vorschläge vorzulegen (Siehe dazu auch Kapitel Die Europäische Bürgerinitiative ). Der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso VERWALTUNG UND EUROPÄISCHER KASSENWART Die Europäische Kommission ist verantwortlich für die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushalts. Sie stellt den Entwurf des Haushaltsplanes der EU auf, der Rat und das Europäische Parlament diskutieren und ändern gegebenenfalls diesen Entwurf. Nach der Verabschiedung des Haushalts durch das Europäische Parlament und den Rat beginnt dann die konkrete Arbeit: die Ausführung des Haushaltsplanes, also das korrekte Ausgeben des Geldes für politische Maßnahmen und EU- Programme. Die Kommission ist auch für die Durchführung bzw. Kontrolle der Ausführung der vom EP und vom Rat beschlossenen Strategien und Programme zuständig, insbesondere der zahlreichen Förderprogramme wie z.b. Rahmen- und Aktionsprogramme der Union in den Bereichen Bildung, Forschung oder Kultur. 34 Die Europäische Kommission

35 Alle Finanzmittel werden von der Kommission verwaltet, im Jahr 2013 waren es rund 133 Mrd. Euro an Zahlungsermächtigungen (Stand 31. Oktober 2013). Rund 80 Prozent der Haushaltsmittel werden von der Kommission an die Mitgliedstaaten geleitet, die dann für die Auszahlung an die Empfangsberechtigten (z.b. regionale Behörden oder Landwirtinnen und Landwirte, Forschungseinrichtungen usw.) verantwortlich sind. Der deutsche EU-Kommissar für Energiepolitik HÜTERIN DER VERTRÄGE Günther Oettinger Die Kommission überwacht unter der Kontrolle des Gerichtshofs der Europäischen Union die ordnungsgemäße Anwendung des Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten. Verstößt ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht, kann die Kommission einschreiten und ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eröffnen: In einem Schreiben erklärt die Kommission der Regierung des betreffenden Mitgliedstaates, welcher Verstoß gegen EU-Recht ihrer Ansicht nach begangen wurde und fordert den Mitgliedstaat zu einer Stellungnahme auf. Kann der Sachverhalt so nicht abschließend geklärt werden, leitet die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union. Die Urteile des Gerichtshofs, der gegebenenfalls Sanktionen verhängen kann, sind für alle Mitgliedstaaten ebenso wie für die Organe der EU bindend. Die Kommission muss auch prüfen, ob die Mitgliedstaaten das Gebot der Haushaltsdisziplin einhalten. Gegen Einzelne (z.b. Unternehmen) kann die Kommission direkt Bußgelder verhängen, wenn diese gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Beispielsweise, wenn einzelne Unternehmen den Wettbewerb durch Preisabsprachen behindern oder versuchen, den Markt zu manipulieren. Diese Funktion als oberste Kartell- und Wettbewerbsbehörde der EU ist in einer globalisierten Wirtschaftswelt besonders wichtig. DIE STIMME DER EU IN DER WELT Die Kommission erhält vom Rat das Mandat für den Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten und führt Verhandlungen mit internationalen Organisationen wie der Welthandelsorganisation. Die Europäische Kommission ist zudem zuständig für die Hilfs- und Entwicklungsprogramme der EU. Die spezielle Zuständigkeit für die Außen- und Sicherheitspolitik liegt in den Händen der Hohen Vertreterin, die auch Vizepräsidentin der Kommission ist. Die Europäische Kommission 35

36 EUROPA KONKRET EU-GESETZGEBUNG: ZUSTÄNDIGKEITSKONTROLLE DURCH DIE NATIONALEN PARLAMENTE Die Europäische Union darf nur auf den Gebieten gesetzgeberisch tätig werden, für die ihr von den Mitgliedstaaten einstimmig die Zuständigkeit übertragen wurde ( Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung ). Doch auch da, wo die EU zuständig ist, muss sie bei der Ausübung ihrer Zuständigkeiten die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beachten. Verhältnismäßig sind Maßnahmen, die nicht über das Maß hinausgehen, das zur Erreichung der im EU- Vertrag genannten Ziele erforderlich ist. Das Subsidiaritätsprinzip besagt wie im Vertrag von Lissabon festgeschrieben, dass die Union in Bereichen, für die sie nicht ausschließlich zuständig ist, nur tätig wird, wenn die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend zu verwirklichen sind und daher aufgrund ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Unionsebene verwirklicht werden können. Doch wer entscheidet im Streitfall, was die Mitgliedstaaten allein erreichen können und was besser auf Unionsebene erledigt werden soll? Zum einen können die Mitgliedstaaten den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen, wenn sie meinen, dass die EU außerhalb ihrer Zuständigkeiten handelt oder das Subsidiaritäts- oder Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt. Zusätzlich enthält der Vertrag von Lissabon erstmals einen Mechanismus zur Subsidiaritätskontrolle. Nationale Parlamente müssen frühzeitig und umfassend über die Vorhaben auf EU-Ebene informiert werden. Sie wachen über die Einhaltung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, müssen Zuständigkeitsübertragungen von den Mitgliedstaaten auf die EU-Ebene vorab zustimmen und sind bei Änderungen der EU-Verträge zu beteiligen. Erstmalig gibt es auf EU-Ebene ein Frühwarnsystem mit einem Rügerecht der nationalen Volksvertretungen bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip auf EU-Ebene. Danach muss die Europäische Kommission alle Gesetzgebungsvorschläge gleichzeitig an das EP, den Rat und an die Parlamente der Mitgliedstaaten schicken. Jedes nationale Parlament kann innerhalb von acht Wochen nach Übermittlung des Entwurfs eine Subsidiaritätsrüge erheben. Dieses Kontrollrecht kommt in Deutschland dem Deutschen Bundestag und bei Entscheidungen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, auch dem Bundesrat zu. Ist ein Drittel der nationalen Parlamente der Ansicht, dass ein EU-Gesetzesvorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist, ist die Kommission verpflichtet, den Vorschlag zu überprüfen ( gelbe Karte ). Wenn die Kommission bei ihrem Vorschlag bleibt, aber eine einfache Mehrheit der Parlamente weiterhin Widerspruch einlegt, leitet die Kommission die Beanstandungen an den Rat und das Europäische Parlament weiter, die über die Sache entscheiden müssen ( orangefarbene Karte ). 36 Die Europäische Kommission

37 AKTUELLES STICHWORT DAS EUROPÄISCHE JAHR Seit 1983 erklärt die Europäische Kommission jedes Kalenderjahr zu einem Europäischen Jahr für ein bestimmtes Thema, das besondere Aufmerksamkeit bekommen und einer breiten Bevölkerung zugänglich gemacht werden soll. Während des Jahres finden sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten themenbezogene Aktivitäten, Öffentlichkeitsarbeit und Projekte statt war es 20 Jahre her, dass mit dem Vertrag von Maastricht die Unionsbürgerschaft eingeführt wurde. Die Europäische Kommission erklärte daher das Jahr 2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger. In vielen Veranstaltungen, Konferenzen und Seminaren wurde über Rechte und Möglichkeiten durch die Unionsbürgerschaft informiert und die Bürgerinnen und Bürger darin bestärkt, sich aktiv einzubringen. Gemeinsam wurden Probleme und Herausforderungen und ihre möglichen Lösungen diskutiert. WER GEHÖRT DER KOMMISSION AN? Die Europäische Kommission hat derzeit 28 Mitglieder, d.h. es gibt eine Kommissarin oder einen Kommissar pro Mitgliedstaat. Sie handeln im Interesse der gesamten Union. Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass die Europäische Kommission ab dem 1. November 2014 nur noch aus einer Anzahl von Mitgliedern, die zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, bestehen soll, wenn der Europäische Rat nicht einstimmig beschließt, dass diese Anzahl geändert werden soll. Am 22. Mai 2013 hat der Europäische Rat dies getan. Sein Beschluss legt fest, dass die Europäische Kommission (einschließlich ihrer Präsidentin oder ihres Präsidenten und der Hohen Vertreterin oder des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik) so viele Mitglieder wie der Zahl der EU-Mitgliedstaaten entsprechen, haben soll. Dieser Beschluss wird überprüft, sobald der 30te Mitgliedstaat der EU beitritt oder aber vor Ernennung der Kommission, die derjenigen, die am 1. November 2014 ihr Amt antritt, nachfolgt. Die Amtszeit des Kollegiums der Kommission beträgt fünf Jahre und fällt mit der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments zusammen. Seit November 2004 ist der Portugiese José Manuel Barroso Präsident der Europäischen Kommission. Im Februar 2010 trat eine neue Kommission für fünf Jahre ihr Amt an. José Manuel Barroso wurde für eine zweite Amtszeit als Kommissionspräsident bestätigt. Im Anschluss an die Europawahl im Mai 2014 wird das Europäische Parlament erstmalig wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen. Die Europäische Kommission 37

38 Jede Kommissarin und jeder Kommissar ist für einen oder mehrere Politikbereiche zuständig, über die der Kommissionspräsident entscheidet. Der Kommissionspräsident kann ein Mitglied der Kommission dazu auffordern, sein Amt niederzulegen. Alle Kandidatinnen und Kandidaten für einen Kommissarsposten müssen vor dem Europäischen Parlament ein Aufnahmeverfahren bestehen: Die Abgeordneten prüfen jede einzelne Kandidatin und jeden Kandidaten in öffentlichen Anhörungen, ob sie oder er für die Aufgaben und das Amt wirklich geeignet ist. Diese werden auch im Internet per Webstream übertragen. Erst wenn das Europäische Parlament mit allen Kandidatinnen und Kandidaten einverstanden ist, kommt es zum abschließenden Zustimmungsvotum im Parlament über die gesamte Kommission. Auf der Grundlage dieser Zustimmung wird die Kommission dann vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. Aus Deutschland kommt der derzeitige Kommissar für Energiepolitik Günther Oettinger. Er war vor seiner Berufung nach Brüssel Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg. Mit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union übernahm Neven Mimica am 1. Juli 2013 als kroatischer EU-Kommissar das Ressort Verbraucherpolitik. Mit dem Begriff Europäische Kommission bezeichnet man darüber hinaus auch das Verwaltungsorgan der EU, das dem Kollegium der Kommissare untersteht. Rund Kommissionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter arbeiten in verschiedenen Generaldirektionen oder Diensten. Fast jeder Zehnte ist im Sprachendienst tätig. Die Kommission unterhält wegen der Vielsprachigkeit der EU den größten Übersetzungs- und Dolmetscherdienst der Welt. SO ERREICHEN SIE DIE KOMMISSION IN DEUTSCHLAND Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland Unter den Linden 78, Berlin, Telefon: (030) Internet: Vertretung in München Bob-Van-Benthem-Platz 1, München, Telefon: (089) Vertretung in Bonn Bertha-von-Suttner-Platz 2-4, Bonn, Telefon: (0228) Die Europäische Kommission

39 AKTUELLES STICHWORT FRIEDENSNOBELPREIS 2012 FÜR DIE EU Die Europäische Union ist Träger des Friedensnobelpreises Das Nobelpreiskomitee begründete die Verleihung mit dem Beitrag, den die EU und deren Vorläufer zum Frieden und der Versöhnung, der Demokratie und den Menschenrechten in Europa geleistet hätten. Mit dem Preis soll auch in Zeiten von wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten der erfolgreiche Kampf für all diese Werte als die wichtigste Errungenschaft der EU hervorgehoben werden. Der Preis wurde am 10. Dezember 2012 vom Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz, dem Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso und dem Präsidenten des Europäischen Rates Herman Van Rompuy entgegengenommen. An der Zeremonie nahmen auch Kinder und Jugendliche aus Europa teil. EP-Präsident Martin Schulz betonte, mit dem Preis würden alle Bürgerinnen und Bürger der EU ausgezeichnet. Um dies zu unterstreichen, überreichte der Parlamentspräsident am 12. Dezember 2012 in einer Zeremonie vor dem Plenum in Straßburg 20 EU-Bürgerinnen und -Bürgern verschiedener Nationalitäten und Altersgruppen den Friedensnobelpreis stellvertretend für alle Menschen in der EU. Der Friedensnobelpreis ist die älteste und eine der bedeutendsten internationalen Auszeichnungen für Frieden und Menschenrechte. Er wird jedes Jahr im Dezember in Oslo (Norwegen) verliehen. Die Europäische Kommission 39

40 40 Die Europäische Bürgerinitiative

41 DIE EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE BÜRGERINNEN UND BÜRGER ALS AUFTRAGGEBER DER GESETZGEBUNG Traditionell liegt das alleinige Initiativrecht für die Gesetzgebung auf EU-Ebene bei der Europäischen Kommission. Die Grundidee dabei ist, dass die Kommission in ihrer Stellung als Motor der Integration und Hüterin der Verträge am ehesten dazu berufen und in der Lage ist, losgelöst von Einzelinteressen im Sinne der Unionsziele und im Interesse der gesamten Europäischen Union tätig zu werden. Das Europäische Parlament kann die Kommission allerdings auffordern, geeignete Vorschläge für die Gesetzgebung vorzulegen. Der Vertrag von Lissabon hat dieses Recht auch direkt auf die Bürgerinnen und Bürger der EU übertragen. Website der Europäischen Kommission zur Durchführung einer Europäischen Bürgerinitiative und den laufenden Initiativen: ec.europa.eu/citizens-initiative/ Die Europäische Bürgerinitiative 41

42 GRUNDLAGEN UND REGELN Seit dem 1. April 2012 können eine Million Unionsbürgerinnen und -bürger in einer Europäischen Bürgerinitiative zusammen die Kommission auffordern, geeignete Vorschläge für einen Rechtsakt vorzulegen. Diese Forderung muss einen Bereich betreffen, für den die Kommission auch tatsächlich befugt ist, Gesetzgebung vorzuschlagen, z.b. Landwirtschaft, Umwelt oder Verkehr. Sowohl die Organisatoren als auch die Unterstützer der Europäischen Bürgerinitiative müssen das nötige Mindestalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament haben. Zum Start einer Bürgerinitiative müssen zunächst mindestens sieben EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten leben, einen sogenannten Bürgerausschuss bilden, der die Bürgerinitiative organisiert und begleitet. Organisationen können keine Bürgerinitiativen leiten, aber sie unterstützen. Die Bürgerinitiative muss dann im Internetportal der Europäischen Kommission registriert werden. Danach hat der Bürgerausschuss ein Jahr Zeit, mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen von Unionsbürgerinnen und -bürgern in mindestens sieben Mitgliedstaaten zu sammeln. Diese können nach festgelegten Regeln, die insbesondere den Datenschutz garantieren sollen, online oder in Papierform gesammelt werden. Das Europäische Parlament hat am 15. Dezember 2010 die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative verabschiedet. Der damalige EP-Präsident Jerzy Buzek und der Vertreter des Rates unterzeichnen am 16. Februar 2011 feierlich den Gesetzestext. 42 Die Europäische Bürgerinitiative

43 In den mindestens sieben EU-Ländern muss jeweils eine Mindestzahl an Unterzeichnern gefunden werden: Es wurde festgelegt, dass die Staaten zählen, in denen je Europaabgeordnetem mindestens 750 Unterschriften vorgelegt werden. Deutschland zählt also dann, wenn dort mindestens 99 mal 750, also gültige Unterschriften geleistet werden. Nach der Europawahl 2014 wird diese Zahl auf 96 mal 750, also Unterschriften sinken. Sobald die nötige Anzahl an Stimmen gesammelt wurde, müssen die zuständigen nationalen Behörden in allen Mitgliedstaaten, aus denen die Unterschriften stammen, die Zahl der gültigen Unterstützungsbekundungen für das jeweilige Mitgliedsland bescheinigen. In Deutschland übernimmt diese Prüfung das Bundesverwaltungsamt in Köln. Ist die Anzahl erforderlicher Unterschriften erreicht, kann die Europäische Bürgerinitiative der Kommission vorgelegt werden. In den darauf folgenden drei Monaten treffen die Organisatoren mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommission zusammen, welche die Initiative sorgfältig prüfen werden. Die Organisatoren können auch in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament ihre Initiative präsentieren. Innerhalb der Dreimonatsfrist erklärt die Kommission in einer formellen Antwort, welche Maßnahmen sie treffen wird und warum. Gegebenenfalls beschließt die Kommission, als Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative einen neuen Rechtsakt vorzuschlagen. BÜRGERINITIATIVEN IN DER PRAXIS Am 9. Mai 2012, dem Europatag, wurde die erste Europäische Bürgerinitiative registriert: Fraternité 2020 Mobilität. Fortschritt. Europa. Sie fordert eine bessere Unterstützung und Förderung der EU-Austauschprogramme, um mehr Mobilität zu erreichen und zu einem vereinten Europa beizutragen. Die Organisatoren hatten bis 1. November 2013 Zeit, die notwendigen eine Million Unterstützungsbekundungen zu sammeln (die verlängerte Frist für diese und einige nachfolgende Initiativen wurde von der Europäischen Kommission aufgrund von Problemen in der Anlaufphase der neuen Bürgerinitiative gesetzt). Ende Oktober 2013 gab es 17 laufende Initiativen, die in vielfältigen Bereichen neue Gesetzesvorlagen fordern, vom Recht auf eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung über das Wahlrecht für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger für jede politische Wahl in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, bis hin zur Forderung nach EU-weiten gemeinsamen Bildungszielen. Die Europäische Bürgerinitiative 43

44 44 Global und sozial

45 GLOBAL UND SOZIAL BINNENMARKT UND SOZIALE DIMENSION DER EU Der EU-Binnenmarkt, der 2012 sein 20-jähriges Bestehen feierte, ist mit über 500 Millionen Menschen der größte Wirtschaftsraum der westlichen Welt. In ihm können sich Waren, Dienstleistungen, Kapital sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frei bewegen. Er ist jedoch kein Markt um jeden Preis: Die Chancen des freien Marktes sollen genutzt, aber zugleich unfaires Lohndumping verhindert, Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt und soziale sowie ökologische Belange berücksichtigt werden. Insbesondere für die Finanzmärkte müssen Transparenzregeln und wirksamere Kontrollstandards entwickelt werden, was nur gemeinsam geht am besten weltweit, zumindest aber für die gesamte EU. Ein Wesensmerkmal der EU ist auch, dass die Mitgliedstaaten untereinander solidarisch sind: Die starken Länder stützen die schwächeren Regionen, damit überall Wohlstand und soziale Stabilität verwirklicht werden können. Die Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten Jahre hat sich in den EU-Ländern unterschiedlich stark bemerkbar gemacht und einige Strukturschwächen aufgezeigt. Die EU und die Mitgliedstaaten haben zur Bewältigung der Krise eine Reihe von Entscheidungen getroffen, um einen erneuten Wirtschaftsaufschwung zu erreichen und das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern. Im Oktober 2012 verabschiedete die Europäische Kommission die Binnenmarktakte II mit zwölf Leitaktionen, die das Wirtschaftswachstum der EU ankurbeln und das Vertrauen in den Binnenmarkt stärken sollen. Informationen zum EU-Binnenmarkt: Global und sozial 45

