Musterexemplar Arbeitsschutz im Arbeit nehmerüberlassungsvertrag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Musterexemplar Arbeitsschutz im Arbeit nehmerüberlassungsvertrag"

Transkript

1 Musterexemplar Arbeitsschutz im Arbe eit nehmerüberlassungsvertrag 1

2 Der folgende Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, insbesondere 4 (Arbeitsschutz), ist ein idealtypisches Beispiel zur spezifizierten, einzelvertraglichen Regelung der Zuständigkeiten für Maßnahmen des Arbeits und Gesundheitsschutzes zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Entleihunternehmen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung. Zur Entwicklung wurden u. a. folgende Quellen verwendet: Zeitarbeit sicher, gesund und erfolgreich. VBG Branchenleitfaden (BGI 5020), 2007 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), 2008 GRAziL Tool Checkliste zur Auswahl von Zeitarbeitsunternehmen, 2010 Vorlagen Arbeitnehmerüberlassungsverträge, inprogress Service für Zeitarbeit,

3 Zwischen Firma Niederlassung Straße Ort Telefon Fax (im Folgenden >Zeitarbeitsunternehmen< genannt) und Firma Straße Ort Telefon Fax (im Folgenden >Entleihunternehmen< genannt) wird der nachfolgende Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. 1 Vertragsgegenstand Unter Zugrundelegung der im Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) festgelegten Grundsätze, der Preislisten und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zeitarbeitsunternehmens wird dieser Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. Das Zeitarbeitsunternehmen ist im Besitz der Erlaubnis gemäß AÜG Artikel 1 1, erteilt durch die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Vergütung Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dem Entleihunternehmen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen für folgende Tätigkeit:... Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beginnt am... und endet am.... Ist der Vertrag unbefristet, beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist... Arbeitstage. 3

4 Das Entleihunternehmen verpflichtet sich, dem Zeitarbeitsunternehmen für jede geleistete Arbeitsstunde des/der überlassenen Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin... Euro zu zahlen. Dieser Verrechnungssatz unterliegt dem Änderungsvorbehalt. Wird der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin an einem Arbeitsplatz mit anderer Tätigkeit eingesetzt, ändern sich ggf. die Entgeltansprüche des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin. Tritt diese Tatsache ein, ist das Zeitarbeitsunternehmen umgehend zu benachrichtigen. Die Abrechnung, wie die Berechnung von Zulagen, Zuschlägen, Auslösen o. ä., erfolgt entsprechend dem Angebot vom... bzw. nach den ausgehändigten Geschäftsbedingungen. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3 Erklärung des Zeitarbeitsunternehmens Das Zeitarbeitsunternehmen erklärt, dass es tarifgebundenes Mitglied im... ist und dessen mit der... Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung einzelvertraglich mit den Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen vereinbart hat. Ist das Zeitarbeitsunternehmen nicht tariflich gebunden oder regelt der Tarifvertrag nicht abschließend die beim Entleiher zur Anwendung kommenden wesentlichen Arbeitsbedingungen, gelten die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). 4 Arbeitsschutz Gemäß 11 (6) AÜG unterliegt die Tätigkeit des/der überlassenen Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin den für den Entleihbetrieb geltenden öffentlich rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes; die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin obliegen dem Entleihunternehmen unbeschadet der Pflichten des Zeitarbeitsunternehmens. Gemäß 8 ArbSchG müssen bei der Arbeitnehmerüberlassung beide Arbeitgeber, also das Entleih sowie das Verleihunternehmen zusammenarbeiten, um den Arbeitsschutz des Leiharbeitnehmers zu gewährleisten. Sie sind verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheitsund Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten ( 8 (1) ArbSchG). (1) Tätigkeit Einsatzort/Arbeitsbereich: Besondere Merkmale der in 2 festgelegten Tätigkeit: Erforderliche Qualifikationsnachweise: Erforderliche Fähigkeiten (Kenntnisse, Erfahrungen, körperliche Eignung): 4

