Seite Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt
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1 Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Referat für Gesundheit und Umwelt Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt Bayerstr. 28a, München An die Vorsitzende des Bezirksausschusses 05 Frau Adelheid Dietz-Will über BA-Geschäftsstelle Ost Friedensstraße München Umweltschutz Umweltplanung, Ressourcenschutz, Agenda RGU-UW 12 Bayerstr. 28a München Telefon: Telefax: Zimmer: 3032 Sachbearbeitung: umweltvorsorge.rgu@muenchen.de Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum Schadstoffbelastung der Luft in der Humboldtstraße und anliegenden Straßen BA-Antrags-Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom Sehr geehrte Frau Dietz-Will, der o.g. Antrag wurde uns vom Direktorium mit der Bitte um weitere Bearbeitung zugeleitet; er bezieht sich auf ein Geschäft der laufenden Verwaltung i.s.d. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 GO und 12 Abs. 3 Bezirksausschuss-Satzung. In der Sitzung des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 -Au-Haidhausen am wurde der nachfolgende Antrag einstimmig beschlossen: Der BA 5 möge beschließen, die Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt und das Amt für Umweltschutz und Umweltplanung (LfU) in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt dazu aufzufordern, in der Humboldtstrasse Luftmessungen mit folgenden Schwerpunkten: SO2 (Schwelfeldioxid), NO2 (Stickstoffdioxid), CO (Kohlenmonoxid), O3 (Ozon), PM10 (Feinstaub) vorzunehmen. Zu diesem Antrag ist folgender Sachverhalt zu berichten: 1. Grundlagen: Zur Beurteilung der Luftqualität zum Schutze der menschlichen Gesundheit sind die Grenzwerte der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) heranzuziehen (s. Anlage 1). Bei den im einzelnen aufgeführten Werte sind insbesondere die Zeitbezüge, wie etwa Jahresmittelwert, Tagesmittelwert oder 1-h Wert zu beachten. S-Bahn: S1 bis S8 Haltestelle Hauptbahnhof/Hackerbr. U-Bahn: Linien U1/U2/U4/U5 Haltestelle Hauptbahnhof Straßenbahn: Linien 18,19 Haltestelle Hermann-Lingg-Strasse Bus: Linie 58 Haltestelle Holzkirchner Bahnhof Internet:
2 Seite 2 von 5 Bei diesen Grenzwerten wird nicht nach der Nutzung der angrenzenden Flächen unterschieden. Zuständig für die Erfassung der Luftschadstoffbelastung ist in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Dieses führt im Rahmen des bayernweiten Messnetzes LÜB (Lufthygienischen Landesüberwachungssystem Bayern, seit 1974 in Betrieb, derzeit über 50 Stationen in Bayern) in München derzeit an 5 kontinuierlich registrierenden Stationen Messungen der Konzentrationen der relevanten Luftschadstoffe in der für die Beurteilung gemäß der 39. BImSchV erforderlichen Datenqualität durch. Der Name der Stationen sowie die an diesen Standorten gemessenen Komponenten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen (die in der Begründung angegebene Liste befindet sich nach einer Anpassung des LÜB-Messnetzes 2014 leider nicht mehr auf dem aktuellen Stand). SO 2 NO 2 CO O 3 PM 10 Allach x x Johanneskirchen x x x Landshuter Allee x x x Lothstraße x x x x Stachus x x x x x Die Messergebnisse werden aktuell im Internet veröffentlicht. Darüberhinausgehend werden vom LfU zusammenfassende lufthygienische Berichte erstellt, in denen die Messergebnisse im Hinblick auf die Grenzwerte aufbereitet und diskutiert werden (s. dazu Anhand dieser Berichte ist festzustellen, dass die Immissionssituation in München bei Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid unproblematisch ist, die Werte befinden sich deutlich unter den Grenzwerten. Bei Ozon, Stickstoffdioxid und Feinstaub ist zu unterscheiden zwischen verkehrsbelasteten Standorten, wie z.b. der Humboldtstraße, Stadtrandgebieten und stadtfernen Gebieten. Bei Ozon werden an straßennahen Bereichen aufgrund des Ozonabbaus durch Reaktionen mit anderen Luftschadstoffen, insbesondere Stickstoffmonoxid, geringere Werte gemessen als an straßenfernen Stationen. In 2015 betrugen die höchsten Stundenmittelwerte in München 194 µg/m³ (Allach) und 196 µg/m³ (Lothstraße). Diese Höchstwerte lagen demnach über der Informationsschwelle (180 µg/m³), aber deutlich unter der Alarmschwelle (240 µg/m³). Diese wurde im übrigen in den letzten 10 Jahren bayernweit nicht erreicht. Anders sieht die Situation bei Stickstoffdioxid und Feinstaub aus.
