Auswirkungen der PARITÄTISCHEN Berechnungen zu Regelsätzen und Kinderregelsätzen auf das steuerliche Existenzminimum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auswirkungen der PARITÄTISCHEN Berechnungen zu Regelsätzen und Kinderregelsätzen auf das steuerliche Existenzminimum"

Transkript

1 Auswirkungen der PARITÄTISCHEN Berechnungen zu Regelsätzen und Kinderregelsätzen auf das steuerliche Existenzminimum Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2. Juni 1995 hat die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vorzulegen. Gegenstand der Existenzminimumberichte ist die Darstellung der maßgebenden Beträge für die Bemessung der steuerfrei zu stellenden Existenzminima von Erwachsenen und Kindern. Da hierbei die Regelsätze eine wichtige Bestimmungsgröße darstellen, werden in im folgenden die Auswirkungen der PARITÄTISCHEN Regelsätze für Erwachsene und Kinder auf das steuerliche Existenzminimum beschrieben. 1. Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern Der Sechste Existenzminimumbericht der Bundesregierung von 2. November 2006 stellt die Situation für das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern für das Jahr dar. Der Existenzminimumbericht ist prognostisch i. S. einer Ex-ante- Berechnung angelegt. Hierbei werden die maßgebenden Beträge für die Bemessung der steuerfrei zu stellenden Existenzminima dargestellt. 1 Im folgenden sind die Ergebnisse des Sechsten Existenzminimumberichts zusammengefasst: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 87, 153 [169]) muss dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen zumindest soviel verbleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts sowie unter Berücksichtigung von Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) des Lebensunterhaltes seiner Familie bedarf (= Existenzminimum ). Die Höhe des steuerlich zu verschonenden Existenzminimums hängt von den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen und dem in der Rechtsgemeinschaft anerkannten Mindestbedarf ab; diesen einzuschätzen ist Aufgabe des Gesetzgebers. Soweit der Gesetzgeber jedoch im Sozialhilferecht den Mindestbedarf bestimmt hat, den der Staat bei einem mittellosen Bürger im Rahmen sozialstaatlicher Fürsorge durch Staatsleistungen zu decken hat, darf das von der Einkommensteuer zu verschonende Existenzminimum diesen Betrag nicht unterschreiten. Demnach ist der im Sozialhilferecht anerkannte Mindestbedarf die Maßgröße für das einkommensteuerliche Existenzminimum (vgl. BVerfGE 87, 153 [169 bis 171]). Das gilt sinngemäß auch für die Ermittlung des sächlichen Existenzminimums eines Kindes (vgl. BVerfGE 82, 60 [93, 94]). Da die steuerliche Leistungsfähigkeit von Eltern über den existenziellen Sachbedarf und den erwerbsbedingten Betreuungsbedarf hinaus generell durch den Betreuungs- und Erziehungsbedarf eines Kindes gemindert wird, ist dieser Bedarf im Steuerrecht zusätzlich zum sächlichen Existenzminimum von der Einkommensteuer zu verschonen (vgl. BVerfGE 99, 216 [233 f., 240 ff.]). 1 Sechster Existenzminimumbericht der Bundesregierung von 2. November 2006, Bundestagsdrucksache 16/3265; Internet (Abfrage März 2007): 1

2 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss dem Gesetzgeber zugestanden werden, die steuerliche Entlastung für einen Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums der Kinder für alle Altersstufen und im ganzen Bundesgebiet einheitlich festzulegen (vgl. BVerfGE 91,93 [111 f.]). Für jedes Kind einer Familie wird daher das Existenzminimum gleich hoch angesetzt. Für das Jahr wird bei Kindern folglich der durchschnittliche Regelsatz von (223 /Monat) in Ansatz gebracht. Bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft wird für ein Kind im Rahmen der steuerrechtlichen Typisierung eine Wohnfläche von 12 m² als angemessen angesehen. Dadurch ergab sich nach den Berechnungen der Bundesregierung aus dem Jahr 2006 prognostiziert für bei Kindern ein Betrag für die Bruttokaltmiete von 804 (67 /Monat). Hieraus berechneten sich im Existenzminimumbericht für bei Kindern zu berücksichtigende von 168 (14 /Monat). Im Rahmen des Kinderexistenzminimums ist zusätzlich zum Sachbedarf auch der Betreuungs- und Erziehungsbedarf zu berücksichtigen. Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 99, 216 [233 f., 240 ff.]) unabhängig von der Art der Betreuung und von konkreten Aufwendungen bzw. vom Familienstand. Beim Erziehungsbedarf sind die allgemeinen Kosten zu berücksichtigen, die Eltern aufzubringen haben, um ihrem Kind eine Entwicklung zu ermöglichen, die es zu einem verantwortlichen Leben in dieser Gesellschaft befähigt. Der Gesetzgeber orientierte sich dabei an Beträgen, die im Steuerrecht verankert waren (vgl. Bundestagsdrucksachen 14/1513, S. 14 und 14/6160, S. 13). Hierbei wurde der bisherige Betreuungsfreibetrag um eine Erziehungskomponente erweitert. An die Stelle des Betreuungs- und Erziehungsbedarfs tritt bei volljährigen Kindern der Ausbildungsbedarf, so dass dieser Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von jährlich sowohl für minderjährige als auch für volljährige Kinder in Anspruch genommen werden kann (vgl. Zweites Gesetz zur Familienförderung vom , BGBl. I S. 2074). Tabelle 1: Geltende Freibeträge für die bis steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminima und den Betreuungs, und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes sowie der entsprechenden einkommensteuerlichen Freibeträge. Datenquelle: s. Fußnote 1. Positionen Alleinstehende Ehepartner Kinder Kinder, Monatszahlen, EUR Regelsatz Kosten der Unterkunft Summe sächliches Existenzminimum Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Einmmensteuerliche Freibeträge

