KBV Sicherstellungskongress Sektorenübergreifende Notfallversorgung

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1 KBV Sicherstellungskongress Sektorenübergreifende Notfallversorgung Jochen Metzner, Referatsleiter Krankenhausversorgung, Rettungsdienst, Gesundheits- und Krankenpflege Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Berlin, 28. Juni 2017

2 Patientensicht der Patient hat das subjektive Gefühl, sofortige ärztliche Hilfe zu benötigen (Ausnahmen mit überzogenem Anspruchsdenken ausgenommen) wer versteht die Unterscheidung zwischen ärztlichem Notdienst und Notaufnahme eines Krankenhauses? in anderen Ländern meist immer das KH zuständig wer kennt die ? Wer kann sein gesundheitliches Problem richtig einschätzen? ist es nicht verständlich, wenn Patienten eine zentrale Anlaufstelle wünschen? dem Patienten mit echtem Notfall ist die Hilfsfrist, die Transportzeit und die Wartezeit im Krankenhaus egal, er will innerhalb der richtigen Zeit im richtigen Krankenhaus behandelt werden 2

3 Sektorentrennung in der NFV Rettungsdienst: Gesetzgebung durch die Länder, Sicherstellung durch die Landkreise und kreisfreien Städte, Finanzierung durch Kassen (im Prinzip Selbstkostendeckung) Ambulante Notfallversorgung: Sicherstellungsauftrag der KVen, Finanzierung durch Kassen (Verteilung durch KVen) Stationäre Notfallversorgung: durch Krankenhausplanung der Länder, Sicherstellung durch Landkreise und kreisfreie Städte, Finanzierung durch die Kassen nach Vorgaben Bundesrecht (DRG- System)

4 Probleme Abstimmung Rettungsdienst, ÄBD, Kliniken suboptimal zu viele Leitstellen (mein Haus, mein Auto, mein Landkreis, meine Leitstelle...) zu wenig integrierte Leitstellen für Notfall/ÄBD keine zentralen Anlaufstellen an Kliniken, oft nicht einmal eine zentrale Notaufnahme Übersicht über Aufnahmekapazitäten der KHs nicht überall vorhanden (IVENA in Hessen) notwendige (Mindest-) Ausstattung der Kliniken für Notfallversorgung unklar zeitweise bereits Mangel an Intensivkapazitäten 4

5 Probleme Starke Zunahme der ambulanten Notfallpatienten in den Kliniken fast gänzlich unbekannt, ÄBD selbst auch ÄBD mal an Kliniken, mal nicht Auch wenn ÄBD an Klinik, keine gemeinsame Anlaufstelle/Triage Krankenhausstruktur zu teuer für Wehwehchen unbefriedigende Rechtslage bei ambulant-sensitiven Krankenhauspatienten Gegenseitige Schuldzuweisungen KVen./. Krankenhausgesellschaften 5

6 Stationäre Notfallversorgung: aktuell diverse Aktivitäten rund um die Rettungskette 6

7 neue Konzepte in der Notfallversorgung in der Diskussion Thesenpapier des Ausschusses Rettungswesen der Länder Verzahnung der Disposition des Rettungsdienstes mit dem ÄBD der KVen Veränderung der Definition zur erweiterten Hilfsfrist ("therapeutisches Intervall") 7 Behandlung im KH 90 Minuten nach Alarmierung einheitliche und transparente Kriterienkataloge, welche KHs als "nächstgelegen geeignet" in Frage kommen, um Herzinfarkt, Schlaganfall, Schädel-Hirn- und Polytrauma, Sepsis und Reanimation bei plötzlichem Kreislaufstillstand behandeln können

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9 Rettungsdienstplan des Landes Hesen Aktualisierung

