Herbstsemester Innominatverträge. Dr. Lucius Huber, Advokat. Dr. Lucius Huber, HS
|
|
- Dagmar Kaiser
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herbstsemester 2012 Innominatverträge Dr. Lucius Huber, Advokat Dr. Lucius Huber, HS
2 Einleitung 1. Vorbemerkungen 2. Übersicht über den Allgemeinen Teil 3. Übersicht über den Besonderen Teil Dr. Lucius Huber, HS
3 Teil 1: Allgemeiner Teil I. Grundlagen und Begriffe II. Prinzipien der Rechtsanwendung Dr. Lucius Huber, HS
4 I. Grundlagen und Begriffe 1. Einführung 2. Definition, Begriffe 3. Arten von Innominatverträgen 4. Abgrenzung zu Nominatverträgen 5. Problem: Zusammengesetzte Verträge Dr. Lucius Huber, HS
5 1. Einführung 1.1 Was ist ein Innominatvertrag? 1.2 Weshalb brauchen wir Regeln für den Umgang mit Innominatverträgen? 1.3 Welche Arten von Innominatverträgen gibt es? Dr. Lucius Huber, HS
6 1.1 Was ist ein Innominatvertrag? Schweizerisches Vertragsrecht von 5 Freiheiten geprägt: (1) Vertragsabschlussfreiheit (2) Partnerwahlfreiheit (3) Inhaltsfreiheit (4) Typenfreiheit (5) Formfreiheit Dr. Lucius Huber, HS
7 Vertragstypenfreiheit Alle im OR BT selbst geregelten Verträge sind Nominatverträge. Die Parteien sind aber nicht an diese begrenzte Auswahl gebunden, sondern dürfen selber neue Vertragstypen schaffen. Kein numerus clausus der möglichen Vertragstypen in der Schweiz. Dr. Lucius Huber, HS
8 Begriff des Innominatvertrages Innominatkontrakte sind Verträge, die weder im Besonderen Teil des OR noch in einem Spezialgesetz spezifisch geregelt sind. Doch: Begriff irreführend, denn auch im Gesetz genannte, aber nicht tiefgehend geregelte Verträge gelten als Innominatkontrakte, z.b. Willensvollstreckungsauftrag (ZGB 517 f.) oder der Vorvertrag (OR 22) Dr. Lucius Huber, HS
9 Abgrenzung zwischen Nominat- und Innominatvertrag 1. Wichtigstes Zuordnungskriterium: essentialia negotii (Stimmen die Hauptleistungspflichten überein mit den Pflichten, die den Vertragstyp charakterisieren?) 2. Gesamtbetrachtung: Stimmt das Wesen des Vertrages mit dem Wesen des Vertragstyps überein? 3. Entscheidung: Nominat- oder Innominatvertrag Dr. Lucius Huber, HS
10 Zuordnung zu Vertragstyp ist nicht absolut Zuordnung nur Indiz für Anwendung der Normen des BT Parteiwille entscheidend Denn: Nominatverträge sind z.t. nur rudimentär im Gesetz geregelt (z.b. Speditionsvertrag, Art. 439 OR) und im Bereich des nicht zwingenden Rechts besteht viel Freiheit für eigene Regelungen Dr. Lucius Huber, HS
11 1.2 Weshalb brauchen wir Regeln für den Umgang mit Innominatverträgen? Immer zu beachten: zwingendes Gesetzesrecht AT Parteiwille ist der Ausgangspunkt Wenn Parteiwille nicht eindeutig auslegbar, wie ist diese Vertragslücke zu füllen? Ergänzung mit dispositivem Gesetzesrecht Nach welchen Regeln ist welches Nominatrecht anwendbar? Verschiedene Theorien zur Anwendung des Gesetzesrechts Dr. Lucius Huber, HS
12 Theorien zur Anwendung des Gesetzesrechts (Übersicht) Absorptionstheorie Kombinationstheorie Übernahme gesetzlicher Einzelanordnungen Analoge Rechtsanwendung des OR BT Kreationstheorie BGer: Methodenpluralismus Dr. Lucius Huber, HS
13 1.3 Arten von Innominatverträgen Gemischte Verträge (1)Doppeltypische Verträge (2)Kombinationsverträge (3)Verträge mit Typenverschmelzung Verträge eigener Art Problemfall: Zusammengesetzte Verträge Dr. Lucius Huber, HS
14 Schema der Verträge (nach Schluep) Verträge Nominatverträge Innominatverträge Typische Verträge Gesetzlich geregelte Mischverträge Typische Verträge mit Beimischung Gemischte Verträge Verträge sui generis (eigener Art) Kombinations- Verträge Doppeltypische Verträge Verträge mit Typenverschmelzung Dr. Lucius Huber, HS
15 Charakteristik der gemischten Verträgen Mehrere Leistungen (Hauptelemente) sind abhängig von einander geschuldet. Diese Hauptelemente gehören verschiedenen Vertragstypen an. Unsachgemäss: Rechtsfolgen auf nur einen Vertragstyp stützen. Dr. Lucius Huber, HS
16 Der Kombinationsverträge ( Zwillingsverträge) Eine Partei hat sich zu mehreren Hauptleistungen verpflichtet, die verschiedenen Vertragstypen angehören. Gegenleistung ist einheitlich, meist Geldzahlung. Beispiel: Gastaufnahme- oder Fernkursverträge Dr. Lucius Huber, HS