3 Seite 3 von 5 Während bei Feinstaub in den letzten Jahren ein Rückgang zu beobachten ist und die Grenzwerte seit fünf Jahren sogar an der Landshuter Allee eingehalten werden, verbleibt die Belastung mit Stickstoffdioxid seit Jahren auf einem hohen Niveau. Grund dafür sind im wesentlichen die Emissionen der Diesel-Kfz, die im Realbetrieb in der Regel die vorgegebenen Emissionsgrenzwerte nicht einhalten und zum Teil deutlich überschreiten. 2. Messungen der Luftschadstoffbelastung an Straßen Bei Messungen sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitbezüge bei der Grenzwertfestsetzung, also Tagesmittelwert, Jahresmittelwert und zulässige Überschreitungshäufigkeiten im Bezugszeitraum Jahr, besonders zu beachten. Dies bedeutet, dass für aussagekräftige Ergebnisse und Bewertungen die Luftschadstoffkonzentrationen kontinuierlich und mit hoher zeitlicher Auflösung über einen langen Zeitraum hin (mind. ein Jahr) erfasst werden müssen. Aus den in der 39. BImSchV konkret formulierten Anforderungen an die Messungen resultieren erhebliche messtechnische Ansprüche, die mit hohen Kosten verbunden sind. Aus Messungen über kürzere Zeiträume, z.b. über 4 Wochen, können aufgrund des starken Einflusses der jeweiligen meteorologischen Bedingungen auf die Messwerte, keine belastbaren Aussagen bezüglich der o.a. Grenzwerte abgeleitet werden. Ergänzend zu den kontinuierlichen Messungen können für spezifische Fragestellungen ergänzende Messungen mit vereinfachten Messsystemen, bei denen jedoch auch die o.a. Vorgaben des Gesetzgebers, insbesondere im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit den vorgegebenen Referenzmesssystemen zu beachten sind, durchgeführt werden. Als Alternative zu den Messungen wurde die rechnerische Erfassung der Immissionsbelastung im gesamten Hauptstraßennetz von München gewählt. Anders als in der Begründung zu diesem Antrag formuliert, geht es dabei nicht um die mathematische Berechnung aus Ergebnissen anderer, für diesen Standort nicht repräsentativer Messpunkte, sondern um Berechnungen nach einem Modell auf Basis physikalischer Zusammenhänge. Die Modellierung ist somit die einzige Möglichkeit, sich in Ergänzung zu den ortsfesten Messungen einen Überblick zur Luftschadstoffbelastung im gesamten Stadtgebiet zu verschaffen. Derartige Ergebnisse von Berechnungen zur Luftschadstoffbelastung in München liegen aus dem Projekt Machbarkeitsstudie Umweltorientiertes Verkehrsmanagement in München und ergänzenden Berechnungen im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vor. Dort wurde die Luftschadstoffbelastung im Hauptstraßennetz von München mit dem Modellsystem IMMISLuft an insgesamt 2168 Streckenabschnitten berechnet. Die Feinstaub- bzw. die Stickstoffdioxidbelastung an einem Straßenabschnitt setzt sich generell aus dem regionalen Hintergrund bzw. der großräumigen Belastung, der städtischen Hintergrundbelastung und der direkten lokalen Belastung im Straßenabschnitt zusammen. Bei der Berechnung der durch den Verkehr im Straßennetz bedingten lokalen Zusatzbelastung an Straßen wurden u.a. berücksichtigt: die Verkehrsbelastung, d.h. der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV), einschließlich des Anteils unterschiedlicher Fahrzeugklassen (z.b. LKW-Anteil),