10 Notfallversorgung und Krankenhausplanung Paradigmenwechsel im Hessischen Krankenhausgesetz Abs. 2: Eine bedarfsgerechte Versorgung erfordert insbesondere die Vorhaltung einer ausreichenden Anzahl von Krankenhäusern, die die Notfallversorgung sicherstellen, sowie ausreichende intensivmedizinische Kapazitäten. Planbare Krankenhausleistungen sollen in jedem Versorgungsgebiet zeitnah zur Verfügung stehen. 17 Abs. 2: Bei der Aufstellung des Krankenhausplans und seinen Einzelfestlegungen haben Krankenhäuser Vorrang, die eine umfassende und ununterbrochene Vorhaltung von Leistungen der Notfallversorgung sicherstellen und mindestens die Gebiete Chirurgie und Innere Medizin abdecken. Daher ist Notfallversorgung elementarer Bestandteil der Krankenhausplanung!!! 10

11 IVENA hilft Hessenweite Steuerung der Patientenzuweisung 26 Zentrale Leitstellen 129 Krankenhäuser

12 Demographische Entwicklung betrachten hilft auch 12

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15 ambulante Notfallversorgung in der Diskussion 15

16 Fehlsteuerungen in der Notfallversorgung in Deutschland Notfallambulanzen der Krankenhäuser laufen über Gutachten vdek (2016) Bis zu 25 Mio. Menschen jährlich in den Notaufnahmen der Krankenhäuser behandelt Steigende Tendenz Aussagen von Fachgesellschaften: 1/3 der Patienten könnte bedenkenlos im niedergelassenen Bereich behandelt werden Statistisches Bundesamt (2016) Immer mehr stationäre Fälle werden als Notfall ins Krankenhaus eingewiesen Notfall als Aufnahmeanlässe in die akutstationäre Behandlung in % aller Anlässe (Stat. Bundesamt) BARMER Versorgungs- und Forschungskongress

17 Nicht über KVen schimpfen, geltendes Recht ansehen: 39 SGB V - Krankenhausbehandlung nur, wenn ambulante oder teilstationäre Behandlung nicht möglich 115a - vorstationär bei Verordnung von KH-Leistung (und Vertrag nach 112) 75 Abs. 1 SGB V - Sicherstellungsauftrag allgemein 75 Abs. 1a - Sicherstellung fachärztliche Versorgung 75 Abs. 1b - Sicherstellung Notdienst (sprechstundenfreie Zeiten) 76 - freie Arztwahl nur in dem dort genannten Umfang 76 Abs. 1 Satz 1,2 - KHs dürfen nur in Notfällen in Anspruch genommen werden. BSG: Faktische Eröffnung 2. Versorgungsweg mit gesetzlich normierten Vorrang der Vertragsärzte nicht vereinbar. Aber BSG 2.Juli 2014: außerhalb der Praxisöffnungszeiten sind KHs nicht subsidiär, weil Personal nicht beurteilen kann, ob Vertragsarzt in zumutbarer Zeit erreicht werden kann oder nicht Wunsch begründet keinen Notfall Notfalldienst nur auf Notfall-Erstversorgung ausgerichtet Gefahren für Leib und Leben lindern unzumutbare Schmerzen lindern Notwendigkeit einer stationären Behandlung abklären Bedarf bestimmt die Diagnostik, nicht die vorhandene medizinische Infrastruktur Rettungsdienst muss nicht Krankenhaus anfahren, sondern entscheidet eigenständig, d.h. auch Arztpraxis oder ÄBD-Zentrale darf angefahren werden 17

18 Portalpraxen durch KHSG in SGB V eingefügt 18

19 Handlungsempfehlungen der KV Hessen, aktuell bereits 48 von 56 ÄBD-Zentralen an Allgemein-Krankenhäusern mit Notfallstatus 19

