Jugend-Leitbild der Gemeinde Dürnten

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1 Jugend-Leitbild der Gemeinde Dürnten Einleitung: Ein wichtiges Ziel im Legislaturprogramm der Gemeinde Dürnten ist die Erarbeitung eines Konzeptes für die Jugendarbeit in der Gemeinde. Unter dem Vorsitz von Gemeinderätin Ursula Honegger wurde eine interdisziplinäre Projektgruppe gebildet, in der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Behörden, der Schule und der katholischen und reformierten Kirche teilnahmen. Geleitet wurde die Projektgruppe von Supervisor Raoul Rosenberg, Teampuls, Stäfa. In einem ersten Schritt führte die Projektgruppe eine Situationsanalyse zum Thema Jugend in der Gemeinde Dürnten durch. Es wurden Interviews mit verschiedenen Gemeindemitgliedern geführt, und alle Oberstufenschülerinnen und -schüler wurden schriftlich befragt, um deren Befindlichkeit und Bedürfnisse festzustellen. Zusammen mit Vertretern der Ortsparteien erarbeitete die Projektgruppe anschliessend in verschiedenen Workshops das vorliegend Leitbild. Im weiteren erstellt die Projektgruppe einen Massnahmenplan, welcher mögliche Massnahmen zur Umsetzung des Leitbildes aufzeigt. Leitbilder sind politische Steuerungsinstrumente. Sie formulieren so prägnant wie möglich die Wirkung, welche zum Wohl der Allgemeinheit erzielt werden soll. Und sie legen die Rahmenbedingungen fest, die nötig sind, diese Wirkungsziele zu erreichen. Leitbilder sind darum auch Führungsinstrumente. In diesem Sinn will auch das Jugendleitbild, an dem MitbürgerInnen aus allen Kreisen mitgearbeitet haben, verbindlich den Weg der Dürntner Jugendpolitik weisen. Das Leitbild gibt Antworten darauf, was wir als Gemeinde zu diesen Wirkungszielen beitragen wollen: damit Jugendliche auf altersgerechte Art in die Verantwortung hineinwachsen können, damit Jugendliche ihre Rechte kennen lernen und wahrnehmen können und damit das Zusammenleben zwischen den Generationen bereichernd und nicht belastend erlebt werden kann. Grundlagen 1 : Das folgende Leitbild orientiert sich selbstverständlich an den rechtlichen und politischen Grundlagen der Schweiz. Im Speziellen ist auch auf folgende Gesetze und Vereinbarungen hingewiesen, welche den Zusammenhang der kommunalen mit der kantonalen, nationalen und internationalen Jugendpolitik herstellt: UNO-Kinderrechtskonvention; von der Schweiz 1997 ratifiziert. Bundesverfassung; insbesondere Art. 11, Art. 41 und Art. 67. Gesetz über die Jugendhilfe des Kantons Zürich; insb. Paragraphen 2 und Im Anhang dokumentiert. 1

2 Zusammenfassung: Dieses Leitbild weist in der Präambel auf die Besonderheiten und Chancen des Lebensalters Jugend hin und schliesst mit dem Willen auf das Zusammenleben mit professionellen Mitteln positiv gestaltend einzuwirken. Die daran anschliessenden Leitbild-Themen falten die Überzeugungen der Präambel detaillierter aus und sind nur in ihrer Wechselwirkung, also nicht isoliert, zu verstehen. Im ersten Thema wird das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung mittels jugendgerechter Formen festgehalten. Im zweiten Thema wird der kreative Ausdruck der Jugendkultur als förderungswürdig anerkannt (im Gegensatz zu destruktivem Vandalismus). Im dritten Thema wird die individuelle und gesellschaftliche Verantwortung ins Zentrum gerückt. Durch das Motivieren und die Befähigung zur Eigeninitiative lernen Jugendliche altersgerecht in die Verantwortung hineinzuwachsen. Das vierte Thema stellt die präventiven Bemühungen für eine gesunde Entwicklung im Jugendalter in den Vordergrund um Krisen und Folgekosten frühzeitig zu verhindern. Im fünften Thema nun werden Räumlichkeiten gleichsam methodisch als kontrollierte Bühne der ersten vier Leitbild-Themen vorgeschlagen. Und im letzten Thema wird auf die professionellen Mittel hingewiesen, welche die Umsetzung dieses Leitbildes erst ermöglichen. Gemeinderätliche Projektgruppe Jugendkonzept Dürnten 3.Juli

