Musterexemplar Arbeitsschutz im Arbeit nehmerüberlassungsvertrag
|
|
- Rainer Auttenberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Musterexemplar Arbeitsschutz im Arbe eit nehmerüberlassungsvertrag 1
2 Der folgende Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, insbesondere 4 (Arbeitsschutz), ist ein idealtypisches Beispiel zur spezifizierten, einzelvertraglichen Regelung der Zuständigkeiten für Maßnahmen des Arbeits und Gesundheitsschutzes zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Entleihunternehmen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung. Zur Entwicklung wurden u. a. folgende Quellen verwendet: Zeitarbeit sicher, gesund und erfolgreich. VBG Branchenleitfaden (BGI 5020), 2007 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), 2008 GRAziL Tool Checkliste zur Auswahl von Zeitarbeitsunternehmen, 2010 Vorlagen Arbeitnehmerüberlassungsverträge, inprogress Service für Zeitarbeit,
3 Zwischen Firma Niederlassung Straße Ort Telefon Fax (im Folgenden >Zeitarbeitsunternehmen< genannt) und Firma Straße Ort Telefon Fax (im Folgenden >Entleihunternehmen< genannt) wird der nachfolgende Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. 1 Vertragsgegenstand Unter Zugrundelegung der im Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) festgelegten Grundsätze, der Preislisten und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zeitarbeitsunternehmens wird dieser Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. Das Zeitarbeitsunternehmen ist im Besitz der Erlaubnis gemäß AÜG Artikel 1 1, erteilt durch die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Vergütung Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dem Entleihunternehmen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen für folgende Tätigkeit:... Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beginnt am... und endet am.... Ist der Vertrag unbefristet, beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist... Arbeitstage. 3
4 Das Entleihunternehmen verpflichtet sich, dem Zeitarbeitsunternehmen für jede geleistete Arbeitsstunde des/der überlassenen Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin... Euro zu zahlen. Dieser Verrechnungssatz unterliegt dem Änderungsvorbehalt. Wird der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin an einem Arbeitsplatz mit anderer Tätigkeit eingesetzt, ändern sich ggf. die Entgeltansprüche des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin. Tritt diese Tatsache ein, ist das Zeitarbeitsunternehmen umgehend zu benachrichtigen. Die Abrechnung, wie die Berechnung von Zulagen, Zuschlägen, Auslösen o. ä., erfolgt entsprechend dem Angebot vom... bzw. nach den ausgehändigten Geschäftsbedingungen. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3 Erklärung des Zeitarbeitsunternehmens Das Zeitarbeitsunternehmen erklärt, dass es tarifgebundenes Mitglied im... ist und dessen mit der... Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung einzelvertraglich mit den Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen vereinbart hat. Ist das Zeitarbeitsunternehmen nicht tariflich gebunden oder regelt der Tarifvertrag nicht abschließend die beim Entleiher zur Anwendung kommenden wesentlichen Arbeitsbedingungen, gelten die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). 4 Arbeitsschutz Gemäß 11 (6) AÜG unterliegt die Tätigkeit des/der überlassenen Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin den für den Entleihbetrieb geltenden öffentlich rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes; die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin obliegen dem Entleihunternehmen unbeschadet der Pflichten des Zeitarbeitsunternehmens. Gemäß 8 ArbSchG müssen bei der Arbeitnehmerüberlassung beide Arbeitgeber, also das Entleih sowie das Verleihunternehmen zusammenarbeiten, um den Arbeitsschutz des Leiharbeitnehmers zu gewährleisten. Sie sind verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheitsund Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten ( 8 (1) ArbSchG). (1) Tätigkeit Einsatzort/Arbeitsbereich: Besondere Merkmale der in 2 festgelegten Tätigkeit: Erforderliche Qualifikationsnachweise: Erforderliche Fähigkeiten (Kenntnisse, Erfahrungen, körperliche Eignung): 4