3 Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des sächlichen Existenzminimums zuzüglich des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs eines Kindes wird im Rahmen des Familienleistungsausgleichs entweder durch die Freibeträge nach 32 Abs. 6 EStG oder durch das als Steuervergütung monatlich vorab gezahlte Kindergeld bewirkt (vgl. 31 EStG). Die Summe der steuerlichen Freibeträge beträgt derzeit entsprechend des Sechsten Existenzminimumberichts für ein Kind jährlich (Tabelle 1). Die vorgenannten Existenzminima stellen statistisch belegte Mindestbeträge dar. Höhere steuerliche Freibeträge sind im Wege politischer Entscheidungen möglich. 2. Ex-ante Berechnungen PARITÄTISCHER Freibeträge steuerfrei zu stellender Existenzminima von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 In folgenden werden die vom Paritätischen für ermittelten Erwachsenenund Kinderregelsätze genutzt, um davon steuerliche Existenzminima abzuleiten. In der folgende Tabelle 2 sind die Regelsätze verzeichnet. Vom Betrag des Regelsatzes für einen Alleinstehenden in Höhe von 440 leitet sich der Betrag für Paarhaushalte ab: Hierbei wird wie im bestehenden Regelsatzsystem für jeden Erwachsenen 90 Prozent des Alleinstehenden-Regelsatzes, zusammen 180 Prozent, eingesetzt. Im Falle der Kinder wurden eigenständige Bedarfsrechnungen anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 vorgenommen. Der in Tabelle 2 erscheinende Wert für den Kinderregelsatz bezieht sich auf den gesamten Altersbereich von Kindern und Heranwachsenden, die unter 18 Jahre alt sind. Tabelle 2: Die vom Paritätischen bestimmten Regelsätze für Erwachsene und Kinder für, Datenquelle: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und eigene Berechnungen. Regelsatzhöhe, Alleinstehende bzw. Ein- Personen- Haushalt Ehepartner, Paarhaushalte (jeweils 90 %, zusammen 180 % Alleinstehenden-RS) Kinder, unter 18 Jahre Entsprechend Tabelle 1 müssen noch bestimmt werden die Kosten der Unterkunft und die, um die Höhe des sächlichen Existenzminimums für Erwachsenen und Kinder festzulegen. Dabei wird von Ausgangswerten ausgegangen, die im oben zitierten sechsten Existenzminimumbericht der Bundesregierung genannt wurden (s. Fußnote 1). Die zugrunde gelegten Wohnungsgrößen, monatlichen Bruttokaltmieten pro m 2 und sind den Tabellen 3 und 4 zu entnehmen. 3

4 Aufgabe ist dabei, die Ausgangswerte Bruttokaltmieten und anhand der Preisentwicklung in einem ersten Schritt auf einen aktuellen Zeitpunkt neu zu berechnen und dann in einem zweiten Schritt die Bruttokaltmieten und anhand plausibler Annahmen bis 2010 hochzurechnen: In der Grafik 1 ist die monatliche Preisentwicklung der Bruttokaltmieten bzw. der zusammen mit dem allgemeinen Preisindex von 2004 bis dargestellt. Im Vergleich mit der allgemeinen Preisentwicklung zeigt sich: Die Bruttokaltmiete verläuft nahezu linear, die Linie (blau) zeigt eine Steigung, die deutlich kleiner ist als die allgemeine Preisentwicklung (schwarze, gepunktete Kurve). Eine Extrapolation in das Jahr 2010 erscheint damit als unproblematisch. Die Ausgangsdaten (Anzahl Quadratmeter und pro m 2 ) sind dem sechsten Existenzminimumbericht entnommen und in Tabelle 3 verzeichnet (2. und 3. Spalte von links) zusammen mit den hochgerechneten Werten (rote Daten). 150 Preisentwicklung allgemein und Wohnkosten 2004 bis, Bezugsjahr: 2004 =100 Preisindex Jan 04 Preisindex allgemein Bruttokaltmiete Der PARITÄTISCHE Gesamtverband / Jan 05 Jan 06 Jan 07 Jan 08 Grafik 1: Allgemeine Preisentwicklung und Preisentwicklung von Bruttokaltmiete und, Diskussion im Text. Datenquelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen. 4