4 Seite 4 von 5 die Verkehrsdynamik, die Verkehrszustände, die Verkehrssituation, also z.b. der Verkehrsfluss, die Flottenzusammensetzung (u.a. Art und Alter der Fahrzeuge) und die Straßenbreite sowie die Art und Dichte der Randbebauung. Berechnet werden Jahresmittelwerte der Luftschadstoffkonzentrationen. Die Ergebnisse der Berechnungen sind nicht punktgenau, sondern auf Abschnitte bezogen. 3. Luftschadstoffbelastung Humboldtstraße Bei der o.a. Studie wurde für die Humboldtstraße folgende Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid ermittelt (Grenzwert 40 µg/m³): Abschnitt Pilgersheimer Straße bis Oefelestraße Abschnitt Oefelestraße bsi Sommerstraße Abschnitt Sommerstraße bis Claude-Lorraine Str. 58,7 µg/m³ 62,3 µg/m³ 58,5 µg/m³ Bei Messungen im Jahr 2003 wurde vor der Humboldtsraße 16 ein Jahresmittelwert von 60 µg/m³ ermittelt. Generell bedingt ein Überschreiten der Grenzwerte keine unmittelbaren lokalen Maßnahmen, bei einem Überschreiten der Immissionsgrenzwerte hat gemäß 47 BImSchG die zuständige Behörde für München die Regierung von Oberbayern - einen Luftreinhalteplan aufzustellen, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften und großräumigen Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt. Für München existiert ein derartiger Luftreinhalteplan, der bislang sechsmal, zuletzt im Dezember 2015, fortgeschrieben wurde. Eine Aktualisierung der o.a. Berechnungen zur Luftschadstoffbelastung im Hauptstraßennetz von München erfolgt derzeit im Rahmen der Bearbeitung eines vom Bayerischen Landesamt für Umwelt beauftragten Gutachtens zur Ermittlung der verkehrlichen Bedingungen und Auswirkungen verkehrssteuernder Maßnahmen mit dem Ziel der Minderung der Verkehrsmenge auf besonders belasteten Abschnitten sowie deren Stickstoffdioxid-Minderungspotentials und sonstiger Auswirkungen auf die Luftqualität (Maßnahme 1 der o.a. 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München). Die Ergebnisse dieses Gutachtens werden für Mitte 2017 erwartet. 4. Zusammenfassung Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass mit den o.a. aufgeführten Datengrundlagen ausreichende und mit den Ansprüchen des Gesetzgebers konforme Daten zur Immissionssituation in München vorliegen und durch aktuelle Arbeiten fortgeschrieben werden. Diese Daten bilden die Grundlage für die Bewertung der Immissionssituation in München anhand der vorgegebenen Grenzwerte und der daraus zu folgernden Notwendigkeit für Maßnahmen in der Luftreinhalteplanung.
5 Seite 5 von 5 Durch eine weitere Messung werden keine neuen Fakten hinsichtlich der Notwendigkeit von Maßnahmen zu Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung in München geschaffen. Zentrale Herausforderung der Luftreinhaltung ist die flächendeckende Einhaltung der Grenzwerte. Handlungsoptionen und Handlungsvorschläge der Landeshauptstadt München werden in einer Beschlussvorlage des Referates für Gesundheit und Umwelt (Sitzungsvorlage Nr / V 07383, Vollversammlung des Stadtrates am ) für den Münchner Stadtrat erläutert. Angesichts der geschilderten Fakten kann dem Antrag, Luftschadstoffmessungen in der Humboldtstraße durchzuführen, nicht entsprochen werden. Der Antrag Nr / B ist damit satzungsmäßig erledigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Stephanie Jacobs berufsm. Stadträtin
und Umwelt Umweltschutz Umweltplanung, Ressourcenschutz, Agenda RGU-UW 12
Telefon: 0 233-47720 Telefax: 0 233-47705 Seite Referat 1 von 5für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Umweltplanung, Ressourcenschutz, Agenda RGU-UW 12 Wiedereinrichtung einer Schadstoffmessstelle am Romanplatz
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