17 Der doppeltypische Verträge ( Zwitterverträge ) Die Hauptleistungen der Parteien gehören verschiedenen Vertragstypen an. oder Die Hauptleistungen gehören dem gleichen Vertragstyp an, haben aber einen anderen Vertragsgegenstand. Beispiel: Miete Wohnung in Kombination mit Hauswartung Dr. Lucius Huber, HS
18 Verträge mit Typenverschmelzung Die einheitliche Hauptleistung einer Partei gehört, was das Entgelt dafür angeht, verschiedenen Vertragstypen an. Beispiel: die gemischte Schenkung Dr. Lucius Huber, HS
19 Charakteristik der Verträge eigener Art Nicht vollständig gesetzlich geregelt Hauptelemente nicht einzelnen Nominatelementen zuordenbar Besondere innere Einheit (d.h. es werden nicht überwiegend Elemente von Nominaltypen sondern v.a. gesetzlich nicht geregelte Elemente verwendet) Beispiel: Alleinvertriebsvertrag, Lizenzvertrag, i.d.r. Franchisevertrag Dr. Lucius Huber, HS
20 Abgrenzung zu speziellen Nominatverträgen Folgende Verträge sind keine Innominatverträge: Gesetzlich geregelter Mischvertrag Typischer Vertrag mit Beimischung Zusammengesetzter Vertrag Dr. Lucius Huber, HS
21 Charakteristik der speziellen Nominatverträgen Gesetzlich geregelter Mischvertrag: Das Gesetz sieht eine Mischung von Typenelementen vor Typischer Vertrag mit Beimischung: Nur Nebenpunkte weichen vom gesetzlichen Typus ab Zusammengesetzte Verträge Dr. Lucius Huber, HS
22 Problem: Zusammengesetze Verträge Lediglich Verknüpfung von mehreren selbständigen Verträgen (Nominat- oder Innominatverträgen) Gegenseitige Abhängigkeit (innerer Konnex) Meist Koppelungsabrede Mit Koppelung soll bestimmter Zweck ( Finalnexus ) erreicht werden Koppelung im Rahmen von OR 20 II, 82, 107 und 119 II zu beachten Im Kern der Verträge steht die Regelung von Ungültigkeits- und Beendigungsfolgen Beispiel: Leihe Hot-Dog-Maschine/Wurstverkauf; Sukzessivlieferungsverträge Dr. Lucius Huber, HS
23 II. Prinzipien der Rechtsanwendung 1. Ausgangspunkt: Streitigkeit 2. Fragen der Auslegung und der Ergänzung von Innominatverträgen 3. Anwendbarkeit und Massgeblichkeit des OR AT 4. Anwendbarkeit und Massgeblichkeit des OR BT 5. Methoden der Rechtsanwendung Dr. Lucius Huber, HS
24 1. Ausgangspunkt Ausgangspunkt der Rechtsanwendungsfrage ist in aller Regel eine Streitigkeit zwischen den Vertragspartnern Beispiel: Talentstudiofall (BGE 104 II 108) Dr. Lucius Huber, HS
25 Beispiel: Talentstudiofall 1 Frau X. betrieb in Zürich ein "Talent-Studio", in dem sie jüngere Leute in Gesang und Darbietung ausbildete, um sie auf eine Karriere in der Unterhaltungsindustrie vorzubereiten. Am 28. August 1975 schloss die damals 22- jährige Z. mit ihr einen "Ausbildungsvertrag" ab, der einen dreimonatigen Kurs mit 12 Doppelstunden im Schlagersingen vorsah. Nach Beendigung des Kurses unterzeichneten die Parteien einen mit "Der Weg zur Schallplatte" überschriebenen "Managements- Vertrag". Dr. Lucius Huber, HS
26 Beispiel: Talentstudiofall 2 Durch diesen Management-Vertrag übertrug Z. als Interpretin dem Talent- Studio das ausschliessliche Recht ihres "Managements für Auftritte und Produktionen jeder Art"; das Studio war alleinberechtigt, diesbezügliche Verträge in eigener Kompetenz abzuschliessen. Frau X. verpflichtete sich, die Interpretin für öffentliche Auftritte zu schulen und den Kontakt mit Schallplattenproduzenten herzustellen, sie bei Radio-Fernsehanstalten des In- und Auslandes bekannt zu machen, ihre künstlerischen und finanziellen Interessen zu vertreten. Z. versprach insbesondere, allen Anweisungen des Studios Folge zu leisten, angebotene Titel zu übernehmen, Vereinbarungen über Auftritte zu erfüllen, Termine einzuhalten und während der Dauer des Vertrages so unabhängig zu sein, dass sie bei Bedarf verfügbar war. Sie verpflichtete sich zudem, dem Studio aus allen Gagen und Lizenzeinnahmen ein Manager-Honorar bis 40% zu bezahlen. Das Vertragsverhältnis sollte am 9. Dezember 1975 beginnen und fünf Jahre dauern. Für den Fall, dass Z. den Vertrag nicht einhielt, wurde eine Konventionalstrafe von Fr vorgesehen. Dr. Lucius Huber, HS
