Medienkonferenz der Gewerkschaft Unia vom 30. November 2005: Zwischenbilanz Löhne und GAV Textil- und Bekleidungsindustrie

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1 Medienkonferenz der Gewerkschaft Unia vom 30. November 2005: Zwischenbilanz Löhne und GAV Textil- und Bekleidungsindustrie Von Andreas Rieger, Zentralsekretär GBI-Unia Einleitung 1998 haben der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaften GBI, SMUV und unia die Kampagne «Keine Löhne unter 3'000 Franken» gestartet. Sie war der Hintergrund für die gewerkschaftliche Verhandlungsführung im Jahre 2001, als der GAV für die Textilindustrie erneuert wurde. Im Vordergrund stand die Erhöhung der Mindestlöhne sowie die Heranführung des bisher separaten GAV für die Bekleidungsindustrie. Die GBI hatte damals am an einer viel beachteten Pressekonferenz die Überwindung der Löhne unter 3'000 Franken gefordert. In der Folge wurden neue Mindestlöhne ausgehandelt und auf den 1.1. abgeschlossen. Dieser GAV dauert noch bis Ende In den letzten Monaten fanden nun Erneuerungsverhandlungen zum GAV statt, deren Resultate die Branchenkonferenz Textil-Bekleidung und -Wäschereien der Gewerkschaft Unia heute, am , diskutiert und entsprechende Beschlüsse gefasst hat. Dies ist auch Anlass für eine gewerkschaftliche Zwischenbilanz. 1. Entwicklungen der Löhne 1.1. Entwicklung GAV - Mindestlöhne Das gewerkschaftliche Ziel, keine Löhne unter 3000 Franken brutto im GAV zuzulassen, wurde mit bemerkenswerten Schritten auch für die Textilbranche realisiert. Die Resultate der Verhandlungen über die Mindestlöhne im Rahmen-GAV für die Textilindustrie von 2001 bis 2004 zeigen es: Mindestlohn- Kategorien Neue, reduzierte Kategorien Berufsarbeiter Berufsarbeiten Erhöhung in % Qualif. Ang anspr. Erhöhung in % Qualif. Ang. einf Qualifiz. Arbeit Erhöhung in % Einf. Ang. anspr

2 Erhöhung in % Einf. Angelernte Angelernte Arbeit Erhöhung in % Diese Löhne werden gemäss GAV 13 mal pro Jahr ausbezahlt, was in den Tieflohnbranchen immer noch nicht generalisiert ist (Gastgewerbe, Detailhandel, u.a. zahlen zum Teil nur 12 Monatslöhne) Entwicklung der Löhne unter 3'000 Franken Die Erhöhung der Mindestlöhne hatte insbesondere für Arbeitnehmende mit Tiefstlöhnen eine starke Verbesserung zur Folge. Die Anzahl von weiblichen Angestellten in der Textilindustrie mit Löhnen unter 3'000 Franken brutto ist stark gesunken: Branche Jahr Frauen mit Löhnen unter Fr. 3'000. Frauen mit Löhnen unter Fr. 3'500. Ganze Wirtschaft % 5% 26% 17% Bekleidungsindustrie % 14% 55% 37% Textilindustrie (ohne Tessin) % 13% 55% 36% Der Anteil Löhne unter 3'000 Franken brutto hat sich von 1998 bis halbiert und auch der Anteil der Löhne unter 3'500 Franken wurde stark reduziert. Bis 2004 hat sich der Anteil der Löhne unter 3'000 Franken nochmals stark reduziert, sind doch einzelne Schritte der Erhöhung der Mindestlöhne im GAV erst 2003 und 2004 wirksam geworden (die entsprechenden Daten der Lohnstrukturerhebung werden aber noch einige Zeit nicht zur Verfügung stehen). Im Vergleich zur gesamten Wirtschaft bleibt der Anteil der Tieflöhne aber gross. Dies gilt ganz besonders für die dem schweizerischen GAV für die Textil- und Bekleidungsindustrie nicht unterstellte Tessiner Bekleidungsindustrie, deren Anteil mit Löhnen unter 3'000 Franken viel grösser ist (vgl. im Detail Tabelle im Anhang) Entwicklung der Lohn-Mittelwerte Konnten gesamtarbeitsvertraglich die Mindestlöhne stark erhöht und die Zahl der Löhne unter 3'000 Franken wesentlich reduziert werden, so waren die Anpassungen der höheren Effektivlöhne bescheidener und konnten nur etwas mehr als die Teuerung wettmachen. Zusammen mit der Erhöhung der Mindestlöhne zeigt sich aber in der Statistik der effektiv ausbezahlten Löhne

