Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II"

Transkript

1 Übung Privatrecht II

2 Lösung zu Fall 7: Gedankliche Vorüberlegungen: Was möchte S? Ersatz der 250,- Euro für die Reparatur Sind diese 250,- Euro ein Mangelfolgeschaden oder Mangelschaden? ist wichtig, um die richtige Anspruchsgrundlage zu finden Def. Mangelschaden: ist der Schaden an der Kaufsache selbst und der dadurch entstandene allgemeine Vermögensschaden, z.b. Kosten der Mängelbeseitigung - Die Kosten für die Reparatur des Notebooks entstehen unmittelbar dadurch, dass R dem S ein mangelhaftes Notebook verkauft hat, bei dem das DVD- Laufwerk nicht funktioniert Mangelschaden (+)

3 Obersatz: S könnte gegen R einen Anspruch auf Schadensersatz i.h.v. 250,- Euro für die Reparatur des Notebooks gem. 437 Nr. 3, 1.Alt., 434, 280 Abs.1, 3, 281 Abs.1, Satz 1 BGB haben. - In Betracht kommt hier der sog. kleine Schadensersatz, da S das mangelhafte Notebook behält und nur die Reparaturkosten ersetzt verlangt 1. Schuldverhältnis - zwischen S und R müsste ein wirksamer Kaufvertrag über das Notebook geschlossen worden sein

4 - Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende wirksame Willenserklärungen zustande, dem Angebot und der Annahme 145 ff. BGB - d.h. einer der Vertragspartner müsste dem anderen ein verbindliches Angebot gemacht haben, dass dieser angenommen hat - Ein Angebot des R könnte in seinem Zeitungsinserat gesehen werden Das Zeitungsinserat muss zum einen inhaltlich so gefasst sein, dass durch einfache Annahmeerklärung ein Vertrag zustande kommen kann und zweitens muss sich aus dem Angebot ergeben, dass sich der Anbietende damit auch rechtlich binden wollte (sog. Rechtsbindungswille)

5 Ob sich der R mit seinem Zeitungsinserat rechtlich binden wollte ist durch Auslegung unter Berücksichtigung der Einzelumstände und der Verkehrssitte zu ermitteln gem. 133, 157 BGB - Würde es sich bei dem Zeitungsinserat um ein Angebot handeln, könnte eine unbegrenzte Zahl von Personen durch Annahme einen Vertragsschluss zustande bringen alle Verträge wären dann gültig - R könnte aber nur einen einzigen Vertrag erfüllen, da er nur ein Notebook hat, dass er verkaufen kann allen anderen Vertragspartnern gegenüber würde er sich wegen Nichterfüllung der Verträge schadensersatzpflichtig machen - Der Verkäufer möchte sich seinen Geschäftspartner selbst aussuchen

6 - R wollte nicht mit jedem Interessenten einen Kaufvertrag über das Notebook abschließen, sondern zwischen den vielen Interessenten wählen - Somit enthielt das Zeitungsinserat kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, sondern R forderte mit dem Inserat nur seinerseits Interessenten auf, ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben, sog. invitatio ad offerednum - Das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages liegt hier in der Erklärung des S, er wolle das Notebook für 100,- Euro kaufen - Dieses Angebot hat R auch angenommen, so dass ein wirksames Schuldverhältnis in Form eines Kaufvertrages vorliegt

7 2. Pflichtverletzung - gem. 433 Abs.1, Satz 2 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmangeln zu verschaffen Diese Pflicht könnte R verletzt haben, indem er S ein Notebook verkaufte, bei dem das DVD- Laufwerk nicht funktionierte dadurch könnte das Notebook mit einem Mangel gem. 434 BGB behaftet sein - In Betracht käme ein Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 1 BGB - Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Soll- Beschaffenheit der Kaufsache negativ von der Ist- Beschaffenheit abweicht

8 - Auf Nachfrage des S hin, beschrieb R das Notebook als in technisch einwandfreiem Zustand Somit lag über den technisch einwandfreien Zustand des Notebooks eine Beschaffenheitsvereinbarung zwischen S und R vor Tatsächlich funktioniert an dem Notebook schon seit einiger Zeit das DVD- Laufwerk nicht mehr Die vereinbarte Soll- Beschaffenheit weicht demnach von der Ist- Beschaffenheit negativ ab Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 1 BGB liegt vor

9 der Sachmangel lag bereits bei Übergabe des Notebooks und damit Gefahrübergang gem. 446 Satz 1 BGB, vor 2.1. Ausschluss der Gewährleistung - Die Gewährleistungsrechte des S könnten vertraglich ausgeschlossen worden sein S unterschrieb ein Vertragsformular in dem jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen worden - Fraglich ist, ob dieser Gewährleistungsausschluss wirksam ist

10 a.) arglistiges Verschweigen gem. 444 Alt.1 BGB - gem. 444 Alt.1 BGB kann sich R auf den Gewährleistungsausschluss nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat - Ein arglistiges Verschweigen ist gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder mit ihm rechnet und ihm bewusst ist, dass der Käufer den Kaufvertrag bei Kenntnis des Mangels gar nicht oder zu anderen Bedingungen geschlossen hätte der Verkäufer nutzt also die Unkenntnis des Käufers bewusst aus R hat dem S absichtlich nichts von dem defekten DVD- Laufwerk erzählt, weil ihm bewusst war, dass S möglicherweise das Notebook sonst nicht gekauft hätte

