12. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 9. Februar 2017 Nr. 2 Seite 1. Beschlüsse der 1. Sitzung der Gemeindevertretung vom

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1 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 12. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 9. Februar 2017 Nr. 2 Seite 1 Inhalt Seite Beschlüsse der 1. Sitzung der Gemeindevertretung vom Beschlüsse der 1. Sitzung des Hauptausschusses vom Bekanntmachung der dritten Offenlegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Bekanntmachung über die erste Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Da 19 Großflächiger Einzelhandel Mittelstraße (Stand November 2016) Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Blankenfelde 13 Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Dahlewitz 13 Öffentliche Bekanntmachung der Mitteilung über einen Grenztermin 14 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Der Bürgermeister, Karl-Marx-Straße 4, Blankenfelde-Mahlow Das Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erscheint nach Bedarf und ist kostenfrei zu den bekannten Öffnungszeiten an den folgenden Stellen erhältlich: Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4 Bürgerservice, Vereinshaus Mahlow, Immanuel-Kant-Straße 3-5 in Mahlow, Bürgerhaus Bruno Taut Dahlewitz, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz, in den Bibliotheken der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Zossener Damm 1 b in Blankenfelde, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz und Fliederweg 10 in Mahlow.

2 Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse der 1. Sitzung der Gemeindevertretung vom Öffentlicher Teil der Sitzung der Gemeindevertretung - Berufung eines/einer Behindertenbeauftragten Die Gemeindevertretung beruft Frau Sandra Thier zur ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten für die Gemeinde. Abstimmungsergebnis: Ja: 28 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 8/1/2017 Petition vom : Petition der BI Mahlower Schriftstellerviertel (BIMS) e.v. zur Problematik der Ultrafeinen Partikel im Schadstoffausstoß (UFP) von Flugzeugen Die Gemeindevertretung beschließt, die Petition anzunehmen. Abstimmungsergebnis: Ja: 28 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 zugestimmt Petition 1/1/2017 Beschluss über das Abwägungsprotokoll zur zweiten Offenlegung der ersten Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Januar 2016) und über die dritte Offenlegung der ersten Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Dezember 2016) 1. Das Abwägungsprotokoll wird wie folgt geändert und in der geänderten Form beschlossen: In der Spalte Abwägung zu den Stellungnahmen unter Ziffer 2a. Kreisentwicklungsamt/ Bauleitplanung und zu Ziffer 2c. Untere Naturschutzbehörde wird jeweils der Satz Aufgrund zwischenzeitlich geänderter Planvorstellungen verzichtet die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow auf die Darstellung der Änderungsfläche A 2 Mahlow-Dorf. Es gilt an dieser Stelle weiterhin die Darstellung des FNP gestrichen. 2. Die Gemeindevertretung beschließt die dritte Offenlegung zur ersten Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf Stand Dezember 2016) (Anlage 2a und 2b) mit der Maßgabe, dass die Änderungsfläche A2 Mahlow Dorf als Mischgebiet dargestellt wird. Die Darstellung der Änderungsfläche A 2 Mahlow-Dorf wird beibehalten. Abstimmungsergebnis: Ja: 19 / Nein: 6 / Enthaltung: 3 zugestimmt Die Gemeindevertretung beschließt: 1. das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) zur zweiten Offenlegung der ersten Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Januar 2016) mit der geänderten Stellungnahme zur Änderungsfläche A2 Mahlow-Dorf (Darstellung als Mischgebiet) 2. die dritte Offenlegung zur ersten Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf Stand Dezember 2016) (Anlage 2a und 2b) mit der in Punkt 1 dieses Beschlusses gefassten Änderung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) i.v.m. 4a Abs.3 BauGB. Dabei sollen Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Abstimmungsergebnis: Ja: 19 / Nein: 1 / Enthaltung: 8 zugestimmt Beschlussnummer: GV 1/1/2017 Seite 2 von 14

