Herbstsemester Innominatverträge. Dr. Lucius Huber, Advokat. Dr. Lucius Huber, HS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herbstsemester Innominatverträge. Dr. Lucius Huber, Advokat. Dr. Lucius Huber, HS"

Transkript

1 Herbstsemester 2012 Innominatverträge Dr. Lucius Huber, Advokat Dr. Lucius Huber, HS

2 Einleitung 1. Vorbemerkungen 2. Übersicht über den Allgemeinen Teil 3. Übersicht über den Besonderen Teil Dr. Lucius Huber, HS

3 Teil 1: Allgemeiner Teil I. Grundlagen und Begriffe II. Prinzipien der Rechtsanwendung Dr. Lucius Huber, HS

4 I. Grundlagen und Begriffe 1. Einführung 2. Definition, Begriffe 3. Arten von Innominatverträgen 4. Abgrenzung zu Nominatverträgen 5. Problem: Zusammengesetzte Verträge Dr. Lucius Huber, HS

5 1. Einführung 1.1 Was ist ein Innominatvertrag? 1.2 Weshalb brauchen wir Regeln für den Umgang mit Innominatverträgen? 1.3 Welche Arten von Innominatverträgen gibt es? Dr. Lucius Huber, HS

6 1.1 Was ist ein Innominatvertrag? Schweizerisches Vertragsrecht von 5 Freiheiten geprägt: (1) Vertragsabschlussfreiheit (2) Partnerwahlfreiheit (3) Inhaltsfreiheit (4) Typenfreiheit (5) Formfreiheit Dr. Lucius Huber, HS

7 Vertragstypenfreiheit Alle im OR BT selbst geregelten Verträge sind Nominatverträge. Die Parteien sind aber nicht an diese begrenzte Auswahl gebunden, sondern dürfen selber neue Vertragstypen schaffen. Kein numerus clausus der möglichen Vertragstypen in der Schweiz. Dr. Lucius Huber, HS

8 Begriff des Innominatvertrages Innominatkontrakte sind Verträge, die weder im Besonderen Teil des OR noch in einem Spezialgesetz spezifisch geregelt sind. Doch: Begriff irreführend, denn auch im Gesetz genannte, aber nicht tiefgehend geregelte Verträge gelten als Innominatkontrakte, z.b. Willensvollstreckungsauftrag (ZGB 517 f.) oder der Vorvertrag (OR 22) Dr. Lucius Huber, HS

9 Abgrenzung zwischen Nominat- und Innominatvertrag 1. Wichtigstes Zuordnungskriterium: essentialia negotii (Stimmen die Hauptleistungspflichten überein mit den Pflichten, die den Vertragstyp charakterisieren?) 2. Gesamtbetrachtung: Stimmt das Wesen des Vertrages mit dem Wesen des Vertragstyps überein? 3. Entscheidung: Nominat- oder Innominatvertrag Dr. Lucius Huber, HS

10 Zuordnung zu Vertragstyp ist nicht absolut Zuordnung nur Indiz für Anwendung der Normen des BT Parteiwille entscheidend Denn: Nominatverträge sind z.t. nur rudimentär im Gesetz geregelt (z.b. Speditionsvertrag, Art. 439 OR) und im Bereich des nicht zwingenden Rechts besteht viel Freiheit für eigene Regelungen Dr. Lucius Huber, HS

11 1.2 Weshalb brauchen wir Regeln für den Umgang mit Innominatverträgen? Immer zu beachten: zwingendes Gesetzesrecht AT Parteiwille ist der Ausgangspunkt Wenn Parteiwille nicht eindeutig auslegbar, wie ist diese Vertragslücke zu füllen? Ergänzung mit dispositivem Gesetzesrecht Nach welchen Regeln ist welches Nominatrecht anwendbar? Verschiedene Theorien zur Anwendung des Gesetzesrechts Dr. Lucius Huber, HS

12 Theorien zur Anwendung des Gesetzesrechts (Übersicht) Absorptionstheorie Kombinationstheorie Übernahme gesetzlicher Einzelanordnungen Analoge Rechtsanwendung des OR BT Kreationstheorie BGer: Methodenpluralismus Dr. Lucius Huber, HS

13 1.3 Arten von Innominatverträgen Gemischte Verträge (1)Doppeltypische Verträge (2)Kombinationsverträge (3)Verträge mit Typenverschmelzung Verträge eigener Art Problemfall: Zusammengesetzte Verträge Dr. Lucius Huber, HS

14 Schema der Verträge (nach Schluep) Verträge Nominatverträge Innominatverträge Typische Verträge Gesetzlich geregelte Mischverträge Typische Verträge mit Beimischung Gemischte Verträge Verträge sui generis (eigener Art) Kombinations- Verträge Doppeltypische Verträge Verträge mit Typenverschmelzung Dr. Lucius Huber, HS

15 Charakteristik der gemischten Verträgen Mehrere Leistungen (Hauptelemente) sind abhängig von einander geschuldet. Diese Hauptelemente gehören verschiedenen Vertragstypen an. Unsachgemäss: Rechtsfolgen auf nur einen Vertragstyp stützen. Dr. Lucius Huber, HS

16 Der Kombinationsverträge ( Zwillingsverträge) Eine Partei hat sich zu mehreren Hauptleistungen verpflichtet, die verschiedenen Vertragstypen angehören. Gegenleistung ist einheitlich, meist Geldzahlung. Beispiel: Gastaufnahme- oder Fernkursverträge Dr. Lucius Huber, HS

17 Der doppeltypische Verträge ( Zwitterverträge ) Die Hauptleistungen der Parteien gehören verschiedenen Vertragstypen an. oder Die Hauptleistungen gehören dem gleichen Vertragstyp an, haben aber einen anderen Vertragsgegenstand. Beispiel: Miete Wohnung in Kombination mit Hauswartung Dr. Lucius Huber, HS

