Netzwerk Nachqualifizierung Gießen Lahn-Dill. zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten von Nachqualifizierung in Hessen

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1 Netzwerk Nachqualifizierung Gießen Lahn-Dill Leitfaden zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten von Nachqualifizierung in Hessen mit Angabe der Ansprechpartner für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Gießen Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investition in die Humanressourcen.

2 Aufbau des Leitfadens Dieser Leitfaden benennt alle relevanten Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, die für Nachqualifizierung in Betracht kommen können. Nach einer tabellarischen Übersicht, in der die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten zusammengefasst sind, folgen die detaillierten Beschreibungen der einzelnen Instrumente und Programme. Dabei werden folgende Leitfragen beantwortet: Was wird gefördert? Was wird nicht gefördert? Wer wird gefördert? Wer wird nicht gefördert? Wie wird gefördert? Förderart Förderhöhe weitere Bedingungen Antragstellung zuständige Stellen Die Angaben im Leitfaden werden regelmäßig überprüft. Stand: Oktober Impressum Herausgeber: Netzwerk Nachqualifizierung Gießen - Lahn-Dill ZAUG ggmbh GWAB mbh Kiesweg 31 Westendstraße Gießen Wetzlar nachqualifizierung@zaug.de nachqualifizierung@gwab.de Nicole Brinkmann Sylke Trense Dr. Klaus-Jürgen Rupp S e i t e 2

3 Name Grundlage Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Förderhöhe? Förderart? Seite Bildungsprämie BMBF 8 Prämiengutschein Qualifizierungsscheck Hessen BMBF und VermBG HMWVL ist BAföG, AFBG, SGB II+III, Arbeitgeberpflicht und Förderungen von Bundes- oder Landesbehörde nachgeordnet Erwerbstätige mit bis zu Jahreseinkommen (Verheiratete ) Erwerbstätige mit Spareinlage nach VermBG (nicht Wohnungsbauprämie WoPG) Sparzulage bleibt trotz vorzeitiger Entnahme erhalten Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (mit Hauptwohnsitz in Hessen) aus KMU, wenn - keine Berufsausbildung in ausgeübter Tätigkeit vorhanden oder über 45 Jahre oder teilzeitbeschäftigt (maximal 30 Std./Wo) berufliche Weiterbildung (darf nicht innerbetrieblich sein und muss über arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen) berufliche Weiterbildung (darf nicht innerbetrieblich sein und muss über arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen) berufliche Weiterbildung (darf nicht innerbetrieblich sein und muss über arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen) 50 % der Kurskosten, maximal 500 alle zwei Kalenderjahre vorzeitige Entnahme erst ab 30,- möglich 50 % der Kurskosten, maximal 500,- pro Kalenderjahr Zuschuss Kofinanzierung mit Lerner Bildungsprämie Weiterbildungssparen Eigenfinanzierung aus vorhandenem Sparvermögen (VermBG) Zuschuss Kofinanzierung mit Lerner S e i t e 3

4 Name Grundlage Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Förderhöhe? Förderart? Seite Schüler-BAföG BAföG ist Unterhalt, ALG I und II bei beruflicher Weiterbildung, Begabtenförderung und Ausbildungsbeihilfe für Gefangene nachgeordnet bei Berufsfachschule immer unabhängig der Wohnverhältnisse elternunabhängig, wenn o bei Beginn älter als 30 Jahre (Einzelfallentscheidung) mgl. Voraussetzungen: Schwangerschaft, Erkrankung, Behinderung, Kindeserziehung, Pflege, Wehrdienst o Vollwaise o nach Vollendung des 18. Lebensjahrs und vor Antritt der zu fördernden Ausbildung mindestens 5 Jahre erwerbstätig o nach dreijähriger Berufsausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig (bei kürzerer Ausbildung entsprechend längere Erwerbstätigkeit) u.a. Besuch der Berufsfachschule bzw. Fachschule (ohne Voraussetzung einer vorherigen Berufsausbildung) wenn Ausbildung mindestens zwei Jahre dauert und zu berufsqualifizierendem Abschluss führt (mind. 20 Std/Wo) angerechnet werden: eigenes Einkommen (bis 400 bzw. SGB II sind frei), Einkommen des Ehegatten, Einkommen der Eltern (in dieser Reihenfolge), ohne bzw. mit eigenem Hausstand, maximal o Grundbeitrag 216,- / 465,- o KV-Zuschlag *) 62,- / 62,- Zuschuss (ohne Rückzahlung) 13 Eine einzige weitere Ausbildung wird längstens bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert, wenn o die vorhergehenden Ausbildung den Zugang zur weiteren eröffnet hat, o die weitere in sich selbständig ist und o die weitere in derselben Richtung fachlich weiterführt. o PV-Zuschlag *) 11,- / 11,- o Gesamt bis zu 298,- / 538,- *) KV- und PV- Zuschlag werden nur gezahlt, wenn der Schüler selbst beitragspflichtig ist. o maximaler Kinderbetreuungszuschlag (für u10) 113,- für das erste Kind 85,- für jedes weitere Kind S e i t e 4