46 EUROPA hat die Europäische Union in der Mitteilung Europa 2020 eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ihre Wachstumsstrategie bis 2020 veröffentlicht. Diese Strategie soll der EU helfen, die Krise der letzten Jahre gestärkt zu überwinden. Ziel ist es, dass die Europäische Union eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft hat, in der Beschäftigung und Produktivität hoch sind und ein ausgeprägter sozialer Zusammenhalt herrscht. Zu den fünf Kernzielen der Strategie Europa 2020 gehören im Bereich Beschäftigung, Bildung und soziale Eingliederung, dass 75 Prozent der Bevölkerung (im Alter von Jahren) eine Arbeit haben sollen, der Anteil der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher unter 10 Prozent liegen, mindestens 40 Prozent der Jüngeren einen Hochschulabschluss erreichen und 20 Millionen Menschen weniger armutsgefährdet sein sollen. Informationen zur Wachstumsstrategie Europa 2020: EIN RAUM DER FREIHEIT Der EU-Binnenmarkt ist nicht nur ein Marktplatz, auf dem Güter ausgetauscht werden. Er ist vielmehr ein Ort der Möglichkeiten, und zwar sowohl für Unternehmen als auch für Personen. Die Europäische Union garantiert den Bürgerinnen und Bürgern die Freiheit, sich an jedem Ort innerhalb der EU niederzulassen, dort einer Arbeit nachzugehen oder sich selbstständig zu machen. Gemeinsame Regeln, die das Europäische Parlament und der Rat zusammen erlassen, sorgen dafür, dass der Binnenmarkt funktionieren kann. So werden technische Normen, Qualitätsklassen und natürlich auch Umweltstandards sowie Verbraucherschutzregeln gemeinsam festgelegt, die dann in jedem Mitgliedstaat der EU gelten. Auch Regeln für den Arbeitsmarkt wie etwa die Dienstleistungsrichtlinie haben EP und Rat gemeinsam erlassen, damit es nicht zu unfairen Bedingungen auf den Arbeitsmärkten kommt. Die EU soll ein Raum der Möglichkeiten mit fairem Wettbewerb sein. 46 Global und sozial

47 AUF DEM WEG ZU EINER BANKENUNION Die Finanzkrise der letzten Jahre hat deutlich gezeigt, dass wirksamere Regeln für die Finanzmärkte entwickelt werden müssen. In Abstimmung mit den anderen G20-Staaten (den 20 wichtigsten Wirtschaftsnationen der Welt) arbeitet die EU daran, einen Rechtsrahmen für einen transparenteren, verantwortungsvolleren und sicheren Banken- und Finanzsektor zu schaffen. Dazu wurden bereits eine Reihe einheitlicher Vorschriften für Banken erlassen. Sie beinhalten unter anderem Mindestquoten für Eigenkapital und Liquidität, Höchstgrenzen für die Verschuldungsquote, Standards für die Steuertransparenz und eine Deckelung der Boni für Banker. Auch die Tätigkeit von Ratingagenturen wurde erstmals reguliert. Künftig wird die Europäische Zentralbank die Aufsicht über die wichtigsten ( systemrelevanten ) Banken in der EU übernehmen. Damit ist ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus vorhanden. Das Gesetzgebungsverfahren für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus, der regeln soll, wie nicht überlebensfähige Banken effizient und mit möglichst geringen Kosten für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und die Realwirtschaft abgewickelt werden können, war Ende 2013 weit fortgeschritten aber noch nicht abgeschlossen. Das gilt auch für den Vorschlag für einen Fonds, in den Banken europaweit einzahlen sollen, um auf mittlere Sicht einen vom Bankensektor selbst finanzierten Mechanismus zur Abfederung der Risiken von Bankenpleiten zu schaffen. Wenn all diese Vorschläge Gesetz werden, wird die EU über eine Bankenunion verfügen, die ein wesentlicher Baustein der Wirtschafts- und Währungsunion sein wird. Sie soll Sparerinnen und Sparer sowie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor den Risiken von Bankenpleiten schützen und verhindern, dass Schwierigkeiten einzelner Banken das Funktionieren des gesamten Finanzsystems gefährden. Global und sozial 47

48 EIN RAUM DER SOLIDARITÄT Die wirtschaftlichen Unterschiede in der erweiterten Europäischen Union sind auch 25 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs noch erheblich. Es sind nicht nur die süd-, mittel- und osteuropäischen Staaten, in denen das Einkommensniveau deutlich unterhalb des EU-Durchschnitts liegt. Auch in Deutschland und anderen, vermeintlich reichen Ländern gibt es Regionen, denen es wirtschaftlich weniger gut geht. Die sogenannten Strukturfonds der EU, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Kohäsionsfonds sollen dazu beitragen, die Angleichung dieser Regionen an das durchschnittliche Wohlstandsniveau in der EU zu erreichen, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu stärken, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern und von Arbeitslosigkeit und/oder sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen zu helfen. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 bis 2020 sieht vor, dass die EU unter der Überschrift Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung 125,6 Mrd. Euro (13,1 Prozent ihres Budgets) für Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Technologie und zur Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen verwenden wird. Für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sollen über die Strukturfonds Die Strelasundquerung Rügenbrücke wurde als eines der größten deutschen Brückenbauwerke in das Bundesprogramm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) aufgenommen und dementsprechend von der EU kofinanziert. 48 Global und sozial

49 zwischen 2014 und ,1 Mrd. Euro (33,9 Prozent des Gesamtbudgets) bereitstehen. Mit diesen Mitteln sollen Maßnahmen und Projekte gefördert werden, die im Rahmen der Strategie Europa 2020 zu Wachstum und mehr Beschäftigung in der gesamten EU beitragen, insbesondere aber in von hoher Arbeitslosigkeit und Strukturproblemen betroffenen Regionen (Siehe dazu auch Kapitel In Vielfalt geeint ). TEIL DER GLOBALISIERUNG Europa ist fest eingebunden in die Globalisierung. Ein Gutteil gerade des deutschen Wohlstands basiert darauf, dass die bei uns entwickelten und produzierten Güter in andere Länder rund um den Erdball verkauft werden können. Die Europäische Union trägt aktiv dazu bei, für die globalisierte Wirtschaft einen Ordnungsrahmen zu entwickeln. Dazu verhandelt sie in internationalen Organisationen oder mit einzelnen Drittstaaten über Abkommen. Ziel ist dabei, durch klare und faire Regeln den Zugang von Gütern und Dienstleistungen aus der EU zu Märkten in aller Welt zu sichern, aber auch unfairen Wettbewerb zu verhindern und Krisen wie die Finanz- und Wirtschaftskrise der letzten Jahre in Zukunft zu vermeiden. Die EU redet mit, wenn es darum geht, neue und bessere Regeln für Finanzmärkte, weltweit gültige Umweltstandards oder elementare Arbeitsbedingungen wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit zu verwirklichen. Ferner hat sie Regeln zum Verbraucher- und Datenschutz, Umwelt-, Hygiene-, Sicherheitsstandards und Mindestarbeitsbedingungen beschlossen und entwickelt diese ständig weiter. Dieser Rechtsrahmen gilt für den EU-Binnenmarkt, doch er wirkt auch in anderen Teilen der Welt, die mit der EU Handel treiben. Aus Drittstaaten in die EU importierte Lebensmittel müssen selbstverständlich EU-Standards entsprechen. Um dies zu gewährleisten, dürfen EU-Kontrolleurinnen und -Kontrolleure sogar in den Herkunftsländern Hygienekontrollen durchführen. Importspielzeug, das in der EU verbotene Giftstoffe wie Blei oder Weichmacher enthält, wird von den Behörden mit Verweis auf EU-Recht vom Markt genommen. Und das europäische Wettbewerbsrecht, das vor dem Missbrauch von Marktmacht, unerlaubten Preisabsprachen oder Dumping schützt, gilt für alle Unternehmen, die in der EU Handel treiben, auch wenn sie ihren Sitz außerhalb der EU haben. Wenn weltweit agierende Unternehmen EU-Recht nicht befolgen und beispielsweise durch Missbrauch ihrer Marktmacht zum Schaden der Verbraucherinnen und Verbraucher oder gesetzestreuer Konkurrenten unfair den Wettbewerb behindern, werden sie mit hohen Bußgeldern belegt, die in Milliardenhöhe gehen können. Die Europäische Union hat anders als einzelne Mitgliedstaaten als globale Wirtschaftsmacht den notwendigen Einfluss, ihre Werte auch bei der Gestaltung der Globalisierung einzubringen und durchzusetzen. Global und sozial 49

50 50 Europa wächst zusammen

51 EUROPA WÄCHST ZUSAMMEN SCHENGEN-RAUM UND ERWEITERUNG Die Europäische Union umfasst heute 28 Staaten mit rund 508 Millionen Menschen. Ihren Anfang fand sie in der Gemeinschaft der sechs Gründerstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande die sich nach dem visionären Plan des damaligen französischen Außenministers Robert Schuman vom 9. Mai 1950 zusammenschlossen. Die sechs Gründerländer schufen in den 50er Jahren die Montanunion und die Europäische Wirschaftsgemeinschaft als Vorläufer der heutigen EU, in der nun Grenzposten der Vergangenheit angehören und die Teilung Europas zur Geschichte gehört. Über das grenzenlose Europa und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der inneren Sicherheit informiert die Website der Kommission: Europa wächst zusammen 51

52 SO WUCHS EUROPA ZUSAMMEN: IM LAUF VON ÜBER 50 JAHREN ENTSTAND AUS DER MONTANUNION DIE EU MIT HEUTE 28 MITGLIEDSTAATEN UND MEHR ALS 500 MILLIONEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN. Stand: Oktober Beitrittskandidaten 52 Europa wächst zusammen

53 SCHENGEN-RAUM Europa ist friedlich vereinigt 25 Jahre nach dem Fall der Mauer und dem Ende des Eisernen Vorhangs bilden 28 Länder mit über 500 Millionen Menschen die Europäische Union. Von Deutschland aus behindern heute keine Schlagbäume und Grenzposten mehr das Reisen zu den Nachbarn. In der kleinen luxemburgischen Grenzgemeinde Schengen wurde am 14. Juni 1985 von den fünf EG-Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande das sogenannte Schengener Abkommen unterzeichnet, mit dem die Grenzkontrollen zwischen diesen Ländern abgeschafft wurden. In den folgenden Jahrzehnten traten immer mehr Staaten dem Abkommen bei. Zum Schengen-Raum gehören derzeit 22 EU-Staaten sowie Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Irland und das Vereinigte Königreich setzen das Schengener Abkommen nicht vollständig um und kontrollieren Personen, selbst wenn diese aus einem EU-Staat einreisen. Die EU- Mitgliedstaaten Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Zypern gehören dem Schengen-Raum noch nicht an. Der Wegfall der Grenzkontrollen führt trotzdem nicht zu einem Verlust an Sicherheit. Der Schengen-Raum setzt auf vernetzten Informationsaustausch und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, um Straftaten wirksam zu bekämpfen. Die Öffnung der Grenzen innerhalb der Europäischen Union geht einher mit dem Ausbau moderner Sicherheitsmethoden und -techniken. Der Schengener Grenzkodex unterscheidet klar zwischen Binnengrenzen und Außengrenzen. Die Binnengrenzen dürfen unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden. An die Stelle früherer Grenzposten mit Schlagbaum und Passkontrolle tritt an den Binnengrenzen eine mobile Grenzraumüberwachung und stärkere Vernetzung der Polizeiarbeit. Der grenzüberschreitende Verkehr an den Außengrenzen unterliegt hingegen den Kontrollen durch die Grenzschutzbeamtinnen und -beamten. Die Außengrenzen der Europäischen Union werden zeitgemäß gesichert und kontrolliert. Das am 9. April 2013 in Betrieb genommene Schengen-Informationssystem II (kurz SIS II) sorgt mit erweiterten Funktionalitäten wie dem Gebrauch biometrischer Information dafür, dass nationale Grenzschutzeinheiten vernetzt miteinander kommunizieren können. Darüber hinaus gibt es die Europäische Grenzschutzagentur Frontex mit Sitz in Warschau. Sie kümmert sich um die europaweite Koordinierung der operativen Arbeit aller Grenzschutzbehörden und hilft, wenn es an einer bestimmten Stelle der EU-Außengrenze schwierige Situationen zu meistern gilt. Europa wächst zusammen 53

54 2013 verhandelten das Europäische Parlament und der Rat über eine Reihe von Reformen für die Regelungen im Schengen-Raum. Diese Änderungen betreffen die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen, den Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstandes und den Schengener Grenzkodex. Das Europäische Parlament unterstrich in den Verhandlungen, dass die Wiedereinführung vorübergehender Kontrollen an den Binnengrenzen nur als letztes Mittel genutzt werden sollte. Im Oktober 2013 nahmen das Europäische Parlament und der Rat eine Verordnung zur Einrichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (Eurosur) an. Das System soll den Mitgliedstaaten eine verbesserte Vorbeugung, Erkennung und Bekämpfung illegaler Einwanderungsströme und grenzüberschreitender Kriminalität ermöglichen. Darüber hinaus haben die Europaabgeordneten darauf bestanden, dass es auch zur Rettung von Zuwanderern bei Gefahr genutzt werden muss. Das System ermöglicht die Übertragung von Bildern und Daten von den EU-Außengrenzen in Echtzeit. Bei der Verwendung von Eurosur müssen stets die Menschenrechte und die von der EU festgelegten Grundrechte geachtet werden. Das System soll in den Mitgliedstaaten mit EU-Außengrenzen zum 2. Dezember 2013 seine Arbeit aufnehmen, in den anderen EU-Ländern ab dem 1. Dezember 2014 (Ausnahme: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich). ERWEITERUNG Es ist absehbar, dass sich die Europäische Union erneut erweitern wird. Jeder europäische Staat, der die im Vertrag von Lissabon verankerten Grundsätze der Europäischen Union achtet, kann den Antrag stellen, Mitglied der EU zu werden. Beitrittskandidaten müssen wirtschaftliche und politische Bedingungen, die so genannten Kopenhagener Kriterien für den Beitritt erfüllen: Die Länder müssen institutionell stabil sein, eine funktionierende Marktwirtschaft haben und in der Lage sein, die Verpflichtungen, die sich aus einer Mitgliedschaft in der EU ergeben, übernehmen zu können. Gegenwärtige und künftige Kandidatenländer (auch Bewerberländer genannt) dürfen zur Erlangung der EU-Mitgliedschaft in ihren Reformanstrengungen nicht nachlassen. Entscheidend sind die Schaffung eines funktionierenden Rechtssystems, die Gewährung der Meinungsfreiheit, die Gestaltung gutnachbarschaftlicher Verhältnisse, die faire Behandlung ethnischer Minderheiten sowie der Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität. 54 Europa wächst zusammen

55 AKTUELLES STICHWORT DAS GEMEINSAME EUROPÄISCHE ASYLSYSTEM Im Bereich der europäischen Asylpolitik haben das Europäische Parlament und der Rat Mitte 2013 eine Reihe neuer Vorschriften verabschiedet, um die ungefähr zehn Jahre alte bestehende Gesetzgebung zu reformieren und ein neues Gemeinsames Europäisches Asylsystem aufzubauen. Die neuen Vorschriften schaffen EU-weit einheitliche Verfahren und Fristen zur Bearbeitung von Asylanträgen (Standardfrist von sechs Monaten) sowie gleiche Rechte für Einwanderinnen und Einwanderer. Das Europäische Parlament verbesserte die neuen mit dem Rat ausgehandelten Regelungen zur Aufnahme und Behandlung von Asylsuchenden. Gründe für eine Ingewahrsamnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern wurden eingeschränkt und das Recht auf ordentliche Lebensbedingungen, schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt (neun Monate nach der Antragstellung) und die rechtzeitige Prüfung möglicher medizinischer oder psychologischer Bedürfnisse gewährt. Außerdem wurden neue Vorschriften bezüglich der besonderen Bedürfnisse von Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen vorgeschrieben. In der sogenannten Dublin-Verordnung ist geregelt, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist (in der Regel das EU-Land, durch das der oder die Asylsuchende als erstes in die EU gekommen ist). Das EP setzte in der im Juni 2013 verabschiedeten Neufassung der Verordnung durch, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht in Mitgliedstaaten überstellt werden können, in denen angemessene Lebensbedingungen für diese nicht gewährleistet werden können. Um Terrorismus und schwere Kriminalität besser bekämpfen zu können, erhalten die Polizeibehörden in den Mitgliedstaaten und Europol Zugang zur EURODAC-Datenbank, in der die Fingerabdrücke von Asylsuchenden gespeichert sind. Die Neufassung der Dublin-Verordnung tritt Anfang 2014 in Kraft und die anderen Neuregelungen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte Nach der Tragödie der vor Lampedusa ertrunkenen Auswanderinnen und Auswanderer forderten die Europaabgeordneten Ende Oktober 2013 koordinierte Anstrengungen der EU, im Sinne gemeinsamer Solidarität und Verantwortung, um zukünftig tragische Ereignisse wie diese zu verhindern. Die Abgeordneten bedauerten die Tragödie von Lampedusa zutiefst und wiederholten, dass die Mitgliedstaaten ihrer Rechtspflicht nachkommen müssten, Flüchtlingen in Seenot zu helfen. Europa wächst zusammen 55

56 Der Beitrittsprozess besteht im Groben aus drei Schritten: Zunächst wird ein Land zu einem offiziellen Kandidaten für die EU-Mitgliedschaft ernannt, was jedoch noch nicht bedeuten muss, dass offizielle Verhandlungen aufgenommen werden. In einem einstimmigen Beschluss des Rates beschließen dann zu einem gegebenen Zeitpunkt die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam, offizielle Beitrittsverhandlungen mit dem Kandidatenland aufzunehmen: Ihre Grundlage sind die 35 Kapitel des EU-Besitzstandes, d.h. die verbindlichen Rechte und Pflichten der EU. Das Bewerberland ist verpflichtet, den gesamten Besitzstand und seine Rechtsvorschriften zu übernehmen. Auch auf seine Anwendung und Durchsetzung muss das Land sich vorbereiten und alle notwendigen Reformen durchführen, um die Beitrittskriterien zu erfüllen. Wenn alle Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und alle Reformen durchgeführt sind, müssen die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament dem Beitrittsvertrag zustimmen, der dann vom Kandidatenland und sämtlichen Mitgliedstaaten unterzeichnet und ratifiziert werden muss. Danach erfolgt der Beitritt zur EU. Die derzeitige Erweiterungspolitik der EU konzentriert sich auf die Länder des westlichen Balkans, die Türkei und Island. Das Europäische Parlament verfolgt alle Beitrittsgespräche sehr genau: Der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten des EP hält regelmäßig Aussprachen mit den beteiligten Vertreterinnen und Vertretern der Kommission und der Regierungen sowie Expertinnen und Experten ab. Außerdem veröffentlicht das EP jährliche Entschließungen über die Fortschritte von Bewerberländern und potenziellen Kandidatenländern, die häufig den Beitrittsprozess beeinflussen. 56 Europa wächst zusammen

