Photovoltaik in Gebäudestandards / Förderprogramme

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1 Photovoltaik in Gebäudestandards / Förderprogramme Andrea Lötscher Amt für Energie und Verkehr GR März 12,

2 Photovoltaik in Gebäudestandards / Förderprogramme Inhaltsverzeichnis Ø Photovoltaik in Gebäudestandards Ø Förderprogramme Kanton Graubünden Ø Fragen März 12,

3 Die Bedeutung von Photovoltaik in Gebäudestandards PVA Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) Ø Nahezu-Null-Energiegebäude Ø NZEB = Nearly-Zero-Energy-Building Wichtig zu wissen: Ø MuKEn ist kein Gesetz, sondern eine Vorlage der Energiedirektorenkonferenz EnDK. Das Ziel der MuKEn ist, die kantonalen Energiegesetze möglichst zu harmonisieren Ø PVA haben in der Energiestrategie von Bund und Kanton eine grosse Bedeutung für die Zukunft Ø PVA und Wasserkraft ergänzen sich vorzüglich (inkl. Pumpspeicherung) Minergiestandard Diverse Nachhaltigkeitsstandards Ø Minergie beinhaltet in den neuen Gebäudestandard ab eine Gesamtenergiebilanz, inkl. Strom Wichtig zu wissen: Ø Die bisherigen Standards sind noch bis Mitte 2017 zulässig Ø Die Minergiestandards sind mit der MuKEn 2014 kompatibel, bzw. auf diese abgestimmt Ø Ohne Eigenstromproduktion sind die Standards faktisch nicht einhaltbar Ø Einführung in GR ab 2019 März 12, Ø Einführung in GR ab 2017

4 Die Bedeutung von Photovoltaik in Gebäudestandards PVA Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) Ziel! Nahezu-Null Extern zugeführte Energie: Strom Gas Öl Kohle Wärmeverbund Wesentlicher gesetzlicher Gestaltungsrahmen: Wärmeschutz von Gebäuden (Teil B) Anforderung an Gebäudetechnik (Teil C) Anforderung an Deckung Wärmebedarf (Teil D) Eigenstromerzeugung bei Neubauten (Teil E) März 12,

5 Die Bedeutung von Photovoltaik in Gebäudestandards PVA Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) Wärmeanforderungen: Ø Umfassende Energieanforderungen Ø Senkung des Wärmebedarfs (zwischen Minergie und Minergie-P; 2016) Ø Anteil erneuerbare Wärme beim Ersatz fossiler Heizungen Ø Verbot und Elektroheizungen Ø Anforderungen Elektrizitätsbedarf Elektrizitätsanforderungen: Ø Eigenstromerzeugung (10W/m 2 EBF; max. 30 kw) Ø PVA darf nicht in die Wärmeanforderung eingerechnet werden Ø Sanierungspflicht zentrale Elektroheizungen März 12,

6 Die Bedeutung von Photovoltaik in Gebäudestandards PVA Minergiestandards 2017 mit Gesamtenergieanforderung März 12,

7 Die Bedeutung von Photovoltaik in Gebäudestandards PVA Minergiestandards mit Geamtenergieanforderung 2017 Wärmeanforderungen: Ø Identisch mit MuKEn 2014 Ø Verbot von fossilen Heizungen Ø Gesamtanforderung Ø Komfortlüftungsanlage wie bisher Ø Neue Zusatzanforderungen Elektrizitätsanforderungen: Ø Eigenstromerzeugung (10W/m 2 EBF; analog MuKEn) Ø Der Ertrag der PVA ist stündlich zu bilanzieren. Unterschiedliche Anrechenbarkeit von Eigenverbrauch und Netzeinspeisung Ø Weitere Massnahmen sind nötig um die Anforderungen zu erreichen März 12,

8 Einführung Gebäudehülle Holzheizungen Wärmepumpenanlagen Thermische Solaranlagen Anschlüsse an Fernwärmenetze Wärmeverbund ab 70 kw Komfortlüftungsanlagen Nutzungsgradverbesserung Neubauten mit Vorbildcharakter GEAK Plus Steigerung Energieeffizienz und Reduktion CO 2 -Ausstoss März 12,

9 GEAK Plus ü mind. 5 jähriges Haus ü Förderzusage vor Auftragserteilung GEAK Plus ( inkl. Beratungsbericht) bis 250m 2 EBF ab 250m 2 EBF Wenn GEAK Plus nicht möglich à Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung BFE zwingende Beilage bei Gesuch für Gebäudehüllensanierung, wenn Fördergeld 10'000.- Generell: maximale Beiträge 50 % der Investitionskosten März 12,