5 Name Grundlage Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Förderhöhe? Förderart? Seite Bildungsgutschein und 131a, Langzeitarbeitslose (SGB Zuschuss 15 SGB III II) Arbeitsentgeltzuschuss evtl. in Kombination mit 16, SGB II o Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung o kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte (Sonderprogramm IFlaS) Gerinqualifizierte Beschäftigte sowie Beschäftigte von KMU (Programm WeGebAU) 81, Abs.5, SGB III Arbeitgeber, wenn sie geringqualifizierten Beschäftigten durch Freistellung ermöglichen, einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation zu erwerben. notwendige Qualifizierungen, die zur beruflichen (Wieder- )Eingliederung beitragen oder drohende Arbeitslosigkeit abwenden Eine Maßnahme- und Trägerzulassung ist erforderlich. Leistungen für o Lehrgangskosten o Fahrkosten o Unterbringung o Verpflegung o Kinderbetreuung je nach Qualifizierungs-bedarf und weiterbildungsbedingtem Arbeitsausfall individuell festgelegt Im Ermessensspielraum des Arbeitsvermittlers/ Fallmanagers anteiliger Zuschuss für die durch die Qualifizierung bedingte Ausfallzeit 16 S e i t e 5

6 Name Grundlage Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Förderhöhe? Förderart? Seite IFlaS Sonderprogramm der Bildungsgutschein 17 BA Initiative zur Flankierung des Strukturwandels Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte o ohne Berufsabschluss, wenn sie länger als drei Jahre berufstätig sind oder o mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses bzw. berufsanschlussfähige Teilqualifikationen bei Geringqualifizierten. o Maßnahmen mit Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufe n (Umschulungen), vorrangig im Betrieb, o Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsges etz (BBIG) bzw. 36 Handwerksordnun g (HwO), o Zertifizierte Teilqualifikationen, die an geregelte Berufsbilder anschlussfähig bzw. anrechenbar sind Arbeitslosengeld wird weiter gezahlt ( 144 SGB III) S e i t e 6

7 Name Grundlage Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Förderhöhe? Förderart? Seite WeGebAU Programm der BA Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen geringqualifizierte Beschäftigte, d.h. o ohne Berufsabschluss, wenn sie länger als drei Jahre berufstätig sind oder o mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit auf Helferebene verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. unabhängig von der Unternehmensgröße bei geringqualifizierten Beschäftigte Qualifizierungen, die o zu einem anerkannten Berufsabschluss oder o zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen oder o mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen. für den Beschäftigten: Bildungsgutschein für den Arbeitgeber: Arbeitsentgeltzuschuss 19 Beschäftigte von KMU o unter 45 Jahre, wenn der Arbeitgeber 50% der Lehrgangskosten übernimmt, oder o über 45 Jahre, wenn der Arbeitgeber 25% der Lehrgangskosten übernimmt. Leistungsbezieher nach SGB II (Bedarfsgemeinschaft) sind nicht förderfähig. bei ältere Beschäftigte Qualifizierungen, die o über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen und o außerhalb des Betriebes durchgeführt werden S e i t e 7

8 Bildungsprämie Programm: ESF-Mittel, BMBF-Initiative Aufstieg durch Bildung besteht aus zwei Komponenten: Prämiengutschein und Weiterbildungssparen Komponenten können auch gemeinsam genutzt und in Anspruch genommen werden Was wird gefördert? Was wird nicht gefördert? Wer wird gefördert? Wer wird nicht gefördert? zuständige Beratungsstelle die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung Die Weiterbildung darf nicht innerbetrieblich sein und muss über eine arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen Erwerbstätige (je nach Komponente mit Einkommensgrenzen) Arbeitslose oder Menschen, die Anspruch auf andere Finanzierungshilfen für den entsprechenden Kurs haben. Für beide Landkreise Volkshochschule der Stadt Wetzlar Steinbühlstraße Wetzlar Ansprechpartner: Nicole Brück Tel.: Adresse: nicole.brueck@wetzlar.de S e i t e 8