20 Gute gemeinsame Schritte in Hessen Gemeinsame Erklärung vom April 2017 Das HMSI hat heute in einer sehr offenen und konstruktiven Atmosphäre zusammen mit KVH und HKG die Probleme in der ambulanten medizinischen Notfallversorgung erörtert. Die Beteiligten sind sich einig, dass Lösungen dem Patientennutzen dienen müssen. Hierzu wurden bereits übereinstimmende Lösungen gefunden, die nun zeitnah auf Landesebene umgesetzt werden. Insbesondere wurden Wege vereinbart, wie die Patienten mit ihren medizinischen Problemen zu den für sie geeigneten medizinischen Versorgungseinrichtungen in der vertragsärztlichen oder stationären Versorgung geführt werden. Zudem wird die KVH unverzüglich eine Clearing-Stelle für unklare Fälle einrichten, die insbesondere im Vorfeld der Quartalsabrechnung die Krankenhäuser bei der Abrechnung unterstützen wird. Die Beteiligten sind sich bewusst, dass die Kooperation zwischen Rettungsdienst, niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern bei der Versorgung von Notfallpatienten verbessert werden muss, und haben dazu notwendige Schritte vereinbart. Die KVH wird durch geeignete Informationskampagne darauf hinwirken, dass der Bekanntheitsgrad der bundeseinheitlichen Rufnummer für den vertragsärztlichen Notdienst deutlich erhöht wird. Es wurde vereinbart, den konstruktiven Dialog durch regelmäßige Treffen fortzusetzen. 20

21 mögliche Lösungsansätze? vorgeschaltete telefonische Anlaufstelle für Bagatellfälle? (Schweiz) integrierte Leitstellen, besser ausgebildete Leitstellendisponenten (Berufsausbildung?) muss der Rettungsdienst ambulante Patienten nicht in die Praxen/ÄBD s bringen? Ja - Hierzu wird die KV Hessen Partnerpraxen identifizieren, die bereit sind, die Patienten unmittelbar zu behandeln. Diese sollen in IVENA abgebildet werden. alle ÄBD-Zentralen an Notfall-KHs, wie in Hessen von KV umgesetzt; aber: was passiert in den übrigen Notfallkliniken, die keine ÄBD-Zentrale haben? jedenfalls zentrale Anlaufstelle am Krankenhaus mit sehr guter Triage erforderlich; was passiert in den Sprechstundenzeiten? Rettungsdienst: Orientierung am Patienten, nicht am Landkreis Zusatzweiterbildung für Notfallmedizin wie in Berlin? in ländlichen Regionen Gesundheitszentren, verschiedene Modellversuche werden in Hessen gefördert, auch in der Großstadt (Ffm Höchst) KV-Sicherstellung wird z.t. in Frage gestellt, Alternative unklar moderne Technologien werden große Rolle spielen, heute noch kaum abschätzbar (z.b. Watson) 21

22 im Übrigen wird die digitale Revolution auch die Notfallversorgung verändern... 22

23 Was kommt nach der Bundestagswahl? Sektorenübergreifende Versorgungsplanung wird große Bedeutung für die Gesundheitspolitik haben, auch die GMK hat aktuell Bericht mit Vorschlägen gebilligt Eher keine Zuständigkeitsverschiebungen zu erwarten (KH- Planung ist nach GG Ländersache, auch Sicherstellungsauftrag der KVen wird bleiben), aber zumindest Tendenz, Bedeutung des Gremiums nach 90a SGB V zu stärken Notfallversorgung ist idealtypisch für eine sektorenübergreifende Betrachtung Zur Lösung neue Bund-Länder-AG nach Vorbild KHSG zu erwarten 23

24 Notfallversorgung betrifft eine Ausnahmesituation für jeden Menschen, in der eine aus dem Grundgesetz abgeleitete besondere staatliche Verantwortung besteht Aus Sicht des Patienten spielen Zuständigkeiten und sektorale Trennungen keine Rolle. Patienten wollen eine qualitativ hochwertige und abgestimmte Versorgung aus einem Guss Dazu gehört eine Rettungskette, die die Patienten in der richtigen Zeit mit der richtigen Diagnose und Therapie versorgt und so funktioniert, dass die einzelnen Glieder der Kette jeweils optimiert agieren und aufeinander abgestimmt sind Bestandteile der sektorenübergreifenden Notfallversorgung ist der Rettungsdienst sowie die Krankenhäuser und die niedergelassenen Ärzte Die stationäre Notfallversorgung hat in Hessen schon im Krankenhausgesetz einen herausgehobenen Stellenwert Ambulante und stationäre Notfallversorgung müssen, zumindest außerhalb der Sprechstundenzeiten, an Krankenhäusern verortet sein Eine hochwertige und unmittelbare Triagierung ist zwingend notwendig Das Thema ist auch politisch hochaktuell Fazit

25 es bleibt spannend...

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