57 DER ERWEITERUNGSPROZESS GEHT WEITER EUROPA KONKRET Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei begannen 2005, sind aber nur langsam vorangekommen. Als Reaktion auf die regierungskritischen Proteste in der Türkei im Frühjahr 2013 und das gewaltsame Vorgehen der Ordnungskräfte, veröffentlichte das EP im Juni 2013 eine Entschließung. Die Abgeordneten brachten darin ihre tiefe Besorgnis über die unverhältnismäßige und überzogene Anwendung von Gewalt durch die türkischen Polizeikräfte bei ihrer Reaktion auf die friedlichen und rechtmäßigen Proteste im Istanbuler Gezi-Park zum Ausdruck. Sie forderten, das Recht auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und friedlichen Protest zu garantieren und zu achten. Der Rat Auswärtige Angelegenheiten kam Ende Juni 2013 überein, das nächste Verhandlungskapitel erst nach Vorlage des jährlichen Fortschrittsberichtes der Kommission und weiteren Diskussionen im Rat im Herbst 2013 zu eröffnen. Mit Island begannen die Beitrittsverhandlungen zur EU Mitte Die Verhandlungen gingen zügig voran, weil Island schon viel von den EU-Standards übernommen hat, da es dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dem Schengen-Raum und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehört. Im Anschluss an einen Regierungswechsel im April 2013 stoppte die neue isländische Regierung jedoch die Beitrittsverhandlungen. Über eine Wiederaufnahme soll nun durch einen Volksentscheid in Island entschieden werden. Die Beitrittsverhandlungen mit dem Beitrittskandidaten Montenegro sind am 29. Juni 2012 eröffnet worden. Mit den anderen Beitrittskandidaten, der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien und Serbien, haben die Beitrittsverhandlungen noch nicht begonnen. Im Anschluss an die Verabschiedung eines Ersten Übereinkommens über die Prinzipien zur Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo 2 am 19. April 2013, forderten die Europaabgeordneten im EP-Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten den Rat auf, ein Datum für den Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Serbien festzulegen, wenn das Land weiter an seinem Reformkurs festhalte. Den Empfehlungen des Rates folgend, beschloss der Europäische Rat Ende Juni 2013, dass die Beitrittsverhandlungen mit Serbien bis Januar 2014 eröffnet werden sollten. Albanien, Bosnien und Herzegowina und das Kosovo gehören zu den potenziellen Beitrittskandidaten. 2 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo. Europa wächst zusammen 57

58 ZEITLEISTE EUROPA MAI 1950 Schuman-Erklärung die Geburtsstunde des vereinten Europas. Zunächst entsteht die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die Gründer sind Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. 25. MÄRZ 1957 Verträge von Rom: Die Sechs gründen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG). Geburtsstunde des Europäischen Parlaments ist der 19. März 1958: Es konstituiert sich in Straßburg zum ersten Mal die beratende Versammlung. Aus ihr ist das Europäische Parlament mit weitreichenden Machtbefugnissen geworden. 1. JANUAR 1973 Beitritt von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich. Die Europäische Gemeinschaft hat nun neun Mitglieder. 1. JANUAR 1986 Die zweite Etappe der Süderweiterung erfolgt: am 1. Januar 1986 treten Spanien und Portugal der Europäischen Gemeinschaft bei, die nun zwölf Mitglieder hat. 9. NOVEMBER 1989 In Berlin fällt die Mauer die Teilung Europas ist zu Ende. Kaum ein Jahr später, am 3. Oktober 1990, ist Deutschland wieder vereint und die EG wird um das Gebiet der ehemaligen DDR größer. 1. NOVEMBER 1993 Der Vertrag von Maastricht tritt in Kraft. Damit ist die Europäische Union geboren. Zeitplan und Bedingungen für die Einführung des Euro werden festgelegt. Das Europäische Parlament erhält Gesetzgebungsbefugnisse. 58 Europa wächst zusammen

59 JUNI 1979 Erste Direktwahl zum Europäischen Parlament. In neun Mitgliedstaaten wählen die Bürgerinnen und Bürger erstmals Volksvertreterinnen und -vertreter für die Europäische Gemeinschaft. Im Europäischen Parlament gibt es 410 Abgeordnete. Erste Präsidentin wird Simone Veil. 1. JANUAR 1981 Es beginnt die erste Etappe der Süderweiterung der Europäischen Gemeinschaft mit dem Beitritt Griechenlands. Es wird das zehnte Mitglied. 15. JUNI 1985 Schengener Abkommen: Schrittweiser Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten. 1. JANUAR 1995 Finnland, Österreich und Schweden treten der EU bei, die nun 15 Mitgliedstaaten umfasst. Die norwegische Bevölkerung entscheidet sich in einer Volksabstimmung gegen einen Beitritt zur EU. 31. DEZEMBER 1998 Es werden die Wechselkurse zwischen dem Euro und den einzelnen Teilnehmerwährungen der Mitgliedstaaten unwiderruflich festgelegt. In den Staaten der Währungsunion gilt ab 1. Januar 1999 der Euro als gesetzliche Buchungswährung. 1. JANUAR 2002 Der Euro ist auch als Bargeld da. In zwölf von 15 EU-Staaten bezahlen die Menschen nun in Euro. Das Vereinigte Königreich, Dänemark und Schweden schließen sich der Euro-Gruppe nicht an. Europa wächst zusammen 59

60 1. FEBRUAR 2003 Der Vertrag von Nizza tritt in Kraft: Vorbereitung der EU auf die Ost- Erweiterung; weitere Vertragsreformen für 2004 werden vereinbart und die EU-Grundrechtecharta angenommen. 1. MAI 2004 Die größte Erweiterung wird gefeiert. Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn sowie die Mittelmeerinseln Malta und Zypern gehören zur EU. Jetzt bilden 25 Mitgliedstaaten mit rund 455 Millionen Menschen die Europäische Union. 29. OKTOBER 2004 In Rom unterzeichnen die Staatsund Regierungschefs den Vertrag über eine Verfassung für Europa. Im Jahr 2005 aber sprechen sich Niederländer und Franzosen in Volksabstimmungen gegen die Annahme der Verfassung aus der Ratifizierungsprozess stockt. 1. JANUAR 2009 Die Slowakei wird das 16. Euroland, und zwar just am zehnten Geburtstag der Gemeinschaftswährung. 1. DEZEMBER 2009 Nachdem auch die Tschechische Republik am 3. November 2009 als letztes Land den Ratifizierungsprozess abgeschlossen hat, kann der Vertrag von Lissabon statt des Verfassungsvertrages in Kraft treten. 1. JANUAR 2011 Die estnische Krone wird durch den Euro ersetzt. Estland ist damit das 17. Euroland. 60 Europa wächst zusammen

61 1. JANUAR 2007 Bulgarien und Rumänien werden Mitglieder der EU, die nun 27 Staaten und rund 500 Millionen Menschen vereint. Durch die Aufnahme von Bulgarien und Rumänien wächst die Anzahl der Europaabgeordneten für eine kurze Übergangszeit auf 785 Abgeordnete an. Slowenien wird 13. Mitglied der Eurozone und führt das Euro-Bargeld ein. 21. DEZEMBER 2007 Der Schengen-Raum wird erweitert. Zum ersten Mal in der Geschichte gibt es um Deutschland herum keine Grenzbäume mehr. Am 21. Dezember 2007 werden die Grenzstationen entlang des ehemaligen Eisernen Vorhangs aufgelöst, etwa jene zwischen Deutschland und Polen. 1. JANUAR 2008 Malta und Zypern ersetzen die Maltesische Lira und das Zypern- Pfund durch den Euro. Sie sind das 14. bzw. 15. Mitglied der Eurozone. 10. DEZEMBER 2012 Die Europäische Union erhält den Friedensnobelpreis JULI 2013 Kroatien tritt der Europäischen Union als 28. Mitgliedstaat bei. Damit leben in der Europäischen Union nun rund 508 Millionen Menschen MAI 2014 Die EU-Bürgerinnen und -Bürger aus 28 Mitgliedstaaten sind zur Europawahl aufgerufen. In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 25. Mai 2014 statt. Europa wächst zusammen 61

62 62 In Vielfalt geeint

63 IN VIELFALT GEEINT EUROPA UND SEINE REGIONEN Die Europäische Union ist nicht nur ein Zusammenschluss der Mitgliedstaaten und ihrer Bürgerinnen und Bürger, sondern auch vieler unterschiedlicher Regionen innerhalb der Mitgliedstaaten. In ihnen zeigt sich die große kulturelle und regionale Vielfalt der EU. Mit ihrer Regionalpolitik möchte die Europäische Union erreichen, dass die Mitgliedstaaten und Regionen wirtschaftlich, sozial und territorial gefördert und gestärkt werden, um einen größtmöglichen Zusammenhalt zu erreichen. Für die Jahre sollen 325 Mrd. Euro für die EU-Regionalförderung bereitgestellt werden. Website der Europäischen Kommission zur Regionalpolitik: In Vielfalt geeint 63

64 DIE REGIONEN IN DER EU Die EU-Verträge definieren nicht verbindlich, was genau unter einer Region zu verstehen ist. Dies bestimmen die Mitgliedstaaten selbst. Für Deutschland ist der Begriff Region bereits durch die föderale Struktur der Bundesrepublik vorgeprägt. Dem trägt die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, explizit Rechnung, indem es sowohl den Bund als auch die Länder als Staaten versteht. Außer Deutschland gibt es in der EU noch weitere Bundesstaaten wie Österreich oder Belgien. Andere Mitgliedstaaten wie Spanien oder das Vereinigte Königreich haben autonome Regionen. Die meisten Mitgliedstaaten sind jedoch Zentralstaaten, in denen die Regionen keine Gesetzgebungskompetenz oder -autonomie besitzen. Insofern gibt es in legislativadministrativer Hinsicht große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsländern. Regionen werden sehr stark durch historische, wirtschaftliche, ethnische und kulturelle Entwicklungen geprägt. Diese regionalen Traditionen sorgen für Unterschiede innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, können aber auch grenzüberschreitende Gemeinsamkeiten schaffen. DER AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der Europäischen Union. Seine derzeit 353 Mitglieder sind regional und lokal gewählte Vertreterinnen und Vertreter aus den 28 EU-Mitgliedstaaten. Sie vertreten in Brüssel die Interessen der Regionen. Der AdR muss vom Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat zu EU-Gesetzgebung konsultiert werden, die regionale Bereiche betrifft. Außerdem kann er auch auf Eigeninitiative Stellungnahmen abgeben, wo regionale Interessen betroffen sind. Die Anzahl der Sitze im Ausschuss der Regionen ist an die Größe der Mitgliedstaaten angepasst. So entsendet Deutschland beispielsweise 24 Vertreterinnen und Vertreter aus den Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden, Malta fünf. Durch den Vertrag von Lissabon wurde dem Ausschuss der Regionen ein eigenständiges Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof eingeräumt. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist wie der Ausschuss der Regionen eine beratende Einrichtung der Europäischen Union. Seine 353 Mitglieder kommen aus der organisierten Zivilgesellschaft der 28 Mitgliedstaaten der EU. Sie vertreten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Interessengruppen, z.b. aus dem Bereich Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Nichtregierungsorganisationen aus dem sozialen und wirtschaftlichen Bereich. Wie 64 In Vielfalt geeint

65 Aus Mitteln des EFRE wurde ein Stadtteil von Zittau künstlerisch aufgewertet. der AdR wird der EWSA vom Europäischen Parlament, dem Rat oder der Kommission zu Gesetzesvorschlägen, die in seinen Kompetenzbereich fallen, konsultiert oder gibt auf Eigeninitiative Stellungnahmen ab. DIE REGIONALPOLITIK DER EUROPÄISCHEN UNION Durch die Regionalpolitik der EU soll der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt (Kohäsion) der Regionen und letztlich der Mitgliedstaaten gestärkt werden und existierende Unterschiede in diesen Bereichen verringert werden. Durch Investitionen sollen Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum insbesondere von strukturell schwächeren und weniger wohlhabenden Regionen verbessert und neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Damit möchte die EU zugleich eine bessere Lebensqualität und nachhaltige Entwicklung fördern. Im Rahmen ihrer Regionalpolitik handhabt die EU den Begriff Region flexibel: Neben größeren regionalen Einheiten wie den deutschen Ländern können auch kleinere territoriale Einheiten wie z.b. Regierungsbezirke gemeint sein. Von 2007 bis 2013 investierte die EU rund 347 Mrd. Euro des EU-Budgets (35,7 Prozent des gesamten EU-Budgets für diesen Zeitraum) in die Regionen der EU. Damit wurden drei Hauptziele finanziert: 81,5 Prozent (283 Mrd. Euro) des Gesamthaushaltes für die Regionalpolitik gingen an Maßnahmen zur Schaffung von mehr Konvergenz. 99 Regionen mit rund 170 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts lag, wurden unterstützt, um regionale Unterschiede in der EU anzugleichen. 16 Prozent (55 Mrd. Euro) der Mittel dienten der Förderung regionaler Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Betroffen waren 172 Regionen mit 33 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. 2,5 Prozent (9 Mrd. Euro) der Gelder flossen EU-weit in Projekte zur Förderung europäischer territorialer Zusammenarbeit. Alle Programme im Rahmen der Kohäsionspolitik wurden von den Mitgliedstaaten kofinanziert. In Vielfalt geeint 65

66 DIE FONDS Hauptinstrumente der Regionalpolitik der EU sind drei große Kohäsions- und Strukturfonds: in erster Linie der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (abgekürzt EFRE, gelegentlich auch kurz Regionalfonds genannt), der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Kohäsionsfonds. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung unterstützt alle drei Hauptziele der Regionalpolitik. Er dient der Entwicklung und strukturellen Anpassung der Regionalwirtschaften und soll dazu beitragen, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte zu stärken. Eingeschlossen sind ländliche und städtische Gebiete, Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung und rückständige Gebiete mit geografischen und natürlichen Benachteiligungen (z.b. Inseln und Grenzgebiete). Unterstützt werden Investitionen in dauerhafte Beschäftigung, Infrastruktur, Finanzierungsinstrumente zur Förderung regionaler und lokaler Entwicklung sowie technische Hilfsmaßnahmen. Die für den EFRE vorgesehenen EU-Mittel beliefen sich auf 201 Mrd. Euro für den Zeitraum Der Europäische Sozialfonds unterstützt Projekte der Mitgliedstaaten, die im Rahmen der ersten beiden Ziele der Regionalpolitik ( Konvergenz und Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ) zu einer besseren Beschäftigungssituation in der Europäischen Union führen sollen. Seine EU-Mittel für beliefen sich auf 79 Mrd. Euro. Die vorgesehenen EU-Mittel für den Kohäsionsfonds umfassten eine Summe von 70 Mrd. Euro. Der Kohäsionsfonds finanziert unter dem Ziel Konvergenz Verkehrs- und Umweltprojekte in solchen Mitgliedstaaten mit, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts beträgt (Siehe dazu auch Kapitel Global und sozial, Abschnitt Ein Raum der Solidarität ). DIE EU-REGIONALPOLITIK In der Förderperiode sollen 325 Mrd. Euro (rund ein Drittel des gesamten EU-Haushaltes) für die Europäische Kohäsionspolitik bereitgestellt werden. Für die EU-Regionalförderung wurden 2013 einige Reformen in neuen Gesetzesentwürfen von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und von EP und Rat verhandelt. Die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Regionalpolitik soll auf einige Schwerpunktbereiche konzentriert werden, um die langfristigen Wachstums- und Beschäftigungsziele der EU zu erreichen, die in der Strategie Europa 2020 festgelegt sind. 66 In Vielfalt geeint

67 Um den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise entgegenzutreten, müssen lokales Wachstum gefördert und insbesondere neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Investitionen sollen Teilnehmer am Jugendsommerlager der Euregio Egrensis in Eger auf vier Schlüsselbereiche für die wirt- schaftliche Entwicklung konzentriert werden: Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), Forschung und Innovation, Digitale Agenda und Wirtschaft mit geringem CO 2 -Ausstoß (Zur Strategie Europa 2020 siehe auch Kapitel Global und sozial ). Ein neuer Gemeinsamer Strategischer Rahmen schafft Leitlinien für alle fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds sowie Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und Europäischer Meeres- und Fischereifonds). Er soll Verfahrensweisen und Projektabläufe vereinfachen und die verschiedenen EU-Politikbereiche besser integrieren. Auf der Basis des Gemeinsamen Strategischen Rahmens sollen nationale und regionale Behörden dann ihre Partnerschaftsvereinbarungen mit der Europäischen Kommission schließen, die als Grundlage der detaillierten nationalen und regionalen Programme dienen. Um größtmögliche Wirksamkeit zu erzielen, können die Mitgliedstaaten zukünftig Multi-Fonds-Programme erstellen, in denen sie Finanzmittel aus dem EFRE, ESF und Kohäsionsfonds kombinieren können. In den Verhandlungen erreichten die Europaabgeordneten, dass lokale und regionale Partner stärker an Entscheidungen beteiligt werden, themenbasierte Planung flexibler gehandhabt und insbesondere auch Umweltaspekte im Rahmen des Kohäsionsfonds stärker in die Regionalpolitik einbezogen werden sollen. Das Gesetzgebungspaket zur Kohäsionspolitik soll bis Ende 2013 verabschiedet werden. REGIONALE ZUSAMMENARBEIT IN EUROPA Durch die Grundfreiheiten des Binnenmarktes und die Unionsbürgerschaft bietet die Europäische Union dem Zusammenleben von EU-Bürgerinnen und -Bürgern völlig neue Entwicklungsmöglichkeiten und neue Formen der Zusammenarbeit. So haben sich in den Grenzregionen der EU in den letzten 60 Jahren zahlreiche sogenannte Euroregionen gegründet, die in Bereichen wie Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur, Tourismus oder Kultur zusammenarbeiten. Als Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit können sie seit 2007 sogar eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten. In Vielfalt geeint 67

68 68 Die Symbole der Europäischen Union

69 DIE SYMBOLE DER EUROPÄISCHEN UNION FLAGGE, HYMNE, WÄHRUNG Jeder der EU-Mitgliedstaaten hat eine Flagge, eine Hymne, Nationalfeiertage und andere Symbole. Sie stehen für die Zusammengehörigkeit der Bürgerinnen und Bürger, den Stolz auf das eigene Land und das Bild in der Welt. Auch für die Europäische Union gibt es gemeinsame Symbole, die in der Welt erkannt und von den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern geschätzt werden. index_de.htm Die Symbole der Europäischen Union 69

70 DIE FLAGGE DER UNION Die Flagge der Union stellt einen Kreis von zwölf goldenen Sternen auf blauem Hintergrund dar. Die Europafahne ist ein weltweit bekanntes Markenzeichen nicht nur als Symbol für die Europäische Union, sondern auch für das vereinte Europa. Die Europaflagge wurde bereits seit dem Jahr 1955 vom Europarat, einer internationalen Organisation zur Förderung der Demokratie sowie dem Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Europa, genutzt. Im Jahr 1983 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, die Europaflagge zu übernehmen bestimmten die EU-Mitgliedstaaten die Flagge zum offiziellen Symbol der heutigen Europäischen Union. Der Kreis aus goldenen Sternen repräsentiert die Einheit, Solidarität und Harmonie zwischen den Völkern Europas. Anders als bei der US-amerikanischen Flagge mit ihren Stars and Stripes hat die Zahl der Sterne nichts mit der Anzahl der Mitgliedstaaten zu tun. Der Zwölferkreis ist nach alten europäischen Überlieferungen Sinnbild der Vollständigkeit, Vollkommenheit und Einheit. DIE HYMNE DER UNION Die Hymne der Europäischen Union entstammt der Neunten Symphonie Ludwig van Beethovens von In der Neunten Symphonie vertont van Beethoven die 1785 von Friedrich Schiller verfasste Ode an die Freude, in der das Freudenthema Freude, schöner Götterfunken mit dem Solidaritätsgedanken Alle Menschen werden Brüder verknüpft wird. Aus jedem Ton spricht der Aufruf an die Menschen, sich zusammenzuschließen. Die freudvolle Vision von Menschen, die zu Brüdern werden, überwindet Grenzen und eint die Menschen verschiedener Länder und Schichten. Dieses Ideal aus der Zeit der Aufklärung führt zurück zu den kulturellen Quellen der europäischen Einigung. Die Neunte Symphonie wurde am 7. Mai 1824 in Wien uraufgeführt. Im Jahr 1972 nahm der Europarat die Beethovenklänge in einer Instrumentalversion von Herbert von Karajan als Hymne für Europa an. Seit 1985 gilt sie offiziell auch für die heutige Europäische Union. Seit dem Silvesterabend 2006 sendet der Deutschlandfunk jeden Tag kurz vor Mitternacht zusätzlich zur deutschen Nationalhymne auch die Hymne der Union. 70 Die Symbole der Europäischen Union