5 (2) Gefährdungen Am Einsatzort liegen folgende Gefährdungen vor: Arbeitsorganisation Arbeitsumgebung Mechanische Elektrische Chemische Biologische Thermische Physikalische Physische Wahrnehmung/Handhabbarkeit Psychomentale Fehlbelastungen Sonstige, und zwar:... Brand/Explosion Beschreibung der Gefährdung(en): (3) Erforderliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen: (4) Erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Helm:... Schutzbrille:... Gehörschutz:... Arbeitskleidung:... Sicherheitsschuhe:... = wird vom Entleihunternehmen gestellt... = Spezifizierung der PSA Schutzhandschuhe:... Atemschutz, und zwar:... Wetterschutz:... Sonstiges, und zwar: = wird vom Zeitarbeitsunternehmen gestellt Soweit Persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich wird, die bei der Auftragserteilung noch nicht vereinbart war, wird diese vom Entleihunternehmen gestellt. Die Persönlichen Schutzausrüstungen sind sicherheitstechnisch einwandfrei sowie für den Einsatz und den Beschäftigten/die Beschäftigte passend. 5
6 (5) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Für die Tätigkeit sind folgende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen obligatorisch (Pflichtuntersuchungen lt. Anhang zur ArbMedVV): Untersuchung ( bitte eintragen) Gültige Bescheinigung liegt vor Untersuchung wird vom Entleihunternehmen veranlasst ( bitte Bescheinigung dem Zeitarbeitsunternehmen zuschicken) Untersuchung wird vom Zeitarbeitsunternehmen veranlasst Auf Wunsch sind dem Betriebsrat und der Personalabteilung/Einkauf des Entleihunternehmens Kopien der Nachweise zu überlassen. Für die Tätigkeit sind folgende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen fakultativ (Angebotsuntersuchungen lt. Anhang ArbMedVV): Untersuchung ( bitte eintragen) Gültige Bescheinigung liegt vor (sofern der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zugestimmt hat) Untersuchung wird vom Entleihunternehmen angeboten Untersuchung wird vom Zeitarbeitsunternehmen angeboten (6) Unterweisung am Tätigkeitsort vor Aufnahme der Tätigkeit Das Entleihunternehmen unterweist den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin bezogen auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich in Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dies umfasst auch die Unterweisung und Übung bei Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), vorhandene Erste Hilfe Einrichtungen (Verbandkasten, Defibrillator etc.), Brandbekämpfungseinrichtungen und regelungen. Das Entleihunternehmen dokumentiert die Unterweisung. (7) Teilnahme des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin an betrieblicher Gesundheitsförderung Dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin wird die Teilnahme an betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen des Entleihunternehmens ermöglicht. 6
