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1 Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Bereich Soziale Sicherung & Integration Kapitelstraße 3, Aachen Telefon 0241/ im September 2006 Informationsdienst Soziale Sicherung & Integration September 2006 Arbeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarktpolitik Armut Allgemeine Sozialberatung Europa / Auslandshilfe Migration / Integration Prekäre Lebenslagen Schuldnerberatung Sucht Soziale Sicherung & Integration 1

2 Liebe Leserinnen und Leser, Reichtum wächst Armut breitet sich aus! Eine These der Caritas, die aktuell leider Bestätigung findet. Die Zahl der Reichen ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Heute besitzen rund 1,8 Millionen Bundesbürger mehr als Euro. (Zu DM- Zeiten waren das mal Millionäre!) Die Kehrseite des neuen Reichtums sind 13 % der Bevölkerung, die in Armut leben. Über 7,5 Millionen Personen leben von Hartz IV. Und angesichts der aktuellen (aber so genannten) Missbrauchsdiskussionen werden Opfer zu Tätern und Arme zu Almosenempfängern gemacht. Die Spaltung unserer Gesellschaft lässt neue Märkte entstehen. Neue Betätigungsfelder sind jenseits der sozialen Sicherungssysteme zu beobachten. Vielleicht sind sie Ihnen auch schon aufgefallen. In Parks und an Bahnhöfen, eben da, wo viele Menschen sind, kann man sie beobachten: die Flaschensammler! Die Müllmenschen der Dritten Welt sind auch bei uns Realität. Globalisierung der sozialen Kälte. Flaschensammler, Kippendreher und die länger werdenden Schlangen vor so mancher Tafel oder Kleiderkammer der Caritas, alles das sind Zeichen dafür, dass Armut unsere Gesellschaft spaltet. Arme, die sammeln, was andere wegwerfen - ob in unserer Einen Welt oder in unserer sozialen Gesellschaft - brauchen sich nicht zu schämen. Wir aber sollten nachdenken über die soziale Ungerechtigkeit, die sich hinter jedem Flaschensammler verbirgt. Für das Bereichsteam Roman Schlag (K)ein Girokonto für Jedermann?! - Bericht der Bundesregierung zum Girokonto für Jedermann Die Bundesregierung hat ihren jüngsten Bericht zum Recht auf ein Girokonto vorgelegt. In ungewöhnlich deutlichen Worten hat die Bundesregierung in ihrem Bericht erklärt, dass die bisherigen Empfehlungen des zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für Jedermann aus dem Jahre 1995 in der gesamten Zeit keine Verbesserung der Situation für Menschen ohne Girokonto gebracht hat. In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass zwar kein belastbares Zahlenmaterial über die tatsächlichen Auswirkungen von Ablehnung eines Girokontos und deren Ursachen vorliegen, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass dies vor allen Dingen an der Kreditwirtschaft selber liegt, die diesbezügliche Zahlen nicht übermittelt hat. Trotz des drastischen Urteils über die Empfehlung des zentralen Kreditausschusses hat sich die Bundesregierung nicht dazu durchringen können, ein Gesetzgebungsverfahren zum Recht auf Girokonto einzuleiten - in anderen EU-Ländern gibt es durchaus einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Die Bundesregierung schlägt allerdings in ihrem abschließenden Fazit vor, dass sie noch im Jahr 2006 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kontopfändungsrechts vorlegen wird, um für die kontoführenden Kreditinstitute die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Des Weiteren fordert sie von der Kreditwirtschaft, die bisher rechtlich unverbindlichen Empfehlungen des zentralen Kreditausschusses durch eine Selbstverpflichtung zu ersetzen. Darunter versteht die Bundesregierung eine Verpflichtung der einzelnen Kreditinstitute, al- Soziale Sicherung & Integration 2

3 len Bürgerinnen und Bürgern auf Wunsch ein Girokonto zu eröffnen bzw. ein solches Konto weiterzuführen, wobei dem keine Unzumutbarkeitsgründe entgegenstehen. Diese Selbstverpflichtung soll über die Kreditinstitute gegenüber ihren Kunden bzw. potentiellen Kunden rechtlich verbindlich sein. Der komplette Bericht wird Ihnen auf Wunsch gerne zug t oder steht Ihnen auf der Internetseite unter dem Stichwort Armut und Schulden zum Downloaden zur Verfügung. Keine Vollstreckung in Schuldnervermögen während Wohlverhaltensperiode bei privater Insolvenz Im Restschuldbefreiungsverfahren bei privater Insolvenz gilt das Vollstreckungsverbot während der Laufzeit einer Abtretungserklärung auch für die Insolvenzgläubiger, die am Insolvenzverfahren nicht teilgenommen haben und die der Schuldner nicht in das Vermögensverzeichnis aufgenommen hat. Dadurch soll der Neuerwerb des Schuldners, der nicht an den Treuhänder abgetreten oder an diesen herauszugeben ist, dem Zugriff der Insolvenzgläubiger entzogen werden. BGH, Urteil vom , IX ZB 288/03 (Forum Schuldnerberatung) Keine Anwendbarkeit des 89 Abs. 2 S. 2 InsO auf Gläubiger von Ersatzansprüchen wegen fährlässiger Tötung Zu den Gläubigern im Sinne des 89 Abs. 2 S. 2 InsO gehören nicht Gläubiger von Schadensersatzansprüchen nach 844 Abs. 2 BGB aus fahrlässig begangener unerlaubter Handlung. 89 Abs. 2 S. 2 InsO bezieht sich auf Forderungen für Unterhaltsund Deliktsgläubiger, die nach 850d, 850f. Abs. 2 ZPO in erweitertem Umfang pfändbar sind, soweit diese Gläubiger keine Insolvenzgläubiger sind. Der Anspruch aus 844 Abs. 2 BGB ist kein Unterhaltsanspruch, sondern ein Schadensersatzanspruch. BGH, Beschluss vom , VII ZB 161/05 (Forum Schuldnerberatung) Bundestag beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts Damit soll das geltende Rechtsberatungsgesetz vollständig aufgehoben und durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst werden. Das Gesetz soll Mitte 2007 in Kraft treten. "Zukünftig sollen Rechtsdienstleistungen, die lediglich Nebenleistungen darstellen, für alle unternehmerisch tätigen Personen zulässig sein, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Darüber hinaus soll künftig die unentgeltliche Rechtsberatung möglich sein. Gesetzesentwurf zum Rechtsdienstleistungsgesetz Soziale Sicherung & Integration 3