3 Beschluss über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur zweiten Änderung des Flächennutzungsplanes Änderung Sondergebiet Einzelhandel Mittelstraße Dahlewitz Die Gemeindevertretung beschließt: 1. gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) das Verfahren zur zweiten Änderung des Flächennutzungsplans - Änderung Sondergebiet Einzelhandel Mittelstraße Dahlewitz (Stand Dezember 2016) (Anlage 1) einzuleiten. 2. die Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der zweiten Änderung des Flächennutzungsplans zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Abstimmungsergebnis: Ja: 27 / Nein: 0 / Enthaltung: 1 zugestimmt Beschlussnummer: GV 2/1/2017 Beschluss über die erste Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes Da19 "Großflächiger Einzelhandel - Mittelstraße" Die Gemeindevertretung beschließt, den Bebauungsplanentwurf Da19 Großflächiger Einzelhandel Mittelstraße (Stand 18. November 2016) gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Ja: 28 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 3/1/2017 Einbringung des Grundstücks Käthe-Kollwitz-Str. 16, OT Blankenfelde, in die Wohnungsverwaltungsund Baugesellschaft Blankenfelde mbh - Abschluss Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, das Grundstück Käthe-Kollwitz-Str. 16, OT Blankenfelde, Flur 16, Flurstück 380, als kostenlose Sacheinlage in die Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft Blankenfelde mbh (WOBAB) einzubringen. Die WOBAB wird berechtigt und verpflichtet, auf dem Grundstück Wohnungen zu bauen und ihren Geschäftssitz zu nehmen. Die Wohnungen sollen dem Zweck barrierefreies/barrierearmes Wohnen/Seniorenwohnen/betreutes Wohnen dienen. Zusätzlich soll ein Seniorentreff errichtet werden. Die Entbehrlichkeit des Grundstücks im Sinne von 79 BbgKVerf wird festgestellt. Abstimmungsergebnis: Ja: 23 / Nein: 1 / Enthaltung: 4 zugestimmt Beschlussnummer: GV 6/1/2017 Antrag der Fraktion WIR vom : Antrag zum Bau oder zur Einrichtung einer dezentralen Beleuchtung der Kriegerdenkmale in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow OT Blankenfelde und OT Glasow Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird das Kriegerdenkmal in Glasow auf dem Dorfanger sowie das Kriegerdenkmal in Blankenfelde auf dem Dorfanger mit dezentraler Beleuchtung auszustatten. Abstimmungsergebnis: Ja: 5 / Nein: 20 / Enthaltung: 3 abgelehnt Beschlussnummer: Fraktion 1/1/2017 Seite 3 von 14