11 Mangel wurde von R arglistig verschwiegen und somit kann er sich gem. 444, 1.Alt. BGB nicht auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen b.) Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gem. 444 Alt.2 BGB Der vereinbarte Ausschluss der Gewährleistung ist auch nach 444 Alt. 2 BGB unwirksam, da der Verkäufer (R) hier eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat R hat dem S auf dessen Nachfragen versichert, dass das Notebook in technisch einwandfreien Zustand sei Somit kann sich R auch nach 444 Alt.2 BGB nicht auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen

12 Dem S steht sein Recht auf Schadensersatz aus 437 Nr.3, 280 Abs.1, 2, 281 Abs.1, Satz 1 BGB weiterhin zu 3. Vertretenmüssen - Der R muss die Pflichtverletzung zu vertreten haben - Vertretenmüssen gem. 276 Abs.1 BGB: Vorsatz oder Fahrlässigkeit R hat vorsätzlich gehandelt, denn er wusste, dass er dem S ein mangelhaftes Notebook verkauft, so dass er die Pflichtverletzung gem. 280 Abs.1, Satz 2 BGB auch zu vertreten hat

13 4. Schaden - S erlitt aufgrund der Pflichtverletzung auch einen Schaden, in Form der Reparaturkosten die Reparaturkosten i.h.v. 250,- Euro entstanden dem S nur, da ihm R ein Notebook mit einem nicht funktionierenden DVD- Laufwerk verkaufte - Umfang des Schadensersatzes bestimmt sich nach 249 ff. BGB Die entstandenen Reparaturkosten fallen unter 249 Abs. 2 BGB 5. Fristsetzung zur Nacherfüllung - Nach 281 Abs.1, Satz 1 BGB muss der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung setzen

14 - S hat dem R keine Frist gesetzt ABER: - nach 281 Abs.2, 1. Alt. BGB ist eine Fristsetzung entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert - R weigert sich hartnäckig das DVD-Laufwerk am Notebook zu reparieren, so dass eine Fristsetzung entbehrlich war -Voraussetzungen für den sog. Kleinen Schadensersatz liegen vor Ergebnis: S hat gegen R einen Anspruch auf Schadensersatz i.h.v. 250,- Euro gem. 437 Nr. 3, 1.Alt., 434 Abs.1, Satz 1, 280 Abs.1, 3, 281 Abs.1, Satz 1 BGB.

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 4 Vorüberlegungen: zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - B (= wer) will von A (= von wem) die Zahlung der 100,- Euro (= was)

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Lösung Fall 9: Gedankliche Vorüberlegungen: - Was möchte D hier? Schmerzensgeld für ihre Verbrennungen an Haaren und Kopfhaut Die Verbrennungen an ihren Haaren und ihrer Kopfhaut ist

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Lösung zu Fall 11: Gedankliche Vorüberlegung: Was möchte B? er will die 120,- Euro ersetzt bekommen 1.) Diese kann man zum einen über den Aufwendungsersatz bei Selbstvornahme gem.

Mehr

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung:

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung: Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon

Mehr

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon

Mehr

Reklamationen beim Kauf

Reklamationen beim Kauf Reklamationen beim Kauf So sieht es rechtlich aus von und mit Prof. Dr. Tobias Scheel präsentiert von Mangelfreiheit Ein Kaufvertrag kommt laut 434 BGB durch Angebot und Annahme zustande. Durch einen Kaufvertrag

Mehr

V Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht

V Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht Privatrecht / Prof. Dr. H. Buschmann 1 2002-11-30 V Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht Schlechtleistung im Kaufrecht Gewährungsleistung für Mängel bei Sachkauf Sachmangel 434 Mangel Abweichung

Mehr

Frage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1

Frage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1 Lösungsskizze Fall 1 Frage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1 Anm.: 437 als Verweisungsnorm auf allgemeine Vorschriften, immer mitzuzitieren Wortlaut

Mehr

A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1. Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff:

A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1. Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff: Fall 5 Lösungsübersicht: A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1 Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff: 4. Prüfung der 437 Nr. 1-3 ivm den dort genannten Normen:

Mehr

A könnte gegen B einen Anspruch auf Rückgewähr des gezahlten Kaufpreises in Höhe von 250,- Euro gem. 437 Nr.2, 1.Alt., 434, 323, 346 BGB haben.

A könnte gegen B einen Anspruch auf Rückgewähr des gezahlten Kaufpreises in Höhe von 250,- Euro gem. 437 Nr.2, 1.Alt., 434, 323, 346 BGB haben. Ass.jur. Ch. Meier, BTU-Cottbus Lösungsskizze Probeklausur im Privatrecht II Lösung zu Fall 1: A könnte gegen B einen Anspruch auf Rückgewähr des gezahlten Kaufpreises in Höhe von 250,- Euro gem. 437 Nr.2,

Mehr

Übersicht zum Schadensersatz

Übersicht zum Schadensersatz Übersicht zum Schadensersatz Für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen ist wie für die Prüfung des Rücktritts eine zentrale Aufbaufrage, ob Mängelgewährleistungsrechte anwendbar sind oder nicht. A.

