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1 Mitteilung der nichtfinanziellen Gegenpartei gegenüber der BaFin, dass die Clearingschwelle gemäß Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung (EU) 648/2012 (EMIR) überschritten wurde Zweck dieses Formulares: Dieses Mitteilungsformular ist durch eine nichtfinanzielle Gegenpartei zu übermitteln, sobald diese die Clearingschwelle bezüglich einer oder mehrerer der folgenden Kategorien überschreitet: a) OTC Kreditderivateverträge; b) OTC Aktienderivateverträge; c) OTC Devisenderivateverträge; d) OTC Zinsderivateverträge; oder e) OTC Waren-/Rohstoffderivateverträge und andere OTC Derivateverträge welche nicht unter Punkt (a) bis (d) Um den Mitteilungsprozess für Gruppen zu erleichtern, kann dieses Formular durch Verwendung des Abschnitts C auch für kombinierte Mitteilungen genutzt werden, d.h. im Namen und in Vertretung von anderen nichtfinanziellen Gegenparteien innerhalb einer Gruppe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR) und mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, welcher die mitteilende nichtfinanzielle Gegenpartei angehört. In diesem Fall muss das Formular alle relevanten nichtfinanziellen Gegenparteien unter Abschnitt C auflisten. Wichtige Informationen, welche vor Verwendung dieses Formulares beachtet werden sollten: Mit der Übermittlung einer kombinierten Mitteilung bestätigt die mitteilende nichtfinanzielle Gegenpartei, dass die gegebenenfalls unter Abschnitt C aufgelisteten weiteren nichtfinanziellen Gegenparteien derselben Gruppe eingewilligt haben und über die rechtlichen Pflichten und Konsequenzen informiert sind. Die Mitteilung muss durch eine Person erfolgen, welche autorisiert ist, die mitteilende nichtfinanzielle Gegenpartei zu vertreten. Gemäß 19 Abs. 1 WpHG bedarf die Mitteilung gegenüber der Bundesanstalt der Schriftform. Abschnitt A: Angaben zum Mitteilenden Vollständiger Name der nichtfinanziellen Gegenpartei, durch welche die Mitteilung erfolgt Legal Entity Identifier (sofern gegeben) Sofern die Kontaktperson bezüglich dieses Formulars nicht mit dem Unterzeichner übereinstimmen sollte, bitten wir Sie um folgende Angaben zur Kontaktperson: Vollständiger Name Telefonnummer

2 Abschnitt B: Die überschrittenen Clearingschwellen Sofern die nichtfinanzielle Gegenpartei, durch welche diese Mitteilung erfolgt, die Clearingschwelle für eine oder mehrere der unten aufgeführten Klassen von OTC Derivaten überschreitet, bestätigen Sie dies bitte durch Aktivieren des Feldes am Ende dieses Abschnitts. In Übereinstimmung mit Artikel 10 Abs. 1 (b) EMIR unterfällt die nichtfinanzielle Gegenpartei der Clearingpflicht sowie den weiteren Anforderungen, welche für nichtfinanzielle Gegenparteien oberhalb der Clearingschwellen gelten nur sofern die gleitende Durchschnittsposition die Clearingschwelle für einen Zeitraum von 30 Tagen übersteigt. Gemäß Artikel 10 Abs. 1 (a) EMIR muss diese Mitteilung der BaFin unverzüglich, nachdem die Clearingschwelle überschritten wird, übermittelt werden. Bei der Bestimmung, ob die Clearinschwelle überschitten wurde, berücksichtigen Sie bitte in Übereinstimmung mit Artikel 10 Abs. 3 EMIR den Bruttonennwert sämtlicher OTC Derivateverträge, welche durch die mitteilende nichtfinanzielle Gegenpartei oder andere nichtfinanzielle Gegenparteien innerhalb der Gruppe, welcher die nichtfinanzielle Gegenpartei angehört, abgeschlossen wurden, welche nicht objektiv messbar zur Reduzierung von Risiken beitragen, die unmittelbar mit der Geschäftstätigkeit oder dem Liquiditäts- und Finanzmanagement dieser Gegenpartei oder Gruppe verbunden sind. Klassen von OTC Derivaten: A. Schwellenwert für OTC Kreditderivate (Bruttonennwert von EUR 1 Milliarde) B. Schwellenwert für OTC Aktienderivate (Bruttonennwert von EUR 1 Milliarde) C. Schwellenwert für OTC Zinsderivate (Bruttonennwert von EUR 3 Milliarden) D. Schwellenwert für OTC Devisenderivate (Bruttonennwert von EUR 3 Milliarden) E. Schwellenwert für Waren-/Rohstoffderivate und andere OTC Derivate, welche nicht unter die unter den Punkten (a) bis (d) definierten Derivate fallen (Bruttonennwert von EUR 3 Milliarden) Bitte bestätigen Sie, dass die nichtfinanzielle Gegenpartei, welche diese Mitteilung übermittelt die Clearingschwelle für eine oder mehrere der oben genannten (A-E) Klassen von OTC Derivaten überschritten hat. Auswahl Abschnitt C: Kombinierte Mitteilung im Namen für andere nichtfinanzielle Gegenparteien mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und innerhalb derselben Gruppe, welcher die mitteilende nichtfinanzielle Gegenpartei mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland angehört Sofern mehr als 15 Zeilen erforderlich sind, verwenden Sie bitte Zeile 96 und weitere. Name der nichtfinanzielle Gegenpartei Name der Kontaktperson, E- mail und Telefon Legal Entity Identifier (sofern gegeben)

3 Abschnitt D - Erklärung Ich bin zur Abgabe dieser Mitteilung im Namen der mitteilenden nichtfinanziellen Gegenpartei und soweit gegeben auch im Namen der unter Abschnitt C aufgelisteten weiteren nichtfinanziellen Gegenparteien rechtlich autorisiert. " Bitte bestätigen Sie, dass Sie diese Erklärung gelesen und verstanden haben. Name des Unterzeichnenden Datum Unterschrift Stellung des Unterzeichnenden Telefonnummer

4 Weitere nichtfinanzielle Gegenparteien (sofern erforderlich): Name der nichtfinanzielle Gegenpartei Name der Kontaktperson, E- mail und Telefon Legal Entity Identifier (sofern gegeben)

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