Qualitätssicherungsvereinbarung

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1 QUALITÄTSSICHERUNGS- VEREINBARUNG ANLAGE 2 zum Entwicklungsrahmenvertrag zum Fertigungs- und Liefervertrag Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Willi Elbe Gelenkwellen GmbH & Co. KG Hofäckerstraße 10, Tamm - nachfolgend WET genannt - und

2 1 Zweck Diese Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) enthält die allgemeinen Forderungen, die mit ausgewählten Lieferanten der Willi Elbe Gelenkwellen GmbH & Co. KG (WET) zu vereinbaren sind. Ziel der QSV ist es die Anforderungen an die QM- Systeme der Lieferanten eindeutig zu definieren und die Qualität der zugelieferten Produkte sicherzustellen. Vom Lieferanten gewünschte Abweichungen von der QSV bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch WET.

3 2 Definitionen, Abkürzungen APQP Advanced Product Quality Planning (Qualitätsvorausplanung) Referenzhandbuch der QS 9000 Erstmuster Erstmuster sind Teile, die wahllos aus einer größeren Prozeßserie nach der PFU entnommen wurden und vollständig mit serienmäßigen Betriebsmitteln unter serienmäßigen Bedingungen hergestellt worden sind. EDI Electronic Data Interchance FMEA Fehler-Möglichkeits- und Einflussanalyse IMDS Internationales Material Daten System KVP Kontinuierlicher Verbesserungsprozess MSA Measurement-System-Analysis (Meßsystem-Analyse); Referenzhandbuch der QS 9000 PPS Produktions-Planungs-System PFU Prozessfähigkeitsuntersuchung PMFU Prüfmittelfähigkeitsuntersuchung PPAP Production Part Approval Process (Produktionsteil-Freigabeverfahren) Handbuch der QS 9000 Cmk, Ppk, Cpk Parameter der Kurzzeit- und Langzeit-Prozessfähigkeit Ppm Parts per Million (Fehlerteile pro Million) PSW Part Submission Warrant (Erstmusterprüfbericht der QS 9000) QM Qualitätsmanagement QMS Qualitätsmanagementsystem QSV Qualitätssicherungsvereinbarung SPC Statistical Process Control (Statistische Prozessregelung) SWZ Serienwerkzeug VDA Verband der deutschen Automobilindustrie WET Willi Elbe Group WET-Beistellteile Teile, die Eigentum der WET sind und die dem Lieferanten in Erfüllung der Forderung des Vertrages zur Verfügung gestellt werden. Dazu können u.a. auch Werkzeuge und Verpackungen gehören. ZSB-Teile Zusammenbauteile

4 3 Aufgabenbeschreibung 3.1. Allgemein Verantwortung Der Lieferant ist für die von ihm gelieferten Produkte und Dienstleistungen im Rahmen der vor Auftragserteilung vereinbarten Verantwortungsbereiche voll verantwortlich. Der Lieferant ist für die angemessene Behandlung, Verarbeitung, Pflege und Wartung von WET Beistellteilen verantwortlich. Bei Beschädigung oder Verlust ist WET entsprechend zu informieren. Soweit Behörden, die für die Kraftfahrzeugsicherheit zuständig sind, zur Nachprüfung bestimmter Anforderungen Einblick in den Produktionsablauf und die Prüfungsunterlagen des Bestellers verlangen, erklärt sich der Lieferant auf Bitten des Bestellers bereit, ihnen in seinem Betrieb die gleichen Rechte einzuräumen und dabei jede zumutbare Unterstützung zu geben Qualitätsmanagementsystem Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, muss der Lieferant ein QMS nach VDA 6.1 oder ISO/TS 16949:2002 oder gleichwertig einführen und unterhalten. Im Rahmen des QMS müssen wirkungsvolle Verfahren auf das WET - Produkt und dessen Erfordernisse eingeführt sein. Dies gilt insbesondere für die Verfahren der Beschaffung von Rohmaterial und Zukaufteilen Lenkung der Prozesse, der Statistischen Prozessregelung (SPC) und Prozessfähigkeit Prüfungen und Maßnahmen zur Sicherstellung einer 0-Fehler-Auslieferqualität Erfüllung von Umweltschutzaspekten. Erkennt der Lieferant, dass die in den technischen Unterlagen festgelegte Ausführung, oder die vorgeschriebenen Prüfverfahren durch geeignetere, wirtschaftlichere und / oder wirkungsvollere ersetzt werden können, werden entsprechende Vorschläge an WET erwartet.