Mehr

Frage 1 Ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises könnte nach 433 II BGB bestehen, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Frage 1 Ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises könnte nach 433 II BGB bestehen, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Prüfung: Angestelltenprüfung II/10-01 Dresden Fach: Recht Klausurteil: Bürgerliches Recht 120 Minuten/50 Punkte Fall 1 Frage 1 Ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises könnte nach 433 II BGB bestehen,

Mehr

Fragen Übung 10. Wie werden hier Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft(e)

Fragen Übung 10. Wie werden hier Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft(e) Fragen Übung 10 Student S hat Hunger. Er geht zum Discounter, lädt eine Palette mit 20 Erdbeerjoghurts aus der Kühltheke in seinen Einkaufswagen, legt sie alle auf das Band an der Kasse und bezahlt den

Mehr

Fragen Übung Wieviele Verpflichtungsgeschäfte fanden statt? - Wieviele Verfügungsgeschäfte fanden statt?

Fragen Übung Wieviele Verpflichtungsgeschäfte fanden statt? - Wieviele Verfügungsgeschäfte fanden statt? Fragen Übung 11 Student S hat Hunger. Er geht zum Discounter, lädt eine Palette mit 20 Erdbeerjoghurts aus der Kühltheke in seinen Einkaufswagen, legt sie alle auf das Band an der Kasse und bezahlt den

Mehr

Ausgangsfall Anspruch von A gegen Z auf Rückzahlung von 500 nach 437 Nr. 2 Var. 1, 323, 326 Abs. 5, 346, 398 S. 2 BGB

Ausgangsfall Anspruch von A gegen Z auf Rückzahlung von 500 nach 437 Nr. 2 Var. 1, 323, 326 Abs. 5, 346, 398 S. 2 BGB Klausur GK III, Lösungsskizze (kurz) Ausgangsfall Anspruch von A gegen Z auf Rückzahlung von 500 nach 437 Nr. 2 Var. 1, 323, 326 Abs. 5, 346, 398 S. 2 BGB 1. wirksame Abtretung Einordnung der Abrede zwischen

Mehr

Fall 7: Sammlers Leid - Lösungsskizze. I. Anspruch des U gegen K auf Übergabe und Verschaffung des Eigentums, 433 I 1 BGB

Fall 7: Sammlers Leid - Lösungsskizze. I. Anspruch des U gegen K auf Übergabe und Verschaffung des Eigentums, 433 I 1 BGB Fall 7: Sammlers Leid - Lösungsskizze Teil I: I. Anspruch des U gegen K auf Übergabe und Verschaffung des Eigentums, 433 I 1 BGB Voraussetzung ist wirksamer Vertragsschluss, also zwei übereinstimmende

Mehr

Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten

Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten Einleitung Sie meinen, Sie haben bei dem Kauf Ihres Autos ein Schnäppchen gemacht, stellen dann aber fest, dass das Fahrzeug kaputt ist und Sie

Mehr

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag: rechtliche Grundlage : 433 BGB Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an

Mehr

Rechtslage nach Beendigung des Vorrangs der Nacherfüllung

Rechtslage nach Beendigung des Vorrangs der Nacherfüllung 3. Keine Einrede des Verkäufers 439 III BGB erfasst Fälle des 275 II, III BGB Unverhältnismäßigkeit der Kosten Verjährung, 214 ivm 438 BGB III. Rechtsfolgen, 439 BGB IV. Freie Wahl zwischen Nachbesserung

Mehr

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands)

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Prof. Dr. Franz Dorn Januar 2010 Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Die folgende Zusammenfassung zeigt sowohl die Struktur im Werkvertragsrecht

Mehr

Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache

Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr.1, 439 BGB über eine Sache II. Kaufsache muss bei Gefahrübergang mit einem Sach-/Rechtsmangel gem. 434, 435 BGB behaftet

Mehr

Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437

Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437 Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437 (immer vorrangig) gem. 437 Nr. 1, 439 Rücktritt gem. 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V Minderung gem.

Mehr

Informationen zum Kaufrecht

Informationen zum Kaufrecht 1 Informationen zum Kaufrecht 2 I. Einführung 3 II. Mängel 3 1. Sachmangel 3 2. Rechtsmangel 3 3. Rechtsfolgen mangelhafter Leistung 4 3 I. Einführung Durch das Schuldrechtsreformgesetz ergeben sich wesentliche

Mehr

Rechtslage nach Beendigung des Vorrangs der Nacherfüllung

Rechtslage nach Beendigung des Vorrangs der Nacherfüllung 3. Keine Einrede des Verkäufers 439 III BGB erfasst Fälle des 275 II, III BGB Unverhältnismäßigkeit der Kosten Verjährung, 214 i.v.m. 438 BGB III. Rechtsfolgen, 439 BGB IV. Freie Wahl zwischen Nachbesserung

Mehr

HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE BEIM KAUFVERTRAG

HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE BEIM KAUFVERTRAG MERKBLATT Fairplay KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN DER UNTERNEHMEN Der Kauf ist wohl das bedeutendste Umsatzgeschäft, bei dem Gegenstände gegen Geld ausgetauscht werden. Der

