Competenza Die eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Competenza Die eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht"

Transkript

1 Competenza 2014 Die eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht 1

2 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Schlussbemerkungen 2

3 Vorbemerkungen (1) Zwei Eingangsbeispiele (84-jähriger Witwer mit Altersdemenz / 30-jährige Alleinstehende erleidet Unfall und ist monatelang nicht ansprechbar) Neues Recht seit 1. Januar 2013 (neu: KESB), Ziele alt / neu, einige Unterschiede, «alte» Probleme (z.b. Vollmachten über den Tod hinaus) Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung als Instrumente der selbstbestimmten Vorsorge 3

4 Vorbemerkungen (2) Verzicht auf eigene Vorsorge / Gründe für eigene Anordnungen Gesetzliche Vertretungsrechte (Art. 374 ZGB, Ehepartner oder eingetragene Partnerin / Partner) Unterhaltsbedarf, Verwaltungsaufgaben, Post; keine a.o. Vermögensverwaltung Unverheiratete, Verwitwete werden urteilsunfähig: Beistandschaft 4

5 Vorsorgeauftrag (1) Art. 360 ZGB 1 Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge (1) oder die Vermögenssorge (2) zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten (3). 2 Sie muss die Aufgaben, die sie der beauftragen Person übertragen will, umschreiben und kann Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilen. 5

6 Vorsorgeauftrag (2) Form (Errichtung und Widerruf, vgl. Testament) Validierung durch die KESB (Gültigkeit, Urteilsunfähigkeit, Prüfung der beauftragten Person) Führung des Vorsorgeauftrags, Kündigung Mindestinhalt (Person, generelle Auftragsumschreibung, Wirksamkeit bei Urteilsunfähigkeit) Mustervorlagen, Verknüpfung Patientenverfügung 6

7 Vorsorgeauftrag (3) Wahl und Information der Person (Vertrauensverhältnis, Eignung persönlich und fachlich, Alter, etc.) Entschädigung der beauftragten Person Umfang des Vorsorgeauftrags Aufbewahrung (z.b. KESB oder Amtsnotariat) Überprüfung, insbesondere bei Veränderung der Verhältnisse 7

8 Patientenverfügung (1) Art. 370 ZGB 1 Eine urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. 2 Sie kann auch eine natürliche Person bezeichnen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die medizinischen Massnahmen besprechen und in ihrem Namen entscheiden soll. Sie kann dieser Person Weisungen erteilen. 8

9 Patientenverfügung (2) Keine Patientenverfügung (Art. 378 ZGB) Zwei Varianten medizinische Massnahmen Form (Errichtung und Widerruf) Keine Validierung durch die KESB Führung des Mandats, Kündigung? Mustervorlagen, Beizug Vertrauensarzt Aufbewahrung (z.b. KESB) 9

10 Patientenverfügung (3) Zweck: medizinische Behandlung 1. abwehren oder 2. einfordern Personalien, Erklärung der eigenen Urteilsfähigkeit, gesundheitliche Situation Wichtigste Bezugspersonen, medizinische Anordnungen, etc. 10

11 Berührungspunkte Ehe- und Erbrecht Überblick behalten «Das eine tun und das andere nicht lassen» periodische Überprüfung der eigenen Situation empfehlenswert 11

12 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 12

Credit Suisse Lunch: Die rechtliche Vorsorge

Credit Suisse Lunch: Die rechtliche Vorsorge Credit Suisse Lunch: Die rechtliche Vorsorge Philip Schneider lic. iur. LL.M., Rechtsanwalt SCHWAGER M Ä T Z L E R S C H N E I D E R R E C H T S A N W Ä L T E 3. September 2014 (Restaurant Golf Gonten)

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht. und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr.

Das neue Erwachsenenschutzrecht. und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr. Das neue Erwachsenenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr. «Störarzt») Literaturangaben HAUSHERR/GEISER/AEBI-MUELLER, Das neue

Mehr

Rechtliche Aspekte und Stolpersteine der Patientenverfügung. Dr. iur. Jürg Müller, Advokat

Rechtliche Aspekte und Stolpersteine der Patientenverfügung. Dr. iur. Jürg Müller, Advokat Rechtliche Aspekte und Stolpersteine der Patientenverfügung Dr. iur. Jürg Müller, Advokat Neu: Fokus Medizinische Massnahmen: Art. 360 373: Die eigene Vorsorge (Vorsorgeauftrag und) Patientenverfügung

Mehr

Generalversammlung vom

Generalversammlung vom Generalversammlung vom 20.04.2013 Der 5. Lebensabschnitt Inhaltsverzeichnis Die 5 Lebensphasen Die wichtigste Ressource Der Vorsorgeauftrag Die Patientenverfügung Das Testament Die letzten Wünsche Fragen

Mehr

Direktion des Innern. Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen. 29.

Direktion des Innern. Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen. 29. Direktion des Innern Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen 29. Oktober 2013 Vorsorge für urteilsunfähige Personen 1. Vorsorgeauftrag 2.