9 Bildungsprämie - Prämiengutschein Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Erwerbstätige (durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche) und Personen in Mutterschutz bzw. Elternzeit mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis (bei gemeinsam Veranlagten ) Förderart Zuschuss, Kofinanzierung mit Lerner Förderhöhe 50 % der Kurskosten bis maximal 500 pro Person alle zwei Kalenderjahre weitere Bedingungen Antragstellung Ein kostenloses Beratungsgespräch bei der zuständigen Beratungsstelle. Es wird geprüft, ob die Förderkriterien erfüllt werden (Einkommensgrenze), und bei welchem Anbieter die gewünschte Weiterbildung möglich ist (drei Alternativen werden auf dem Prämiengutschein eingetragen). Erst beraten lassen, dann anmelden! Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Notwendige Unterlagen für die Beratung: amtlicher Ausweis mit Foto Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres, ersatzweise eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus (bei Nichtdeutschen) Am Ende des Beratungsgesprächs wird ein Gutschein ausgestellt, der innerhalb von drei Monaten bei deutschen Weiterbildungsanbietern einzulösen ist. S e i t e 9

10 Bildungsprämie - Weiterbildungssparen Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Alle Erwerbstätige mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz - VermBG (nicht nach Wohnungsbauprämiengesetz - WoPG), unabhängig vom aktuellen Einkommen. Dabei geht der Anspruch auf die Arbeitsnehmersparzulage trotz vorzeitiger Entnahme nicht verloren. Förderart Eigenfinanzierung aus vorhandenem Sparvermögen (VermBG) weitere Bedingungen Antragstellung zuständige Stelle Eine vorzeitige unschädliche Entnahme ist erst ab einer Höhe von 30 möglich. Bei Anlagen im arbeitgebenden Unternehmen (Mitarbeiterbeteiligung) ist die vorzeitige Entnahme nur mit schriftlichem Einverständnis des Arbeitgebers unschädlich. Anders als beim Prämiengutschein kann die Anmeldung zu einer Maßnahme bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt sein oder der Kurs bereits begonnen haben, bevor der Spargutschein ausgestellt wurde. neben den Beratungsstellen das eigene Finanzinstitut Folgende Schritte sind nötig: Informationen beim Finanz- oder Anlageninstitut zu den jeweils zugrunde liegenden verbindlichen Vertragsbedingungen einholen. (Kann eine vorzeitige Entnahme getätigt werden? Fallen für die Verfügung Gebühren an? Wie lang ist die Kündigungsfrist? Muss der gesamte Vertrag aufgelöst werden oder ist eine Teilverfügung möglich) Prämienberatung bei der Beratungsstelle wahrnehmen (Pflicht). Am Ende erhält der Nutzer einen Spargutschein. Zur Weiterbildungsmaßnahme anmelden. Der Anbieter trägt auf dem Spargutschein die Angaben zum Kurs ein (Titel, Kosten Beginn der gebuchten Maßnahme bzw. Zahlungstermin). Tätigung der vorzeitigen Entnahme im Finanz- oder Anlageinstitut. Der vorgelegte ausgefüllt Spargutschein dient als Nachweis, dass die vorzeitige Entnahme unschädlich vorgenommen werden kann. Vom Zeitpunkt der Geldentnahme bis zum Begleichen der Rechnung dürfen maximal drei Monate vergehen. Falls die gebuchte Maßnahme nicht zustande kommt, muss der Nutzer des Weiterbildungssparens den Steuerunterlagen eine Bescheinigung hinzuzufügen, aus der hervorgeht, dass das Geld einer anderen, der beruflichen Qualifizierung dienenden Maßnahme zugeführt wurde. Andernfalls wäre die vorzeitige Entnahme schädlich. S e i t e 10