Mehr

I. Anspruch der K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Kleides aus 433 I 1 BGB. Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz aus 280 I, III, 283 BGB

I. Anspruch der K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Kleides aus 433 I 1 BGB. Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz aus 280 I, III, 283 BGB I. Anspruch der K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Kleides aus 433 I 1 BGB 1. Anspruch entstanden a) Angebot des V b) Annahme der K 2. Anspruch untergegangen 3. Ergebnis II. Anspruch des K gegen

Mehr

195 Regelmässige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

195 Regelmässige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Ass.-Prof. Dr. Christiana Fountoulakis PRvgl II, WS 2005/2006 1 Zur Sachmängelgewährleistung: Deutschland: Gesetzesbestimmungen des BGB n.f. (mit Relevanz für die im Unterricht besprochenen Fälle) Revidiertes

Mehr

Frage 1: Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz in Höhe von 50

Frage 1: Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz in Höhe von 50 Frage 1: Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz in Höhe von 50 K könnte gegen V einen Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten für den Kauf einer gleichwertigen Espressomaschine in Höhe von 50 aus 280 I,

Mehr

Inhalt. Fall 3: Weinversteigerung in Trier 33 Angebot, Annahme, Erklärungsbewusstsein Nichtigkeit eines Vertrags infolge Anfechtung

Inhalt. Fall 3: Weinversteigerung in Trier 33 Angebot, Annahme, Erklärungsbewusstsein Nichtigkeit eines Vertrags infolge Anfechtung Standardfälle Inhalt Fall 1: Ein vergebliches Angebot 7 Angebot und Annahme, Selbstbedienungsläden Zeitungsinserat, Online-Kauf Warenautomatenfall, Zusendung unbestellter Ware Fall 2: Wer zu spät kommt

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Übung Einheit 9: Kaufvertrag, Verbrauchsgüterkauf (Fall 37) Werkvertrag (Fall 38) Kaufvertrag, Verbrauchsgüterkauf (Fall 37) - Sachverhalt Autohändler V erwirbt von einem

Mehr

Fall 7 Lösungsskizze

Fall 7 Lösungsskizze Fall 7 Lösungsskizze I. Anspruch der K gegen V auf Übereignung gem. 433 Abs. 1 S. 1 BGB 1. Vertragsschluss a) Einigung b) Zugang einer Willenerklärung bei Minderjährigen, 131 BGB c) Abgabe einer Willenserklärung

Mehr

Fall 6 Sachverhalt. Welche Rechte hat K? Tutroium WIPR II. Jana Bonß-Wolf, Louisa Hohmann

Fall 6 Sachverhalt. Welche Rechte hat K? Tutroium WIPR II. Jana Bonß-Wolf, Louisa Hohmann Fall 6 Sachverhalt Der Möbelhändler V wirbt im City-Anzeiger mit einem Inserat für antike Möbel. Er bietet ein Biedermeierzimmer, das ca. 175 Jahre alt sein soll, zum Preise von 10.000,- an. K, der die

Mehr

Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB)

Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB) Wissenschaftlicher Mitarbeiter Patrick Stemler Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB) I. Anspruch auf Nacherfüllung nach 437 Nr.1; 439 BGB 1. Kaufvertrag 2. Gefahrübergang

Mehr

Begleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter

Begleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter Frage 1: Hat Gundel einen Anspruch auf Lieferung eines anderen Fahrzeuges? Vorüberlegung: 1. Schritt: Wer will was von Wem? 2. Schritt: Woraus => Auffinden der AGL - vertragliche AGL: 433 I, 437 Nr. 1,

Mehr

Übungsfall 3: Sachverhalt

Übungsfall 3: Sachverhalt Übungsfall 3: Sachverhalt Haus gehört zur Hälfte F, zur anderen Hälfte wurde M nach Gesetz (F und fünf Kinder) beerbt. Haus hat Schönheitsfehler (Brand, Grünfläche). F kennt diese, anders als die Kinder.

Mehr

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V Lösungsskizze Klausur ZI SS 2012 Frage 1 A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der 5.000 gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V I. Anspruch entstanden 1. Wirksamer Kaufvertrag gem. 433 zwei übereinstimmende

Mehr

I. Anspruch entstanden 1. Ein wirksamer Kaufvertrag liegt vor.

I. Anspruch entstanden 1. Ein wirksamer Kaufvertrag liegt vor. Käsekauf K kauft bei V eine 10kg schweren Käse für 100,-. Zuhause wiegt er nach und stellt fest, dass der Käse nur 9,8 kg wiegt, was V letztlich auch nicht bestreitet. Wütend fordert K Nachlieferung (an

Mehr

Roßmanith WiederholungsAG BGB II SS Lösung:

Roßmanith WiederholungsAG BGB II SS Lösung: V möchte seinen gebrauchten, privat genutzten Pkw verkaufen. Als Interessent meldet sich K, der den PKW ebenfalls privat nutzen möchte. Auf dessen Nachfrage beschreibt V den technischen Zustand des Pkw

Mehr

Lösungsvorschlag. Teil I. Kann K von V die Lieferung von 36 Flaschen des Jahrhundertjahrgangs verlangen?