3 Jugend-Leitbild Dürnten Präambel Das Jugendalter ist die intensive Zeit der Entdeckung, des Ausprobierens und des Erlebens. Viel Energie und Ideenreichtum will zur Entfaltung gebracht werden. Jung sein ist spannend und anspruchsvoll zugleich, nicht nur für Jugendliche selber, auch für die übrigen Generationen. Die Gemeinde Dürnten will die Anliegen der Jugendlichen ernst nehmen und gleichzeitig auf ein tolerantes, respektvolles und gesundes Zusammenleben zwischen den Generationen und Kulturen hinwirken. Mit professionellen Strukturen in der Jugendarbeit schafft die Gemeinde Dürnten im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu die nötigen Leitplanken. Adressaten Die Jugendarbeit der Gemeinde Dürnten richtet sich primär an Jugendliche ab Oberstufenalter, also ab ca. 13 Jahren, bis zur Erreichung der Mündigkeit, sowie an Jugendliche in der Übergangsphase zum Erwachsenenalter zwischen 18 und 22 Jahren. Sie richtet sich zur Vernetzung und Zusammenarbeit ferner an die Sozialisationsinstanzen der Jugendlichen (wie z.b. Eltern, Schule, Gemeinde, Vereine, Kirchen etc.). Wir beteiligen Jugendliche Wenn sich Jugendliche in Dürnten wohl fühlen, ist eine wichtige Voraussetzung für ein gutes und respektvolles Zusammenleben zwischen den Generationen vorhanden. Wohlbefinden bedingt, dass wir Jugendliche ernst nehmen und uns für ihre Anliegen und Meinungen interessieren. Wir gestalten jugendgerechte Formen der Beteiligung und Mitbestimmung ihres Lebensraumes. Wir ermöglichen Jugendlichen eine eigene Meinung zu bilden und diese in geeigneter Form zum Ausdruck zu bringen. Wir integrieren die Jugendkultur Es ist ein grundlegendes Bedürfnis von Jugendlichen ihre Kreativität zum Ausdruck zu bringen. Wir respektieren diese kulturellen Bedürfnisse der Jugendlichen unabhängig davon, ob sie selbst- oder fremdorganisiert sind. Darum ermöglichen wir Jugendlichen ihre Kultur, als Teil der kulturellen Vielfalt von Dürnten, zum Ausdruck zu bringen und damit eine eigene kulturelle Identität zu entwickeln. Wir bieten Infrastruktur und Förderbeiträge für selbst- und fremdorganisierte Freizeitgestaltung. Wir ermöglichen Eigeninitiative Sozialkompetenzen wie Eigeninitiative und Engagement tragen wesentlich zu einem guten gesellschaftlichen Zusammenleben bei, denn Eigeninitiative entwickeln bedeutet auch Verantwortung gegenüber sich und anderen zu übernehmen. Es gehört zur natürlichen Entwicklungsaufgabe von Jugendlichen, sich diese Fähigkeiten anzueignen. 3

4 Unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Lebenssituation fördern wir Engagement und Eigeninitiative der Jugendlichen. Wir schaffen Übungs- und Lernfelder, welche es Jugendlichen altersgerecht ermöglichen Verantwortung zu übernehmen. Wir stärken das Selbstwertgefühl (Prävention) Wir sind uns bewusst, dass sich Jugendliche in einer sehr sensiblen Lebensphase befinden. Darum ist uns im Sinne der ganzheitlichen Gesundheitsförderung (Primärprävention) die Förderung der körperlichen und geistig-seelischen Entwicklung der Jugendlichen sehr wichtig. Mit professionellen und niederschwelligen Beziehungs- und Beratungsangeboten helfen wir den Jugendlichen Krisen zu überwinden und sich zu starken, selbstbewussten Persönlichkeiten mit einem positiven Selbstbild zu entwickeln. Wir unterstützen sie, verantwortungsbewusste Entscheidungen für ihr Leben zu treffen. Wir stellen Freiräume zur Verfügung Wir sind überzeugt, dass die Jugendlichen jugendgerechte Freiräume brauchen, in denen sie sich ohne Leistungsdruck und Konsumzwang aufhalten können. In Jugendräumen fühlen sie sich wohl und treffen sich mit Gleichaltrigen. Jugendräume bieten Jugendlichen ideale Rahmenbedingungen um ihre eigenen Ausdrucksformen zu erproben und zu entfalten. Wir schaffen und erhalten im Rahmen der Gesetze geeignete Freiräume und sorgen für eine professionelle Begleitung. In den Jugendräumen bieten wir vielfältige Möglichkeiten zum Mitgestalten und Ausprobieren, damit sich Jugendliche nach ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entfalten können. Wir arbeiten professionell Offene Jugendarbeit will aktiv und gestalterisch auf das Zusammenleben zwischen den Jugendlichen und zwischen Jugendlichen und der Bevölkerung einwirken. Sie setzt bei den Fähigkeiten der Beteiligten an, wirkt beratend und integrierend und hilft Konflikte zu entschärfen. Das ist anspruchsvolle Präventionsarbeit. Wir engagieren dazu professionelle Jugendfachleute und stellen adäquate Strukturen und Räume sowie die nötigen finanziellen Mittel im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Verfügung. Unser Engagement in der Jugendarbeit überprüfen wir regelmässig auf seine Wirkungsziele. Gemeinderätliche Projektgruppe Jugendkonzept Dürnten Dürnten, 26. Oktober 2004 Durch den Gemeinderat besprochen am 28.September 2004 Vom Gemeinderat bewilligt am: 4