5 Ziele Produktqualität: Qualitätsziele in ppm dienen lediglich als Gradmesser. Die 0-Fehler-Forderung, sowie darauf basierende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Liefertermintreue: Die Erfassung der Liefertermintreue erfolgt im WET PPS- System. Als Ergebnis erwartet WET eine 100% Liefertermintreue Gesetzliche, sicherheitstechnische und umweltbezogene Vorschriften Die zur Herstellung der Teile erforderlichen Prozesse müssen ebenso wie die dazu verwendeten Materialien den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Alle gelieferten und bei der Teilefertigung eingesetzten Materialien müssen den gültigen gesetzlichen Auflagen und Sicherheitsauflagen genügen für eingeschränkte, giftige und gefährliche Stoffe ebenso wie den Anforderungen bezüglich Umwelt, Elektrizität und elektromagnetischen Feldern.Bei Erstlieferung und Lieferänderung von Gefahr- und Hilfsstoffen (Öle, Fette, Kleber und ähnlichen) ist ein EG Sicherheitsdatenblatt nach EG- 91/155/EWG mit zusenden. Entsprechendes - schriftlicher Hinweis und lückenlose Dokumentation gilt für die Lieferung von Stoffen und Teilen, die unter besonderen Bedingungen wieder Gefahrenstoffe freisetzen, sowie von Stoffen, die erfahrungsgemäß nur unter besonderen Schwierigkeiten entsorgt werden können Lieferantenauswahl Bewertung des QMS des Lieferanten WET behält sich das Recht vor, mit einem Systemaudit nach der aktuellen VDA 6.1 oder ISO/TS 16949:2002 die Fähigkeit des QMS des Lieferanten zu beurteilen. Das Ergebnis des Systemaudits dokumentiert die Wirksamkeit des QMS. Nach Vereinbarung können Zertifikate einer akkreditierten Zertifizierungsstelle sowie Ergebnisse eines Systemaudits von anderen Abnehmern anerkannt werden. Nach VDA 6.1 muss die Einstufung mindestens AB (80%) sein.

6 Prozessaudits, Produktaudits, Requalifikationsprüfungen WET behält sich das Recht vor, Prozess- oder Produktaudits beim Lieferanten vor Auftragsvergabe bei neuen Produkten bei prozessrelevanten Veränderungen der Einrichtungen oder Verlagerungen bei anhaltend oder wiederholt negativer Qualitätslage durchzuführen. Requalifikationsprüfungen müssen im Sinne der ISO/TS16949:2002 durchgeführt werden. Die Ergebnisse müssen für Kundenbewertung zur Verfügung stehen. Qualitätsfragen sind an den Qualitätsbeauftragten der WET zu richten. Bei Bedarf werden die Fragen an eine interne Abteilung zwecks Unterstützung weitergeleitet. Die Verantwortung für die Qualität der Produkte verbleibt beim Lieferanten Unterlieferanten Soweit der Lieferant zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Unterlieferanten einschaltet, muss er deren Lieferanteil in sein QMS vollständig integrieren. Das QMS des Unterlieferanten muss nach den aktuellen Fassungen der VDA 6.1, ISO/TS 16949:2002 oder gleichwertig in geeigneter Weise qualifiziert sein. Der Lieferant hat ein geeignetes System zur Beurteilung, Auswahl sowie zur regelmäßigen Bewertung der Unterlieferanten zu unterhalten. Dies gilt auch dann, wenn Unterlieferanten von WET vorgegeben wurden Bestellunterlagen Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die zur Zeichnung zugehörigen Unterlagen wie technische Lieferbedingungen (TL), Qualitätsvorschriften (QV) oder ähnlich vorliegen. Falls diese nicht vorhanden sind, können diese beim WET- Einkauf angefordert werden. Der Lieferant stellt über ein Verteilersystem sicher, dass allen betroffenen Stellen stets die letztgültigen von WET zugestellten Unterlagen zur Verfügung stehen. Sofern in den technischen Unterlagen Bezugsquellen vorgeschrieben sind und der Lieferant andere einsetzen will, muss eine schriftliche Freigabe über den WET- Einkauf eingeholt werden.