Lösungsvorschlag. Teil I. Kann K von V die Lieferung von 36 Flaschen des Jahrhundertjahrgangs verlangen? Nikolas Huber Surena Koller Dr. Matthias Kober Grundkurs BGB II Sommersemester 2012 Juristische Fakultät Augsburg Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Übungsklausur vom 21.06.2012 www.jura.uni-augsburg.de

Mehr

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-1 Kalkulationsirrtum: fehlerhafte Kalkulationen eines Unternehmers berechtigen nicht zur Anfechtung, zumindest bei internen Kalkulationen. Fehler

Mehr

Aufbau- und Prüfungsschemata zum Privatrecht II

Aufbau- und Prüfungsschemata zum Privatrecht II Aufbau- und Prüfungsschemata zum Privatrecht II Vorbemerkung Die nachfolgenden Prüfungsschemata sollen eine Hilfe für wesentliche Fragen betreffend die Prüfungsreihenfolge und den Aufbau der gutachtlichen

Mehr

281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung

281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht,

Mehr

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte. Wiss. Mitarbeiter Dr. iur. Thomas Habbe

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte. Wiss. Mitarbeiter Dr. iur. Thomas Habbe Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte Wiss. Mitarbeiter Arbeitsgemeinschaft im Schuldrecht, Besonderer Teil Fall 2: Auslaufmodell K erwirbt bei Händler V eine Waschmaschine

Mehr

Gebrauchtwagenkauf. Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss

Gebrauchtwagenkauf. Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss Gebrauchtwagenkauf Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss unterschreibt P einen von S mitgebrachten Formularvertrag, in den zuvor die für den Verkauf nötigen Angaben

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Die kaufrechtliche Mängelhaftung - Überblick Gem. 437 BGB kann der Käufer: - nach 439 BGB Nacherfüllung verlangen - nach den 440, 323 BGB und 326 Abs.5 BGB von dem Vertrag zurücktreten

Mehr

Leseprobe Text. Die Gewährleistung

Leseprobe Text. Die Gewährleistung Leseprobe Text Die Gewährleistung Das Recht der Gewährleistung im Kauf ist nun in den 434 ff geregelt. Es wurde durch die Schuldrechtsreform völlig umgestaltet. Gem. 437 gibt es nun fünf verschiedene Rechtsfolgen,

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25 Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25 Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 Wann ist die Gewährleistung

Mehr

Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht. Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009

Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht. Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009 Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009 Obersatz V könnte Anspruch gegen E auf Zahlung von 62.500,- EUR aus 433 Abs. 2 BGB, 1922, 1967 BGB haben? Dazu

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Die werkvertragsrechtliche Mängelhaftung - Überblick Gem. 634 BGB kann der Besteller: - nach 635 BGB Nacherfüllung verlangen - nach 637 BGB den Mangel selbst beseitigen und Ersatz

Mehr

Prof. Dr. jur. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M.

Prof. Dr. jur. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M. Allgemeines zum Kaufvertrag, 433 BGB Der Verkäufer verpflichtet sich o dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm daran Eigentum zu verschaffen, 433 Abs. 1 S. 1 BGB o und ihm die Sache frei von Sach-

Mehr

Privatrecht II. Ass.iur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.iur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Die werkvertragsrechtliche Mängelhaftung Überblick Gem. 634 BGB kann der Besteller: - nach 635 BGB Nacherfüllung verlangen - nach 637 BGB den Mangel selbst beseitigen u. Ersatz der

Mehr

ERASMUS-Tutorium SS 16 Schuldrecht AT Katharina Baunach. Schadensersatz

ERASMUS-Tutorium SS 16 Schuldrecht AT Katharina Baunach. Schadensersatz ERASMUS-Tutorium SS 16 Schuldrecht AT Katharina Baunach Schadensersatz I. Grundvoraussetzungen des 280 I BGB 1. Schuldverhältnis 2. Pflichtverletzung 3. Vertretenmüssen (der Pflichtverletzung): WICHTIG:

Mehr

Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr.

Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. 2, 434, 433 BGB) B kann von A Rückzahlung des Kaufpreises gem. 437 Nr. 2, 346 I BGB

Mehr

Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am : Schadensersatz neben der Leistung

Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am : Schadensersatz neben der Leistung Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 25.01.2010: Schadensersatz neben der Leistung ( 280 I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914 Wege

Mehr

Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6

Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6 Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6 Überblick I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr. 1, 439 I (Nachbesserung oder Nachlieferung) Voraussetzungen: Kaufvertrag Mangel bei Gefahrübergang

Mehr

Fall 5.1 Lösung. Anspruch des K auf Ersatz des entgangenen Gewinns i.h.v. 500 EUR aus 437 Nr. 3 BGB i.v.m. 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 S.