11 Qualifizierungsscheck Hessen der Qualifizierungsoffensive Programm des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Was wird gefördert? Was wird nicht gefördert? Wer wird gefördert? Wer wird nicht gefördert? Wie wird gefördert? Maßnahmen, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen und darauf abzielen, dem Teilnehmenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie Einsichten und Verhaltensweisen für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu vermitteln, Maßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, werden trotz Jahreswechsel nur einmalig gefördert. Förderungsfähig sind nur die direkten Kosten Eine Förderung ist nicht möglich, für innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings, Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung und der sportlichen Betätigung beziehungsweise der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus KMU mit max. 250 Beschäftigte (auch aus gemeinnützige Organisationen), wenn sie über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind oder in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind (unabhängig von Alter und Qualifikation) als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind (unabhängig von Alter und Qualifikation) Arbeitslose oder Menschen, die Anspruch auf andere Finanzierungshilfen für den entsprechenden Kurs haben (BAföG, AFBG, Bundes- oder Landesbehörde, SGB II oder SGB III, gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers) Förderart Zuschuss, Kofinanzierung mit Lerner Förderhöhe 50 % der Kosten einer Bildungsmaßnahme, höchstens aber 500 EUR pro Person und Kalenderjahr weitere Bedingungen eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung gemeinsame Festlegung der Themen und Inhalte der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Auswahl der in Frage kommenden zertifizierten Weiterbildungsanbieter Das unterschriebene Beratungsprotokoll wird an Weiterbildung Hessen e.v. gesendet. Dort wird der persönliche Qualifizierungsscheck ausgestellt und zurückgesendet. S e i t e 11

12 Antragstellung Weiteres Vorgehen innerhalb von sechs Monaten: Entscheidung für eine auf dem Qualifizierungsscheck genannte Weiterbildung Anfrage, ob Platz frei und Anmeldung 50% der Kursgebühren (max. 500 ) auf den Qualifizierungsscheck eintragen und dem Bildungsanbieter geben zuständige Beratungsstellen Die Qualifizierungsoffensive Hessen ist in jedem Landkreis durch sogenannte Qualifizierungsbeauftragte vertreten. im Lahn-Dill-Kreis Ellen Debus GWAB mbh Westendstraße Wetzlar Tel.: ellen.debus@gwab.de im Landkreis Gießen Annette Maiwald-Boehm TIG Gießen GmbH Winchesterstraße Gießen Tel.: Maiwald-boehm@tig-gmbh.de S e i t e 12

13 Schüler-BAföG rechtliche Grundlage: BAföG - Berufsausbildungsförderungsgesetz Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wer wird nicht gefördert? u.a. der Besuch der Berufsfachschule bzw. Fachschule (ohne Voraussetzung einer vorherigen Berufsausbildung) wenn die Ausbildung mindestens zwei Jahre dauert und zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Der Unterricht muss mindestens 20 Stunden/Woche umfassen. In diesem Fall wird unabhängig von den Wohnverhältnissen (bei den Eltern oder eigener Hausstand) gefördert. Für eine einzige weitere Ausbildung wird Ausbildungsförderung längstens bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, wenn die vorhergehenden Ausbildung den Zugang zur weiteren eröffnet hat, die weitere in sich selbständig ist und die weitere in derselben Richtung fachlich weiterführt. Hat der Auszubildende aus wichtigem Grund oder aus unabweisbarem Grund eine nach BAföG förderfähige Ausbildung abgebrochen, so kann Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung geleistet werden (Einzelfallentscheidung) Elternunabhängiges BAföG ist möglich, wenn der Schüler bei Beginn das 30. Lebensjahr vollendet hat (Einzelfallentscheidung) bei persönlichen und familiären Gründe (Schwangerschaft, Erkrankung, Behinderung, Kindeserziehung, oder Pflege mit Erwerbstätigkeit, Wehrdienst) bei einschneidenden Veränderungen der persönlichen Verhältnisse Vollwaise ist nach Vollendung des 18. Lebensjahrs und vor Antritt der zu fördernden Ausbildung mindestens 5 Jahre erwerbstätig*) war (Bruttolohn mind. 614,40 ) nach dreijähriger Berufsausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig*) war (bei kürzerer Ausbildung entsprechend längere Erwerbstätigkeit). *) Der Bezug von ALG I und die Zeit von Zivildienst, Wehrdienst, FSJ/FÖJ und Kindeserziehung (bis Kindesalter 10 Jahre) ist der Erwerbstätigkeit gleichgestellt. Folgende Förderungen schließen BAföG aus: Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach SGB III oder Arbeitslosengeld II bei beruflicher Weiterbildung nach SGB II Leistungen von den Begabtenförderungswerken Ausbildungsbeihilfe nach den 44, 176 Abs. 4 des Strafvollzugsgesetzes (für Gefangene) S e i t e 13