4 Antrag der Fraktion WIR vom : Teilnahme der Gemeindevertreter an den Anliegerversammlungen zu Straßenbaumaßnahmen Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die Verwaltung zukünftig alle Gemeindevertreter zu Anliegerversammlungen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen vorab informiert und diese zu den Versammlungen ordentlich einlädt. Abstimmungsergebnis: Ja: 14 / Nein: 11 / Enthaltung: 3 zugestimmt Beschlussnummer: Fraktion 2/1/2017 Antrag der Fraktion WIR vom : Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Gemeindevertretung von Blankenfelde-Mahlow appelliert an die Brandenburgische Landesregierung und die Fraktionen im Brandenburgischen Landtag, das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) in der derzeit geltenden Fassung, insbesondere dessen 8, dahin gehend zu ändern, dass den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet wird, selbständig zu beschließen, in ihrem Gebiet anstelle der bisher zwingend vorgeschriebenen, ausschließlichen Einmaligen Straßenausbaubeiträge sog. Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WBK) zu erheben. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, nach Möglichkeit zusammen mit anderen Kommunen, bei der Landesregierung und dem Landtag im Sinne dieses Beschlusses vorstellig zu werden und auf eine entsprechende gesetzliche Änderung zu dringen. Abstimmungsergebnis: Ja: 8 / Nein: 16/ Enthaltung: 3 abgelehnt Beschlussnummer: Fraktion 3/1/2017 Antrag der Fraktion WIR vom : Aufhebung des Beschlusses GV 60/13/2015 "Standortauswahl zum Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge/ Asylbewerber" Die Gemeindevertretung möge beschließen: Der Beschluss der Gemeindevertretung von Blankenfelde-Mahlow bezüglich der Standortauswahl zum Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge/Asylbewerber vom 25.Juni 2015 BSV-Nr.: GV 60/2015 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Ja: 6 / Nein: 14 / Enthaltung: 7 abgelehnt Beschlussnummer: Fraktion 4/1/ Nichtöffentlicher Teil der Sitzung der Gemeindevertretung Antrag der Fraktionen BVBB-WG und BB/FDP vom : Einstellung der Rechtsstreitigkeit seitens des Bürgermeisters/der Gemeinde mit einem Bürger Die Gemeindevertretung möge beschließen: Der Bürgermeister wird aufgefordert: 1. Die Abforderung einer Unterlassungserklärung von dem Bürger XXXXX und des Weiteren auch die Forderung nach Begleichung sämtlicher angefallener Kosten im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit unverzüglich zu unterlassen. 2. Sämtliche zu diesem, von ihm angestrengten, Verfahren angefallenen Kosten (einschließlich derjenigen die XXXXX entstanden sind) privat zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: Ja: 9 / Nein: 13/ Enthaltung: 4 abgelehnt Beschlussnummer: Fraktion 30/1/2016 Seite 4 von 14

5 Beamtenrechtliche Entscheidung zum Urlaub des Bürgermeisters Die Gemeindevertretung genehmigt dem Bürgermeister im Jahr 2017 / 2018 Erholungsurlaub. 2. Die verbleibende Anzahl an Resttagen (7 Tage) werden beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung zur Information angezeigt. Die Genehmigung gilt insoweit als erteilt. Abstimmungsergebnis: Ja: 23 / Nein: 1 / Enthaltung: 1 zugestimmt Beschlussnummer: GV 5/1/2017 Beschlüsse der 1. Sitzung des Hauptausschusses vom Öffentlicher Teil der Sitzung des Hauptausschusses - Aufstellungs- und Beratungsverfahren Klimaschutzkonzept Der Hauptausschuss beschließt zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts der Gemeinde das in der Begründung dargestellte Beratungsverfahren durchzuführen. Es sollen maximal zwei Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Flughafen und Energie an der Verwaltungsarbeitsgruppe teilnehmen. Abstimmungsergebnis: Ja: 7 / Nein: 0 / Enthaltung: 1 zugestimmt Beschlussnummer: HA 1/1/ Nichtöffentlicher Teil der Sitzung des Hauptausschusses - Mietvertrag für Funkmast im OT Mahlow, ehem. Grenzstreifen, Flur 1, Flurstücke 995, 996 Der Hauptausschuss beschließt, einen Mietvertrag und einen Wegebenutzungs- und Leitungsrechtsvertrag über Teilflächen der Grundstücke OT Mahlow, Marienfelder Str./ehemaliger Grenzstreifen, Flur 1, Flurstück 995 und 996, zur Errichtung eines Funkmastes einschließlich Zuwegung zu schließen. Abstimmungsergebnis: Ja: 5 / Nein: 1 / Enthaltung: 2 zugestimmt Beschlussnummer: HA 14/1/2016 Tauschvertrag OT Mahlow, Marienfelder Straße/Ziethener Straße, Flur 1, Teile der Flurstücke 760, 856 und 230 Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, aus dem Gemeindegrundstück OT Mahlow, Flur 1, Flurstück 230, Ziethener Straße, eine Teilfläche gegen Teilflächen der Flurstücke 760 und 856 zu tauschen. Die Entbehrlichkeit des Flurstücks 230 im Sinne von 79 BbgKVerf wird festgestellt. Abstimmungsergebnis: Ja: 6/ Nein: 0 / Enthaltung: 2 zugestimmt Beschlussnummer: HA 18/1/2016 Verkauf des Grundstücks Dahlewitzer Dorfstr. 31, OT Dahlewitz Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, das Grundstück OT Dahlewitz, Dahlewitzer Dorfstr. 31 zu verkaufen. Die Entbehrlichkeit des Grundstücks im Sinne von 79 BbgKVerf wird festgestellt. Abstimmungsergebnis: Ja: 6 / Nein: 0 / Enthaltung: 2 zugestimmt Beschlussnummer: HA 2/1/2017 Seite 5 von 14