18 Verträge mit Typenverschmelzung Die einheitliche Hauptleistung einer Partei gehört, was das Entgelt dafür angeht, verschiedenen Vertragstypen an. Beispiel: die gemischte Schenkung Dr. Lucius Huber, HS

19 Charakteristik der Verträge eigener Art Nicht vollständig gesetzlich geregelt Hauptelemente nicht einzelnen Nominatelementen zuordenbar Besondere innere Einheit (d.h. es werden nicht überwiegend Elemente von Nominaltypen sondern v.a. gesetzlich nicht geregelte Elemente verwendet) Beispiel: Alleinvertriebsvertrag, Lizenzvertrag, i.d.r. Franchisevertrag Dr. Lucius Huber, HS

20 Abgrenzung zu speziellen Nominatverträgen Folgende Verträge sind keine Innominatverträge: Gesetzlich geregelter Mischvertrag Typischer Vertrag mit Beimischung Zusammengesetzter Vertrag Dr. Lucius Huber, HS

21 Charakteristik der speziellen Nominatverträgen Gesetzlich geregelter Mischvertrag: Das Gesetz sieht eine Mischung von Typenelementen vor Typischer Vertrag mit Beimischung: Nur Nebenpunkte weichen vom gesetzlichen Typus ab Zusammengesetzte Verträge Dr. Lucius Huber, HS

22 Problem: Zusammengesetze Verträge Lediglich Verknüpfung von mehreren selbständigen Verträgen (Nominat- oder Innominatverträgen) Gegenseitige Abhängigkeit (innerer Konnex) Meist Koppelungsabrede Mit Koppelung soll bestimmter Zweck ( Finalnexus ) erreicht werden Koppelung im Rahmen von OR 20 II, 82, 107 und 119 II zu beachten Im Kern der Verträge steht die Regelung von Ungültigkeits- und Beendigungsfolgen Beispiel: Leihe Hot-Dog-Maschine/Wurstverkauf; Sukzessivlieferungsverträge Dr. Lucius Huber, HS

23 II. Prinzipien der Rechtsanwendung 1. Ausgangspunkt: Streitigkeit 2. Fragen der Auslegung und der Ergänzung von Innominatverträgen 3. Anwendbarkeit und Massgeblichkeit des OR AT 4. Anwendbarkeit und Massgeblichkeit des OR BT 5. Methoden der Rechtsanwendung Dr. Lucius Huber, HS

24 1. Ausgangspunkt Ausgangspunkt der Rechtsanwendungsfrage ist in aller Regel eine Streitigkeit zwischen den Vertragspartnern Beispiel: Talentstudiofall (BGE 104 II 108) Dr. Lucius Huber, HS

25 Beispiel: Talentstudiofall 1 Frau X. betrieb in Zürich ein "Talent-Studio", in dem sie jüngere Leute in Gesang und Darbietung ausbildete, um sie auf eine Karriere in der Unterhaltungsindustrie vorzubereiten. Am 28. August 1975 schloss die damals 22- jährige Z. mit ihr einen "Ausbildungsvertrag" ab, der einen dreimonatigen Kurs mit 12 Doppelstunden im Schlagersingen vorsah. Nach Beendigung des Kurses unterzeichneten die Parteien einen mit "Der Weg zur Schallplatte" überschriebenen "Managements- Vertrag". Dr. Lucius Huber, HS

26 Beispiel: Talentstudiofall 2 Durch diesen Management-Vertrag übertrug Z. als Interpretin dem Talent- Studio das ausschliessliche Recht ihres "Managements für Auftritte und Produktionen jeder Art"; das Studio war alleinberechtigt, diesbezügliche Verträge in eigener Kompetenz abzuschliessen. Frau X. verpflichtete sich, die Interpretin für öffentliche Auftritte zu schulen und den Kontakt mit Schallplattenproduzenten herzustellen, sie bei Radio-Fernsehanstalten des In- und Auslandes bekannt zu machen, ihre künstlerischen und finanziellen Interessen zu vertreten. Z. versprach insbesondere, allen Anweisungen des Studios Folge zu leisten, angebotene Titel zu übernehmen, Vereinbarungen über Auftritte zu erfüllen, Termine einzuhalten und während der Dauer des Vertrages so unabhängig zu sein, dass sie bei Bedarf verfügbar war. Sie verpflichtete sich zudem, dem Studio aus allen Gagen und Lizenzeinnahmen ein Manager-Honorar bis 40% zu bezahlen. Das Vertragsverhältnis sollte am 9. Dezember 1975 beginnen und fünf Jahre dauern. Für den Fall, dass Z. den Vertrag nicht einhielt, wurde eine Konventionalstrafe von Fr vorgesehen. Dr. Lucius Huber, HS

27 2. Fragen der Auslegung und der Ergänzung von Innominatverträgen Diesbezüglich zeigt sich bereits die grosse Bedeutung des OR AT für die Rechtsanwendung bei Innominatverträgen Für Fragen der Auslegung und Ergänzung ist primär auf die Regeln des OR AT zurückzugreifen Dr. Lucius Huber, HS

28 3. Anwendbarkeit OR AT OR AT ist unmittelbar auf Innominatverträge anwendbar, nicht nur analog Gilt ohne Einschränkung für die zwingenden Normen des OR AT Dispositive Normen des OR AT gelangen soweit dem Wesen des Vertrages entsprechend zur Anwendung Insbesondere gelangen Auslegungsregeln des OR AT zur Anwendung (v.a. Vertrauensprinzip) Dr. Lucius Huber, HS

29 4. Anwendbarkeit OR BT Frage der analogen Anwendung der Vorschriften, insbesondere auch der zwingenden Vorschriften des OR BT (z.b. OR 404) Schutzbedürfnis der Parteien und allfällige öffentliche Interessen sind zu berücksichtigen Dr. Lucius Huber, HS