5 Anhang Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen der Jugendförderung (Jugendarbeit) Die kommunale Jugendpolitik der Schweiz muss sich auch an den übergeordneten politischen und rechtlichen Grundlagen orientieren und damit versuchen, sich in eine kohärente schweizerische Jugendpolitik zu integrieren. Zu diesen übergeordneten Grundlagen zählen: Die UNO-Kinderrechtskonvention Diese verbietet in Artikel 2 die Diskriminierung von Kindern aus unterschiedlichsten Gründen (Herkunft, Geschlecht, Religion etc.). Sie verlangt in Artikel 3 den Vorrang des Kindeswohl in allen Massnahmen, welche Kinder betreffen und sichert in Artikel 12 und 13 das Recht auf Partizipation entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife. In Artikel 15 legt sie das Recht der Kinder auf Versammlungsfreiheit fest und setzt in Artikel 17 das ganzheitliche Wohlergehen als Ziel. Besonders zu erwähnen sind ferner der Artikel 31, welcher Kindern das Recht auf altergemässe Freizeit, Erholung, Kultur und auf Beteiligung am kulturellen Leben sichert sowie Artikel 29, welcher die Entfaltung der Persönlichkeit und Fähigkeiten der Kinder als Ziele nennt. Unter Kindern definiert die KRK auch die Altersgruppe der Jugendlichen. Die KRK wurde von der Schweiz 1997 ratifiziert. Die Schweiz ist verpflichtet, sie verbindlich umzusetzen und regelmässig Rechenschaft abzulegen. Die neue Bundesverfassung Sie hält im Kapitel Grundrechte in Artikel 11 betreffend Kinder und Jugendlichen den Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung fest und gesteht ihnen zu ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit auszuüben. Als Sozialziel definiert die Bundesverfassung in Artikel 41: Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass: Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden. Im Bundesgesetzt über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) definiert der Bund die Ziele der ausserschulischen Jugendarbeit: Ausserschulische Jugendarbeit vermittelt Kindern und Jugendlichen Gelegenheit zur Persönlichkeitsentfaltung sowie zur Wahrnehmung staatspolitischer und sozialer Verantwortung durch aktive Mitarbeit in Jugendorganisationen (...). Der Bundesrat definiert die Jugendpolitik in drei Dimensionen: Jugendpolitik als Beteiligung, als Politik mit der Jugend. Jugendpolitik als Autonomie, als Politik der Jugend. Jugendpolitik als sozial-kulturelle Hilfe, als Politik für die Jugend. Danach, so umschreibt er seine Wirkungsziele, umfasst Kinder- und Jugendpolitik inhaltlich folgende Schwerpunkte: Soziale, kulturelle ökonomische und politische Teilhabe und aktive Gestaltung von Lebensräumen, Austausch und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gruppen und Generationen, soziales Lernen und Solidarität, Schutz und Prävention, Chancengleichheit und Gleichstellung, Bildungs- und Entfaltungmöglichkeiten. Im Rechenschaftsbericht des Bundes an die UNO engagiert sich der Bund: für eine differenzierte Jugendpolitik für unterschiedliche Gruppen, dort wo Jugendliche leben für eine gleichberechtigte Beteiligung der Jugendlichen bei der Gestaltung des Zusammenlebens für die Partizipation von Jugendlichen als Recht und als Mittel der Integration für die Partizipation zur Stärkung der Demokratie und Chancengleichheit für eine ausserschulische Jugendarbeit als Beitrag zu verantwortungsbewusstem Handeln Das Gesetz über die Jugendhilfe des Kantons Zürich regelt die Förderung der gesunden körperlichen und geistig-seelischen Entwicklung der Jugend und schreibt die Sicherung durch Staat und Gemeinden von (notwendigen) Errichtung und den Weiterbestand der notwendigen Einrichtungen vor. Zusammenfassung: Teampuls Raoul Rosenberg, Stäfa 5

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