71 DAS MOTTO DER UNION Das Motto der Europäischen Union lautet In Vielfalt geeint. Es drückt aus, dass sich die Europäerinnen und Europäer in der EU freiwillig zusammengeschlossen haben und dass die vielen verschiedenen Kulturen, Traditionen und Sprachen in Europa bewahrt werden und eine Bereicherung für den Kontinent darstellen. DIE WÄHRUNG DER UNION Die Währung der Union ist der Euro. Seit dem 1. Januar 2002 werden im Euroraum bei Barzahlungen Europasymbole in Gestalt von Scheinen und Münzen benutzt. Die Euro- Noten sehen in allen Mitgliedstaaten gleich aus, während die Euro-Münzen auf einer Seite gleich gestaltet sind und auf der anderen Seite landesspezifische Symbole zeigen. Jede der sieben Euro-Banknoten steht für eine Epoche der europäischen Kulturgeschichte und zeigt typische Elemente dieser Epoche in Form von Toren, Fenstern und Brücken. Die Tore und Fenster spiegeln die Offenheit und Kooperationsbereitschaft Europas wider. Die auf allen Scheinen auf der Rückseite abgebildeten Brücken gelten als Sinnbild für die Verbindungen zwischen den Völkern Europas und mit dem Rest der Welt. Seit dem 1. Januar 2011 hat auch Estland den Euro eingeführt. Damit sind mittlerweile 17 EU-Staaten zugleich Euroländer. Am 1. Januar 2014 plant Lettland als 18. Mitgliedstaat den Euro einzuführen. DER EUROPATAG Der 9. Mai wird in der gesamten Union als Europatag gefeiert. Das Datum erinnert an die Schuman-Erklärung vom 9. Mai 1950, die als Geburtsurkunde der heutigen Europäischen Union gilt. An diesem Tag präsentierte der damalige französische Außenminister Robert Schuman seine Vorstellung eines geeinten Europas, das zusammenarbeitet wurde bei einem EU-Gipfel in Mailand entschieden, den 9. Mai als Europatag zu feiern. Feier zum Europatag in Stuttgart Die Symbole der Europäischen Union 71

72 72 Leben im Euroland

73 LEBEN IM EUROLAND DAS GEMEINSAME GELD Der Euro hat sich in der Welt Geltung verschafft und gehört im Inneren der Eurozone zum Alltag. Gut 330 Millionen Europäerinnen und Europäer haben den Euro in ihren Taschen. Sein Gewicht als Handels- und Reservewährung gegenüber dem Dollar ist heute unbestreitbar; der Euro ist zur Weltwährung aufgestiegen. Das gilt im besonderen Maße in den schwierigen Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise. Der Euro schirmt die europäische Binnenwirtschaft zu einem gewissen Teil von den Turbulenzen der Weltwirtschaft ab. Er schützt somit auch die Bürgerinnen und Bürger. In den 15 Jahren seines Bestehens hat sich das gemeinsame Geld als wertbeständig erwiesen. Auch in der schweren Krise, die die Weltwirtschaft 2008 erfasste, und während der Schuldenkrise einiger Mitgliedstaaten hat sich der Euro bewährt. Die Europäische Zentralbank (EZB) steuerte die gemeinsame Währung bislang sicher durch die turbulenten Zeiten. Doch durch die Staatsschuldenkrise einer wachsenden Zahl von Mitgliedstaaten steht die Währungsunion vor neuen Herausforderungen. Die Europäische Zentralbank gibt im Internet Auskunft über ihre Zinspolitik und den Wert des Euros in der Welt. Auch gibt es Unterrichtsvideos zu verschiedenen Themen: Einen Überblick über die EZB bietet auch: Leben im Euroland 73

74 DIE 17 EUROLÄNDER DER EUROPÄISCHEN UNION Euro-Gruppe Übrige EU 74 Leben im Euroland

75 HOHE HÜRDEN FÜR NEUE EUROLÄNDER Auch die EU-Staaten, die nicht zur Eurozone gehören, müssen die wirtschaftlichen und fiskalischen Kriterien erfüllen. Um sich für den Euro zu qualifizieren, muss die Inflationsrate eines Landes niedrig sein und das Zinsniveau ähnlich sein wie jenes im Euroraum. Zwei Jahre lang vor der möglichen Euro-Einführung muss der Wechselkurs gegenüber dem Euro stabil sein und dauerhaft muss strikte Haushaltsdisziplin herrschen. Wichtig ist auch: Die Unabhängigkeit der Zentralbank muss gewährleistet sein. Inzwischen ist der Euro die Gemeinschaftswährung in 17 EU-Mitgliedstaaten. Am 1. Januar 2014 plant Lettland als 18. Land den Euro einzuführen. Die Kleinstaaten Monaco, San Marino und der Vatikan sind zwar keine EU-Mitglieder, haben aber aufgrund bilateraler Abkommen mit der EU den Euro als einzige Währung und in einem eng begrenzten Umfang das Recht, eigene Euro- Münzen prägen zu lassen. Auch in Andorra ist der Euro offizielles Zahlungsmittel, jedoch gibt das Land bisher keine eigenen Euro-Münzen heraus. Der Euro ist auch die Währung in Montenegro und im Kosovo, obgleich mit diesen Ländern keine diesbezüglichen Abkommen bestehen. DER PAKT FÜR EINE STABILE WÄHRUNG Der Euro ist eine stabile Währung für Europa. Begann die Währungsunion Anfang 1999 mit einem Wechselkurs von etwa 1,18 Dollar je Euro, so liegt der Kurs trotz der Krise in einigen Mitgliedstaaten bis heute deutlich darüber. Um diese Stabilität des Geldes zu erhalten, müssen die Eurostaaten strikte Haushaltsdisziplin bewahren. Dazu haben sich alle EU-Staaten 1991 im Vertrag von Maastricht und 1996 im Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichtet. Dessen Regeln besagen, dass alle Eurostaaten eine übermäßige Neuverschuldung vermeiden müssen: die Grenze ist drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), ebenso darf die Gesamtverschuldung nicht über 60 Prozent des BIP betragen. Wer über dieser Grenze liegt, muss seinen Schuldenstand abbauen. Jedes Jahr wird geprüft, ob sich alle an diese strengen Regeln halten und die notwendige Haushaltsdisziplin üben. Die Staaten übermitteln dazu regelmäßig Daten über ihre wirtschaftliche Entwicklung und ihre Haushaltslage, die von der Kommission bewertet werden. Sieht sie für einen Staat die Gefahr einer übermäßigen Verschuldung voraus, kann sie eine Frühwarnung aussprechen. Allerdings erwies sich, wie das Beispiel Griechenland und anderer Euroländer zeigt, dieser bisherige Mechanismus als nicht ausreichend. Dies lag bisher vor allem daran, dass es für Leben im Euroland 75

76 die Verletzung der Stabilitätskriterien keine wirksamen Sanktionen gab. Hinzu kam, dass die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten nicht vor Ort von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Union, überprüft werden durften. Außerdem gibt es zwar eine Währungsunion, bislang aber keine echte Wirtschaftsunion. DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in der Finanz- und Wirtschaftskrise ihre bislang größte Bewährungsprobe zu bestehen. Sie hat den Euro stabil gehalten und die Währungsunion vor Turbulenzen der globalen Krise geschützt. In den 15 Jahren seines Bestehens ist der Euro inzwischen zu einer globalen Leitwährung geworden. Die EZB mit Sitz in Frankfurt am Main achtet auf die Preisstabilität in Europa. Sie tut dies, indem sie die umlaufende Geldmenge reduziert oder erhöht. Dies geschieht in der Regel durch Änderung der Zinssätze. Die EZB hat durch die Steuerung der Geldmenge und die Festlegung der Zinssätze einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft. Sie ist völlig unabhängig und darf auch von der Politik nicht beeinflusst werden. Das wichtigste Beschlussorgan ist der EZB-Rat. Er tritt alle zwei Wochen zusammen. Ihm gehören die sechs Mitglieder des Direktoriums sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 17 Länder des Euroraums an. Doch ist die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Europäische Zentralbank die Kaufkraft des Euro stabil halten kann und sich keine inflationären Tendenzen entwickeln. Der Präsident der Europäischen Zentralbank Mario Draghi Die Europäische Zentralbank hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken, die zum Europäischen System der Zentralbanken zusammengeschlossen sind, dürfen Euro-Banknoten ausgeben. Anders ist es mit den Euro-Münzen. Diese können von den Mitgliedstaaten ausgegeben werden, doch die Europäische Zentralbank genehmigt vorher, wie viele Münzen geprägt werden dürfen. 76 Leben im Euroland

77 DIE EUROZONE VOR NEUEN HERAUSFORDERUNGEN EUROPÄISCHE FINANZ-STABILISIERUNGS-FAZILITÄT (EFSF) Neue Bewährungsproben hat die Eurogruppe seit Ende 2009 zu bestehen, nachdem an den internationalen Finanzmärkten die Bonität Griechenlands in kurzer Zeit stark herabgestuft wurde. Als im Zuge der drohenden Zahlungsunfähigkeit Griechenlands Zweifel an der Bonität weiterer Euroländer aufkamen, beschlossen im Mai 2010 die EU-Länder einen auf drei Jahre angelegten provisorischen Stabilitätsmechanismus ( Europäische Finanz- Stabilisierungs-Fazilität EFSF) für die Euroländer. Er konnte Garantien bis in Höhe von 780 Mrd. Euro für überschuldete Mitgliedstaaten und Hilfskredite von bis zu maximal 440 Mrd. Euro bereitstellen. Die Mittel wurden nicht von den Mitgliedstaaten einbezahlt, sondern am Kapitalmarkt von einer Zweckgesellschaft der Eurostaaten aufgenommen, zu am Markt bezahlten Zinsen an das jeweilige Krisenland weitergeleitet und von den Euroländern gemeinschaftlich verbürgt. Dabei richtete sich die Höhe der Bürgschaft nach dem Kapitalanteil der teilnehmenden Euroländer. Bei voller Nutzung der EFSF hätte Deutschland für bis zu 211 Mrd. Euro bürgen müssen (27 Prozent von 780 Mrd. Euro, was dem Kapitalanteil Deutschlands am EZB-Kapital aller Euroländer ohne Griechenland entspricht). Die EFSF ist wie geplant am 30. Juni 2013 ausgelaufen. Ihre Kreditvergabekapazität von 440 Mrd. Euro wurde nur knapp zur Hälfte, nämlich in Höhe von 203,3 Mrd. Euro ausgeschöpft. Davon gingen Kredite in Höhe von 144,6 Mrd. Euro an Griechenland, 17,7 Mrd. Euro an Irland und 26 Mrd. Euro an Portugal (zzgl. 15 Mrd. Euro Liquiditätspuffer). Die Kredite wurden zu einem höheren Zinssatz gewährt, als sich die Kreditgeber selbst am Kreditmarkt refinanzieren konnten. Kommt es zu keinem endgültigen Kreditausfall (was ja Ziel des Rettungsschirms ist), so verdienen die EFSF und die Mitgliedstaaten sogar an der Differenz zwischen den Zinsen, zu denen sie sich am Kapitalmarkt Geld ausgeliehen haben und den Zinsen, die der unterstützte Staat zahlen muss. Sollte es hingegen zu einem Zahlungsausfall eines Mitgliedstaates kommen, so müssen dafür auch die privaten Geldgeber des Landes mit haften. EUROPÄISCHER STABILITÄTSMECHANISMUS (ESM) Allerdings wurde bald klar, dass nach dem Auslaufen der bis Mitte 2013 befristeten EFSF ein unbefristeter Stabilitätsmechanismus nötig sein würde. Darum gründeten die Mitgliedstaaten der Eurozone im Juli 2011 durch einen völkerrechtlichen Vertrag den dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) als internationale Finanzin- Leben im Euroland 77

78 stitution. Er löste 2013 den provisorischen Stabilitätsmechanismus der EFSF ab. Der ESM mit Sitz in Luxemburg verfügt über 700 Mrd. Euro Stammkapital. Davon müssen die Eurostaaten 80 Mrd. Euro einzahlen, weitere 620 Mrd. Euro sind abrufbar. Deutschlands Anteil daran beträgt entsprechend seinem EZB-Anteil 27,15 Prozent, also 22 Mrd. Euro an eingezahltem und bis zu 168 Mrd. Euro an abrufbarem Kapital. Anders als beim temporären Rettungsschirm EFSF stellt Deutschland für die Finanzierungsgeschäfte des ESM keine weiteren Garantien zur Verfügung. So ist das Haftungsrisiko für Deutschland unter allen Umständen auf höchstens 190 Mrd. Euro beschränkt. Der Zugang zu ESM-Finanzhilfen wird nur unter strengen Auflagen im Rahmen eines makroökonomischen Anpassungsprogramms und einer rigorosen Analyse der Tragfähigkeit der Staatsverschuldung gewährt. Neben Finanzhilfen kann der ESM künftig unter strikten Bedingungen auch zum Ankauf von Staatsanleihen eines ESM-Mitgliedes genutzt werden. Bis Ende 2013 wurden zwei Mitgliedstaaten Kredite aus dem ESM zugesagt: Spanien zur Rettung seiner Banken 100 Mrd. Euro, wovon das Land aber nur 41,4 Mrd. Euro abgerufen hat und Zypern 9 Mrd. Euro ebenfalls zur Bankenrettung. 78 Leben im Euroland

79 AKTUELLES STICHWORT DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT BESTÄTIGT DIE MASSNAHMEN ZUR GRIECHENLAND-HILFE UND ZUM EURO- RETTUNGSSCHIRM ALS VERFASSUNGSKONFORM Sowohl gegen die Beteiligung Deutschlands an den Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe als auch an den Rettungsschirmen EFSF und ESM wurde das Bundesverfassungsgericht angerufen. In beiden Fällen hat das Gericht aber die Beteiligung Deutschlands in allen wesentlichen Punkten gebilligt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. September 2011 in einem Urteil (BVerfGE 126, 158 ff.) drei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen die Griechenland- Hilfe und den Euro-Rettungsschirm EFSF richteten. Danach sind sowohl das Euro-Finanzstabilitätsgesetz zur Griechenlandhilfe als auch das Gesetz zum Euro-Rettungsschirm im Einklang mit dem Grundgesetz. Sie beeinträchtigen weder das Budgetrecht des Bundestages noch die Haushaltsautonomie zukünftiger Bundestage in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise. Allerdings ist, wie das Verfassungsgericht feststellte, 1 Absatz 4 des Gesetzes über den Euro-Stabilisierungsmechanismus dahingehend auszulegen, dass die Bundesregierung vor Übernahme von Gewährleistungen die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einholen muss. Nach Auffassung des Gerichts gewährleistet das deutsche Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon, dass sich Deutschland keinem unüberschaubaren, in seinem Selbstlauf nicht mehr steuerbaren Automatismus einer Haftungsgemeinschaft unterwirft. Am 12. September 2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch die deutschen Gesetze zur Einrichtung des ESM und der Beteiligung Deutschlands daran mit dem Grundgesetz vereinbar sind und keine Rechte des deutschen Bundestages verletzen (2 BvR 1390/12). Dabei hat das Gericht aber die Bundesregierung verpflichtet, völkerrechtlich verbindlich sicherzustellen, dass Deutschland in keinem Fall ohne Zustimmung des Bundestages und Bundesrates zu höheren Zahlungen verpflichtet werden kann, als in der jetzigen Fassung des ESM-Vertrages vorgesehen ist. Dies hat die Bundesregierung inzwischen sichergestellt. Der Bundespräsident hat daraufhin die entsprechenden Verträge für die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Leben im Euroland 79

80 AUF DEM WEG ZU EINER WIRTSCHAFTSUNION MIT STABILEN STAATSHAUSHALTEN Während der Krise zeigte sich, dass zwar nicht der Euro, aber die Fähigkeit der Schuldnerländer, sich günstig zu finanzieren, in Gefahr war. Die Krise ist verursacht durch den Schuldenstand der öffentlichen Haushalte. Die Schulden zu begrenzen ist der Kern des Stabilitätspaktes, der Teil der Währungsunion ist. Doch offenbar konnten viele Euroländer nicht die vom Stabilitätspakt geforderten Verschuldensobergrenzen auf Dauer garantieren. Damit die Mitgliedsländer der Eurozone nicht länger Warnungen der Europäischen Kommission ignorieren können, ihre Haushaltspolitik zu sanieren, verabschiedete das Europäische Parlament am 28. September 2011 ein Paket von sechs EU-Gesetzen (fünf Verordnungen und eine Richtlinie, darum auch Six pack genannt). Dadurch soll die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten besser koordiniert werden. Gleichzeitig soll erreicht werden, dass schneller auf eine unsolide Haushalts- oder Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten reagiert werden kann. Mit dem Gesetzespaket sollen vorrangig vier Ziele erreicht werden: 1. Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, mit dem Haushaltsdefizite und Staatsschulden begrenzt werden sollen 2. Einführung neuer Kontrollen makroökonomischer Ungleichgewichte wie Immobilienblasen oder auseinanderklaffende Wettbewerbsfähigkeit zwischen Mitgliedstaaten 3. Aufstellen von Standards zur korrekten und unabhängigen Statistikerstellung zwecks solider Haushaltsführung und -kontrolle 4. Verstärkung der Transparenz der politischen Entscheidungsprozesse und der Verantwortlichkeiten. Für den Fall, dass Mitgliedstaaten auf Warnungen der Kommission wegen unsolider Haushaltsführung nicht angemessen reagieren, wird ein halbautomatischer Sanktionsmechanismus eingeführt. Von der Kommission verhängte Sanktionen können von den Mitgliedstaaten nur noch mit einer qualifizierten Mehrheit im Rat abgewendet werden, wobei der betroffene Mitgliedstaat nicht mitstimmen darf. Die Befugnisse des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) wurden erweitert, so dass es die Einhaltung der Defizitgrenzen besser überwachen kann. Wegen falscher Statistiken eines Mitgliedstaates können Sanktionen verhängt werden. Das EP hat im Zusammenhang mit unsolider Haushaltsführung das Recht erlangt, die Finanzministerinnen und -minister von Mitgliedstaaten anzuhören, die eine Warnung der Kommission erhalten haben. Dagegen hatten sich die Mitgliedstaaten lange gewehrt. 80 Leben im Euroland