14 Wie wird gefördert? Förderart Zuschuss Förderhöhe Angerechnet werden das eigene Einkommen (bis 400 bzw. ALG II sind anrechnungsfrei), das des Ehegatten und evtl. das der Eltern (in dieser Reihenfolge) maximale Förderhöhe: (ohne bzw. mit eigenem Hausstand) Bedarfsatz KV-Zuschlag*) PV-Zuschlag*) Gesamt *) KV- und PV-Zuschlag werden nur gezahlt, wenn der Schüler selbst beitragspflichtig ist. Bei eigenen Kindern unter zehn Jahren wird ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt: für das erste Kind maximal 113 für jedes weitere Kind maximal 85 zuständige Stelle Amt für Ausbildungsförderung des Hauptwohnsitzes des Antragstellers für den Lahn-Dill-Kreis Grundsicherung Karl-Kellner-Ring Wetzlar Ansprechpartner: Bianca Blaas (A-K) Tel.: Petra Schmidt (L-Z) Tel.: für Stadt und Landkreis Gießen Ausbildungsförderung Riversplatz 1 9, Haus A Gießen Ansprechpartner: Melanie Guthörl Tel.: Claudia Niemann Tel.: Frau Stolz Tel.: S e i t e 14

15 Bildungsgutschein rechtliche Grundlage: und 131a, SGB III evtl. in Kombination mit 16, SGB II Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung gilt als schriftliche Zusage, dass die Kosten der Weiterbildung übernommen werden kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden Was wird gefördert? Was wird nicht gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Notwendige Qualifizierungen, die zur beruflichen (Wieder-) Eingliederung beitragen oder drohende Arbeitslosigkeit abwenden Die Bewilligung unterliegt dem Ermessensspielraum des Arbeitsvermittlers/Fallmanagers. Die Maßnahme und der Träger der Maßnahme müssen für die Förderung zugelassen sein. Die Leistung wird nur erbracht, soweit sie nicht für den gleichen Zweck durch Dritte erbracht wird. Langzeitarbeitslose (SGB II) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte Sonderprogramm IFlaS Geringqualifizierte Beschäftigte Programm WeGebAU Förderart Zuschuss, im Ermessensspielraum des Arbeitsvermittlers Förderhöhe Die Förderung umfasst Leistungen für die Kosten, die unmittelbar durch die Qualifizierung entstehen: Lehrgangskosten Fahrtkosten Unterbringung Verpflegung Kinderbetreuung weitere Bedingungen Antragstellung zuständige Stelle Für die Bewilligung ist eine vorherige Beratung durch das das zuständige Jobcenter (SGB II) oder Agentur für Arbeit ( IFlaS und WeGebAU) Pflicht. Der Antrag muss vor Antritt der Maßnahme erfolgen. für SGB II-Bezieher das Jobcenter des Wohnsitzes im Lahn-Dill-Kreis in der Stadt Gießen im Landkreis Gießen Kommunales Jobcenter des Lahn-Dill-Kreises Sophienstraße Wetzlar Wilhelmstraße Dillenburg Tel.: Jobcenter Gießen Nordanlage Gießen Tel.: Jobcenter Gießen Riversplatz Gießen Tel.: S e i t e 15

16 Arbeitsentgeltzuschuss rechtliche Grundlage: 81, Abs. 5, SGB III Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Arbeitgeber, wenn sie dem geringqualifizierten Beschäftigten durch Freistellung ermöglichen, einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation zu erwerben. Förderart Anteiliger Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die durch die Qualifizierung bedingte Ausfallzeit einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils des Sozialversicherungsbeitrags. Förderhöhe Der Zuschuss wird je nach Qualifizierungsbedarf und die durch die Qualifizierung bedingtem Arbeitsausfall individuell festgelegt. zuständige Stelle Arbeitsagentur des Betriebsorts im Lahn-Dill-Kreis Agentur für Arbeit Wetzlar Arbeitgeberservice Ansprechpartner je nach Branche Sophienstraße Wetzlar Tel.: Adresse: Moritzstraße Dillenburg Tel.: Adresse: de im Landkreis Gießen Agentur für Arbeit Gießen Arbeitgeberservice Nordanlage Gießen Ansprechpartner je nach Branche Tel.: Adresse: S e i t e 16