5 (2) Gefährdungen Am Einsatzort liegen folgende Gefährdungen vor: Arbeitsorganisation Arbeitsumgebung Mechanische Elektrische Chemische Biologische Thermische Physikalische Physische Wahrnehmung/Handhabbarkeit Psychomentale Fehlbelastungen Sonstige, und zwar:... Brand/Explosion Beschreibung der Gefährdung(en): (3) Erforderliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen: (4) Erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Helm:... Schutzbrille:... Gehörschutz:... Arbeitskleidung:... Sicherheitsschuhe:... = wird vom Entleihunternehmen gestellt... = Spezifizierung der PSA Schutzhandschuhe:... Atemschutz, und zwar:... Wetterschutz:... Sonstiges, und zwar: = wird vom Zeitarbeitsunternehmen gestellt Soweit Persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich wird, die bei der Auftragserteilung noch nicht vereinbart war, wird diese vom Entleihunternehmen gestellt. Die Persönlichen Schutzausrüstungen sind sicherheitstechnisch einwandfrei sowie für den Einsatz und den Beschäftigten/die Beschäftigte passend. 5

6 (5) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Für die Tätigkeit sind folgende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen obligatorisch (Pflichtuntersuchungen lt. Anhang zur ArbMedVV): Untersuchung ( bitte eintragen) Gültige Bescheinigung liegt vor Untersuchung wird vom Entleihunternehmen veranlasst ( bitte Bescheinigung dem Zeitarbeitsunternehmen zuschicken) Untersuchung wird vom Zeitarbeitsunternehmen veranlasst Auf Wunsch sind dem Betriebsrat und der Personalabteilung/Einkauf des Entleihunternehmens Kopien der Nachweise zu überlassen. Für die Tätigkeit sind folgende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen fakultativ (Angebotsuntersuchungen lt. Anhang ArbMedVV): Untersuchung ( bitte eintragen) Gültige Bescheinigung liegt vor (sofern der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zugestimmt hat) Untersuchung wird vom Entleihunternehmen angeboten Untersuchung wird vom Zeitarbeitsunternehmen angeboten (6) Unterweisung am Tätigkeitsort vor Aufnahme der Tätigkeit Das Entleihunternehmen unterweist den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin bezogen auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich in Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dies umfasst auch die Unterweisung und Übung bei Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), vorhandene Erste Hilfe Einrichtungen (Verbandkasten, Defibrillator etc.), Brandbekämpfungseinrichtungen und regelungen. Das Entleihunternehmen dokumentiert die Unterweisung. (7) Teilnahme des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin an betrieblicher Gesundheitsförderung Dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin wird die Teilnahme an betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen des Entleihunternehmens ermöglicht. 6

7 (8) Arbeitsplatzbesichtigung Das Entleihunternehmen gewährt Vertretern des Zeitarbeitsunternehmens Zutritt zur Besichtigung des Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin. Gegebenenfalls notwendige Unfalluntersuchungen werden vom Entleih und Zeitarbeitsunternehmen gemeinsam durchgeführt. (9) Erste Hilfe Einrichtungen und Maßnahmen zur Ersten Hilfe (z. B. Verbandkasten, Ersthelfer/ in, Meldeeinrichtungen) werden vom Entleihunternehmen sichergestellt. (10) Arbeitsunfall Das Entleihunternehmen verpflichtet sich, einen Arbeitsunfall unverzüglich dem Zeitarbeitsunternehmen mitzuteilen. Das Zeitarbeitsunternehmen verpflichtet sich, einen ggf. im Entleihunternehmen unbekannt gebliebenen Arbeitsunfall unverzüglich dem Entleihunternehmen mitzuteilen. Nicht meldepflichtige Unfälle werden vom Entleihunternehmen erfasst und dokumentiert (z. B. im Verbandbuch). (11) Umsetzung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin Eine Umsetzung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin an einen anderen als oben vereinbarten Arbeitsplatz/Arbeitsbereich kann nur in Abstimmung mit dem Zeitarbeitsunternehmen erfolgen. Nach einer Umsetzung sind die Abschnitte (1) bis (5) erneut festzulegen. 5 Festeinstellung/Übernahme Wird der/die von dem Zeitarbeitsunternehmen überlassene Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin vom Entleihunternehmen in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen, gilt für die Übernahmezahlung folgende Regelung: keine Regelung folgende Regelung, und zwar:... 6 Schlussvereinbarung Das Entleihunternehmen erklärt die Anerkennung der ausgehändigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Zeitarbeitsunternehmens als Vertragsbedingungen an. Gerichtsstand ist... Ort / Datum / Unterschrift / Firmenstempel Zeitarbeitsunternehmen Ort / Datum / Unterschrift / Firmenstempel Entleihunternehmen 7