4 Caritas für wirksame Bekämpfung der Glücksspielsucht In den Suchtberatungsstellen der Caritasverbände werden die Beraterinnen und Berater immer häufiger mit den Auswirkungen von Glücksspielsucht konfrontiert. Gescheiterte Ehen, eklatante Überschuldung bis hin zu strafbaren Handlungen sind die Folgen. Oskar Knops, Fachreferent beim Caritasverband für das Bistum Aachen, äußert sich zufrieden, dass bei der geplanten Änderung des Lotteriestaatsvertrages durch die 16 Ministerpräsidenten die Bekämpfung der Glücksspielsucht höchste Priorität hat. Die Rahmenbedingungen für organisierte Glücksspiele werden im Entwurf des Staatsvertrages erheblich verändert. So lautet die Forderung der Caritas: Werbeverbot für Glückspiele aller Art, ein konsequentes Verbot von Internet-Wetten und Online-Glücksspielen, sowie eine Begrenzung des Glücksspielmarktes insgesamt. Für Kinder und Jugendliche muss der Zugang zu Glücksspielen grundsätzlich verhindert werden. Der neue Staatsvertrag soll noch in diesem Jahr von der Ministerpräsidentenkonferenz verabschiedet werden. EU-Mittel ab 2007 auch für unser Bistum Das Land NRW erhält auch im Förderzeitraum EU-Gelder für seine Strukturpolitik. Aus Brüssel kommen voraussichtlich etwa 2 Mrd. Euro. Die Landesregierung erarbeitet momentan einen Plan (Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung = EFRE OP), wie sie dieses Geld ausgeben will. Dabei muss sie sich an den Vorgaben aus Brüssel orientieren, die von der Europäischen Kommission und der politischen Ebene im Vorfeld beschlossen wurden. Im Januar hat das Land den Kommunen und Verbänden dazu ein Eckpunkte-Papier zugeschickt und jetzt eine Zwischenbilanz gezogen. Im November soll der Plan in Brüssel vorgelegt werden; nach Verhandlungen mit der Kommission wird dann im nächsten Sommer klar sein, nach welchen Kriterien das Land Projekte im Bereich Regional- und Strukturpolitik fördern wird. Bisher kamen diese Gelder ausschließlich dem Ruhrgebiet zugute, ab 2007 können sich alle Regionen beteiligen. Chancen haben Projekte z.b. aus den Bereichen Gesundheitswesen, Stadtteilerneuerung, Arbeitsmarktpolitik, die in ein Konzept mit anderen regionalen Partnern eingebunden sind. Wir informieren Sie über die nächsten Schritte. Nähere Informationen erhalten Sie unter oder Soziale Sicherung & Integration 4

5 Zum guten Schluss: Der Filmtipp +++ Der Filmtipp +++ Der Filmtipp Der poetische Film Next Generation zeigt in einer fiktiven Geschichte beispielhaft das Leben von Jugendlichen mit Migrationshintergrund im sozialen Brennpunkt, ihre Ausein andersetzung mit Gewalt, Straßen-Banden und den Kampf um die Verwirklichung ihrer Talente und Lebensperspektiven. Der Film ist im Rahmen des Entimon Projektes gegen Gewalt und Rassismus entstanden und wurde vom Lions Club Aachen Hilfswerk e.v. gefördert. Es handelt sich um einen Kurzspielfilm mit und von 12 Jugendlichen, die während der Sommerferien in der OT Talstrasse zusammen mit zwei Medienpädagogen aus Kassel Story, Drehbuch und filmische Szenen entwickelt und eingespielt haben. Nun wird der Film zum ersten Mal aufgeführt unter Anwesenheit der Schauspieler und der Medienpädagogen aus Kassel am Samstag, 16. September 2006, um 14:00 Uhr im Capitol-Kino, Seilgraben 8, Aachen. Die Veranstaltung dauert bis ca. 15:00 Uhr, der Eintritt ist frei! Soziale Sicherung & Integration 5

6 Arbeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarktpolitik Armut Allgemeine Sozialberatung / Schuldnerberatung Prekäre Lebenslagen / Sucht Migration Heinz Liedgens - Bereichsleiter - Heinz Liedgens, Oskar Knops, Roman Schlag 0241/ hliedgens@caritas-ac.de 0241/ / / hliedgens@caritas-ac.de oknops@caritas-ac.de rschlag@caritas-ac.de Roman Schlag 0241/ rschlag@caritas-ac.de Oskar Knops 0241/ oknops@caritas-ac.de Paolo Miribung Thomas Kley 0241/ / pmiribung@caritas-ac.de tkley@caritas-ac.de Europa / Auslandshilfe Werner Schumacher wschumacher@caritasac.de Verwaltung Brigitte Dietrich Brigitte Schmitz Elfriede Winand 0241/ / / bdietrich@caritas-ac.de bschmitz@caritas-ac.de ewinand@caritas-ac.de Den Infodienst und weitere Informationen finden Sie auch unter Aachen, im September 2006 Soziale Sicherung & Integration 6

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