27 2. Fragen der Auslegung und der Ergänzung von Innominatverträgen Diesbezüglich zeigt sich bereits die grosse Bedeutung des OR AT für die Rechtsanwendung bei Innominatverträgen Für Fragen der Auslegung und Ergänzung ist primär auf die Regeln des OR AT zurückzugreifen Dr. Lucius Huber, HS
28 3. Anwendbarkeit OR AT OR AT ist unmittelbar auf Innominatverträge anwendbar, nicht nur analog Gilt ohne Einschränkung für die zwingenden Normen des OR AT Dispositive Normen des OR AT gelangen soweit dem Wesen des Vertrages entsprechend zur Anwendung Insbesondere gelangen Auslegungsregeln des OR AT zur Anwendung (v.a. Vertrauensprinzip) Dr. Lucius Huber, HS
29 4. Anwendbarkeit OR BT Frage der analogen Anwendung der Vorschriften, insbesondere auch der zwingenden Vorschriften des OR BT (z.b. OR 404) Schutzbedürfnis der Parteien und allfällige öffentliche Interessen sind zu berücksichtigen Dr. Lucius Huber, HS
30 5. Methoden der Rechtsanwendung Absorptionstheorie Theorie der analogen Rechtsanwendung Kombinationstheorie Theorie der Übernahme gesetzicher Einzelanordnungen Kreationstheorie Diskurstheorie Dr. Lucius Huber, HS
II. Prinzipien der Rechtsanwendung
Innominatverträge, Herbstsemester 2013 II. Prinzipien der Rechtsanwendung Dr. Lucius Huber, Advokat Dr. Lucius Huber, HS 2013 1 II. Prinzipien der Rechtsanwendung 1. Ausgangspunkt: Streitigkeit 2. Fragen
MehrObligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2016
Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2016 ; Leasingvertrag (1) Vorlesung vom Prof. Dr. Claire Huguenin www.rwi.uzh.ch/huguenin Huguenin, OR AT und BT, 45 Essentials Überblick über Innominatverträge
MehrV. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag)
Innominatverträge, Herbstsemester 2010 V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag) Dr. Lucius Huber, Advokat Dr. Lucius Huber, HS 2010 1 1. Begriff des Lizenzvertrages «Ein Lizenzvertrag liegt vor, wenn sich
MehrVorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Funktion des Franchising...
Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 21 Erster Teil: Begriff und wirtschaft liche Funktion des Franchising... 31 I. Entwicklung
MehrVII. Der EDV-Vertrag 1
Innominatverträge, Herbstsemester 2013 VII. Der EDV-Vertrag 1 Dr. Lucius Huber Dr. Lucius Huber, HS 2013 1 1. Begriff (1) «Der Lieferant verpflichtet sich gegen Entgelt, der Kundin Hard- und/oder Software
MehrÜbungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Frühjahrssemester 2018
Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Frühjahrssemester 2018 Fall 6 Streit in der Weisswaren-Branche 29. März 2018 RA Dr. Maissen Evaluation Übungen OR BT www.ius.uzh.ch/de/staff/senior-assistants/oa-maissen
MehrDie Rechtsnatur des Bierlieferungs- und Vorteilsgewáhrungsvertrages
Martin Ringel Die Rechtsnatur des Bierlieferungs- und Vorteilsgewáhrungsvertrages Gleichzeitig eine Stellungnahme zu den Vertragsbedingungen unter besonderer Beriicksichtigung synallagmatischer Verknüpfungen
MehrV. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag)
Innominatverträge, Herbstsemester 2012 V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag) Dr. Lucius Huber, Advokat Dr. Lucius Huber, HS 2012 1 1. Begriff des Lizenzvertrages «Ein Lizenzvertrag liegt vor, wenn sich
MehrKnackpunkte eines Aufhebungsvertrages für ein komplexes IT-Projekt
Juristisches IT-Projektmanagement Knackpunkte eines Aufhebungsvertrages für ein komplexes IT-Projekt Andy Mattausch Agenda 1. 2. Komplexes IT-Projekt Leistungsstörungen 3. 4. 5. Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag
MehrObligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2016
Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2016 Vorlesung vom Prof. Dr. Claire Huguenin www.rwi.uzh.ch/huguenin Huguenin, OR AT und BT, 30 Essentials Arten sversprechen Handschenkung Bedingte unter
Mehragriexpert Fachtagung Sachenrecht Dienstbarkeitsvertrag
agriexpert Fachtagung Sachenrecht Dienstbarkeitsvertrag www.studer-law.com Einleitung Folie 2 1 Einleitung Folie 3 Agenda 1. Definition / Inhaltliche Gestaltung 2. Begründung / Ausdehnung / Untergang 3.