5 Tabelle 3: Berechnung der aktuellen Bruttokaltmiete ( und Hochrechnung der Bruttokaltmiete auf Datenquelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen. Bruttokaltmiete Alleinstehende Person pro qm, 2004 Index, pro qm, Index, Ende 2010 *) pro qm, Ende 2010 Quadratmeter Bruttokaltmiete, in Bruttokaltmiete, Ende 2010 in 30 6,21 104,7 6,50 107,2 6, Ehepaar 60 5,29 104,7 5,54 107,2 5, Kind 12 5,29 104,7 5,54 107,2 5, *) fortgeschrieben mit 1,2 1,3 % pro Jahr Dagegen verhalten sich die in Grafik 1 grundsätzlich anders, sie explodieren geradezu. Die rote Kurve steigt zwischen 2004 und mehr als viermal steiler an als die allgemeine Preisentwicklung. Eine Prognose ist dementsprechend schwieriger und mit größeren Unsicherheiten behaftet als im Falle der Bruttokaltmiete. In Grafik 2 findet sich eine Projektion der möglichen Preisentwicklungen mit einer oberen und unteren. Daraus ergeben sich Werte, die in Tabelle 4 unter den drei letzten Spalten Hochgerechnete, 2010 zu finden sind. (Ausgangswerte 2003 und Abschlag 25 % in der 2. und 3. Spalte von links; der Abschlag von 25 Prozent ist nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, da bereits Kosten für Warmwasserbereitung im Regelsatz enthalten seien, BT-DR 16/3265, S. 3, s. Fußnote 1). 190 Projektion der Entwicklung der auf 2010, Bezugsjahr: 2004 = Preisindex allgemein obere Preisentwicklung Preisindex Jan 04 untere Preisentwicklung Der PARITÄTISCHE Gesamtverband / Jan 05 Jan 06 Jan 07 Jan 08 Jan 09 Jan 10 Sep 10 Grafik 2: Darstellung möglicher Entwicklungspfade der Preisentwicklung der heizkosten bis Diskussion im Text. Datenquelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen. 5

6 Tabelle 4: Berechnung der aktuellen ( und Hochrechnung der auf Datenquelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen. Alleinstehe nde Person 2003 in Abschlag 25 % Index,, in Index, 2010 obere *) untere **) mittlerer Wert***) Hochgerechnete, 2010 () obere untere mittlerer Monatswert , ,0 152,0 161, Ehepaar , ,0 152,0 161, Kind , ,0 152,0 161, *) fortgeschrieben mit 8,5 % pro Jahr **) fortgeschrieben mit 2,6 % pro Jahr ***) fortgeschrieben mit 5,6 % pro Jahr Für die Bestimmung des steuerfrei zu stellenden Existenzminima von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 werden die in einer mittleren Variante (Tabelle 4, letzte, rote Spalte) benutzt. 3. Zusammenfassung: Berechnung PARITÄTISCHER Freibeträge für die bis 2010 steuerfrei zu stellenden Existenzminima von Erwachsenen und Kindern Aus den beschriebenen Bestimmungsstücken in Kapitel 2 (Tabellen 2, 3 und 4) können die steuerlichen Existenzminima auf Monatsbasis abgeleitet werden: zusammengefasst in Tabelle 5 ( Summe sächliches Existenzminimum ). Der Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wurde ohne Änderung oder Hochrechnung dem sechsten Existenzminimumbericht entnommen; er beträgt damit 180 pro Monat und erhöht die Summe der steuerlichen Kinderfreibeträge. Tabelle 5: Monatswerte der steuerlichen Existenzminima nach den Berechnungen des Paritätischen unter zugrunde gelegten Paritätischen Regelsätzen, Diskussion im Text; Datenquelle: Eigene Berechnungen. 6 Positionen (Monatsbasis) Alleinstehende Ehepartner Kinder Regelsatz Kosten der Unterkunft Summe sächliches Existenzminimum Betreuungs- und Erziehungsoder Ausbildungsbedarf Sächliches Existenzminimum (mit Betreuungs- und Erziehungsoder Ausbildungsbedarf) Aus der Tabelle 5, die Monatswerte auflistet, lassen sich die entsprechenden Jahreswerte für die steuerfrei zu stellenden Existenzminima berechnen, Ergebnisse finden sich in der zusammenfassenden Tabelle 6. Geht man von den Proportionen der steuerlichen Freibeträge aus, ergeben sich die Freibeträge für 2010:

7 Gemäß Tabelle 1 besteht ein Abstand zwischen dem sächlichen und steuerlichen Existenzminimum von Alleinstehenden von über 40 pro Monat, des weiteren ist das steuerliche Existenzminimum der Ehepaare doppelt so hoch wie der Alleinstehenden; die steuerlichen Freibeträge der Kinder setzen sich aus der Summe des sächlichen Existenzminimums und dem Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zusammen. Dies ergibt die PARITÄTISCHEN Freibeträge für die bis 2010 steuerfrei zu stellenden Existenzminima von Erwachsenen und Kindern (Tabelle 6). Tabelle 6: Zusammenfassung der Ergebnisse: PARITÄTISCHE Freibeträge (PARITÄTISCHE Regelsätze) für die bis 2010 steuerfrei zu stellenden Existenzminima von Erwachsenen und Kindern, Diskussion im Text; Datenquelle: Eigene Berechnungen. Positionen (Jahresbasis) Alleinstehende Ehepartner Kinder Regelsatz (Berechnung Paritätischer) Kosten der Unterkunft Summe sächliches Existenzminimum Betreuungs, und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Sächliches Existenzminimum Freibeträge 2010, Einkommensteuer Dr. Rudolf Martens Paritätische Forschungsstelle Berlin, 18. (Version 2) 7

Auswirkungen der PARITÄTISCHEN Berechnungen zu Regelsätzen und Kinderregelsätzen auf das steuerliche Existenzminimum