8 Ergänzende Hinweise zur Erstellung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (1) Sowohl die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/der Betriebsarzt des Entleihunternehmens als auch das Zeitarbeitsunternehmen sind für die Betreuung der Leiharbeitskräfte zuständig ( Doppelbetreuung ). Die Betreuung der Leiharbeitskräfte durch Fachkraft für Arbeitssicherheit/Betriebsarzt des Entleihunternehmens gilt generell beim Einsatz von Leiharbeitnehmer/ innen (siehe 2, 5 je Abs. 2 S. 3 ASiG). Eine Verdeutlichung soll in der neuen DGUV Vorschrift 2 erfolgen. (2) Werden von Leiharbeitskräften Tätigkeiten an Einsatzorten im Entleihunternehmen ausgeführt, für die bisher keine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG durchgeführt worden ist, ist diese unter Einbezug der Leiharbeitskräfte durchzuführen. (3) Zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der damit verbundenen Arbeitszeitgrenzen sind die geleisteten Arbeitsstunden der Leiharbeitskräfte im Entleihunternehmen zu dokumentieren und gegenzuzeichnen. (4) Der Betriebsrat des Entleihunternehmens ist auf Verlangen über die erfolgten Maßnahmen gemäß den Abschnitten (1) bis (3) zu informieren, entsprechende Unterlagen sind ihm zur Einsicht bzw. in Kopie zu überlassen. 8

Arbeitsschutzvereinbarung (Seite 1)

Arbeitsschutzvereinbarung (Seite 1) vereinbarung (Seite 1) Gemäß 11 Absatz 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) unterliegt die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers den für den Betrieb des s geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften

Mehr

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung Frank Da Pont SLS-Steinrausch, den 31. März 2007 Vertragsarten im Überblick Zahlen zur Zeitarbeit Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit

Mehr

Erkenntnisse aus dem GRAziL-Projekt: Ein Blick in die Praxis zum Arbeitsschutz

Erkenntnisse aus dem GRAziL-Projekt: Ein Blick in die Praxis zum Arbeitsschutz Modellprojekt GRAziL Gestaltung, Umsetzung und Transfer von Instrumenten zum Ressourcenmanagement und zum Arbeitsschutz im Rahmen eines zielgruppenbezogenen Ansatzes für Leiharbeitnehmer in Entleihunternehmen

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Leiharbeit.

Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Leiharbeit. Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Leiharbeit. Erste Ergebnisse aus dem Projekt GRAziL Netzwerk Gesundheitsförderung & Arbeitsmarktintegration 2. Konferenz Gesundheit fördert Beschäftigung Beschäftigung

Mehr

Arbeitsschutz im Werkvertrag

Arbeitsschutz im Werkvertrag Arbeitsschutz im Werkvertrag (Tool 6.2) Mögliche Inhalte eines Werkvertrages Ergänzende Hinweise zur Erstellung des Werkvertrages Handlungskompetenz von Betriebsräten beim Auslagern von betrieblichen Aufgaben

Mehr

Zeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich

Zeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich VBG-Praxis-Kompakt Zeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich Kurz-Check und Praxishilfen Zeitarbeit ist für viele Unternehmen heute ein wichtiger Bestandteil des Personaleinsatzes geworden. Beschäftigte

Mehr

Zeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich

Zeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich VBG-Praxis-Kompakt Zeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich Kurz-Check und Praxishilfen Zeitarbeit ist für viele Unternehmen heute ein wichtiger Bestandteil des Personaleinsatzes geworden. Beschäftigte

Mehr

Zeitarbeit - sicher, gesund und erfolgreich - Kathrin Schütte (I. K. Hofmann GmbH)

Zeitarbeit - sicher, gesund und erfolgreich - Kathrin Schütte (I. K. Hofmann GmbH) Zeitarbeit - sicher, gesund und erfolgreich - Kathrin Schütte (I. K. Hofmann GmbH) Inhaltsverzeichnis 1. Der Überlassungsprozess (Akquisition, Auftragsannahme, Bewerbungsgespräch, Einstellung, Unterweisung,

Mehr

Zeitarbeit und Werkvertrag im Gießereibetrieb - Herausforderung für den Arbeitsschutz

Zeitarbeit und Werkvertrag im Gießereibetrieb - Herausforderung für den Arbeitsschutz Zeitarbeit und Werkvertrag im Gießereibetrieb - Herausforderung für den Arbeitsschutz Workshop Vibrationsprävention an gießereitypischen Arbeitsplätzen Dresden, 22./23.05.2013 Zeitarbeit wie funktioniert