7 3.4. Qualitätsplanung, Qualitätsvorausplanung Projektablauf Der Lieferant erstellt mit Angebotsabgabe einen zeitlich strukturierten Projektablaufplan (QM- Plan) aus dem ersichtlich ist, dass die vorgegebenen Meilensteine und der Projektendtermin eingehalten wird (siehe VDA 4.3 bzw. APQP). Dieser ist nach Abstimmung mit WET verbindlich und Bestandteil des Angebots. Der Projektablaufplan des Lieferanten enthält mindestens die folgenden Eckdaten: Erstellung Konstruktions- FMEA (bei Entwicklungslieferanten) Endtermin Werkzeugkonstruktion Prozess- und Arbeitspläne Erstellung Prozess- FMEA Produktionslenkungsplan(Controlplan) Bereitstellung Prüfmittel Musterphase (nicht-werkzeugfallende Musterteile, falls erforderlich) 100% Ausfallmuster aus SWZ Vorserie (100% prozesssichere Teile aus Serien-Werkzeugen) PFU, PMFU Korrekturphase Lieferant Termin der Erstbemusterung Produktions- und Systembefüllung Änderungen des Projektablaufplanes können nur in Abstimmung mit dem WET- Einkauf stattfinden.

8 Besondere Merkmale in der Planungsphase Während der Qualitätsplanung beachtet der Lieferant die von WET festgelegten besonderen Merkmale und berücksichtigt diese bei der Erstellung der FMEAs, des Produktionslenkungsplanes, während der Prozesslenkung, der PFU und der PMFU. Zusätzlich definiert der Lieferant auf Basis seines know-hows eigene produkt- und prozessspezifische besondere Merkmale, die wie die von WET vorgegebenen besonderen Merkmale behandelt werden. Unterlagen, die besondere Merkmale enthalten (z.b. Zeichnungen, FMEAs, Produktionslenkungspläne, Arbeitsanweisungen, usw.) sind mit einem festgelegten Symbol für besondere Merkmale zu kennzeichnen Fehler- Möglichkeits- und Einflußanalyse Während der Entwicklungsphase (Prototypenphase) erstellt der Lieferant mit Konstruktionsaufgaben grundsätzlich eine Konstruktions- FMEA. Die Schnittstellen sind in Absprache mit der WET- Projektleitung festzulegen. Während der Qualitätsvorausplanung (Prozessplanungsphase) erstellt der Lieferant eine Prozess-FMEA. Die Schnittstellen sind in Absprache mit der WET- Projektleitung festzulegen. Als Grundlage zur Erstellung der FMEAs dienen der VDA 4.2 oder das FMEA -Referenzhandbuch der QS Die vom Lieferanten erarbeiteten FMEAs werden in einem gemeinsamen Gespräch diskutiert. In begründeten Fällen genügt die schriftliche Bestätigung, dass die FMEA in der aktuellen Form vorliegt. Die jeweilige FMEA muss etwaige Schnittstellen mit Anbauteilen, dem Transport, der Montage sowie dem Umfeld berücksichtigen. Die FMEAs sind über die gesamte Herstellzeit zu pflegen und bei Produkt- oder Prozessänderungen zu aktualisieren. Die Erstellung und Pflege der FMEAs ist für WET kostenfrei Produktionslenkungsplan Für jedes Teil ist ein Produktionslenkungsplan (Controlplan) nach ISO/TS 16949:2002 zu erstellen und bei Bedarf dem Qualitätswesen von WET zur Einsicht vorzulegen.