30 5. Methoden der Rechtsanwendung Absorptionstheorie Theorie der analogen Rechtsanwendung Kombinationstheorie Theorie der Übernahme gesetzicher Einzelanordnungen Kreationstheorie Diskurstheorie Dr. Lucius Huber, HS

II. Prinzipien der Rechtsanwendung

II. Prinzipien der Rechtsanwendung Innominatverträge, Herbstsemester 2013 II. Prinzipien der Rechtsanwendung Dr. Lucius Huber, Advokat Dr. Lucius Huber, HS 2013 1 II. Prinzipien der Rechtsanwendung 1. Ausgangspunkt: Streitigkeit 2. Fragen

Mehr

Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2016

Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2016 Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2016 ; Leasingvertrag (1) Vorlesung vom Prof. Dr. Claire Huguenin www.rwi.uzh.ch/huguenin Huguenin, OR AT und BT, 45 Essentials Überblick über Innominatverträge

Mehr

V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag)

V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag) Innominatverträge, Herbstsemester 2010 V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag) Dr. Lucius Huber, Advokat Dr. Lucius Huber, HS 2010 1 1. Begriff des Lizenzvertrages «Ein Lizenzvertrag liegt vor, wenn sich

Mehr

Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Funktion des Franchising...

Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Funktion des Franchising... Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 21 Erster Teil: Begriff und wirtschaft liche Funktion des Franchising... 31 I. Entwicklung

Mehr

VII. Der EDV-Vertrag 1

VII. Der EDV-Vertrag 1 Innominatverträge, Herbstsemester 2013 VII. Der EDV-Vertrag 1 Dr. Lucius Huber Dr. Lucius Huber, HS 2013 1 1. Begriff (1) «Der Lieferant verpflichtet sich gegen Entgelt, der Kundin Hard- und/oder Software

Mehr

Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Frühjahrssemester 2018

Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Frühjahrssemester 2018 Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Frühjahrssemester 2018 Fall 6 Streit in der Weisswaren-Branche 29. März 2018 RA Dr. Maissen Evaluation Übungen OR BT www.ius.uzh.ch/de/staff/senior-assistants/oa-maissen

Mehr

Die Rechtsnatur des Bierlieferungs- und Vorteilsgewáhrungsvertrages

Die Rechtsnatur des Bierlieferungs- und Vorteilsgewáhrungsvertrages Martin Ringel Die Rechtsnatur des Bierlieferungs- und Vorteilsgewáhrungsvertrages Gleichzeitig eine Stellungnahme zu den Vertragsbedingungen unter besonderer Beriicksichtigung synallagmatischer Verknüpfungen

Mehr

V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag)

V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag) Innominatverträge, Herbstsemester 2012 V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag) Dr. Lucius Huber, Advokat Dr. Lucius Huber, HS 2012 1 1. Begriff des Lizenzvertrages «Ein Lizenzvertrag liegt vor, wenn sich

Mehr

Knackpunkte eines Aufhebungsvertrages für ein komplexes IT-Projekt

Knackpunkte eines Aufhebungsvertrages für ein komplexes IT-Projekt Juristisches IT-Projektmanagement Knackpunkte eines Aufhebungsvertrages für ein komplexes IT-Projekt Andy Mattausch Agenda 1. 2. Komplexes IT-Projekt Leistungsstörungen 3. 4. 5. Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag

Mehr

Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2016

Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2016 Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2016 Vorlesung vom Prof. Dr. Claire Huguenin www.rwi.uzh.ch/huguenin Huguenin, OR AT und BT, 30 Essentials Arten sversprechen Handschenkung Bedingte unter

Mehr

agriexpert Fachtagung Sachenrecht Dienstbarkeitsvertrag

agriexpert Fachtagung Sachenrecht Dienstbarkeitsvertrag agriexpert Fachtagung Sachenrecht Dienstbarkeitsvertrag www.studer-law.com Einleitung Folie 2 1 Einleitung Folie 3 Agenda 1. Definition / Inhaltliche Gestaltung 2. Begründung / Ausdehnung / Untergang 3.

Mehr

BAU-WERKVERTRAG. zwischen. ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und. XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt)

BAU-WERKVERTRAG. zwischen. ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und. XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt) BAU-WERKVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Unternehmerin verpflichtet sich

Mehr

Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I)

Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I) Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 15.11.2007 Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Überblick

Mehr

III Der Joint-Venture Vertrag

III Der Joint-Venture Vertrag Innominatverträge, Herbstsemester 2013 III Der Joint-Venture Vertrag Dr. Lucius Huber, Advokat Dr. Lucius Huber, HS 2013 1 1. Einführung 1. 1 Was ist ein Joint-Venture Vertrag? 1.2 Equity-Joint-Venture

Mehr

Recht Wesen Beispiel Objektives Recht

Recht Wesen Beispiel Objektives Recht Thema 3: Blick auf das Recht I: Einleitung 1. Objektives und subjektives Recht Recht Wesen Beispiel Objektives Recht Subjektives Recht OR 184 Abs. 1: "Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer,

Mehr

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag 1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 7: In der Sportgaststätte des Andreas bestellt der Holger für sich und seinen Freund Pantani zwei Big Shot (Jägermeister, 4cl, eiskalt). Auf der mit Kreide

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Kapitel: Historie, Gegenwart und Zukunft Kapitel: Werkmietwohnungen...29

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Kapitel: Historie, Gegenwart und Zukunft Kapitel: Werkmietwohnungen...29 Inhaltsverzeichnis Einleitung...19 1. Kapitel: Historie, Gegenwart und Zukunft...21 1 Historie...21 2 Gegenwart und Zukunft...23 I. Gesellschaftliche Aspekte... 24 II. Unternehmerische Aspekte... 25 2.