81 DER FISKALPAKT EUROPA KONKRET Um die Wirtschafts- und Währungsunion weiter zu stärken, schlossen am 9. Dezember 2011 die Staats- und Regierungschefs von 25 der damaligen 27 EU-Staaten (nur das Vereinigte Königreich und die Tschechische Republik fehlen) den sogenannten Fiskalpakt. Da keine Einigung aller damaligen 27 EU-Staaten zu einer Änderung der EU-Verträge herzustellen war, wurde dazu auf das Instrument eines neuen zwischenstaatlichen Vertrages zurückgegriffen. Der Pakt soll die wirtschaftliche Säule der Wirtschafts- und Währungsunion stärken. Gleichzeitig sollen als Reaktion auf die derzeitige Krise die fiskalpolitische Disziplin verbessert und eine strengere Überwachung der nationalen Haushalts- und Wirtschaftpolitik sowie Sanktionen bei Regelverstößen eingeführt werden. Zu den Hauptkomponenten des Pakts gehören, dass die Haushalte der Eurostaaten ausgeglichen sein oder einen Überschuss aufweisen müssen (das strukturelle Defizit darf 0,5 Prozent des BIP nicht übersteigen). Diese Regel (die sogenannte Schuldenbremse) ist in die Verfassungen oder vergleichbaren Gesetze der Mitgliedstaaten aufzunehmen. Der Pakt sieht ferner vor, dass Staaten, deren Gesamtverschuldung über die zulässigen 60 Prozent des BIP hinausgeht, die Schulden jährlich um mindestens ein Zwanzigstel des über dieser Grenze liegenden Wertes abbauen müssen. Staaten mit übermäßigem Defizit müssen ihre Haushaltspläne und das Programm zum Schuldenabbau jährlich der Europäischen Kommission und dem Rat zur Überwachung vorlegen. Eine besonders wichtige Neuerung ist, dass bei Verstoß eines Landes gegen diese Verpflichtungen die Kommission oder andere Mitgliedstaaten den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen können. Dieser kann gegen den betreffenden Staat finanzielle Sanktionen bis in Höhe von 0,1 Prozent des BIP verhängen. Der Fiskalpakt soll sich übrigens nicht auf die Staaten der Eurozone beschränken. Auch die Mitgliedstaaten, die derzeit dem Euro-Währungsgebiet nicht angehören, können ihm beitreten. Außerdem verpflichten sich alle Unterzeichnerstaaten nicht nur die Mitglieder der Eurozone durch den neuen Vertrag zu einer engeren Abstimmung ihrer Wirtschaftspolitiken. Der Pakt soll zudem innerhalb von höchstens fünf Jahren in den EU-Rechtsrahmen überführt werden. Leben im Euroland 81

82 82 Der Haushalt der EU

83 DER HAUSHALT DER EU INVESTIEREN IN WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG Das Europäische Parlament und der Rat entscheiden über den EU-Haushalt seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gemeinsam und gleichberechtigt. Dabei muss sich der jährliche Haushalt allerdings innerhalb der im mehrjährigen Finanzrahmen vereinbarten Grenzen bewegen. Dieser mehrjährige Finanzrahmen wird in der Regel für sieben Jahre aufgestellt. Am 1. Januar 2014 wird ein neuer Finanzrahmen in Kraft treten, der die Jahre bis einschließlich 2020 abdeckt. Hier informiert die Europäische Kommission über den EU-Haushalt: Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments ist zu erreichen über die Website: Der Haushalt der EU 83

84 EU-STRUKTURHILFEN FÜR DEUTSCHLAND NACH BUNDESLÄNDERN VON 2007 BIS 2013 IN MILLIONEN EURO < Quelle: BMWi > Der Haushalt der EU

85 Im Haushalt der EU wird zwischen Zahlungs- und Verpflichtungsermächtigungen unterschieden. Die Zahlungsermächtigungen umfassen die Ausgaben, die im betreffenden Haushaltsjahr konkret getätigt werden. Da der EU-Haushalt ausgeglichen sein muss, die EU also keinerlei Schulden machen darf, müssen den Zahlungsermächtigungen für jedes Jahr Einnahmen in derselben Höhe gegenüber stehen. Die Verpflichtungsermächtigungen umfassen darüber hinaus auch Ausgaben, die im jeweiligen Jahr beschlossen, aber erst in den Folgejahren kassenwirksam werden. MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN Ende Juni 2013 haben sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament nach über zwei Jahren zäher Verhandlungen auf den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020 geeinigt. Inhaltlich ist der Finanzrahmen mit der Europa 2020-Strategie verknüpft, die das Ziel eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums verfolgt. Die in dieser Wachstumsstrategie formulierten Kernziele sind Beschäftigung, Innovation (Forschung und Entwicklung), Klimawandel und Energie, Bildung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (Siehe dazu auch Kapitel Global und sozial ). Der Finanzrahmen sieht für sieben Jahre eine Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen von 960 Mrd. Euro vor. Dieser Betrag entspricht 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) aller Mitgliedstaaten. Zum Vergleich: In der vorhergehenden Sieben- Jahresperiode von 2007 bis 2013 lag der Rahmen bei 994 Mrd. Euro (ca. 1,05 Prozent des BNE). Trotz gestiegener Preise und der Tatsache, dass die EU durch den Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 gewachsen ist, schrumpft der Finanzrahmen also in den kommenden sieben Jahren um gut 3 Prozent. Zum ersten Mal seit ihrem Bestehen wird die EU also ihren Haushalt zurückfahren. Davon sind 450,7 Mrd. Euro (47 Prozent) für das Kapitel Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung vorgesehen. Für Forschung, Technologie, Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Austauschprogramme, aber auch im Bereich Lebenslanges Lernen sind 125,6 Mrd. Euro aus diesem Kapitel eingeplant. Mit 325,1 Mrd. Euro soll der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gefördert werden. Diese Mittel fließen in die Strukturfonds, die benachteiligten bzw. weniger entwickelten Regionen zugute kommen. Sie werden auch zum Ausbau der Infrastruktur eingesetzt. Ein bedeutender Anteil speist den Europäischen Sozialfonds, mit dem Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung bekämpft werden. Der Haushalt der EU 85

86 373,2 Mrd. Euro (39 Prozent des Gesamthaushalts) sollen unter dem Titel Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen ausgegeben werden. Der größte Anteil davon in Höhe von 277,9 Mrd. Euro kommt als marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen den Landwirtinnen und Landwirten zugute. Die verbleibenden 95,3 Mrd. Euro fließen in die Entwicklung des ländlichen Raums und Umweltmaßnahmen. Im Vergleich zu diesen beiden großen Blöcken ist der Haushaltsanteil der verbleibenden Politikbereiche eher bescheiden: Für die EU-Außenpolitik werden 58,7 Mrd. Euro (6 Prozent) der Mittel verwendet, dies ist der einzige Haushaltsposten, dessen Mittel nicht wieder in die EU-Staaten zurückfließen. Für Maßnahmen im Bereich Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht sind 15,7 Mrd. Euro (ca. 2 Prozent) vorgesehen. 61,6 Mrd. Euro (ca. 6 Prozent) gibt die EU für Verwaltungsausgaben (Personal-, Gebäude,- Reiseund Übersetzungskosten) aus. HAUSHALT 2014 Der Haushalt für das Jahr 2014 muss sich in den mittelfristigen Finanzrahmen einpassen. Er wird deswegen nur rund 1 Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens umfassen. Das Haushaltsverfahren war bei Redaktionsschluss (31. Oktober 2013) noch nicht abgeschlossen, jedoch zeichnete sich ab, dass die Verpflichtungsermächtigungen etwa 142 Mrd. Euro und die Zahlungsermächtigungen etwa 135 Mrd. Euro betragen werden. Größter Haushaltsposten bleibt der Bereich Nachhaltiges Wachstum mit gut 45 Prozent des Gesamtbudgets. Darunter fallen vielfältige Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts innerhalb der Union. Konkret sind dies Regional- und Strukturfondshilfen, Innovations- und Technologieförderung sowie Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. Zweitgrößter Bereich des EU-Haushalts ist die Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen. Darunter versteht man neben der klassischen Landwirtschaftspolitik mit ihren Direktzahlungen auch die Entwicklung der ländlichen Räume, die Umweltpolitik sowie die Fischerei. Die Direktbeihilfen für Landwirtinnen und Landwirte machen dabei mit knapp 30 Prozent des EU-Haushalts den größeren Teil aus. Für die Entwicklung des ländlichen Raums mit dem Ziel, die landwirtschaftliche Produktion zu modernisieren, auf dem Land die Infrastruktur zu verbessern und andere Erwerbsquellen als Landwirtschaft zu fördern, sowie für Umweltmaßnahmen werden 10 bis 11 Prozent des Haushalts verwendet. 86 Der Haushalt der EU

87 DIE GELDQUELLEN DER EU Der Haushalt der EU muss vollständig aus Eigenmitteln und Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert werden, denn die EU darf zu ihrer Finanzierung keinerlei Schulden machen oder Kredite aufnehmen. Die Haupteinnahmequellen der EU sind: ZÖLLE Im EU-Binnenmarkt werden keine Zölle mehr an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten erhoben, sondern nur noch an den Außengrenzen bei der Einfuhr von Gütern in den Binnenmarkt. Hinzu kommen die Abgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, z.b. für den Import von Zucker. 75 Prozent dieser Einnahmen gehen an die EU (das restliche Viertel behalten die Mitgliedstaaten, um damit ihre Zollbehörden zu finanzieren). Diese Einnahmen tragen etwa 15 Prozent zur Finanzierung des EU-Haushaltes bei. BEITRÄGE AUF DER GRUNDLAGE DES BRUTTOINLANDSEINKOMMENS Die Mitgliedstaaten überweisen Beiträge, die sich an der Wirtschaftskraft der einzelnen Staaten bemessen. Diese Einnahmequelle ist die bedeutendste für den EU-Haushalt: Sie macht rund 73 Prozent des EU-Haushalts aus. MEHRWERTSTEUEREINNAHMEN Da die Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ist, wird für jeden Staat eine Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage nach einem einheitlichen Verfahren berechnet. Davon erhält die Europäische Union 0,5 Prozent, wodurch die Mehrwertsteuereinnahmen insgesamt rund 11 Prozent am Gesamthaushalt der EU erbringen. Der Haushalt der EU 87

88 Vertreterinnen und Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission beraten den EU-Haushalt. DAS HAUSHALTSVERFAHREN Am Haushaltsplan, der die Ausgaben der EU für ein Jahr festlegt, sind drei Organe beteiligt: die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat. Die Kommission legt spätestens am 1. September ihren Entwurf für den Haushaltsplan des nächsten Jahres vor. Das Europäische Parlament und der Rat der Finanzministerinnen und Finanzminister beraten den Entwurf, ändern ihn, wo sie es für nötig halten, und stellen gemeinsam den Haushaltsplan auf. Die Kommission verwaltet den Etat und sorgt dafür, dass die Mittel ihren Bestimmungen gemäß ausgegeben werden. Der Rechnungshof und das Europäische Parlament prüfen, ob die Mittel korrekt eingenommen und ausgegeben wurden. EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben ein Recht zu erfahren, ob die öffentliche Hand sorgsam mit den Steuer-Mitteln umgeht. Deshalb prüfen unabhängige Instanzen alle öffentlichen Ausgaben. In der EU macht dies seit 1977 der Europäische Rechnungshof in Luxemburg. Die Mitglieder des Rechnungshofes sind völlig unabhängig und dürfen während ihrer Amtszeit keine andere Berufstätigkeit ausüben. Jeder Mitgliedstaat entsendet ein Mitglied an den Rechnungshof. Den Mitgliedern des Rechnungshofes unterstehen etwa 750 Beamtinnen und Beamte sowie 140 Zeitbedienstete, die die Zahlungen der EU prüfen. Der Rechnungshof kontrolliert, ob alle Einnahmen und Ausgaben der EU rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Er überzeugt sich außerdem davon, ob die Haushaltsführung sparsam und wirksam ist. 88 Der Haushalt der EU

89 PARLAMENTARISCHE FINANZKONTROLLE Im Europäischen Parlament prüft ein eigener Haushaltskontrollausschuss, ob alle Ausgaben korrekt abgelaufen sind und ob die angestrebten Ziele mit den ausgegebenen Mitteln auch sinnvoll erreicht wurden. Außerdem untersucht der Haushaltskontrollausschuss Probleme oder Unstimmigkeiten, auf die der Rechnungshof oder die EU-eigene Antikorruptionsbehörde OLAF hinweisen. Nicht zuletzt schlägt der Haushaltskontrollausschuss dem Plenum vor, ob der Europäischen Kommission am Ende des Jahres die Entlastung ausgesprochen werden soll. Die meisten Rügen beziehen sich nach wie vor auf Mängel in den Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten. Denn 80 Prozent der Zahlungen der Union werden über die Mitgliedstaaten geleitet, z.b. an Landwirtinnen und Landwirte. Für die Kontrolle dieser Zahlungen ist aber vorrangig der jeweilige Staat zuständig. OLAF KÄMPFT GEGEN BETRUG Die finanziellen Interessen der EU und ihrer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu schützen, ist Aufgabe von OLAF (abgekürzt aus Office Européen de Lutte Anti-Fraude), dem Europäischen Amt zur Betrugsbekämpfung. OLAF kann bei begründetem Verdacht Untersuchungen einleiten und wie eine Polizei ermitteln. Weder ein EU-Organ noch eine Regierung hat OLAF gegenüber ein Weisungsrecht. Zu den Aufgaben von OLAF gehört es, Betrug im Zollbereich aufzudecken und zu verfolgen, ebenso den Missbrauch von Subventionen sowie Steuerhinterziehung soweit sich diese auf den EU-Haushalt auswirkt. Außerdem bekämpft OLAF Verstöße gegen Gesetze, die die finanziellen Interessen der Union schädigen wie zum Beispiel Korruption. OLAF arbeitet mit den Behörden der Mitgliedstaaten zusammen, mit der Weltbank und den Vereinten Nationen, mit Interpol und Europol. Bürgerinnen und Bürger, die Kenntnis von betrügerischen Handlungen zu Lasten des EU-Haushaltes haben, können dies online, per oder Post an OLAF melden: index_de.htm Das Europäische Amt zur Betrugsbekämpfung OLAF geht Hinweisen von Betrug zulasten des EU-Haushalts nach. Der Haushalt der EU 89

90 90 Klima auf der Kippe

91 KLIMA AUF DER KIPPE KLIMASCHUTZ UND ENERGIEPOLITIK Das Klima wandelt sich und unser Planet wird wärmer. Im Jahr 2011 ist laut Angaben der Europäischen Kommission der globale Ausstoß von CO 2 gegenüber dem Vorjahr um drei Prozent auf 34 Mrd. Tonnen gestiegen. Rund elf Prozent der jährlich weltweit ausgestoßenen Treibhausgase stammen derzeit aus der Europäischen Union. Um mehr als ein halbes Grad ist die globale Durchschnittstemperatur in den vergangenen drei Jahrzehnten gestiegen. Der Klimawandel ist zu einem Thema von herausragender Bedeutung geworden, weil seine Auswirkungen dramatische Folgen für unseren Planeten haben und wir schon heute die Vorboten dieser Veränderungen spüren. Auch die Europäische Union verfolgt das Ziel der internationalen Gemeinschaft, die Erderwärmung auf weniger als zwei Grad über der Temperatur in vorindustriellen Zeiten zu begrenzen. Im Rahmen der Energieversorgung werden Öl und Erdgas knapper und von Jahr zu Jahr teurer. Die Europäische Union möchte weltweiter Vorreiter im Klimaschutz und beim Einsatz von erneuerbaren Energieträgern werden. Es gilt, den Ausstoß von Treibhausgasen drastisch zu verringern und eine sichere, nachhaltige und wirtschaftlich tragbare Energieversorgung zu gewährleisten. Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament zusammen mit dem Rat die volle Gesetzgebungszuständigkeit im Bereich der Energiepolitik erhalten. Informationen zum Klimawandel und zur Klimaschutzpolitik der EU: Informationen zur Energiepolitik der EU: Klima auf der Kippe 91

92 In der Mitteilung Europa 2020 eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum aus dem Jahr 2010 hat die EU ihre Wachstumsstrategie bis 2020 dargelegt. Nachhaltigkeit bedeutet, eine Wirtschaft zu fördern, die ressourcenschonender, ökologischer und wettbewerbsfähiger agiert (Siehe dazu auch Kapitel Global und sozial ). Eines der fünf Kernziele der Strategie betrifft den Bereich Klimaschutz und Energie: beinhaltet, dass (im Vergleich zu 1990) die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent verringert werden sollen. Gleichzeitig soll der Anteil erneuerbarer Energien dann 20 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs der EU ausmachen. Die Energieeffizienz soll um 20 Prozent gesteigert werden. Um den Kampf gegen den Klimawandel auch auf andere EU-Politikbereiche zu übertragen, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, mindestens 20 Prozent des vorgesehenen EU-Budgets für die Jahre für klimarelevante Maßnahmen auszugeben. Die Bekämpfung des Klimawandels steht auch im Zentrum der Bemühungen des Europäischen Parlaments, das sich stark für neue Rechtsvorschriften zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und die Umstellung in der EU auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft eingesetzt hat. KLIMASCHUTZ Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich wie viele andere Industrieländer 1997 mit dem Kyoto-Protokoll verpflichtet, bestimmte Treibhausgasemissionen von 2008 bis 2012 um durchschnittlich fünf Prozent gegenüber 1990 zu senken. Der Einfluss des Protokolls, das 2005 in Kraft trat, ist jedoch begrenzt, da es nur Reduktionsmaßnahmen durch Industrieländer vorsieht und einige große Industrienationen entweder das Protokoll nicht ratifiziert haben oder aber nicht mehr an der zweiten Verpflichtungsperiode teilnehmen, die 2013 begonnen hat. Die EU plädiert seit langem dafür, das Kyoto-Protokoll durch einen weltweiten Rechtsrahmen zu ersetzen. Diese Initiative wurde auf der Klimakonferenz in Durban 2011 akzeptiert. Das neue Klimaabkommen soll bis 2015 beschlossen werden und 2020 in Kraft treten. Da die Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen nicht vor 2015 abgeschlossen sein werden, ist die EU am 1. Januar 2013 in die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls eingetreten. Auf der UN-Klimakonferenz in Doha im Dezember 2012 haben sich die Staaten darauf geeinigt, das Kyoto-Protokoll bis 2020 zu verlängern. Die EU strebt an, dass es bis bis 95 Prozent weniger Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 in der EU geben soll. 92 Klima auf der Kippe

93 NACHHALTIGE ENERGIEPOLITIK Eine sinnvolle Klimaschutzpolitik braucht eine entsprechende Energiepolitik, da sie der Schlüssel für eine Senkung von Treibhausgasemissionen ist. Eine in sich stimmige Energiepolitik hat jedoch auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Europäische Union stützt ihre Energiepolitik auf zwei Pfeiler: Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energiequellen. Zu den erneuerbaren Energieträgern zählen dabei Wind, Sonne, Wasser und Gezeiten sowie Erdwärme und Biomasse. Energie muss so effizient, also so sparsam wie möglich eingesetzt werden, und zwar überall, im privaten Haushalt wie in der Industrie und in öffentlichen Einrichtungen. Der Strombedarf von Haushaltsgeräten ist für den Verbraucher dank einer EU-weiten Kennzeichnungspflicht mit einem Blick auf das Etikett zu erkennen. Der effiziente Einsatz von Energie ist die kostengünstigste Weise, Treibhausgasemissionen zu senken und zugleich einen wichtigen Beitrag für ein hohes Maß an Versorgungssicherheit von Energie zu leisten. Am 25. Oktober 2012 hat die Europäische Union eine neue Energieeffizienz-Richtlinie angenommen. Diese Richtlinie soll durch eine Reihe ver- Klima auf der Kippe 93