Mehr

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Weinfelden. Der Vorsorgeauftrag. Aktionsmonat für Seniorinnen und Senioren 21. November 2018

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Weinfelden. Der Vorsorgeauftrag. Aktionsmonat für Seniorinnen und Senioren 21. November 2018 Der Vorsorgeauftrag Aktionsmonat für Seniorinnen und Senioren 21. November 2018 Übersicht Regelung der Lebensbereiche Inhalt Formvorschriften Hinterlegung Widerruf Aufgaben der KESB Rechte und Pflichten

Mehr

Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag selbstbestimmt bis zuletzt

Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag selbstbestimmt bis zuletzt Referat Fürsprecher Anton Genna und Dr. Gian Sandro Genna Wissensforum BK vom 12.4.2018 Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag selbstbestimmt bis zuletzt Programm Anton Genna: Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Mehr

Patientenverfügung (PV)

Patientenverfügung (PV) Patientenverfügung (PV) Kommission für Altersfragen Malters 29. November 2017 Referat: Toni Räber Pro Senectute Kanton Luzern Nur 10 %: Plötzlicher Tod 40 % nach längerer Krankheit 50 % hochbetagte Menschen

Mehr

Das Erwachsenenschutzrecht. Martin Boltshauser, Rechtsanwalt

Das Erwachsenenschutzrecht. Martin Boltshauser, Rechtsanwalt Das Erwachsenenschutzrecht Martin Boltshauser, Rechtsanwalt Urteilsfähigkeit Urteilsfähig ist, wer vernunftgemäss handeln kann. > Intellektuell verstehen um was es geht > Tragweite und Konsequenzen des

Mehr

Selbstbestimmte Vorsorge

Selbstbestimmte Vorsorge Selbstbestimmte Vorsorge Informationsveranstaltung vom 19. April 2016 Pro Senectute Nidwalden und Alzheimervereinigung Obwalden Nidwalden Inhalt der Ausführungen 1. Kurzübersicht System der Vertretung

Mehr

Albert Rappo Sozialarbeiter HFS

Albert Rappo Sozialarbeiter HFS Albert Rappo Sozialarbeiter HFS 1 2 1. Förderung des Selbstbestimmungsrechts 2. Stärkung der Familiensolidarität 3. Regelung der Rechte von urteilsunfähigen Personen in stationären Einrichtungen 4. Massgeschneiderte

Mehr

Was heisst selbstbestimmte Vorsorge?

Was heisst selbstbestimmte Vorsorge? Was heisst selbstbestimmte Vorsorge? Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und weiteren Möglichkeiten zur selbstbestimmten Vorsorge mitenand 60+, Beromünster Übersicht Inhalt 1. Übersicht System der Vertretung

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann?

Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann? Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann? 0 Vorsorgeauftrag Gemeinde Malters Kommission für Altersfragen 29. November 2017 lic. iur. Matthias Retsch Rechtsanwalt MAS-BA Mitarbeiter

Mehr

Vorbemerkungen. BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 1. VORSORGEAUFTRAG / PATIENTENVERFÜGUNG Brauche ich das? Wie mache ich das?

Vorbemerkungen. BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 1. VORSORGEAUFTRAG / PATIENTENVERFÜGUNG Brauche ich das? Wie mache ich das? VORSORGEAUFTRAG / PATIENTENVERFÜGUNG Brauche ich das? Wie mache ich das? Volkshochschule Schwarzenburg Sozialkommission Schwarzenburg Marco Zingaro t Vorbemerkungen Bedeutung der eigenen Vorsorge BFH Soziale

Mehr

Der Vorsorgeauftrag. Themenabend im Rahmen des Spitextages Freitag, 15. September 2017 MLaw Angela Wiget, KESB Bezirk Affoltern

Der Vorsorgeauftrag. Themenabend im Rahmen des Spitextages Freitag, 15. September 2017 MLaw Angela Wiget, KESB Bezirk Affoltern Der Vorsorgeauftrag Themenabend im Rahmen des Spitextages Freitag, 15. September 2017 MLaw Angela Wiget, KESB Bezirk Affoltern Herzlich Willkommen! Einleitung Notwendigkeit eines Vorsorgeauftrags Inhalt

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung kann sichergestellt werden,

Mehr

Sorgen für sich selber und andere entlasten

Sorgen für sich selber und andere entlasten Sorgen für sich selber und andere entlasten Erwachsenenschutzrecht - Vertretung bei Urteilsunfähigkeit Dienstag, 25. Oktober 2016 Für Mitarbeitende der Mitgliedsfirmen von profawo Kindes- und Erwachsenschutzbehörde

Mehr

Plötzlich urteilsunfähig! Eine Übersicht

Plötzlich urteilsunfähig! Eine Übersicht Herbstanlass HEV March Höfe Veranstaltung vom 23. Oktober 2017 Plötzlich urteilsunfähig! Eine Übersicht lic.iur. Christoph Pfister, Pfäffikon SZ Rechtsanwalt und Urkundsperson Fachanwalt SAV Erbrecht 1

Mehr

Vorsorge zur Selbstbestimmung: Überblick über Selbstbestimmungsmöglichkeiten im Erwachsenenschutzrecht Januar 2018

Vorsorge zur Selbstbestimmung: Überblick über Selbstbestimmungsmöglichkeiten im Erwachsenenschutzrecht Januar 2018 Vorsorge zur Selbstbestimmung: Überblick über Selbstbestimmungsmöglichkeiten im Erwachsenenschutzrecht Januar 2018 Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M. Prof. Hochschule Luzern peter.moesch@hslu.ch Inhalt 1. Grundsätze

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann?

Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann? Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann? Donnerstag, 1. Februar 2018 RA lic. iur. Petra Kropf Giger jur. Adjunktin, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich Themen 1.

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag. von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag. von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin und Vorsorgeauftrag von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin Agenda Einführung o Das neue Erwachsenenschutzrecht / Erwachsenenschutzrechtliche Die o Anforderungen,

Mehr

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Jürg Gassmann, Rechtsanwalt, Winterthur www.gassmannlaw.ch 1 2 Eigene Vorsorge im ESR Vorsorgeauftrag (Art. 360 369

Mehr

Vorsorge im Alter

Vorsorge im Alter Vorsorge im Alter 24.10.2018 Sarah Studer www.be.prosenectute.ch Ablauf der Veranstaltung Angebote Pro Senectute (PS BeO) Vorsorgedokumente im Überblick Vertiefung zum Vorsorgeauftrag Formelle Rahmenbedingungen

Mehr

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen?

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Fachtagung Verein Netzwerk Angehörigenarbeit Psychiatrie: Trends in der Angehörigenarbeit Psychiatrische Klinik Wil, 15. Juni 2012

Mehr

Infoveranstaltung Private Mandatsträger. Ich sorge vor.. Mein Vorsorgeauftrag Meine Patientenverfügung

Infoveranstaltung Private Mandatsträger. Ich sorge vor.. Mein Vorsorgeauftrag Meine Patientenverfügung Infoveranstaltung Private Mandatsträger Ich sorge vor.. Mein Vorsorgeauftrag Meine Patientenverfügung KESB Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil Was ist ein Vorsorgeauftrag? Was ist der Unterschied zu

Mehr

Brauche ich einen Vorsorgeauftrag?

Brauche ich einen Vorsorgeauftrag? Brauche ich einen Vorsorgeauftrag? Rotary Club Solothurn Referat vom 23. Mai 2016 RA Dr. iur. Alexandra Zeiter Fachanwältin SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich alexandra.zeiter@sszlaw.ch

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Vorsorge mit dem DOCUPASS Informationsveranstaltung Seite 1 Neues Erwachsenenschutzrecht Seite 2 Neues Erwachsenenschutzrecht Inkrafttreten: 1.1.2013 Änderungen im ZGB, Abschnitt «Erwachsenenschutz»: 5

Mehr

Vorsorgeauftrag. Informations-Anlass HEV Weinfelden 11. November Dr. iur. Dean Kradolfer Rechtsanwalt

Vorsorgeauftrag. Informations-Anlass HEV Weinfelden 11. November Dr. iur. Dean Kradolfer Rechtsanwalt Vorsorgeauftrag Informations-Anlass HEV Weinfelden 11. November 2017 Dr. iur. Dean Kradolfer Rechtsanwalt Übersicht Zweck Beteiligte Personen Form Aufgaben Verfahren vor der KESB Entschädigung Beendigung

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung kann sichergestellt werden,

Mehr

Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen. lic. iur. Peter Widmer Notar

Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen. lic. iur. Peter Widmer Notar Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen lic. iur. Peter Widmer Notar Übersicht Einleitung Ziel der Revision Demenz; Urteilsunfähigkeit Aufbau und Inhalt des neuen Gesetzes

Mehr

HEV Appenzell A. Rh. Selbstbestimmte Vorsorge im Zusammenhang mit Grundeigentum. Herisau,

HEV Appenzell A. Rh. Selbstbestimmte Vorsorge im Zusammenhang mit Grundeigentum. Herisau, HEV Appenzell A. Rh. Selbstbestimmte Vorsorge im Zusammenhang mit Grundeigentum Herisau, 06.09.2018 Ruedi Aerni Geschäftsführer HEV A. Rh. Ernst Bischofberger Präsident HEV A. Rh. Markus Joos Vizepräsident

Mehr

Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen

Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen Christof Gügler, Gesundheitsdirektion des Kantons Zug Informationsveranstaltungen 2015 / 2016 für private Mandatstragende Gesundheitsdirektion

Mehr

Öffentlicher Anlass der Rheumaliga Bern & der bernischen Krebsliga: Die Wichtigen Dinge Regeln Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament

Öffentlicher Anlass der Rheumaliga Bern & der bernischen Krebsliga: Die Wichtigen Dinge Regeln Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament Öffentlicher Anlass der Rheumaliga Bern & der bernischen Krebsliga: Die Wichtigen Dinge Regeln Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament Der Vorsorgeauftrag Daniela Clément, Behördenmitglied KESB

Mehr

Vorsorge mit dem DOCUPASS. Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013

Vorsorge mit dem DOCUPASS. Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013 Vorsorge mit dem DOCUPASS Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013 Seite 1 Neues Erwachsenenschutzrecht Seite 2 Neues Erwachsenenschutzrecht Inkrafttreten: 1.1.2013 Änderungen im ZGB, Abschnitt «Erwachsenenschutz»:

Mehr

Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt. WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach Zürich

Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt. WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach Zürich Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach 1319 8032 Zürich 1 Was ist ein Vorsorgeauftrag? Warum macht ein Vorsorgeauftrag Sinn? Wie wird ein Vorsorgeauftrag

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB)

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht Einführung in Nomenklatur, Rechtslage und Definitionen in der Schweiz Keynote anlässlich

Mehr

Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz

Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz Erfahrungen mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht 21. November 2013 Michael Allgäuer, Präsident KESB Inhalt 1. Organisation KESB 2. Neues (Kindes-)

Mehr

Pensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher

Pensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher Pensionierungsseminar Qualibroker AG Zürich, 2. Juli 2014 Ehe- und Erbrecht Dr. Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich www.sszlaw.ch Risiko Urteilsunfähigkeit

Mehr

Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag

Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag Erika Ziltener, Präsidentin MS-Gesellschaft, Luzern, 19. November 16 Medizin orientiert am Heilen von Krankheiten

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Das neue Erwachsenenschutzrecht Das neue Erwachsenenschutzrecht Rechtsanwältin Annina Schreiner, M.A. HSG in Law Rechtsanwalt lic.iur. HSG Pascal Diethelm, Fachanwalt SAV Familienrecht 2. Dezember 203 Die Beistandschaften Annina Schreiner

Mehr

Patientenverfügung. Rechtsdienst. Dr. iur. Jürg Müller

Patientenverfügung. Rechtsdienst. Dr. iur. Jürg Müller Patientenverfügung Rechtsdienst Dr. iur. Jürg Müller Das neue Erwachsenenschutzrecht Selbstbestimmung Grundsatz der Autonomie Grundlegendes Recht und der zentrale Begriff der Medizinethik Respektierung

Mehr

Der Erwachsenenschutz

Der Erwachsenenschutz Der Erwachsenenschutz Das geltende Erwachsenenschutzrecht ist seit Anfang 0 in Kraft. Es hat die über 00 Jahre alte Vormundschaft abgelöst. Mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat der Gesetzgeber

Mehr

Vorsorgen. Keine Angst vor KESB und Banken lic. iur. Peter E. Widmer, Notar. Seite 1

Vorsorgen. Keine Angst vor KESB und Banken lic. iur. Peter E. Widmer, Notar. Seite 1 Vorsorgen Keine Angst vor KESB und Banken lic. iur. Peter E. Widmer, Notar Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Die 4 Säulen der eigenen Vorsorge 2. Urteilsunfähigkeit 3. KESB im Kanton Aargau 4. Gesetzliches

Mehr

Erwachsenenschutzrecht

Erwachsenenschutzrecht Veranstaltung «Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag» Evangelisches Zentrum Rapperswil 25. April 2016 Dr. Walter Grob Rechtsanwalt und Mediator Präsident Kesb Linth 1. Einführung 2. Arten von Beistandschaften

Mehr

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens?

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Die Optik des praktizierenden Anwalts und Notars René Peyer Rechtsanwalt und Notar Dammstrasse 19, 6300 Zug Urteilsfähigkeit,

Mehr

Selbstbestimmte Vorsorge

Selbstbestimmte Vorsorge Selbstbestimmte Vorsorge Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und weiteren Möglichkeiten zur selbstbestimmten Vorsorge Luzern, 18. Februar 2017 Inhalt der Ausführungen 1.Kurzübersicht System der Vertretung

Mehr

Herzlich willkommen. zur Infoveranstaltung des PROVIVA Spitex Fördervereins. Thema: Vorsorgeauftrag

Herzlich willkommen. zur Infoveranstaltung des PROVIVA Spitex Fördervereins. Thema: Vorsorgeauftrag Herzlich willkommen zur Infoveranstaltung des PROVIVA Spitex Fördervereins Thema: Vorsorgeauftrag Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts Nichtbehördlich Vorsorgeauftragund Patientenverfügung Gesetzliche

Mehr

DVSP Dachverband Schweizerischer Patientenstellen. Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht

DVSP Dachverband Schweizerischer Patientenstellen. Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Erika Ziltener, Präsidentin Medizin orientiert am Heilen von Krankheiten versus Spezialitäten-Medizin orientiert am

Mehr

Die neuen Instrumente Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung : Form, Inhalt und Wirkungen