Mehr

Veranstaltungs und Prüfungsmerkblatt Herbstsemester 2016

Veranstaltungs und Prüfungsmerkblatt Herbstsemester 2016 Veranstaltungs und Prüfungsmerkblatt Herbstsemester 2016 3,574: Buch und Medienwirtschaft: Recht I ECTS Credits: 4 Überblick Prüfung/en (Verbindliche Vorgaben siehe unten) Dezentral schriftliche Klausur

Mehr

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag 1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 9: Der Student Markus sucht dringend ein Zimmer in Tübingen. Bei einer Besichtigung zeigt ihm die Vera ein Zimmer mit 23 qm für 250 und ein Zimmer mit 11

Mehr

1 Einleitung. SchuldR BT I Grundwissen 1

1 Einleitung. SchuldR BT I Grundwissen 1 SchuldR BT I Grundwissen 1 1 Einleitung Der vorliegende Theorieband aus der Grundwissen-Reihe richtet sich in erster Linie an Studenten in den ersten Semestern des Studiums. Gegenstand der Darstellung

Mehr

Lizenz- und Know-how-Verträge Im internationalen Privatrecht

Lizenz- und Know-how-Verträge Im internationalen Privatrecht Jürgen F. Hoppe Lizenz- und Know-how-Verträge Im internationalen Privatrecht Ein Beitrag zum Kollisionsrecht internationaler und insbesondere multinationaler Lizenzverträge aus dem Bereich des Patent-,

Mehr

Fall 2: Beats Vibraphonmusiksammlung

Fall 2: Beats Vibraphonmusiksammlung Universität Zürich Rechtswissenschaftliches Lehrstuhl von der Crone Rämistrasse 74/3 CH-8001 Zürich Telefon +41 44 634 48 71 Telefax +41 44 634 43 97 www.rwi.uzh.ch/vdc Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone

Mehr

Völkerrecht I: Völkerrecht und Landesrecht

Völkerrecht I: Völkerrecht und Landesrecht : Völkerrecht und Landesrecht Vorlesung vom 12. Oktober 2010 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2010 Ziele Mögliche Konflikte zwischen Völkerrecht und Landesrecht erkennen Lösungsmöglichkeiten verstehen

Mehr

F&E Kooperationsverträge Zentrale Aspekte massschneidern

F&E Kooperationsverträge Zentrale Aspekte massschneidern LES Fachtagung 2011 F&E Kooperationsverträge Zentrale Aspekte massschneidern Zürich, 14. April 2011 Stefan Kohler VISCHER AG 20.04.2011 1 F&E Beziehungen Partnerschaftliche Kooperation? JA NEIN Besondere

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung...15

Inhaltsverzeichnis. Einleitung...15 Inhaltsverzeichnis Einleitung...15 Kapitel 1: Terminologische Grundlagen...23 A. Begriff des Know-hows...23 I. Das Know-How in den gesetzlichen Grundlagen...24 1. TRIPS-Abkommen...24 2. Gruppenfreistellungsverordnung

Mehr

3. Einrede des Notbedarfs, 519

3. Einrede des Notbedarfs, 519 3. Einrede des Notbedarfs, 519 519 gilt nur für die noch nicht vollzogene Schenkung nach Vollzug gelten 528 f. (Rückforderung) 519 auch anwendbar, wenn Schenker Notbedarf selbst verschuldet hat; 529 nicht

Mehr

Informatik und Recht HS 2008

Informatik und Recht HS 2008 1. Einleitung 2. EDV-Vertragstypen und das Nominatvertragsrecht 2.1 Überblick 2.2 Kaufvertrag 2.3 Mietvertrag 2.4 Werkvertrag 2.5 Auftrag 2.6 Arbeitsvertrag 3. Hardwareverträge 3.1 Kauf 3.2 Miete 4. Softwareverträge

Mehr

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG I. Definition Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert

Mehr

Inhaltsverzeichnis 9. Abkürzungsverzeichnis 18. Literaturverzeichnis 21. Materialienverzeichnis Einleitende Bemerkungen 39. I.

Inhaltsverzeichnis 9. Abkürzungsverzeichnis 18. Literaturverzeichnis 21. Materialienverzeichnis Einleitende Bemerkungen 39. I. Inhaltsübersicht 7 INHALTSÜBERSICHT Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 18 Literaturverzeichnis 21 Materialienverzeichnis 38 1 Einleitende Bemerkungen 39 I. Verträge 39 II. Allgemeine Regelung von

Mehr

Inhaltsübersicht. E inleitung Kapitel: H istorie,g egenw art u n d Z u k u n ft Historie Gegenwart und Zukunft...

Inhaltsübersicht. E inleitung Kapitel: H istorie,g egenw art u n d Z u k u n ft Historie Gegenwart und Zukunft... Inhaltsübersicht E inleitung......19 1. Kapitel: H istorie,g egenw art u n d Z u k u n ft...21 1 Historie...21 2 Gegenwart und Zukunft...23 2. Kapitel: W erkm ietw ohnungen... 29 3 Wesen einer Werkmietwohnung...

Mehr

Einführung in das private Baurecht

Einführung in das private Baurecht Einführung in das private Baurecht Dres. iur. Thomas Ender und Erich Rüegg Rechtsanwälte und Notare 19.09.2017 Einführung in das private Baurecht 1 Was bedeutet «Baurecht»? Baurecht ist kein definierter

Mehr

Privatautonomie. Vertragsfreiheit beinhaltet: Abschlussfreiheit; Partnerwahlfreiheit; Aufhebungsfreiheit; Formfreiheit; Inhaltsfreiheit.