7 (8) Arbeitsplatzbesichtigung Das Entleihunternehmen gewährt Vertretern des Zeitarbeitsunternehmens Zutritt zur Besichtigung des Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin. Gegebenenfalls notwendige Unfalluntersuchungen werden vom Entleih und Zeitarbeitsunternehmen gemeinsam durchgeführt. (9) Erste Hilfe Einrichtungen und Maßnahmen zur Ersten Hilfe (z. B. Verbandkasten, Ersthelfer/ in, Meldeeinrichtungen) werden vom Entleihunternehmen sichergestellt. (10) Arbeitsunfall Das Entleihunternehmen verpflichtet sich, einen Arbeitsunfall unverzüglich dem Zeitarbeitsunternehmen mitzuteilen. Das Zeitarbeitsunternehmen verpflichtet sich, einen ggf. im Entleihunternehmen unbekannt gebliebenen Arbeitsunfall unverzüglich dem Entleihunternehmen mitzuteilen. Nicht meldepflichtige Unfälle werden vom Entleihunternehmen erfasst und dokumentiert (z. B. im Verbandbuch). (11) Umsetzung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin Eine Umsetzung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin an einen anderen als oben vereinbarten Arbeitsplatz/Arbeitsbereich kann nur in Abstimmung mit dem Zeitarbeitsunternehmen erfolgen. Nach einer Umsetzung sind die Abschnitte (1) bis (5) erneut festzulegen. 5 Festeinstellung/Übernahme Wird der/die von dem Zeitarbeitsunternehmen überlassene Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin vom Entleihunternehmen in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen, gilt für die Übernahmezahlung folgende Regelung: keine Regelung folgende Regelung, und zwar:... 6 Schlussvereinbarung Das Entleihunternehmen erklärt die Anerkennung der ausgehändigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Zeitarbeitsunternehmens als Vertragsbedingungen an. Gerichtsstand ist... Ort / Datum / Unterschrift / Firmenstempel Zeitarbeitsunternehmen Ort / Datum / Unterschrift / Firmenstempel Entleihunternehmen 7
8 Ergänzende Hinweise zur Erstellung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (1) Sowohl die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/der Betriebsarzt des Entleihunternehmens als auch das Zeitarbeitsunternehmen sind für die Betreuung der Leiharbeitskräfte zuständig ( Doppelbetreuung ). Die Betreuung der Leiharbeitskräfte durch Fachkraft für Arbeitssicherheit/Betriebsarzt des Entleihunternehmens gilt generell beim Einsatz von Leiharbeitnehmer/ innen (siehe 2, 5 je Abs. 2 S. 3 ASiG). Eine Verdeutlichung soll in der neuen DGUV Vorschrift 2 erfolgen. (2) Werden von Leiharbeitskräften Tätigkeiten an Einsatzorten im Entleihunternehmen ausgeführt, für die bisher keine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG durchgeführt worden ist, ist diese unter Einbezug der Leiharbeitskräfte durchzuführen. (3) Zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der damit verbundenen Arbeitszeitgrenzen sind die geleisteten Arbeitsstunden der Leiharbeitskräfte im Entleihunternehmen zu dokumentieren und gegenzuzeichnen. (4) Der Betriebsrat des Entleihunternehmens ist auf Verlangen über die erfolgten Maßnahmen gemäß den Abschnitten (1) bis (3) zu informieren, entsprechende Unterlagen sind ihm zur Einsicht bzw. in Kopie zu überlassen. 8
Arbeitsschutzvereinbarung (Seite 1)
vereinbarung (Seite 1) Gemäß 11 Absatz 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) unterliegt die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers den für den Betrieb des s geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften
MehrArbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung Frank Da Pont SLS-Steinrausch, den 31. März 2007 Vertragsarten im Überblick Zahlen zur Zeitarbeit Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit
MehrErkenntnisse aus dem GRAziL-Projekt: Ein Blick in die Praxis zum Arbeitsschutz
Modellprojekt GRAziL Gestaltung, Umsetzung und Transfer von Instrumenten zum Ressourcenmanagement und zum Arbeitsschutz im Rahmen eines zielgruppenbezogenen Ansatzes für Leiharbeitnehmer in Entleihunternehmen
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz in der Leiharbeit.
Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Leiharbeit. Erste Ergebnisse aus dem Projekt GRAziL Netzwerk Gesundheitsförderung & Arbeitsmarktintegration 2. Konferenz Gesundheit fördert Beschäftigung Beschäftigung
MehrArbeitsschutz im Werkvertrag
Arbeitsschutz im Werkvertrag (Tool 6.2) Mögliche Inhalte eines Werkvertrages Ergänzende Hinweise zur Erstellung des Werkvertrages Handlungskompetenz von Betriebsräten beim Auslagern von betrieblichen Aufgaben
MehrZeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich
VBG-Praxis-Kompakt Zeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich Kurz-Check und Praxishilfen Zeitarbeit ist für viele Unternehmen heute ein wichtiger Bestandteil des Personaleinsatzes geworden. Beschäftigte
MehrZeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich
VBG-Praxis-Kompakt Zeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich Kurz-Check und Praxishilfen Zeitarbeit ist für viele Unternehmen heute ein wichtiger Bestandteil des Personaleinsatzes geworden. Beschäftigte
MehrZeitarbeit - sicher, gesund und erfolgreich - Kathrin Schütte (I. K. Hofmann GmbH)
Zeitarbeit - sicher, gesund und erfolgreich - Kathrin Schütte (I. K. Hofmann GmbH) Inhaltsverzeichnis 1. Der Überlassungsprozess (Akquisition, Auftragsannahme, Bewerbungsgespräch, Einstellung, Unterweisung,
MehrZeitarbeit und Werkvertrag im Gießereibetrieb - Herausforderung für den Arbeitsschutz
Zeitarbeit und Werkvertrag im Gießereibetrieb - Herausforderung für den Arbeitsschutz Workshop Vibrationsprävention an gießereitypischen Arbeitsplätzen Dresden, 22./23.05.2013 Zeitarbeit wie funktioniert
MehrZeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich
VBG-Praxis-Kompakt Zeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich Kurz-Check und Praxishilfen Zeitarbeit ist für viele Unternehmen heute ein wichtiger Bestandteil des Personaleinsatzes geworden. Beschäftigte
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern. 1 Rechtsstellung und Einsatz der Arbeitnehmer des Verleihers
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern der Firma speedpeople Personaldienstleistung GmbH - im Folgenden
MehrVBG-Praxis-Kompakt. Die 5 Arbeitsschutzregeln der Zeitarbeit Infos für für Personalentscheidungsträger
VBG-Praxis-Kompakt Die 5 Arbeitsschutzregeln der Zeitarbeit Infos für für Personalentscheidungsträger Die 5 Arbeitsschutzregeln der Zeitarbeit fassen auf einen Blick die wichtigsten Aspekte für eine sichere
MehrVertragsgestaltung: Leiharbeit / Fremdarbeit
Vertragsgestaltung: Leiharbeit / Fremdarbeit Michael Kloth Safety Service + Performance GmbH Hameln www.ssundp.de Inhalt: Vertragsarten Verantwortung Vertragsgestaltungen Rechtsquellen Dieser Vortrag ersetzt
MehrGesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigten
Gesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigten Aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze Christian Menz und Katja Köhler Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e.v. Projekt Service-Hotline
MehrUnterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten
Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher
MehrUnternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes
B A D GmbH Thema Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes Dr. med. Fatih Sirin Facharzt für Arbeitsmedizin B A D GmbH Gesund am NOK Arbeitskreis BGM 22.11.2017 www.bad-gmbh.de/ www.teamprevent.com
MehrArbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)
Lösungsmöglichkeiten Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Hofmeister Fremde Mitarbeiter im Betrieb 6 5.10.2006
MehrArbeitsplatzbesichtigung
Die blau unterlegten Felder sind in der Folge-Arbeitsplatzbesichtigung zu überprüfen Kundenunternehmen/Einsatzbetrieb Kunden-Nr. Ansprechpartner/-in Überlassen als: Arbeitsplatz/Arbeitsbereich: zu Auftrags-Nr.
MehrBestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System
Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme kurzer erster Check der betrieblichen Situation mit der VBG-Praxishilfe Quelltext: http://www.vbg.de/bt/index.html?url1=amsonline/amsdienst/2_fragebog/bestandsaufnahme.htm
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Arbeitnehmerüberlassung (AGB Arbeitnehmerüberlassung) der VISUPROJEKT GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Arbeitnehmerüberlassung (AGB Arbeitnehmerüberlassung) der VISUPROJEKT GmbH 1. Allgemeines 1.1 Die VISUPROJEKT GmbH (VISUPROJEKT) bietet elektrotechnische Planung
MehrRahmenvertrag über die Überlassung von Leiharbeitnehmern
Rahmenvertrag über die Überlassung von Leiharbeitnehmern Zwischen der nachfolgend»entleiher«genannt und der Firma HM Kron Personalservice GmbH, Zur Hölle 16, 55452 Rümmelsheim nachfolgend»verleiher«genannt
MehrDie neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de
MehrDiese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 Bildschirmarbeitsplätze Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV
MehrFirmenlogo und Stempel. Firma: Inhaber/Geschäftsführer: (Verantwortl. nach 13 (1) ArbSchG) Dieses Dokument ist Bestandteil des PREMIUM-Bereichs von
Muster-Dokumentationsvorlage: Erfassung der Arbeitsschutzorganisation Firmenlogo und Stempel Firma: Inhaber/Geschäftsführer: (Verantwortl. nach 13 (1) ArbSchG) Fachkraft für Arbeitssicherheit: (Name und
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. Manfred Franz - 1 -
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze Manfred Franz - 1 - Negativbeispiel Manfred Franz - 2 - Gesetzliche Grundlagen Manfred Franz - 3 - Rechtliche Verankerung EU D Gesetzliche Unfallversicherung Rahmenrichtlinie
MehrHandlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte
99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung
MehrRechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz
Rechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz Themen: Vertragsarten im Überblick Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit Zeitarbeit sicher, gesund und erfolgreich Unterscheidungsmerkmale zu Werkvertrag
MehrRechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP
Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung
MehrArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung
- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung Die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge trat am 23.Dezember 2008 in Kraft. Die Arbeitsmedizinische
MehrDQS-Forum für Profis Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2
DQS-Forum für Profis 2011 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2 Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis
MehrDie 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- u. Tätigkeitsbereichs betreffende Risiko - Matrix, Beispiele Gefährdungsbeurteilung Unternehmen.. Arbeitsbereich / T ä t i g k e i t :....... Arbeits- / Tätigkeitsbereich Gefährdungsfaktor Risikoklasse
MehrBETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK
BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese
MehrAusführungs- und Handlungsanweisung Sicherheitspass
Ausführungs- und Handlungsanweisung Sicherheitspass Vorbemerkung Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er gekommen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Mitarbeiter
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3
MehrGEBÄUDEWIRTSCHAFT COTTBUS GmbH Fragebogen zur Unternehmensorganisation (Bitte nur Zutreffendes ausfüllen.)
GEBÄUDEWIRTSCHAFT COTTBUS GmbH Fragebogen zur Unternehmensorganisation (Bitte nur Zutreffendes ausfüllen.) Geltungsjahr: 1. Firma (Hauptsitz) Firmenname/-bezeichnung: Anschrift: 2017 Eingang GWC: Telefon:
MehrGefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrGeeignete Untersuchungen?
Geeignete Untersuchungen? Vorstand 2. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte, Betriebs- und Werksärzte 13. Mai 2015 Sprockhövel Ausgangslage Vorstand Absender Arbeitgeber drängen auf die Durchführung
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrDie Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar
Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Die Gefährdungsbeurteilung Warum? - Die Gefährdungsbeurteilung
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge Neue Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 31.10.2013 mit Stärkung der Selbstbestimmung der Mitarbeiter Ziele der Arbeitsmedizinischen Vorsorge: Arbeitsbedingte
MehrSafetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können.
Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. 18.10.2017 VfA Forum Interlift 2017 1 ASIB-Niggemeier GmbH Arbeitsschutz,
MehrDie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
MehrNiedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten:
Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten: - Name und Anschrift des Betriebes : Betriebsnummer: Anzahl Beschäftigte: männl.: weibl.: Jugendl.:
MehrCHECKLISTE für die Beurteilung von Partnerfirmen
Firmenangaben: Name der Firma: Straße: PLZ, Ort: Geschäftsführer: Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Anzahl Beschäftigter -Gewerblich- Fax: Homepage: Anzahl Beschäftigter -Verwaltung- Leistungsangebot:
MehrGesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent
Datum Referent Inhalt Rechtlicher Rahmen: Worum geht es? Dreh- und Angelpunkt: Das Arbeitsschutzgesetz Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Regelungen zur (stufenweisen) Wiedereingliederung Weitere Informationen
MehrIII. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden
III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden III. B1 Unterweisungen Zusammenfassung Unterweisungspflicht für Arbeitgeber (nach 12 ArbSchG) verständliche Form der
MehrHandlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information
504-41 BGI/GUV-I 504-41 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 Arbeiten mit Absturz gefahr Januar 2010 Herausgeber Deutsche
MehrUnterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller
Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung
MehrKreativer Umgang mit dem Instrument Dienstvereinbarung. Prof. Dr. Günter Wendt
Arbeitssicherheitsgesetz - ArbSichG / AsiG 1 Grundsatz Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz
MehrRahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung
Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung zwischen xyz - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und dem Betriebsrat der yxz - nachfolgend Betriebsrat genannt - 1. Gegenstand Ziel dieser Betriebsvereinbarung
MehrBAU SELBSTBEWERTUNG UNTERNEHMEN. Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen
SELBSTBEWERTUNG MIT DER BEARBEITUNG DER FOLGENDEN KURZEN AUSSAGEN DER VIER BEREICHE SCHÄTZEN SIE EIN, OB SIE GRUNDLEGENDE VERPFLICHTUNGEN BEI DER ARBEITSSICHERHEIT UND IM GESUNDHEITSSCHUTZ IN IHREM UNTERNEHMEN
MehrGrundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention
Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Angebot für heute Ihre Unfallversicherung Versicherungsschutz Wann bin ich versichert?
MehrCheckliste Erste Hilfe. 13 Fragen zur Ersten Hilfe, die Sie sich stellen sollten! Rüsten Sie Ihr Unternehmen jetzt für den Rettungsfall!
13 Fragen zur Ersten Hilfe, die Sie sich stellen sollten! In jedem Unternehmen kann es zu Arbeitsunfällen kommen, selbst bei umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen und vorbeugendem Gesundheitsschutz! Sie als
MehrArbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel
Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit Susanne Nickel Tagung Arbeitszeit ist Lebenszeit. Gesund alt werden des KDA (u.a.), Hamburg, den 19. Oktober 2015 Die weite Welt
Mehr"ABSCHLUSS- BERICHT. "Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014"
"ABSCHLUSS- BERICHT "Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014" ABSCHLUSSBERICHT Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014 Bearbeitung: Diana Faller Mainz, November 2014 überarbeitet Juni 2016 IMPRESSUM
MehrDie Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung
Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die
MehrDGUV Vorschrift 2 Sammlung von Häufig gestellten Fragen (FAQ) Stand 01/ 2011
DGUV Vorschrift 2 Sammlung von Häufig gestellten (FAQ) Stand 01/ 2011 1. Allgemeine zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Verpflichtung, sich
MehrM U S T E R VERTRAG. 1 Tätigkeit
M U S T E R Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 für die sicherheitstechnische Betreuung Zwischen Frau/Herrn - nachfolgend Fachkraft für
MehrArbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten
Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei
MehrCheckliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM
Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Ansprechpartner: Guido Schwabe Tel.: +49 201 8128 272
MehrWerkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit
Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung
MehrGefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4
Seite 1 zur Gefährdungsbeurteilung GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Gemäß 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis CHECKLISTE zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für den ARBEITGEBER Praxisadresse:
MehrIII. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte
III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A-Anlage-01 Checkliste rechtssicherer Betrieb orientiert am Arbeitsschutz Zusammenfassung Haftungsrisiken erkennen und minimieren. Organisation des betrieblichen
MehrGefährdungsbeurteilung betrieblich verankern
Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur
MehrRichtiger Umgang mit Asbestzement
Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1 Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2 Verhalte
MehrFür die Berichterstattung ist das Berichterstattungsformat des Anhangs 3 der Vereinbarung
Stand 11/04/07 Berichterstattung Die Vertragspartner haben sich in Artikel 7 der Vereinbarung des Sozialen Dialoges Quarzfeinstaub verpflichtet, alle zwei Jahre (erstmals im Jahr 2008) Bericht zu erstatten
MehrBetriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen
Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer der GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG in Hamburg. Der Begriff Arbeitnehmer umfasst
MehrVorschau PDF. Checkliste Projektplanung zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach OHSAS 18001
Bitte beachten Sie, dieses Dokument ist nur eine Vorschau der Vorlage. Hier werden nur Auszüge der Vorlage dargestellt. Nach dem Kauf der Vorlage steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version
MehrDie Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018
Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen BGI/GUV-I 504-23b Mai 2009
MehrZeitarbeit sicher und gesund einsetzen VDSI Region Niedersachsen
Zeitarbeit sicher und gesund einsetzen VDSI Region Niedersachsen 06.04.2017 FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck Agenda Zeitarbeit; Definition und kompakter Branchenüberblick Abgrenzung Zeitarbeit
MehrAllgemeine Unterstützungspflicht
Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch
MehrWorkshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr
Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr Was bedeutet Arbeitsschutzorganisation Eine wirksame Arbeitsschutzorganisation ist dadurch gekennzeichnet, dass Zuständigkeiten,
MehrMachbarkeitsstudie: Zeitarbeit neue Herausforderungen für den Arbeitsschutz
Soziale Innovation research & consult GmbH Unique Gesellschaft für Arbeitsgestaltung, Personal- und Organisationsentwicklung mbh Machbarkeitsstudie: Zeitarbeit neue Herausforderungen für den Arbeitsschutz
MehrBetriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege
Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Dipl.-Ing. Rolf von Gimborn Präventionsdienste Bochum der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
MehrUnterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung
Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße
MehrRichtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grund satz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Labortierstaub in Tierhaltungsräumen und
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2. Häufig gestellte Fragen FAQs
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine
MehrCheckliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM
Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM 1. Name des Unternehmens: 2. Firmenanschrift: 3. Welcher
MehrUnterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung
Unterweisungsmodul Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Unterweisungsbestandteile Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung CD-ROM PRAXIS-Handbuch
MehrPraktikumsvertrag. zwischen. Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstr. 2, Magdeburg (Praktikumsbetrieb)
1 Praktikumsvertrag zwischen Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstr. 2, 39114 Magdeburg (Praktikumsbetrieb) und Frau/Herrn: (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) geboren am: Fachbereich: 1 Rechtsverhältnis
MehrTarifvertrag Leiharbeit
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen
MehrVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV 1. Änderungsverordnung vom 31.10.2013 1 Ausgangslage ArbMedVV seit Ende 2008 in Kraft Überführung der Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
MehrZwischen. und. wird folgender. KOOPERATIONSVERTRAG zur Arbeitnehmerüberlassung. geschlossen: Präambel
dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Kultusministerium, dieses vertreten durch die Niedersächsische Landesschulbehörde, diese vertreten durch die Schule, diese vertreten durch die
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2 Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub BGI/GUV-I 504-1.2 Juni 2009
MehrBetriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz
Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz 1 DEFINITION Abhängig Beschäftigte sollen vor Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation geschützt
MehrArbeitsschutzkonzept für
Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen Vorstellung der Informationsbroschüre für Führungskräfte im Abwasserbereich 44. Lehrer- und Obleutebesprechung 2016 Kanal- und Kläranlagennachbarschaften
MehrZeitarbeit sicher und gesund einsetzen
Zeitarbeit sicher und gesund einsetzen Regionaler Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Ostfriesland und Papenburg In Kooperation mit der: Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Carsten
MehrWann Vorsorge, wann Eignung?
ArbMedVV 15.04.2015 Wann Vorsorge, wann Eignung? DGAUM, Mainz Nationaler Arbeitsschutz, SOP, Annika Wörsdörfer 1 Grundsätzliches Arbeitsmedizinische Vorsorge: Beurteilung der Wechselwirkung zwischen Arbeit
Mehr