Mehr

Zeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich

Zeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich VBG-Praxis-Kompakt Zeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich Kurz-Check und Praxishilfen Zeitarbeit ist für viele Unternehmen heute ein wichtiger Bestandteil des Personaleinsatzes geworden. Beschäftigte

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern. 1 Rechtsstellung und Einsatz der Arbeitnehmer des Verleihers

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern. 1 Rechtsstellung und Einsatz der Arbeitnehmer des Verleihers Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern der Firma speedpeople Personaldienstleistung GmbH - im Folgenden

Mehr

VBG-Praxis-Kompakt. Die 5 Arbeitsschutzregeln der Zeitarbeit Infos für für Personalentscheidungsträger

VBG-Praxis-Kompakt. Die 5 Arbeitsschutzregeln der Zeitarbeit Infos für für Personalentscheidungsträger VBG-Praxis-Kompakt Die 5 Arbeitsschutzregeln der Zeitarbeit Infos für für Personalentscheidungsträger Die 5 Arbeitsschutzregeln der Zeitarbeit fassen auf einen Blick die wichtigsten Aspekte für eine sichere

Mehr

Vertragsgestaltung: Leiharbeit / Fremdarbeit

Vertragsgestaltung: Leiharbeit / Fremdarbeit Vertragsgestaltung: Leiharbeit / Fremdarbeit Michael Kloth Safety Service + Performance GmbH Hameln www.ssundp.de Inhalt: Vertragsarten Verantwortung Vertragsgestaltungen Rechtsquellen Dieser Vortrag ersetzt

Mehr

Gesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigten

Gesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigten Gesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigten Aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze Christian Menz und Katja Köhler Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e.v. Projekt Service-Hotline

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes

Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes B A D GmbH Thema Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes Dr. med. Fatih Sirin Facharzt für Arbeitsmedizin B A D GmbH Gesund am NOK Arbeitskreis BGM 22.11.2017 www.bad-gmbh.de/ www.teamprevent.com

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)

Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Lösungsmöglichkeiten Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Hofmeister Fremde Mitarbeiter im Betrieb 6 5.10.2006

Mehr

Arbeitsplatzbesichtigung

Arbeitsplatzbesichtigung Die blau unterlegten Felder sind in der Folge-Arbeitsplatzbesichtigung zu überprüfen Kundenunternehmen/Einsatzbetrieb Kunden-Nr. Ansprechpartner/-in Überlassen als: Arbeitsplatz/Arbeitsbereich: zu Auftrags-Nr.

Mehr

Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System

Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme kurzer erster Check der betrieblichen Situation mit der VBG-Praxishilfe Quelltext: http://www.vbg.de/bt/index.html?url1=amsonline/amsdienst/2_fragebog/bestandsaufnahme.htm

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Arbeitnehmerüberlassung (AGB Arbeitnehmerüberlassung) der VISUPROJEKT GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Arbeitnehmerüberlassung (AGB Arbeitnehmerüberlassung) der VISUPROJEKT GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Arbeitnehmerüberlassung (AGB Arbeitnehmerüberlassung) der VISUPROJEKT GmbH 1. Allgemeines 1.1 Die VISUPROJEKT GmbH (VISUPROJEKT) bietet elektrotechnische Planung

Mehr

Rahmenvertrag über die Überlassung von Leiharbeitnehmern

Rahmenvertrag über die Überlassung von Leiharbeitnehmern Rahmenvertrag über die Überlassung von Leiharbeitnehmern Zwischen der nachfolgend»entleiher«genannt und der Firma HM Kron Personalservice GmbH, Zur Hölle 16, 55452 Rümmelsheim nachfolgend»verleiher«genannt

Mehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de

Mehr

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 Bildschirmarbeitsplätze Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV

Mehr

Firmenlogo und Stempel. Firma: Inhaber/Geschäftsführer: (Verantwortl. nach 13 (1) ArbSchG) Dieses Dokument ist Bestandteil des PREMIUM-Bereichs von

Firmenlogo und Stempel. Firma: Inhaber/Geschäftsführer: (Verantwortl. nach 13 (1) ArbSchG) Dieses Dokument ist Bestandteil des PREMIUM-Bereichs von Muster-Dokumentationsvorlage: Erfassung der Arbeitsschutzorganisation Firmenlogo und Stempel Firma: Inhaber/Geschäftsführer: (Verantwortl. nach 13 (1) ArbSchG) Fachkraft für Arbeitssicherheit: (Name und