9 Prozessfähigkeit Vor Abschluss eines Liefervertrages muss der Lieferant prüfen, ob bei seinen Lieferungen Mängelfreiheit und Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Mit Abschluss des Liefervertrages garantiert der Lieferant das Erreichen der Prozessfähigkeit und deren Nachweis bei der Erstbemusterung. Die Untersuchung und Bewertung der Maschinen- und Prozessfähigkeit erfolgt auf der Grundlage der VDA Für alle funktionsrelevanten Merkmale (Kennzeichnung in der WET- Zeichnung) muss der Lieferant detaillierte Analysen über die Eignung der eingesetzten Maschinen und Anlagen durchführen und dokumentieren. Wird vom Lieferant ein Fähigkeitswert von Ppk bzw. Cmk 1,67 nicht erreicht, muss er geeignete Optimierungsmaßnahmen einleiten und über eine erhöhte Prüfschärfe vermeiden, dass fehlerhafte Teile ausgeliefert werden. Bei laufender Serienproduktion muss der Lieferant mittels geeigneter Verfahren (z.b. SPC) über die gesamte Herstellzeit einen Prozessfähigkeitswert von Cpk 1,33 für alle besonderen Merkmale nachweisen und dokumentieren. Wird dieser Wert vom Lieferanten nicht erreicht, muss er geeignete Optimierungsmaßnahmen einleiten und zumindest bis zum Erreichen der Prozessfähigkeit eine 100%-Prüfung durchführen. Der Lieferant ist für die Optimierungen der Maschinen und Anlagen und der Festlegung geeigneter Prüfmethoden verantwortlich Fertigungs- und Montageprozesse Anbauteile sind zuverlässig und prozesssicher zu montieren (100%-Abfrage, Poka-Yoke-Lösungen). Fertigungs- oder Montageprozesse, welche die Funktion (Betriebssicherheit) der Bauteile betreffen, müssen Werker unabhängig abgesichert sein oder zu 100% geprüft werden. Verschraubungen, die in der Zeichnung als D- pflichtig oder Funktionsmerkmal gekennzeichnet sind, müssen drehmomentgesteuert und drehwinkelüberwacht durchgeführt und bauteilbezogen dokumentiert werden.

10 3.5. Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF) Bemusterung Die Erstmusterprüfung dient zur Freigabe der Serienfertigung, wenn alle maßlichen, werkstofflichen, funktionsmäßigen und prozessrelevanten Kriterien erfüllt werden, die nach Zeichnung und Spezifikationen zwischen WET und dem Lieferant vereinbart wurden. Für alle anderen Arten von Mustern wie z.b. Handmuster, Muster aus Behelfswerkzeugen, Muster aus Serienwerkzeugen, die nicht unter serienmäßigen Bedingungen gefertigt sind, ist bei Anlieferung an die WET grundsätzlich ein Musterprüfbericht zu erstellen. Auf dem Musterprüfbericht ist zu vermerken, um welche Art von Mustern es sich handelt. Für Versuchsteile und sonstige Muster ist generell ein Messbericht zu erstellen. Die Kennzeichnung muss einen Bezug zum Teilelebenslauf zulassen. Erstmuster müssen grundsätzlich vor der ersten Serienlieferung vorgelegt werden. Begriffe zu Mustern siehe DIN Teil 15 Bei Vereinbarung können die Erstmuster beim Lieferanten in Verbindung mit einem Prozessaudit abgenommen werden. Wenn nichts anderes vereinbart, dient als Grundlage für die Bemusterung VDA 2, Vorlagestufe 3 oder PPAP /QS 9000, Vorlagestufe Teilelebenslauf Der Lieferant verpflichtet sich, den Lebenslauf eines Teiles ab Beginn der Entwicklung zu dokumentieren, damit alle Änderungen lückenlos mit Einsatzdatum nachvollzogen werden können. Dieser Lebenslauf ist vom Lieferanten nach jeder Änderung auf den neuesten Stand zu bringen und bei Aufforderung der WET vorzulegen.