MehrBAU-WERKVERTRAG. zwischen. ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und. XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt)
BAU-WERKVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Unternehmerin verpflichtet sich
MehrAnsprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I)
Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 15.11.2007 Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Überblick
MehrIII Der Joint-Venture Vertrag
Innominatverträge, Herbstsemester 2013 III Der Joint-Venture Vertrag Dr. Lucius Huber, Advokat Dr. Lucius Huber, HS 2013 1 1. Einführung 1. 1 Was ist ein Joint-Venture Vertrag? 1.2 Equity-Joint-Venture
MehrRecht Wesen Beispiel Objektives Recht
Thema 3: Blick auf das Recht I: Einleitung 1. Objektives und subjektives Recht Recht Wesen Beispiel Objektives Recht Subjektives Recht OR 184 Abs. 1: "Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer,
MehrRechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag
1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 7: In der Sportgaststätte des Andreas bestellt der Holger für sich und seinen Freund Pantani zwei Big Shot (Jägermeister, 4cl, eiskalt). Auf der mit Kreide
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung Kapitel: Historie, Gegenwart und Zukunft Kapitel: Werkmietwohnungen...29
Inhaltsverzeichnis Einleitung...19 1. Kapitel: Historie, Gegenwart und Zukunft...21 1 Historie...21 2 Gegenwart und Zukunft...23 I. Gesellschaftliche Aspekte... 24 II. Unternehmerische Aspekte... 25 2.
MehrVeranstaltungs und Prüfungsmerkblatt Herbstsemester 2016
Veranstaltungs und Prüfungsmerkblatt Herbstsemester 2016 3,574: Buch und Medienwirtschaft: Recht I ECTS Credits: 4 Überblick Prüfung/en (Verbindliche Vorgaben siehe unten) Dezentral schriftliche Klausur
MehrRechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag
1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 9: Der Student Markus sucht dringend ein Zimmer in Tübingen. Bei einer Besichtigung zeigt ihm die Vera ein Zimmer mit 23 qm für 250 und ein Zimmer mit 11
Mehr1 Einleitung. SchuldR BT I Grundwissen 1
SchuldR BT I Grundwissen 1 1 Einleitung Der vorliegende Theorieband aus der Grundwissen-Reihe richtet sich in erster Linie an Studenten in den ersten Semestern des Studiums. Gegenstand der Darstellung
MehrLizenz- und Know-how-Verträge Im internationalen Privatrecht
Jürgen F. Hoppe Lizenz- und Know-how-Verträge Im internationalen Privatrecht Ein Beitrag zum Kollisionsrecht internationaler und insbesondere multinationaler Lizenzverträge aus dem Bereich des Patent-,
MehrFall 2: Beats Vibraphonmusiksammlung
Universität Zürich Rechtswissenschaftliches Lehrstuhl von der Crone Rämistrasse 74/3 CH-8001 Zürich Telefon +41 44 634 48 71 Telefax +41 44 634 43 97 www.rwi.uzh.ch/vdc Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone
MehrVölkerrecht I: Völkerrecht und Landesrecht
: Völkerrecht und Landesrecht Vorlesung vom 12. Oktober 2010 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2010 Ziele Mögliche Konflikte zwischen Völkerrecht und Landesrecht erkennen Lösungsmöglichkeiten verstehen
MehrF&E Kooperationsverträge Zentrale Aspekte massschneidern
LES Fachtagung 2011 F&E Kooperationsverträge Zentrale Aspekte massschneidern Zürich, 14. April 2011 Stefan Kohler VISCHER AG 20.04.2011 1 F&E Beziehungen Partnerschaftliche Kooperation? JA NEIN Besondere
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung...15
Inhaltsverzeichnis Einleitung...15 Kapitel 1: Terminologische Grundlagen...23 A. Begriff des Know-hows...23 I. Das Know-How in den gesetzlichen Grundlagen...24 1. TRIPS-Abkommen...24 2. Gruppenfreistellungsverordnung
Mehr3. Einrede des Notbedarfs, 519
3. Einrede des Notbedarfs, 519 519 gilt nur für die noch nicht vollzogene Schenkung nach Vollzug gelten 528 f. (Rückforderung) 519 auch anwendbar, wenn Schenker Notbedarf selbst verschuldet hat; 529 nicht
MehrInformatik und Recht HS 2008
1. Einleitung 2. EDV-Vertragstypen und das Nominatvertragsrecht 2.1 Überblick 2.2 Kaufvertrag 2.3 Mietvertrag 2.4 Werkvertrag 2.5 Auftrag 2.6 Arbeitsvertrag 3. Hardwareverträge 3.1 Kauf 3.2 Miete 4. Softwareverträge
MehrDer öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG
Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG I. Definition Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert
MehrInhaltsverzeichnis 9. Abkürzungsverzeichnis 18. Literaturverzeichnis 21. Materialienverzeichnis Einleitende Bemerkungen 39. I.
Inhaltsübersicht 7 INHALTSÜBERSICHT Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 18 Literaturverzeichnis 21 Materialienverzeichnis 38 1 Einleitende Bemerkungen 39 I. Verträge 39 II. Allgemeine Regelung von
MehrInhaltsübersicht. E inleitung Kapitel: H istorie,g egenw art u n d Z u k u n ft Historie Gegenwart und Zukunft...
Inhaltsübersicht E inleitung......19 1. Kapitel: H istorie,g egenw art u n d Z u k u n ft...21 1 Historie...21 2 Gegenwart und Zukunft...23 2. Kapitel: W erkm ietw ohnungen... 29 3 Wesen einer Werkmietwohnung...