Mehr

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. Manfred Franz - 1 -

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. Manfred Franz - 1 - Gesunde Bildschirmarbeitsplätze Manfred Franz - 1 - Negativbeispiel Manfred Franz - 2 - Gesetzliche Grundlagen Manfred Franz - 3 - Rechtliche Verankerung EU D Gesetzliche Unfallversicherung Rahmenrichtlinie

Mehr

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte 99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung

Mehr

Rechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz

Rechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz Rechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz Themen: Vertragsarten im Überblick Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit Zeitarbeit sicher, gesund und erfolgreich Unterscheidungsmerkmale zu Werkvertrag

Mehr

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung

Mehr

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung - die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung Die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge trat am 23.Dezember 2008 in Kraft. Die Arbeitsmedizinische

Mehr

DQS-Forum für Profis Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2

DQS-Forum für Profis Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2 DQS-Forum für Profis 2011 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2 Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis

Mehr

Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung

Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung Arbeits- u. Tätigkeitsbereichs betreffende Risiko - Matrix, Beispiele Gefährdungsbeurteilung Unternehmen.. Arbeitsbereich / T ä t i g k e i t :....... Arbeits- / Tätigkeitsbereich Gefährdungsfaktor Risikoklasse

Mehr

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese

Mehr

Ausführungs- und Handlungsanweisung Sicherheitspass

Ausführungs- und Handlungsanweisung Sicherheitspass Ausführungs- und Handlungsanweisung Sicherheitspass Vorbemerkung Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er gekommen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Mitarbeiter

Mehr

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3

Mehr

GEBÄUDEWIRTSCHAFT COTTBUS GmbH Fragebogen zur Unternehmensorganisation (Bitte nur Zutreffendes ausfüllen.)

GEBÄUDEWIRTSCHAFT COTTBUS GmbH Fragebogen zur Unternehmensorganisation (Bitte nur Zutreffendes ausfüllen.) GEBÄUDEWIRTSCHAFT COTTBUS GmbH Fragebogen zur Unternehmensorganisation (Bitte nur Zutreffendes ausfüllen.) Geltungsjahr: 1. Firma (Hauptsitz) Firmenname/-bezeichnung: Anschrift: 2017 Eingang GWC: Telefon:

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Geeignete Untersuchungen?

Geeignete Untersuchungen? Geeignete Untersuchungen? Vorstand 2. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte, Betriebs- und Werksärzte 13. Mai 2015 Sprockhövel Ausgangslage Vorstand Absender Arbeitgeber drängen auf die Durchführung

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Die Gefährdungsbeurteilung Warum? - Die Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge Neue Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 31.10.2013 mit Stärkung der Selbstbestimmung der Mitarbeiter Ziele der Arbeitsmedizinischen Vorsorge: Arbeitsbedingte

Mehr

Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können.

Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. 18.10.2017 VfA Forum Interlift 2017 1 ASIB-Niggemeier GmbH Arbeitsschutz,

Mehr

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Mehr

Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten:

Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten: Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten: - Name und Anschrift des Betriebes : Betriebsnummer: Anzahl Beschäftigte: männl.: weibl.: Jugendl.:

Mehr

CHECKLISTE für die Beurteilung von Partnerfirmen

CHECKLISTE für die Beurteilung von Partnerfirmen Firmenangaben: Name der Firma: Straße: PLZ, Ort: Geschäftsführer: Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Anzahl Beschäftigter -Gewerblich- Fax: Homepage: Anzahl Beschäftigter -Verwaltung- Leistungsangebot:

Mehr

Gesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent

Gesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent Datum Referent Inhalt Rechtlicher Rahmen: Worum geht es? Dreh- und Angelpunkt: Das Arbeitsschutzgesetz Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Regelungen zur (stufenweisen) Wiedereingliederung Weitere Informationen

Mehr

III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden

III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden III. B1 Unterweisungen Zusammenfassung Unterweisungspflicht für Arbeitgeber (nach 12 ArbSchG) verständliche Form der

Mehr

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information 504-41 BGI/GUV-I 504-41 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 Arbeiten mit Absturz gefahr Januar 2010 Herausgeber Deutsche