Fall 5.1 Lösung. Anspruch des K auf Ersatz des entgangenen Gewinns i.h.v. 500 EUR aus 437 Nr. 3 BGB i.v.m. 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 S. Juristische Fakultät Fall 5.1 Lösung Konversatorium zum Bürgerlichen Recht IIa Vertragliche Schuldverhältnisse Sommersemester 2016 Anspruch des K auf Ersatz des entgangenen Gewinns i.h.v. 500 EUR aus 437

Mehr

Kein Haftungsausschluss durch Gesetz 442 BGB oder vertraglich

Kein Haftungsausschluss durch Gesetz 442 BGB oder vertraglich PÜ BGB GK II Smmersemester 2008 Fall 5 Lösung: A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1 (Nachbesserung) Prüfungsschema für den Anspruch auf Nacherfüllung: I. Wirksamer Kaufvertrag,

Mehr

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag 1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 5: Der Klaus sieht auf dem Gelände des Autohändlers Vogel einen blauen Ford Fiesta ausgestellt, der mit 250 ausgezeichnet ist, was dem Klaus als ein wahres

Mehr

Vortrag am 17. Januar 2002

Vortrag am 17. Januar 2002 Wiss. Assistent Dr. Georg Bitter Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn Nacherfüllungsrecht und Nacherfüllungspflicht des Verkäufers Vortrag am 17. Januar 2002 Alle Vorlesungsunterlagen

Mehr

Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung

Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 28.05.2008 Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783

Mehr

Roßmanith Fallbesprechung BGB II SS Lösungsskizze FB 4. über die von D im Geschäft des J ausgesuchte Brosche

Roßmanith Fallbesprechung BGB II SS Lösungsskizze FB 4. über die von D im Geschäft des J ausgesuchte Brosche Teil 1: Ansprüche D gegen J A. Anspruch auf Nacherfüllung aus 439, 437 Nr. 1 BGB I. wirksamer Kaufvertrag? 1. Vertragsschluss? über die von D im Geschäft des J ausgesuchte Brosche Modifikation des Erfüllungsanspruchs

Mehr

Fall 9 Sammlers Leid

Fall 9 Sammlers Leid Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/2013 Fall 9 Sammlers Leid Teil 1 A.Anspruch des U gegen K auf Übergabe und Übereignung der Briefmarkensammlung gemäß 433 I 1 BGB VSS:

Mehr

Fall 8 Lösungsskizze

Fall 8 Lösungsskizze Fall 8 Lösungsskizze A. Ansprüche des K I. Anspruch des K auf Übergabe und Übereignung des Autos aus 433 Abs. 1 S. 1 BGB 2. Unmöglichkeit, 275 Abs.1 BGB a) Gattungsschuld b) Konkretisierung der Gattungsschuld,

Mehr

0Das Verhältnis des Besonderen Leistungsstörungsrechts zum Allgemeinen Leistungsstörungsrechts

0Das Verhältnis des Besonderen Leistungsstörungsrechts zum Allgemeinen Leistungsstörungsrechts 0Das Verhältnis des Besonderen Leistungsstörungsrechts zum Allgemeinen Leistungsstörungsrechts Gesetzliches Leistungsstörungsrecht bei Verletzung aller Pflichten außer der Mangelfreiheit 280 ff. direkt

Mehr

Fragen Übung 12. Welche Rechte hat der Werkbesteller im Falle eines Mangels? Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Abnahme eines Werkes?

Fragen Übung 12. Welche Rechte hat der Werkbesteller im Falle eines Mangels? Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Abnahme eines Werkes? Fragen Übung 12 Erläutern Sie den Unterschied zwischen der kaufvertraglichen Regelung in 442 BGB und der werkvertraglichen Regelung in 640 Abs. 2 BGB. Student S hat Hunger. Er geht zum Discounter, lädt

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I I. Der Gutachtenstil 1. Das juristische Gutachten In der Klausur wird immer ein juristisches Gutachten geschrieben. Das juristische Gutachten dient der juristischen Prüfung eines Lebenssachverhalts

Mehr

FALL 1 ARBEITSTECHNIKEN EINFÜHRUNGSFALL: DIE KOMPLEXITÄT DES ZEITSCHRIFTENKAUFS

FALL 1 ARBEITSTECHNIKEN EINFÜHRUNGSFALL: DIE KOMPLEXITÄT DES ZEITSCHRIFTENKAUFS PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2018/19 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

Grundkurs im Zivilrecht II

Grundkurs im Zivilrecht II Grundkurs im Zivilrecht II Vorlesungsbegleitende Übung FALL 7: PUTZFIMMEL Paula Putz (P) kauft bei dem Elektrofachhändler Rudi Reinemacher (R) eine Spülmaschine im Sonderangebot für 300, (regulär 400,

Mehr

Gewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen

Gewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen Gewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen bvse-jahrestagung Fachverband Sonderabfallwirtschaft Ausschuss Logistik und Technik Steigenberger Airport Hotel, Frankfurt 1. Oktober 2015 Dr. Nadja

Mehr

Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel

Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel 1. Auf der Grundlage des 433 BGB wird zwischen dem bisherigen Pächter der Kleingartenparzelle Nr.... im Kleingärtnerverein... Herrn/Frau... wohnhaft in... (nachfolgend

Mehr

Beschaffenheitsvereinbarung - aktuell

Beschaffenheitsvereinbarung - aktuell Beschaffenheitsvereinbarung - aktuell Der Verkäufer muss dafür aber zum Ausdruck bringen, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen (BGH v 18.10.2017 VIII ZR 32/16 Nr 16). Keinesfalls

Mehr

Lösung: Fall 5. A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB

Lösung: Fall 5. A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB Lösung: Fall 5 (nach Bayerle, JuS 2009, 619) A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB Anspruch auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises? I. Bestehen des Rücktrittsrechts