94 pflichtender Maßnahmen dabei helfen, das EU-Energieeffizienzziel Einsparung von 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs bis 2020 zu erreichen. Die Energieeffizienz- Richtlinie, die vom Rat und vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, sieht bindende Energiesparmaßnahmen, inklusive Renovierung von öffentlichen Gebäuden, Energiesparpläne und Energieaudits für alle großen Unternehmen vor. Durch diese Maßnahmen könnten bis zu 50 Mrd. Euro im Jahr eingespart und viele tausend neue grüne Arbeitsplätze geschaffen werden. FOSSILE UND ERNEUERBARE ENERGIEQUELLEN Fossile Energieträger wie Öl, Gas und Kohle sind noch immer die wichtigsten Energiequellen. Allerdings ist diese Art der Energie nicht nur klimaschädlich, sondern in den vergangenen Jahren auch teuer geworden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen den allergrößten Teil dieser Energieträger importieren, was sie von Drittstaaten abhängig macht. Die Nutzung von Kernenergie wird von den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich gesehen. Während einige die Kernenergie mehr oder weniger stark nutzen, kommt sie für andere überhaupt nicht in Frage. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima in Japan im März 2011, bei der nach einem schweren Erdbeben ein Tsunami ein küstennahes Kernkraftwerk zerstörte, ist die Akzeptanz der Kernenergie weltweit, vor allem aber in Europa, weiter gesunken. So hat beispielsweise Deutschland im August 2011 den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. Der Ausbau von erneuerbaren Energiequellen ist ein Beitrag sowohl für eine sichere Energieversorgung als auch für den Klimaschutz. Europa ist schon heute weltweit führend in der technologischen Entwicklung erneuerbarer Energien. Jedes Frühjahr werden im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters die Fortschritte der einzelnen EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erreichung ihrer Ziele zur Verringerung von Emissionen, zum Ausbau erneuerbarer Energien sowie zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz bemessen. Die Europäische Kommission gibt dann soweit erforderlich länderspezifische Empfehlungen. 94 Klima auf der Kippe

95 Der Anteil der erneuerbaren Energieträger (EE) am Endenergieverbrauch in Deutschland lag 2012 bei 12,6 Prozent. Er soll bis 2020 auf 18 Prozent steigen. DAS KLIMASCHUTZPAKET Nach einem nur elf Monate dauernden Gesetzgebungsverfahren hat das Europäische Parlament im Dezember 2008 mit großer Mehrheit das EU-Klimaschutzpaket verabschiedet, das aus fünf verschiedenen Gesetzestexten besteht. Es ist eines der größten legislativen Projekte, das die EU je bewältigt hat. Das Paket soll sicherstellen, dass die EU ihre selbst gesetzten Klimaziele bis zum Jahr 2020 erreicht. Konkret legt das Klimaschutzpaket die notwendigen Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen fest und bewirkt, dass beispielsweise Deutschland bis zum Jahr 2020 seinen Anteil an erneuerbaren Energien auf 18 Prozent steigern muss (2012 stammten 12,6 Prozent des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen). Außerdem wurden verpflichtende Ziele festgelegt, um den CO 2 -Ausstoß neuer PKWs und leichter Nutzfahrzeuge zu reduzieren und die Unterstützung der Entwicklung neuer Technologien zur Kohlendioxidabtrennung und -speicherung festgelegt. Ein wichtiger Baustein im Klimaschutzpaket ist zudem die Ausweitung des Emissionshandelssystems für die Industrie. Dadurch sollen Investitionen in klimafreundliche Technologien angeregt werden. Seit 2012 werden einige Gesetzestexte des Klimaschutzpaketes vom Europäischen Parlament und vom Rat überarbeitet. Eine Reihe von Maßnahmen wie z.b. das Emissionshandelssystem (ETS) muss angepasst werden, um die Klimaschutzziele erreichen zu können. Das Europäische Parlament und der Rat überarbeiten auch die Gesetzgebung in Bezug auf die Kohlendioxidemissionen von neuen PKWs und leichten Nutzfahrzeugen. Klima auf der Kippe 95

96 96 Gesunde Lebensmittel

97 GESUNDE LEBENSMITTEL SICHERE PRODUKTE LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wir wollen in Europa gute und gesunde Lebensmittel essen und genießen eine reiche Auswahl an Obst, Gemüse, Getreide und Fleisch. Der Umbau hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, die im Einklang mit der Natur und der Pflege der ländlichen Räume steht, ist weit fortgeschritten. Es bleibt aber noch viel zu tun. Zu den noch ungelösten Problemen gehört zum Beispiel die Überfischung der Weltmeere. Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament zusammen mit dem Rat auch im Bereich der Landwirtschaft die volle Gesetzgebungszuständigkeit erhalten. Der Verbraucherschutz in der EU hat nicht zuletzt durch das hartnäckige Wirken des Europäischen Parlaments einen hohen Stellenwert. Informationen zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU: Informationen zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik: Informationen zum EU-Verbraucherschutz: Gesunde Lebensmittel 97

98 Heute gehören Verbraucherschutz, Umweltschutz, Entwicklung und Erhaltung des ländlichen Raums, Tierschutz und Pflege der Kulturlandschaft zu den Zielen europäischer Agrarpolitik. Die EU sorgt dafür, dass der Weg der Nahrungsmittel vom Erzeuger bis zum Verbraucher sicher ist und die Käuferin oder der Käufer dies auch überprüfen kann. Herkunftsnachweise sind eine Selbstverständlichkeit geworden und gelten auch für alle Obstund Gemüsesorten, die von außerhalb der EU kommen. Was in Nahrungsmitteln enthalten ist, muss klar gekennzeichnet werden. Die verschiedenen Qualitäts- und Herkunftssiegel geben den Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür zusätzliche Informationen wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit Sitz in Parma (Italien) gegründet. Ihre Hauptaufgabe ist die unabhängige wissenschaftliche Risikobewertung und Kommunikation von Risiken in der Nahrungskette. Die Europäische Kommission, das EP und die Mitgliedstaaten können die EFSA um eine wissenschaftliche Beurteilung ersuchen oder aber die EFSA wird auf Eigeninitiative hin aktiv. DIE EUROPÄISCHE AGRARPOLITIK Das Jahr 2012 markierte den 50. Jahrestag der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union, die im Laufe der Jahrzehnte einige Reformen durchlaufen hat. Sie stützt sich auf zwei Säulen: die Marktpolitik (Direktzahlungen und marktbezogene Maßnahmen) und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes. In beiden Säulen gilt, dass Umweltbelange stärker berücksichtigt werden. So werden Betriebsprämien jedem Bauernhof unabhängig von Produktionsmengen gezahlt. Im Jahr 2012 umfassten die Direktzahlungen für Landwirtinnen und Landwirte rund 40,5 Mrd. Euro. Diese Zahlungen sind jedoch gebunden an strenge Auflagen für Umwelt- und Tierschutz, Lebensmittelqualität und an die Erhaltung der Kulturlandschaft. Die GAP wird durch zwei Fonds finanziert, die Teil des EU-Budgets sind: der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert Direktzahlungen sowie Maßnahmen, um auf Marktstörungen zu reagieren. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums. Die EU-Kommission hat am 12. Oktober 2011 ein Reformpaket zur Gemeinsamen Agrarpolitik vorgelegt, das eine Reihe von Rechtsvorschlägen enthält. Die Reform soll die wirtschaftliche und ökologische Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Landwirtschaft garantieren, ebenso wie ihre Verankerung im ländlichen Raum. 98 Gesunde Lebensmittel

99 BIO-SIEGEL EUROPA KONKRET Bio-Lebensmittel boomen. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern Gewissheit zu geben, dass auch tatsächlich Bio drin ist, wo Bio draufsteht, hat die Europäische Union eine Verordnung erlassen. Diese definiert genau, wann ein Lebensmittel als Bio-Lebensmittel verkauft werden darf. So müssen die Erzeugung und auch die Weiterverarbeitung ökologischen Kriterien genügen. Bei der Herstellung dürfen beispielsweise keine synthetischen Pflanzenschutzmittel benutzt werden. Bio-Produkte dürfen weder bestrahlt werden (um etwa die Haltbarkeit zu verlängern) noch gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Auch die Tierhaltung muss artgerecht sein und festgelegten Kriterien genügen. Die EG-Öko-Verordnung, die all das regelt, gilt auch für importierte Lebensmittel. Nur wenn die Verordnung genau befolgt wird, darf ein Lebensmittel mit dem bekannten Bio-Siegel ausgezeichnet werden. Seit dem 1. Juli 2010 müssen Bio-Produkte, die gemäß den Vorschriften der EU ökologisch/biologisch hergestellt wurden, das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion (EU-Bio-Logo) tragen. Das deutsche Bio-Siegel, eines der bekanntesten Verbraucherschutz-Kennzeichnungen überhaupt, darf weiterhin zusätzlich verwendet werden. Ende September 2013 trugen fast Produkte das deutsche Bio-Siegel. Verstöße gegen die EG-Öko-Verordnung werden mit hohen Geldbußen geahndet, sogar Haftstrafen sind möglich. Den Bürgerinnen und Bürgern der EU sollen hochwertige und gesunde Lebensmittel zur Verfügung stehen, Umweltschutzmaßnahmen ergriffen und die Entwicklung der ländlichen Gebiete gefördert werden. Erstmalig ist das Europäische Parlament vollwertiger Mitgesetzgeber zusammen mit den Mitgliedstaaten bei dieser Reform der EU-Agrarpolitik. Ende Juni 2013 erzielten das EP, der Rat und die Europäische Kommission in ihren Verhandlungen eine politische Einigung über einen Großteil der GAP-Reform. Diese sieht ausgewogenere Direktzahlungen, sowohl für jeden Mitgliedstaat als auch innerhalb der Mitgliedstaaten vor, die auch vom EP gefordert wurden. Nur aktive Landwirtinnen und Landwirte sollen EU-Beihilfen erhalten, nicht aber Landbesitzerinnen und Landbesitzer, die nicht vorrangig landwirtschaftlich tätig sind. Junglandwirtinnen und -landwirte sollen stärker gefördert werden. Um Verhandlungspositionen bei Preisvereinbarungen zu stärken und Landwirtinnen und Landwirte bei Marktschwankungen zu unterstützen, können Erzeugerorganisationen und Branchenverbände in bestimmten Sektoren für ihre Mitglieder Verkaufsverträge Gesunde Lebensmittel 99

100 aushandeln. Die Zuckerquoten sollen 2017 abgeschafft werden. Um eine ökologischere Gemeinsame Agrarpolitik zu erreichen, werden 30 Prozent der Direktzahlungen von verpflichtenden Ökologisierungsmaßnahmen ( Greening ) abhängig gemacht: dazu gehören Anbaudiversifizierung, Erhaltung von Dauergrünland und Dauerweideland sowie Ausweisung von fünf Prozent, gegebenenfalls in einigen Jahren sieben Prozent der Flächen für Umweltzwecke (Hecken, aufgeforstete Gebiete etc. auf den eigenen Agrarbetrieben) oder gleichwertige Maßnahmen mit Umweltnutzen. Ende September 2013 erzielten EP, Rat und Kommission eine politische Einigung über die letzten noch ausstehenden Punkte der Agrarreform bzgl. Kürzungen von Direktzahlungen oder einheitlichen Flächenzahlungen sowie der Erhöhung der Kofinanzierung durch die EU bei bestimmten Projekten zur ländlichen Entwicklung in weniger entwickelten Regionen. Die endgültige Einigung und formelle Verabschiedung der verschiedenen Gesetzestexte durch das Europäische Parlament und den Rat wird für Ende 2013 erwartet, so dass die GAP-Reform zum 1. Januar 2014 in Kraft treten kann. Für das Jahr 2014 hat die Kommission Übergangsvorschriften vorgeschlagen, um den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit zu geben, über die neuen Maßnahmen zu informieren und ihre Verwaltungssysteme anzupassen. Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) in der EU soll die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen sichern und die Meeresumwelt schützen. Von 2007 bis 2013 wurden 4,3 Mrd. Euro durch den Europäischen Fischereifonds für eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Mitte 2011 hat die Europäische Kommission dem EP und dem Rat einen Entwurf zur Reform der GFP, die zuletzt 2002 überarbeitet wurde, zur Verhandlung vorgelegt. Die neue GFP soll die nachhaltige Bewirtschaftung aller Fischbestände erreichen und die derzeitige Überfischung (80 Prozent der Mittelmeerbestände und 47 Prozent der Bestände im Atlantik) abschaffen und in Zukunft verhindern. Auch die Verschwendung von Ressourcen durch den Rückwurf von Fischen soll beendet und langfristige Planungen basierend auf wissenschaftlichen Daten eingeführt werden. Die Verhandlungen um die Reform der GFP sollen bis Ende 2013 abgeschlossen werden, um sie ab 2014 umsetzen zu können. 100 Gesunde Lebensmittel

101 VERBRAUCHERSCHUTZ IN DER EU Der EU-Binnenmarkt gehört zu den größten Einzelhandelsmärkten der Welt. Die Ausgaben der über 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU machen 56 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU aus. Die EU braucht mündige Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Vorteile des Binnenmarktes nutzen können und dabei den nötigen Verbraucherschutz erfahren. Die europäische Verbraucherschutzpolitik gehört mit zu den erfolgreichsten Politikbereichen der Europäischen Union. Auch das EP setzt sich stets für einen umfassenden Verbraucherschutz auf EU-Ebene und dessen wirkungsvolle Durchsetzung ein. Beispiele dafür sind Richtlinien zur Sicherheit von Kinderspielzeug, die z.b. eine ganze Reihe von Duftstoffen, die etwa Allergien auslösen können, in Spielzeugen verbieten. In der Kosmetikverordnung, die seit dem 11. Juli 2013 grundsätzlich gilt, werden unter anderem Regeln festgelegt, die Kosmetika auf dem EU-Markt zum Gesundheitsschutz erfüllen müssen. Außerdem gilt seit dem 11. März 2013 ein Verbot für das Inverkehrbringen in die EU von Kosmetika und deren Bestandteilen, die an Tieren getestet worden sind (Vermarktungsverbot). Konsumgüter, die nicht den strengen EU-Normen genügen, werden von den Behörden in den Mitgliedstaaten erfasst und dem EU-Schnellwarnsystem RAPEX gemeldet. Diese Datenbank wird im Internet veröffentlicht und jede Woche aktualisiert: Die Datenbank RAPEX sammelt Informationen zu gefährlichen Konsumgütern, z.b. Spielzeug, bei dem für Kinder Verschluckungsgefahr von lösbaren Teilen besteht. Mit der Roaming-Verordnung trug das Europäische Parlament dazu bei, dass die Kosten für die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartphones und Tablet-PCs im EU-Ausland deutlich gesenkt wurden. So wird ein Handy-Anruf im oder ins EU-Ausland ab dem 1. Juli 2014 maximal 19 Cent pro Minute (ohne MwSt.) und eine Kurznachricht sechs anstatt acht Cent (ohne MwSt.) kosten. Die Kosten einer Datenübertragung, die bei Inkrafttreten der Verordnung am 1. Juli 2012 noch 70 Cent pro Megabyte betrugen, werden zum 1. Juli 2014 auf 20 Cent (ohne MwSt.) gesenkt. Gesunde Lebensmittel 101

102 Ab dem 1. Juli 2014 haben die Verbraucherinnen und Verbraucher zudem die Wahl, Mobilfunkdienste für das In- und Ausland bei unterschiedlichen Anbietern einzukaufen, ohne dass dafür eine neue Telefonnummer erworben werden muss oder durch den Anbieterwechsel Kosten entstehen. Das Europäische Parlament trug auch zu mehr Verbraucherschutz bei Problemen insbesondere mit Online-Verkäufen bei. Die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Alternative Dispute Resolution, ADR) und die Verordnung über Streitbeilegung bei Online-Verkäufen (Online Dispute Resolution, ODR) vom 18. Juni 2013 ermöglichen den Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Händlern über Waren oder Dienstleistungen leichteren Zugang zu günstiger, schneller und fairer Mediation. So sollen vor allem bei Online- und grenzüberschreitenden Einkäufen aber auch bei Offline- und nationalen Einkäufen langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden können. Um speziell Streitigkeiten über Online erworbene Güter zu klären wird die Europäische Kommission eine EU-weite Online-Plattform einrichten, die alle nationalen ADR-Stellen miteinander verbinden und in allen Amtssprachen der EU geführt werden wird. Die Mitgliedstaaten werden die ADR/ODR-Regeln bis Juli 2015 umsetzen. Die Plattform soll ab Januar 2016 einsatzbereit sein. Nach über 30 Jahre währenden Bemühungen wird zum 1. Januar 2014 in 25 Mitgliedstaaten ein neues, einheitliches EU-Patent in Kraft treten. Dies bedeutet, dass eine Patentanmeldung in einem teilnehmenden Mitgliedstaat dann in 25 Mitgliedstaaten Patentschutz gewährt, was die Kosten für ein EU-Patent um bis zu 80 Prozent verringern wird. Die Europaabgeordneten erreichten in den Verhandlungen, dass kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen in der EU Übersetzungskosten zurückerstattet bekommen (Patentanträge müssen in Deutsch, Englisch oder Französisch eingereicht werden). Ebenso sorgte das EP auch für niedrigere Gebühren für eine Patentverlängerung. 102 Gesunde Lebensmittel

103 AKTUELLES STICHWORT SPEZIELLE LEBENSMITTEL / KENNZEICHNUNG VON LEBENSMITTELN / GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABEN Eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 enthält neue Vorschriften für Babynahrung, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und gewichtskontrollierende Ernährung. Ziel ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen und Lebensmittel für den allgemeinen Verzehr von denen für besondere Bedürfnisse unterscheiden zu können. Die neue Verordnung vereinfacht und klärt die Regeln hinsichtlich der Kennzeichnung und Zusammensetzung der jeweiligen Lebensmittel. Außerdem enthält sie eine Liste von Substanzen (Vitamine, Mineralstoffe etc.), die zugesetzt werden können. Einige Bestimmungen der Verordnung sind bereits wirksam, die Verordnung insgesamt gilt ab dem 20. Juli Am 12. Dezember 2011 ist eine Verordnung über neue EU-Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln in Kraft getreten. Die neuen Regeln sehen vor, dass zukünftig der Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in einer lesbaren tabellarischen Form auf der Verpackung angebracht werden. Allergene Stoffe müssen hervorgehoben werden und Informationen über Allergene künftig auch für unverpackte Lebensmittel, z.b. in Restaurants und Kantinen gegeben werden. Die neuen Regeln werden die Kennzeichnung von Lebensmitteln innerhalb der EU modernisieren, vereinfachen und klarer machen. Auch die Verpflichtungen zur Angabe des Herkunftslandes werden ausgeweitet. Es wird strenge Regeln geben, um Irreführungen durch die Präsentation der Verpackung von Lebensmitteln zu vermeiden. Lebensmittelimitate wie beispielsweise Analogkäse müssen gekennzeichnet werden. Wurde eine Zutat, die normalerweise zu erwarten wäre, ersetzt, muss dies künftig deutlich auf der Vorderseite der Packung in einer prominenten Schriftgröße und neben der Marke angegeben werden. Die Lebensmittelunternehmen haben grundsätzlich drei Jahre Zeit (bis Ende 2014), sich den Regeln anzupassen. Ab Ende 2016 sind die Vorschriften über die Nährwertkennzeichnung anzuwenden. Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel wie leicht oder aber Aussagen über z.b. den Einfluss von Vitamin C auf das Immunsystem sind in den letzten Jahren häufig in der Werbung oder auf Lebensmittelverpackungen benutzt, aber auch immer wieder kontrovers in der EU diskutiert worden. Seit Anfang Dezember 2012 dürfen nicht zugelassene und noch nicht geprüfte Angaben nicht mehr verwendet werden. Das Unionsregister der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel informiert (in englischer Sprache) über zugelassene und nicht zugelassene Angaben: Gesunde Lebensmittel 103