MehrEinführung in das private Baurecht
Einführung in das private Baurecht Dres. iur. Thomas Ender und Erich Rüegg Rechtsanwälte und Notare 19.09.2017 Einführung in das private Baurecht 1 Was bedeutet «Baurecht»? Baurecht ist kein definierter
MehrPrivatautonomie. Vertragsfreiheit beinhaltet: Abschlussfreiheit; Partnerwahlfreiheit; Aufhebungsfreiheit; Formfreiheit; Inhaltsfreiheit.
Privatautonomie Vertragsfreiheit beinhaltet: Abschlussfreiheit; Partnerwahlfreiheit; Aufhebungsfreiheit; Formfreiheit; Inhaltsfreiheit. Private Staat PD. Dr. A. Mächler Zwingendes und nachgiebiges Recht
MehrSIA Ordnungen 102 und 103:
SIA Ordnungen 102 und 103: Haken, Ösen und praktische Lösungen Dr. Patrick Middendorf AM T Rechtsanwälte, Zürich Was Sie erwartet: Planerverträge und AVB Ausgangspunkt: Planer und BH machen Vertrag Planervertrag!
Mehr1 Einleitung. SchuldR BT I Grundwissen 1
SchuldR BT I Grundwissen 1 1 Einleitung Der vorliegende Theorieband aus der Grundwissen-Reihe richtet sich in erster Linie an Studenten in den ersten Semestern des Studiums. Gegenstand der Darstellung
MehrGeschäftsraummiete / Vertragsgestaltung
Geschäftsraummiete / Vertragsgestaltung - mit Übersichten, Beispielen Tipps, Mustervertrag - Dr. Andreas Stangl Referent Dr. Andreas Stangl Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet-
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung 1
Vorwort Inhaltsverzeichnis VII IX Einleitung 1 1. Kapitel: Grundlagen 5 1 Outsourcing 5 I. Terminologie 5 1. Outsourcing und verwandte Begriffe 5 2. Die in dieser Arbeit verwendeten Begriffe 6 II. Motive
MehrAktionärbindungsvertrag
Muster für Anwalts-Aktiengesellschaft Basis = Version, die von der Aufsichtskommission Zürich geprüft und mit Vorbehalten "genehmigt" wurde. Überarbeitet, um den Auflagen der Aufsichtskommission Zürich
MehrWozu dient Recht? Verhaltensregeln
Wozu dient Recht? Wo Menschen zusammenleben, braucht es Regeln Ohne Verhaltensregeln wäre eine menschliche Gemeinschaft nicht möglich. Chaotische Zustände würden ständig zu Streit führen HB/08.04.03 Was
MehrVerzicht auf die Verjährungseinrede
Verzicht auf die Verjährungseinrede 1 23 Einleitung 2 23 1 Zum neuen Titel Der Titel meines Vortrags im Tagungsprogramm lautet: «Verjährungsverzicht». «Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze
Mehrals Rechtsgemeinschaften strukturierte, vertraglich begründete und organisierte Personenverbindungen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks
Personengesellschaften als Rechtsgemeinschaften strukturierte, vertraglich begründete und organisierte Personenverbindungen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks gesetzliche Formen von Personengesellschaften
MehrMöglichkeiten und Grenzen der Rechtsmethodik
Benjamin Schindler Möglichkeiten und Grenzen der Rechtsmethodik im Verwaltungsrecht Weiterbildung für das Berner Verwaltungsgericht vom 3. November 2010 Übersicht 1. Vorbemerkung zum Ziel der Veranstaltung
MehrWiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung?
Wiederholungsfragen Hinweis: Die folgenden Fragen wurden von einer Teilnehmerin des Konversatoriums gestellt. Ich möchte die Antworten auf diesem Wege auch den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugänglich
MehrZUSAMMENARBEITSVERTRAG
ZUSAMMENARBEITSVERTRAG (zweier selbständiger Betriebe) zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend ABC genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend XYZ genannt) VORBEMERKUNGEN A) ABC ist ein selbständiges
Mehr2. Kapitel: Verjährungsverzichtserklärungen (Hemmungs- und Unterbrechungsabreden) in der Praxis... 29
XI Abkürzungsverzeichnis... XIX Literaturverzeichnis...XXV Materialienverzeichnis... XXXIX Einleitung... 1 1. Kapitel: Grundlagen des Verjährungsrechts... 3 I. Begriff der Verjährung... 3 II. Zweck der
MehrSIA Ordnungen 102 und 103:
SIA Ordnungen 102 und 103: Haken, Ösen und praktische Lösungen Dr. Patrick Middendorf AM T Rechtsanwälte, Zürich Was Sie erwartet: Planerverträge und AVB Ausgangspunkt: Planer und BH machen Vertrag Planervertrag!