10 Gebäudehülle ü Beheizte Gebäude, vor 2000 bewilligt ü GEAK Plus ab 10'000.- ü max. 200'000.- inkl. Bonus ü Förderzusage vor Baubeginn Bauteile Fr./m 2 U = W/m 2 K A Fenster in Kombination, U G, Abstandhalter ALU B Wand, Dach, Boden gegen Aussenklima C Wand, Decke, Boden gegen unbeheizt März 12,

11 Gesamtsanierungsbonus ü Alle Bauteile, 90 % ü max. 200'000.- inkl. Gebäudehülle ü Förderzusage vor Baubeginn Bauteile Fr./m 2 Bonus B Wand, Dach, Boden gegen Aussenklima 60.- Gebäudehülle plus: 60.- März 12,

12 Holzheizungen ü Ersatz von Öl-, Gas-, Elektroheizung ü Hauptheizsystem ü mind. 5 jähriges Haus ü Förderzusage vor Installationsbeginn Stückholz- oder Pelletfeuerungen mit Tagesbehälter Automatische -Holzheizungen bis 70 kw Automatische -Holzheizungen ab 70 kw Erstinstallation Wärmeverteilsystem bis 250m 2 EBF ab 250m 2 EBF 20.-/m 2 EBF März 12,

13 Wärmepumpenanlagen ü Ersatz von Öl-, Gas-, Elektroheizung ü mind. 5 jähriges Haus ü WP-System Modul bis 15 kw ü Wärmepumpen-Gütesiegel ab 15 kw ü Förderzusage vor Installationsbeginn Luft-Wasser Jahresmitteltemp. 7.3 Sole-Wasser Wasser-Wasser Erstinstallation Wärmeverteilsystem bis 250m 2 EBF ab 250m 2 EBF bis 250m 2 EBF ab 250m 2 EBF bis 250m 2 EBF ab 250m 2 EBF /m 2 EBF /m 2 EBF /m 2 EBF März 12,

14 Thermische Solaranlage ü mind. 5 jähriges Haus ü mind. 2 kw Nennleistung ü Neuanlage oder Erweiterung ü Förderzusage vor Installationsbeginn Sockelbeitrag Leistungsbeitrag Fr. / kw Minimalbeitrag Beispiel : 2 Kollektoren Typ Serpentino ADV mit total 2.55 kw Nennleistung à 2.55 kw * = (Sockel) = März 12,

15 Anschlüsse an Fernwärmenetze ü Ersatz von Öl-, Gas-, Elektroheizung ü Hauptheizsystem ü mind. 5 jähriges Haus ü Anschluss an bestehendes Netz ü Förderzusage vor Installationsbeginn Anschluss Erstinstallation Wärmeverteilsystem bis 250m 2 EBF ab 250m 2 EBF 20.-/m 2 EBF März 12,

16 Wärmeverbund ab 70 kw ü Bemessung über EBF der Bezüger ü Ersatz von Öl-, Gas-, Elektroheizung ü mind. 5 jährige Gebäude ü Förderzusage vor Baubeginn max. 200'000.- Neubau/Erweiterung Wärmeerzeuger Neubau/Erweiterung Wärmenetze Fr./m 2 EBF März 12,

17 Komfortlüftungsanlagen ü mind. 5 jähriges Haus mit Wohnnutzung ü Erstinstallation ü mit WRG ü Förderzusage vor Installationsbeginn pauschal pro Wohneinheit März 12,

18 Nutzungsgradverbesserung ü gewerbl. oder industrieller Prozess ü mind. 25 % Nutzungsgradverbesserung ü Förderzusage vor Baubeginn Projektbezogene Bemessung maximal 100'000.- März 12,

19 Neubauten mit Vorbildcharakter ü Minergie-P Zertifikat ü Förderzusage vor Baubeginn ü max. 100'000.- Fr./m 2 EBF Einfamilienhaus 75.- Mehrfamilienhaus 40.- nicht Wohnbau 30.- März 12,

20 Gebäudehülle Holzheizungen Wärmepumpenanlagen Thermische Solaranlagen Anschlüsse an Fernwärmenetze Wärmeverbund ab 70 kw Komfortlüftungsanlagen Nutzungsgradverbesserung Neubauten mit Vorbildcharakter Förderzusage vor Baubeginn! GEAK Plus Steigerung Energieeffizienz und Reduktion CO2-Ausstoss März 12,

21 des Kantons Graubünden 2017 AEV März 12,

www.aev.gr.c www.energie. Förderprogramme des Kantons Graubünden 2017 18. Januar 2017 1 Gebäudehülle Holzheizungen Wärmepumpenanlagen Thermische Solaranlagen Anschlüsse an Fernwärmenetze Wärmeverbund ab

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