104 104 Frei und sicher leben

105 FREI UND SICHER LEBEN RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS Im Vertrag von Lissabon ist festgeschrieben, dass die Europäische Union eine Gemeinschaft der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist, in der die Grundrechte sowie die verschiedenen Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten geachtet werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg ist das Rechtsprechungsorgan der EU. Heute ist es möglich, sich frei über EU-Landesgrenzen zu bewegen, zu leben und zu arbeiten. Doch ohne Sicherheit können diese Freiheiten nicht genutzt werden. Bedrohungen, die von Terrorismus und organisierter Kriminalität ausgehen, machen nicht an nationalen Grenzen Halt. Deshalb brauchen wir die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament zusammen mit dem Rat die volle Gesetzgebungszuständigkeit auch in den Bereichen Visa, Asyl und Einwanderung erhalten. Die stetig wachsende Nutzung des Internets und die damit verbundene Globalisierung der Datenströme muss einhergehen mit dem notwendigen Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten der europäischen Nutzerinnen und Nutzer sowie der Internetfreiheit. Die Website der Europäischen Kommission zum Politikbereich Justiz und Bürgerrechte : Frei und sicher leben 105

106 EIN RAUM DER OFFENEN GRENZEN Seit die Grenzkontrollen im Schengenraum 2008 weggefallen sind, kann auch die Stadtbrücke zwischen Frankfurt/Oder und Slubice ohne Passkontrollen passiert werden. Seitdem die Schweiz im Dezember 2008 als Nicht-EU-Mitgliedstaat dem Schengen-Raum beigetreten ist, gehören alle an Deutschland angrenzenden Länder diesem Raum der offenen Grenzen an. Dies bedeutet grenzenlose Reisefreiheit ohne lästige Personenkontrollen, wenn man von Deutschland aus in die Nachbarländer reist. Die Erweiterung des Schengen-Raums ist zugleich ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung des europäischen Bewusstseins, da nationale Grenzen in den Hintergrund treten (Siehe dazu auch Kapitel Europa wächst zusammen ). Polizei und Zoll der EU-Staaten arbeiten zusammen, um internationale Kriminalität zu verhüten oder zu bekämpfen. Dafür wurde das Europäische Polizeiamt (Europol) in Den Haag geschaffen. Es sammelt Informationen über Kriminalität, analysiert sie und leitet sie weiter. Europol hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden zu verbessern, besonders in Fällen schwerer Kriminalität, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten davon betroffen sind (Terrorismus, Drogenhandel, Menschenhandel, Kinderpornographie, Geldfälschung und Geldwäsche sowie zunehmend Cyberkriminalität). Europol kann die Mitgliedstaaten ersuchen, Ermittlungen einzuleiten oder bei bestimmten Delikten gemeinsame Ermittlungsteams aus Beamten von Europol und der nationalen Polizei einzusetzen. Auch die Justizbehörden arbeiten in der EU zusammen. Dies geschieht über Eurojust, die Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Sitz in Den Haag. Sie koordiniert grenzüberschreitende Strafverfahren. Am 17. Juli 2013 stellte die Europäische Kommission den Vorschlag einer Verordnung zur Reform von Eurojust vor, der eine stärkere Abgrenzung der operativen und administrativen Aufgaben von Eurojust vorsieht. Außerdem soll mit dem Vorschlag die mit dem Vertrag von Lissabon vorgesehene Beteiligung des Europäischen Parlaments und der 106 Frei und sicher leben

107 nationalen Parlamente an der Bewertung der Tätigkeit von Eurojust umgesetzt werden. Im Juli 2013 präsentierte die Europäische Kommission auch den Vorschlag einer Verordnung zur Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, die es ermöglichen soll, unionsweit Betrug an europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern besser strafrechtlich verfolgen zu können. Sie soll am 1. Januar 2015 ihre Arbeit aufnehmen. Das Europäische Parlament muss der vorgeschlagenen Verordnung zustimmen, bevor sie einstimmig vom Rat angenommen werden muss. GLOBALISIERUNG, FREIHEIT UND SICHERHEIT Fragen der Freiheit und der Sicherheit werden auch von der voranschreitenden Globalisierung und der immer intensiveren Nutzung des Internets beeinflusst. So können aus Informationen über den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital durchaus auch Erkenntnisse über mögliche schwere Straftaten und daraus erwachsende Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gezogen werden. Andererseits ist es wichtig, in einer zunehmend vernetzten Gesellschaft die nötigen Voraussetzungen in der EU zum Schutz der Privatsphäre, der personenbezogenen Daten und der Internetfreiheit zu schaffen. AUSTAUSCH VON DATEN MIT DEN USA ZUR TERRORISMUSBEKÄMPFUNG Nach den Anschlägen des 11. September 2001 begann die US-amerikanische Regierung, die Daten europäischer Kunden von einem SWIFT-Server abzurufen, der in Amerika stand. Der Finanzdienstleister SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist in Belgien ansässig und wickelte nach eigenen Angaben in 2012 täglich rund 18 Millionen Bank-Transaktionen weltweit ab. SWIFT entschied jedoch im Herbst 2007, die europäischen Transferdaten zukünftig auf Rechnern in den Niederlanden und in der Schweiz zu speichern. Die EU und die USA einigten sich nach langen Debatten auf ein Abkommen zur Regelung der Auswertung europäischer Daten durch US-Behörden, auf das das EP maßgeblichen Einfluss genommen hat. Ein erstes SWIFT-Abkommen zum Austausch von Bankdaten mit den USA war 2010 vom Rat und den USA ausgehandelt worden, ohne das EP bei den Verhandlungen mit einzubeziehen, welches mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon berechtigt war, das Abkommen abzulehnen. Eine große Zahl Europaabgeordnete kritisierte Inhalt und Zustandekommen des Abkommens. Sie wiesen darauf hin, dass nicht hinreichend gewährleistet sei, dass die Daten von den USA nur im Rahmen der Terrorbekämpfung eingesetzt würden und auch, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger nicht erfahren könnten, welche ihrer persönlichen Daten aus welchem Grund an US-Behörden weitergegeben wurden. Frei und sicher leben 107

108 Erst nach Aushandlung weiterer Schutzklauseln, um den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz zu stärken, stimmte das EP im Juli 2010 der neuen Version des SWIFT-Anti- Terror-Abkommens zu. Es trat zum 1. August 2010 in Kraft. Als Reaktion auf die Vorwürfe, dass der US-amerikanische Geheimdienst NSA Daten des SWIFT-Systems abgegriffen habe, verabschiedete das Europäische Parlament Ende Oktober 2013 eine nichtlegislative Entschließung. Darin forderten die Europaabgeordneten die Europäische Kommission auf, das SWIFT-Abkommen auszusetzen. EU-GESETZGEBUNG ZUM DATENSCHUTZ Das Europäische Parlament ist auch maßgeblich an der laufenden Überarbeitung der Datenschutzbestimmungen und Reform des Datenschutzes in der EU beteiligt. Oberstes Ziel ist es, EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu helfen, ihre persönlichen Daten zu schützen. Die derzeit gültige EU-Gesetzgebung zum Datenschutz stammt aus dem Jahr 1995 und muss an die rasante Wandlung und Entwicklung des Internets der letzten Jahre angepasst werden. Rund 250 Millionen Menschen in Europa nutzen heutzutage täglich das Internet. Durch mobile Kommunikation und Breitband ist es möglich, Daten aus allen Lebensbereichen von Nutzerinnen und Nutzern zu sammeln und zu teilen machte die Europäische Kommission in einem Datenschutzpaket neue Gesetzgebungsvorschläge für alle Online-Daten. Das Paket besteht aus einer Datenschutz-Grundverordnung und einer Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr. Durch die neue Gesetzgebung soll erreicht werden, die Privatsphäre der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu schützen, Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen und transparente Regeln für den Umgang mit Kundendaten einzuführen. Diskutiert werden zum Beispiel das Recht auf Vergessen, die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen zur Verarbeitung personenbezogener Daten oder der notwendige Einsatz von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen. Das Europäische Parlament verhandelt derzeit intensiv die Vorschläge der EU-Kommission mit dem Ziel, die neue Gesetzgebung noch vor der Europawahl im Mai 2014 verabschieden zu können erhielt die Diskussion über den notwendigen Datenschutz auch neuen Antrieb durch den Skandal um das PRISM-Programm des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA zur Überwachung des weltweiten Internet-Verkehrs. Viele Europaabgeordnete kritisierten, dass dies gravierende Folgen für den Schutz der Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger habe. Anfang Juli 2013 stimmte das EP für eine Untersuchung der US-Überwachungsprogramme ebenso wie ähnlicher Überwachungsprogramme, die 108 Frei und sicher leben

109 DIE EUROPÄISCHE BÜRGERBEAUFTRAGTE: ANWÄLTIN DER UNIONSBÜRGERINNEN UND -BÜRGER Bei der Europäischen Bürgerbeauftragten kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger eines Mitgliedstaates der EU oder mit Wohnsitz in einem EU-Land über einen vermuteten Missstand in der Verwaltungstätigkeit der Organe oder anderen Institutionen und Stellen der EU beschweren. Lediglich der Gerichtshof der Europäischen Union ist davon ausgenommen. Auch Unternehmen, Vereinigungen und andere Einrichtungen, die ihren Sitz in der EU haben, können bei der Europäischen Bürgerbeauftragten Beschwerden einreichen. Jedes Jahr erhält der oder die Europäische Bürgerbeauftragte rund Beschwerden. Am Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O Reilly häufigsten gibt es Beschwerden wegen unnötiger Verzögerungen oder verspäteter Zahlungen, wegen Verweigerung von Informationen oder Diskriminierung. Am 3. Juli 2013 wählte das Europäische Parlament die Irin Emily O Reilly zur neuen Europäischen Ombudsfrau. Sie trat am 1. Oktober 2013 ihr Amt an und folgt P. Nikiforos Diamandouros, der nach mehr als zehn Jahren Tätigkeit als Europäischer Ombudsmann in den Ruhestand gegangen war. Die Bürgerbeauftragte kann von sich aus Untersuchungen einleiten und zwischen den Beschwerdeführern und der EU-Verwaltung schlichten. Ihre Entscheidungen sind rechtlich nicht bindend sind die EU-Institutionen jedoch in vier von fünf Fällen den Empfehlungen des damaligen Europäischen Bürgerbeauftragten gefolgt. Jedes Jahr legt der oder die Europäische Bürgerbeauftragte dem Europäischen Parlament einen Tätigkeitsbericht vor. Über die Website der Europäischen Bürgerbeauftragten kann man sich auch das Beschwerdeformular herunterladen: angeblich von EU-Mitgliedstaaten betrieben werden. Der EP-Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres soll die Auswirkungen der Überwachungsprogramme auf EU-Bürgerinnen und -Bürger insbesondere was den Schutz der Privatsphäre und der Informations- und Meinungsfreiheit, die Unschuldsvermutung und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf angeht untersuchen. Bis Ende 2013 soll der Ausschuss Empfehlungen vorlegen, wie weitere Verletzungen verhindert und ein sicherer und zuverlässiger Schutz der persönlichen Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern und der EDV-Sicherheit von Organen, Institutionen und Einrichtungen der EU gewährleistet werden kann. Das Europäische Parlament warnte zudem, dass das derzeit verhandelte Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen der EU mit den USA nicht die EU-Datenschutzstandards unterhöhlen dürfe. Frei und sicher leben 109

110 Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg sorgt für eine einheitliche Anwendung des Unionsrechts. DER RAUM DES RECHTS UND DER GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION Der Rechtsraum der Europäischen Union bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Rechtssicherheit in der EU. Seit 1952 wacht der Gerichtshof der Europäischen Union über die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten. Zu seinen Aufgaben gehört: zu überprüfen, ob die Organe der Europäischen Union rechtmäßig gehandelt haben; zu überwachen, dass die Mitgliedstaaten allen Verpflichtungen durch die Verträge nachkommen. Der Gerichtshof entscheidet beispielsweise, ob in einem Einzelfall von einem Mitgliedsland gegen EU-Recht verstoßen wurde; Unionsrecht auszulegen, wenn nationale Gerichte ihn darum ersuchen. Er entscheidet endgültig, wie strittige Passagen in den Verträgen zu verstehen sind. Der Gerichtshof ist das höchste Gericht der EU und befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, EU-Institutionen und -Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden. Nationale Gerichte müssen seine Urteile anerkennen und in ihrer Rechtsprechung berücksichtigen. Die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union gelten in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen, nur so ist der Raum des Rechts auch zu verwirklichen. Der Gerichtshof gestaltet dadurch EU-Recht fort und sichert, dass das Unionsrecht in allen EU-Ländern gleich ausgelegt wird. Damit kommt ihm eine bedeutende Rolle in der europäischen Integration zu. Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht eigentlich aus drei Gerichten: dem Gerichtshof, dem Gericht und dem Gericht für den öffentlichen Dienst. Alle drei Gerichte haben bisher rund Urteile erlassen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat seinen Sitz in Luxemburg. Pro Mitgliedstaat gibt es je eine Richterin oder einen Richter. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt; eine Wieder- 110 Frei und sicher leben

111 ernennung ist möglich. Die Kandidatinnen und Kandidaten für das höchste Richteramt in der EU müssen fachlich herausragend qualifiziert sein und unparteilich handeln. Außerdem gibt es acht Generalanwältinnen und Generalanwälte, die nach dem gleichen Muster wie die Richterinnen und Richter ernannt werden. Sie unterstützen den Gerichtshof und erstellen unparteilich und unabhängig Rechtsgutachten, die sogenannten Schlussanträge, zu den Rechtssachen, die ihnen von den Richterinnen und Richtern zugewiesen werden. Die Website des Gerichtshofs der Europäischen Union enthält außer Informationen zum Gerichtshof auch dessen Urteile und Entscheidungen: PETITIONEN AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Einer der ständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments ist der Petitionsausschuss. Jede Bürgerin und jeder Bürger der Europäischen Union oder jede Person mit Wohnort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kann allein oder zusammen mit anderen Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und die sie oder ihn unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlament richten. Zu den Tätigkeitsbereichen gehören beispielsweise Umweltfragen oder Fragen des Verbraucherschutzes, der freie Personen-, Waren-, und Dienstleistungsverkehr, die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, die Rechte als Unionsbürgerinnen und -bürger oder sonstige Probleme in der Umsetzung des EU-Rechts. Auch Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen mit Sitz in der Europäischen Union können dieses Petitionsrecht ausüben. Eine Petition kann als Beschwerde oder Ersuchen abgefasst sein und sich auf Angelegenheiten von öffentlichem oder privatem Interesse beziehen. In der Petition kann ein individuelles Ersuchen, eine Beschwerde oder Bemerkung zur Anwendung von EU-Recht oder eine Aufforderung an das Europäische Parlament, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen, dargelegt werden. Solche Petitionen geben dem Europäischen Parlament Gelegenheit, auf Verletzungen der Rechte einer Unionsbürgerin oder eines Unionsbürgers durch einen Mitgliedstaat oder lokale Gebietskörperschaften oder eine sonstige Institution hinzuweisen. Eingaben kann man schriftlich oder über die Internetseite des Europäischen Parlaments machen, und zwar in jeder Amtssprache der EU: Frei und sicher leben 111

112 112 Europa und die Welt

113 EUROPA UND DIE WELT AUSSENPOLITIK, ENTWICKLUNGSHILFE, MENSCHENRECHTE Die Welt ist im Umbruch, die globalen Kräfte verschieben sich. Die Europäische Union ist in der Welt ein wichtiger Akteur und spielt auf der internationalen Bühne wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und mit mehr als einer halben Milliarde Bürgerinnen und Bürgern eine entscheidende Rolle. Die EU ist mit einem Anteil von 20 Prozent an den weltweiten Ein- und Ausfuhren die größte Handelsmacht der Welt. Die Union und ihre Mitgliedstaaten geben zudem mehr Geld an Entwicklungsländer als alle anderen Industrieländer zusammen. Die EU hilft weltweit, Armut zu bekämpfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und Menschenrechte und Demokratie zu stärken. Ihre Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist durch den Vertrag von Lissabon gestärkt worden. Über die EU-Außenpolitik gibt es im Internet aktuelle Informationen: Europa und die Welt 113

114 Schon lange arbeiten die Regierungen der EU-Staaten in der Außenpolitik zusammen. Diese Zusammenarbeit erfolgte zunächst im Bereich der Sicherheitspolitik und nun auch in der Verteidigungspolitik. Gemeinsam unterstützen die Mitgliedstaaten andere Länder dabei, innerstaatliche Konflikte zu lösen und demokratische Strukturen aufzubauen. Die Außen- und Sicherheitspolitik ist seit jeher ein sehr sensibles Feld nationaler Politik. Die meisten Befugnisse in diesem Bereich verbleiben daher derzeit bei den EU-Mitgliedstaaten und die EU kann keine Gesetzgebungsakte für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erlassen. Der Europäische Rat und der Rat können jedoch Beschlüsse bezüglich der strategischen Ziele und Interessen der EU, EU-Aktionen und EU-Standpunkte und deren Durchführung fassen. Weitere Fortschritte in der EU-Außenpolitik werden ihre Zeit benötigen. Wichtige Schritte aber sind bereits unternommen und die EU hat gezeigt, dass sie in der Lage ist, auch in diesem Bereich zu agieren. Die EU verfolgt mit der Marineoperation Atalanta das Ziel, die Seeräuberei am Horn von Afrika und im Seegebiet bis zu 500 Seemeilen vor der Küste Somalias und seiner Nachbarländer einzudämmen. Das Handeln der EU in der Welt folgt stets jenen Grundsätzen, nach denen auch die EU aufgebaut und auf die sie gegründet ist: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Solidarität sowie die Achtung des Völkerrechts gemäß der Charta der Vereinten Nationen. Die Koordinierung der GASP liegt in den Händen der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton, die vom Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützt wird. 114 Europa und die Welt

115 AKTUELLES STICHWORT DER EUROPÄISCHE AUSWÄRTIGE DIENST Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) wurde durch den Vertrag von Lissabon geschaffen. In ihm wurden die bislang für Außen- und Sicherheitspolitik zuständigen Abteilungen aus der Europäischen Kommission und dem Generalsekretariat des Rates zusammengefasst, um die außenpolitische Schlagkraft der Union zu erhöhen. Der EAD soll zu rund einem Drittel aus abgeordneten Diplomatinnen und Diplomaten aus den Außenministerien der Mitgliedstaaten und zu ungefähr zwei Dritteln aus EU-Beamtinnen und EU-Beamten zusammengesetzt werden. Der Dienst untersteht der Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, die auch der Ratsformation Auswärtige Angelegenheiten vorsitzt und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission ist. Dadurch soll die Kohärenz des auswärtigen Handelns der EU auch institutionell abgesichert werden. Der EAD ist eine außenpolitische Einrichtung der EU, die politisch und haushalterisch vom Europäischen Parlament kontrolliert wird. Die Zentrale des EAD befindet sich in Brüssel. Zudem gibt es 139 Delegationen in Drittländern und bei internationalen Organisationen. GEMEINSAM KRISEN MEISTERN Ein Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Sie ist durch den Vertrag von Lissabon ausgebaut worden und sichert die Operationsfähigkeit der Union durch zivile und militärische Mittel bei Missionen außerhalb der EU. Diese können sich auf politische Maßnahmen beschränken, zum Beispiel die Entsendung von Beobachterinnen und Beobachtern, sie können aber auch militärische Handlungen einschließen. MILITÄROPERATIONEN Die Mitgliedstaaten können militärische Einsätze beschließen, z.b. für humanitäre Missionen sowie zur Sicherung oder Erreichung des Friedens in Krisengebieten. Die ersten Militärmissionen fanden auf dem Balkan statt. Ende 2004 übernahm die EU beispielsweise von der NATO das Kommando über die Stability Force (SFOR) in Bosnien und Herzegowina, die unter dem Namen EUFOR ALTHEA weiterhin fortgeführt wird. Es folgten weitere, kürzere Missionen in Afrika, Asien und dem Mittleren Osten. Im Dezember 2008 startete die EU ihre erste Marineoperation zum Schutz der Schiffe vor Piraten an der somalischen Küste, insbesondere von Schiffen, die Nahrungsmittelhilfe für Somalia an Bord mitführen (EU NAVFOR Operation Atalanta). Europa und die Welt 115