Auswirkungen der PARITÄTISCHEN Berechnungen zu Regelsätzen und Kinderregelsätzen auf das steuerliche Existenzminimum Auswirkungen der PARITÄTISCHEN Berechnungen zu Regelsätzen und Kinderregelsätzen auf das steuerliche Existenzminimum deutscher paritätischer wohlfahrtsverband gesamtverband e. V. www.paritaet.org Nach

Mehr

Einzelfragen zur Veränderung des Kindergeldes für unter 6-jährige Kinder

Einzelfragen zur Veränderung des Kindergeldes für unter 6-jährige Kinder Einzelfragen zur Veränderung des Kindergeldes für unter 6-jährige Kinder 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur Veränderung des Kindergeldes für unter 6-jährige Kinder Aktenzeichen: Abschluss

Mehr

Höhe des Existenzminimums. von Erwachsenen und Kindern. (Vierter Existenzminimumbericht) 1 Anlass des Berichts. 2 Rechtliche Ausgangslage

Höhe des Existenzminimums. von Erwachsenen und Kindern. (Vierter Existenzminimumbericht) 1 Anlass des Berichts. 2 Rechtliche Ausgangslage Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für 2003 (Vierter Existenzminimumbericht) Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 2. Juni 1995 hat die Bundesregierung alle zwei Jahre über

Mehr

Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2008 (Sechster Existenzminimumbericht) 1

Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2008 (Sechster Existenzminimumbericht) 1 Monatsbericht des BMF November 2006 Seite 57 Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2008 (Sechster Existenzminimumbericht) 1 1 Anlass des Berichtes.............................................................................57

Mehr

Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2008 (Sechster Existenzminimumbericht)

Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2008 (Sechster Existenzminimumbericht) Deutscher Bundestag Drucksache 16/3265 16. Wahlperiode 02. 11. 2006 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2008 (Sechster

Mehr

Deutscher Bundestag. Unterrichtung. Drucksache 14/7765 (neu) 14. Wahlperiode. durch die Bundesregierung

Deutscher Bundestag. Unterrichtung. Drucksache 14/7765 (neu) 14. Wahlperiode. durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode Drucksache 14/7765 (neu) Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2003 (Vierter Existenzminimumbericht)

Mehr

Bericht über die Höhe des. Existenzminimum (vgl. Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2005 (Fünfter Existenzminimumbericht) 1 Anlass des Berichtes

Bericht über die Höhe des. Existenzminimum (vgl. Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2005 (Fünfter Existenzminimumbericht) 1 Anlass des Berichtes Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2005 (Fünfter Existenzminimumbericht) 1 Anlass des Berichtes 2 Rechtliche Ausgangslage 3 Ermittlung des Sozialhilfebedarfs

Mehr

Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2005 (Fünfter Existenzminimumbericht)

Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2005 (Fünfter Existenzminimumbericht) Deutscher Bundestag Drucksache 15/2462 15. Wahlperiode 05. 02. 2004 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2005 (Fünfter

Mehr

Entwurf, Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Existenzminimumbericht)

Entwurf, Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Existenzminimumbericht) Entwurf, 27.10.2008 Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Existenzminimumbericht) Inhaltsverzeichnis Seite maßgebenden Beträge 1) für die Bemessung

Mehr

Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Existenzminimumbericht)

Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Existenzminimumbericht) Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Existenzminimumbericht) Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anlass des Berichtes 1 2 Rechtliche Ausgangslage 1

Mehr

Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Existenzminimumbericht)

Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Existenzminimumbericht) Deutscher Bundestag Drucksache 16/11065 16. Wahlperiode 21. 11. 2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS Deutscher Bundestag Drucksache 14/8444 14. Wahlperiode 05. 03. 2002 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS Ermittlung des Existenzminimums

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode

Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode Deutscher Bundestag Drucksache 14/1926 14. Wahlperiode 04.01.2000 Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2001 1.

Mehr

11. Existenzminimumbericht Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2018

11. Existenzminimumbericht Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2018 Monatsbericht 21.11.2016 Monatsbericht 11. Existenzminimumbericht Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2018 Der Existenzminimumbericht

Mehr

Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2020 (12. Existenzminimumbericht)

Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2020 (12. Existenzminimumbericht) BMF, 19. Oktober 2018 Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2020 (12. Existenzminimumbericht) Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anlass des

Mehr

Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2016 (10. Existenzminimumbericht)

Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2016 (10. Existenzminimumbericht) Deutscher Bundestag Drucksache 18/3893 18. Wahlperiode 30.01.2015 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern

Mehr

Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2012 (Achter Existenzminimumbericht)

Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2012 (Achter Existenzminimumbericht) Deutscher Bundestag Drucksache 17/5550 17. Wahlperiode 30. 05. 2011 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Physisches und soziokulturelles Existenzminimum Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Physisches und soziokulturelles Existenzminimum Deutscher Bundestag WD /16 Physisches und soziokulturelles Existenzminimum 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Physisches und soziokulturelles Existenzminimum Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 27. Juni 2016 Fachbereich: WD 6: Arbeit

Mehr

Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2014 (Neunter Existenzminimumbericht)

Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2014 (Neunter Existenzminimumbericht) Deutscher Bundestag Drucksache 17/11425 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/10220

Deutscher Bundestag Drucksache 18/10220 Deutscher Bundestag Drucksache 18/10220 18. Wahlperiode 02.11.2016 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern

Mehr

Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2020 (12. Existenzminimumbericht)

Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2020 (12. Existenzminimumbericht) Deutscher Bundestag Drucksache 19/5400 19. Wahlperiode 09.11.2018 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern

Mehr

Kurzexpertise. Dr. Rudolf Martens Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband Berlin 15. Dezember 2004

Kurzexpertise. Dr. Rudolf Martens Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband Berlin 15. Dezember 2004 Kurzexpertise Der Abstand zwischen Sozialgeld, Arbeitslosengeld II und unteren Arbeitnehmereinkommen: Ergebnisse zur bestehenden Regelsatzverordnung und dem Paritätischen Vorschlag eines fairen und sozial

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS Drucksache 14/7410

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS Drucksache 14/7410 Deutscher Bundestag Drucksache 14/7716 14. Wahlperiode 30. 11. 2001 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS Drucksache 14/7410 Ansatz

Mehr

Vereinbarkeit einer Indexierung von Kindergeldzahlung an EU-Ausländer mit dem Familienleistungsausgleich nach Einkommensteuergesetz

Vereinbarkeit einer Indexierung von Kindergeldzahlung an EU-Ausländer mit dem Familienleistungsausgleich nach Einkommensteuergesetz Vereinbarkeit einer Indexierung von Kindergeldzahlung an EU-Ausländer mit dem Familienleistungsausgleich nach Einkommensteuergesetz 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Vereinbarkeit einer Indexierung von

Mehr

Verfassungsrechtliche Fragen zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums für Kinder

Verfassungsrechtliche Fragen zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums für Kinder Verfassungsrechtliche Fragen zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums für Kinder 2013 Deutscher Bundestag Seite 2 Verfassungsrechtliche Fragen zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums

Mehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen: Pet 2-18-08-850-014896 Kindergeld/Kinderzuschlag Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.09.2015 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht

Mehr

X. Familienleistungsausgleich

X. Familienleistungsausgleich 88 C. Die Ehescheidung 1. Grundsätzliches Der Familienleistungsausgleich des 31 EStG stellt das Existenzminimum eines Kindes von der Einkommensteuer frei. Diese Freistellung wird durch die Freibeträge

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand Anpassung des Kindergeldes nach Einkommensteuergesetz für nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Kinder Gesetzesantrag des Freistaates Bayern im Bundesrat 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Anpassung

Mehr

Tabellen und Abbildungen zum Regelsatz und Strompreis

Tabellen und Abbildungen zum Regelsatz und Strompreis Tabellen und Abbildungen zum Regelsatz und Strompreis Tabelle 1: Stromverbrauch im Regelsatz nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008; Fortschreibung nach der Regelsatzentwicklung 2001 und 2012

Mehr

Kinderfreibetrag und Kindergeld müssen um 18 Prozent steigen

Kinderfreibetrag und Kindergeld müssen um 18 Prozent steigen Kinderfreibetrag und Kindergeld müssen um 18 Prozent steigen Das Kinderexistenzminimum im Steuerrecht ist nicht wirklichkeitsgerecht - Der Familienbund der Katholiken hat nachgerechnet Einleitung Die Bundesregierung

Mehr

Sachstand. Regelsätze für SGB II-Leistungsempfänger Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben. Wissenschaftliche Dienste

Sachstand. Regelsätze für SGB II-Leistungsempfänger Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben. Wissenschaftliche Dienste Regelsätze für SGB II-Leistungsempfänger Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelsätze für SGB II-Leistungsempfänger Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben Aktenzeichen:

Mehr

Mögliche Modifizierungen des Familienleistungsausgleichs

Mögliche Modifizierungen des Familienleistungsausgleichs Mögliche Modifizierungen des Familienleistungsausgleichs 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Mögliche Modifizierungen des Familienleistungsausgleichs Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 12. Oktober 2018 Fachbereich:

Mehr

Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2016 (10. Existenzminimumbericht)

Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2016 (10. Existenzminimumbericht) Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2016 (10. Existenzminimumbericht) Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anlass des Berichtes 1 2 Rechtliche

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/9880

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/9880 Deutscher Bundestag Drucksache 16/9999 16. Wahlperiode 16. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost und der Fraktion

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 18/3767 18. Wahlperiode 16.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter

Mehr

2. Anhebung des Grundfreibetrags

2. Anhebung des Grundfreibetrags Stellungnahme der Deutsche Steuer-Gewerkschaft zu einem Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression Drucksache 17/8683 sowie zur der Unterrichtung der Bundesregierung über einen Bericht zur

Mehr

Frau Bettina Stark-Watzinger, MdB Vorsitzende des Finanzausschusses Deutscher Bundestag Platz der Republik Berlin

Frau Bettina Stark-Watzinger, MdB Vorsitzende des Finanzausschusses Deutscher Bundestag Platz der Republik Berlin Frau Bettina Stark-Watzinger, MdB Vorsitzende des Finanzausschusses Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: bettina.stark-watzinger@bundestag.de finanzausschuss@bundestag.de Abt.