17 IFlaS Initiative zur Flankierung des Strukturwandels Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses bzw. berufsanschlussfähige Teilqualifikationen vorrangig Qualifizierungen mit Abschlüssen, für die in der Region ein Bedarf erkennbar ist Maßnahmen mit Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen (Umschulungen), vorrangig im Betrieb, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBIG) bzw. 36 Handwerksordnung (HwO), Zertifizierte Teilqualifikationen, die an geregelte Berufsbilder anschlussfähig bzw. anrechenbar sind, z.b. von JobstarterConnect dem BA-Forschungsprojekts Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose 2010 regionalen Nachqualifizierungsprojekten (z.b. Bundesprogramms Perspektive Berufsabschluss oder Landesprogramms 3. Weg in der Berufsausbildung in Nordrhein- Westfalen ). Arbeitslose zur beruflichen Eingliederung bzw. Beschäftigte um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, insbesondere Geringqualifizierte, das sind Personen ohne anerkannten Berufsabschluss mit mind. zweijähriger Ausbildungsdauer, wenn sie in der Regel länger als drei Jahre berufstätig sind oder Personen mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können (Arbeitslosigkeit, Kindeserziehung und Pflege eines Angehörigen werden angerechnet). Förderart über Bildungsgutschein Bei Arbeitslosen wird das Arbeitslosengeld wird weiter gezahlt ( 144 SGB III). S e i t e 17

18 Antragstellung zuständige Stelle Entsprechend den Angaben auf dem Gutschein sucht sich der Empfänger selbst den Kurs. Der ausgewählte Träger hat der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen. die Agentur für Arbeit des Wohnortes im Lahn-Dill-Kreis Agentur für Arbeit Wetzlar Sophienstraße Wetzlar Tel.: im Landkreis Gießen Agentur für Arbeit Gießen Nordanlage Gießen Tel.: S e i t e 18

19 WeGebAU Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Programm der Agentur für Arbeit Wer wird gefördert? Wer wird nicht gefördert? Was wird gefördert? Was wird nicht gefördert? Wie wird gefördert? Geringqualifizierte Beschäftigte, d.h. ohne Berufsabschluss mit mind. zweijähriger Ausbildungsdauer, wenn sie in der Regel länger als drei Jahre berufstätig sind oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine andere an- oder ungelernte Tätigkeit auf Helferebene verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können unabhängig von der Unternehmensgröße sowie Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern unter 45 Jahre, wenn der Arbeitgeber 50% der Lehrgangskosten übernimmt oder über 45 Jahre, wenn der Arbeitgeber 25% der Lehrgangskosten übernimmt. Leistungsbezieher nach SGB II (dazu zählen auch Ergänzer und Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft) Es müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Bei geringqualifizierten Beschäftigten sind das Qualifizierungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen und mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen. Bei älteren Beschäftigte müssen die Weiterbildungen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen und außerhalb des Betriebes durchgeführt werden. Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Förderart für Beschäftigte über Bildungsgutschein für Arbeitgeber über Arbeitsentgeltzuschuss S e i t e 19

20 weitere Bedingungen Antragstellung zuständige Stelle: Ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis bzw. mindestens noch 1 Jahr ab Maßnahmebeginn. Bei längeren Schulungen bis mindestens zum Ende der Maßnahme. Die Weiterbildungsmaßnahme muss überwiegend während der Arbeitszeit stattfinden. Urlaub darf nicht verrechnet werden. WeGebAU ist eine Arbeitgeberleistung und wird daher vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit (Arbeitgeberservice) beantragt. die Agentur für Arbeit des Betriebsortes im Lahn-Dill-Kreis Agentur für Arbeit Wetzlar Arbeitgeberservice Ansprechpartner je nach Branche Sophienstraße Wetzlar Tel.: Adresse: wetzlar.arbeitgeber@arbeitsagentur.de Moritzstraße Dillenburg Tel.: Adresse: dillenburg.arbeitsgeber@arbeitsagentur. de im Landkreis Gießen Agentur für Arbeit Gießen Arbeitgeberservice Nordanlage Gießen Ansprechpartner je nach Branche Tel.: Adresse: giessen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de S e i t e 20

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