6 Verkauf des Grundstücks vor Triftstr. 28, OT Blankenfelde, Teilfläche Flur 2, Flurstück 658 Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, das Grundstück OT Blankenfelde, vor Triftstr. 28, Flur 2, Flurstück 658, zu verkaufen. Die Entbehrlichkeit des Grundstücks im Sinne von 79 BbgKVerf wird festgestellt. Abstimmungsergebnis: Ja: 8 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: HA 3/1/2017 Bekanntmachung der dritten Offenlegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blankenfelde - Mahlow: Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen. Dabei sollen, entsprechend der in 4a Abs. 3 BauGB eröffneten Möglichkeit, Stellungnahmen nur noch zu den geänderten und ergänzten Teilen des Entwurfs des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. (Beschluss-Nr. 01/01/2017). Lage, Ziel und Zweck der einzelnen Planänderungen: Blankenfelde-Mahlow verfügt seit Dezember 2011 über einen rechtskräftigen, das gesamte Gemeindegebiet umfassenden Flächennutzungsplan. Die Entwicklungen der letzten Jahre veranlassten die Gemeinde allerdings, den Plan zu überarbeiten, weshalb im Sommer 2016 der zweite Entwurf zur ersten Änderung des Flächennutzungsplanes ausgelegt wurde. Die während der zweiten Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen wurden am durch die Gemeindevertretung abgewogen und im Ergebnis ein dritter Entwurf zur 1. Planänderung erstellt. Dieser enthält gegenüber dem zweiten Entwurf folgende Änderungen: Änderungsfläche A 1 Dahlewitz/ Bahnhofstraße : Verzicht auf die Darstellung einer neuen Sonderbaufläche für Einzelhandel - die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplans (landwirtschaftlichen Fläche) wird beibehalten. Änderungsfläche A 3 Glasow/ Schulstraße-An der B 96 wird auf eine aktualisierte Bestanddarstellung der gemischten Bauflächen reduziert; im Übrigen bleibt die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplans erhalten (landwirtschaftliche Fläche und Sondergebiet). Korrektur Maßnahmenfläche M 57 im Ortsteil Groß Kienitz Die Fläche wurde im zweiten Entwurf irrtümlich als gemischte Baufläche ausgedruckt. Mit dem dritten Entwurf erfolgt die Korrektur. Lagekorrektur der Anlage DVOR/DME der Deutschen Flugsicherung Verkehrsflughafen FBB: Korrektur der Legende zur Planzeichnung bzgl. der Bezeichnung der Schutzbereiche Umweltbezogene Informationen: Die der Gemeinde verfügbaren, umweltbezogenen Informationen wurden im Umweltbericht dargestellt. Im Rahmen des Umweltberichts liegen folgende Arten von umweltrelevanten Informationen mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter sowie zu den Umweltaus-wirkungen und den Wechselwirkungen der Planung vor: - Schutzgut Boden: geologischer Untergrund, Bodentyp, Versiegelung - Schutzgut Wasser: Grundwasser, Oberflächenwasser - Schutzgut Klima/Luft: Lokalklima (u.a. Kaltluftentstehungsgebiete), Luftqualität, Immissionsbelastungen - Schutzgut Landschaftsbild: Vorprägung, Planungsauswirkung (Sichtbeziehungen, Er-holungswert) Seite 6 von 14