Mehr

Stellungnahme des DIW. zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache. Finanzausschuß des Deutschen Bundestages

Stellungnahme des DIW. zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache. Finanzausschuß des Deutschen Bundestages Stellungnahme des DIW zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 14/1513) im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages am 29. September 1999 von Dieter Teichmann 2 Einleitung Nach

Mehr

Begründung für die Einkommensunabhängigkeit des Kindergeldes nach Einkommensteuergesetz

Begründung für die Einkommensunabhängigkeit des Kindergeldes nach Einkommensteuergesetz Begründung für die Einkommensunabhängigkeit des Kindergeldes nach Einkommensteuergesetz 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Begründung für die Einkommensunabhängigkeit des Kindergeldes nach Einkommensteuergesetz

Mehr

Im Namen des Volkes. gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Juli VI R 121/90 -,

Im Namen des Volkes. gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Juli VI R 121/90 -, L e i t s a t z zum Beschluß des Zweiten Senats vom 10. November 1998-2 BvR 1852/97 - - 2 BvR 1853/97 - Zum von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden einkommensteuerlichen Kinderexistenzminimum für zwei

Mehr

Informationen zum Kindergeld Freibetrag Bedarf nach SBG II/XII

Informationen zum Kindergeld Freibetrag Bedarf nach SBG II/XII Informationen zum Kindergeld Freibetrag Bedarf nach SBG II/XII Gegen die letzten Erhöhungen des Kinderfreibetrages nach 33 EStG und der Kindergeldbeträge zum Januar 2009 und erneut durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetzt

Mehr

Gründe für die Überführung der Kindergeldvorschriften in das Einkommensteuergesetz

Gründe für die Überführung der Kindergeldvorschriften in das Einkommensteuergesetz Gründe für die Überführung der Kindergeldvorschriften in das Einkommensteuergesetz 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Gründe für die Überführung der Kindergeldvorschriften in das Einkommensteuergesetz Aktenzeichen:

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 111/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 111/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 25.11.2010, Az.: III R 111/07 Ausbildungsfreibetrag: Abzug von 7932 EUR pro Jahr reicht aus, um den Mehrbedarf zu decken Der BFH hat entschieden, dass der Mehrbedarf, der Eltern

Mehr

Abschnitt 7: Familienleistungsausgleich

Abschnitt 7: Familienleistungsausgleich A. Allgemeines Abschnitt 7: Familienleistungsausgleich A. Allgemeines Aufgrund der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (BeschlÅsse v. 29. 5. 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BStBl 1990 II 653,

Mehr

Hartz IV ist Armut per Gesetz!

Hartz IV ist Armut per Gesetz! Hartz IV ist Armut per Gesetz! Im Folgenden werden die Haushalteinkommen mit Hartz IV-Leistungen den Armutsgrenzen des 2. Nationalen Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (2. NARB) gegenüber

Mehr

Hartz IV ist Armut per Gesetz!

Hartz IV ist Armut per Gesetz! Hartz IV ist Armut per Gesetz! Im Folgenden werden die Haushalteinkommen mit Hartz IV - Leistungen den Armutsgrenzen des 2. Nationalen Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (2. NARB) und des

Mehr

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Steuernummer der antragstellenden Person ab dem Kalenderjahr 20 Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs und Erziehungs oder Ausbildungsbedarf Erklärungen siehe

Mehr

Deutscher Bundestag. Sachstand. Rechtliche Fragen zum Kinderexistenzminimum. Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag WD /11

Deutscher Bundestag. Sachstand. Rechtliche Fragen zum Kinderexistenzminimum. Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag WD /11 Deutscher Bundestag Rechtliche Fragen zum Kinderexistenzminimum 2011 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Fragen zum Kinderexistenzminimum Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 24. August 2011 Fachbereich:

Mehr

wir bedanken uns für die Übersendung des Referentenentwurfes und die Möglichkeit zur Stellungnahme, die wir gerne wahrnehmen.

wir bedanken uns für die Übersendung des Referentenentwurfes und die Möglichkeit zur Stellungnahme, die wir gerne wahrnehmen. Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Leiter der Steuerabteilung Wilhelmstraße 97 10117 Berlin per E-Mail: IVC8@bmf.bund.de Datum: 15.06.2018 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung

Mehr

Tabelle 1 Einzelne Monatszahlen SGB II ( Hartz IV ) zwischen September 2005 und April 2009.

Tabelle 1 Einzelne Monatszahlen SGB II ( Hartz IV ) zwischen September 2005 und April 2009. Tabelle 1 Einzelne Monatszahlen SGB II ( Hartz IV ) zwischen 2005 und April 2009. Tabelle 1 2005 2006 2007 2008 3.865.353 3.885.267 3.668.720 3.522.317 3.567.371 Personen in 6.990.002 7.330.825 7.129.545

Mehr

Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG) Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG) RBEG Ausfertigungsdatum: 22.12.2016 Vollzitat: "Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz

Mehr

Erfahrungen mit dem Bildungsund Teilhabepaket

Erfahrungen mit dem Bildungsund Teilhabepaket Erfahrungen mit dem Bildungsund Teilhabepaket Heinz Hilgers Präsident Deutscher Kinderschutzbund Vortrag bei der Evangelischen Akademie Meißen am 11. Juni 2012 In Meißen Kinder und Senioren im Leistungsbezug

Mehr

Verfassungsmäßigkeit des Kinderfreibetrages 2014

Verfassungsmäßigkeit des Kinderfreibetrages 2014 FG München, Urteil v. 31.03.2017 8 K 2426/15 Titel: Verfassungsmäßigkeit des Kinderfreibetrages 2014 Normenketten: EStG 2014 31 S. 4 EStG 2014 32 Abs. 6 GG Art. 1 Abs. 1 GG Art. 3 Abs. 1 GG Art. 6 Abs.