Privatautonomie. Vertragsfreiheit beinhaltet: Abschlussfreiheit; Partnerwahlfreiheit; Aufhebungsfreiheit; Formfreiheit; Inhaltsfreiheit. Privatautonomie Vertragsfreiheit beinhaltet: Abschlussfreiheit; Partnerwahlfreiheit; Aufhebungsfreiheit; Formfreiheit; Inhaltsfreiheit. Private Staat PD. Dr. A. Mächler Zwingendes und nachgiebiges Recht

Mehr

SIA Ordnungen 102 und 103:

SIA Ordnungen 102 und 103: SIA Ordnungen 102 und 103: Haken, Ösen und praktische Lösungen Dr. Patrick Middendorf AM T Rechtsanwälte, Zürich Was Sie erwartet: Planerverträge und AVB Ausgangspunkt: Planer und BH machen Vertrag Planervertrag!

Mehr

1 Einleitung. SchuldR BT I Grundwissen 1

1 Einleitung. SchuldR BT I Grundwissen 1 SchuldR BT I Grundwissen 1 1 Einleitung Der vorliegende Theorieband aus der Grundwissen-Reihe richtet sich in erster Linie an Studenten in den ersten Semestern des Studiums. Gegenstand der Darstellung

Mehr

Geschäftsraummiete / Vertragsgestaltung

Geschäftsraummiete / Vertragsgestaltung Geschäftsraummiete / Vertragsgestaltung - mit Übersichten, Beispielen Tipps, Mustervertrag - Dr. Andreas Stangl Referent Dr. Andreas Stangl Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet-

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 1

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 1 Vorwort Inhaltsverzeichnis VII IX Einleitung 1 1. Kapitel: Grundlagen 5 1 Outsourcing 5 I. Terminologie 5 1. Outsourcing und verwandte Begriffe 5 2. Die in dieser Arbeit verwendeten Begriffe 6 II. Motive

Mehr

Aktionärbindungsvertrag

Aktionärbindungsvertrag Muster für Anwalts-Aktiengesellschaft Basis = Version, die von der Aufsichtskommission Zürich geprüft und mit Vorbehalten "genehmigt" wurde. Überarbeitet, um den Auflagen der Aufsichtskommission Zürich

Mehr

Wozu dient Recht? Verhaltensregeln

Wozu dient Recht? Verhaltensregeln Wozu dient Recht? Wo Menschen zusammenleben, braucht es Regeln Ohne Verhaltensregeln wäre eine menschliche Gemeinschaft nicht möglich. Chaotische Zustände würden ständig zu Streit führen HB/08.04.03 Was

Mehr

Verzicht auf die Verjährungseinrede

Verzicht auf die Verjährungseinrede Verzicht auf die Verjährungseinrede 1 23 Einleitung 2 23 1 Zum neuen Titel Der Titel meines Vortrags im Tagungsprogramm lautet: «Verjährungsverzicht». «Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze

Mehr

als Rechtsgemeinschaften strukturierte, vertraglich begründete und organisierte Personenverbindungen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks

als Rechtsgemeinschaften strukturierte, vertraglich begründete und organisierte Personenverbindungen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften als Rechtsgemeinschaften strukturierte, vertraglich begründete und organisierte Personenverbindungen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks gesetzliche Formen von Personengesellschaften

Mehr

Möglichkeiten und Grenzen der Rechtsmethodik

Möglichkeiten und Grenzen der Rechtsmethodik Benjamin Schindler Möglichkeiten und Grenzen der Rechtsmethodik im Verwaltungsrecht Weiterbildung für das Berner Verwaltungsgericht vom 3. November 2010 Übersicht 1. Vorbemerkung zum Ziel der Veranstaltung

Mehr

Wiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung?

Wiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung? Wiederholungsfragen Hinweis: Die folgenden Fragen wurden von einer Teilnehmerin des Konversatoriums gestellt. Ich möchte die Antworten auf diesem Wege auch den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugänglich

Mehr

ZUSAMMENARBEITSVERTRAG

ZUSAMMENARBEITSVERTRAG ZUSAMMENARBEITSVERTRAG (zweier selbständiger Betriebe) zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend ABC genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend XYZ genannt) VORBEMERKUNGEN A) ABC ist ein selbständiges

Mehr

2. Kapitel: Verjährungsverzichtserklärungen (Hemmungs- und Unterbrechungsabreden) in der Praxis... 29

2. Kapitel: Verjährungsverzichtserklärungen (Hemmungs- und Unterbrechungsabreden) in der Praxis... 29 XI Abkürzungsverzeichnis... XIX Literaturverzeichnis...XXV Materialienverzeichnis... XXXIX Einleitung... 1 1. Kapitel: Grundlagen des Verjährungsrechts... 3 I. Begriff der Verjährung... 3 II. Zweck der

Mehr

SIA Ordnungen 102 und 103:

SIA Ordnungen 102 und 103: SIA Ordnungen 102 und 103: Haken, Ösen und praktische Lösungen Dr. Patrick Middendorf AM T Rechtsanwälte, Zürich Was Sie erwartet: Planerverträge und AVB Ausgangspunkt: Planer und BH machen Vertrag Planervertrag!

Mehr

Hauptsächliche praktische Bedeutung der Unterscheidung

Hauptsächliche praktische Bedeutung der Unterscheidung Materielles Recht Formelles Recht I. Unterscheidung II. materielles Recht: formelles Recht: Regelung der Rechtsbeziehungen/ Rechtslage Regelung des Verfahrens und der Organisation von Behörden und Gerichten

Mehr

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit Der Grundsatz der Vertragsfreiheit Obligationenrecht Allgemeiner Teil Vorlesung vom 29. November 2007 Dr. Salome Wolf 1 Disposition (1) Vertrag Historisches Wirtschaftsfreiheit BV 27 Verwirklichung der

Mehr

Aktionärbindungsvertrag

Aktionärbindungsvertrag Aktionärbindungsvertrag vom zwischen und und 1. Gegenstand 1 Die auf dem Deckblatt - und bei künftigen Änderungen im Anhang 1.1 - dieses Aktionärbindungsvertrags ("ABV") jeweils namentlich aufgeführten