7 - Schutzgut Mensch: Nutzung/ Bebauung der Grundstücke, Lärmbelastung (Flughafen, Straße) - Schutzgut Pflanzen: realer Bestand (Acker- und Grünland, Allee), Entfall des geschützten Biotops Streuobstwiese in Glasow/Schulstraße, Nähe zum NSG Glasowbachniederung - Schutzgut Tiere: (Arten und Lebensgemeinschaften: Vögel, Reptilien) - Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen (Kompensations-/ Ausgleichsmaßnahmen) Aus der ersten und zweiten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen vor: Erste Beteiligung: - Gemeinsame Landesplanungsabteilung wegen Zielen der Landesplanung; hier: Siedlungsbeschränkungszone - Landkreis/ Landwirtschaftsamt wegen Entzug weiterer landwirtschaftlicher Flächen in Änderungsfläche A2 Mahlow/ Dorf - Landkreis/ Untere Naturschutzbehörde wegen Biotop- und Artenschutz konkret in Änderungsfläche A1 Dahlewitz/ Bahnhofstraße : Schutz der Alleebäume und möglicher Fledermausquartiere, Änderungsfläche A2 Mahlow/ Dorf : eventuelle Vorkommen von Zauneidechsen, Boden- und Heckenbrütern, Änderungsfläche A3 Glasow/ Schulstraße- An der B 96 Streuobstwiese als geschütztes Biotop entfällt/ Besiedlungspotential für geschützte Arten in alten Obstbäumen; Fortgeführter Landschaftsplan gilt als aufgestellt - Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wegen festgesetzter Lärmschutzbereiche nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm - Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH wegen Siedlungsbeschränkungszone und Flug-routen, insbesondere Schallschutz Zweite Beteiligung: - Landkreis/ Landwirtschaftsamt wegen Entzug weiterer landwirtschaftlicher Flächen in Änderungsfläche A2 Mahlow/ Dorf - Landkreis/Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde: korrekte Darstellung der denkmalpflegerischen Belange - Landkreis/ Untere Naturschutzbehörde wegen Biotop- und Artenschutz konkret in Änderungsfläche A1 Dahlewitz/ Bahnhofstraße : Schutz der Alleebäume und möglicher Fledermausquartiere, Änderungsfläche A2 Mahlow/ Dorf : eventuelle Vorkommen von Zauneidechsen, Boden- und Heckenbrütern, Änderungsfläche A3 Glasow/ Schulstraße- An der B 96 Hinweis auf mögliche Amphibien und Heckenbrüter; Fortgeführter Landschaftsplan gilt als aufgestellt - Landesamt für Umwelt: Bestätigung der ausreichenden Berücksichtigung der gegebenen Hinweise Da der gemeindliche Landschaftsplan fortgeführt wurde, liegt auch dieser als umweltbezogene Information vor. Verfahren: Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet gemäß den Bestimmungen des 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. 4a Abs. 3 BauGB durch Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans statt. Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht, der Landschaftsplan und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom bis im Bürgerservice der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4 in Blankenfelde-Mahlow während der nachfolgend angegebenen Dienstzeiten aus: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 9:00 14:00 Uhr 9:00 16:00 Uhr 9:00 14:00 Uhr 9:00 19:00 Uhr 8:00 13:00 Uhr Jedermann ist berechtigt, während der Auslegungsfrist Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bauamt der Gemeindeverwaltung Seite 7 von 14

8 schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Dabei sollen nur zu den durch die Gemeindevertretung beschlossenen geänderten oder ergänzten Teilen des Flächennutzungsplanes Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht hätten werden können. Die Unterlagen sind im o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Gemeinde in der Rubrik Rathaus > Planen & Bauen > Gemeindeplanung > Bauleitplanung > Aktuelle Planverfahren abrufbar. Blankenfelde-Mahlow, den gez. Baier Ortwin Baier Bürgermeister Seite 8 von 14