Mehr

Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen Rente

Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen Rente Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen Rente 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen

Mehr

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Freibeträge für Kinder auf mich übertragen werden.

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Freibeträge für Kinder auf mich übertragen werden. Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Mehr

WIR SIND FÜR SIE DA! Verfassungswidrigkeit der Regelsätze nach SGB II

WIR SIND FÜR SIE DA! Verfassungswidrigkeit der Regelsätze nach SGB II SERVICE WIR SIND FÜR SIE DA! Verfassungswidrigkeit der Regelsätze nach SGB II Bundesverfassungsgericht Urteil vom 09.02.2010 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 Norm: Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit

Mehr

I. Allgemeine Erwägungen

I. Allgemeine Erwägungen Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zum Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 27. Januar

Mehr

Die Sozialhilfe als unterstes soziales Netz und das

Die Sozialhilfe als unterstes soziales Netz und das DOI: 10.1007/s10273-005-0376-9 SOZIALE SICHERUNG Thies Thormählen, Ringo Schmidtke Zehn Jahre Existenzminimumbericht eine Bilanz Seit zehn Jahren berichtet die Bundesregierung regelmäßig über die Höhe

Mehr

Solidaritätszuschlaggesetz 1995

Solidaritätszuschlaggesetz 1995 TK Lexikon Arbeitsrecht Solidaritätszuschlaggesetz 1995 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 HI924195 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags HI44989 (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein

Mehr

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Steuernummer der antragstellenden Person Identifikationsnummer der antragstellenden Person Anlage K ab dem Kalenderjahr 201_ Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs-

Mehr

- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Köln vom 13. Oktober 1994 (S 23 Kg 11/94) -

- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Köln vom 13. Oktober 1994 (S 23 Kg 11/94) - BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVL 32/94 - In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des 10 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) in der Fassung des Elften Gesetzes zur Änderung des BKGG vom

Mehr

einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2016 und 2017

einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2016 und 2017 Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2016 und 2017 (Zweiter Steuerprogressionsbericht) 1. Anlass des Berichts Der Deutsche Bundestag hat in

Mehr

Das Kinderexistenzminimum im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht

Das Kinderexistenzminimum im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht Das Kinderexistenzminimum im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht Grundlagen, Definitionen und praktische Umsetzung Teil 2 Das Kinderexistenzminimum im Steuerrecht: Kindergeld und Kinderfreibetrag AGF-Schriftenreihe

Mehr

vom 29. April 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2010) und Antwort

vom 29. April 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2010) und Antwort Drucksache 16 / 14 380 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Margrit Barth (Die Linke) vom 29. April 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2010) und Antwort Kinderarmut

Mehr

Regelsatzermittlung (RSV/RBEG) alt -> neu

Regelsatzermittlung (RSV/RBEG) alt -> neu Regelsatzermittlung (RSV/RBEG) alt -> neu Verordnung zur Durchführung des 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung) 1 1 Anwendungsbereich. Diese Verordnung regelt Inhalt, Bemessung

Mehr

Verstößt die Besteuerung des Mindestlohns gegen das steuerrechtliche Existenzminimum? Vorgaben des BVerfG zum steuerrechtlichen Existenzminimum

Verstößt die Besteuerung des Mindestlohns gegen das steuerrechtliche Existenzminimum? Vorgaben des BVerfG zum steuerrechtlichen Existenzminimum Verstößt die Besteuerung des Mindestlohns gegen das steuerrechtliche Existenzminimum? Vorgaben des BVerfG zum steuerrechtlichen Existenzminimum 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Verstößt die Besteuerung

Mehr

Verfassungsrechtlich notwendige Steuerentlastungen im Jahr 2015

Verfassungsrechtlich notwendige Steuerentlastungen im Jahr 2015 Deutscher Bundestag Drucksache 18/3813 18. Wahlperiode 22.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer

Mehr

Neues bei Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Neues bei Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss URL dieser Seite: https://igbce.de/-/pzo 04.01.2018 Von: Rolf Winkel Familienleistungen Neues bei Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss Das Kindergeld steigt leicht, Eltern dürfen sich mit dem

Mehr

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 14/6230. der Bundesregierung

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 14/6230. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 14/6230 14. Wahlperiode 01. 06. 2001 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Rosel Neuhäuser, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abgeordneter

Mehr

Stellungnahme des. Zukunftsforum Familie e.v.

Stellungnahme des. Zukunftsforum Familie e.v. Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.v. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer

Mehr

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Freibeträge für Kinder auf mich übertragen werden.

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Freibeträge für Kinder auf mich übertragen werden. Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf/

Mehr

Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung. Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag

Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung. Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag Elterngeld führt zum Wegfallen des Kinderzuschlages (jur). Erhalten einkommensschwache Eltern Elterngeld, müssen

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 5 C 25.02 VG 4 K 2799/01.NW In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Dezember 2003 durch den Vorsitzenden

Mehr

Kurzexpertise. Dr. Rudolf Martens Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband Berlin / 22. Mai 2006

Kurzexpertise. Dr. Rudolf Martens Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband Berlin / 22. Mai 2006 Kurzexpertise Der Abstand zwischen Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld und unteren Arbeitnehmereinkommen: Ergebnisse für die ab 2007 geplante Regelsatzverordnung der Bundesregierung und den Paritätischen