Mehr

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Kreativer Umgang mit dem Instrument Dienstvereinbarung. Prof. Dr. Günter Wendt

Kreativer Umgang mit dem Instrument Dienstvereinbarung. Prof. Dr. Günter Wendt Arbeitssicherheitsgesetz - ArbSichG / AsiG 1 Grundsatz Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz

Mehr

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung zwischen xyz - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und dem Betriebsrat der yxz - nachfolgend Betriebsrat genannt - 1. Gegenstand Ziel dieser Betriebsvereinbarung

Mehr

BAU SELBSTBEWERTUNG UNTERNEHMEN. Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen

BAU SELBSTBEWERTUNG UNTERNEHMEN. Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen SELBSTBEWERTUNG MIT DER BEARBEITUNG DER FOLGENDEN KURZEN AUSSAGEN DER VIER BEREICHE SCHÄTZEN SIE EIN, OB SIE GRUNDLEGENDE VERPFLICHTUNGEN BEI DER ARBEITSSICHERHEIT UND IM GESUNDHEITSSCHUTZ IN IHREM UNTERNEHMEN

Mehr

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Angebot für heute Ihre Unfallversicherung Versicherungsschutz Wann bin ich versichert?

Mehr

Checkliste Erste Hilfe. 13 Fragen zur Ersten Hilfe, die Sie sich stellen sollten! Rüsten Sie Ihr Unternehmen jetzt für den Rettungsfall!

Checkliste Erste Hilfe. 13 Fragen zur Ersten Hilfe, die Sie sich stellen sollten! Rüsten Sie Ihr Unternehmen jetzt für den Rettungsfall! 13 Fragen zur Ersten Hilfe, die Sie sich stellen sollten! In jedem Unternehmen kann es zu Arbeitsunfällen kommen, selbst bei umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen und vorbeugendem Gesundheitsschutz! Sie als

Mehr

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit Susanne Nickel Tagung Arbeitszeit ist Lebenszeit. Gesund alt werden des KDA (u.a.), Hamburg, den 19. Oktober 2015 Die weite Welt

Mehr

"ABSCHLUSS- BERICHT. "Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014"

ABSCHLUSS- BERICHT. Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014 "ABSCHLUSS- BERICHT "Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014" ABSCHLUSSBERICHT Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014 Bearbeitung: Diana Faller Mainz, November 2014 überarbeitet Juni 2016 IMPRESSUM

Mehr

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die

Mehr

DGUV Vorschrift 2 Sammlung von Häufig gestellten Fragen (FAQ) Stand 01/ 2011

DGUV Vorschrift 2 Sammlung von Häufig gestellten Fragen (FAQ) Stand 01/ 2011 DGUV Vorschrift 2 Sammlung von Häufig gestellten (FAQ) Stand 01/ 2011 1. Allgemeine zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Verpflichtung, sich

Mehr

M U S T E R VERTRAG. 1 Tätigkeit

M U S T E R VERTRAG. 1 Tätigkeit M U S T E R Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 für die sicherheitstechnische Betreuung Zwischen Frau/Herrn - nachfolgend Fachkraft für

Mehr

Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten

Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei

Mehr

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Ansprechpartner: Guido Schwabe Tel.: +49 201 8128 272

Mehr

Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit

Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung

Mehr

Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4

Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4 Seite 1 zur Gefährdungsbeurteilung GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Gemäß 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis CHECKLISTE zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für den ARBEITGEBER Praxisadresse:

Mehr

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A-Anlage-01 Checkliste rechtssicherer Betrieb orientiert am Arbeitsschutz Zusammenfassung Haftungsrisiken erkennen und minimieren. Organisation des betrieblichen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur

Mehr

Richtiger Umgang mit Asbestzement

Richtiger Umgang mit Asbestzement Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1 Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2 Verhalte

Mehr

Für die Berichterstattung ist das Berichterstattungsformat des Anhangs 3 der Vereinbarung

Für die Berichterstattung ist das Berichterstattungsformat des Anhangs 3 der Vereinbarung Stand 11/04/07 Berichterstattung Die Vertragspartner haben sich in Artikel 7 der Vereinbarung des Sozialen Dialoges Quarzfeinstaub verpflichtet, alle zwei Jahre (erstmals im Jahr 2008) Bericht zu erstatten

Mehr

Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen

Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer der GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG in Hamburg. Der Begriff Arbeitnehmer umfasst

Mehr

Vorschau PDF. Checkliste Projektplanung zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach OHSAS 18001