Mehr

PRIVATRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Privatrecht. 2. Personenrecht. 3. Vertrag

PRIVATRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Privatrecht. 2. Personenrecht. 3. Vertrag PRIVATRECHT Inhaltsübersicht 1. Privatrecht 2. Personenrecht 3. Vertrag 1. Rechtsquellen Bund Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 SR 210 Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen

Mehr

Franchising zwischen Arbeitsrecht und Handelsrecht

Franchising zwischen Arbeitsrecht und Handelsrecht Ursula Waßer Franchising zwischen Arbeitsrecht und Handelsrecht Zugleich ein Beitrag zum Arbeitnehmerbegriff Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung 15 1. Die Rechtsprechung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Inhaltsübersicht

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Inhaltsübersicht IX Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht V VII 1 Einleitung 1 A. Die Fitnessbranche in Deutschland 1 I. Entwicklung der Fitnessbranche 1 II. Die verschiedenen Betriebsformen von Fitness-Studios 3

Mehr

Inhaltsverzeichnis Artikel Seite

Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Vorwort... Abkürzungen... V XV Erste Abteilung Allgemeine Bestimmungen Erster Titel Die Entstehung der Obligationen... 3 Erster Abschnitt. Die Entstehung durch Vertrag... 1 40g 3 Vorbemerkungen zu Art.

Mehr

Checkliste I Auswahl SIK-Vertragsvorlage

Checkliste I Auswahl SIK-Vertragsvorlage AGB der SIK Auswahl SIK-Vertragsvorlage Status des Dokuments: In Kraft Version Februar 2016 Dokument: - Auswahl SIK-Vertragsvorlage Februar 2016 Arbeitsgruppe: ICT-Beschaffung Kontakt: +41 31 320 00 02

Mehr

1992 ISDA-Master Agreement

1992 ISDA-Master Agreement Schweizer Schriften zum Bankrecht Herausgegeben von Prof. Dr. Dieter Zobl, Prof. Dr. Mario Giovanoli, Prof. Dr. Gerard Hertig Band 33 Prof. Dr. Dieter Zobl Dr. Thomas Werlen, LL.M. 1992 ISDA-Master Agreement

Mehr

Systematik des Allgemeinen Schuldrechts

Systematik des Allgemeinen Schuldrechts Einführung Folie 1 Systematik des Allgemeinen Schuldrechts Zweites Buch des BGB Allgemeiner Teil: 241-432, d.h.: Vorschriften anwendbar für alle Schuldverhältnisse ( Klammerprinzip ) (z.b.: 122, 823, 989

Mehr

Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei

Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag Dr. Naoki D. Takei Inhalt/ Arten Inhalt: Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer gegen Bezahlung des Kaufpreises den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm daran Eigentum

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Erste Abteilung Allgemeine Bestimmungen. Erster Titel Die Entstehung der Obligationen 3. Vorwort Abkürzungen

Inhaltsverzeichnis. Erste Abteilung Allgemeine Bestimmungen. Erster Titel Die Entstehung der Obligationen 3. Vorwort Abkürzungen Vorwort Abkürzungen V XV Erste Abteilung Allgemeine Bestimmungen Erster Titel Die Entstehung der Obligationen 3 Erster Abschnitt. Die Entstehung durch Vertrag 3 Vorbemerkungen zu Art. l-40f 3 Allgemeines

Mehr

Lösungsskizze Fall 1. Zeitungsanzeige (1. September) invitatio ad offerendum. Telefonanruf (1. September) Einleitung Vertragsverhandlungen

Lösungsskizze Fall 1. Zeitungsanzeige (1. September) invitatio ad offerendum. Telefonanruf (1. September) Einleitung Vertragsverhandlungen Lösungsskizze Fall 1 Zeitungsanzeige (1. September) Walter invitatio ad offerendum Telefonanruf (1. September) Einleitung Vertragsverhandlungen Walter Brief per A-Post (1. September) Antrag durch (CHF

Mehr

II. Kollektives Arbeitsrecht II

II. Kollektives Arbeitsrecht II II. Kollektives Arbeitsrecht II Vorlesung: Arbeitsrecht Master Frühlingssemester 2019 Prof. Dr. iur. Roger Rudolph Seite 1 Vorbereitungslektüre und Lernziele Vorbereitungslektüre Portmann/Stöckli, Schweizerisches

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 10 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Verwaltungsrechtlicher Vertrag 18 Prof. Dr. Felix Uhlmann

Mehr

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines 2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3.

Mehr

Vorlesung Obligationenrecht Besonderer Teil

Vorlesung Obligationenrecht Besonderer Teil Vorlesung Obligationenrecht Besonderer Teil Rechtsanwalt Prof. Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Universität Zürich Innominatkontrakte, 7. Dezember 2015 Studentendarlehen? BGE 139 III 201 ff. X schloss zur Finanzierung

Mehr

Öffentlich-rechtliche vs. zivilrechtliche Verträge in der Stromwirtschaft

Öffentlich-rechtliche vs. zivilrechtliche Verträge in der Stromwirtschaft Öffentlich-rechtliche vs. zivilrechtliche Verträge in der Stromwirtschaft Phyllis Scholl, Bär & Karrer AG VSE Juristentag Bern, 23. November 2016 Einstieg (1/2) Urteil des Bundesgerichts vom 17. April

Mehr

Anwendungsbereich und Inhalt der

Anwendungsbereich und Inhalt der Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 3./4.12.2009: Anwendungsbereich und Inhalt der Erfüllungsansprüche Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914

Mehr

Veräusserungsverträge

Veräusserungsverträge Veräusserungsverträge Zusammenfassungen Prüfung Dienstag, 10. April 2017 OR, Nominatverträge, Innominatverträge 1 Veräusserungsverträge, Kaufvertrag 2 Übergang von Nutzen und Gefahr 3 Vertragsverletzung