MehrHauptsächliche praktische Bedeutung der Unterscheidung
Materielles Recht Formelles Recht I. Unterscheidung II. materielles Recht: formelles Recht: Regelung der Rechtsbeziehungen/ Rechtslage Regelung des Verfahrens und der Organisation von Behörden und Gerichten
MehrDer Grundsatz der Vertragsfreiheit
Der Grundsatz der Vertragsfreiheit Obligationenrecht Allgemeiner Teil Vorlesung vom 29. November 2007 Dr. Salome Wolf 1 Disposition (1) Vertrag Historisches Wirtschaftsfreiheit BV 27 Verwirklichung der
MehrAktionärbindungsvertrag
Aktionärbindungsvertrag vom zwischen und und 1. Gegenstand 1 Die auf dem Deckblatt - und bei künftigen Änderungen im Anhang 1.1 - dieses Aktionärbindungsvertrags ("ABV") jeweils namentlich aufgeführten
MehrPRIVATRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Privatrecht. 2. Personenrecht. 3. Vertrag
PRIVATRECHT Inhaltsübersicht 1. Privatrecht 2. Personenrecht 3. Vertrag 1. Rechtsquellen Bund Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 SR 210 Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen
MehrFranchising zwischen Arbeitsrecht und Handelsrecht
Ursula Waßer Franchising zwischen Arbeitsrecht und Handelsrecht Zugleich ein Beitrag zum Arbeitnehmerbegriff Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung 15 1. Die Rechtsprechung
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Inhaltsübersicht
IX Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht V VII 1 Einleitung 1 A. Die Fitnessbranche in Deutschland 1 I. Entwicklung der Fitnessbranche 1 II. Die verschiedenen Betriebsformen von Fitness-Studios 3
MehrInhaltsverzeichnis Artikel Seite
Vorwort... Abkürzungen... V XV Erste Abteilung Allgemeine Bestimmungen Erster Titel Die Entstehung der Obligationen... 3 Erster Abschnitt. Die Entstehung durch Vertrag... 1 40g 3 Vorbemerkungen zu Art.
MehrCheckliste I Auswahl SIK-Vertragsvorlage
AGB der SIK Auswahl SIK-Vertragsvorlage Status des Dokuments: In Kraft Version Februar 2016 Dokument: - Auswahl SIK-Vertragsvorlage Februar 2016 Arbeitsgruppe: ICT-Beschaffung Kontakt: +41 31 320 00 02
Mehr1992 ISDA-Master Agreement
Schweizer Schriften zum Bankrecht Herausgegeben von Prof. Dr. Dieter Zobl, Prof. Dr. Mario Giovanoli, Prof. Dr. Gerard Hertig Band 33 Prof. Dr. Dieter Zobl Dr. Thomas Werlen, LL.M. 1992 ISDA-Master Agreement
MehrSystematik des Allgemeinen Schuldrechts
Einführung Folie 1 Systematik des Allgemeinen Schuldrechts Zweites Buch des BGB Allgemeiner Teil: 241-432, d.h.: Vorschriften anwendbar für alle Schuldverhältnisse ( Klammerprinzip ) (z.b.: 122, 823, 989
MehrVertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei
Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag Dr. Naoki D. Takei Inhalt/ Arten Inhalt: Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer gegen Bezahlung des Kaufpreises den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm daran Eigentum
MehrInhaltsverzeichnis. Erste Abteilung Allgemeine Bestimmungen. Erster Titel Die Entstehung der Obligationen 3. Vorwort Abkürzungen
Vorwort Abkürzungen V XV Erste Abteilung Allgemeine Bestimmungen Erster Titel Die Entstehung der Obligationen 3 Erster Abschnitt. Die Entstehung durch Vertrag 3 Vorbemerkungen zu Art. l-40f 3 Allgemeines
MehrLösungsskizze Fall 1. Zeitungsanzeige (1. September) invitatio ad offerendum. Telefonanruf (1. September) Einleitung Vertragsverhandlungen
Lösungsskizze Fall 1 Zeitungsanzeige (1. September) Walter invitatio ad offerendum Telefonanruf (1. September) Einleitung Vertragsverhandlungen Walter Brief per A-Post (1. September) Antrag durch (CHF
MehrII. Kollektives Arbeitsrecht II
II. Kollektives Arbeitsrecht II Vorlesung: Arbeitsrecht Master Frühlingssemester 2019 Prof. Dr. iur. Roger Rudolph Seite 1 Vorbereitungslektüre und Lernziele Vorbereitungslektüre Portmann/Stöckli, Schweizerisches
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 10 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Verwaltungsrechtlicher Vertrag 18 Prof. Dr. Felix Uhlmann
Mehr2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines
2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3.
