Merkmale und Voraussetzungen für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach 45a SGB XI

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1 Agentur zum Auf- Ausbau niedrigschwelliger e Merkmale Voraussetzungen für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach 45a SGB XI Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 monatlich. Dieser Betrag ist zweckgeben einzusetzen. (Vgl. 45b SGB XI) Merkmal In n Pflegebedürftige gemeinsam für mehrere Sten außerhalb der eigenen Häuslichkeit betreut. Helferinnen- Eine ein r besucht die pflegebedürftige Person in ihrer eigenen Wohnung betreut sie stenweise vor Ort Bei einer Privathaushalten Pflegebedürftige für mehrere Sten von einem Team aus einer Gastgeberin / einem Gastgeber ehrenamtlichen Helfern betreut Unter n verstanden, die üblicherweise zur Versorgung in einem Privathaushalt erbracht z.b. eigenständig Hilfe bei Reinigungs- Ordnungsarbeiten, Lebensmittelbevorratung jedoch keine handwerklichen Tätigkeiten, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben. Unterstützung des Pflegebedürftigen beim Umgang mit allgemeinen pflegebedingten Anforderungen des Alltags. Begleitung z.b. beim Einkauf, leisten eher kleine Hilfen Pflegebegleiter Unterstützung des häuslich Pflegenden durch beratende, aber auch emotionale Hilfestellung zur besseren Bewältigung des Pflegealltags. Hilfe bei der Strukturierung Organisation des Pflegealltags. Keine Pflegeberatung nach 7a SGB XI Förderung Dieses Projekt wird aus Mitteln der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Bayern gefördert. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministerium für Gesheit Pflege gefördert. Kooperation

2 Agentur zum Auf- Ausbau niedrigschwelliger e 2 Anerkennung Dienste Dienste, die Leistungen der Dorfhilfe Helferinnen- Dienste Dienste, die Leistungen der Dorfhilfe Dienste Dienste, die Leistungen der Dorfhilfe Dienste Dienste, die Leistungen der Dorfhilfe - Auf Antrag beim ZBFS Dienste Dienste, die Leistungen der Dorfhilfe Pflegebegleiter - Auf Antrag beim ZBFS Dienste Dienste, die Leistungen der Dorfhilfe Ausschluss Einzelpersonen - Die Anerkennung von Einzelpersonen ist - Die Anerkennung von Einzelpersonen ist - es sei denn, eine Einzelperson tritt als Trägerin einer auf - weist nach, dass bei Krankheit, Urlaub sonstiger - es sei denn, eine Einzelperson tritt als Trägerin eines es auf - weist nach, dass bei Krankheit, Urlaub sonstiger - außer sie weisen nach, dass bei Krankheit, Urlaub sonstiger - außer sie weisen nach, dass bei Krankheit, Urlaub sonstiger - außer sie weisen nach, dass bei Krankheit, Urlaub sonstiger - außer sie weisen nach, dass bei Krankheit, Urlaub sonstiger

3 Agentur zum Auf- Ausbau niedrigschwelliger e 3 Angebot mit Schulung Helferinnen- Ja Ja Ja Ja Ja Ja - mind. 40 UE - 2 Themenblöcke (je 20 UE) Hauswirtschaft Pflege jeweils durch geeignete (Hauswirtschaft, Pflege) -siehe Empfehlung GKV Pflegebegleiter -siehe Empfehlung GKV -Schulung enthält insbesondere psychosoziale Inhalte zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen Fortbildung Angebot mit Hauptamtlichen möglich Nein Nein Nein Ja Schulung des eingesetzten Personals (siehe ) Pflicht Ja - gleiche wie Ja - gleiche wie Ambulante Pflegedienste - Anerkennung, Abrechnung nach 45 b Abs. 1 Nr. 4 SGB XI) Einsatz von - Anerkennung, Abs. 1 Nr. 4 SGB XI) Einsatz von - Anerkennung, Abs. 1 Nr. 4 SGB XI) Einsatz von - Keine Anerkennung, wenn Abrechnung nach 45 b Abs. 1 Nr. 3 SGB XI (im Sinne des 36 SGB XI) Abs. 1 Nr. 4 SGB XI - Keine Anerkennung, wenn Abrechnung nach 45 b Abs. 1 Nr. 3 SGB XI (im Sinne des 36 SGB XI) Abrechnung nach 45 b Abs. 1 Nr. 4 SGB XI Abrechnung nach 45 b Abs. 1 Nr. 4 SGB XI

4 Agentur zum Auf- Ausbau niedrigschwelliger e 4 Geeignete Aufgaben einschlägiger Fort- Weiterbildung -ständige Anwesenheit während der Gruppentreffen Helferinnen- einschlägiger Fort- Weiterbildung einschlägiger Fort- Weiterbildung - Berufsausbildung Fortbildung in der Hauswirtschaft -zusätzliche Schulung (40 UE) im Umgang mit Pflegebedürftigen (siehe Schulung e) der bzw. Hauptamtlichen Angebots (hauptamtliches einschlägiger Fort Weiterbildung Angebots (hauptamtliches Pflegebegleiter einschlägiger Fort Weiterbildung Angebots (hauptamtliches Zahl der Betreuten im Verhältnis zu -Verhältnis Helfer: Betreuter - 1:1 bis 1:3 - abhängig von der Anzahl der Betreuten, dem Schweregrad der Erkrankung der Betreuten dem benötigten Betreuungsumfang -pro Einsatz in der Familie i.d.r. eine Helferin/ein Helfer - Gastgeberin mindesten ein r, abhängig von der Zahl der Gäste - durchschnittlich 3-5 Gäste

5 Agentur zum Auf- Ausbau niedrigschwelliger e 5 Räumliche Voraussetzungen Versicherungs -schutz Die Räume müssen zielgruppengerecht ausgestattet angepasst sein Helferinnen- Die Räume müssen zielgruppengerecht ausgestattet angepasst sein Haftpflicht + Unfallversicherung Haftpflicht Pflegebegleiter Haftpflicht Für die Angaben wird keine Gewähr übernommen. Agentur zum Auf- Ausbau niedrigschwelliger e Spitalgasse Nürnberg Telefon: info@niedrigschwellig-betreuung-bayern.de Web:

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