Die neuen Instrumente Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung : Form, Inhalt und Wirkungen Interdisziplinarität Herausforderung und Chance des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts Fachtagung vom 8./9. September 2010 in Freiburg Arbeitskreis 2 Die neuen Instrumente Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Mehr

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Fachsymposium vom 18. Juni 2015 Klinik St. Priminsberg Patrik Terzer, Präsident KESB Werdenberg Inhalt Urteilsunfähigkeit Vertretungsrecht bei Urteilsunfähigkeit

Mehr

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung nach ESR

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung nach ESR Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung gemäss dem totalrevidierten Erwachsenenschutzrecht (ESR) Kurt Affolter lic. iur., Fürsprecher und Notar Institut für angewandtes Sozialrecht (IAS), Ligerz Veranstaltung

Mehr

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Was kann ich selber regeln? Was passiert, wenn ich keine eigene Vorsorge tätige? Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann? Herzlich willkommen zum

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht ein Überblick. Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen

Neues Erwachsenenschutzrecht ein Überblick. Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Neues ein Überblick Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Ziel der Gesetzesrevision Stärkung Schutz Urteilsunfähiger / Zusammenarbeit Wichtigste Änderungen im Überblick, ausser

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht: Erste Erfahrungen!

Neues Erwachsenenschutzrecht: Erste Erfahrungen! Neues Erwachsenenschutzrecht: Erste Erfahrungen! lic. iur. Ruedi Winet Präsident KESB-Präsidien-Vereinigung Kanton Zürich Pflegefachmann Psychiatrie Curaviva-Fachtagung ambulant UND stationär 9. Januar

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht und Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen März 2013

Neues Erwachsenenschutzrecht und Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen März 2013 Neues Erwachsenenschutzrecht und Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen März 2013 Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M. Prof. Hochschule Luzern peter.moesch@hslu.ch Inhalt 1. Was bleibt gleich? 2. Zielsetzung

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen Impulstag 7 Curaviva 20. September 2011 Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Verschiedene Vertretungsverhältnisse

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen Impulstag Curaviva 17. April 2012 Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Verschiedene Vertretungsverhältnisse

Mehr

Memorandum. Synergie Treuhand AG. Datum: Oktober 2016 Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Alle interessierte Privatpersonen. 1.

Memorandum. Synergie Treuhand AG. Datum: Oktober 2016 Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Alle interessierte Privatpersonen. 1. Memorandum Datum: Oktober 2016 Thema: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung An: Alle interessierte Privatpersonen Synergie Treuhand AG Buchführung Steuern Treuhand Accounting Taxation Trust 1. Einleitung

Mehr

RA Dr. Walter Sticher

RA Dr. Walter Sticher RA Dr. Walter Sticher Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich Dr. Walter Sticher Fachanwalt SAV Erbrecht Waffenplatzstrasse 18 Postfach 2088 CH-8027 Zürich tel +41 43 266

Mehr

Meine Vorsorgebestimmungen und die KESB Aufgaben und Kompetenzen dieser Behörde

Meine Vorsorgebestimmungen und die KESB Aufgaben und Kompetenzen dieser Behörde Meine Vorsorgebestimmungen und die KESB Aufgaben und Kompetenzen dieser Behörde www.pszh.ch DOCUPASS Vorsorgedossier für alle persönlichen Vorsorgedokumente: Patientenverfügung Anordnungen für den Todesfall

Mehr

Tag der offenen Tür vom 10. November 2018

Tag der offenen Tür vom 10. November 2018 Tag der offenen Tür vom 10. November 2018 Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Start: 10.00 Uhr Vorsorgeauftrag Auch Prominente haben keinen Vorsorgeauftrag! Quelle: Blick vom Freitag, 27. April

Mehr

DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Auswirkungen im Bereich der Betreuung älterer Menschen. 30. Juni 2011

DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Auswirkungen im Bereich der Betreuung älterer Menschen. 30. Juni 2011 DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Auswirkungen im Bereich der Betreuung älterer Menschen 30. Juni 2011 DAS SCHWEIZERISCHE FAMILIENRECHT Revisionsetappen im Zeitraffer 1973 Neues Adoptionsrecht 1978 Neues

Mehr

Vorsorgeauftrag + Testament

Vorsorgeauftrag + Testament Vorsorgeauftrag + Testament im Rahmen der 53. Alterskonferenz der Stadt Opfikon «Vorsorgen, um Sorgen zu entsorgen» 8. November 2016 Evelyn Kubatz Bachmann Behördenmitglied der KESB Kreis Bülach Süd Kindes-

Mehr

VORSORGEAUFTRAG NACHLASSREGELUNG

VORSORGEAUFTRAG NACHLASSREGELUNG VORSORGEAUFTRAG NACHLASSREGELUNG Franz Stämpfli Fürsprecher und Notar Gurtengasse 6, Postfach 3078, 3001 Bern Tel. 031 / 311 29 03, f.staempfli@slm-law.ch Neues Erwachsenschutzrecht in Kraft seit 1.1.2013