11 Bestandteile der Erstmusterabnahme Dimensionell : Das Messen im Soll-Ist-Vergleich an mindestens 5 Mustern nach allen in der Zeichnung angegebenen Maßen. Bei Mehrfachformen, Mehrbearbeitungsstationen muss aus jeder Einrichtung mindestens 1 Teil gemessen werden. Werkstoffprüfung: Laborprüfung aller Merkmale entsprechend der jeweiligen Materialspezifikation, DIN-Normen, WET- Spezifikationen. Funktionsprüfungen: Produktbewertung nach Funktion, Lebensdauer und anderen Prüfanforderungen, die in einer WET- Qualitätsvorschrift (QV), Technischen Lieferbedingung (TL), Zeichnung oder Lastenheft beschrieben sind. Prozessnachweis: Der Nachweis der Prozess- und Prüfmittelfähigkeit, insbesondere für besondere Merkmale. Werkstoffdatensystem - IMDS: Werkstoffdaten aller Bauteile sind vom Lieferanten in das IMDS- Datensystem einzustellen. Die IMDS-ID-Nr. ist auf dem Deckblatt des EMPB Berichtes anzuzeigen. Bei Musterteilen, die aus mehreren Einzelteilen bestehen (ZSB - Teile), müssen die Einzelteile bemustert werden Erstmusterprüfbericht Das Prüfberichtsblatt nach VDA 2 oder der PSW nach PPAP ist vollständig auszufüllen. Nach erfolgter Gegenprüfung erhält der Lieferant das Berichtsergebnis mit dem entsprechenden Entscheid über den WET-Einkauf zurück. Der Soll-Ist- Vergleich ist im Prüfergebnisblatt aufzuzeichnen. Es muss eine eindeutige Zuordnung der Messwerte zur Zeichnung bestehen (Kennzeichnung mit Zeiger). Außer Lieferanten- und Teilinformationen sind die WET-Zeichnungsnummer und der Änderungsindex auf allen Begleitpapieren anzugeben. Wenn nicht alle geforderten Messungen oder Prüfungen selbst vorgenommen werden können, muss eine geeignete Stelle damit beauftragt werden.

12 Anzeigepflicht Prozessänderungen Jegliche Prozessänderungen sind dem Qualitätswesen der WET rechtzeitig vor der Umstellung mitzuteilen, damit resultierende Maßnahmen eingeleitet und eine Freigabe erfolgen kann. Dabei sind folgende Informationen auf dem VDA Erstmusterprüfberichts-Deckblatt anzuzeigen: Risikoabschätzung der Prozessänderung Nachweis der Absicherung der Prozessabläufe Nachweis der Abstimmung der Vorgehensweise mit den betroffenen Unterlieferanten. Die Absicherung bei Unterlieferanten regelt der Lieferant entsprechend genannter Vorgehensweise Prüfmittel und Prüfmittelfähigkeit Zur Sicherstellung der Prüfmittelqualität ist der Lieferant verpflichtet, über ein System seine Prüfmittel regelmäßig zu überwachen und diese Ergebnisse zu dokumentieren. Werden dem Lieferanten Prüfmittel von WET zur Verfügung gestellt, sind diese in sein Überwachungssystem einzubeziehen. Für die Prüfmittel, die zur Überwachung von besonderen Merkmale benutzt werden, muss die Prüfmittelfähigkeit nach dem Referenzhandbuch MSA der QS 9000 regelmäßig nachgewiesen werden. Die Ergebnisse der PMFU müssen nachweisbar aufbewahrt werden Beanstandungen Bei Beanstandungen ist eine Stellungnahme des Lieferanten binnen 10 Arbeitstagen oder nach Vorgabe im Reklamationsbericht in Form eines 8D-Reports zu erbringen.