9 Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blankenfelde Mahlow Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am beschlossen, die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. (Beschluss-Nr. 02/01/2017). Geltungsbereich: Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans DA 19 Großflächiger Einzelhandel Mittelstraße. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im beiliegenden Kartenausschnitt dargestellt. B96 Ziel und Zweck der Planänderung: Der Ortsteil Dahlewitz verfügte in der Straße Am Bahnhofschlag bis Mitte 2016 über einen fußläufig erreichbaren Einzelhandelsbetrieb zur Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen Waren des täglichen Bedarfs. Da dessen Schließung schon langfristig angekündigt war, hatte man bereits im Rahmen der ersten FNP-Änderung einen neuen Standort an der Bahnhofstraße konzipiert. Dem gewählten Standort war von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung auch zugestimmt worden. Allerdings fand sich für diese Stelle kein Investor. Stattdessen soll nunmehr südlich der L40 zwischen Mittelstraße und B96 ein neuer Einzelhandelsstandort entstehen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wurde am die Aufstellung des Bebauungsplans DA 19 Großflächiger Einzelhandel Mittelstraße beschlossen und anschließend die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Seite 9 von 14

10 Da Bebauungspläne aus den Festlegungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind, der wirksame Flächennutzungsplan für den Standort aber eine Grünfläche und eine gewerbliche Baufläche (anteilig G6) darstellt, muss der Flächennutzungsplan - im Parallelverfahren gemäß 8 Abs. 3 BauGB - geändert werden. Verfahren: Nach 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die öffentliche Unterrichtung über die Planung findet durch Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung statt. Der Entwurf der geänderten Teilfläche des gemeindlichen Flächennutzungsplans samt Begründung liegt in der Zeit vom bis im Bürgerservice der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4 in Blan-kenfelde-Mahlow während der nachfolgend angegebenen Dienstzeiten aus: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 9:00 14:00 Uhr 9:00 16:00 Uhr 9:00 14:00 Uhr 9:00 19:00 Uhr 8:00 13:00 Uhr Jedermann ist berechtigt, während der Auslegungsfrist Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf im Bauamt der Gemeindeverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Unterlagen sind im o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Gemeinde in der Rubrik Rathaus > Planen&Bauen > Gemeindeplanung > aktuelle Planverfahren abrufbar. Blankenfelde-Mahlow, den gez. Baier Ortwin Baier Bürgermeister Seite 10 von 14

11 Bekanntmachung über die erste Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Da 19 Großflächiger Einzelhandel Mittelstraße (Stand November 2016) Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Da 19 Großflächiger Einzelhandel Mittelstraße einschließlich Entwurfsbegründung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (Beschluss-Nr.: 3/1/2017) Lage: Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Dahlewitz, östlich angrenzend an die Mittelstraße. Es liegt zwischen der Mittelstraße und der Bundesstraße B96 und umfasst die Flurstücke 159 und 821 sowie 872 (teilweise) der Flur 5, Gemarkung Dahlewitz. Geltungsbereich Da19 Ziel/ Zweck: Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes als Vollsortimenter. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar. 1. Umweltbezogene Informationen in Fachgutachten: W&K Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Infrastruktur mbh Potsdam; : Verkehrsgutachten für die Errichtung eines REWE Marktes 2. Im Rahmen des Umweltberichtes liegen für die jeweiligen Schutzgüter folgende Arten von umweltrelevanten Informationen mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter, zu den Umweltauswirkungen der Planung und Wechselwirkungen vor: -Schutzgut Tiere: Artengruppe Brutvögel und Fledermäuse, artenschutzrechtliche Aspekte und Belange Seite 11 von 14