3 (Lohnstrukturerhebung des BfS) eine klar überdurchschnittliche Erhöhung des Mittelwerts: Alle Löhne der Privatwirtschaft in der Schweiz haben sich von 1998 bis erhöht - bei den Frauen um 8%, - bei den Männern um 7% - Im Textilindustrie haben sich die Löhne gleichzeitig erhöht - bei den Frauen um 11% - bei den Männern um 6% (im Detail vgl. Tabelle im Anhang) 2.1 Kommentar Die gewerkschaftliche Mindestlohnkampagne und die entsprechenden Mindestlohn-Verhandlungen hatten einen klar positiven Effekt. Davon haben vor allem die Frauen profitiert: Ein Teil der Reduktion der untersten Lohngruppen muss allerdings auch damit erklärt werden, dass der Anteil repetitiver Arbeiten in dieser Industrie in den letzten Jahren besonders abgenommen hat. Gleichzeitig nahmen höher qualifizierte Tätigkeiten zu (v.a. im Bereich von Design, Marketing usw.), die von Frauen ausgeübt werden. Grosse Zufriedenheit ist aber fehl am Platz, denn die Textil- und Bekleidungsindustrie ist immer noch ein Tieflohnsektor: Fr. 3'000.- netto als Minimum sind in der Textil- und Bekleidungsindustrie noch nicht erreicht. Die Hälfte aller Frauen verdient hier auch heute noch weniger als 4'000 Franken brutto. Nach wie vor gross sind die Unterschiede der Löhne der Frauen und der Männer: In der Gruppe der einfachen und repetitiven Tätigkeiten beträgt die Differenz immer noch rund 20%; unter Ausklammerung der Schichtzulagen dürfte die Differenz immer noch 10% betragen. Die sehr geschlechtssegmentierte Struktur der Arbeitsteilung in der Textilund Bekleidungsindustrie macht jedoch Vergleiche und damit auch Klagen wegen indirekter Diskriminierung von Frauen sehr schwierig. 2. Entwicklung des GAV 2.1 Der GAV für die Textil- und Bekleidungsindustrie Dem GAV für die Textil- und Bekleidungsindustrie unterstehen derzeit direkt rund 2'000 Beschäftigte; indirekt dürften etwa 4'000 in seinem Einflussbereich

4 liegen (Personal ausserhalb der Produktion in Betrieben, deren Produktionspersonal dem GAV unterstellt ist; andere Betriebe, die ihre Einzelarbeitsverträge dem GAV anlehnen). Die Zahl der unterstellten Arbeitnehmenden ist ständig am Sinken, parallel zum Rückgang der gesamten Beschäftigung in diesen Branchen (noch 17'000). Dem GAV angeschlossen ist nur eine Minderheit der Betriebe, auch nur eine Minderheit der Mitglieder des Textilverbandes Schweiz; dies erklärt sich aus der patronal-patriarchalischen Tradition der Textilindustrie, welche mehrheitlich stets versuchte, die Gewerkschaften aus den Betrieben rauszuhalten. In den letzten Jahren haben mit mehreren Firmen Gespräche über einen Anschluss an den GAV stattgefunden. Erfolgreich war der Anschluss der Bardusch-Gruppe (Wäschereien) vor dem Hintergrund der Streiks im Jahre 2000 (aare-betriebe). Eine klare Absage erteilt hat die Calida AG, welche einen Beitritt trotz positiver punktueller Erfahrungen mit den Gewerkschaften, die einen Teil der Beschäftigten organisiert, verweigert. Im «Lande der Sozialpartnerschaft» kann dies nur als ein Affront bezeichnet werden! Die Forster Rohner AG, St. Gallen, war an den Diskussionen zur Vertragserneuerung im Herbst 2004 beteiligt; ein definitiver Entscheid über den Anschluss muss noch erfolgen. Mit der Bischoff AG, St. Gallen wie auch mit weiteren Firmen laufen derzeit noch Gespräche. (vgl. im Anhang Liste der Betriebe im GAV) Nach den grossen Fortschritten bei den Mindestlöhnen im GAV von bis 2004 wurde in den letzten Monaten die Erneuerung des GAV auf den verhandelt. Auf dem Hintergrund der noch keineswegs sehr guten wirtschaftlichen Lage wurden folgende Verbesserungen ausgehandelt: Ausdehnung des GAV auf alle Teilzeitbeschäftigte Ausschluss von direkter und indirekter Diskriminierung aufgrund des Geschlechts Ahndung von sexueller Belästigung Ahndung von rassistischer Diskriminierung Obligatorische vorgängige Ermahnung als Bedingung für Entlassung aus Leistungsgründen Erhöhung der Nachtzulage Anpassung und Integration des bisher teilweise schlechteren Vertrags für die Bekleidungsindustrie an/in den bisherigen Textilvertrag, indem man einen neuen Vertrag für die Textil- und Bekleidungsindustrie schafft Noch nicht zu Ende verhandelt ist die Erhöhung der Löhne (Mindestlöhne und Effektivlöhne) auf den Die Branchenkonferenz der Gewerkschaft Unia entschied am über die Position zu diesem Resultat. Das Bestehen dieses GAV, seine Verbesserung und Ausdehnung auf weitere Betriebe sind heute von besonderer Aktualität: Auch in dieser Branche gilt es,

5 die Mindestnormen zu stärken, welche ein Lohndumping als Folge der Personenfreizügigkeit mit der EU verhindern können

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