MehrVorlesung Obligationenrecht Besonderer Teil
Vorlesung Obligationenrecht Besonderer Teil Rechtsanwalt Prof. Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Universität Zürich Innominatkontrakte, 7. Dezember 2015 Studentendarlehen? BGE 139 III 201 ff. X schloss zur Finanzierung
MehrÖffentlich-rechtliche vs. zivilrechtliche Verträge in der Stromwirtschaft
Öffentlich-rechtliche vs. zivilrechtliche Verträge in der Stromwirtschaft Phyllis Scholl, Bär & Karrer AG VSE Juristentag Bern, 23. November 2016 Einstieg (1/2) Urteil des Bundesgerichts vom 17. April
MehrAnwendungsbereich und Inhalt der
Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 3./4.12.2009: Anwendungsbereich und Inhalt der Erfüllungsansprüche Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914
MehrVeräusserungsverträge
Veräusserungsverträge Zusammenfassungen Prüfung Dienstag, 10. April 2017 OR, Nominatverträge, Innominatverträge 1 Veräusserungsverträge, Kaufvertrag 2 Übergang von Nutzen und Gefahr 3 Vertragsverletzung
MehrSchaubilder Fragen - Antworten (A) aufgrund der GPL
Schaubilder Fragen - Antworten (A) Schaubild 1 - Verbraucher als Letztnehmer aufgrund der GPL - Unternehmer als Letztnehmer 1. Frage: Weshalb Unterscheidung zwischen Lizenznehmern jeweils als Letztnehmer
MehrK O N K U B I N A T S V E R T R A G
HINWEIS Beim vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Mustervertrag für ein Konkubinatspaar mit gemeinsamer Mietwohnung und gemeinsamen Kindern. Die Bestimmungen sind als mögliche Regelungen zu verstehen
MehrCryptocoin-Schulden. Haftung und Risikoverteilung bei der Verschaffung von Bitcoins und Alt-Coins. Paulina Jo Pesch. von
Cryptocoin-Schulden Haftung und Risikoverteilung bei der Verschaffung von Bitcoins und Alt-Coins von Paulina Jo Pesch 2017 Vorwort... V Literaturverzeichnis... XIII Abbildungsverzeichnis... XXV Kapitel
MehrKauf Vorbemerkungen. Stand
Kauf Vorbemerkungen Stand 31.3.2016 1053-1089 (achtunddreißig ) Allgemein: Dieser Normenkomplex, der einen zentralen Vertragstyp behandelt, befindet sich überraschenderweise weitgehend noch in der Urfassung
MehrErstes Kapitel Der einfache Auftrag
Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturübersicht IX XVII XXI Erstes Kapitel Der einfache Auftrag 1. Einleitung 1 I. Definition. Systematik des Gesetzes 1 II. Die Funktion des einfachen Auftrags 5 III.
MehrEFFIZIENT LÖSUNGSORIENTIERT BAURECHTSAUFLÖSUNG - ERFAHREN HEIMFALL SPEZIALISIERT
www.haeusermann.ch EFFIZIENT LÖSUNGSORIENTIERT BAURECHTSAUFLÖSUNG - ERFAHREN HEIMFALL SPEZIALISIERT BAURECHTSAUFLÖSUNG HEIMFALL www.haeusermann.ch Seite 2 INHALTSÜBERSICHT 1. Wesen und Inhalt von Baurechten
MehrCheckliste Eigenverbrauchsgemeinschaften
Checkliste Eigenverbrauchsgemeinschaften Das Verhältnis zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) und Eigenverbrauchsgemeinschaft ist vorteilhafterweise vertraglich zu regeln. In der Praxis eignet
MehrRechtswissenschaftliches Institut Vorlesung Sachenrecht HS17
Vorlesung Sachenrecht HS17 Lehrstuhl für Privatrecht mit Schwerpunkt Sachenrecht Prof. Dr. iur. Ruth Arnet A. Grundlagen und Systematik I. Systematik II. Sachbegriff und dingliche Rechte ZGB Vierter Teil:
MehrII. Kollektives Arbeitsrecht B
II. Kollektives Arbeitsrecht B Vorlesung Arbeitsrecht Master Lehrstuhl für Privat- und Arbeitsrecht Prof. Dr. iur. Wolfgang Portmann 16.03.2017 Seite 1 Thema 2: Effektivklauseln Mit Entscheid vom 6. Oktober
MehrJun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht
49 Störung der Geschäftsgrundlage A. Allgemeines Umstände sind bei Vertragsschluss anders als angenommen oder entwickeln sich anders Anpassungsinteresse vs. Bestandsinteresse Einschränkung des Grundsatzes
MehrDie Beendigung von externen Outsourcingverhältnissen mit komplexen Pflichtenstrukturen
Nicolas Mosimann Die Beendigung von externen Outsourcingverhältnissen mit komplexen Pflichtenstrukturen Helbing Lichtenhahn Verlag Vorwort Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Kapitel: Grundlagen 5 1 Outsourcing
MehrTestamente. Wichtige Fragen - verständliche Antworten. Redaktion & Layout lic. phil. Josef F. Kümin
Testamente Wichtige Fragen - verständliche Antworten Redaktion & Layout lic. phil. Josef F. Kümin Einleitung Testamente Einleitung Liebe Leserin Lieber Leser Viele Institutionen empfehlen sich für Legate,
MehrDie Verfügungen von Todes wegen
1. Allgemeines - Charakterisierung ZGB 494 ff. Alternative zum Testament Arten: Erbbegünstigung, Erbverzicht Zweiseitigkeit, dadurch Bindungswirkung - Form der Errichtung Öffentliches Testament (vgl. ZGB
MehrDer Franchise-Vertrag
Innominatverträge, Herbstsemester 2013 Der Franchise-Vertrag Dr. Lucius Huber Dr. Lucius Huber, HS 2013 1 1. Begriff «Der Franchisegeber räumt der Franchisenehmerin gegen Entgelt das Recht ein, in eigenem
MehrRechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und des Internets der Dinge
Rechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und des Internets der Dinge Prof. Dr. iur. Michael Hakenberg Centre Européen des Consommateurs Luxembourg 6. Konferenz über Aspekte des europäischen
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von Schuldnern, Schuldnerwechsel, gestörte Gesamtschuld
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von n, wechsel, gestörte Gesamtschuld Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New
MehrLernziele Einführung ins Recht
Lernziele Einführung ins Recht 01.11.2016 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Was ist Recht, und wozu dient das Recht? Seite 3 2 Vom Aufbau unserer Rechtsordnung Seite 3 3 Von der Arbeit mit Gesetzen Seite 3
Mehr5. Woche Do. 06. November 2012 Sicherungsgeschäfte
5. Woche Do. 06. November 2012 Sicherungsgeschäfte Garantievertrag: Ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, bei dem sich der Garant gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Leistung eines Dritten
MehrAusbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 02. Schuld- und Vertragsrecht
Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA Arbeitshandbuch Modul 02 Schuld- und Vertragsrecht Hinweis zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Sie erhalten zu jedem Modul ein Arbeitshandbuch mit Fragen
MehrTechnologietransfer und Alleinbezug in der Schweiz
Technologietransfer und Alleinbezug in der Schweiz Assemblée Générale ASAS - 26 septembre 2017 - Berne Commerce en ligne et autres questions pratiques en matière de distribution Nicolas Birkhäuser Übersicht
MehrVO Schuldrecht Allgemeiner Teil
VO Schuldrecht Allgemeiner Teil Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas 1 I. Schuldrecht und Schuldverhältnis 2 Skizze Einordnung/Zeitlicher Ablauf Vorvertragliches Schuldverhältnis Erfüllungsstadium Nachvertragliches
MehrXI. Kreditkartengeschäft und Sponsoringvertrag
Innominatverträge, Herbstsemester 2013 XI. Kreditkartengeschäft und Sponsoringvertrag Dr. Lucius Huber Dr. Lucius Huber, HS 2013 1 Das Kreditkartengeschäft 1. Begriffe Die einfache Kreditkarte: Es liegt
MehrRechtsnatur und Rechtsprobleme des Bauprojektsteuerungsvertrages
Rechtsnatur und Rechtsprobleme des Bauprojektsteuerungsvertrages Von Andreas Zöpfl Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einführung in den Untersuchungsgegenstand und Ziele der Arbeit 15 I. Die externe
MehrProf. Dr. iur. Roland Fankhauser. Erbrecht. 5 Allgemeines zu den Verfügungen von Todes wegen
Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser Erbrecht 5 Allgemeines zu den Verfügungen von Todes wegen I. Verfügungsfähigkeit Vgl. Art. 467 und 468 ZGB! Verfügungsfähigkeit für letztwillige Verfügungen und Erbverträge
MehrVertragsgestaltung: Sicherungsgeschäfte (Garantie und Bürgschaft) Dr. Naoki D. Takei
Vertragsgestaltung: Sicherungsgeschäfte (Garantie und Bürgschaft) Dr. Naoki D. Takei Rechtsnatur/ Interessenlage Definitionen und Rechtsnatur: Garantievertrag: Ist ein einseitig verpflichtender Vertrag,
MehrEinführung in die Rechtswissenschaft
Einführung in die Rechtswissenschaft Herbstsemester 2017 Hans-Ueli Vogt Gruppe 2 1 Die normative Sicht auf das Leben "Das Recht ist das Leben der Menschen selbst, von einer besondern Seite angesehen."
MehrHolger Kircher. Der Personalkauf. PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
Holger Kircher Der Personalkauf PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften 7 Gliederung Einleitung 33 I. Naturalleistungen als Form des Arbeitsentgelts 33 II. Kaufverträge im besonderen 35 Dl. Methodik
MehrDie Haftungsfreizeichnung im Deliktsrecht und in der Gefährdungshaftung
Bernd Thyssen Die Haftungsfreizeichnung im Deliktsrecht und in der Gefährdungshaftung Theorie und Forschung, Bd. 508 Rechtswissenschaften, Bd. 45 Roderer Verlag, Regensburg 1997 VII EINLEITUNG 1 1. KAPITEL:
MehrPferdekaufvertrag / Kauf auf Probe
Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe [Die TIR übernimmt für die Vollständigkeit der Vertragsvorlage keine Garantie oder Haftung. Das vorliegende Vertragsformular dient als Mustervorlage und ist als Ausgangsbasis
MehrVertragstypen im Überblick
Vertragstypen im Überblick Verträge zur dauernden Überlassung - Kauf 433 ff. - Tausch 480 - Schenkung 516 ff. Verträge zur vorübergehenden Überlassung - Miete 535 ff. - Pacht 581 ff. - Leihe 598 ff. -
MehrVO Schuldrecht Allgemeiner Teil
VO Schuldrecht Allgemeiner Teil Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas 1 I. Schuldrecht und Schuldverhältnis 2 Skizze Einordnung/Zeitlicher Ablauf Vorvertragliches Schuldverhältnis Erfüllungsstadium Nachvertragliches
Mehr