Vorschau PDF. Checkliste Projektplanung zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach OHSAS 18001 Bitte beachten Sie, dieses Dokument ist nur eine Vorschau der Vorlage. Hier werden nur Auszüge der Vorlage dargestellt. Nach dem Kauf der Vorlage steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version

Mehr

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen BGI/GUV-I 504-23b Mai 2009

Mehr

Zeitarbeit sicher und gesund einsetzen VDSI Region Niedersachsen

Zeitarbeit sicher und gesund einsetzen VDSI Region Niedersachsen Zeitarbeit sicher und gesund einsetzen VDSI Region Niedersachsen 06.04.2017 FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck Agenda Zeitarbeit; Definition und kompakter Branchenüberblick Abgrenzung Zeitarbeit

Mehr

Allgemeine Unterstützungspflicht

Allgemeine Unterstützungspflicht Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch

Mehr

Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr

Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr Was bedeutet Arbeitsschutzorganisation Eine wirksame Arbeitsschutzorganisation ist dadurch gekennzeichnet, dass Zuständigkeiten,

Mehr

Machbarkeitsstudie: Zeitarbeit neue Herausforderungen für den Arbeitsschutz

Machbarkeitsstudie: Zeitarbeit neue Herausforderungen für den Arbeitsschutz Soziale Innovation research & consult GmbH Unique Gesellschaft für Arbeitsgestaltung, Personal- und Organisationsentwicklung mbh Machbarkeitsstudie: Zeitarbeit neue Herausforderungen für den Arbeitsschutz

Mehr

Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege

Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Dipl.-Ing. Rolf von Gimborn Präventionsdienste Bochum der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986 Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grund satz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Labortierstaub in Tierhaltungsräumen und

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2. Häufig gestellte Fragen FAQs

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2. Häufig gestellte Fragen FAQs Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine

Mehr

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM 1. Name des Unternehmens: 2. Firmenanschrift: 3. Welcher

Mehr

Unterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung

Unterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsmodul Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Unterweisungsbestandteile Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung CD-ROM PRAXIS-Handbuch

Mehr

Praktikumsvertrag. zwischen. Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstr. 2, Magdeburg (Praktikumsbetrieb)

Praktikumsvertrag. zwischen. Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstr. 2, Magdeburg (Praktikumsbetrieb) 1 Praktikumsvertrag zwischen Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstr. 2, 39114 Magdeburg (Praktikumsbetrieb) und Frau/Herrn: (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) geboren am: Fachbereich: 1 Rechtsverhältnis

Mehr

Tarifvertrag Leiharbeit

Tarifvertrag Leiharbeit IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen

Mehr

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV 1. Änderungsverordnung vom 31.10.2013 1 Ausgangslage ArbMedVV seit Ende 2008 in Kraft Überführung der Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Mehr

Zwischen. und. wird folgender. KOOPERATIONSVERTRAG zur Arbeitnehmerüberlassung. geschlossen: Präambel

Zwischen. und. wird folgender. KOOPERATIONSVERTRAG zur Arbeitnehmerüberlassung. geschlossen: Präambel dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Kultusministerium, dieses vertreten durch die Niedersächsische Landesschulbehörde, diese vertreten durch die Schule, diese vertreten durch die

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2 Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub BGI/GUV-I 504-1.2 Juni 2009

Mehr

Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz

Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz 1 DEFINITION Abhängig Beschäftigte sollen vor Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation geschützt

Mehr

Arbeitsschutzkonzept für

Arbeitsschutzkonzept für Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen Vorstellung der Informationsbroschüre für Führungskräfte im Abwasserbereich 44. Lehrer- und Obleutebesprechung 2016 Kanal- und Kläranlagennachbarschaften

Mehr

Zeitarbeit sicher und gesund einsetzen

Zeitarbeit sicher und gesund einsetzen Zeitarbeit sicher und gesund einsetzen Regionaler Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Ostfriesland und Papenburg In Kooperation mit der: Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Carsten

Mehr

Wann Vorsorge, wann Eignung?

Wann Vorsorge, wann Eignung? ArbMedVV 15.04.2015 Wann Vorsorge, wann Eignung? DGAUM, Mainz Nationaler Arbeitsschutz, SOP, Annika Wörsdörfer 1 Grundsätzliches Arbeitsmedizinische Vorsorge: Beurteilung der Wechselwirkung zwischen Arbeit

Mehr