12 -Schutzgut Biotope und Artenschutz: Biotoptypen, Pflanzenarten, angrenzende Biotope -Schutzgut Boden: geologischer Untergrund, Bodentyp, Versiegelung -Schutzgut Wasser: Grundwasser, Oberflächenwasser -Schutzgut Klima / Luft: klimatische Verhältnisse, Luftqualität, Immissionsbelastungen -weitere umweltrelevante Informationen: Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen (Kompensations- / Ausgleichsmaßnahmen) 3. Weiterhin werden die Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Landschafts- und Ortsbild / Erholung, Menschen, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie weitere Belange des Umweltschutzes wie Abfälle, Abwasser / Regenwasser, schonender Umgang mit Grund und Boden beschrieben und bewertet. 4. Darüber hinaus liegen aus den Stellungnahmen von Fachbehörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder Bürgern umweltrelevante Informationen zu folgenden Themengebieten vor: Artenschutz (Brutvögel), Bodenschutz (Versiegelung, Biotop), Baumschutz Die Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden. Verfahren: Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren findet durch Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Anlagen liegt in der Zeit vom bis im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (Karl-Marx-Straße 4 in Blankenfelde) während der nachfolgend angegebenen Dienstzeiten aus: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 9:00 14:00 Uhr 9:00 16:00 Uhr 9:00 14:00 Uhr 9:00 19:00 Uhr 8:00 13:00 Uhr Jedermann ist berechtigt, während der Auslegungsfrist Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf im Bauamt der Gemeindeverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht hätten werden können. Die Unterlagen sind im o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Gemeinde in der Rubrik Rathaus > Planen & Bauen > Gemeindeplanung > Bauleitplanung > aktuelle Planverfahren abrufbar. Blankenfelde-Mahlow, den gez. Baier Ortwin Baier Bürgermeister Seite 12 von 14

13 Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Blankenfelde Jagdgenossenschaft Blankenfelde Blankenfelde, den Die Jagdgenossenschaft Blankenfelde lädt zur ordentlichen Genossenschaftsversammlung am um Uhr in die Gaststätte Zur Eiche, Blankenfelder Dorfstraße 25, Blankenfelde- Mahlow ein. Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Blankenfelde gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes für den Zeitraum 2016/ Bericht zum Kassenbestand und Vorstellung des Entwurfes zum Haushaltsplan für das neue Jagdjahr 3. Bericht der Kassenprüfung 4. Feststellung des Jagdpachtreinertrages und Verwendung der Pachteinnahmen 5. Beschlüsse zu den Punkten Entlastung des Vorstandes 7. Wahl des Vorstandes der Jagdgenossenschaft Blankenfelde Für den Zeitraum Sonstiges Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der erschienenen Jagdgenossen. Da beabsichtigt ist, die Versammlung mit einem gemeinsamen Essen zu beenden, bitten wir die Teilnahme bis zum an die unten aufgeführten Adressen zu melden. Der Vorstand Horst Gäbert Stephan Parsiegla Blankenfelde-Mahlow Großbeeren Alt Glasow 3 Am Sportplatz 1 Tel Tel Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Dahlewitz Am um 18.Uhr in der Taverne Dahlewitz, Dahlewitzer Dorfstraße 38. Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Dahlewitz gehören, auf denen Jagd ausgeübt wird. Tagesordnung 1. Bericht des Vorstandes für das Jagdjahr Bericht zum Kassenbestand und Vorschläge für den Haushaltsplan, Feststellung Reinertrag bzw. Verwendung Pachteinnahmen 3. Verschiedenes, Abschussquotenbericht 4. Beschlüsse zu den Punkten 1 bis 3 5. Sonstiges Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der erschienenen Jagdgenossen, anschließend Jagdessen gez. Rink Peter Rink Jagdvorsteher Seite 13 von 14

14 Öffentliche Bekanntmachung der Mitteilung über einen Grenztermin Seite 14 von 14

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