116 Um schnell mit militärischen Mitteln auf Krisen außerhalb der EU reagieren zu können, haben die Mitgliedstaaten zunächst sogenannte schnelle Eingreiftruppen aufgestellt beschloss der Rat, diese durch den Aufbau der sogenannten EU-Gefechtsverbände (EU Battlegroups) abzulösen. Diese sollen innerhalb von 15 Tagen einsatzbereit sein und für mindestens 30 Tage im Einsatz bleiben können. Seit 2007 werden jeweils zwei Gefechtsverbände (mit je Personen) für jeweils sechs Monate in Bereitschaft gehalten. Die Gefechtsverbände sind bisher jedoch noch nicht zum Einsatz gekommen. Als Abwehr gegen die fünf Hauptbedrohungen in der Welt Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, Zusammenbruch von Staaten und organisierte Kriminalität setzt die EU auf ihre Fähigkeit, Konflikte auf friedlichem Weg zu lösen. Sie strebt vor allem multilaterale Lösungen an und stärkt den Vereinten Nationen den Rücken. Ende 2013 liefen noch vier militärische Missionen in Bosnien und Herzegowina, Somalia, Mali und auf See vor der somalischen Küste zum Schutz vor Piraterie. Dabei sind insgesamt Soldaten aus den Mitgliedstaaten im Einsatz. ZIVILE EINSÄTZE Im nichtmilitärischen Bereich stellt die EU Spezialistinnen und Spezialisten für internationale Missionen in Drittländern bereit, z.b. zur Stärkung der Zivilverwaltung oder zur Unterstützung des Katastrophenschutzes und der dortigen Polizei. Im Juni 2007 stellte die EU eine Polizeimission für Afghanistan, die bis 31. Dezember 2014 verlängert wurde. Im Herbst 2008 entsandte die EU rund 200 zivile Beobachterinnen und Beobachter nach Georgien, um im Krieg zwischen Georgien und Russland einen Waffenstillstand zu vermitteln. Es wurde humanitäre Hilfe für Vertriebene bereitgestellt und eine internationale Geberkonferenz für Georgien organisiert. Die Mission EUMM wird auch weiterhin fortgeführt. Auch auf dem Balkan spielt die EU eine führende Rolle. Sie finanziert dort Hilfsprojekte für den Aufbau einer stabilen Gesellschaft. Im Dezember 2008 stellte sie rund Justizund Polizeibeamtinnen und -beamte zur Sicherung der öffentlichen Ordnung im Kosovo zur Verfügung. Diese Mission ist vorerst bis zum 30. Juni 2014 befristet. Die EU unterstützt ebenso die kongolesische und die palästinensische Polizei. Europäerinnen und Europäer bilden zudem das irakische Justizpersonal aus. Im August 2012 startete eine Mission EUCAP SAHEL Niger, um die nigrischen Sicherheitsakteure zu unterstützen, ihre Kapazitäten bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität auszubauen. Ende 2013 liefen insgesamt zehn zivile Missionen der EU im Kosovo, in Georgien, Afghanistan, im Irak, in den palästinensischen Territorien und in fünf afrikanischen Ländern. 116 Europa und die Welt

117 EP IN AKTION DER SACHAROW-PREIS FÜR GEISTIGE FREIHEIT Das Europäische Parlament vergibt jährlich den Sacharow-Preis für geistige Freiheit an Einzelpersonen oder Organisationen. Es würdigt damit den Mut und das Engagement all derer, die sich weltweit für die Menschenrechte und Grundfreiheiten einsetzen. Der mit Euro dotierte Preis wird seit 1988 verliehen, d.h. er feierte 2013 sein 25-jähriges Bestehen. Bisherige Preisträgerinnen und Preisträger sind unter anderem Alexander Dubček, Nelson Mandela, Aung San Suu Kyi und die spanische Bürgerinitiative BASTA YA! erhielten fünf Vertreterinnen und Vertreter der Demokratiebewegung des Arabischen Frühlings den Sacharow-Preis. Im Jahr 2012 wurde der Preis an die iranischen Menschenrechtsaktivisten Nasrin Sotoudeh, eine Anwältin, und den Drehbuchautor Jafar Panahi verliehen. Preisträgerin 2013 wurde die 16 Jahre alte Pakistanerin Malala Yousafzai, die im Alter von elf Jahren begonnen hatte, sich im von den Taliban beherrschten Swat-Tal mit einem Internet-Blog für das Recht von Mädchen auf Schulbildung einzusetzen. Bei einem Mordanschlag der Taliban wurde sie im Oktober 2012 schwer verletzt. Sie wurde weltweit ein Symbol für den Kampf von Mädchen und Frauen für den Zugang zu Bildung. ^ Die Preisträgerin des Sacharow-Preises 2013 Malala Yousafzai Europa und die Welt 117

118 ENTWICKLUNGSPOLITIK Die EU und ihre Mitgliedstaaten bringen mehr als 50 Prozent der weltweiten Mittel zur Entwicklungshilfe auf. Mit vielen Entwicklungsländern in Asien und Lateinamerika hat die EU Abkommen über bevorzugten Handel, über technische und finanzielle Hilfe oder politische Zusammenarbeit abgeschlossen. Mit ursprünglich zwölf Staaten rund um das Mittelmeer hat sie 1995 die Euro-Mediterrane Partnerschaft (EUROMED) vereinbart. Diese seit 2008 genannte Union für den Mittelmeerraum hat das Ziel, eine Zone der Stabilität und des Friedens und schließlich auch eine Freihandelszone zu schaffen. Ein besonderes Verhältnis pflegt die EU mit den AKP-Ländern (einer Reihe von Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums). Im Abkommen von Cotonou wurde vereinbart: Armutsbekämpfung, Stärkung des politischen Dialogs, um innerstaatliche Krisen zu verhindern, Bindung der Zusammenarbeit an eine verantwortungsvolle Regierungsführung in den AKP-Staaten und an die Einhaltung der Menschenrechte sowie bevorzugte Handelsvereinbarungen. Das EP pflegt zu den AKP-Staaten auch besondere Beziehungen auf parlamentarischer Ebene: Die gemeinsame parlamentarische Versammlung AKP-EU trifft sich regelmäßig, um Kooperationsprojekte zu diskutieren und zu beschließen. HUMANITÄRE HILFE Die humanitäre Hilfe der EU wurde geschaffen, um Opfer von Naturkatastrophen und Kriegen in Entwicklungsländern zu unterstützen, z.b. durch Nahrungsmittel, technische Geräte und Rettungsmannschaften. Die EU ist dabei auf Partner der humanitären Hilfe in den Mitgliedstaaten angewiesen (Technisches Hilfswerk, Rotes Kreuz, etc.). Seit 1992 finanziert und koordiniert die Generaldirektion für Humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission ECHO (ehemals das Amt für humanitäre Hilfe) Hilfsaktionen weltweit und hat mehr als 15 Mrd. Euro humanitäre Hilfe in 140 Ländern bereitgestellt. Im Jahr 2012 wurden 1,34 Mrd. Euro an Hilfszahlungen für etwa 122 Millionen Opfer bereitgestellt. So half ECHO nach Erdbeben in Costa Rica, Guatemala und auf den Philippinen, bei Hungersnöten in Afrika, nach Überschwemmungen in Asien, Südamerika und Afrika, nach Tropenstürmen in Asien, Mittelamerika und auf Inseln im Indischen Ozean sowie bei Epidemien in Afrika, Haiti, El Salvador, Laos und Pakistan. Für die Bürgerkriegsopfer in Syrien wurden rund 150 Millionen Euro Hilfe gewährt Europa und die Welt

119 EP IN AKTION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ALS ANWALT FÜR MENSCHEN- UND BÜRGERRECHTE Das Europäische Parlament versteht sich auch als Anwalt für Menschenrechte in der Welt. In jeder Plenartagung diskutieren die Abgeordneten über Fälle von Verstößen gegen die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus ist das Europäische Parlament seit jeher Gastgeber für Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler sowie Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten. So war im Jahr 2008 beispielsweise der Dalai Lama zu Gast im Europäischen Parlament und sprach vor den Abgeordneten über die Lage in Tibet. Er warb für menschliche Werte und den Einklang der Religionen. In regelmäßigen Abständen fahren auch Europaabgeordnete in Länder und Regionen, um sich vor Ort ein eigenes Bild über die Lage der Menschenrechte und die Lebensumstände der Menschen zu machen. Anfang 2012 besuchte eine Delegation die Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi und das neu gewählte Parlament in Myanmar. Weiterhin reisen Vertreterinnen und Vertreter des Europäischen Parlaments auch in Länder, um Wahlen zu begleiten und deren ordnungsgemäßen Verlauf zu beobachten. So trägt das Europäische Parlament aktiv dazu bei, dass sich demokratische Strukturen entwickeln können und gestärkt werden. ^ HANDEL MIT DER WELT Anders als die Außenpolitik gehört die Handelspolitik zur ausschließlichen Kompetenz der Europäischen Union. Jeder Mitgliedstaat betreibt zwar auf eigene Rechnung Handel mit der Welt, jedoch nach Vorgaben, die einheitlich für alle Mitgliedstaaten festgelegt werden. Die EU bestimmt die Höhe von Zöllen auf Einfuhren aus Drittstaaten, schließt Handelsabkommen ab oder entscheidet über handelspolitische Straf- und Schutzmaßnahmen soweit dies die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) erlauben. Verantwortlich dafür ist die Europäische Kommission, die für Verhandlungen mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen ein Mandat des Rates erhält und von einem Ausschuss der Mitgliedstaaten unterstützt wird. Laut Vertrag von Lissabon bedürfen auch Handelsabkommen der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Das wichtigste Abkommen, über das seit Mitte 2013 verhandelt wird, ist das Freihandelsabkommen mit den USA. Europa und die Welt 119

120 120 Europa entdecken und erleben

121 EUROPA ENTDECKEN UND ERLEBEN JUGEND- UND BILDUNGSPROGRAMME Die Europäische Union bietet viele Entfaltungsmöglichkeiten und eröffnet vor allem jungen Menschen Wege, andere Länder, Sprachen und Kulturkreise kennenzulernen. Auf die gegenwärtige schwierige wirtschaftliche Phase Europas, die sich auch im Bereich Beschäftigung, insbesondere in einer hohen Jugendarbeitslosigkeit in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten zeigt, hat die EU mit der Strategie Europa 2020 reagiert. Bildung und Ausbildung sind notwendige Voraussetzungen, um Beschäftigungsaussichten zu verbessern und die beständig wachsenden Qualifikationsanforderungen auf dem Arbeitsmarkt erfüllen zu können. Sie ermöglichen Innovation, Produktivität und Wachstum. Zu den Kernzielen von Europa 2020 gehört, den Anteil der Hochschulabsolventinnen und -absolventen von derzeit 32 Prozent auf 40 Prozent zu erhöhen und die Schulabbruchquote von 14 Prozent auf unter 10 Prozent zu senken. Das neue Erasmus+-Programm soll dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. Es kann jungen Menschen dabei helfen, eine Ausbildung zu erhalten und die notwendigen Fertigkeiten zu erlangen, die ihre Beschäftigungschancen erhöhen. Das Programm soll aber auch zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beitragen, nämlich durch Projekte im Bereich des nicht formalen Lernens wie z.b. Freiwilligentätigkeiten. Informationen zum neuen Erasmus+-Programm: Das Jugendportal der EU: Europa entdecken und erleben 121

122 Mit dem Programm Euroscola schlüpfen junge Leute für einen Tag in die Rolle von Europaabgeordneten. JUGEND- UND BILDUNGSPROGRAMME Ziel des Programms für Lebenslanges Lernen der Europäischen Kommission war es, Menschen in allen Lebensphasen neue Lernerfahrungen zu ermöglichen und die Entwicklung des Bildungssektors in Europa zu unterstützen. In einer ganzen Reihe von Programmen und Projekten standen dafür in diesem Zeitraum nahezu sieben Mrd. Euro zur Verfügung. Im Jahr 2013 stellte das EU-Budget für das Programm etwa 1,4 Mrd. Euro bereit, um Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden den Aufenthalt in anderen Ländern zu ermöglichen, junge Menschen bei ihrer Berufsausbildung zu unterstützen und Lehrkräften im Rahmen der Erwachsenenbildung die Teilnahme an verschiedenen Mobilitätsprogrammen zu ermöglichen. Zu den bekanntesten und populärsten Bildungsprogrammen der EU gehört ERASMUS, das 2012 sein 25-jähriges Bestehen feierte. Neben dem Studierendenaustausch, der den höchsten Bekanntheitsgrad hat, förderte ERASMUS auch Hochschuldozentinnen und -dozenten und Personen, die in der freien Wirtschaft tätig sind und im Ausland lehren wollten sowie Personen aus dem Bereich der Hochschulmitarbeit, die eine berufliche Weiterqualifizierung anstrebten. Bis Ende 2013 haben mehr als drei Millionen Studierende, über Hochschullehrerinnen und -lehrer sowie andere Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an diesem Austauschprogramm teilgenommen. Das Programm COMENIUS richtete sich an Schulen jeder Klassenstufe und Vorschulen und förderte gemeinsame europäische Projekte, Fremdsprachenlernen und den Schülerund Lehreraustausch. Mit dem EU-Programm LEONARDO DA VINCI wurde jungen Menschen die Chance geboten, Auslandserfahrungen zu sammeln, Sprachkenntnisse zu vertiefen und neues Fachwissen zu erwerben. Das Programm förderte im Bereich berufliche Ausbildung und Weiterbildung Projekte bzw. Aktionen im Rahmen von Auslandsaufenthalten und richtete sich an Auszubildende in der beruflichen Erstausbildung, Studierende, Hochschulabsolventinnen 122 Europa entdecken und erleben

123 DAS EUROSCOLA-PROGRAMM EUROPA KONKRET Euroscola ist ein Programm des Europäischen Parlaments, das ca. 20 Mal im Jahr stattfindet. Etwa 600 Schülerinnen und Schüler aus den EU-Mitgliedstaaten kommen einen Tag in Straßburg zusammen, um über die EU und aktuelle europapolitische Themen zu diskutieren. In internationalen Arbeitsgruppen werden Debatten sowie die Entscheidungsfindung im Europäischen Parlament simuliert. Euroscola findet in englischer und französischer Sprache im Plenarsaal und in den Ausschussräumen des Europäischen Parlaments statt, also genau dort, wo sonst die Europaabgeordneten über EU-Politik entscheiden. Euroscola richtet sich an Schülerinnen und Schüler von 16 bis 19 Jahren. Voraussetzung für die Teilnahme sind gute Englisch- oder Französischkenntnisse. Schulgruppen aus Deutschland können sich über den Euroscola-Wettbewerb des Informationsbüros in Deutschland für die Teilnahme am Programm qualifizieren. Alle Informationen zu Euroscola und dem deutschen Euroscola-Wettbewerb sind auf der Website des Informationsbüros zu finden: und -absolventen. Auch junge Berufstätige und Arbeitslose mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder mit zwei Jahren Berufserfahrung konnten teilnehmen. Das Ende von Schul- und Ausbildungszeit bedeutet nicht, mit dem Lernen aufzuhören. Angesichts einer alternden Gesellschaft, dem raschen technologischen Wandel und dem Bedarf an stets gut ausgebildeten Arbeitskräften wächst die Bedeutung der Erwachsenenbildung stetig. Die EU förderte die Erwachsenenbildung mit dem Programm GRUNDTVIG. Es richtete sich an Lernende, Lehrkräfte und anderes Personal in der Erwachsenenbildung sowie an Bildungseinrichtungen und andere Organisationen oder Stellen, die entsprechende Lernangebote bieten oder fördern. Weiterhin unterstützte die EU auch Jugendbegegnungen und Initiativen junger Menschen zur Förderung von Bürgersinn, Solidarität und demokratischem Engagement für mehr Mobilität und Zusammenarbeit in Europa. Unter dem Stichwort Jugend in Aktion stellte sie von insgesamt 885 Millionen Euro bereit, davon im Jahre 2013 rund 140 Millionen Euro. Gefördert wurden Jugendgruppen, gemeinnützige Vereine und Einrichtungen der Jugendarbeit, vor allem Jugendinitiativen, Jugendbegegnungen und der Europäische Freiwilligendienst. Kontaktadressen in Deutschland für die Europäischen Jugend- und Bildungsprogramme: Europa entdecken und erleben 123

124 EP IN AKTION LUX-FILMPREIS Seit 2007 verleiht das Europäische Parlament jährlich den LUX-Filmpreis. Mit diesem Preis möchte es den kulturellen Reichtum und die Vielfalt der europäischen Filmindustrie fördern. Dabei soll insbesondere die öffentliche Debatte über Europa angeregt und die Verbreitung europäischer Koproduktionen innerhalb der Europäischen Union unterstützt werden. Jedes Jahr werden insgesamt zehn Filme von einer Jury aus Filmschaffenden und -kritikern für den Wettbewerb nominiert, von denen drei Filme als Finalisten in die Endausscheidung kommen. Die ausgewählten Filmbeiträge geben einen Einblick in aktuelle soziale und politische Themen in Europa und tragen somit dazu bei, europäische Werte zu vermitteln. In den vergangenen Jahren wurden die Filme Auf der anderen Seite (2007), Le silence de Lorna (2008), Welcome (2009), Die Fremde (2010), Les neiges du Kilimandjaro (2011) und Io sono Li (2012) mit dem Preis ausgezeichnet waren die Filme Miele (Honig) (Italien, Frankreich) von Valeria Golino, The Broken Circle Breakdown (Belgien) von Felix van Groeningen und The Selfish Giant (Großbritannien) von Clio Barnard in der Endausscheidung. Diese drei Finalistenfilme wurden im Herbst bei den zum zweiten Mal stattfindenden LUX-Filmtagen untertitelt in alle 24 Amtssprachen der EU in allen Mitgliedstaaten gezeigt. Der Gewinner des LUX-Preises 2013 wird von den Europaabgeordneten gewählt und im Dezember 2013 ausgezeichnet werden. Der mit dem LUX-Filmpreis prämierte Film erhält vom Europäischen Parlament auch Unterstützung für die Erstellung einer seh- und hörgeschädigtengerechten Fassung. Weitere Informationen zum LUX-Filmpreis (Englisch): Die LUX-Preis Trophäe Europa entdecken und erleben

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