Mehr

> A. Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Einkommensteuer-Richtlinien, Hinweise >

> A. Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Einkommensteuer-Richtlinien, Hinweise > BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016 > A. Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Einkommensteuer-Richtlinien, Hinweise > Tarif > 31 Familienleistungsausgleich S 2280 31

Mehr

Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken

Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken Familienbund der Katholiken Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zum Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes

Mehr

Möglicher Änderungsbedarf bei Kindergeld und Freibeträgen für Kinder im Jahr 2014

Möglicher Änderungsbedarf bei Kindergeld und Freibeträgen für Kinder im Jahr 2014 Deutscher Bundestag Drucksache 18/236 18. Wahlperiode 23.12.2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter

Mehr

Familienleistungsausgleich für in Drittstaaten lebende Kinder

Familienleistungsausgleich für in Drittstaaten lebende Kinder Familienleistungsausgleich für in Drittstaaten lebende Kinder 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Familienleistungsausgleich für in Drittstaaten lebende Kinder Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 04. Mai

Mehr

- ABl StK 2015, S. 299, 2016, S

- ABl StK 2015, S. 299, 2016, S Satzung die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen vom 03.07.2015 in der Fassung der 1. Satzung

Mehr

Erläuterungen zu den Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes zur Neubemessung der Regelbedarfe

Erläuterungen zu den Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes zur Neubemessung der Regelbedarfe Erläuterungen zu den Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes zur Neubemessung der Regelbedarfe I. Warum Referenzgruppen? Die Bemessung der Regelbedarfe beruht auf den tatsächlichen Konsumausgaben

Mehr

Einzelfragen zur steuerlichen Freistellung des Familienexistenzminimums

Einzelfragen zur steuerlichen Freistellung des Familienexistenzminimums Einzelfragen zur steuerlichen Freistellung des Familienexistenzminimums - Ausarbeitung - 2007 Deutscher Bundestag WD 4-237/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser: Einzelfragen

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 4130 FNA: FNA Solidaritätszuschlaggesetz 1995

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 4130 FNA: FNA Solidaritätszuschlaggesetz 1995 juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: SolzG 1995 Neugefasst durch 15.10.2002 Bek. vom: Gültig ab: 27.06.1993 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 4130 FNA: FNA 610-6-12

Mehr

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Mehr

Die Neuregelungen im Einzelnen

Die Neuregelungen im Einzelnen II Die Neuregelungen im Einzelnen 1 Kindesunterhalt 1.1 Art der Unterhaltsgewährung 1612 BGB 1.1.1 Gesetzestext 1612 BGB lautet: Art der Unterhaltsgewährung (2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind

Mehr

Der Senat von Berlin IntArbSoz I A 25 Tel. 9028 (928) 2009 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von

Mehr

zu Punkt... der 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005

zu Punkt... der 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005 Bundesrat Drucksache 648/1/05 09.09.05 Empfehlungen der Ausschüsse FJ - FS - Fz - In zu Punkt der 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005 Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen

Mehr

Arbeitshilfe: Regelleistungen und Mehrbedarf im SGB II ab bis

Arbeitshilfe: Regelleistungen und Mehrbedarf im SGB II ab bis Arbeitshilfe: Regelleistungen und im SGB II ab 1.1.2017 bis 31.12 2017 Regelleistung RL für Alleinstehende / Alleinerziehende 409,- 100 % RL für volljährige Partner innerhalb einer 368,- 90 % Bedarfsgemeinschaft

Mehr

Märkischer Kreis. KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013

Märkischer Kreis. KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013 Märkischer Kreis KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013 Bericht vom 11.11.2015 - 0 - Inhaltsverzeichnis 1 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013... 1 2 Indexfortschreibung...

Mehr

StädteRegion Aachen. KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013

StädteRegion Aachen. KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013 StädteRegion Aachen KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013 Bericht vom 24.08.2015 - 1 - Kreis StädteRegion Aachen: KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen

Mehr

Kindheit, Jugend und Familie

Kindheit, Jugend und Familie Kindheit, Jugend und Familie Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2019 Die Empfehlungen (DV 15/18) wurden am 12.

Mehr

KdU-Richtwerte 2013 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2011

KdU-Richtwerte 2013 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2011 - 1 - Kreis Ostholstein: KdU-Richtwerte 2013 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2011 Um weiterhin eine ausreichende Versorgung der Bedarfsgemeinschaften mit Wohnraum im Kreis Ostholstein zu gewährleisten,

Mehr

per Berlin, 31. Oktober 2018

per   Berlin, 31. Oktober 2018 Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.v. Reinhardtstr. 23 10117 Berlin Deutscher Bundestag Finanzausschuss Vorsitzende MdB Frau Bettina Stark-Watzinger Platz der Republik 1 11011 Berlin Reinhardtstr.

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 18/3403 18. Wahlperiode 02.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter

Mehr

Regelsatzfestlegung nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Regelsatzfestlegung nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Deutscher Bundestag Drucksache 16/2448 16. Wahlperiode 25. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer

Mehr

econstor Make Your Publication Visible

econstor Make Your Publication Visible econstor Make Your Publication Visible A Service of Wirtschaft Centre zbwleibniz-informationszentrum Economics Lemmer, Jens Research Report Kindergeld und Kinderfreibetrag: Funktionsweise, Entlastungswirkung

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7212 18. Wahlperiode 07.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter

Mehr