Mehr

Juristisches Repetitorium hemmer

Juristisches Repetitorium hemmer Zivilrecht SchuldR-BT Seite 1 von 7 Übersicht zum Gewährleistungsrecht beim Sachkauf, 434 ff. Anspruchsvoraussetzungen (Aufbauschemata) Grundsatz: Hauptpflicht des Verkäufers zur mangelfreien Lieferung,

Mehr

Lösungs- und Bewertungsbogen für Prüfungsklausuren. 1. Prüfungsklausur Stoffgebiet: Privatrecht. Kenn- Nr.: Lösungsschritte

Lösungs- und Bewertungsbogen für Prüfungsklausuren. 1. Prüfungsklausur Stoffgebiet: Privatrecht. Kenn- Nr.: Lösungsschritte Lehrgang: 6. B II. Themenbereich. Prüfungsklausur Stoffgebiet: Privatrecht Kenn- Nr.: Lösungsschritte Sachverhalt Der Landkreis Schnurpseldingen könnte von T den Ersatz der entstandenen Mehrkosten in Höhe

Mehr

Lösung: Fall 4. A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB

Lösung: Fall 4. A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB Lösung: Fall 4 (nach Bayerle, JuS 2009, 619) A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB Anspruch auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises? Vss.: Rücktrittserklärung

Mehr

Klimaanlage. Kann K von V die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen?

Klimaanlage. Kann K von V die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen? Klimaanlage K kauft bei V einen Neuwagen für 20.000,--. Zu Hause stellt er fest, dass die Klimaanlage zeitweilig ausfällt. V versucht sie zu reparieren. Nach dem zweiten gescheiterten Reparaturversuch

Mehr

Fall Anspruch entstanden Der Anspruch auf Lieferung des Gemäldes ist durch den Abschluss eines Kaufvertrages isd 433 BGB entstanden.

Fall Anspruch entstanden Der Anspruch auf Lieferung des Gemäldes ist durch den Abschluss eines Kaufvertrages isd 433 BGB entstanden. Fall 1 Frage 1: A. Anspruch auf Übergabe und Übereignung gem. 433 I S.1 BGB K könnte gegen V einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Gemäldes und der Skulptur aus 433 I S.1 BGB haben. I. Lieferanspruch

Mehr

Fall 2: Auslaufmodell

Fall 2: Auslaufmodell Variante 1 A. Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises aus 346 Abs. 1 BGB I. Rücktrittsrecht 1. Vertragliches Rücktrittsrecht 2. Gesetzliches Rücktrittsrecht, zb. aus 434, 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB Zwischenergebnis

Mehr

Ärger mit dem Mieter

Ärger mit dem Mieter Ärger mit dem Mieter Mieter 1 zieht zum 2.3. bei V aus. Im Mietvertrag wurde seinerze it vereinbart, dass M 1 beim Auszug Schönheitsreparaturen vornehmen muss. M 1 nimmt diese jedoch nicht vor, weil er

Mehr

Kaufvertragsrecht. Kaufgegenstand: Sachen ( 433 Abs. 1 BGB) und Rechte ( 453 BGB) und sonstige Gegenstände ( 453 BGB)

Kaufvertragsrecht. Kaufgegenstand: Sachen ( 433 Abs. 1 BGB) und Rechte ( 453 BGB) und sonstige Gegenstände ( 453 BGB) Kaufvertragsrecht Kauf (= gegenseitiger Vertrag): Ein Vertragspartner (Verkäufer) verpflichtet sich zur Veräußerung eines Vermögensgegenstandes und der andere (Käufer) zur Zahlung einer Geldsumme, 433.

Mehr

MA (04/10) Fall:

MA (04/10) Fall: Fall: Der bisher in Dortmund ansässige K kaufte im September 2008 von dem in Hagen wohnhaften B unter Ausschluss der Gewähr für Fehler und Mängel" ein Grundstück, auf dem 1982 ein Wohnhaus in Fertigbauweise

Mehr

Neues Recht des Pferdekaufs

Neues Recht des Pferdekaufs Neues Recht des Pferdekaufs Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (UK) Einleitung Ziel des Seminars Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (Wirkung zum 1.1.2002) Kurze Historie Bisheriges Viehkaufrecht

Mehr

Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Klaus Tonner. Sommersemester Teil: Wiederholungsfälle

Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Klaus Tonner. Sommersemester Teil: Wiederholungsfälle Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Klaus Tonner Sommersemester 2012 4. Teil: Wiederholungsfälle Fall 1: Kaufrecht K kauft im November 2011 in Rostock von V ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer Laufleistung

Mehr

Fall Selbstvornahme im Kaufrecht

Fall Selbstvornahme im Kaufrecht Fall Selbstvornahme im Kaufrecht K kauft von V ein gebrauchtes Auto der Marke BMW zum Preis von 10.000. Nachdem K eine Weile problemlos mit dem Wagen herumgefahren ist, erleidet er plötzlich einen Getriebeschaden,

Mehr

Jura Online - Fall: Spitz auf Knopf - Lösung

Jura Online - Fall: Spitz auf Knopf - Lösung Jura Online - Fall: Spitz auf Knopf - Lösung A. Anspruch H gegen S auf Annähen des Knopfes aus den 437 Nr. 1, 439 I BGB H könnte gegen S zunächst einen Anspruch auf Annähen des Knopfes aus den 437 Nr.