Mehr

KESB, die unbekannte Behörde

KESB, die unbekannte Behörde KESB, die unbekannte Behörde Evelyne Riner, vom 20. November 2017 1 Gesetzliche Grundlage: Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Interdisziplinär zusammengesetzte

Mehr

Vorsorgen bevor es zu spät ist. Referat Anton Genna 6. November 2018

Vorsorgen bevor es zu spät ist. Referat Anton Genna 6. November 2018 Vorsorgen bevor es zu spät ist Referat Anton Genna 6. November 2018 6. November 2018 SP Steffisburg 2 Programm Einführung / Vorbemerkungen Vorsorgedokumente Patientenverfügung Vorsorgeauftrag Organspende

Mehr

Vorsorgeauftrag. als Instrument zur Sicherstellung der Weiterführung einer Firma. Dr. Martin E. Looser. Rechtsanwalt und Notar / Partner bei:

Vorsorgeauftrag. als Instrument zur Sicherstellung der Weiterführung einer Firma. Dr. Martin E. Looser. Rechtsanwalt und Notar / Partner bei: Vorsorgeauftrag als Instrument zur Sicherstellung der Weiterführung einer Firma Dr. Martin E. Looser Rechtsanwalt und Notar / Partner bei: Küng Rechtsanwälte & Notare AG Haldenstrasse 10 9200 Gossau Tel.:

Mehr

Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Herzlich willkommen

Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Herzlich willkommen Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Herzlich willkommen 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Urs Odermatt Rest. Schiff Zug Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen

Mehr

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Stand 1. Januar 2013 THOMAS BIENZ TREUHAND AG Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Thomas Bienz Treuhand AG Kauffmannweg 14 Postfach 2264 CH-6002 Luzern Tel. 041 226 31 11 Fax 041 226 31 19 www.thomas-bienz.ch

Mehr

errichtet von Notar Dr. Benno Studer, Aargauische Urkundsperson mit Büro in Laufenburg/Frick/Möhlin VORSORGEAUFTRAG (gemäss Art. 360 ff.

errichtet von Notar Dr. Benno Studer, Aargauische Urkundsperson mit Büro in Laufenburg/Frick/Möhlin VORSORGEAUFTRAG (gemäss Art. 360 ff. errichtet von Notar Dr. Benno Studer, Aargauische Urkundsperson mit Büro in Laufenburg/Frick/Möhlin VORSORGEAUFTRAG (gemäss Art. 360 ff. ZGB) I. Auftraggeber Herr/Frau Vorname Name, geb., von, wohnhaft

Mehr

Rechtzeitig klare Verhältnisse schaffen

Rechtzeitig klare Verhältnisse schaffen Rechtzeitig klare Verhältnisse schaffen Rathaus Frauenfeld Donnerstag, 1. Oktober 2015 Referentin: Frau E. Schäppi Themen Ehegüterrecht Erbrecht Bankvollmachten Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Ehegüterrecht

Mehr

Der Vorsorgeauftrag. Diese Präsentation finden Sie auf / René Ammann Seite 2

Der Vorsorgeauftrag. Diese Präsentation finden Sie auf / René Ammann Seite 2 Der Vorsorgeauftrag Der Vorsorgeauftrag Diese Präsentation finden Sie auf www.atb.swiss/online-schalter 22.11.2017 / René Ammann Seite 2 Der Vorsorgeauftrag Was ist das? Was kann er? Wie errichtet man

Mehr

Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten

Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten 1 Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten Wenn eine Patientin oder ein Patient urteilsunfähig ist, so stellt sich die Frage, wer für ihn medizinische Entscheidungen treffen darf/soll. Urteilsfähig

Mehr

Fachreferat Wer handelt, wenn Sie es nicht mehr können? «rechtzeitige Selbstbestimmung» mittels Vorsorgeauftrag

Fachreferat Wer handelt, wenn Sie es nicht mehr können? «rechtzeitige Selbstbestimmung» mittels Vorsorgeauftrag Fachreferat Wer handelt, wenn Sie es nicht mehr können? Donnerstag, 12. Mai 2016 «rechtzeitige Selbstbestimmung» mittels Vorsorgeauftrag Andreas U. Hefele, Master of Advanced Studies ZFH in Financial Consulting

Mehr

Herzlich willkommen zum Referat. FREI SEIN FREI BLEIBEN Informationsabend mit Fokus Vorsorgeauftrag

Herzlich willkommen zum Referat. FREI SEIN FREI BLEIBEN Informationsabend mit Fokus Vorsorgeauftrag Herzlich willkommen zum Referat FREI SEIN FREI BLEIBEN Informationsabend mit Fokus Vorsorgeauftrag Agenda - Begrüssung - Vorsorgeauftrag - Patientenverfügung - Generalvollmacht - Hinterlegung Dokumente

Mehr

Der Vorsorgeauftrag. Zuger Treuhändervereinigung Frühschoppen. 27. Oktober 2016

Der Vorsorgeauftrag. Zuger Treuhändervereinigung Frühschoppen. 27. Oktober 2016 Der Vorsorgeauftrag Zuger Treuhändervereinigung Frühschoppen 27. Oktober 2016 VORSCHAU AUF DIE NÄCHSTEN 45 MINUTEN Einleitung Welche Probleme kann der Vorsorgeauftrag lösen? Beteiligte Wer beauftragt wen?