13 3.8. Wareneingangsprüfung beim Besteller Der Lieferant ist für die Ausgangsprüfung und damit auch für einwandfreie Lieferungen verantwortlich. Auf dieser Basis führt der Besteller lediglich Eingangsprüfungen nach dem Skip- Lot-Verfahren (Prüfverzicht), oder auditive Prüfungen, sowie Identprüfungen und Prüfungen auf Unversehrtheit (Transportschaden) durch. Dokumente wie Prüfaufzeichnungen, Abnahmeprüfzeugnis, etc. verbleiben beim Lieferant, sind uns jedoch auf Anforderung vorzulegen Null-Fehler-Strategie und ständige Verbesserung Im Rahmen des QMS ist der Lieferant dem Null-Fehler-Ziel verpflichtet. Wenn nichts weiteres vereinbart ist gilt für die Anlaufkurve eine Eingriffsgrenze von 500 ppm und für die Serie die Eingriffsgrenze von 100 ppm Der Lieferant unterrichtet das Qualitätswesen von WET unverzüglich, sobald nachteilige Abweichungen von genannter Eingriffsgrenze absehbar werden. Genannte Eingriffsgrenzen berühren die Haftung des Lieferanten für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche von WET wegen Mängel der Lieferungen nicht. Vielmehr haftet der Lieferant aufgrund der vertraglichen Bestimmungen auch dann für etwaige Mängel, wenn die Fehlerhäufigkeit im Rahmen des Zielkorridors liegt. Gleichzeitig erwartet WET eine ständige Verbesserung der ppm- Werte die durch strukturierte Verbesserungsprojekte oder durch den kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) erreicht werden kann. Bei Überschreitung der Eingriffsgrenzen behalten wir uns vor ein Eskalationsszenario einzufordern.

14 3.10. Lieferantenbewertung Im Rahmen der Lieferantenentwicklung bewerten wir die erbrachten Leistungen sowie die strukturelle Organisation unserer Lieferanten. Die Ergebnisse dieser Bewertung dienen als Grundlage für die weitere Gestaltung der Zusammenarbeit. Bewertungskriterien: Einstufungsstatus Eingriffsgrenze Liefertermintreue Lief.weiterentwicklung 1 < 25 ppm Lieferverzug max.2 AT ISOTS16949: < 50 ppm Lieferverzug max.4 AT VDA 6.1/QS < 75 ppm Lieferverzug max.6 AT DIN EN ISO 900X: <100 ppm Lieferverzug max.8 AT Kundenaudit 5 >100 ppm Lieferverzug über 8 AT Fragebogen zum QMS In die Lieferantenbewertung gehen folgende Kriterien mit nachstehender Gewichtung ein: Fehlerquote, ppm 40% monatliche Erfassung Liefertermintreue,Tage 40% monatliche Erfassung Lieferantenweiterentwicklung 20% jährliche Erfassung Lieferanten werden im Normalfall 1x jährlich vom Einkauf angeschrieben. In diesem Anschreiben wird die Lieferantenbewertung auf Basis eines Jahres mitgeteilt. Sollten Lieferantenversäumnisse zu Störungen bei unseren Kunden führen oder geführt haben, erfolgt ein zeitnahes gesondertes Anschreiben in dem wir Maßnahmenpläne zur Verhinderung von Lieferverzügen und /oder Eingriffsgrenzen einfordern werden. Weiterhin führt dies zu einer negativen Erhöhung der Kennzahl in der Lieferantengesamtbewertung um den Wert 0,5. Der Einstufungsstatus führt zu folgenden Noten:

15 Einstufungsstatus Lieferantennote 1-1,5 A 1,6-2 AB 2,1-2,5 B 2,6-3 BC >3 C Produkthaftung, Produktsicherheit und Gewährleistung Hier gelten die im Fertigungs- und Liefervertrag sowie den dazugehörigen Anlagen getroffenen Vereinbarungen. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gelten sinngemäß die Hinweise und Nachweise der VDA 6.1 und VDA Besondere Merkmale- Nachweisführung und Dokumentation D-Merkmal: Das D-Symbol und die überbalkten Merkmale sind in der WET-Zeichnung eindeutig gekennzeichnet. D Merkmale betreffen in der Regel Werkstoffspezifische For-derungen D-Merkmal: F Das D-Symbol und die überbalkten Merkmale sind in der WET-Zeichnung eindeutig gekennzeichnet. D Merkmale betreffen in der Regel Werkstoffspezifische For-derungen F-Merkmal: Funktionsmerkmale sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet. Bei Funktionsmerkmalen muss die Prozesssicherheit nachgewiesen werden. *1 Funktionsmerkmal mit Grenzlehrdorn (GLD) geprüft, oder: Funktionsmerkmal mit Grenzlehrring (GLR) geprüft *2 Funktionsmerkmal mit Gutlehrdorn geprüft oder: Funktionsmerkmal mit Gutlehrring geprüft

16 *3 Funktionsmerkmal mit sonstiger Lehre geprüft (z. Bsp. gemäß Zeichnung) 1 Merkmal das für die Funktionalität relevant ist und im QM-Plan mit erhöhter Prüffrequenz geführt wird. Der Nachweis der Prozessfähigkeit wird nicht gefordert. Alle besonderen Merkmale (D+F) unterliegen der Nachweisführung. Dem Lieferanten obliegt die Dokumentations- Verantwortung, auch für lieferantenspezifische produktrelevante Aufzeichnungen. Der Lieferant verpflichtet sich, die Dokumentation so zu führen, dass jederzeit lückenlos nachgewiesen werden kann, dass die Produkt- und Prozessspezifikationen erfüllt wurden und entsprechende Prüfergebnisse vorliegen. Falls nichts anderes mit WET vereinbart, gilt für Merkmale mit besonderer Archivierungspflicht eine Aufbewahrungszeit von 15 Jahren. Grundlage für den Umgang der Dokumentation und Aufbewahrung ist die VDA Verpackung, Versand und Kennzeichnung Der Lieferant muss sicherstellen, dass die Qualität der Lieferungen durch den Transport zu WET nicht beeinträchtigt wird. Transportmittel und Verpackungen sind mit dem WET- Einkauf abzustimmen. Auf den Begleitpapieren sind: Bestell- Nr. Bezeichnung / WET- Zeichnungs- Nr. Änderungs- Index Liefermenge Chargen- Nr. wenn erforderlich anzugeben An jeder Verpackungseinheit ist ein VDA-Warenanhänger oder -Aufkleber unverlierbar mit genannten Angaben anzubringen. Weitere zusätzliche Kennzeichnungen werden bei Bedarf vom WET - Einkauf vorgegeben.

17 Bei Anlieferung: keine Chargenmischung temporärer Rostschutz in Absprache mit dem WET- Einkauf angeforderte Prüfbescheinigungen nach EN müssen der Lieferung beigelegt werden Rückverfolgbarkeit WET führt die Lieferanten-Lieferscheine in der Dokumentation. Wenn nichts anderes vereinbart ist, bindet der Lieferant seine Lieferschein- Nr. in sein Dokumentationssystem mit ein. Der Lieferant hat ein lückenloses Rückverfolgbarkeitssystem zu unterhalten.

18 4 Änderungen Rev.Stand Datum Beschreibung der Änderung a Neuausgabe KP06-FB-001 Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten ersetzt die frühere Ausgabe QSV 001 Stand e einschließlich der Qualitätssicherungsvereinbarung (ppm-zielwerte) sowie die Zusatzforderung zur QSV Formblatt FB-QW-009.

19 5 Bestätigung Der Lieferant bestätigt hiermit die Gültigkeit dieser Qualitätssicherungsvereinbarung: Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel Seite zurück an WET Einkauf senden.

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