Mehr

Prüfung: Privatrecht Lehrgang: B I Schriftlicher Teil

Prüfung: Privatrecht Lehrgang: B I Schriftlicher Teil Kenn- Nr.: Prüfung: Privatrecht Lehrgang: B I Schriftlicher Teil Bei der Bearbeitung dieser Prüfungsarbeit wünschen wir Ihnen viel Erfolg! Prüfungstag: Prüfungsarbeit Nr.:/ Stoffgebiet Bearbeitungszeit:

Mehr

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag 1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 7: In der Sportgaststätte des Andreas bestellt der Holger für sich und seinen Freund Pantani zwei Big Shot (Jägermeister, 4cl, eiskalt). Auf der mit Kreide

Mehr

Schuldrecht BT Inhalt

Schuldrecht BT Inhalt Schuldrecht BT Inhalt Lektion 1: Kaufrecht (KK 1-25) Die Unmöglichkeit im Kaufrecht I 1 Die Unmöglichkeit im Kaufrecht II 2 447 beim Transport durch eigene Leute? 3 Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf

Mehr

Wiederholung. 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz?

Wiederholung. 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz? Wiederholung 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz? Besitz: tatsächliches Verhältnis zu Sache ( 854 BGB) Eigentum: rechtliches Verhältnis zu Sache ( 903 BGB) 2. Was ist der Unterschied von

Mehr

Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag

Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag Einführung in die Thematik Der Wunsch des Käufers zur Rückgabe von Waren gehört zum alltäglichen Geschäft im Einzelhandel. Ob und inwiefern der Verkäufer

Mehr

Grundzüge des Rechts, Teil B Sommersemester Übungsveranstaltung

Grundzüge des Rechts, Teil B Sommersemester Übungsveranstaltung 1 Grundzüge des Rechts, Teil B Sommersemester 2008 3. Übungsveranstaltung Übungsfall 3 Großhändler G macht mit einem im Fernsehen geschalteten Werbesport auf sein neuestes aus Fernost importiertes Produkt

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 2012 X-CEN-TEK GmbH & Co. KG AGB s ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen X-CEN-TEK

Mehr

Andreas Schmitz Matrikel Nr Kurs Propädeutikum. Aufgabe 1

Andreas Schmitz Matrikel Nr Kurs Propädeutikum. Aufgabe 1 Andreas Schmitz 29.04.2009 Matrikel Nr. 5557196 Kurs 55100 Propädeutikum Aufgabe 1 Sommersemester 2009 Sachverhalt Steuerberater K will die Ausstattung seines Büros verbessern und beabsichtigt, ein neues

Mehr

K müsste dadurch einen Schaden erlitten haben. Gemäß 249 Satz 1, 252 Satz 1 BGB umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn.

K müsste dadurch einen Schaden erlitten haben. Gemäß 249 Satz 1, 252 Satz 1 BGB umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn. Lösung-8- WS 09/10 I. Anspruch des K gegen V gemäß 433 Abs. 1 Satz 1 auf Übergabe und Übereignung des Buches K könnte gegen V einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Buches gemäß 433 Abs. 1 Satz

Mehr

Lösung Fall 8 a. I. Beschränkte Geschäftsfähigkeit, 2, 106 BGB

Lösung Fall 8 a. I. Beschränkte Geschäftsfähigkeit, 2, 106 BGB Lösung Fall 8 a B hat gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 50 aus 433 II BGB, wenn zwischen B und K ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. A. Angebot Ein wirksamer Kaufvertrag

Mehr

Übung Anspruchsgrundlagen

Übung Anspruchsgrundlagen Übung Anspruchsgrundlagen Anspruchsgrundlage ist eine Norm, die die gewünschte Rechtsfolge und deren Voraussetzungen enthält. Markiert ist die für die jeweilige Fragestellung richtige Anspruchsgrundlage

Mehr

oder 535 I BGB Gewährung des Gebrauchs der Mietsache 535 II BGB Zahlung des Mietzinses

oder 535 I BGB Gewährung des Gebrauchs der Mietsache 535 II BGB Zahlung des Mietzinses Kaufrecht Prüfungsschema am Beispiel Kaufvertrag: Mietvertrag Kaufvertrag, gem. 433 BGB 1. Anspruchsvoraussetzungen Kaufvertrag setzt Einigung voraus: a.) Angebot (+) b.) Annahme (+) d) (1) Ansprüche aus

Mehr

Pferdekaufvertrag. zwischen. und. wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen: ... Name des Pferdes

Pferdekaufvertrag. zwischen. und. wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen: ... Name des Pferdes Pferdekaufvertrag zwischen......... - nachfolgend Verkäufer genannt und......... - nachfolgend Käufer genannt wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen: 1 Gegenstand 1. Der Verkäufer verkauft dem Käufer

Mehr

Die verbrannte Standuhr/Lösung

Die verbrannte Standuhr/Lösung Die verbrannte Standuhr/Lösung I. Anspruch des K gegen V gemäß 433 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Übergabe und Übereignung der Uhr. K könnte gegen V einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Uhr gemäß 433

Mehr