Mehr

Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M.

Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M. Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April 2016 RA MLaw Michael Peter, LL.M. } Begrüssung / Vorstellung } Eherecht } Erbrecht } Vorsorgeauftrag } Patientenverfügung Vortrag Ehe-/Erbrecht, Vorsorgeauftrag

Mehr

Dr. iur. Margot Michel

Dr. iur. Margot Michel Selbstbestimmung des Patienten, Entscheidungskompetenzen der Familie und die Rolle der professionellen Leistungserbringer Das neue Erwachsenenschutzrecht als Motor für einen Paradigmenwechsel? Dr. iur.

Mehr

Rechtliche Planung von Lebensübergängen. Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung. Prof. Dr. iur. Alexandra Rumo-Jungo Dr. iur.

Rechtliche Planung von Lebensübergängen. Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung. Prof. Dr. iur. Alexandra Rumo-Jungo Dr. iur. Rechtliche Planung von Lebensübergängen Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung Prof. Dr. iur. Alexandra Rumo-Jungo Dr. iur. Sandra Hotz Freiburg, 13. Juni 2013 RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT / Universität

Mehr

Vorsorgeauftrag Veranstaltung Palliativ Zug Burgbachsaal, Jörg Halter, Vize-Präsident Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Vorsorgeauftrag Veranstaltung Palliativ Zug Burgbachsaal, Jörg Halter, Vize-Präsident Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Vorsorgeauftrag Veranstaltung Palliativ Zug Burgbachsaal, 26.11.2015 Jörg Halter, Vize-Präsident Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kurzer Überblick der Änderungen seit 1.1.13 Seite 2 Neue Fachbehörde

Mehr

Kinga M. Weiss / Martin Ruf Januar 2012

Kinga M. Weiss / Martin Ruf Januar 2012 Kinga M. Weiss / Martin Ruf Januar 2012 Vorsorgeauftrag Gestützt auf das neue Erwachsenenschutzrecht wird behördliches Handeln bei Urteilsunfähigkeit grundsätzlich nur noch dann zum Tragen kommen, wenn

Mehr

Erwachsenenschutzrecht Ehe- und Erbrecht

Erwachsenenschutzrecht Ehe- und Erbrecht Erwachsenenschutzrecht Ehe- und Erbrecht serata. leben im alter Referat vom 22. Oktober 2013 Dr. oec. Walter Sticher / Dr. iur. Alexandra Zeiter beide Rechtsanwälte und Fachanwälte SAV Erbrecht Sticher

Mehr

Was ist ein Vorsorgeauftrag, was muss ich bei der Erstellung beachten?

Was ist ein Vorsorgeauftrag, was muss ich bei der Erstellung beachten? Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Geschäftsleitung MERKBLATT VORSORGEAUFTRAG Was ist ein Vorsorgeauftrag, was muss ich bei der Erstellung

Mehr

Docupass: Vorsorgedokumente

Docupass: Vorsorgedokumente Docupass: Vorsorgedokumente Urs Vogel, Jurist und Sozialarbeiter, Rechts- und Unternehmensberater lu.pro senectute.ch Inhalt der Ausführungen 1. Kurzübersicht System der Vertretung bei Urteilsunfähigkeit

Mehr

Erwachsenenschutzrecht

Erwachsenenschutzrecht 26 KAPITEL 3 Erwachsenenschutzrecht Nach langer Vorarbeit wurde das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 456 ZGB 21 ) am 19. Dezember 2008 von den Eidgenössischen Räten verabschiedet und vom Bundesrat

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht und insbesondere die neuen Rechtsinstitute Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Das neue Erwachsenenschutzrecht und insbesondere die neuen Rechtsinstitute Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung www.notare-schwyz.ch Das neue Erwachsenenschutzrecht und insbesondere die neuen Rechtsinstitute Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung EINLEITUNG / BEHÖRDENORGANISATON IM KANTON SCHWYZ Auf den 31. Dezember

Mehr

Tag der offenen Tür. Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Tag der offenen Tür. Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Tag der offenen Tür Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Vorsorgeauftrag Gesetzliche Grundlage Vorsorgeauftrag Art. 360 ff. ZGB Was ist ein Vorsorgeauftrag? Frau T. möchte, dass ihr Sohn im Falle

Mehr

beim Älterwerden im neuen Erwachsenenschutzrecht

beim Älterwerden im neuen Erwachsenenschutzrecht Chancen und Fallen nicht nur beim Älterwerden im neuen Erwachsenenschutzrecht h ht Inhalt Ziel der ZGB-Revision Was ist der Auftrag der KESB? Was ist ein Vorsorgeauftrag? 2 Ziel der ZGB-Revision «Eines