Mehr

Schaubilder Fragen - Antworten (A) aufgrund der GPL

Schaubilder Fragen - Antworten (A) aufgrund der GPL Schaubilder Fragen - Antworten (A) Schaubild 1 - Verbraucher als Letztnehmer aufgrund der GPL - Unternehmer als Letztnehmer 1. Frage: Weshalb Unterscheidung zwischen Lizenznehmern jeweils als Letztnehmer

Mehr

K O N K U B I N A T S V E R T R A G

K O N K U B I N A T S V E R T R A G HINWEIS Beim vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Mustervertrag für ein Konkubinatspaar mit gemeinsamer Mietwohnung und gemeinsamen Kindern. Die Bestimmungen sind als mögliche Regelungen zu verstehen

Mehr

Cryptocoin-Schulden. Haftung und Risikoverteilung bei der Verschaffung von Bitcoins und Alt-Coins. Paulina Jo Pesch. von

Cryptocoin-Schulden. Haftung und Risikoverteilung bei der Verschaffung von Bitcoins und Alt-Coins. Paulina Jo Pesch. von Cryptocoin-Schulden Haftung und Risikoverteilung bei der Verschaffung von Bitcoins und Alt-Coins von Paulina Jo Pesch 2017 Vorwort... V Literaturverzeichnis... XIII Abbildungsverzeichnis... XXV Kapitel

Mehr

Kauf Vorbemerkungen. Stand

Kauf Vorbemerkungen. Stand Kauf Vorbemerkungen Stand 31.3.2016 1053-1089 (achtunddreißig ) Allgemein: Dieser Normenkomplex, der einen zentralen Vertragstyp behandelt, befindet sich überraschenderweise weitgehend noch in der Urfassung

Mehr

Erstes Kapitel Der einfache Auftrag

Erstes Kapitel Der einfache Auftrag Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturübersicht IX XVII XXI Erstes Kapitel Der einfache Auftrag 1. Einleitung 1 I. Definition. Systematik des Gesetzes 1 II. Die Funktion des einfachen Auftrags 5 III.

Mehr

EFFIZIENT LÖSUNGSORIENTIERT BAURECHTSAUFLÖSUNG - ERFAHREN HEIMFALL SPEZIALISIERT

EFFIZIENT LÖSUNGSORIENTIERT BAURECHTSAUFLÖSUNG - ERFAHREN HEIMFALL SPEZIALISIERT www.haeusermann.ch EFFIZIENT LÖSUNGSORIENTIERT BAURECHTSAUFLÖSUNG - ERFAHREN HEIMFALL SPEZIALISIERT BAURECHTSAUFLÖSUNG HEIMFALL www.haeusermann.ch Seite 2 INHALTSÜBERSICHT 1. Wesen und Inhalt von Baurechten

Mehr

Checkliste Eigenverbrauchsgemeinschaften

Checkliste Eigenverbrauchsgemeinschaften Checkliste Eigenverbrauchsgemeinschaften Das Verhältnis zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) und Eigenverbrauchsgemeinschaft ist vorteilhafterweise vertraglich zu regeln. In der Praxis eignet

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut Vorlesung Sachenrecht HS17

Rechtswissenschaftliches Institut Vorlesung Sachenrecht HS17 Vorlesung Sachenrecht HS17 Lehrstuhl für Privatrecht mit Schwerpunkt Sachenrecht Prof. Dr. iur. Ruth Arnet A. Grundlagen und Systematik I. Systematik II. Sachbegriff und dingliche Rechte ZGB Vierter Teil:

Mehr

II. Kollektives Arbeitsrecht B

II. Kollektives Arbeitsrecht B II. Kollektives Arbeitsrecht B Vorlesung Arbeitsrecht Master Lehrstuhl für Privat- und Arbeitsrecht Prof. Dr. iur. Wolfgang Portmann 16.03.2017 Seite 1 Thema 2: Effektivklauseln Mit Entscheid vom 6. Oktober

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 49 Störung der Geschäftsgrundlage A. Allgemeines Umstände sind bei Vertragsschluss anders als angenommen oder entwickeln sich anders Anpassungsinteresse vs. Bestandsinteresse Einschränkung des Grundsatzes

Mehr

Die Beendigung von externen Outsourcingverhältnissen mit komplexen Pflichtenstrukturen

Die Beendigung von externen Outsourcingverhältnissen mit komplexen Pflichtenstrukturen Nicolas Mosimann Die Beendigung von externen Outsourcingverhältnissen mit komplexen Pflichtenstrukturen Helbing Lichtenhahn Verlag Vorwort Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Kapitel: Grundlagen 5 1 Outsourcing

Mehr

Testamente. Wichtige Fragen - verständliche Antworten. Redaktion & Layout lic. phil. Josef F. Kümin

Testamente. Wichtige Fragen - verständliche Antworten. Redaktion & Layout lic. phil. Josef F. Kümin Testamente Wichtige Fragen - verständliche Antworten Redaktion & Layout lic. phil. Josef F. Kümin Einleitung Testamente Einleitung Liebe Leserin Lieber Leser Viele Institutionen empfehlen sich für Legate,

Mehr

Die Verfügungen von Todes wegen

Die Verfügungen von Todes wegen 1. Allgemeines - Charakterisierung ZGB 494 ff. Alternative zum Testament Arten: Erbbegünstigung, Erbverzicht Zweiseitigkeit, dadurch Bindungswirkung - Form der Errichtung Öffentliches Testament (vgl. ZGB

Mehr

Der Franchise-Vertrag

Der Franchise-Vertrag Innominatverträge, Herbstsemester 2013 Der Franchise-Vertrag Dr. Lucius Huber Dr. Lucius Huber, HS 2013 1 1. Begriff «Der Franchisegeber räumt der Franchisenehmerin gegen Entgelt das Recht ein, in eigenem

Mehr

Rechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und des Internets der Dinge

Rechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und des Internets der Dinge Rechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und des Internets der Dinge Prof. Dr. iur. Michael Hakenberg Centre Européen des Consommateurs Luxembourg 6. Konferenz über Aspekte des europäischen

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von Schuldnern, Schuldnerwechsel, gestörte Gesamtschuld

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von Schuldnern, Schuldnerwechsel, gestörte Gesamtschuld Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von n, wechsel, gestörte Gesamtschuld Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New

Mehr

Lernziele Einführung ins Recht

Lernziele Einführung ins Recht Lernziele Einführung ins Recht 01.11.2016 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Was ist Recht, und wozu dient das Recht? Seite 3 2 Vom Aufbau unserer Rechtsordnung Seite 3 3 Von der Arbeit mit Gesetzen Seite 3

Mehr

5. Woche Do. 06. November 2012 Sicherungsgeschäfte

5. Woche Do. 06. November 2012 Sicherungsgeschäfte 5. Woche Do. 06. November 2012 Sicherungsgeschäfte Garantievertrag: Ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, bei dem sich der Garant gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Leistung eines Dritten

Mehr

Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 02. Schuld- und Vertragsrecht

Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 02. Schuld- und Vertragsrecht Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA Arbeitshandbuch Modul 02 Schuld- und Vertragsrecht Hinweis zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Sie erhalten zu jedem Modul ein Arbeitshandbuch mit Fragen

Mehr

Technologietransfer und Alleinbezug in der Schweiz

Technologietransfer und Alleinbezug in der Schweiz Technologietransfer und Alleinbezug in der Schweiz Assemblée Générale ASAS - 26 septembre 2017 - Berne Commerce en ligne et autres questions pratiques en matière de distribution Nicolas Birkhäuser Übersicht

Mehr

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil VO Schuldrecht Allgemeiner Teil Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas 1 I. Schuldrecht und Schuldverhältnis 2 Skizze Einordnung/Zeitlicher Ablauf Vorvertragliches Schuldverhältnis Erfüllungsstadium Nachvertragliches

Mehr

XI. Kreditkartengeschäft und Sponsoringvertrag

XI. Kreditkartengeschäft und Sponsoringvertrag Innominatverträge, Herbstsemester 2013 XI. Kreditkartengeschäft und Sponsoringvertrag Dr. Lucius Huber Dr. Lucius Huber, HS 2013 1 Das Kreditkartengeschäft 1. Begriffe Die einfache Kreditkarte: Es liegt

Mehr

Rechtsnatur und Rechtsprobleme des Bauprojektsteuerungsvertrages

Rechtsnatur und Rechtsprobleme des Bauprojektsteuerungsvertrages Rechtsnatur und Rechtsprobleme des Bauprojektsteuerungsvertrages Von Andreas Zöpfl Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einführung in den Untersuchungsgegenstand und Ziele der Arbeit 15 I. Die externe

Mehr

Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser. Erbrecht. 5 Allgemeines zu den Verfügungen von Todes wegen

Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser. Erbrecht. 5 Allgemeines zu den Verfügungen von Todes wegen Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser Erbrecht 5 Allgemeines zu den Verfügungen von Todes wegen I. Verfügungsfähigkeit Vgl. Art. 467 und 468 ZGB! Verfügungsfähigkeit für letztwillige Verfügungen und Erbverträge

Mehr

Vertragsgestaltung: Sicherungsgeschäfte (Garantie und Bürgschaft) Dr. Naoki D. Takei

Vertragsgestaltung: Sicherungsgeschäfte (Garantie und Bürgschaft) Dr. Naoki D. Takei Vertragsgestaltung: Sicherungsgeschäfte (Garantie und Bürgschaft) Dr. Naoki D. Takei Rechtsnatur/ Interessenlage Definitionen und Rechtsnatur: Garantievertrag: Ist ein einseitig verpflichtender Vertrag,

Mehr

Einführung in die Rechtswissenschaft

Einführung in die Rechtswissenschaft Einführung in die Rechtswissenschaft Herbstsemester 2017 Hans-Ueli Vogt Gruppe 2 1 Die normative Sicht auf das Leben "Das Recht ist das Leben der Menschen selbst, von einer besondern Seite angesehen."

Mehr

Holger Kircher. Der Personalkauf. PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

Holger Kircher. Der Personalkauf. PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Holger Kircher Der Personalkauf PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften 7 Gliederung Einleitung 33 I. Naturalleistungen als Form des Arbeitsentgelts 33 II. Kaufverträge im besonderen 35 Dl. Methodik

Mehr

Die Haftungsfreizeichnung im Deliktsrecht und in der Gefährdungshaftung

Die Haftungsfreizeichnung im Deliktsrecht und in der Gefährdungshaftung Bernd Thyssen Die Haftungsfreizeichnung im Deliktsrecht und in der Gefährdungshaftung Theorie und Forschung, Bd. 508 Rechtswissenschaften, Bd. 45 Roderer Verlag, Regensburg 1997 VII EINLEITUNG 1 1. KAPITEL:

Mehr

Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe

Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe [Die TIR übernimmt für die Vollständigkeit der Vertragsvorlage keine Garantie oder Haftung. Das vorliegende Vertragsformular dient als Mustervorlage und ist als Ausgangsbasis

Mehr

Vertragstypen im Überblick

Vertragstypen im Überblick Vertragstypen im Überblick Verträge zur dauernden Überlassung - Kauf 433 ff. - Tausch 480 - Schenkung 516 ff. Verträge zur vorübergehenden Überlassung - Miete 535 ff. - Pacht 581 ff. - Leihe 598 ff. -

Mehr

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil VO Schuldrecht Allgemeiner Teil Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas 1 I. Schuldrecht und Schuldverhältnis 2 Skizze Einordnung/Zeitlicher Ablauf Vorvertragliches Schuldverhältnis Erfüllungsstadium Nachvertragliches

Mehr