Mehr

Umgang der KESB mit der eigenen Vorsorge

Umgang der KESB mit der eigenen Vorsorge Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht konkrete Umsetzungsfragen Fachtagung vom./. September 0 in Freiburg Arbeitskreis 6 Prof. Dr. iur. Thomas Geiser, Ordinarius für Privat- und Handelsrecht an der

Mehr

Erwachsenenschutzrecht - Einführung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Bern, 2. Dezember 2017

Erwachsenenschutzrecht - Einführung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Bern, 2. Dezember 2017 Erwachsenenschutzrecht - Einführung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Bern, 2. Dezember 2017 Jürg Gassmann, Rechtsanwalt, Winterthur www.gassmannlaw.ch Inhaltsübersicht 1. Einführung, Übersicht

Mehr

Selbstbestimmung im Alter Erwachsenenschutzrecht

Selbstbestimmung im Alter Erwachsenenschutzrecht Selbstbestimmung im Alter Erwachsenenschutzrecht Infoveranstaltung Pro Senectute AR RA lic. iur. Peter Dörflinger, Leiter/Präsident KESB AR Heiden, 13.11.2017 / Herisau, 11.12.2017 / Teufen, 8.1.2018 1

Mehr

Plötzlich urteilsunfähig! Vorsorgeaufträge für Jung und Alt

Plötzlich urteilsunfähig! Vorsorgeaufträge für Jung und Alt Plötzlich urteilsunfähig! Vorsorgeaufträge für Jung und Alt Teil 1: Die eigene, selbstbestimmte Vorsorge Referent: Felix Tobler, lic.iur., Rechtsanwalt 1 Übersicht über die Instrumente und Massnahmen für

Mehr

Vorsorgeauftrag. oder in einer der beiden für die Errichtung vorgeschriebenen Formen, widerrufen (Art. 362 ZGB).

Vorsorgeauftrag. oder in einer der beiden für die Errichtung vorgeschriebenen Formen, widerrufen (Art. 362 ZGB). Vorsorgeauftrag Oktober 2016 Allgemeines Der Vorsorgeauftrag ermöglicht einer Person die Gestaltung der eigenen Angelegenheiten für den Fall der zukünftigen Urteils- und damit Handlungsunfähigkeit. Die

Mehr

Einführung ins revidierte Kindes und Erwachsenenschutzrecht

Einführung ins revidierte Kindes und Erwachsenenschutzrecht Einführung ins revidierte Kindes und Erwachsenenschutzrecht VABB vom Weiterbildung für Assistentinnen I. Überblick und Grundprinzipien Die wesentlichen Veränderungen Altes Recht Beistandschaft, Beiratschaft,

Mehr

Selbstbestimmung Vorsorgeauftrag Was hat die KESB mit mir zu tun?

Selbstbestimmung Vorsorgeauftrag Was hat die KESB mit mir zu tun? Selbstbestimmung Vorsorgeauftrag Was hat die KESB mit mir zu tun? FHS-Alumni-Anlass St. Gallen, 12. März 2019 Lic. iur. Peter Dörflinger, Rechtsanwalt Präsident KESB Appenzell Ausserrhoden Das Leben ist

Mehr

Inhalt. Das neue Erwachsenenschutzrecht. ein Überblick. Dokumentationspflichten. Ziel der Gesetzesrevision. Pflichten zum Schutz der Persönlichkeit

Inhalt. Das neue Erwachsenenschutzrecht. ein Überblick. Dokumentationspflichten. Ziel der Gesetzesrevision. Pflichten zum Schutz der Persönlichkeit Das neue Erwachsenenschutzrecht - ein Referat für RAI-NH-Fachtagung 2012 vom 30. August 2012 in Zürich Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Ziel Gesetzesrevision (kurz) Änderungen

Mehr

Vorsorgeauftrag. und. Patientenverfügung. Referent: Peter Voser. Referentin: Dr. med. Eva Voser

Vorsorgeauftrag. und. Patientenverfügung. Referent: Peter Voser. Referentin: Dr. med. Eva Voser Referent: Peter Voser und Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Referentin: Dr. med. Eva Voser 16.11.2015 1 Ausgangslage Urteilsunfähigkeit Stellvertretung Erwachsenenschutzrechtliche Massnahme - fremdbestimmt:

Mehr

Der Vorsorgeauftrag. Neues Institut des Erwachsenenschutzrechts. 14. März Astrid Peyer, Erbschaftsberaterin Credit Suisse (Schweiz) AG

Der Vorsorgeauftrag. Neues Institut des Erwachsenenschutzrechts. 14. März Astrid Peyer, Erbschaftsberaterin Credit Suisse (Schweiz) AG 90-0032 Der Vorsorgeauftrag Neues Institut des Erwachsenenschutzrechts 14. März 2017 Astrid Peyer, Erbschaftsberaterin Credit Suisse (Schweiz) AG Herzlich willkommen 2 Herzlich willkommen So möchten wir

Mehr